3899/2017
Städtebauliches Planungskonzept Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim; Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 Wegm 613 Az Vorlagen-Nummer 3899/2017 Freigabedatum 10.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim; Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei ge- mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Am 07.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Beschluss zur Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeitstitel: Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim – auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) beschlossen. Vom 11.09.2017 bis 25.09.2017 erfolgte die Beteiligung als Aushang im Bürgeramt Mülheim (siehe Anlage 2). Die Öffentlichkeit hatte bis einschließlich den 02.10.2017 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Es sind drei Stellungnahmen eingegangen, die sich vor allem mit den Themen Erschlie- ßung und Lärm befassen (siehe Anlage 4). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sind 25 Stellungnahmen eingegangen, die überwiegend keine Bedenken angemeldet haben oder Hinweise zu Leitungen, Immissionen und zur Regenwasserversickerung gegeben haben (siehe Anlage 5). Das Planungskonzept wurde zwischenzeitlich bezüglich des Erschließungskonzepts überarbeitet (sie- he Anlage 3). Im Falle von Veranstaltungen in der geplanten Eventhalle wird jetzt die Zufahrt für Reise- busse an der Berliner Straße und nicht wie zuvor am Circus-Roncalli-Weg (ehemals Neurather Weg) vorgesehen. Aufstellflächen für die Busse sind vollständig auf privatem Grundstück geplant. Die Ab- fahrt soll über den Circus-Roncalli-Weg erfolgen, so dass keine Wendemanöver notwendig sind und nach Abschluss der Veranstaltungen (in der Regel nach 22 Uhr) eine Beeinträchtigung der angrenzen- den Wohnbebauung durch Verkehrslärm so weit wie möglich vermieden werden kann. Die Detaillierung der Planung erfolgt in Abstimmung auf die Ergebnisse der Fachgutachten. Im Übrigen wird an dem zum Einleitungsbeschluss aufgeführten Bebauungs- und Nutzungskonzept festgehalten, dass ein Circus-Museum, Eventhalle und Betriebshof mit Lagerhallen und Werkstätten vorsieht. Das städtebauliche Konzept ist Grundlage für die folgende Ausarbeitung des Bebauungs- plan-Entwurfes mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Ergeb- nisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und aus den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung werden dabei berücksichtigt. Die Ergebnisse notwendiger Fachgutach- ten und Fachplanungen werden in den Entwurf einfließen. Anlagen 1 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2 Plakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Überarbeitetes Planungskonzept 4 Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung
Anlage 3
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Deutsche Bahn Deutsche Bahn III III III III III III III III II II II II II II I II II II II I I I I I Neurather Weg / Circus-Roncalli-Weg Berliner Straße Vordach Vordach -1.30 Vordach Schranke Parkpalette Fahrzeug- und Lagerhalle Pförtner und Parken Hof Bus Parkfläche Ausfahrt I I I I I III III Zufahrt Kranbahn Werkstätten Werkstätten Werkhof Laderame mit Lastenaufzug Werkstätten II II I III I 05 ± 0.00 Arkaden Arkaden Shop Café Remisenvorbau Museum Besucher- eingang 01 Wohnung/Direktion Eventhalle Museum Museum 06 Museum Druchfahrt EG Druchfahrt EG Druchfahrt EG Besucher- eingang 07 II II II II II I I I II II 02 03 08 09 III und Wagenhalle Museum/Werkstätten Lageplan M. 1:500 Planungskonzept zum Vorgabenbeschluss ANLAGE 3 Roncalli - Bernhard Paul Traumfabrik GmbH & Co. KG DIN A1 / 12.12.2017
Anlage 4
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Stadt Köln - Stadtplanungsamt Anlage 4 Seite 1 von 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Circus-Roncalli-Weg“ in Köln-Mühlheim eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt Mülheim vom 11.09.2017 bis zum 25.09.2017 durchgeführt. Es sind 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2017 bis zum 06.10.2017 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksver- tretung und des Stadtentwicklungsausschusses wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Datum An- schreiben / Eingangsda- tum Stellungnahme – wesentliche Merkmale Berück- sichti- gung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung Schriftliche Stellungnahmen 1 1.1 22.09.2017/ 25.09.2017 Verkehr/Parken Bedenken, dass