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RR 22/2023

Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Feststellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller

Sitzungsvorlage RR 18.08.2023

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 18.08.2023, TOP 7.

Sitzungsvorlage RR (Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Feststellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller)

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Sitzungsvorlage RR (Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Feststellungsbeschluss im Februar 2025. Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller)

5676 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 22/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Pelster          
Herr Schilling 
Telefon 0221 - 147 3726 
0221-  147 2356 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 11.08.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
SonderÄR 
ÄR 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
 
23.06.2023 
11.08.2023 
18.08.2023 
7. beschließend 
 
TOP: 
Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum 
Regionalplan Köln 
 
Vorschlag der Regionalplanungsbehörde Köln für einen aktualisierten Zeitplan zur Aufstellung des 
Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln mit einem vorgegebenen Fest-
stellungsbeschluss im Februar 2025. 
 
Berichterstattung im Regionalrat: Frau Vera Müller 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde neben den laufenden Aufstellungsver -
fahren zur Regionalplan Neuaufstellung und dem Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
(s. RR Beschluss vom 12.05.2023, RR 17/2023) auch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Ener -
gien ebenfalls vorrangig zu bearbeiten.  
Das Planverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien soll möglichst bis Februar 2025 
mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden. 
  
2. Zur Planungsbeschleunigung und aufgrund des engen Zeitplans beschließt der Regionalrat im 
Aufstellungsverfahren Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien die Frist für die öffentliche Ausle -
gung auf einen Monat zu beschränken und im Anschluss daran die weiteren Verfahrensschritte fest-
zulegen.  
 
3. Der Regionalrat beschließt, dass die Regionalplanungsbehörde regelmäßig über den Verfahrens-
verlauf und mögliche Hemmnisse berichtet.    
 
 
 
 
Erläuterungen: 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 09.12.2022 beschlossen neben der Neuaufstellung des 
Regionalplans Köln und des Sachlichen Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe noch zusätzlich ei -
nen Sachlichen Teil Erneuerbare Energien durch die Regionalplanungsbehörde erarbeiten zu las -
sen, um die ambitionierten Ziele der Bundes- und Landesregierung d.h. die rechtlichen Anforderun-

Sitzungsvorlage RR RR 22/2023 Seite 2 von 3 
gen des WindBG und des anstehenden neuen LEP NRW umsetzten zu können. Die Regionalpla -
nungsbehörde wurde beauftragt, dazu die Vorarbeiten zu beginnen. 
 
In der Regionalratssitzung vom 12.05.2023 hat der Regionalrat zum Thema Zeitplanung Regional -
plan als ausdrücklichen politischen Wille beschlossen, dass die Regionalplanungsbehörde, die lau-
fenden Verfahren Regionalplan Neuaufstellung und Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
vorrangig bearbeiten soll, um diese möglichst bis Ende 2024 in Form von Feststellungsbeschlüssen 
abzuschließen. Demnach war es geplant, ebenfalls bis Ende 2024 einen Aufstellungsbeschluss für 
den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zu fassen und diesen – wie dies die Flächenmeldun-
gen gemäß WindBG vorsehen - 2027 mit einem Feststellungsbeschluss abzuschließen. Diese ver -
setzte Zeitplanung vom 12.05.2023 hatte auch den Einsatz der personellen Ressourcen im Dezernat 
32 und die inhaltlichen Abhängigkeiten (rechtlich verbindliche Festlegungen zu Siedlungen, Frei -
raum Infrastruktur) der Windenergieplanung zur Regionalplan Neuaufstellung und des Teilplans NR 
berücksichtigt.  
In der Folge hat nun das MWIKE beschlossen, dass die Windenergiebereiche in den Regionalplänen 
bereits im Jahr 2025 rechtskräftigt sein sollen. Der am 06.06.2023 veröffentlichte Entwurf der ge -
planten 2. LEP Änderung sieht dies nun als konkrete Festlegung (Grundsatz 10-2.5, Ziel 10-2.13) 
vor. Die Konsequenz dieser Vorgabe ist es nun, dass alle Regionalplanungsbehörden in NRW ihre 
Zeit- und Ablaufplanungen für die Windenergieplanung noch einmal überarbeiten müssen. Gefordert 
ist es nun, dass die Planverfahren spätestens im Februar 2025 mit einem Feststellungbeschluss 
beendet sein sollen.  
 
Dazu hat sich der Ältestenrat des Regionalrates Köln in seinen Sitzungen am 23.06.2023 und 
11.08.2023 ausgetauscht. Trotz des sehr engen Zeitrahmens und möglicher Auswirkungen auf die 
parallel laufenden Regionalplanverfahren wurde beschlossen, dem Regionalrat vorzuschlagen, die 
Vorgaben des MWIKE umzusetzen und nach Möglichkeit den Feststellungbeschluss zum Sachli -
chen Teilplan Erneuerbare Energien im Februar 2025 d.h. den neuen Zeitplan (Anlage) zu beschlie-
ßen. 
 
Zur Einhaltung dieses ambitionierten Zeitplans ist es erforderlich, alle rechtlichen Möglichkeiten zur 
Planbeschleunigung auszuschöpfen. Dies wurde vom Regionalrat in seiner Sitzung vom 12.05.2023 
bereits für das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und Sachlichen Teilplans Nich-
tenergetische Rohstoffe festgestellt und beschlossen. 
 
Konkret soll im Aufstellungsverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zunächst die 
gesetzliche Mindestfrist gemäß § 9 Absatz 2 ROG von mindestens einem Monat zum Tragen kom -
men. Über weitere Möglichkeiten zur Planbeschleunigung soll im Anschluss an die Beteiligung be -
raten und beschlossen werden.  
 
Der ÄR zum Regionalrat hat sich der engen Zeitplanung zur Umsetzung der Regionalplanung des 
MWIKE angeschlossen, schlägt dem Regionalrat aber vor, dass die Regionalplanungsbehörde auf-
gefordert werden soll, durch regelmäßigen Bericht (Monitoring) zum Verfahrensverlauf und der sich 
ergebenden Hemmnisse den Regionalrat zu informieren, inwieweit die jetzt beschlossene Zeitpla -
nung umzusetzen ist. 
 
 
 
 
 
 
Anlage(n):

Sitzungsvorlage RR RR 22/2023 Seite 3 von 3 
1. Zeitplan sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln

Sitzungsvorlage RR (Anlage_Zeitplan)

93 Zeichen

Anlage  
 
 
 
Zeitplan Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien  
mit Zieldatum Februar 2025

Beratungsverlauf (1)

18.08.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 7.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 22/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
18.08.2023
Erstellt
04.08.2023 14:32