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Beginn der diesjährigen Beweidung in der Worringer Rheinaue

Mitteilung BV 1090/2020 vom 09.04.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 1090/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Beginn der diesjährigen Beweidung in der Worringer Rheinaue Die im vergangenen Jahr begonnene Beweidung in der unter Naturschutz stehenden Worringer Rheinaue wird in Kürze wieder aufgenommen. Voraussichtlich Ende April werden die Tiere auf die Weiden gebracht. Derzeit werden die Zäune instand gesetzt und weitere Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt. Bei der Beweidung handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Leverkusener Au- tobahnbrücke. Sie wird vom Landesbetrieb Strassen.NRW umgesetzt. Die Maßnahme steht in Ein- klang mit dem Pflege- und Entwicklungsplan für die beiden Naturschutzgebiete N1 (Rheinaue Langel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) und dient der ökologischen Entwicklung der Rheinwiesen mit ihrer Fauna und Flora. Bei den Rindern handelt es sich um Glan-Rinder, eine alte Haustierrasse, die heutzutage in der Na- tur- und Landschaftspflege eingesetzt wird. Die Herde umfasst sowohl ausgewachsene Kühe und einen Bullen als auch Jungtiere, die zwei Wiesen beidseits des Werthweges beweiden sollen. Die Beweidung hat im vergangenen Jahr zu großen Konflikten mit der ansässigen Bevölkerung ge- führt. Insbesondere die eingeschränkte und geänderte Wegeführung hatte großen Unmut hervorgeru- fen. Nach intensiven Abstimmungen und Lösungsversuchen aller Beteiligten wurde ein Kompromiss entwickelt, der einen großen Teil der gewohnten Wegenutzung zulässt. Die westlich (flussabwärts) gelegene der beiden Weiden wurde verkleinert, so dass der Rundweg in Worringen erhalten bleibt. Der Treidelpfad Richtung Langel wurde für die stille Erholung geöffnet, die Weide verläuft beidseits des Weges. In einem ca. 20 m langen Teilbereich quert der Treidelpfad die Weide, so dass die Rinder Zugang zum Wasser bekommen. Der Weg wird durch Drängelgitter, die für die Rinder nicht passier- bar sind, gesichert. Ein weiterer Weg ermöglicht die Umgehung der Weidefläche an der Außenseite. Unabhängig von der Ausgleichsmaßnahme sind im gesamten Naturschutzgebiet das im Landschafts- plan seit 1991 geltende Wegegebot sowie die Anleinpflicht für Hunde unbedingt einzuhalten.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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