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V/0042/2013

Wienburgstraße, Kanalsanierung nördl. des Ringes

Vorlagen 18.01.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.03.2013, TOP 4.8

LP+LS Wienburgstr. u. Lenauweg

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Beschlussvorlage

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Uebersicht

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LP+LS Wienburgstr. u. Lenauweg

1474 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)02/100M u. 02/127ML82
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
/DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWWPlanung
Plot 21.01.2013
/HQDXZHJXQG:LHQEXUJVWUDÀHKanalerneuerung
Stadtteil MitteBezirk Uppenberg
00000
1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 50
W DN 300FHG DN 300
Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelLichtwellenleiterGasleitungWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
Bordsteine + Rinneregulieren
/HLWXQJYHUGÅPPHQ
6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ
6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ/HLWXQJYHUGÅPPHQ
/HLWXQJYHUGÅPPHQ
6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ
April 2012*U×VFKNHApril 2012*U×VFKNHApril 2012*U×VFKNH
PlanungsnummerHistorische SchachtnummerR  8
R_07240_042.00R  9R_07240_043.00R 10R_04235_003.00R 14R_04235_004.00R 13R_04235_005.00R 12R_07240_045.00R 11R_07240_044.00
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXerneuern     (    R;       S;         M )DQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenNummer der Anschluss-untersuchung12
DN 200 Stz
11
12
?
R  7R_03565_003.00
S  8
S_07240_033.00S  9S_07240_034.00S 10S_04235_003.00S 14S_04235_004.00S 13S_04235_005.00S 12S_07240_035.00S 11S_07240_036.00S  7S_03565_003.00
/HLWXQJYHUGÅPPHQ
6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ
6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ6FKDFKW]XUÝFNEDXHQ

Beschlussvorlage

4829 Zeichen

V/0042/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wienburgstraße, Kanalsanierung nördl. des Ringes 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.03.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stim mt der vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Planung (Lageplan + Längsschnitt Nr. L 82 Blatt 1(1)) und der Kanalsanierung zu.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 360.000 € 
entstehen. Die kalkulatorischen Folgekosten für die Abschreibung  des Kanals  betragen 4.500  € 
pro Jahr. Zusätzliche Unterhaltungskosten fallen nicht an, da eine vorhandene Anlage ersetzt wird. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan  in nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung  
2013 
 
360.000 
 
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen und 
Hausanschlüssen 
Insgesamt:      360.000  
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0042/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0042/2013 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
 Die Kanalisation in der Wienburgstraße zwischen Clemens-Theodor-Perthes-Weg und Fried-
rich-Wilhelm-Weber-Str. muss aus baulichen Gründen dringend erneuert werden. Es wurden 
u. a. Rohrbrüche, fe hlende Rohrteile und Scherbenbildung durch die Untersuchung im Se p-
tember 2011 festgestellt.  
 
 Die Hausanschlüsse weisen das gleiche Schadensbild auf wie der Hauptkanal. 
 
 Aufgrund der  festgestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eipr ofil 
250/375) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich.  
 
 Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers IV.  
 
 Durch die straßenmittig gelegene Kanalbaugrube wird das statische Gefüge des Fah r-
bahnoberbaus unterbrochen und zerstört. Deshalb muss nach den Kanalbauarbeiten die 
Fahrbahnfläche in gesamter Breite grundhaft aufgebaut und asphaltiert werden. Die vorha n-
denen Hochbordsteine und Rinnen bleiben bestehen und die gepflasterten Gehwege werden 
im Bereich der zu erneuernden Hausanschlussleitungen wie vorgefunden wieder hergestellt. 
An der Wienburgstraße sind derzeit Parkstände auf der Fahrbahnoberfläche aufmarkiert. Im 
Zuge der Straßenbauarbeiten werden die Markierungen durch eine neue Bordsteinführung 
ersetzt, was keine Mehrkosten verursacht. So können Synergieeffekte zwischen dem Kanal - 
und dem Straßenbau erzielt werden.  Der Beschluss hierzu wird in der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte (V/0038/2013) gefasst. 
 
 Die Straßenwiederherstellung wird vollständig aus der Produktgruppe 1101 finanziert.  
 
Die dargestellte Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlüsse ist nach den techn i-
schen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in der Qualität und 
im Umfang nicht reduziert werden. Sie entspricht damit der Reduktionsvariante. 
 
 Die Ausführung der Straßenbauarbeiten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksvertr e-
tung Münster -Mitte der Vorlage V/0038/2013 für den Straßenumbau zustimmt. Andernfalls 
werden keinerlei bauliche Veränderungen des Straßenraumes (Parkstände) erfolgen. 
 
 Die Kanäle in der  Friedrich -Wilhelm-Weber-Straße und in der Julius -Hart-Straße werden in 
den folgenden Jahren saniert. 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
 Die Arbeiten an de r Kanalisation werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt we r-
den ca. 60 m DN 300 Regenwasserkanal, 160 m DN 250 Schmut zwasserkanal und ca. 100 
m Hausanschlussleitungen DN 150 erneuert. Die alten Kanäle werden ausgebaut.  
 
 Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist ab der 
zweiten Jahreshälfte 2013 geplant. Die Bauzeit wird voraussichtlich fünf Monate betragen. 
 
 Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen. 
 
 Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durc h-
geführt.

- 3 - 
V/0042/2013 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
 Beiträge und Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Eine Genehmigung nach § 58 LWG und eine Einleitungserlaubnis nach § 8 WHG sind  vor-
handen. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
        Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechen s des Tiefbauamtes durch Information s-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen

Uebersicht

473 Zeichen

N
Planung□66.21
Tiefbauamt
Druckdatum:
Stadtbezirk:Mitte
s.□oben
P -□01670
P -□01614
P -□01623
P -□01629
P -□01613
Projekt: Ferdinand-Freiligrath-Straße□/
Ferdinant-Freilig.-Str.□/□Wienburgstraße
von□F.-W.-Str.□bis□C.-T.-Perthes-Weg□/
Julius-Hart-Str.□/□Lenauweg□/
Friedr.-Wilh.-Weber-Str.
Bemerkungen:
66.21.0011
27.06.2012
B-Plan-Nr.:
ohneMaßstab:
Plan-Nr.:
IMS-Nr.: Erstellt:.
Ferdinand-
Freiligrath-
Straße
Wienburgstr.
Friedr.-Wilh-Weber-Str.
Julius-Hart-Str.
Lenauweg

Beratungsverlauf (2)

26.02.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wienburgstraße
  • Ferdinand-Freiligrath-Straße
  • Julius-Hart-Straße
  • Clemens-Theodor-Perthes-Weg
  • Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0042/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37