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3899/2017

Städtebauliches Planungskonzept Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim; Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 12.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 9.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3

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Anlage 4

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Anlage 1

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Anlage 5

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Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3703 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
Wegm 613 Az 
Vorlagen-Nummer 
 3899/2017 
Freigabedatum 
10.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim;  
Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei ge-
mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Am 07.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Beschluss zur Einleitung eines Bebauungs-
planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) – Arbeitstitel: Circus-Roncalli-Weg in Köln-Mülheim 
– auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) beschlossen. 
 
Vom 11.09.2017 bis 25.09.2017 erfolgte die Beteiligung als Aushang im Bürgeramt Mülheim (siehe 
Anlage 2). Die Öffentlichkeit hatte bis einschließlich den 02.10.2017 Gelegenheit, schriftlich Stellung 
zu nehmen. Es sind drei Stellungnahmen eingegangen, die sich vor allem mit den Themen Erschlie-
ßung und Lärm befassen (siehe Anlage 4). 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 
Abs. 1 BauGB) sind 25 Stellungnahmen eingegangen, die überwiegend keine Bedenken angemeldet 
haben oder Hinweise zu Leitungen, Immissionen und zur Regenwasserversickerung gegeben haben 
(siehe Anlage 5). 
 
Das Planungskonzept wurde zwischenzeitlich bezüglich des Erschließungskonzepts überarbeitet (sie-
he Anlage 3). Im Falle von Veranstaltungen in der geplanten Eventhalle wird jetzt die Zufahrt für Reise-
busse an der Berliner Straße und nicht wie zuvor am Circus-Roncalli-Weg (ehemals Neurather Weg) 
vorgesehen. Aufstellflächen für die Busse sind vollständig auf privatem Grundstück geplant. Die Ab-
fahrt soll über den Circus-Roncalli-Weg erfolgen, so dass keine Wendemanöver notwendig sind und 
nach Abschluss der Veranstaltungen (in der Regel nach 22 Uhr) eine Beeinträchtigung der angrenzen-
den Wohnbebauung durch Verkehrslärm so weit wie möglich vermieden werden kann. Die Detaillierung 
der Planung erfolgt in Abstimmung auf die Ergebnisse der Fachgutachten. 
 
Im Übrigen wird an dem zum Einleitungsbeschluss aufgeführten Bebauungs- und Nutzungskonzept 
festgehalten, dass ein Circus-Museum, Eventhalle und Betriebshof mit Lagerhallen und Werkstätten 
vorsieht. Das städtebauliche Konzept ist Grundlage für die  folgende Ausarbeitung des Bebauungs-
plan-Entwurfes mit dem Ziel, gewerbliche Nutzungen planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Ergeb-
nisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und aus den eingegangenen Stellungnahmen der 
frühzeitigen Trägerbeteiligung werden dabei berücksichtigt. Die Ergebnisse notwendiger Fachgutach-
ten und Fachplanungen werden in den Entwurf einfließen.  
 
 
 
Anlagen 
 
1 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
2 Plakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
3 Überarbeitetes Planungskonzept 
4 Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
5 Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung

Anlage 3

804 Zeichen

Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
III
III
III
III
III
III
III
III
II
II
II
II
II
II
I
II
II
II
II
I
I
I
I
I
Neurather Weg / Circus-Roncalli-Weg
Berliner Straße
Vordach
Vordach
-1.30
Vordach
Schranke
Parkpalette
Fahrzeug- und Lagerhalle
Pförtner und Parken
Hof
Bus
Parkfläche
Ausfahrt
I
I
I
I
I
III
III
Zufahrt
Kranbahn
Werkstätten
Werkstätten
Werkhof
Laderame mit Lastenaufzug
Werkstätten
II
II
I
III
I
05
± 0.00
Arkaden
Arkaden
Shop
Café
Remisenvorbau
Museum
Besucher-
eingang
01
Wohnung/Direktion
Eventhalle
Museum
Museum
06
Museum
Druchfahrt EG
Druchfahrt EG
Druchfahrt EG
Besucher-
eingang
07
II
II
II
II
II
I
I
I
II
II
02
03
08
09
III
und Wagenhalle
Museum/Werkstätten
Lageplan
M. 1:500
Planungskonzept 
zum Vorgabenbeschluss
ANLAGE 3
Roncalli - Bernhard Paul Traumfabrik GmbH & Co. KG
DIN A1 / 12.12.2017

Anlage 4

10824 Zeichen

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                  Anlage 4 
   Seite 1 von 5 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Circus-Roncalli-Weg“ in Köln-Mühlheim 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt Mülheim 
vom 11.09.2017 bis zum 25.09.2017 durchgeführt. Es sind 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2017 bis zum 
06.10.2017 eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksver-
tretung und des Stadtentwicklungsausschusses wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
 
 
Lfd. Nr. Datum An-
schreiben / 
Eingangsda-
tum 
Stellungnahme – wesentliche Merkmale Berück-
sichti-
gung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Schriftliche Stellungnahmen 
1 
1.1 
 
22.09.2017/ 
25.09.2017 
Verkehr/Parken 
Bedenken, dass Neurather Weg derzeit eine 
Sackgasse und nur über den neuen Circus-
Roncalli-Weg zu erreichen ist. 
Der Neurather Weg sei nur eine kleine Straße 
ohne offizielle Parkplätze, so dass Circus Ron-
calli jetzt schon seine Einfahrt auf der gegen-
überliegenden Seite als Parkverbot ausgeschil-
dert hat, damit auch große Fahrzeuge in den 
Hof fahren können. Die Straße sei auf keinen 
Fall für bis zu 1000 Besucher ausgelegt und die 
Ja Die Verkehrssituation wird in einer Verkehrsuntersuchung ge-
prüft. 
 
