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3102/2018

Bericht der gpaNRW zur Kostenübernahme "Wohnraum für Geflüchtete"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4011 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3102/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Bericht der gpaNRW zur Kostenübernahme "Wohnraum für Geflüchtete" 
Die Freien Wähler führen in ihrer Anfrage AN/1183/2018 aus: 
 
Die Verwaltung bestätigte am 09.07.2018 auf Nachfrage der FREIEN WÄHLER, dass Bund und Land 
sich bei der Anmietung des Objektes für Geflüchtete in der Raderberger Straße 202, im Rahmen der 
Kostenerstattung für die Unterbringung Geflüchteter, finanziell beteiligen (Vorl. Nr. 1973/2018).  
Gleiches gilt für Kauf und Sanierung der beiden Immobilien Pingsdorfer Straße 10 und Eckdorfer 
Straße 9. In der aktuell veröffentlichten „Prüfungsdokumentation/ Istkostenerhebung“ der gpaNRW für 
das Jahr 2017 ist dokumentiert, dass die Stadt  in der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ keine 
Aufwendungen gemeldet hat, da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünf-
ten und Wohnungen derzeit nicht möglich sei. 
 
Die Freien Wähler bitten um Erläuterung der Kostenerstattung in Wohnungen im Zusammenhang mit 
der „PRÜFUNGSDOKUMENTATION Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen der Stadt Köln im Jahr 
2017“ der gpaNRW: 
1.) Warum tauchen diese Kosten in der Statistik nicht auf? 
2.) Kann es sein, dass die Stadt sowohl die Mietkosten, als auch den Kaufpreis für die oben er-
wähnten Objekte, entgegen früherer Angaben zu 100% übernehmen muss, weil weder der 
Bund noch das Land daran beteiligt werden können? 
3.) Wie sieht die tatsächliche Kostenverteilung (Bund, Land, Stadt) für obige Objekte aus? 
4.) Sind für diese Immobilien „geduldete“ (abgelehnte) Asylbewerber vorgesehen, für deren Kos-
ten das Land bereits nach wenigen Monaten nicht mehr aufkommt? 
Wenn ja, warum wird das nicht verhindert? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Hinsichtlich des Sachstandes zur Kostenerstattung durch Bund / Land inkl. noch zu klärender Fragen 
zu den Abrechnungsmodalitäten wird grundsätzlich auf die Mitteilung 2640/2018 verwiesen. 
 
 
Zu 1.)  
Die gpaNRW führt in ihrem Bericht dazu aus:  
„In der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ hat die Stadt Köln keine Aufwendungen gemeldet, 
da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen derzeit 
nicht möglich ist. Eine Schätzung der Differenzierung wurde als nicht sachgerecht bewertet und daher 
für die Istkostenerhebung nicht vorgenommen. Sämtliche Aufwendungen der Unterbringung sind 
daher bei den Gemeinschaftsunterkünften dargestellt.“

2 
 
Eine getrennte Darstellung ist auf Grund des Differenzierungsgrades der Datenstruktur nicht möglich, 
so dass unter der Rubrik „Gemeinschaftsunterkünfte“ die Beträge zusammengefasst sind. 
 
 
Zu 2.) 
Kaufpreis und Mietkosten sind von der Stadt Köln zu tragen. Dem gegenüber stehen Erträge im 
Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit Bund und Land. 
 
 
Zu 3.) 
Die durch die Unterbringung von Asylbewerbern entstandene Haushaltsbelastung 2017 ist der ein-
gangs benannten Mitteilung 2640/2018 zu entnehmen. 
 
 
Zu 4.) 
Ergänzend zur Mitteilung 1749/2018 bzgl. Belegung Radeberger Str. 202 werden ebenfalls die 
Standorte Eckdorfer Str. 9 und Pingsdorfer Str. 110 mit Familien belegt, die überwiegend bereits im 
Stadtbezirk Rodenkirchen in Unterbringungseinrichtungen ohne abgeschlossenen Wohnungen leben 
wie z.B. in der Einrichtung in der Ringstraße in Rodenkirchen.  
 
Die Zielsetzung des Amtes für Wohnungswesen ist es, eine adäquate Wohnraumversorgung für alle 
unterzubringenden Menschen zu gewährleisten. Die Verwaltung setzt auch weiter das Konzept der 
„Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ um und kommt somit dem 
Ratsauftrag nach, wonach Geflüchtete in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden 
sollen. 
 
Grundsätzlich werden in diesen Objekten nur Geflüchtete untergebracht, für die eine Unterbringungs-
verpflichtung durch die Stadt Köln besteht.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Raderberger Straße 202
  • Pingsdorfer Straße 110
  • Ringstraße
  • Straße 20
  • Straße 10
  • Straße 11
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
3102/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.10.2018
Erstellt
18.09.2018 14:50