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2665/2020

Beantwortung mündlicher Nachfragen zur Wohnraumschutzsatzung und Registrierungspflicht

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.08.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3205 Zeichen

Gez. Dr. Rau 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  26.08.2020 
 2665/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
 
Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 07.05.2020 zur Vorlage 0382/2020 
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 über den ak-
tuellen Sachstand zur Registrierungspflicht und zu einer Studie über die Auswirkungen von Kurzzeit-
vermietungen auf den Kölner Wohnungsmarkt (Vorlage 0382/2020) informiert. Zu der Mitteilung gab 
es folgende Nachfragen: 
1. Ratsmitglied Frenzel hält es für erstrebenswert, die Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung 
konsequent fortzuführen und fragt, ob die Verwaltung deren Überwachung als ausreichend 
ansieht. Auch mit Blick auf die Personalkapazität. Zudem bittet er darum, die vorgelegten Zah-
len nach den einzelnen Stadtbezirken aufzusplitten und die Mitteilung den Bezirksvertretungen 
vorzulegen. 
2. RM Pakulat zeigt auf, dass es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich sei, Eigentümer oder 
Vermieter, die der Verpflichtung zur Registrierung nicht nachkommen, durch Bußgelder zu 
sanktionieren. Darüber hinaus sei es auch nicht möglich, Plattformen zu Auskünften und ein-
heitlichen Veröffentlichung von Anzeigen oder Inseraten mit Registrierungs- bzw. Wohnraum-
schutznummer zu verpflichten oder ihnen die Löschung von Inseraten ohne Registrierungs-
nummer aufzuerlegen. Sie möchte daher wissen, ob es seitens der Stadt Köln eine Initiative 
gebe, an den Bund heranzutreten, damit dies zukünftig möglich sei. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Um die Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung konsequent fortzuführen, wird die dynamische Ent-
wicklung des Aufgabengebietes aufmerksam beobachtet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei da-
rauf, ob vorhandene Personalressourcen ausreichen bzw. durch Anpassung von Organisationsstruk-
tur und/oder Arbeitsprozessen Verbesserungen erreicht werden können.  
Zweckentfremdung von Wohnraum ist kein bezirkliches, sondern ein gesamtstädtisches Problem. Die 
Verwaltung informiert deshalb halbjährlich ausführlich auf gesamtstädtischer Ebene über die aktuellen 
Entwicklungen im Bereich des Wohnraumschutzes. Die Erstellung dieser Berichte ist personal- und 
zeitintensiv und erfolgt auf der Grundlage der gesamtstädtisch verfügbaren Kennzahlen. Ein weiteres 
Herunterbrechen dieser Kennzahlen auf Bezirksebenen würde einen zusätzlichen Aufwand erzeugen. 
Dieser ist aus Sicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt, weil daraus kein adäquater „Mehrwert“ oder 
Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, der aktuell für die Steuerung der Verwaltungsaufgabe „Wohnraum-
zweckentfremdung entgegenwirken“ relevant wäre. 
Zu 2.)  
Die Stadt Köln steht zum Fragenkomplex der „Registrierungspflicht“ im aktiven Austausch mit den 
kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Landesministerien (siehe Vorlage 0382/2020). 
Eine für eine rechtssichere und durchsetzbare Registrierungspflicht notwendige Rechtsgrundlage 
wäre durch eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Land NRW zu realisieren.

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2665/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.08.2020
Erstellt
24.08.2020 14:29