0313/2021
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung von Stufe 1
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Sachstandsbericht 10/2022
1373 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
___________________________
Vorlagen-Nummer
0313/2021
Stand: 31.10.2022
Sachstandsbericht
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP):
Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung von Stufe 1
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der
ersten Stufe des Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit den Arbeitspaketen 1 bis 7 (u.
a. Zielbildung, Chancen- und Mängelanalyse sowie Strategieentwicklung) in Höhe von ca.
800.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Vergabeverfahren wurde im Oktober 2022 abgeschlossen. Die extern zu erbringenden Leistun-
gen für den SUMP wurden unterteilt in einen Auftrag für die Arbeitspakete, die den Bereich Mobili-
tätsplanung betreffen sowie einen Auftrag, in dessen Rahmen das Kommunikations- und Beteili-
gungskonzept sowie das Projektmanagement bearbeitet werden. Im Anschluss startet die Bearbei-
tung von Stufe 1 des SUMP, für die zwei Jahre vorgesehen sind. Die ersten Termine für den Len-
kungskreis und den Mobilitätsbeirat sind bereits angekündigt.
Nächste Schritte: --
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1649 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss, mit dem keine inhaltlichen Diskussionen verbunden sind. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreiche n, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2- Stellungnahme_RPA
5056 Zeichen
14 08.04.2021 141/1 66 Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP); Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung der Stufe 1, voraussichtliche Auf- tragssumme 672.269 € netto zzgl. MwSt. = 800.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/03/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage-Nr. 0313/2021 (Stand 24.03.2021) übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maßnahme. Sie verweisen dabei auf den Beschluss des Rates vom 06.02.2020 (Vorlagen - Nr. 2609/2019), mit dem die Verwaltung zur Erarbeitung eines Nachhaltigen Urbanen Mobilitäts- plans für Köln beauftragt wurde. Mit dem Konzept soll der fast 30 Jahre alte Verkehrsent- wicklungsplan abgelöst und der strategische Handlungsrahmen für die weitere Gestaltung der Mobilitätswende in Köln festgelegt werden. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar dargestellt, wobei ich aber auf Folgendes hinweisen möchte: Bereits in dem der Beratung zugrunde liegenden fraktionsübergreifenden Antrag (AN/0414/2019) wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln bereits eine Vielzahl von Konzepten (Radfahr-Konzepte, ÖPNV Roadmap, LKW-Führungskonzept, Köln Mobil 2025, Luftreinhalteplanung u.v.m.) erarbeitet hat. Dementsprechend wurde im Ratsbeschluss u. a. festgelegt, „Bestehende Planungen und langfristige Konzepte werden sinnvoll verknüpft und an die An- forderungen einer klimafreundlichen Stadt angepasst.“ Diese Verknüpfung ist aus Sicht des RPA grundsätzlich erforderlich, denn der Kenntnisstand der Verwaltung basiert nicht mehr auf dem am 11.06.1992 beschlossenen Gesamtverkehrs- konzept Köln, sondern auf diversen Gutachten und Konzepten. So hatte das Amt für Stadt- entwicklung und Statistik aufgrund einer Bitte des Verkehrsausschusses aus der Sitzung am 12.06.2007 den Auftrag erhalten, die Ziele und Handlungsempfehlungen des Gesamtver- Anlage 2 2 kehrskonzeptes zu evaluieren. Entsprechende Ausarbeitungen wurden dem Verkehrsaus- schuss vorgelegt, u. a. zur Mobilitätsentwicklung in Köln bis 2025 (siehe Vorlagen - Nrn. 0660/2008 und 2471/2008). In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008 wurde die Verwaltung explizit mit der Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes beauftragt. Im Frühjahr 2013 hatte der damalige Oberbürgermeister die Einrichtung einer Experten- gruppe angekündigt, um die wachsenden Verkehrsprobleme zu analysieren und ein Strate- giepapier zur Weiterentwicklung der städtischen Mobilität zu erarbeiten. Die Expertengruppe erarbeitete im Zeitraum Oktober 2013 bis Juni 2014 ein Strategiepapier zur Verkehrsentwick- lung in Köln (Köln mobil 2025), welches dem Verkehrsausschuss per Mitteilung vorgestellt wurde (Vorlagen - Nr. 2399/2014). In dieser Mitteilung wurde u. a. ausgeführt, dass als nächster Arbeitsschritt die Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes