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V/0655/2014

Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster

Vorlagen 29.09.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 23.10.2014, TOP 5.5

a-r-0002-2014

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster

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Ansehen

a-r-0002-2014

3908 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2014 
De
r Rat möge beschließen: 
1. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Münster wird
aktualisiert, um städtisches Handeln im Sinne einer 
stadtverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 
abzusichern.  
2. Zu diesem Zweck wird der Einzelhandelsbesatz zwischenzeitlich realisierter
bzw. in Realisierung befindlicher Projekte wie die Großansiedlung am Albersloher 
Weg, der Stubengassen-Bebauung, der Bebauung am Alten Fischmarkt,  den 
Ansiedlungen an der Friedrich-Ebert-Straße, den Flächenerweiterungen  
an der Wolbecker Straße, die neuen Verkaufsflächen am alten  
Funkturm in das Konzept aufgenommen. Hinzu kommen Stadterneuerungsprojekte 
wie am Bahnhof Hiltrup, das Stadtteilzentrum Kinderhaus und dem 
Stadtbereichszentrum Mecklenbeck. 
Geplante Ansiedlungsvorhaben werden auf deren Notwendigkeit und Umfang 
überprüft. Zugleich werden deren Auswirkungen auf die fußläufige 
Versorgungsstrukturen überprüft und dargestellt. Danach wird über Realisierung 
und Größenordnung der Verkaufsflächen erneut befunden. 
3. Hinsichtlich bestehender Unterversorgung (z.B. Angelmodde, Amelsbüren,
Hiltrup-Ost) berichtet die Verwaltung dem Rat über die aktuelle 
Versorgungssituation und bemüht sich um eine Verbesserung derselben. 
4. Die Planungen auf den Konversionsflächen werden ebenfalls einbezogen und
dargestellt. Ebenso wie handelspolitische Konsequenzen für die „wachsende Stadt“ 
Münster. 
5. Die Stadt Münster wirkt in Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen de s
Münsterlandes auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes hin. 
Einbezogen werden hierbei der Regionalrat und die Bezirksregierung, um die 
regionalpolitische Kompetenz einzubeziehen. 
6. Die beteiligten Akteure Unternehmensverbände und Gewerkschaften sind mit
einzubeziehen. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Ratsantrag 
Aktualisierung und Fortschreibung des 
Einzelhandelskonzeptes vornehmen – 
Regionales Einzelhandelskonzept 
voranbringen 
4. 2. 2014 
Anlage 2
zur Vorlage V/0655/2014

Begründung: 
 
Das Einzelhandelskonzept und die dort dargelegten Leitlinien zur räumlichen 
Entwicklung ist/sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. 
Dieses Instrument ist für eine stadtverträgliche Steuerung der 
Einzelhandelsentwicklung unverzichtbar. Auch die IHK hält mit Schreiben vom 
24.04.2013 die Fortschreibung für geboten. 
 
Seit der letzten Aktualisierung sind weitere Projekte realisiert worden, bzw. stehen 
weitere Projekte vor der Realisierung. Zudem ist das Einzelhandelsprojekt der Fa. 
Stroetmann am Stadthafen weiterhin in der Bevölkerung hochumstritten. Eine 
Reduzierung der Verkaufsflächen auf eine verträgliche Größe, die vorhandene 
Einzelhandelsstrukturen und die fußläufige Versorgung nicht gefährden, ist daher 
unumgänglich.  
 
Die Fachverwaltung wird auch um Hinweise gebeten, wie bestehende 
Unterversorgungen in einzelnen Stadtteilen behoben werden können. 
 
Die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist zur Verbesserung der 
interkommunalen Abstimmung notwendiger denn je. Auch die IHK bewertet die 
Erweiterung lokaler Einzelhandelskonzepte als „ideal“:  
 
„Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind notwendige Voraussetzung 
für eine gezielte, stadtentwicklungspolitisch 
motivierte Steuerung des Einzelhandels. Sie sollten auf der 
Basis der vorhandenen Strukturen die mittelfristigen Leitlinien 
für die zukünftige Entwicklung aufzeigen und einen verbindlichen 
Rahmen vorgeben. Idealerweise geschieht dies im 
Konsens mit Nachbarkommunen und mündet in einem regionalen 
Einzelhandelskonzept.“ (aus: Handel stärken! Handelspolitische Positionen der 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, September 2011, S.11)  
 
 
gez. Carsten Peters 
        und Fraktion

Beschlussvorlage

24180 Zeichen

V/0655/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt den „Moni-
toringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster“ (Anlage 1) zur Kenntnis. 
  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenko n-
zepts Münster für das Gebiet der Stadt Münster zu erarbeiten. 
 