Neurather Weg derzeit eine Sackgasse und nur über den neuen Circus- Roncalli-Weg zu erreichen ist. Der Neurather Weg sei nur eine kleine Straße ohne offizielle Parkplätze, so dass Circus Ron- calli jetzt schon seine Einfahrt auf der gegen- überliegenden Seite als Parkverbot ausgeschil- dert hat, damit auch große Fahrzeuge in den Hof fahren können. Die Straße sei auf keinen Fall für bis zu 1000 Besucher ausgelegt und die Ja Die Verkehrssituation wird in einer Verkehrsuntersuchung ge- prüft. Das Erschließungskonzept wurde angepasst. Besucher (PKW und Reisebusse) werden über die Berliner Straße das Gelände anfahren und zwischen dem Werkhof und dem vorderen Event- bereich zur nordwestlich gelegenen „Parkpalette“ geleitet. Der Circus-Roncalli-Weg soll lediglich für den abfließenden Besu- cherverkehr genutzt werden (reine Ausfahrt). Es soll mit Be- schilderungen auf die Zufahrt zur Parkpalette hingewiesen wer- den, um Suchverkehre zu vermeiden. Das Planungskonzept sieht Aufstellflächen für Reisebusse in der Nähe des Zufahrtsbe- Stadt Köln Seite 2 von 5 Beeinträchtigung wäre für die Anwohner und Kleingartenanlage unzumutbar. Eine Zufahrt / Zugang für Besucher solle auch über die LKW Erschließung an der Berliner Straße erfolgen. reichs an der Berliner Straße ausschließlich auf privaten Grund vor, so dass es zu keinen Behinderungen im öffentlichen Raum oder der Anwohner kommen wird. Von LKWs soll die Zufahrt an der Berliner Straße auch als Aus- fahrt genutzt werden. Hierbei wird jedoch geregelt, dass keine Fahrbewegungen durch LKWs zu Nachtzeiten erfolgen, um Be- einträchtigungen der benachbarten Wohnnutzung zu vermeiden. Inwiefern der Circus-Roncalli-Weg für die Mehrverkehre und zusätzliche Fußgänger hinreichend ausgebaut ist, wird im weite- ren Bebauungsplanverfahren untersucht. 2 2.1 21.09.2017 / 06.10.2017 Arbeitsplätze am Standort Bedenken, dass Zimmerei am Neurather Weg 18 nicht mehr wirtschaftlich geführt werden kann, da bei Veranstaltungen bis 1000 Besucher und Wochenendevents die Belieferung durch Kunden bzw. die Auslieferung der Zimmerei erhebliche Einschränkungen hätte. Nein Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen geänderten Er- schließungskonzepts sind negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb unwahrscheinlich. Zudem ist davon auszuge- hen, dass Veranstaltungen unregelmäßig und außerhalb von verkehrlichen Spitzenstunden stattfinden werden (nach 17 Uhr und an Wochenenden). 2.2 Zufahrt Bedenken, dass vor dem Neurather Weg eine Bahnunterführung mit einer Durchfahrhöhe von 3,72 m ist. Es sei schon abzusehen, dass sich hier regelmäßig LKWs festfahren werden, da es keine Wendemöglichkeit gäbe. Es bleibt die Frage, wie die Zufahrt im Norden über den Neu- rather Weg geplant sei. Ja Das Erschließungskonzept wurde angepasst. Für LKWs ist kei- ne Zufahrt im Circus-Roncalli-Weg (ehemals Neurather Weg) vorgesehen. Die Zu- und Ausfahrt soll durch ein Tor an der Ber- liner Straße erfolgen. Ein Festfahren in der Bahnunterführung im Circus-Roncalli-Weg ist damit unwahrscheinlich. 3 3.1 26.09.2017 / 05.10.2017 Nachbarliche Nutzungen Hinweis, dass am Neurather Weg nicht nur ge- werbliche Flächen an das Winterquartiergrund- stück angrenzen, sondern auch mehrere Mehr- Ja In der Ausarbeitung der Begründung zum Bebauungsplan- Entwurf wird eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Nut- zungsstruktur in der näheren Umgebung erfolgen und dabei auch berücksichtigt, dass am Circus-Roncalli-Weg (ehemals Stadt Köln Seite 3 von 5 familien-Häuser. Neurather Weg) Mehrfamilienhäuser vorhanden sind. Grund- sätzlich ist für die weitere Planung festzuhalten, dass es sich zwar um eine Gemengelage handelt, aber eine gewerbliche Nutzung in der gebauten Nachbarschaft überwiegt. 3.2 Pkw-Erschließung Bedenken, da die Pkw-Erschließung über eine neue Zufahrt im Norden des Neurather Weges erfolgen wird. Der derzeitige Hauptzugang zum Winterquartier wird zukünftig eine untergeordne- te Rolle spielen, da hierüber nur noch Anliefe- rungen erfolgen werden. Des Weiteren sei die Frage, wie sichergestellt wird, dass die Autos der Besucher nicht im Neu- rather Weg bzw. Circus-Roncalli-Weg abgestellt werden, wenn der Eingang erblickt wird. Insbe- sondere in den Sommermonaten könnte dies zu Konflikten mit Anwohnern und Schrebergärtnern führen. Laut der Planung werden die Besucher am Ein- gang vorbeifahren müssen, um am Ende des Circus-Roncalli-Wegs zum Parkplatz zu gelan- gen. Es wird vermutet, dass die