Das Erschließungskonzept wurde angepasst. Besucher (PKW 
und Reisebusse) werden über die Berliner Straße das Gelände 
anfahren und zwischen dem Werkhof und dem vorderen Event-
bereich zur nordwestlich gelegenen „Parkpalette“ geleitet. Der 
Circus-Roncalli-Weg soll lediglich für den abfließenden Besu-
cherverkehr genutzt werden (reine Ausfahrt). Es soll mit Be-
schilderungen auf die Zufahrt zur Parkpalette hingewiesen wer-
den, um Suchverkehre zu vermeiden. Das Planungskonzept 
sieht Aufstellflächen für Reisebusse in der Nähe des Zufahrtsbe-

Stadt Köln   
   Seite 2 von 5 
Beeinträchtigung wäre für die Anwohner und 
Kleingartenanlage unzumutbar. Eine Zufahrt / 
Zugang für Besucher solle auch über die LKW 
Erschließung an der Berliner Straße erfolgen. 
reichs an der Berliner Straße ausschließlich auf privaten Grund 
vor, so dass es zu keinen Behinderungen im öffentlichen Raum 
oder der Anwohner kommen wird. 
 
Von LKWs soll die Zufahrt an der Berliner Straße auch als Aus-
fahrt genutzt werden. Hierbei wird jedoch geregelt, dass keine 
Fahrbewegungen durch LKWs zu Nachtzeiten erfolgen, um Be-
einträchtigungen der benachbarten Wohnnutzung zu vermeiden. 
 
Inwiefern der Circus-Roncalli-Weg für die Mehrverkehre und 
zusätzliche Fußgänger hinreichend ausgebaut ist, wird im weite-
ren Bebauungsplanverfahren untersucht. 
 
2 
2.1 
 
21.09.2017 / 
06.10.2017 
Arbeitsplätze am Standort 
Bedenken, dass Zimmerei am Neurather Weg 
18 nicht mehr wirtschaftlich geführt werden 
kann, da bei Veranstaltungen bis 1000 Besucher 
und Wochenendevents die Belieferung durch 
Kunden bzw. die Auslieferung der Zimmerei 
erhebliche Einschränkungen hätte. 
Nein Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen geänderten Er-
schließungskonzepts sind negative wirtschaftliche Auswirkungen 
auf den Betrieb unwahrscheinlich. Zudem ist davon auszuge-
hen, dass Veranstaltungen unregelmäßig und außerhalb von 
verkehrlichen Spitzenstunden stattfinden werden (nach 17 Uhr 
und an Wochenenden).   
2.2  Zufahrt 
Bedenken, dass vor dem Neurather Weg eine 
Bahnunterführung mit einer Durchfahrhöhe von 
3,72 m ist. Es sei schon abzusehen, dass sich 
hier regelmäßig LKWs festfahren werden, da es 
keine Wendemöglichkeit gäbe. Es bleibt die 
Frage, wie die Zufahrt im Norden über den Neu-
rather Weg geplant sei. 
Ja Das Erschließungskonzept wurde angepasst. Für LKWs ist kei-
ne Zufahrt im Circus-Roncalli-Weg (ehemals Neurather Weg) 
vorgesehen. Die Zu- und Ausfahrt soll durch ein Tor an der Ber-
liner Straße erfolgen.  
Ein Festfahren in der Bahnunterführung im Circus-Roncalli-Weg 
ist damit unwahrscheinlich. 
 
3 
3.1 
 
26.09.2017 / 
05.10.2017 
Nachbarliche Nutzungen 
Hinweis, dass am Neurather Weg nicht nur ge-
werbliche Flächen an das Winterquartiergrund-
stück angrenzen, sondern auch mehrere Mehr-
Ja In der Ausarbeitung der Begründung zum Bebauungsplan-
Entwurf wird eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Nut-
zungsstruktur in der näheren Umgebung erfolgen und dabei 
auch berücksichtigt, dass am Circus-Roncalli-Weg (ehemals

