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1090/2020

Beginn der diesjährigen Beweidung in der Worringer Rheinaue

Mitteilung BV 09.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 10.2.13

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2315 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1090/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
 
Beginn der diesjährigen Beweidung in der Worringer Rheinaue 
Die im vergangenen Jahr begonnene Beweidung in der unter Naturschutz stehenden Worringer 
Rheinaue wird in Kürze wieder aufgenommen. Voraussichtlich Ende April werden die Tiere auf die 
Weiden gebracht. Derzeit werden die Zäune instand gesetzt und weitere Vorbereitungsmaßnahmen 
durchgeführt. 
 
Bei der Beweidung handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Leverkusener Au-
tobahnbrücke. Sie wird vom Landesbetrieb Strassen.NRW umgesetzt. Die Maßnahme steht in Ein-
klang mit dem Pflege- und Entwicklungsplan für die beiden Naturschutzgebiete N1 (Rheinaue Langel 
bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) und dient der ökologischen Entwicklung der 
Rheinwiesen mit ihrer Fauna und Flora. 
 
Bei den Rindern handelt es sich um Glan-Rinder, eine alte Haustierrasse, die heutzutage in der Na-
tur- und Landschaftspflege eingesetzt wird. Die Herde umfasst sowohl ausgewachsene Kühe und 
einen Bullen als auch Jungtiere, die zwei Wiesen beidseits des Werthweges beweiden sollen. 
 
Die Beweidung hat im vergangenen Jahr zu großen Konflikten mit der ansässigen Bevölkerung ge-
führt. Insbesondere die eingeschränkte und geänderte Wegeführung hatte großen Unmut hervorgeru-
fen. Nach intensiven Abstimmungen und Lösungsversuchen aller Beteiligten wurde ein Kompromiss 
entwickelt, der einen großen Teil der gewohnten Wegenutzung zulässt. Die westlich (flussabwärts) 
gelegene der beiden Weiden wurde verkleinert, so dass der Rundweg in Worringen erhalten bleibt. 
Der Treidelpfad Richtung Langel wurde für die stille Erholung geöffnet, die Weide verläuft beidseits 
des Weges. In einem ca. 20 m langen Teilbereich quert der Treidelpfad die Weide, so dass die Rinder 
Zugang zum Wasser bekommen. Der Weg wird durch Drängelgitter, die für die Rinder nicht passier-
bar sind, gesichert. Ein weiterer Weg ermöglicht die Umgehung der Weidefläche an der Außenseite. 
 
Unabhängig von der Ausgleichsmaßnahme sind im gesamten Naturschutzgebiet das im Landschafts-
plan seit 1991 geltende Wegegebot sowie die Anleinpflicht für Hunde unbedingt einzuhalten.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1090/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.04.2020
Erstellt
07.04.2020 15:54