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2009/0066

24. Int. Nibelungenfahrt für Oldtimerfahrzeuge

Magistratsvorlage 09.02.2009

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2009/0066

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2009/0066

6033 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0066  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 24. Int. Ni belungenfahrt für Oldtimerfahrzeuge 
 
Vorlage vom:  9. 2.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt der Nutzung des Marktplatzes durch Oldtimerfahrzeuge und dem Rundparcour in 
der Fußgängerzone zu. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Bericht zur Magistratsvorlage vom 09.02.2009  
 
24. Int. Nibelungenfahrt für Oldtimerfahrzeuge
 
 
Der Magistratsvorlage Nr. 0936 vom 16.10.1996 (Teileinziehung innerstädtischer Straßen – Flächen 
im Marktplatzbereich) hat der Magistrat am 13.11.1996 zugestimmt. Damit wurden die Vorausset-
zungen geschaffen, den Marktplatzbereich zur Fußgängerzone umzuwidmen. Dem stimmte die 
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.1996 zu. Die amtliche Bekanntmachung dieser Teileinzie-
hung erfolgte am 21.01.1997 im Darmstädter Echo. Mit der Ausweisung als Fußgängerzone wird 
rechtlich z. B. festgelegt, dass innerhalb der Fußgängerzone nicht geparkt werden darf – also auch 
nicht auf dem Marktplatz – und von Kraftfahrzeugen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist. 
 
Da die geplante Oldtimerfahrt in der vorgesehenen Form den Grundzügen einer Fußgängerzone 
widerspricht, wird um Zustimmung für diese Fahrt gebeten. 
 
Die Nibelungenfahrt ist eine renommierte Oldtimerfahrt  mit Teilnehmern aus ganz Deutschland und 
dem benachbarten Ausland. Die 24. Nibelungenfahrt führt die Oldtimerfahrzeuge am Samstag, den 
25.04.2009, gegen ca. 19:30 Uhr (ca. 120 Fahrzeuge), auf den Darmstädter Marktplatz. Dort wer-
den die Fahrzeuge nach Startnummern aufgereiht und verweilen, bis ihre individuelle Startzeit für 
den Rundkurs gekommen ist. Ab ca. 19:45 Uhr werden die Fahrzeuge vom Marktplatz aus in der 
Ludwigstraße Richtung Ludwigsplatz hintereinande r aufgestellt und fahren langsam im Schritttempo 
zum Start des Rundkurses an den Ludwigsplatz. Hier stellt der Renn- und Touring Club Eberstadt e. 
V. (RTCE) das große Starttor als Symbol zum offiziellen Start des „Preises der Stadt Darmstadt“ 
auf. Von dort aus sollen die Fahrzeuge nach Ladenschluss der Geschäfte auf einem besonders mit 
Drängelgittern gesicherten Rundparcour mehrere Runden durch die Fußgängerzone fahren und 
diese über Wilhelminenstraße und Elisabethenstraße wieder verlassen. 
 
Der Start des Rundkurses über die ca. 850 m lange Strecke erfolgt am Ludwigsplatz. Die Strecken-
führung verläuft dann über Elisabethenstraße, Wilhelminenstraße, Luisenplatz, Luisenstraße, Im 
Carree, Ernst-Ludwig-Straße, Ludwigsplatz. 
 
Die Strecke soll mit einem vorgegebenen Geschwindigkeitsschnitt von 30 km/h befahren werden. 
Zur Überwachung werden bekannte und geheime Zeitkontrollstellen via Druckschlauch bzw. Licht-
schranke eingerichtet, mit denen die Teilnehmer gezwungen werden, die Geschwindigkeiten einzu-
halten. Im Verlauf des Kurses werden insgesamt sechs Passagestellen für Passanten eingerichtet, 
die im Schülerlotsenprinzip durchquert werden. An den vorgesehenen Fußgängerquerungsstellen 
werden ebenso Ordner eingesetzt, wie entlang des  
 
gesamten Parcours. Die Ordner werden im Abstand von 25 m wechselseitig des Parcours stehen, 
womit auf die jeweilige Seite bezogen, der Ordnerabstand 50 m betragen wird. Das letzte Oldtimer-
fahrzeug wird spätestens gegen 22:00 Uhr die Fußgängerzone verlassen.

3 
... 
 
Die Kosten zur Miete und dem Auf- und Abbau der Absperrgitter werden von der Werbegemein-
schaft City Carree übernommen. 
 
Eine ähnliche Veranstaltung im Jahr 2003, die allerdings schon nachmittags stattfand, verlief prob-
lemlos und unfallfrei. 
 
Auch wenn das alles durchaus positiv zu bewerten ist, so ist bei der Entscheidung zur Veranstaltung 
ein anderes Problem ausreichend zu berücksichtigen. 
 
Wegen der hohen Feinstaubbelastung in Darmstadt mit Überschreitungen der festgelegten Grenz-
werte hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem Hess. Ministerium für Um-
welt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Aktionsplan Darmstadt 2005 erwirkt, der 2007 
fortgeschrieben wurde. Der Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftqualität basiert im we-
sentlichen auf einem LKW-Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht für 
die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und einem Lkw-Durch-fahrtsverbot von 06:00 Uhr bis 20:00 
Uhr mit Sonderregelung für Be- und Entlader Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg und 
Odenwaldkreis. Diese Maßnahmen, die durch Kontrollen des Polizeipräsidiums Südhessen und der 
Kommunalpolizei begleitet wurden, haben ihre Wirkung gezeigt und zu einem Einhalten der festge-
legten Grenzwerte beigetragen. Mit dem erwirkten Aktionsplan konnte auf die Einrichtung einer 
Umweltzone in Darmstadt verzichtet werden, in der nur Fahrzeuge mit einer Umweltplakette 
(Schadstoffgruppe 2, 3 und 4) verkehren dürften. Oldtimerfahrzeuge erreichen allerdings im Abgas-
verhalten keine dieser Schadstoffplaketten und wurden von der Kennzeichnungspflicht ausgenom-
men und unterliegen daher keinem Fahrverbot in einer Umweltzone. Dennoch muss durch die Viel-
zahl der auf dem Rundparcour fahrenden Oldtimerfahrzeuge mit Beeinträchtigungen der Luftqualität 
gerechnet werden. Da sich die Messstationen in der Stadt Darmstadt jedoch nicht in unmittelbarer 
Nähe der Rundstrecke befinden, sind hier keine maßgebenden negativen Auswirkungen zu erwar-
ten. 
 
Darmstadt, 09.02.2009 
VI-66/3V-22.72 Ke/Me 
 
Der Dezernent VI: 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 104

Orte (8)

  • Ludwigstraße
  • Elisabethenstraße
  • Wilhelminenstraße
  • Luisenstraße
  • Ernst-Ludwig-Straße
  • Marktplatz
  • Ludwigsplatz
  • Luisenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0066
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.02.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00