Stadt Köln   
   Seite 3 von 5 
familien-Häuser. Neurather Weg) Mehrfamilienhäuser vorhanden sind. Grund-
sätzlich ist für die weitere Planung festzuhalten, dass es sich 
zwar um eine Gemengelage handelt, aber eine gewerbliche 
Nutzung in der gebauten Nachbarschaft überwiegt. 
3.2  Pkw-Erschließung 
Bedenken, da die Pkw-Erschließung über eine 
neue Zufahrt im Norden des Neurather Weges 
erfolgen wird. Der derzeitige Hauptzugang zum 
Winterquartier wird zukünftig eine untergeordne-
te Rolle spielen, da hierüber nur noch Anliefe-
rungen erfolgen werden.  
Des Weiteren sei die Frage, wie sichergestellt 
wird, dass die Autos der Besucher nicht im Neu-
rather Weg bzw. Circus-Roncalli-Weg abgestellt 
werden, wenn der Eingang erblickt wird. Insbe-
sondere in den Sommermonaten könnte dies zu 
Konflikten mit Anwohnern und Schrebergärtnern 
führen.  
Laut der Planung werden die Besucher am Ein-
gang vorbeifahren müssen, um am Ende des 
Circus-Roncalli-Wegs zum Parkplatz zu gelan-
gen. Es wird vermutet, dass die Besucher dann 
den gleichen Weg zurücklaufen müssten und 
dies zu gegenseitigen Behinderungen an der 
Zufahrt führen wird. 
Ja Im weiteren Verfahren wird das Erschließungskonzept mit Fuß- 
und Fahrbeziehungen überprüft. Das Erschließungskonzept 
wurde bereits dahingehend überarbeitet, dass die Zufahrt zur 
Parkpalette an die Berliner Straße verlegt worden ist. Dabei wird 
die Fragestellung mit aufgenommen, wie bei Veranstaltungen 
Parken durch Besucher im Circus-Roncalli-Weg entgegen ge-
wirkt werden kann (über Hinweisschildern hinaus, z.B. miteinge-
setzten Ordnern). An dem Standort der Parkpalette wird bei der 
weiteren Planung festgehalten. Der Fußweg, der die Besucher 
vom Parkplatz zur Veranstaltungshalle bzw. zum Museum füh-
ren soll, wird zwischen dem Werkhof und dem Eventbereich auf 
dem privaten Grundstück verlaufen. 
3.3  Stell- bzw. Halteplätze für Reisebusse 
Bedenken, dass vor dem Haupteingang am 
Neurather Weg zwei Stell- bzw. Halteplätze für 
Busse vorgesehen werden. Der Circus-Roncalli-
Weg biete keine Wendemöglichkeit für Busse, 
so dass es immer wieder zu problematischen 
Wendemanövern kommen dürfte. 
Ja Das Erschließungskonzept wurde angepasst. Besucher (PKW 
und Reisebusse) werden über die Berliner Straße das Gelände 
anfahren und zwischen dem Werkhof und dem vorderen Event-
bereich zur nordwestlich gelegenen „Parkpalette“ geleitet. Das 
Planungskonzept sieht Aufstellflächen für Reisebusse in der 
Nähe des Zufahrtsbereichs an der Berliner Straße ausschließ-
lich auf privaten Grund vor, so dass es zu keinen Behinderun-
gen im öffentlichen Raum kommen wird.

Stadt Köln   
   Seite 4 von 5 
Frage, ob die Busse in Fahrtrichtung Neurather 
Weg halten, und die Fahrgäste am Zaun des 
Schrebergartens aussteigen müssen und um 
den Bus herumlaufen. Wenn die Busse in Fahrt-
richtung Berliner Str. am Bordstein halten wür-
den, könnte es sein, dass die Durchfahrt auf-
grund der schmalen Breite für den übrigen Ver-
kehr vermutlich unmöglich ist. Sollte der Bus am 
Bordstein halten, würde er voraussichtlich die 
Fußgänger behindern. 
Auch Wendemanöver sind im öffentlichen Raum nicht notwen-
dig, da die Reisebusse innerhalb des privaten Geländes zur 
Ausfahrt am Circus-Roncalli-Weg geleitet werden. 
 
3.4  Verkehr 
Hinweis, dass aufgrund hoher Besucherzahlen 
eine Planung des Verkehrs erschwert wird. Zu-
dem müsse in den Sommermonaten mit ver-
mehrtem Verkehrsaufkommen durch die Gärtner 
gerechnet werden. Zusätzlich würde sich der 
Verkehr am Wochenende durch die hinduisti-
sche Gemeinde, die sich für Hochzeiten und 
ähnliche Veranstaltungen in und an ihrem Tem-
pel treffen wird, verstärken. 
Ja Die Hinweise werden bei der Verkehrsuntersuchung berücksich-
tigt. 
3.5  Lärmimmission 
Hinweis, dass bedingt durch die Aufstockung 
der bestehenden Gebäude – von aktuell einem 
Stockwerk auf zwei – sich aller Voraussicht nach 
eine Veränderung der akustischen Situation 
ergibt, wobei zu befürchten ist, dass sich der 
Schall eventuell verstärken wird. 
Ja Im Zuge des Planverfahrens wird ein Lärmschutzgutachten er-
stellt.  
 
Nach erster gutachterlicher Einschätzung ist davon auszugehen, 
dass durch die höheren Baulichkeiten des Museums hinsichtlich 
der vorbeiführenden Bahnstrecke eine leichte Verstärkung der 
Reflexionen am Wohngebäude Circus-Roncalli-Weg 9 (Süd-
West-Seite) auftreten wird. Ohne den Bau der an der Bahnlinie 
geplanten Parkpalette würde dies voraussichtlich eine Pegeler-
höhung im Bereich von unter 1 Dezibel (dB) bedeuten. Durch 
die Parkpalette wird sich allerdings für das Wohngebäude Cir-
cus-Roncalli-Weg 9 (Süd-West-Seite) eine schallabschirmende 
Wirkung ergeben, von der die vorgenannten Reflexionen mehr 
als ausglichen werden. Insgesamt wird das Bauvorhaben somit

Stadt Köln   
   Seite 5 von 5 
eine Verbesserung hinsichtlich der Schienenverkehrsgeräusche 
bringen. 
 
