2009/0066
24. Int. Nibelungenfahrt für Oldtimerfahrzeuge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2009/0066
6033 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.02.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0066 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: 24. Int. Ni belungenfahrt für Oldtimerfahrzeuge Vorlage vom: 9. 2.2009 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Nutzung des Marktplatzes durch Oldtimerfahrzeuge und dem Rundparcour in der Fußgängerzone zu. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Bericht zur Magistratsvorlage vom 09.02.2009 24. Int. Nibelungenfahrt für Oldtimerfahrzeuge Der Magistratsvorlage Nr. 0936 vom 16.10.1996 (Teileinziehung innerstädtischer Straßen – Flächen im Marktplatzbereich) hat der Magistrat am 13.11.1996 zugestimmt. Damit wurden die Vorausset- zungen geschaffen, den Marktplatzbereich zur Fußgängerzone umzuwidmen. Dem stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.1996 zu. Die amtliche Bekanntmachung dieser Teileinzie- hung erfolgte am 21.01.1997 im Darmstädter Echo. Mit der Ausweisung als Fußgängerzone wird rechtlich z. B. festgelegt, dass innerhalb der Fußgängerzone nicht geparkt werden darf – also auch nicht auf dem Marktplatz – und von Kraftfahrzeugen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist. Da die geplante Oldtimerfahrt in der vorgesehenen Form den Grundzügen einer Fußgängerzone widerspricht, wird um Zustimmung für diese Fahrt gebeten. Die Nibelungenfahrt ist eine renommierte Oldtimerfahrt mit Teilnehmern aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland. Die 24. Nibelungenfahrt führt die Oldtimerfahrzeuge am Samstag, den 25.04.2009, gegen ca. 19:30 Uhr (ca. 120 Fahrzeuge), auf den Darmstädter Marktplatz. Dort wer- den die Fahrzeuge nach Startnummern aufgereiht und verweilen, bis ihre individuelle Startzeit für den Rundkurs gekommen ist. Ab ca. 19:45 Uhr werden die Fahrzeuge vom Marktplatz aus in der Ludwigstraße Richtung Ludwigsplatz hintereinande r aufgestellt und fahren langsam im Schritttempo zum Start des Rundkurses an den Ludwigsplatz. Hier stellt der Renn- und Touring Club Eberstadt e. V. (RTCE) das große Starttor als Symbol zum offiziellen Start des „Preises der Stadt Darmstadt“ auf. Von dort aus sollen die Fahrzeuge nach Ladenschluss der Geschäfte auf einem besonders mit Drängelgittern gesicherten Rundparcour mehrere Runden durch die Fußgängerzone fahren und diese über Wilhelminenstraße und Elisabethenstraße wieder verlassen. Der Start des Rundkurses über die ca. 850 m lange Strecke erfolgt am Ludwigsplatz. Die Strecken- führung verläuft dann über Elisabethenstraße, Wilhelminenstraße, Luisenplatz, Luisenstraße, Im Carree, Ernst-Ludwig-Straße, Ludwigsplatz. Die Strecke soll mit einem vorgegebenen Geschwindigkeitsschnitt von 30 km/h befahren werden. Zur Überwachung werden bekannte und geheime Zeitkontrollstellen via Druckschlauch bzw. Licht- schranke eingerichtet, mit denen die Teilnehmer gezwungen werden, die Geschwindigkeiten einzu- halten. Im Verlauf des Kurses werden insgesamt sechs Passagestellen für Passanten eingerichtet, die im Schülerlotsenprinzip durchquert werden. An den vorgesehenen Fußgängerquerungsstellen werden ebenso Ordner eingesetzt, wie entlang des gesamten Parcours. Die Ordner werden im Abstand von 25 m wechselseitig des Parcours stehen, womit auf die jeweilige Seite bezogen, der Ordnerabstand 50 m betragen wird. Das letzte Oldtimer- fahrzeug wird spätestens gegen 22:00 Uhr die Fußgängerzone verlassen. 3 ... Die Kosten zur Miete und dem Auf- und Abbau der Absperrgitter werden von der Werbegemein- schaft City Carree übernommen. Eine ähnliche Veranstaltung im Jahr 2003, die allerdings schon nachmittags stattfand, verlief prob- lemlos und unfallfrei. Auch wenn das alles durchaus positiv zu bewerten ist, so ist bei der Entscheidung zur Veranstaltung ein anderes Problem ausreichend zu berücksichtigen. Wegen der hohen Feinstaubbelastung in Darmstadt mit Überschreitungen der festgelegten Grenz- werte hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Hess. Ministerium für Um- welt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Aktionsplan Darmstadt 2005 erwirkt, der 2007 fortgeschrieben wurde. Der Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftqualität basiert im we- sentlichen auf einem LKW-Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und einem Lkw-Durch-fahrtsverbot von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit Sonderregelung für Be- und Entlader Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis. Diese Maßnahmen, die durch Kontrollen des Polizeipräsidiums Südhessen und der Kommunalpolizei begleitet wurden, haben ihre Wirkung gezeigt und zu einem Einhalten der festge- legten Grenzwerte beigetragen. Mit dem erwirkten Aktionsplan konnte auf die Einrichtung einer Umweltzone in Darmstadt verzichtet werden, in der nur Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2, 3 und 4) verkehren dürften. Oldtimerfahrzeuge erreichen allerdings im Abgas- verhalten keine dieser Schadstoffplaketten und wurden von der Kennzeichnungspflicht ausgenom- men und unterliegen daher keinem Fahrverbot in einer Umweltzone. Dennoch muss durch die Viel- zahl der auf dem Rundparcour fahrenden Oldtimerfahrzeuge mit Beeinträchtigungen der Luftqualität gerechnet werden. Da sich die Messstationen in der Stadt Darmstadt jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der Rundstrecke befinden, sind hier keine maßgebenden negativen Auswirkungen zu erwar- ten. Darmstadt, 09.02.2009 VI-66/3V-22.72 Ke/Me Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (8)
- Ludwigstraße
- Elisabethenstraße
- Wilhelminenstraße
- Luisenstraße
- Ernst-Ludwig-Straße
- Marktplatz
- Ludwigsplatz
- Luisenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0066
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.02.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00