3102/2018
Bericht der gpaNRW zur Kostenübernahme "Wohnraum für Geflüchtete"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4011 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 3102/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 Bericht der gpaNRW zur Kostenübernahme "Wohnraum für Geflüchtete" Die Freien Wähler führen in ihrer Anfrage AN/1183/2018 aus: Die Verwaltung bestätigte am 09.07.2018 auf Nachfrage der FREIEN WÄHLER, dass Bund und Land sich bei der Anmietung des Objektes für Geflüchtete in der Raderberger Straße 202, im Rahmen der Kostenerstattung für die Unterbringung Geflüchteter, finanziell beteiligen (Vorl. Nr. 1973/2018). Gleiches gilt für Kauf und Sanierung der beiden Immobilien Pingsdorfer Straße 10 und Eckdorfer Straße 9. In der aktuell veröffentlichten „Prüfungsdokumentation/ Istkostenerhebung“ der gpaNRW für das Jahr 2017 ist dokumentiert, dass die Stadt in der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ keine Aufwendungen gemeldet hat, da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünf- ten und Wohnungen derzeit nicht möglich sei. Die Freien Wähler bitten um Erläuterung der Kostenerstattung in Wohnungen im Zusammenhang mit der „PRÜFUNGSDOKUMENTATION Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen der Stadt Köln im Jahr 2017“ der gpaNRW: 1.) Warum tauchen diese Kosten in der Statistik nicht auf? 2.) Kann es sein, dass die Stadt sowohl die Mietkosten, als auch den Kaufpreis für die oben er- wähnten Objekte, entgegen früherer Angaben zu 100% übernehmen muss, weil weder der Bund noch das Land daran beteiligt werden können? 3.) Wie sieht die tatsächliche Kostenverteilung (Bund, Land, Stadt) für obige Objekte aus? 4.) Sind für diese Immobilien „geduldete“ (abgelehnte) Asylbewerber vorgesehen, für deren Kos- ten das Land bereits nach wenigen Monaten nicht mehr aufkommt? Wenn ja, warum wird das nicht verhindert? Antwort der Verwaltung: Hinsichtlich des Sachstandes zur Kostenerstattung durch Bund / Land inkl. noch zu klärender Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten wird grundsätzlich auf die Mitteilung 2640/2018 verwiesen. Zu 1.) Die gpaNRW führt in ihrem Bericht dazu aus: „In der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ hat die Stadt Köln keine Aufwendungen gemeldet, da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen derzeit nicht möglich ist. Eine Schätzung der Differenzierung wurde als nicht sachgerecht bewertet und daher für die Istkostenerhebung nicht vorgenommen. Sämtliche Aufwendungen der Unterbringung sind daher bei den Gemeinschaftsunterkünften dargestellt.“ 2 Eine getrennte Darstellung ist auf Grund des Differenzierungsgrades der Datenstruktur nicht möglich, so dass unter der Rubrik „Gemeinschaftsunterkünfte“ die Beträge zusammengefasst sind. Zu 2.) Kaufpreis und Mietkosten sind von der Stadt Köln zu tragen. Dem gegenüber stehen Erträge im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit Bund und Land. Zu 3.) Die durch die Unterbringung von Asylbewerbern entstandene Haushaltsbelastung 2017 ist der ein- gangs benannten Mitteilung 2640/2018 zu entnehmen. Zu 4.) Ergänzend zur Mitteilung 1749/2018 bzgl. Belegung Radeberger Str. 202 werden ebenfalls die Standorte Eckdorfer Str. 9 und Pingsdorfer Str. 110 mit Familien belegt, die überwiegend bereits im Stadtbezirk Rodenkirchen in Unterbringungseinrichtungen ohne abgeschlossenen Wohnungen leben wie z.B. in der Einrichtung in der Ringstraße in Rodenkirchen. Die Zielsetzung des Amtes für Wohnungswesen ist es, eine adäquate Wohnraumversorgung für alle unterzubringenden Menschen zu gewährleisten. Die Verwaltung setzt auch weiter das Konzept der „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ um und kommt somit dem Ratsauftrag nach, wonach Geflüchtete in abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden sollen. Grundsätzlich werden in diesen Objekten nur Geflüchtete untergebracht, für die eine Unterbringungs- verpflichtung durch die Stadt Köln besteht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Raderberger Straße 202
- Pingsdorfer Straße 110
- Ringstraße
- Straße 20
- Straße 10
- Straße 11
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3102/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.10.2018
- Erstellt
- 18.09.2018 14:50