Besucher dann den gleichen Weg zurücklaufen müssten und dies zu gegenseitigen Behinderungen an der Zufahrt führen wird. Ja Im weiteren Verfahren wird das Erschließungskonzept mit Fuß- und Fahrbeziehungen überprüft. Das Erschließungskonzept wurde bereits dahingehend überarbeitet, dass die Zufahrt zur Parkpalette an die Berliner Straße verlegt worden ist. Dabei wird die Fragestellung mit aufgenommen, wie bei Veranstaltungen Parken durch Besucher im Circus-Roncalli-Weg entgegen ge- wirkt werden kann (über Hinweisschildern hinaus, z.B. miteinge- setzten Ordnern). An dem Standort der Parkpalette wird bei der weiteren Planung festgehalten. Der Fußweg, der die Besucher vom Parkplatz zur Veranstaltungshalle bzw. zum Museum füh- ren soll, wird zwischen dem Werkhof und dem Eventbereich auf dem privaten Grundstück verlaufen. 3.3 Stell- bzw. Halteplätze für Reisebusse Bedenken, dass vor dem Haupteingang am Neurather Weg zwei Stell- bzw. Halteplätze für Busse vorgesehen werden. Der Circus-Roncalli- Weg biete keine Wendemöglichkeit für Busse, so dass es immer wieder zu problematischen Wendemanövern kommen dürfte. Ja Das Erschließungskonzept wurde angepasst. Besucher (PKW und Reisebusse) werden über die Berliner Straße das Gelände anfahren und zwischen dem Werkhof und dem vorderen Event- bereich zur nordwestlich gelegenen „Parkpalette“ geleitet. Das Planungskonzept sieht Aufstellflächen für Reisebusse in der Nähe des Zufahrtsbereichs an der Berliner Straße ausschließ- lich auf privaten Grund vor, so dass es zu keinen Behinderun- gen im öffentlichen Raum kommen wird. Stadt Köln Seite 4 von 5 Frage, ob die Busse in Fahrtrichtung Neurather Weg halten, und die Fahrgäste am Zaun des Schrebergartens aussteigen müssen und um den Bus herumlaufen. Wenn die Busse in Fahrt- richtung Berliner Str. am Bordstein halten wür- den, könnte es sein, dass die Durchfahrt auf- grund der schmalen Breite für den übrigen Ver- kehr vermutlich unmöglich ist. Sollte der Bus am Bordstein halten, würde er voraussichtlich die Fußgänger behindern. Auch Wendemanöver sind im öffentlichen Raum nicht notwen- dig, da die Reisebusse innerhalb des privaten Geländes zur Ausfahrt am Circus-Roncalli-Weg geleitet werden. 3.4 Verkehr Hinweis, dass aufgrund hoher Besucherzahlen eine Planung des Verkehrs erschwert wird. Zu- dem müsse in den Sommermonaten mit ver- mehrtem Verkehrsaufkommen durch die Gärtner gerechnet werden. Zusätzlich würde sich der Verkehr am Wochenende durch die hinduisti- sche Gemeinde, die sich für Hochzeiten und ähnliche Veranstaltungen in und an ihrem Tem- pel treffen wird, verstärken. Ja Die Hinweise werden bei der Verkehrsuntersuchung berücksich- tigt. 3.5 Lärmimmission Hinweis, dass bedingt durch die Aufstockung der bestehenden Gebäude – von aktuell einem Stockwerk auf zwei – sich aller Voraussicht nach eine Veränderung der akustischen Situation ergibt, wobei zu befürchten ist, dass sich der Schall eventuell verstärken wird. Ja Im Zuge des Planverfahrens wird ein Lärmschutzgutachten er- stellt. Nach erster gutachterlicher Einschätzung ist davon auszugehen, dass durch die höheren Baulichkeiten des Museums hinsichtlich der vorbeiführenden Bahnstrecke eine leichte Verstärkung der Reflexionen am Wohngebäude Circus-Roncalli-Weg 9 (Süd- West-Seite) auftreten wird. Ohne den Bau der an der Bahnlinie geplanten Parkpalette würde dies voraussichtlich eine Pegeler- höhung im Bereich von unter 1 Dezibel (dB) bedeuten. Durch die Parkpalette wird sich allerdings für das Wohngebäude Cir- cus-Roncalli-Weg 9 (Süd-West-Seite) eine schallabschirmende Wirkung ergeben, von der die vorgenannten Reflexionen mehr als ausglichen werden. Insgesamt wird das Bauvorhaben somit Stadt Köln Seite 5 von 5 eine Verbesserung hinsichtlich der Schienenverkehrsgeräusche bringen. 3.6 Freiraumfunktion Hinweis, dass das Plangebiet als Teil einer Flä- che mit der Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ im Regionalplan dargestellt und der Artenreichtum an Pflanzen und Tieren im Bereich des zukünftigen Parkplatzes und Werkhofs nicht zu verachten sei. Kenntnis- nahme Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Bereich für gewerbli- che und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar. Darüber hinaus wird das Gebiet wie aufgeführt als Teil einer Fläche mit der Freiraum- funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt. Die Planziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entspre- chen grundsätzlich den Darstellungen des Regionalplans. Um hinreichend die Belange des Grundwasser- und Gewässer- schutzes berücksichtigen zu können, wird im weiteren Planver- fahren unteranderem ein Boden- und Artenschutzgutachten erstellt und die Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben sowie bewertet. Köln, den 11.12.2017
