RR 22/2023
Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Feststellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller
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Sitzungsvorlage RR (Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Feststellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller)
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Sitzungsvorlage RR (Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Feststellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller)
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 22/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Pelster Herr Schilling Telefon 0221 - 147 3726 0221- 147 2356 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 11.08.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion SonderÄR ÄR Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 23.06.2023 11.08.2023 18.08.2023 7. beschließend TOP: Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Fest- stellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde neben den laufenden Aufstellungsver - fahren zur Regionalplan Neuaufstellung und dem Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (s. RR Beschluss vom 12.05.2023, RR 17/2023) auch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Ener - gien ebenfalls vorrangig zu bearbeiten. Das Planverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien soll möglichst bis Februar 2025 mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden. 2. Zur Planungsbeschleunigung und aufgrund des engen Zeitplans beschließt der Regionalrat im Aufstellungsverfahren Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien die Frist für die öffentliche Ausle - gung auf einen Monat zu beschränken und im Anschluss daran die weiteren Verfahrensschritte fest- zulegen. 3. Der Regionalrat beschließt, dass die Regionalplanungsbehörde regelmäßig über den Verfahrens- verlauf und mögliche Hemmnisse berichtet. Erläuterungen: Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 09.12.2022 beschlossen neben der Neuaufstellung des Regionalplans Köln und des Sachlichen Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe noch zusätzlich ei - nen Sachlichen Teil Erneuerbare Energien durch die Regionalplanungsbehörde erarbeiten zu las - sen, um die ambitionierten Ziele der Bundes- und Landesregierung d.h. die rechtlichen Anforderun- Sitzungsvorlage RR RR 22/2023 Seite 2 von 3 gen des WindBG und des anstehenden neuen LEP NRW umsetzten zu können. Die Regionalpla - nungsbehörde wurde beauftragt, dazu die Vorarbeiten zu beginnen. In der Regionalratssitzung vom 12.05.2023 hat der Regionalrat zum Thema Zeitplanung Regional - plan als ausdrücklichen politischen Wille beschlossen, dass die Regionalplanungsbehörde, die lau- fenden Verfahren Regionalplan Neuaufstellung und Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe vorrangig bearbeiten soll, um diese möglichst bis Ende 2024 in Form von Feststellungsbeschlüssen abzuschließen. Demnach war es geplant, ebenfalls bis Ende 2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zu fassen und diesen – wie dies die Flächenmeldun- gen gemäß WindBG vorsehen - 2027 mit einem Feststellungsbeschluss abzuschließen. Diese ver - setzte Zeitplanung vom 12.05.2023 hatte auch den Einsatz der personellen Ressourcen im Dezernat 32 und die inhaltlichen Abhängigkeiten (rechtlich verbindliche Festlegungen zu Siedlungen, Frei - raum Infrastruktur) der Windenergieplanung zur Regionalplan Neuaufstellung und des Teilplans NR berücksichtigt. In der Folge hat nun das MWIKE beschlossen, dass die Windenergiebereiche in den Regionalplänen bereits im Jahr 2025 rechtskräftigt sein sollen. Der am 06.06.2023 veröffentlichte Entwurf der ge - planten 2. LEP Änderung sieht dies nun als konkrete Festlegung (Grundsatz 10-2.5, Ziel 10-2.13) vor. Die Konsequenz dieser Vorgabe ist es nun, dass alle Regionalplanungsbehörden in NRW ihre Zeit- und Ablaufplanungen für die Windenergieplanung noch einmal überarbeiten müssen. Gefordert ist es nun, dass die Planverfahren spätestens im Februar 2025 mit einem Feststellungbeschluss beendet sein sollen. Dazu hat sich der Ältestenrat des Regionalrates Köln in seinen Sitzungen am 23.06.2023 und 11.08.2023 ausgetauscht. Trotz des sehr engen Zeitrahmens und möglicher Auswirkungen auf die parallel laufenden Regionalplanverfahren wurde beschlossen, dem Regionalrat vorzuschlagen, die Vorgaben des MWIKE umzusetzen und nach Möglichkeit den Feststellungbeschluss zum Sachli - chen Teilplan Erneuerbare Energien im Februar 2025 d.h. den neuen Zeitplan (Anlage) zu beschlie- ßen. Zur Einhaltung dieses ambitionierten Zeitplans ist es erforderlich, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Planbeschleunigung auszuschöpfen. Dies wurde vom Regionalrat in seiner Sitzung vom 12.05.2023 bereits für das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und Sachlichen Teilplans Nich- tenergetische Rohstoffe festgestellt und beschlossen. Konkret soll im Aufstellungsverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zunächst die gesetzliche Mindestfrist gemäß § 9 Absatz 2 ROG von mindestens einem Monat zum Tragen kom - men. Über weitere Möglichkeiten zur Planbeschleunigung soll im Anschluss an die Beteiligung be - raten und beschlossen werden. Der ÄR zum Regionalrat hat sich der engen Zeitplanung zur Umsetzung der Regionalplanung des MWIKE angeschlossen, schlägt dem Regionalrat aber vor, dass die Regionalplanungsbehörde auf- gefordert werden soll, durch regelmäßigen Bericht (Monitoring) zum Verfahrensverlauf und der sich ergebenden Hemmnisse den Regionalrat zu informieren, inwieweit die jetzt beschlossene Zeitpla - nung umzusetzen ist. Anlage(n): Sitzungsvorlage RR RR 22/2023 Seite 3 von 3 1. Zeitplan sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln
Sitzungsvorlage RR (Anlage_Zeitplan)
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Anlage Zeitplan Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien mit Zieldatum Februar 2025
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 22/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 18.08.2023
- Erstellt
- 04.08.2023 14:32