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V/0449/2025

Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die bezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Mitte

Vorlagen 24.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.09.2025, TOP 4.1

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Liste Nachmeldung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

1200 Zeichen

www.cadsys.de
www.cadsys.de
MÜLL
WWW
Gas
GW
WG
WG
WG
FHFHFHWG
GW7068666462
6567
63
Hafenstraße401
343
346
397
P
LaubbaumSTø= 0.40 mKø= 10.00 mStU=1.26mAnwohnerparkenBei Rot hier halten/Fahrrad freiLaubbaumSTø= 0.27 mKø= 8.00 mStU=0.85m
LaubbaumSTø= 0.55 mKø= 12.00 mStU=1.73m
343
346
40139768666462
70 6567
63VZ 283-10ZZ 1012-30ZZ 1042-33 "7-19 h"(neuer Pfosten)vorh. VZ 314 mitZZ "mit Parkschein"entfernen7 flexible Leitzylinder,rot/weiß reflektierend,Abstand 1.50 m,Höhe 76 cmFahrradanlehnbügel(8 Stück), 85 x 85;feuerverzinktAufbau der Nebenanlagen wird im Zugeder Ausbauplanung geprüft
VZ 283-20ZZ 1012-30ZZ 1042-33 "7-19 h"(neuer Pfosten)Sperrfläche mitFreiburger Kegel1 flexiblerLeitzylinderSchild versetzenBordstein weißmarkieren
Grünpfeil am LSA-Mastanbringen
VZ "geänderteVerkehrsführung"
www.cadsys.de
www.cadsys.de
www.cadsys.de
vorh. MarkierungspfeileentfernenInduktionsschleifeanpassen
www.cadsys.de
Radwegpflaster erneuern
0,802,503,250,502,054,00
13,00Bahnhofstraße
Plot 30.04.2025
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
1250April 2025KapplerApril 2025KapplerKP Bahnhofstraße / HafenstraßeAnpassung der Radwegführung

Beschlussvorlage

2801 Zeichen

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
V/0449/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau für die bezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Mitte 
- Ergänzung zur Vorlage V/0066/2024 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das mit der Vorlage V/0066/2024 beschlossene Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 
2025 - 2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die bezirklichen Baumaßnahmen im Bezirk Mitte 
wird entsprechend der Anlage 1 erweitert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2026 32.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen s ind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
19.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kappler 
Telefon: 492-6657 
Kappler@stadt-muenster.de

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Begründung: 
 
Der vorhandene Radweg vor Haus Nr. 57 in der Bahnhofstraße ist für eine verkehrssichere Nutzung 
zu gering bemessen und soll durch eine kurzfristige Baumaßnahme auf 2,50 m Breite ertüchtigt wer-
den. Für eine sichere Einfädelung von der Nebenanlage in die Bahnhofstraße werden flexible Leitzy-
linder eingesetzt. Zudem wird das Mobilitätsangebot für den Radverkehr durch neue Fahrradanlehn-
bügel verbessert. 
 
Auf der gegenüberliegenden Seite wird der vorhandene Schutzstreifen durch einen Radfahrstreifen 
ersetzt, rot eingefärbt und verbreitert, um die Führung zum Kreuzungspunkt zu optimieren. Die Fahr-
bahnoberfläche wird auf einer Breite von 3,25 m saniert. Vor Haus Nr. 64 und Haus Nr. 66 wird eine 
Ladezone eingerichtet, um Ladevorgänge verkehrssicher abwickeln zu können. 
 
Die Maßnahme soll möglichst noch in 2025 umgesetzt werden. 
 
Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 32.000 €. Es wird ein Förderantrag nach den 
Richtlinien der Nahmobilität gestellt und somit sind Zuwendungen in Höhe von ca. 25.000 € möglich. 
Aufgrund der Haushaltslage beim Land NRW ist eine Förderung derzeit aber nicht gesichert. 
 
Die Prüfung des Antrags AnM/0001/2022 „Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der sog. klei-
nen Bahnhofsstraße“ ist hiermit abgeschlossen.   
 
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Ergänzung zum Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 1 Liste Nachmeldung

378 Zeichen

1(1) 
Anlage 1 
Nachmeldung / Beschlussliste 
lfd. 
Nr. Projektbezeichnung Kurzbeschreibung geschätzte 
Kosten in T € 
Teilfinanzplan 
Teilergebnisplan 
KAG 
BauGB Veranlasser Beteiligte verkehrliche 
Auswirkung Beschluss BV AVM 
1 
Bahnhofstraße - Hs.-Nr. 58 bis Ha-
fenstraße 
  
Umbau 
Radweg 32 1201-konsumtiv Nein Straßenbau keine gering Liste Nachmel-
dung 
BV 
Mitte Nein

Anlage A

1597 Zeichen

Anlage A zur V/0449/2025 
Kurzüberblick 
Anpassung der Radwegeführung in Bahnhofstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und 
Verbesserung des Mobilitätsangebots. Herstellung von Fahrradanlehnbügeln, einer Ladezone 
und breiteren Radwegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll vstl. in 2025 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 32.000 €. Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 25.000 € möglich. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße
  • Hafenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0449/2025
Typ
Vorlagen
Datum
24.07.2025
Erstellt
25.06.2025 10:41