aus 1992 als Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (StekMoVe) gemäß Ratsauftrag in Kürze beginnen sollte. Dieses Strategiepapier sollte die Grundlage für die Diskussion über künftige Weichenstellungen zum Mobilitätsgeschehen in Köln bieten, die per Ratsbeschluss verbind- lich vereinbart werden sollte. Im März 2015 wurde dem Verkehrsausschuss und dem Stadtentwicklungsausschuss noch- mals über die Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes als „Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr“ (StekMoVe) berichtet und dabei eingeräumt, dass der Beschluss aus 2008 aufgrund der angespannten Haushaltslage und fehlender Ressourcen bis dato nicht umgesetzt werden konnte (Vorlagen - Nr. 0714/2015). Aufgabe der Verwaltung wäre es nun- mehr, das Anforderungsprofil für die Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes als Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr (StekMoVe) zu entwickeln. Die in der Mittei- lungsvorlage aufgeführten umfangreichen Vorarbeiten sollten bis zum Herbst 2015 abge- schlossen sein. Die finale Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes Mobilität und Verkehr (StekMoVe) und Vorlage in den politischen Gremien ist nach Kenntnis des RPA bisher nicht erfolgt. Zwi- schenzeitlich erarbeitet das Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit externer Unterstüt- zung das Strategische Stadtentwicklungskonzept Kölner Perspektiven 2030 mit verschiede- nen Themenfeldern. Im Themenfeld Vernetztes Köln sind u. a. Klima, Mobilität und Verkehr zentrale Bestandteile. Die Verwaltung führt in ihrer aktuellen Beschlussvorlage an, dass eine Arbeitsleistung in die- ser Größenordnung (siehe Arbeitspaket unter Ziffer 4 Kostenkalkulation) aus Kapazitätsgrün- den nicht als Eigenleitung durchführbar ist und daher der Vergabe an externe Dienstleis- tende bedarf. Für die nunmehr beabsichtigte Erarbeitung eines SUMP ist nach Auffassung des RPA umso mehr darauf zu achten, die zwischenzeitlich gewonnen Erkenntnisse zwingend berücksichtigt werden, damit dafür nicht erneut externe Beauftragungen erforderlich werden. Mit freundlichen Grüßen gez. xxx
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/1
Vorlagen-Nummer
0313/2021
Freigabedatum
12.04.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP):
Bedarfsfeststellung für die externe Beauftragung von Stufe 1
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung der ersten
Stufe des Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit den Arbeitspaketen 1 bis 7 (u. a. Zielbildung,
Chancen- und Mängelanalyse sowie Strategieentwicklung) in Höhe von ca. 800.000 € fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens.
Verkehrsausschuss 20.04.2021
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 799.680 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja voraussichtlich
bis 300.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbei-
tung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem
Konzept soll der fast 30 Jahre alte Verkehrsentwicklungsplan abgelöst und der strategische Hand-
lungsrahmen für die weitere Gestaltung der Mobilitätswende in Köln festgelegt werden.
Durch den Beschluss wurden drei neue Stellen im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (Sach-
gebiet Verkehrsentwicklungsplanung und ÖPNV) geschaffen. Alle Stellen wurden zum 01.07.2020
besetzt. Die in Vorlagen-Nr. 2609/2019 aufgeführten vorbereitenden Überlegungen zur SUMP-
Erarbeitung wurden nach Aufnahme der Arbeit des neuen Teams in den vergangenen Monaten kon-
kretisiert. Dabei wurden intensive Gespräche mit Städten geführt, die sich bereits im SUMP-Prozess
befinden bzw. diesen zum Ziel geführt haben. Des Weiteren erfolgte ein Austausch mit zahlreichen
betroffenen Ämtern der Verwaltung über laufende und geplante Projekte mit Schnittstellen zum
SUMP-Prozess. Auf Basis der Erkenntnisse der Gespräche wurden Projektaufbau und -design aus-
gearbeitet. Darüber hinaus wurde ein Auftrag an eine externe Verfahrensbegleitung vergeben, die
professionelle Unterstützung bei der Projektplanung für den SUMP sowie der damit verbundenen
Vergabe von Leistungen geben wird. Die Beantragung von Fördermitteln sowie die Planung einer
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Ausschreibung für eine Mobilitätserhebung (vgl. Vorlagen-Nr. 0036/2021) waren weitere Themen, die
begleitend zur Projektplanung des SUMP bis in das 1. Quartal 2021 hinein vorgenommen wurden.