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesCircus-Roncalli-WegLQ.|OQ0OKHLP 0 10050 200300 Meter
Anlage 5
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Stadt Köln - Stadtplanungsamt Anlage 5 Seite 1 von 8 Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer fünfwöchigen Frist zur Abga- be von schriftlichen Stellungnahmen vom 13.04. bis zum 23.05.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 25 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Schreiben der TÖB fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen- den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah- men wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Eingaben- steller Datum An- schreiben / Eingangs- datum Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berück- sichti- gung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Bezirksregie- rung Köln – Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Boden- schutz 20.04.2017/ 24.04.2017 Hinweis, dass d er Zuständigkeitsbereich des Dez. 52 von dem Planungsvorhaben nicht be- rührt wird. Kenntnis- nahme - 2 2.1 Bezirksregie- rung Düssel- dorf Kampfmittel- beseitigungs- dienst (KBD) / Luftbildaus- wertung 09.05.2017/ 02.06.2017 Hinweis, dass Luftbilder Hinweise auf vermehr- te Bombenabwürfe liefern. Kenntnis- nahme. Der Hinweis wird im weiteren Planverfahren berücksichtigt. Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 2 von 8 2.2 Forderung, dass eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel beau f- tragt werden soll. Dabei sollen, sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abgescho- ben werden. Zur Festlegung des abzuschi e- benden Bereichs und der weiteren Vorg e- hensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Ja Der Hinweis wird in den Bebauungsplan auf- genommen. 2.3 Forderung, dass bei Erdarbeiten mit erhebl i- chen mechanischen Belastungen wie Ram m- arbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. eine Sicherheitsdetektion durchgeführt werden soll. Dazu soll das Merkblatt für Bau- grundeingriffe beachtet werden. Ja Der Hinweis wird in den Bebauungsplan auf- genommen. 3 3.1 ExxonMobil Production Deutschland 24.04.2017/ 24.04.2017 Keine Betroffenheit. Kenntnis- nahme - 4 4.1 Nord-West Oelleitung GmbH 24.04.2017/ 24.04.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 5 5.1 Rhein-Main- Rohrleitungs- transportge- sellschaft m.b.H. 24.04.2017/ 25.04.2017 Keine Betroffenheit. Kenntnis- nahme Innerhalb oder in der Nähe des Plangebietes verläuft keine Leitung. 5.2 Hinweis, dass ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft nicht im Schutzstreifen der Leitungen stattfinden darf. Kenntnis- nahme Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt. Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 3 von 8 5.3 Bitte um erneute Beteiligung bei Ausgleich s- maßnahmen. Kenntnis- nahme Die Rhein-Main- Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4-(2) Baugesetzbuch (BauGB) erneut beteiligt. 6 6.1 Gascade Gas- transport GmbH 26.04.2017/ 26.04.2017 Keine Betroffenheit. Kenntnis- nahme - 6.2 Hinweis, dass die Stellungnahme auch im N a- men und Auftrag der Anlagenbetreiber WI N- GAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG erfolgt. Kenntnis- nahme - 6.3 Bitte um weitere Beteiligung. Kenntnis- nahme Die Gascade Gastransport GmbH wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4-(2) BauGB erneut beteiligt. 7 7.1 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH 27.04.2017/ 05.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 8 8.1 Evonik Tech- nology & Infra- structure GmbH 26.04.2017/ 27.04.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 9 9.1 Industrie- und Handelskam- mer zu Köln 28.04.2017/ 28.04.2017 Hinweis, dass keine Unternehmen von dem oben genannten Bebauungsplan betroffen. Kenntnis- nahme Der Hinweis zu der Betroffenheit von Unter- nehmen wird zur Kenntnis genommen. 9.2 Hinweis, dass die angestrebte Nutzung des Circus Roncalli mit Werkstätten, Fuhrpark und Winterquartier eine gewerbliche ist, so dass sie im Gewerbegebiet Neurather Weg richtig liegt. Kenntnis- nahme Die Zustimmung zur Lage des Vorhabens in- nerhalb eines Gewerbegebiets wird zur Kennt- nis genommen. Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 4 von 8 9.3 Hinweis, dass die Fläche im Flächennutzung s- plan als Gewerbefläche und im Regionalplan als GIB-Fläche gekennzeichnet ist. Kenntnis- nahme Der Hinweis zum Flächennutzungsplan und Regionalplan ist bereits Bestandteil der Be- gründung. 10 10.1 Landschafts- verband Rheinland 28.04.2017/ 28.04.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 11 11.1 InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG 03.05.2017/ 03.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 12 12.1 Eisenbahn- Bundesamt Außenstelle Köln 04.05.2017/ 04.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 13 13.1 Polizeipräsidi- um Köln 05.05.2017/ 09.05.2017 Keine Bedenken Kenntnis- nahme - 14 14.1 Landesamt für Zentrale Poli- zeiliche Diens- te NRW 15.05.2017/ 18.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 15 15.1 Gasversor- gungsgesell- schaft mbH Rhein-Erft 09.05.2017/ 09.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 16 16.1 Westnetz 13.05.2017/ 12.05.2017 Keine Betroffenheit. Kenntnis- nahme - Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 5 von 8 17 17.1 Westdeutscher Rundfunk 15.05.2017/ 19.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 18 18.1 Landschafts- verband Rheinland Rhein. Amt für Denkmalpflege 19.05.2017/ 23.05.2017 Keine Bedenken Kenntnis- nahme - 19 19.1 PLEdoc GmbH 22.05.2017/ 26.05.2017 Hinweis, dass die Ferngasleitung Nr. 2/19 der Open Grid Europe GmbH, ON 500, mit B e- triebskabel, Blatt 27 und 28, Schutzstreifen- breite 8 m, der Open Grid Europe GmbH durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ci r- cus-Roncalli-Weg" in Köln - Mülheim berührt wird. Kenntnis- nahme Der Hinweis zur Lage der Ferngasleitung wird im weiteren Planverfahren berücksichtigt (sie- he nachfolgend). 19.2 Forderung, den Verlauf der Ferngasleitung anhand der beigefügten Bestandsunterlagen in die Plangrundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Circus -Roncalli-Weg zu übernehmen und in der Legende zu erläutern. Ja Der Verlauf der Ferngasleitung wird in den Bebauungsplan übernommen und mit einem Leitungsrecht auf dem Schutzstreifen gesi- chert. 19.3 Hinweis, dass das Anlegen einer Ausfahrt oder einer Zufahrtsstraße im Trassenverlauf einer Ferngasleitung möglich ist. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund baul i- cher Maßnahmen im Leitungsbereiche Anpas- sungsmaßnahmen an der Ferngasleitung er- forderlich werden. Kenntnis- nahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt. 19.4 Forderung um Vorlage detaillierter Projektu n- terlagen zur Prüfung und Stellungnahme. Ja Die PLEdoc GmbH wird im Rahmen der Betei- ligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 6 von 8 19.5 Hinweis, dass weitere Hinweise dem Merkblatt "Berücksichtigung von unterirdischen Fernga s- leitungen bei der Aufstellung von Flächennut- zungsplänen und Bebauungsplänen" der Open Grid Europe GmbH zu entnehmen sind. Kenntnis- nahme Das Merkblatt wird im weiteren Planverfahren berücksichtigt. 19.6 Hinweis, dass keine Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH & Co. KG vorhanden sind. Kenntnis- nahme Der Hinweis zu den Kabelschutzrohranlagen wird zur Kenntnis genommen. 20 20.1 Stadtwerke Köln GmbH 22.05.2017/ 24.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 20.2 Hinweis, dass das Areal aus den im Umfeld vorhandenen Versorgungsnetzen der Sparten Strom, Gas und Wasser versorgt werden kann. Kenntnis- nahme Der Hinweis zur Versorgung des Gebietes wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt. 21 21.1 Bezirksregie- rung Köln - Dezernat 25 - 23.05.2017/ 24.05.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 22 22.1 Stadtentwäs- serungsbetrie- be Köln (StEB) 24.05.2017/ 24.05.2017 Hinweis, dass das Plangebiet im Einzugsb e- reich der Kläranlage Stammheim liegt. Kenntnis- nahme Der Hinweis zur Kläranlage wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt. 22.2 Hinweis, dass der öffentliche Abwasserkanal DN 600 im Neurather Weg das anfallende Schmutzwasser und ein Teil des Nieder- schlagswassers (ca. 40 %, entspricht der vor- handenen Befestigung) des Plangebietes au f- nehmen kann. Kenntnis- nahme. Der Hinweis wird zur vorhandenen Abwasser- kanal und seine Aufnahmekapazität wird zur Kenntnis genommen. Es werden im weiteren Planverfahren geeignete Maßnahmen zur Rückhaltung und Drosselung des anfallenden Niederschlagswassers geprüft. 