3.6  Freiraumfunktion 
Hinweis, dass das Plangebiet als Teil einer Flä-
che mit der Freiraumfunktion „Grundwasser- und 
Gewässerschutz“ im Regionalplan dargestellt 
und der Artenreichtum an Pflanzen und Tieren 
im Bereich des zukünftigen Parkplatzes und 
Werkhofs nicht zu verachten sei. 
Kenntnis-
nahme 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Bereich für gewerbli-
che und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar. Darüber hinaus wird 
das Gebiet wie aufgeführt als Teil einer Fläche mit der Freiraum-
funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt. Die 
Planziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entspre-
chen grundsätzlich den Darstellungen des Regionalplans. Um 
hinreichend die Belange des Grundwasser- und Gewässer-
schutzes berücksichtigen zu können, wird im weiteren Planver-
fahren unteranderem ein Boden- und Artenschutzgutachten 
erstellt und die Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben sowie 
bewertet. 
 
 
Köln, den 11.12.2017

Anlage 1

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesCircus-Roncalli-WegLQ.|OQ0OKHLP
0 10050 200300 Meter

Anlage 5

13260 Zeichen

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                          Anlage 5 
 
Seite 1 von 8 
 
Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange  
nach § 4 Abs. 1 BauGB  
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde im Rahmen einer fünfwöchigen Frist zur Abga-
be von schriftlichen Stellungnahmen vom 13.04. bis zum 23.05.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 25 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Schreiben der TÖB fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah-
men wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Eingaben-
steller 
Datum An-
schreiben / 
Eingangs-
datum 
Stellungnahme – wesentliche Inhalte Berück-
sichti-
gung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Bezirksregie-
rung Köln – 
Dezernat 52 - 
Abfallwirtschaft 
und Boden-
schutz 
20.04.2017/
24.04.2017 
Hinweis, dass d er Zuständigkeitsbereich des 
Dez. 52 von dem Planungsvorhaben nicht be-
rührt wird. 
Kenntnis-
nahme 
- 
2 
2.1 
Bezirksregie-
rung Düssel-
dorf 
Kampfmittel-
beseitigungs-
dienst (KBD) / 
Luftbildaus-
wertung 
09.05.2017/
02.06.2017 
Hinweis, dass Luftbilder Hinweise auf vermehr-
te Bombenabwürfe liefern.  
Kenntnis-
nahme. 
Der Hinweis wird im weiteren Planverfahren 
berücksichtigt.

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 2 von 8 
2.2   Forderung, dass eine Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel beau f-
tragt werden soll. Dabei sollen, sofern es nach 
1945 Aufschüttungen gegeben hat, diese bis 
auf das Geländeniveau von 1945 abgescho-
ben werden. Zur Festlegung des abzuschi e-
benden Bereichs und der weiteren Vorg e-
hensweise wird um Terminabsprache für einen 
Ortstermin gebeten.  
Ja Der Hinweis wird in den Bebauungsplan auf-
genommen. 
2.3   Forderung, dass bei Erdarbeiten mit erhebl i-
chen mechanischen Belastungen wie Ram m-
arbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten 
etc. eine Sicherheitsdetektion durchgeführt 
werden soll. Dazu soll das Merkblatt für Bau-
grundeingriffe beachtet werden. 
Ja Der Hinweis wird in den Bebauungsplan auf-
genommen. 
3 
3.1 
ExxonMobil 
Production 
Deutschland 
24.04.2017/
24.04.2017 
Keine Betroffenheit. Kenntnis-
nahme 
- 
4 
4.1 
Nord-West 
Oelleitung 
GmbH 
24.04.2017/
24.04.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
5 
5.1 
Rhein-Main-
Rohrleitungs-
transportge-
sellschaft 
m.b.H. 
24.04.2017/
25.04.2017 
Keine Betroffenheit. Kenntnis-
nahme 
Innerhalb oder in der Nähe des Plangebietes 
verläuft keine Leitung. 
5.2   Hinweis, dass ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft nicht im Schutzstreifen 
der Leitungen stattfinden darf. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen und 
im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 3 von 8 
5.3   Bitte um erneute Beteiligung bei Ausgleich s-
maßnahmen. 
Kenntnis-
nahme 
Die Rhein-Main-
Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H wird 
im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4-(2) 
Baugesetzbuch (BauGB) erneut beteiligt. 
6 
6.1 
Gascade Gas-
transport 
GmbH 
26.04.2017/
26.04.2017 
Keine Betroffenheit. Kenntnis-
nahme 
- 
6.2   Hinweis, dass die Stellungnahme auch im N a-
men und Auftrag der Anlagenbetreiber WI N-
GAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie 
OPAL Gastransport GmbH & Co. KG erfolgt. 
Kenntnis-
nahme 
- 
6.3   Bitte um weitere Beteiligung. Kenntnis-
nahme 
Die Gascade Gastransport GmbH wird im 
Rahmen der Beteiligung gemäß § 4-(2) BauGB 
erneut beteiligt. 
7 
7.1 
AIR LIQUIDE 
Deutschland 
GmbH 
27.04.2017/
05.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
8 
8.1 
Evonik Tech-
nology & Infra-
structure 
GmbH 
26.04.2017/
27.04.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
9 
9.1 
Industrie- und 
Handelskam-
mer zu Köln 
28.04.2017/
28.04.2017 
Hinweis, dass keine Unternehmen von dem 
oben genannten Bebauungsplan betroffen.  
Kenntnis-
nahme  
Der Hinweis zu der Betroffenheit von Unter-
nehmen wird zur Kenntnis genommen. 
9.2   Hinweis, dass die angestrebte Nutzung des 
Circus Roncalli mit Werkstätten, Fuhrpark und 
Winterquartier eine gewerbliche ist, so dass sie 
im Gewerbegebiet Neurather Weg richtig liegt.  
Kenntnis-
nahme 
Die Zustimmung zur Lage des Vorhabens in-
nerhalb eines Gewerbegebiets wird zur Kennt-
nis genommen.