3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0002/2014 „Aktu-
alisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen – Regionales Einzel-
handelskonzept voranbringen“ (vgl. Anlage 2) ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erarbeitung rechtssicherer Grundlagen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zen-
trenkonzepts ist eine externe fachliche Begleitung durch ein ausgewiesenes Sachverständige n-
büro erforderlich. Zudem werden voraussichtlich Moderations- und Dokumentationsleistungen im 
Zuge der Öffentlichkeitsarbeit anfallen. Zur Finanzierung dieser externen Leistungen ist für die 
Haushaltsplanung 2015 ff. in der Produktgruppe 0901 im Produkt 2 ein Betrag von 60.000 Euro 
angemeldet. 
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 02.04.2014 hat der Hauptausschuss die Verwaltung auf der Basis des Antr a-
ges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0002/2014 „Aktualisierung und 
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen – Regionales Einzelhandelskonzept voran-
bringen“ (vgl. Anlage 2) beauftragt, 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0655/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Ruf: 
492 61 17 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0655/2014 
A) die Grundlagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster zu aktualisieren und dem 
neu gewählten Fachausschuss vorzustellen und 
 
B) Gespräche mit den Münsterland-Kommunen über ein regionales Einzelhandelskonzept 
aufzunehmen.  
 
Mit dieser Maßgabe wurde der Antrag an den Rat Nr. A -R/0002/2014 zur weiteren Beratung an 
den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen.  
 
Zu A) Aktualisierung Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster ist ein rechtssicheres Einzelhandel s-
konzept unerlässlich. Eine Übersicht über die rechtliche Einordnung und die konzepti onellen 
Grundlagen des Konzepts ist in Anlage 1 (Seite 41) beigefügt.  
 
Zur Aktualisierung der Grundlagen des Einzelhandelskonzepts Münster vor Beginn der Fortschre i-
bung hat die Verwaltung die Bestandssituation und Veränderungen des Einzelhandels auf der 
Grundlage des verfügbaren Datenst andes zum 31.12.2013 in Form eines Monitoringb erichts (vgl. 
Anlage 1) zusammengestellt. Der Monitoringbericht dient gleichzeitig der Wirkungs - und Erfolgs-
kontrolle zur Umsetzung des bestehenden Einzelhandelskonzepts und enthält Empfehlungen s o-
wie die Darlegung exogener Erfordernisse (z. B. gesetzliche Grundlagen, Rechtsprechung) für die 
beabsichtigte Konzeptfortschreibung. Wesentliche Ergebnisse des Monitorings sind: 
 
Bestandssituation und Veränderungen des Einzelhandels in Münster 
 Die aktuelle Zentralitätskennziffer für Münster von 131,7 (GfK GeoMarketing 2014) belegt die 
seit Jahren hohe Kaufkraftbindung und Attraktivität des Einzelhandelsstandortes Münster in der 
Stadt und der Region  (Indexwert= 100, der Wert über 100 sagt aus, dass die Umsätze des  
Münsteraner Einzelhandels das vorhandene Kaufkraftpotenzial der Bevölkerung deutlich übe r-
steigt). 
 Zum Jahresende 2013 wurden 2.014 Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt rd. 651.700 m² Ve r-
kaufsfläche ermittelt. Damit bewegt sich der Betriebsbestand in etwa auf dem Niveau von 2003 
(2.012 Betriebe), während die Expansion der Verkaufsfläche anhält (+ rd. 70.000 m²  Verkaufs-
fläche in der Gesamtstadt zwischen 12/2003 und 12/2013, davon rd. 30.000 m² in der C i-
ty/Innenstadt). 
 Nach wie vor präsentiert sich der Einzelhandel sbestand in Münster kleinteilig: rd. 92 % der 
Betriebe haben weniger als 800 m² Verkaufsfläche. Die großflächigen Märkte mit mehr als 800 
m² (z. B. Möbel, - Bau- und Gartenmärkte) binden jedoch mit rd. 2/3 den größten Anteil an der 
Gesamtverkaufsfläche. Auch die Entwicklung des Münsteraner Einzelhandels in den letzten 10 
Jahren findet im Saldo maßgeblich zu Gunsten des großflächigen Einzelhandels mit mehr als 
800 m² Verkaufsfläche statt. Hier ist der Betriebszuwachs  (seit 2003)  doppelt und der Ve r-
kaufsflächenzuwachs rd. dreieinhalb Mal so groß wie beim kleinflächigen Einzelhandel.  Dies 
entspricht dem allgemeinen Trend zur Konzentration und immer größeren Betriebseinheiten (z. 
B. Fachmärkte, Supermärkte und Discounter). 
 Der stärkste Besatz nach Betriebsanzahl und Verkaufsfläche entfällt auf die Branchengruppen: 
Nahrungs- und Genussmittel, Bekleidung/Schuhe und Hausrat/Einrichtung/Möbel. Die Entwick-
lung seit 2003 nach Branchengruppen zeigt für viele Warenbereiche ein kräftiges Wachstum 
nicht nur der Verkaufs fläche, sondern auch der Betriebsanzahl. Dies gilt insbesondere für die 
Branchengruppen: Bekleidung/Schuhe, Spiel/Hobby/Sport und Zweiräder/Zubehör. Ein auffälli-
ger Rückgang insbesondere der Betriebsstättenanzahl  ist dagegen für die Branchengruppen: 
Elektrowaren (Annahme: Auswirkung „Online-Handel“) und Körperpflege/Drogerie (Auswirkung 
„Schlecker-Insolvenz“) zu verzeichnen. 
 Ca. 85 % der Einzelhandelsbetriebe und rd. 60 % der Verkaufsfläche befinden sich in zentralen 
und integrierten Lagen, die von der Bevölkerung auch ohne Auto gut erreichbar sind. Dies ver-
deutlicht die starke Position dieser Standorte mit dem Vorteil kurzer Wege für die Bevölk erung. 
Die City/Innenstadt ist mit einem Anteil von rd. 30 % (Geschäfte und Verkaufsfläche) der übe r-
ragende Einzelhandelsstandort innerhalb von Münster.