22.3 Forderung, dass das Niederschlagswasser der Neubebauung (Nachverdichtung) vor Ort zu versickern ist. Die Versickerung des Niede r- Ja Geeignete Maßnahmen werden, wenn mög- lich, festgesetzt. Gemäß § 44 Landeswasser- gesetz ist allerdings nur das Niederschlags- Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 7 von 8 schlagswassers ist im Bebauungsplan festz u- setzen. wasser von Grundstücken die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut wurden, zu ver- sickern. Dies betrifft somit die rückwärtigen Flächen, auf dem der Gewerbehof errichtet werden soll. 22.4 Hinweis, dass sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Ableitung des Niederschlagswassers gedros- selt (Rückhaltung erforderlich) in den vorhan- denen Abwasserkanal erfolgen kann. Ja Der Hinweis zur Versickerung wird zur Kennt- nis genommen und im weiteren Planverfahren berücksichtigt. 22.5 Hinweis, dass zur Berücksichtigung von Star k- regen geeignete Maßnahmen zur Risikovor- sorge bereits in der Bauleitplanung integriert werden sollen (z.B. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswasser, N o- tüberläufe, Objektschutz besonders gefährde- ten Gebäuden). Kenntnis- nahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Starkregenereignisse werden Gegenstand des Entwässerungskonzepts sein. 22.6 Forderung, dass weitere städtebauliche Pl a- nungen bzw. dazugehörige Entwässerung s- konzepte mit den StEB (TP – 1) abzustimmen sind. Ja Die Stadtentwässerungsbetriebe werden im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. 23 23.1 Rechtsrheini- scher Kölner Randkanal 26.05.2017/ 01.06.2017 Keine Bedenken. Kenntnis- nahme - 24 24.1 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West 13.06.2017/ 22.06.2017 Hinweis, dass Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem Betrieb der Eisenbahnen in ihrer jeglichen Form seitens des Antragstellers, Bauherren, Grundstückseigentümers oder Kenntnis- nahme Der Hinweis zu Entschädigungsansprüchen wird zur Kenntnis genommen. Stadt Köln - Stadtplanungsamt Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Seite 8 von 8 sonstiger Nutzungsberechtigter ausgeschlo s- sen sind. Insbesondere sind Immissionen wie Erschütterung, Lärm, Funkenflug, elektroma g- netische Beeinflussungen und dergleichen, die von Bahnanlagen und dem Bahnbetrieb aus- gehen, entschädigungslos hinzunehmen. 24.2 Hinweis, dass Abwehrmaßnahmen nach §1004 in Verbindung mit §906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie dem Bundesimmi s- sionsschutzgesetz (BlmmSchG), die durch den Bahnbetrieb in seiner jeweiligen Form veran- lasst werden könnten, ausgeschlossen sind. Kenntnis- nahme Der Hinweis zu Abwehrmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. 24.3 Hinweis, dass erforderliche Schutzmaßna h- men (Schallschutz) von der Gemeinde oder den einzelnen Bauwerbern auf eigene Kosten vorzusehen bzw. vorzunehmen sind. Kenntnis- nahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Planverfahrens wird ein Schall- schutzgutachten erstellt und Maßnahmen ab- geleitet. 25 25.1 Bau- und Lie- genschaftsbe- trieb NRW 03.05.2017/ 03.05.2017 Keine Bedenken Kenntnis- nahme - Köln, den 24.11.2017
Anlage 2
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Die eingehenden Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Mülheim (BV 9) vorgelegt, die darüber berät und entscheidet, wie die Planung aus Sicht der Bezirks- vertretung weiter betrieben werden soll. Danach wird der Stadtentwicklungsausschuss endgültig über die Stellungnahme entschieden. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 11.09.2017 bis 25.09.2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Herrn Fuchs, Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a in 51065 Köln oder per E-Mail an norbert.fuchs@stadt-koeln.de gerichtet werden. Telefonische Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 30146 (Frau Wegmann) oder unter der E-Mailadresse stadtplanungsamt@stadt-koeln.de ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Seit über 30 Jahren ist der Circus Roncalli in Köln-Mülheim beheimatet. Der Stammsitz beherbergt neben dem Wohnhaus des Roncalli-Gründers und -Direktors, zahlreiche Werkstätten, Teile der Logistik sowie die umfangreiche Sammlung von Originalstücken aus der Welt des Zirkus. In den letzten Jahrzehnten ist Roncalli mit mehreren Firmen und Unternehmensteilen stetig gewachsen. In Köln-Porz entstand ein zweiter Standort des Unternehmens, der den Fuhrpark beherbergt. Die Bernhard Paul Traumfabrik