Die Verwaltung sieht einen zweistufigen Projektaufbau für den SUMP vor, um ein agileres Vorgehen
zu ermöglichen. Neue Erkenntnisse, Rahmenbedingungen und Risiken, die in der ersten Stufe er-
sichtlich werden, können in der zweiten Stufe verändert angegangen werden:
In der ersten Stufe geht es neben der Bildung grundlegender Ziele um eine umfassende Zu-
standsanalyse sowie die Entwicklung möglicher Szenarien und einer Zukunftsvision für die städtische
Mobilität.
In der zweiten Stufe ist die konkrete Entwicklung von Maßnahmen vorgesehen, die zur Zielerreichung
nötig sind. Hier werden Zuständigkeiten, notwendige Ressourcen, Prioritäten und Zeithorizonte defi-
niert und ein Evaluierungskonzept geplant.
In dieser Vorlage geht es um die Beschlussfassung zur Bedarfsfeststellung für die externe Beauftra-
gung der ersten Stufe.
2. Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP): Stufe 1
Zeitplan
Für die Erarbeitung des gesamten SUMP werden ab Vergabe der Leistungen an externe Dienstleis-
tende basierend auf den Erfahrungen anderer Städte rund drei Jahre veranschlagt. Nach erfolgrei-
cher Vergabe ist der Start von Stufe 1 für Ende 2021 vorgesehen. Die Bearbeitung der Stufe 1 wird
insgesamt ca. 24 Monate in Anspruch nehmen.
Inhalt
In der Grundlagenanalyse wird eine Zusammenstellung und Auswertung relevanter Planungsgrund-
lagen vorgenommen. Dabei sollen bestehende Ziele und Maßnahmen herausgestellt und ihre Wech-
selwirkungen sowie mögliche Zielkonflikte festgestellt werden. In diesem Schritt gilt es, offene Fragen
und den Handlungsbedarf für den SUMP zu ermitteln.
In einem darauf folgenden Zielbildungsprozess werden die bisherigen Zielsetzungen harmonisiert,
aktualisiert und konkretisiert. Die Ziele für den SUMP bilden zentrale Leitlinien für die Analyse, Maß-
nahmenentwicklung und Fortschrittsmessung.
Den nächsten Schritt bildet die Zustandsanalyse, in der der Status Quo sowie die Chancen und
Mängel der aktuellen Mobilitätssituation in Köln dargestellt werden. Neben der Analyse vorhandener
Daten ist vorgesehen, mit einer repräsentativen Haushaltsbefragung neue Mobilitätsdaten zu erheben
und diese im Prozess auszuwerten (siehe Vorlagen-Nr. 0036/2021). Zudem wird ein Ausblick auf die
künftige Verkehrsentwicklung sowie damit verbundene Rahmenbedingungen und Trends gegeben.
Durch den Abgleich mit den zuvor definierten Zielsetzungen können schließlich in den folgenden Ar-
beitsschritten passende und nachfragegerechte Ansätze erarbeitet werden.
In der letzten Phase von Stufe 1, der Strategieentwicklung, wird mithilfe verschiedener Szenarien
prognostiziert, wie sich die Mobilität in Köln unter verschiedenen Vorzeichen entwickeln würde. Dabei
kann beispielsweise dargestellt werden, wie sich die Entwicklung unter Verfolgung bestimmter ver-
kehrspolitischer Schwerpunkte vollziehen würde. Aus diesem Prozess gilt es schließlich ein Zielsze-
nario zu ermitteln, welches diejenigen Ansätze aus den verschiedenen Szenarien vereint, die die an-
fangs gesetzten Ziele am besten erreichen. Das Zielszenario bildet schließlich die Grundlage für die
Maßnahmenplanung in Stufe 2.
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Beteiligung und Kommunikation
Neben diesem Bedarfsfeststellungsbeschluss, der der finanziellen Mittelbereitstellung dient, soll die
Politik kontinuierlich über die Arbeitsschritte des SUMP informiert und auch in diese involviert werden.