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 4 von 8 
9.3   Hinweis, dass die Fläche im Flächennutzung s-
plan als Gewerbefläche und im Regionalplan 
als GIB-Fläche gekennzeichnet ist. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zum Flächennutzungsplan und 
Regionalplan ist bereits Bestandteil der  Be-
gründung. 
10 
10.1 
Landschafts-
verband 
Rheinland 
28.04.2017/
28.04.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
11 
11.1 
InfraServ 
GmbH & Co. 
Knapsack KG 
03.05.2017/
03.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
12 
12.1 
Eisenbahn-
Bundesamt 
Außenstelle 
Köln 
04.05.2017/
04.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
13 
13.1 
Polizeipräsidi-
um Köln 
05.05.2017/
09.05.2017 
Keine Bedenken Kenntnis-
nahme 
- 
14 
14.1 
Landesamt für 
Zentrale Poli-
zeiliche Diens-
te NRW 
15.05.2017/
18.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
15 
15.1 
Gasversor-
gungsgesell-
schaft mbH 
Rhein-Erft 
09.05.2017/
09.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
16 
16.1 
Westnetz 13.05.2017/
12.05.2017 
Keine Betroffenheit. Kenntnis-
nahme 
-

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 5 von 8 
17 
17.1 
Westdeutscher 
Rundfunk 
15.05.2017/
19.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
18 
18.1 
Landschafts-
verband 
Rheinland 
Rhein. Amt für 
Denkmalpflege 
19.05.2017/
23.05.2017 
Keine Bedenken Kenntnis-
nahme 
- 
19 
19.1 
PLEdoc GmbH 22.05.2017/
26.05.2017 
Hinweis, dass die Ferngasleitung Nr. 2/19 der 
Open Grid Europe GmbH, ON 500, mit B e-
triebskabel, Blatt 27 und 28, Schutzstreifen-
breite 8 m, der Open Grid Europe GmbH durch 
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ci r-
cus-Roncalli-Weg" in Köln -  
Mülheim berührt 
wird. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zur Lage der Ferngasleitung wird 
im weiteren Planverfahren berücksichtigt (sie-
he nachfolgend).  
19.2   Forderung, den Verlauf der Ferngasleitung 
anhand der beigefügten Bestandsunterlagen in 
die Plangrundlage des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Circus -Roncalli-Weg zu 
übernehmen und in der Legende zu erläutern. 
Ja Der Verlauf der Ferngasleitung wird in den 
Bebauungsplan übernommen und mit einem 
Leitungsrecht auf dem Schutzstreifen gesi-
chert.  
19.3   Hinweis, dass das Anlegen einer Ausfahrt oder 
einer Zufahrtsstraße im Trassenverlauf einer 
Ferngasleitung möglich ist. Es kann aber nicht 
ausgeschlossen werden, dass aufgrund baul i-
cher Maßnahmen im Leitungsbereiche Anpas-
sungsmaßnahmen an der Ferngasleitung er-
forderlich werden. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und 
im weiteren Planverfahren berücksichtigt.  
19.4   Forderung um Vorlage detaillierter Projektu n-
terlagen zur Prüfung und Stellungnahme. 
Ja Die PLEdoc GmbH wird im Rahmen der Betei-
ligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt.

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 6 von 8 
19.5   Hinweis, dass weitere Hinweise dem Merkblatt 
"Berücksichtigung von unterirdischen Fernga s-
leitungen bei der Aufstellung von Flächennut-
zungsplänen und Bebauungsplänen" der Open 
Grid Europe GmbH zu entnehmen sind. 
Kenntnis-
nahme 
Das Merkblatt wird im weiteren Planverfahren 
berücksichtigt. 
19.6   Hinweis, dass keine Kabelschutzrohranlagen 
der GasLINE GmbH & Co. KG vorhanden sind. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zu den Kabelschutzrohranlagen 
wird zur Kenntnis genommen. 
20 
20.1 
Stadtwerke 
Köln GmbH 
22.05.2017/
24.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
20.2   Hinweis, dass das Areal aus den im Umfeld 
vorhandenen Versorgungsnetzen der Sparten 
Strom, Gas und Wasser versorgt werden kann. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zur Versorgung des Gebietes wird 
zur Kenntnis genommen und im weiteren 
Planverfahren berücksichtigt. 
21 
21.1 
Bezirksregie-
rung Köln 
- Dezernat 25 - 
23.05.2017/
24.05.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
22 
22.1 
Stadtentwäs-
serungsbetrie-
be Köln (StEB) 
24.05.2017/
24.05.2017 
Hinweis, dass das Plangebiet im Einzugsb e-
reich der Kläranlage Stammheim liegt. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zur Kläranlage wird zur Kenntnis 
genommen und im weiteren Planverfahren 
berücksichtigt. 
22.2   Hinweis, dass der öffentliche Abwasserkanal 
DN 600 im Neurather Weg das anfallende 
Schmutzwasser und ein Teil des Nieder-
schlagswassers (ca. 40 %, entspricht der vor-
handenen Befestigung) des Plangebietes au f-
nehmen kann. 
Kenntnis-
nahme. 
Der Hinweis wird zur vorhandenen Abwasser-
kanal und seine Aufnahmekapazität wird zur 
Kenntnis genommen. Es werden im weiteren 
Planverfahren geeignete Maßnahmen zur 
Rückhaltung und Drosselung des anfallenden 
Niederschlagswassers geprüft. 
22.3   Forderung, dass das Niederschlagswasser der 
Neubebauung (Nachverdichtung) vor Ort zu 
versickern ist. Die Versickerung des Niede r-
Ja Geeignete Maßnahmen werden, wenn mög-
lich, festgesetzt. Gemäß § 44 Landeswasser-
gesetz ist allerdings nur das Niederschlags-