- 3 - 
V/0655/2014 
 In vielen zentralen Versorgungsbereichen (z. B. Kinderhaus, Wolbeck, Mecklenbeck) konnte 
durch gezielte Einzelhandelssteuerung und planerische Leistungen auf der Grundlage des Ein-
zelhandelskonzepts eine positive Einzelhandels- und Zentrenentwicklung erreicht werden, w o-
bei die City/Innenstadt mit ihrer sehr dynamischen Entwicklung in den letzten Jahren eine Son-
derstellung einnimmt. Dies ist auch ein Beleg für die erfolgreiche Umsetzung des Einzelha n-
delskonzepts, dessen wesentliches Anliegen der Erhalt und die Entwicklung der zentralen Ve r-
sorgungsbereiche ist. In den kleineren Nahbereichszentren und den integrierten Streulagen  
des Einzelhandels (d. h. in den Wohnquartieren)  gestaltet sich die Sicherung des Einzelha n-
dels und der Nahversorgung, entsprechend des generellen bundesweiten Trends zur Konzen t-
ration und Großflächigkeit im Einzelhandel, schwieriger. An diesen Standorten geht die Anzahl 
der Geschäfte seit Jahren kontinuierlich zurück und das Volumen der Verkaufsfläche stagniert.   
 In der Lebensmittelversorgung besteht mit 102 Märkten (> 200 m² Verkaufsfl äche) ein noch 
relativ dichtes und wohnungsnahes Standortnetz. Die großen Vollsortimentbetreiber in Mün s-
ter, Edeka und Rewe, sowie die Discountbetreiber Aldi und Lidl  liefern sich im Stadtgebiet ein 
„Kopf an Kopf Rennen“ und li egen in Bezug auf Betriebsanzahl und Verkaufsfläche nahezu 
gleich auf. Bis auf wenige Ausnahmen sind in jedem Stadtteil und in den meisten Siedlungsb e-
reichen entsprechende Nahversorgungsangebote vorhanden. Rd. 83 % der Bevölkerung wo h-
nen im Umkreis von 700 m und rd. 68 % im Umkreis von 500 m um diese Standorte. Die quan-
titative Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich liegt mit 0,46 m² je Einwohner (EW) 
über dem Bundesdurchschnitt (rd. 0, 38 m²/EW). Rein rechnerisch besteht eine Vollversorgung 
in der Gesamtstadt, allerdings gibt es einige Ungleichverteilungen in den Stadtteilen. 
 Das ehemals dichte und flächendeckende Standortnetz im Drogeriemarktbereich mit Märkten 
auch in den kleinen Zentr en und Wohngebieten, hat sich im Zuge der Schlecker -Insolvenz er-
heblich ausgedünnt. Zwischen 2011 und 2013 ist hierdurch im Saldo ein Rückgang von 36 B e-
trieben und rd. 4.400 m² Verkaufsfläche zu verzeichnen. Zahlreiche, insbesondere kleine 
Stadtteile und W ohnquartiere, in denen der Schlecker Markt eine wichtige Versorgungs - und 
Magnetfunktion erfüllt hat, verfügen aktuell nicht mehr über einen separaten Drogeriemarkt. 
Die verbliebenen Betreiber dm und Rossmann offerieren in größeren und modernen Märkten 
ein deutlich breiteres und tieferes Sortimentsangebot als Schlecker, benötigen aber ein erhe b-
lich größeres Einzugsgebiet und sind daher nur in frequenzstarken Lagen und größeren Ze n-
tren vertreten.   
 An den dezentral gelegenen sog. Sonderstandorten  des großflächigen Einzelhandels (Gewer-
begebiete, Sondergebiete) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist es durch gezielte 
bauleitplanerische Einzelhandelssteuerung gelungen,  die Ansiedlung bzw.  den Zuwachs an 
zentren- bzw. innenstadtrelevanter Verkaufsfläche im Sinne der Zielsetzungen des Einzelha n-
delskonzepts erheblich einzudämmen. So wurden z. B. Ansiedlungen von Lebensmittelmärkten 
an diesen Standorten durch Bauleitplanung grundsätzlich ausgeschlossen. Weiterhin ist die 
Begrenzung der sog. zentrenrelevanten  Randsortimente an diesen Standorten (z. B. Hau s-
haltswaren im Möbelmarkt) zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche von besonderer 
Bedeutung und wird durch die Verwaltung konsequent auf das rechtlich zulässige Maß b e-
grenzt. Für die an diesen Standorten ansässige Baumarktbranche muss vor dem Hintergrund 
der Bestandssituation (mehrere vergleichsweise kleine Märkte) und der insolvenzbedingten 
Schließung der Praktiker bzw. Max -Bahr Märkte zum Jahreswechsel 2013/2014 von einem 
Veränderungs- bzw. Entwicklungspotenzial ausgegangen werden.  
 
Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Konzeptfortschreibung 
 Die Ergebnisse des Monitorings zeigen, dass in Münster nach wie vor eine dynamische Ei n-
zelhandelsentwicklung stattfindet. Die zentrenorientierte Einzelhandelss teuerung im Sinne der 
Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts bewirkt nachweislich eine Stä rkung und positive 
Entwicklung in den zentralen Versorgungsbereichen. Neben der City/Innenstadt konnten bzw. 
können viele Stadtbereichs - und Stadtteilzentren durch E rweiterungen, Verlagerungen oder 
Neuansiedlungen des Einzelhandels (z. B. in Mecklenbeck, Roxel, Wolbeck oder Kinderhaus)  
von der zentrenorientierten Entwicklungsstrategie profitieren. In einigen Stadtteilen (z. B. in 
Coerde, Aaseestadt oder Gremmendorf) l aufen zurzeit Planungsprozesse zur M odernisierung 
und Neuaufstellung des Einzelhandels bzw. zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche.

- 4 - 
V/0655/2014 
 Insbesondere für kleinere Stadtteile mit geringer Mantelbevölkerung (z. B. Sentrup, Angelmo d-
de oder Gelmer) und für  einige peripher gelegene Wohnquartiere wird es vor dem Hintergrund 
der steigenden Standortanforderungen des Einzelhandels (verkehrliche Anbindung, allgeme i-
ner Trend zur Großflächigkeit, Einzugsbereich) schwierig bleiben, ausreichende und attraktive 
Versorgungsangebote sicherzustellen. Hier kann das Einzelhandelskonzept allerdings nur den 
Rahmen setzen, der dann durch private Initiativen des Handels, z. B. in Form von Kleinfl ä-
chenkonzepten, auszufüllen ist. Verwaltung und Wirtschaftsförderung Münster würden  derarti-
ge Initiativen, wenn sie denn in Münster entwickelt werden sollen, offensiv unterstützen, um 
ggf. entsprechende (Modell -)Vorhaben an den Markt zu bringen. Die Sicherung der Nahve r-
sorgung ist, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wand els, eine Dauerauf-
gabe der Stadtentwicklung mit zunehmender Bedeutung.  
 Im Gegenzug zur aktiven Zentrenstärkung wurden und werden die Ansiedlungs - und Entwick-
lungsmöglichkeiten des zentrenrelevanten Einzelhandels an den nicht integrierten dezentralen 
Standorten durch Einsatz der Bauleitplanung und differenzierte Kontrolle in den Genehm i-
gungsverfahren deutlich begrenzt. Dies erfüllt auch den Zweck, Gewerbeflächen für originär 
handwerks- und produktionsorientierte Gewerbebetriebe zu sichern.   
 Für die Strategie der Zentrenstärkung bedarf es eines „langen Atems“, da in der Regel umfang-
reiche liegenschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen und planerische Vorleistungen e r-
bracht werden müssen. Grundsätzlich wird dabei, wie zahlreiche Beispiele in Münster zeigen, 
die Umstrukturierung im Bestand, auch durch Abriss und Neubau, immer wichtiger. Nur eine 
konsequente Umsetzung des Einzelhandelskonzepts in Kooperation mit den maßgeblichen 
Akteuren des Einzelhandels kann den erforderlichen Vertrauensschutz und die Planungs si-
cherheit bieten, um die gewünschten Investitionen in den zentralen Versorgungsbereichen der 
Stadt zu generieren. Dies hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in den letzten Ja h-
ren nachvollzogen, denn in dem Maße, in dem ein vom Rat beschlossenes E inzelhandelskon-
zept durch abweichende Entscheidungen durchbrochen wird, sinkt auch sein Gewicht bzw. die 
Steuerungswirkung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.  
 Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts sollte vor dem Hintergrund der Ergebni sse des 