GmbH & Co. KG beabsichtigt nun, das Unternehmen an einem Standort zu bündeln und zugleich mit dem Bau eines Museums die umfangreichen Sammlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu sollen die drei städtischen Parzellen erworben und ein Teil der Nutzungen des Winterquartiers, die Werkstätten und der Fuhrpark dorthin verlagert werden. Auf dem Grundstück des Winterquartiers soll dann das neue Museum entstehen. Hierfür sollen die vorhandenen Bauten in Teilen aufgestockt und durch Neubauten wie eine neue Halle im Zentrum des Grundstücks ergänzt werden. Mit dem Projekt kann das im Umbruch befindliche Gewerbeareal am Neurather Weg, welches durch den Neubau von Wohnungen und den Hin - du-Tempel bereits eine Änderung erfahren hat, weiter aufgewertet werden. Ziel des Projektes ist es, das traditionsreiche Unternehmen mit seinen insgesamt 150 Beschäf - tigten an seinem Kölner Standort zu sichern und für eine zukunftsfähige Entwicklung breiter auf - zustellen. Mit der musealen Nutzung reiht es sich ein in die wachsende Gruppe neuer Kultur- und Eventstandorte im Stadtbezirk Mülheim und trägt so zu einer Aufwertung bei, ohne zugleich handwerkliche Arbeitsplätze am Standort zu verdrängen. Nicht zuletzt kann das mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbare Areal ein attraktives, stadtweit bedeutsames Freizeitangebot für Kölner Bürgerinnen und Bürger werden. Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für die Erweiterung des Areals mit den gewerblichen und logistischen Nutzungen im Südwesten sowie den Umbau, die Aufstockung und Ergänzung der Bestandsbauten für museale und Eventnutzungen auf dem Bestandsgrundstück zu ermöglichen. PLANGEBIET Das Plangebiet umfasst das circa 10.000 m² große Grundstück des Winterquartiers des Cir - cus Roncalli sowie drei südwestlich angrenzende insgesamt circa 17.500 m² große städtische Grundstücke im Stadtteil Mülheim. Das Gelände wird in weiten Teilen durch den Neurather Weg im Nordosten, die Bahntrasse der Deutschen Bahn im Nordwesten und eine Grabelandfläche im Süden begrenzt. Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 853, befindet sich das Wohnhaus des Direktors, das Bürogebäude des Unternehmens sowie das Winterquartier mit Werkstätten, Lager und Logistik - flächen. Die städtischen Parzellen Flur 61, Flurstücksnummer 1262, 1699 und 1703 liegen brach beziehungsweise werden in Teilen als Grabeland genutzt. NUTZUNGSKONZEPT Der bestehende nördliche Gebäudekomplex rahmt den Neubau einer Eventhalle ein, die im Zentrum des neuen Museumsquartiers das Herz der Anlage bilden und um einen Café-Neubau ergänzt werden soll. Die Eventhalle soll ein historisches schmiedeeisernes Zirkus-Kuppeldach aus dem Jahr 1900 erhalten. Diese Halle soll flexible Nutzungen in den verschiedensten Grö- ßenordnungen ermöglichen. Sie soll für Familienfeiern und große Feste ebenso genutzt werden können wie von Firmen, Institutionen und Vereinen für repräsentative und außergewöhnliche Events. Zudem möchte sich Roncalli hier auch für Kölner Veranstaltungsreihen wie „Musik beziehungsweise Literatur in den Häusern der Stadt“ oder die „Passagen“ öffnen. Der Eventbe- reich wird in wandelbaren Räumlichkeiten Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen von 60 bis 1 000 Besuchern haben. Die nötigen Stellplätze für die Eventbesucher werden im Nordwes- ten untergebracht. Im geplanten Museum soll unter dem Arbeitstitel „Boulevard of broken dreams“ die größte euro- päische Sammlung rund um die Geschichte des Zirkus in aller Welt präsentiert werden. Hier sol- len, neben der Welt der Manege auch die Historie des Varieté, die Geschichte des Jahrmarktes und der alten Karusselle erlebbar werden. Plakate sind genauso Bestandteil der Sammlungen wie eine Bibliothek und ein umfangreiches Filmarchiv mit zahlreichen Raritäten. Zudem ver- fügt Roncalli über die größte Sammlung historischer Läden. Dieses besondere Museums- und Erlebniskonzept soll in den jetzigen Hallen des Winterquartiers verwirklicht werden, wo auch ein Café-Neubau sowie ein Shop in dem derzeitigen Bürogebäude entstehen soll. Das Wohnhaus des Direktors bleibt erhalten und wird weiterhin zum Wohnen genutzt. Der Museumsbereich soll nach heutiger Planung an den verlängerten Wochenenden von Donnerstag bis Sonntag geöff- net sein. Er soll darüber hinaus den Rahmen für die Veranstaltungen in der Eventhalle bilden. Das Konzept sieht eine Ergänzung des Bestandes durch ein weiteres Gebäude im Südwesten vor. Der Werkhof