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 7 von 8 
schlagswassers ist im Bebauungsplan festz u-
setzen. 
wasser von Grundstücken die nach dem 01. 
Januar 1996 erstmals bebaut wurden, zu ver-
sickern. Dies betrifft somit die rückwärtigen 
Flächen, auf dem der Gewerbehof errichtet 
werden soll. 
22.4   Hinweis, dass sofern eine Versickerung gegen 
das Wohl der Allgemeinheit  verstößt, oder aus 
technischen Gründen nicht möglich ist, die 
Ableitung des Niederschlagswassers gedros-
selt (Rückhaltung erforderlich) in den vorhan-
denen Abwasserkanal erfolgen kann. 
Ja Der Hinweis zur Versickerung wird zur Kennt-
nis genommen und im weiteren Planverfahren 
berücksichtigt. 
22.5   Hinweis, dass zur Berücksichtigung von Star k-
regen geeignete Maßnahmen zur Risikovor-
sorge bereits in der Bauleitplanung integriert 
werden sollen (z.B. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen, 
Rückhaltung von Niederschlagswasser, N o-
tüberläufe, Objektschutz besonders gefährde-
ten Gebäuden). 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Starkregenereignisse werden Gegenstand des 
Entwässerungskonzepts sein. 
22.6   Forderung, dass weitere städtebauliche Pl a-
nungen bzw. dazugehörige Entwässerung s-
konzepte mit den StEB (TP –  1) abzustimmen 
sind. 
Ja Die Stadtentwässerungsbetriebe werden im 
Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB 
erneut beteiligt. 
23 
23.1 
Rechtsrheini-
scher Kölner 
Randkanal 
26.05.2017/
01.06.2017 
Keine Bedenken. Kenntnis-
nahme 
- 
24 
24.1 
Deutsche 
Bahn AG 
DB Immobilien 
Region West 
13.06.2017/
22.06.2017 
Hinweis, dass Ansprüche gegen die Deutsche 
Bahn AG aus dem Betrieb der Eisenbahnen in 
ihrer jeglichen Form seitens des Antragstellers, 
Bauherren, Grundstückseigentümers oder 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zu Entschädigungsansprüchen 
wird zur Kenntnis genommen.

Stadt Köln - Stadtplanungsamt                                   Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Seite 8 von 8 
sonstiger Nutzungsberechtigter ausgeschlo s-
sen sind. Insbesondere sind Immissionen wie 
Erschütterung, Lärm, Funkenflug, elektroma g-
netische Beeinflussungen und dergleichen, die 
von Bahnanlagen und dem Bahnbetrieb aus-
gehen, entschädigungslos hinzunehmen. 
24.2   Hinweis, dass Abwehrmaßnahmen nach 
§1004 in Verbindung mit §906 Bürgerliches 
Gesetzbuch (BGB) sowie dem Bundesimmi s-
sionsschutzgesetz (BlmmSchG), die durch den 
Bahnbetrieb in seiner jeweiligen Form veran-
lasst werden könnten, ausgeschlossen sind.  
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis zu Abwehrmaßnahmen wird zur 
Kenntnis genommen. 
24.3   Hinweis, dass erforderliche Schutzmaßna h-
men (Schallschutz) von der Gemeinde oder 
den einzelnen Bauwerbern auf eigene Kosten 
vorzusehen bzw. vorzunehmen sind. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im 
Rahmen des Planverfahrens wird ein Schall-
schutzgutachten erstellt und Maßnahmen ab-
geleitet. 
25 
25.1 
Bau- und Lie-
genschaftsbe-
trieb NRW 
03.05.2017/
03.05.2017 
Keine Bedenken Kenntnis-
nahme 
- 
 
