Beantwortung mündlicher Nachfragen zur Wohnraumschutzsatzung und Registrierungspflicht
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2665/2020 vom 26.08.2020
Stand: Am 03.09.2020 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Gez. Dr. Rau Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 26.08.2020 2665/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 zur Vorlage 0382/2020 Die Verwaltung hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 über den ak- tuellen Sachstand zur Registrierungspflicht und zu einer Studie über die Auswirkungen von Kurzzeit- vermietungen auf den Kölner Wohnungsmarkt (Vorlage 0382/2020) informiert. Zu der Mitteilung gab es folgende Nachfragen: 1. Ratsmitglied Frenzel hält es für erstrebenswert, die Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung konsequent fortzuführen und fragt, ob die Verwaltung deren Überwachung als ausreichend ansieht. Auch mit Blick auf die Personalkapazität. Zudem bittet er darum, die vorgelegten Zah- len nach den einzelnen Stadtbezirken aufzusplitten und die Mitteilung den Bezirksvertretungen vorzulegen. 2. RM Pakulat zeigt auf, dass es nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich sei, Eigentümer oder Vermieter, die der Verpflichtung zur Registrierung nicht nachkommen, durch Bußgelder zu sanktionieren. Darüber hinaus sei es auch nicht möglich, Plattformen zu Auskünften und ein- heitlichen Veröffentlichung von Anzeigen oder Inseraten mit Registrierungs- bzw. Wohnraum- schutznummer zu verpflichten oder ihnen die Löschung von Inseraten ohne Registrierungs- nummer aufzuerlegen. Sie möchte daher wissen, ob es seitens der Stadt Köln eine Initiative gebe, an den Bund heranzutreten, damit dies zukünftig möglich sei. Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Um die Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung konsequent fortzuführen, wird die dynamische Ent- wicklung des Aufgabengebietes aufmerksam beobachtet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei da- rauf, ob vorhandene Personalressourcen ausreichen bzw. durch Anpassung von Organisationsstruk- tur und/oder Arbeitsprozessen Verbesserungen erreicht werden können. Zweckentfremdung von Wohnraum ist kein bezirkliches, sondern ein gesamtstädtisches Problem. Die Verwaltung informiert deshalb halbjährlich ausführlich auf gesamtstädtischer Ebene über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Wohnraumschutzes. Die Erstellung dieser Berichte ist personal- und zeitintensiv und erfolgt auf der Grundlage der gesamtstädtisch verfügbaren Kennzahlen. Ein weiteres Herunterbrechen dieser Kennzahlen auf Bezirksebenen würde einen zusätzlichen Aufwand erzeugen. Dieser ist aus Sicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt, weil daraus kein adäquater „Mehrwert“ oder Erkenntnisgewinn zu erwarten ist, der aktuell für die Steuerung der Verwaltungsaufgabe „Wohnraum- zweckentfremdung entgegenwirken“ relevant wäre. Zu 2.) Die Stadt Köln steht zum Fragenkomplex der „Registrierungspflicht“ im aktiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Landesministerien (siehe Vorlage 0382/2020). Eine für eine rechtssichere und durchsetzbare Registrierungspflicht notwendige Rechtsgrundlage wäre durch eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Land NRW zu realisieren.
Beratungsverlauf
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03.09.2020
TOP 1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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