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Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 - hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1762/2022 vom 28.07.2022

Stand: Am 05.09.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 1762/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 - hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 (Chorweiler) beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 05.05.2022 in Höhe von 117.600 € Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplannummer und Bezeichnung 0416, Kulturförderung 15.000,00 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 45.000,00 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit 45.000,00 € 0801, Sportförderung 12.600,00 € Gesamtsumme: 117.600,00 € Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 117.600,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 1.417.800 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwoh- ner*innen Kopfbetrag je Einwoh- ner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 124.926 1,07 € 133.671 € 30.000 € 163.671 € 163.700 € 2 Rodenkirchen 108.941 1,07 € 116.567 € 30.000 € 146.567 € 146.600 € 3 Lindenthal 151.343 1,07 € 161.937 € 30.000 € 191.937 € 192.000 € 4 Ehrenfeld 108.480 1,07 € 116.074 € 30.000 € 146.074 € 146.100 € 3 5 Nippes 116.151 1,07 € 124.282 € 30.000 € 154.282 € 154.300 € 6 Chorweiler 81.832 1,07 € 87.560 € 30.000 € 117.560 € 117.600 € 7 Porz 112.903 1,07 € 120.806 € 30.000 € 150.806 € 150.900 € 8 Kalk 119.572 1,07 € 127.942 € 30.000 € 157.942 € 158.000 € 9 Mülheim 148.158 1,07 € 158.529 € 30.000 € 188.529 € 188.600 € Summe 1.072.306 1.147.367 € 1.417.367 € 1.417.800 € Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorien- tierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Be- reich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit gel- tendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächtigungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2022

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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