Köln, den 24.11.2017

Anlage 2

10479 Zeichen

Die eingehenden Stellungnahmen werden der Bezirksvertretung Mülheim (BV 9) vorgelegt, die darüber berät und entscheidet, wie die Planung aus Sicht der Bezirks-
vertretung weiter betrieben werden soll. Danach wird der Stadtentwicklungsausschuss endgültig über die Stellungnahme entschieden.
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 11.09.2017 bis 25.09.2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Herrn Fuchs,  
Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2a in 51065 Köln oder per E-Mail an norbert.fuchs@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Telefonische Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 30146 (Frau Wegmann) oder unter der E-Mailadresse 
stadtplanungsamt@stadt-koeln.de
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG
Seit über 30 Jahren ist der Circus Roncalli in Köln-Mülheim beheimatet. Der Stammsitz beherbergt 
neben dem Wohnhaus des Roncalli-Gründers und -Direktors, zahlreiche Werkstätten, Teile der 
Logistik sowie die umfangreiche Sammlung von Originalstücken aus der Welt des Zirkus. In den 
letzten Jahrzehnten ist Roncalli mit mehreren Firmen und Unternehmensteilen stetig gewachsen. 
In Köln-Porz entstand ein zweiter Standort des Unternehmens, der den Fuhrpark beherbergt. 
Die Bernhard Paul Traumfabrik GmbH & Co. KG beabsichtigt nun, das Unternehmen an einem 
Standort zu bündeln und zugleich mit dem Bau eines Museums die umfangreichen Sammlungen 
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu sollen die drei städtischen Parzellen erworben und 
ein Teil der Nutzungen des Winterquartiers, die Werkstätten und der Fuhrpark dorthin verlagert 
werden. Auf dem Grundstück des Winterquartiers soll dann das neue Museum entstehen. Hierfür 
sollen die vorhandenen Bauten in Teilen aufgestockt und durch Neubauten wie eine neue Halle 
im Zentrum des Grundstücks ergänzt werden. Mit dem Projekt kann das im Umbruch befindliche 
Gewerbeareal am Neurather Weg, welches durch den Neubau von Wohnungen und den Hin -
du-Tempel bereits eine Änderung erfahren hat, weiter aufgewertet werden. 
Ziel des Projektes ist es, das traditionsreiche Unternehmen mit seinen insgesamt 150 Beschäf -
tigten an seinem Kölner Standort zu sichern und für eine zukunftsfähige Entwicklung breiter auf -
zustellen. Mit der musealen Nutzung reiht es sich ein in die wachsende Gruppe neuer Kultur- 
und Eventstandorte im Stadtbezirk Mülheim und trägt so zu einer Aufwertung bei, ohne zugleich 
handwerkliche Arbeitsplätze am Standort zu verdrängen. Nicht zuletzt kann das mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln gut erreichbare Areal ein attraktives, stadtweit bedeutsames Freizeitangebot für 
Kölner Bürgerinnen und Bürger werden.
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Erweiterung des Areals mit den gewerblichen und logistischen Nutzungen im 
Südwesten sowie den Umbau, die Aufstockung und Ergänzung der Bestandsbauten für museale 
und Eventnutzungen auf dem Bestandsgrundstück zu ermöglichen.
PLANGEBIET
Das Plangebiet umfasst das circa 10.000 m² große Grundstück des Winterquartiers des Cir -
cus Roncalli sowie drei südwestlich angrenzende insgesamt circa 17.500 m² große städtische 
Grundstücke im Stadtteil Mülheim. Das Gelände wird in weiten Teilen durch den Neurather Weg 
im Nordosten, die Bahntrasse der Deutschen Bahn im Nordwesten und eine Grabelandfläche im 
Süden begrenzt. 
Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 853, befindet sich das Wohnhaus des Direktors, das 
Bürogebäude des Unternehmens sowie das Winterquartier mit Werkstätten, Lager und Logistik -
flächen. Die städtischen Parzellen Flur 61, Flurstücksnummer 1262, 1699 und 1703 liegen brach 
beziehungsweise werden in Teilen als Grabeland genutzt. 
NUTZUNGSKONZEPT
Der bestehende nördliche Gebäudekomplex rahmt den Neubau einer Eventhalle ein, die im 
Zentrum des neuen Museumsquartiers das Herz der Anlage bilden und um einen Café-Neubau 
ergänzt werden soll. Die Eventhalle soll ein historisches schmiedeeisernes Zirkus-Kuppeldach 
aus dem Jahr 1900 erhalten. Diese Halle soll flexible Nutzungen in den verschiedensten Grö-
ßenordnungen ermöglichen. Sie soll für Familienfeiern und große Feste ebenso genutzt werden 
können wie von Firmen, Institutionen und Vereinen für repräsentative und außergewöhnliche 
Events. Zudem möchte sich Roncalli hier auch für Kölner Veranstaltungsreihen wie „Musik 
beziehungsweise Literatur in den Häusern der Stadt“ oder die „Passagen“ öffnen. Der Eventbe-
reich wird in wandelbaren Räumlichkeiten Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen von 60 
bis 1 000 Besuchern haben. Die nötigen Stellplätze für die Eventbesucher werden im Nordwes-
ten untergebracht.  
Im geplanten Museum soll unter dem Arbeitstitel „Boulevard of broken dreams“ die größte euro-
päische Sammlung rund um die Geschichte des Zirkus in aller Welt präsentiert werden. Hier sol-
len, neben der Welt der Manege auch die Historie des Varieté, die Geschichte des Jahrmarktes 
und der alten Karusselle erlebbar werden. Plakate sind genauso Bestandteil der Sammlungen 
wie eine Bibliothek und ein umfangreiches Filmarchiv mit zahlreichen Raritäten. Zudem ver-
