Mandari Insight

0891/2019

Sachstandsmitteilung zum Landesförderprogramm "Gute Schule 2020"

Mitteilung Ausschuss 13.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.03.2019, TOP 5.9

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5782 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer  13.03.2019 
 0891/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
 
Sachstandsmitteilung zum Landesförderprogramm "Gute Schule 2020" 
Die NRW.BANK stellt in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Land NRW den Kommunen und Städ-
ten in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ in den Jah-
ren 2017 bis 2020 insgesamt 2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und 
Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung. 
Die Zins- und Tilgungsleistung für die von der NRW.BANK zur Verfügung gestellten Kredite übe r-
nimmt das Land Nordrhein-Westfalen. 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 erhält die Stadt Köln im Rahmen des Förderprogramms für die Jahre 
2017 bis 2020 jeweils 24,895 Millionen Euro. 
Die Umsetzung des Förderprogramms und die Verwendung der Finanzmittel hat der Rat der Stadt 
Köln in seiner Sitzung vom 04.04.2017 (Vorlagennummer 4316/2016) beschlossen. Demnach sollen 
die Fördergelder möglichst feingliedrig für alle Schulen verwendet werden. Vorrangig sollen Digital i-
sierungsmaßnahmen, Sanierungen, Umbauten und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt und f i-
nanziert werden. Des Weiteren sollen die Schulen  mit neuen Möbeln, technischen Geräten und Un-
terrichtsmitteln ausgestattet werden. Die Schulhöfe sollen durch neue Spiel - und Sportgeräte, Fahr-
rad- und Rollerständern, Materialcontainern, Sitzgelegenheiten und Umgestaltungen aufgewertet, 
verbessert und verschönert werden. 
 
Wie bereits in der Mitteilung vom 05.03.2018 (Vorlagennummer 0423/2018) an den Ausschuss Schu-
le und Weiterbildung berichtet, sind die Finanzmittel für das Jahr 2017 in voller Höhe abgerufen und 
verausgabt worden. 
 
Das Amt für Schulentwick lung der Stadt Köln hat als federführende Dienststelle auch für das Jahr 
2018 die Fördermittel in voller Höhe abgerufen und wird diese bis voraussichtlich Ende März 2019 
verausgaben. 
 
Die Fördergelder für das Jahr 2018 sind/werden demnach für folgende Maßnahmen verwendet: 
 
Digitalisierungsmaßnahmen:      ca. 9.500.000  € 
 
Die Gelder wurden für den Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen und die generelle 
Unterstützung von digitaler Bildung verausgabt. Hierbei wurden zahlreiche technische Geräte  wie 
Beamer, PC`s, Monitore, Dokumentenkameras und iPAD`s beschafft. 
Des Weiteren sind schon Planungsleistungen für 24 CAS -Verkabelungsmaßnahmen finanziert wor-
den, deren bauliche Umsetzungen im Jahr 2019 folgen sollen. 
 
Sanierung von Schulsportanlagen:     ca.    300.000  € 
 
Die Schulsportanlagen der Realschule Hardtgenbuscher Kirchweg und des Gymnasiums Humboldt-
str. sollen in den Jahren 2019/2020 saniert werden. Hierfür wurden im Jahr 2018 bereits Planung s-
leistungen erbracht, die im Rahmen des Förderprogramms finanziert wurden.

2 
 
 
Maßnahmen für Neu- und Umbauten über die Gebäudewirtschaft: ca. 2.500.000  € 
 
Hierbei handelt es sich um einige Umbaumaßnahmen, aber auch um Arbeiten an technischen Anla-
gen der Schulen. 
 
Teilfinanzierung der Neubaumaßnahme „Realschule Kolkrabenweg“:      6.000.000  € 
 
Wie der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ es vorgibt, 
werden hiermit bereits personalisierte und begonnene Baumaßnahmen der Gebäudewirtschaft bezu-
schusst. 
 
Ausstattung der Schulen:       ca. 4.000.000  € 
 
Die Schulen sind im Jahr 2018 über das Förderprogramm u.a. mit neuen Möbeln, technischen Gerä-
ten und Unterrichtsmitteln ausgestattet worden. Hierbei wurden auch zahlreiche OGS -Räume und 
OGS-Küchen ausgestattet. Zusätzlich wurden viele Fachräume und Werkstätten mit technischen Ge-
räten ausgestattet. 
 
Maßnahmen auf den Schulhöfen:      ca. 1.000.000  € 
 
Es wurden Spiel- und Sportgeräte, Sitzgelegenheiten, Materialcontainer, Fahrrad- und Rollerständer 
für die Kölner Schulen beschafft. 
 
Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen:   ca. 1.500.000  € 
 
In zahlreichen Schulen wurden Anstricharbeiten und Bodenbelagserneuerungen durchgeführt. Des 
Weiteren wurden Gardinen zur Verdunkelung/Sonnenschutz montiert. 
 
 
Die Kölner Schulen haben bis zum Ende des Ja hres 2018 ca. 6.900 Einzelanträge gestellt. Hiervon 
wurden bisher ca. 3.000 Anträge abschließend bearbeitet, davon anteilig im Jahr 2018 etwa 2.300. 
Weitere 1.500 Anträge befinden sich bereits in Bearbeitung. Aufgrund dessen, dass ca. 2.400 Anträ-
ge noch ni cht bearbeitet werden konnten, wurde den Schulen durch die Amtsleitung des Amts für 
Schulentwicklung mitgeteilt, dass zunächst keine weiteren Anträge zum Förderprogramm „Gute Schu-
le 2020“ gestellt werden können. 
 
Die Abwicklung der Projekte aus dem Jahr 2018 dauert teilweise noch an, so dass eine umfangreiche 
Datenerhebung erst im Anschluss erfolgen kann. Diese wird dem Ausschuss Schule und Weiterbi l-
dung in einem umfangreichen Sachstandsbericht über die Verwendung der Finanzmittel aus dem 
Förderprogramm in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Fö r-
derprogramms „Gute Schule 2020“ sieht vor, dass Schulen, die einen hohen Anteil von Kindern b e-
schulen, deren Eltern Empfänger von Transferleistungen sind, bevorzugt bezuschusst werden sollen. 
Daher wird der Sachstandsbericht auch eine nähere Aufteilung der Fördergelder, etwa nach Bezirken, 
enthalten. Auch werden einige besondere Projekte vorgestellt, die ohne das Förderprogramm aus 
finanziellen Zwängen nicht umgesetzt worden wären. 
Des Weiteren sollen insbesondere die verschiedenen Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen 
dargestellt werden. Der Sachstandsbericht wird im Anschluss auch den Bezirksvertretungen und dem 
Unterausschuss „Digitale Kommunikation“ vorgelegt. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0891/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.03.2019
Erstellt
08.03.2019 07:06