Der gesamte SUMP wird durch ein umfassendes Beteiligungsverfahren von Verwaltung, Politik, Sta-
keholdern und der breiten Öffentlichkeit begleitet werden. Die Verwaltung arbeitet dazu mit Hilfe der
externen Verfahrensbegleitung, die im März 2021 beauftragt wurde, ein Konzept aus.
Darüber hinaus ist vorgesehen, geeignete Kommunikationsmaßnahmen zu entwickeln, um die Bür-
gerschaft für die Thematik zu sensibilisieren, zur Partizipation zu aktivieren und zum Hinterfragen
ihres Mobilitätsverhaltens anzuregen. Auch hierfür ist geplant, externen Sachverstand beizuziehen.
3. Fördermittel
Die Verwaltung hat im Januar 2021 nach erfolgreicher Bewerbung für den Zuschuss „Förderung von
nachhaltigen Mobilitätskonzepten“ im Rahmen des Programms „Saubere Luft“ des Bundesministeri-
ums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Zusammenarbeit mit der KfW-Bank einen Förder-
bescheid über maximal 300.000 € für Stufe 1 des SUMP erhalten. Aktuell befindet sich die Verwal-
tung aufgrund einiger Auflagen des BMVI, die nicht der städtischen Förderskizze entsprechen, noch
in Klärung, inwiefern die Fördermittel tatsächlich verwendet werden können. Alternativ werden weitere
Förderprogramme geprüft.
4. Kostenkalkulation
Die Gesamtkosten für Stufe 1 des SUMP belaufen sich geschätzt auf ca. 799.680 €. Sofern die bewil-
ligten Fördermittel des BMVI in Höhe von 300.000 € tatsächlich in Anspruch genommen werden kön-
nen, verbleibt für die Stadt Köln ein Eigenanteil in Höhe von ca. 499.680 €.
Arbeitspaket Kostenschätzung
AP 1) Grundlagenanalyse 25.000 €
AP 2) Zielbildungsprozess 25.000 €
AP 3) Zustandsanalyse 100.000 €
AP 4) Strategieentwicklung 150.000 €
AP 5) Beteiligungskonzept 155.000 €
AP 6) Kommunikationskonzept 95.000 €
AP 7) Projektmanagement und Dokumentation 90.000 €
Summe netto 640.000 €
Nebenkosten i. H. v. 5% 672.000 €
Summe brutto (inkl. MwSt. i. H. v. 19%) 799.680 €
Wie in Vorlagen-Nr. 2609/2019 bereits dargestellt, ist eine Arbeitsleistung dieser Größenordnung aus
Kapazitätsgründen nicht als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an externe
Dienstleistende.
Sofern das zuständige Fachgremium den Bedarf für die Maßnahme feststellt, wird die Verwaltung ein
entsprechendes Vergabeverfahren für die externe Beauftragung einleiten.
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5. Finanzierung
Für die Beauftragung der externen Leistungen für Stufe 1 des SUMP stehen die erforderlichen Fi-
nanzmittel im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur
Verfügung.
Die Beauftragung führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung
2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesi-
cherte Aufwandsermächtigung dar.
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. im gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiese-
nen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
6. Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit
dem SUMP werden die strategischen Grundlagen dafür entwickelt, den Umweltverbund weiter zu
stärken und den Bürgerinnen und Bürgern adäquate Mobilitätsmöglichkeiten im Vergleich zur Nut-
zung des privaten PKW zu bieten. Auch im Wirtschaftsverkehr werden aufgrund des ganzheitlichen
Ansatzes positive Auswirkungen zum Klimaschutz erwartet. Somit trägt dies alles u. a. zu einer mög-
lichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme
als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.
7. Dringlichkeitsbegründung
Eine Beschlussfassung vor der nächsten regulären Sitzung des Verkehrsausschusses im Juni 2021
ist zwingend erforderlich, um den anvisierten Projektstart durch eine Verzögerung der Vergabe, die
sich durch eine Verschiebung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses ergeben würde, nicht nach hinten
zu verschieben. Die Einhaltung des Zeitplans ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fördermittel
zentral, deren Verwendung auf der Annahme beruht, dass das Projekt Ende 2021 startet.
Anlagen
1. Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Stellungnahme RPA
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0313/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 28.01.2021 09:29