fügt Roncalli über die größte Sammlung historischer Läden. Dieses besondere Museums- und 
Erlebniskonzept soll in den jetzigen Hallen des Winterquartiers verwirklicht werden, wo auch ein 
Café-Neubau sowie ein Shop in dem derzeitigen Bürogebäude entstehen soll. Das Wohnhaus 
des Direktors bleibt erhalten und wird weiterhin zum Wohnen genutzt. Der Museumsbereich soll 
nach heutiger Planung an den verlängerten Wochenenden von Donnerstag bis Sonntag geöff-
net sein. Er soll darüber hinaus den Rahmen für die Veranstaltungen in der Eventhalle bilden. 
Das Konzept sieht eine Ergänzung des Bestandes durch ein weiteres Gebäude im Südwesten 
vor. Der Werkhof soll als etwa 11,0 m hohe Werkshalle ausgebildet werden. In der Halle sollen 
die gewerblichen Nutzungen sowie der Fuhrpark der Firma beherbergt werden. Hier werden das 
Einstellen, der Bau und die Reparatur der zahllosen Roncalli-Zirkuswagen gebündelt. Dazu sol-
len die Werkstätten für die circa 45 ganzjährig beschäftigten, hochspezialisierten Handwerker in 
den relevanten Gewerken Schreinerei, Schlosserei, Elektriker, Bühnenbildner, Fahrzeuglackie-
rer, Fahrzeugbau- und Fahrzeugwartung aus dem bisherigen Winterquartier hierher verlagert 
werden. Auch Teile der Verwaltung können hier angesiedelt werden. 
Insgesamt sollen die bestehenden Gebäude mit ihren circa 10.000 m² Bruttogeschossflächen 
um circa 11.000 m² auf insgesamt circa 21.000 m² Bruttogeschossfläche erweitert werden.
VERKEHR
Die Pkw-Erschließung wird über eine neue Zufahrt im Norden des Neurather Weges erfolgen. 
Da hier künftig der fußläufige Haupteingang in das Museumsareal liegen soll, werden nur unter-
geordnete Anlieferungen hierüber erfolgen. Die LKW-Erschließung des Werkhofs soll über eine 
südöstliche Zufahrt an der Berliner Straße erfolgen.
Der Bedarf an Parkplatzflächen für Besucher wird derzeit auf circa 150 Stellplätze geschätzt. 
Diese sollen in Parkpalletten im Westen untergebracht werden. Circa 50 weitere teils einge-
hauste Stellplätze für Betriebsangehörige sollen auf einem Parkplatz im Südosten des Plange-
bietes verortet werden.
UMWELTBELANGE
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Circus-Roncalli-Weg  in Köln-Mülheim“ 
wird eine formale Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die umwelt-
rechtlichen Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Folgende Gut-
achten bzw. Untersuchungen werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen der Umwelt-
prüfung beziehungsweise des weiteren Bebauungsplanverfahrens erforderlich:
Verkehrsgutachten, Artenschutzprüfung, Lärmgutachten sowie Altlastenuntersuchung.
„Circus-Roncalli-Weg“
in Köln - Mülheim
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 11.09.2017 bis 25.09.2017
Übersichtskarte
(unmaßstäblich)
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
(unmaßstäblich)
(Maßstab 1:1000)
Städtebauliches Planungskonzept
200m150100500
TIM-online 2.0 beta
© Land NRW (2017) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe
Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste
02.08.2017
5.05.0
4.0
Neurather Weg
Kranbahn
Werkhof
Ladezone
Café
Eventhalle
Museum/Werkstätten
Werkstätten/Logistik
3.23.25.2
4.5
5.05.0
1.5
5.05.0
1.5
11.5
2.3 4.0
10.75
60.00
10.68
5
10.75
60.00
10.68
5
Schreinerei/
OG: LagerEG: Garagen
Maler
Spritzhalle
überdachte 
Laderampe
5.0 5.0
Eventhalle
Museum/Werkstätten
-1,30
± 0,00 ± 0,00
-1,30
Wagenbau
Ladezone
1.23.35.5
Café
Eventhalle
3.23.25.2
11.5
2.3 4.0
10.75
60.00
10.68
5
± 0,00
-1,30
5.05.01.5
5.05.01.5
4.5
Werkhof
Lager/Garagen
Werkstätten/Logistik
Museum/Werkstätten
5.0
-1,30
± 0,00
Neurather Weg
Café
Eventhalle
Museum/Werkstätten
Werkhofund Werkstätten
Werkstätten
Umfahrt und Grünstreifen
Laderampe
Kranbahn
Fahrzeug- und Lagerhalle
Neurather Weg 
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Deutsche Bahn
Von-Galen-Straße
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
IIII
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
I
I I
I
I
I
I
I
II
III
I
I
II
II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
II
I
II
II
II
II
I
I
I
I
I
Höhenhauser Ring
Berliner Straße
ehem. Fort
Cottbuser Straße
Deutsche Bahn
Höhenhauser Ring
Neurather Weg 
Autobahn A3
Autobahn A3
Berliner Straße
II
II
II
II
II
II
II
IV
IV
IV
IV
IV
Flurstücke 1262/1699/1703
Erweiterungsfläche
17.300 m²
Berliner Straße
Neurather Weg / Circus-Roncalli-Weg
Flurstück 853
Winterquartier
10.036 m²
Zu-/Abfahrt 
alternativ
Vordach
Vordach
-1.30
Vordach
Hof
Zufahrt
Schranke
Parkpalette
Pförtner und Parken
I
I
I
I
I
III
III
Fahrzeug- und Lagerhalle
Kranbahn
Werkstätten
Werkstätten
Werkhof
I
III
Laderame mit Lastenaufzug
Werkstätten
II
I
II
Neurather Weg / Circus-Roncalli-Weg
III
II
Druchfahrt EG
Druchfahrt EG
Druchfahrt EG
06
05
± 0.00
Arkaden
Arkaden
03Shop
02
Café
01
Wohnung/Direktion
Museum
Museum
Eventhalle
07
08
Museum
Besucher-eingang
09
Museum
Besucher-eingang
Remisenvorbau
und Wagenhalle
09
Arkaden
Druchfahrt EG
07
Museum/Werkstätten
Lageplan
M. 1:1000
Roncalli - Bernhard Paul Traumfabrik GmbH & Co. KG
Stand: 09.05.2017
A
A
Längsschnitt A-A
M. 1:500
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3899/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.01.2018
Erstellt
11.12.2017 08:38