soll als etwa 11,0 m hohe Werkshalle ausgebildet werden. In der Halle sollen die gewerblichen Nutzungen sowie der Fuhrpark der Firma beherbergt werden. Hier werden das Einstellen, der Bau und die Reparatur der zahllosen Roncalli-Zirkuswagen gebündelt. Dazu sol- len die Werkstätten für die circa 45 ganzjährig beschäftigten, hochspezialisierten Handwerker in den relevanten Gewerken Schreinerei, Schlosserei, Elektriker, Bühnenbildner, Fahrzeuglackie- rer, Fahrzeugbau- und Fahrzeugwartung aus dem bisherigen Winterquartier hierher verlagert werden. Auch Teile der Verwaltung können hier angesiedelt werden. Insgesamt sollen die bestehenden Gebäude mit ihren circa 10.000 m² Bruttogeschossflächen um circa 11.000 m² auf insgesamt circa 21.000 m² Bruttogeschossfläche erweitert werden. VERKEHR Die Pkw-Erschließung wird über eine neue Zufahrt im Norden des Neurather Weges erfolgen. Da hier künftig der fußläufige Haupteingang in das Museumsareal liegen soll, werden nur unter- geordnete Anlieferungen hierüber erfolgen. Die LKW-Erschließung des Werkhofs soll über eine südöstliche Zufahrt an der Berliner Straße erfolgen. Der Bedarf an Parkplatzflächen für Besucher wird derzeit auf circa 150 Stellplätze geschätzt. Diese sollen in Parkpalletten im Westen untergebracht werden. Circa 50 weitere teils einge- hauste Stellplätze für Betriebsangehörige sollen auf einem Parkplatz im Südosten des Plange- bietes verortet werden. UMWELTBELANGE Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim“ wird eine formale Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die umwelt- rechtlichen Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Folgende Gut- achten bzw. Untersuchungen werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen der Umwelt- prüfung beziehungsweise des weiteren Bebauungsplanverfahrens erforderlich: Verkehrsgutachten, Artenschutzprüfung, Lärmgutachten sowie Altlastenuntersuchung. „Circus-Roncalli-Weg“ in Köln - Mülheim Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 11.09.2017 bis 25.09.2017 Übersichtskarte (unmaßstäblich) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (unmaßstäblich) (Maßstab 1:1000) Städtebauliches Planungskonzept 200m150100500 TIM-online 2.0 beta © Land NRW (2017) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste 02.08.2017 5.05.0 4.0 Neurather Weg Kranbahn Werkhof Ladezone Café Eventhalle Museum/Werkstätten Werkstätten/Logistik 3.23.25.2 4.5 5.05.0 1.5 5.05.0 1.5 11.5 2.3 4.0 10.75 60.00 10.68 5 10.75 60.00 10.68 5 Schreinerei/ OG: LagerEG: Garagen Maler Spritzhalle überdachte Laderampe 5.0 5.0 Eventhalle Museum/Werkstätten -1,30 ± 0,00 ± 0,00 -1,30 Wagenbau Ladezone 1.23.35.5 Café Eventhalle 3.23.25.2 11.5 2.3 4.0 10.75 60.00 10.68 5 ± 0,00 -1,30 5.05.01.5 5.05.01.5 4.5 Werkhof Lager/Garagen Werkstätten/Logistik Museum/Werkstätten 5.0 -1,30 ± 0,00 Neurather Weg Café Eventhalle Museum/Werkstätten Werkhofund Werkstätten Werkstätten Umfahrt und Grünstreifen Laderampe Kranbahn Fahrzeug- und Lagerhalle Neurather Weg Deutsche Bahn Deutsche Bahn Deutsche Bahn Deutsche Bahn Von-Galen-Straße III III III III III III III III III III III III III III III III II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II IIII II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I II III I I II II I I I I I I I I I II I I I II I II II II II I I I I I Höhenhauser Ring Berliner Straße ehem. Fort Cottbuser Straße Deutsche Bahn Höhenhauser Ring Neurather Weg Autobahn A3 Autobahn A3 Berliner Straße II II II II II II II IV IV IV IV IV Flurstücke 1262/1699/1703 Erweiterungsfläche 17.300 m² Berliner Straße Neurather Weg / Circus-Roncalli-Weg Flurstück 853 Winterquartier 10.036 m² Zu-/Abfahrt alternativ Vordach Vordach -1.30 Vordach Hof Zufahrt Schranke Parkpalette Pförtner und Parken I I I I I III III Fahrzeug- und Lagerhalle Kranbahn Werkstätten Werkstätten Werkhof I III Laderame mit Lastenaufzug Werkstätten II I II Neurather Weg / Circus-Roncalli-Weg III II Druchfahrt EG Druchfahrt EG Druchfahrt EG 06 05 ± 0.00 Arkaden Arkaden 03Shop 02 Café 01 Wohnung/Direktion Museum Museum Eventhalle 07 08 Museum Besucher-eingang 09 Museum Besucher-eingang Remisenvorbau und Wagenhalle 09 Arkaden Druchfahrt EG 07 Museum/Werkstätten Lageplan M. 1:1000 Roncalli - Bernhard Paul Traumfabrik GmbH & Co. KG Stand: 09.05.2017 A A Längsschnitt A-A M. 1:500 Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3899/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.01.2018
- Erstellt
- 11.12.2017 08:38