Monitoringberichts und unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen (exogene 
Faktoren) folgende Bausteine, vorbehaltlich weiterer Vorschläge aus der politischen Beratung 
und späterer Beteiligung der Akteure des Einzelhandels sowie der Öffentlichkeit, umfassen: 
 Aktualisierung der Datengrundlage zum Einzelhandel und zu den Diens tleistungsnutzungen 
als rechtssichere Grundlage für die Funktionsbestimmung und räumliche Abgrenzung zen t-
raler Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB (interne und ggf. externe Aufbereitung), 
 Aktualisierung der Potenzialanalyse (Verkaufsflächenprognose) für den Einzelhandel s-
standort Münster unter Berücksichtigung der dynamischen Einzelhandelsentwicklung der 
letzten Jahre sowie aktueller Daten zur Einwohner - und Kaufkraftentwicklung (externe Auf-
bereitung), 
 Überprüfung des Zentrensystems und der räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgung s-
bereiche unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, 
 Anpassung des Einzelhandelskonzepts an die seit dem 13.07.2013 geltende n neuen la n-
desplanerischen Anforderungen bzw. Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels 
(gem. LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –), 
 Vertiefung des Nahversorgungskonzepts unter Berücksichtigung der Auswirkungen und An-
forderungen des demografischen Wandels an das künftige Netz wohnungsnaher Einze l-
handels- und Dienstleistungsnutzungen sowie alternativer Versorgungsmöglichkeiten („Ve r-
kaufswagen“, „Bringdienste“, Einkaufen im „Online-Handel“ etc.), 
 Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Münsteraner Sortimentsliste als wesentliche Beu r-
teilungsgrundlage für Einzelhandelsvorhaben (Bewertung der Zentrenrelevanz von Sort i-
menten), 
 Erörterung möglicher Auswirkungen des wachsenden Marktanteils des „Online-Handels“ auf 
das Zentrensystem und den Einzelhandelsstandort Münster. 
 
Zu B) Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)

- 5 - 
V/0655/2014 
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 02.04.2014 beauf-
tragt, mit den Münsterland-Kommunen Gespräche über ein Regionales Einzelhandelskonzept auf-
zunehmen.  
Die Verwaltung hält die Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzepts vor dem Hintergrund 
des bereits bestehenden, umfangreichen und verpflichtenden Planungs - und Abstimmungsinstru-
mentariums auf Bundes - und Landesebene (NRW) für die stadt- und regionalverträgliche Steu e-
rung des großflächigen Einzelhandels für nicht erforderlich. Der nicht unerhebliche zeitliche, fina n-
zielle und ressourcenbeanspruchende Aufwand ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt.  
 
Regionale Einzelhandelskonzepte sind in NRW freiwillig und werden  weder durch die Landespl a-
nung noch durch die Regionalplanung eingefordert . Ziel eines regionalen Einzelhandelsko nzepts 
als informelles städtebauliches Planungsinstrument ist es, Spielregeln für eine gemeinsame, früh-
zeitige Abstimmung über die zukünftige Einzelhandelsentwicklung  in einem bestimmten räuml i-
chen bzw. regionalen Teilraum aufzustellen und anzuwenden.  
 
Der zurzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsplan (LEP) NRW gibt  für das Münste r-
land eine klare siedlungsräumliche Struktur mit Ausrichtung auf das bestehende, funktional gegli e-
derte System Zentraler Orte vor . Aus der Funktion der zentralen Orte in der gestuften Hierarchie 
Ober-, Mittel- und Grundzentren wiederum leiten sich auch grundsätzliche Vorgaben über die Ver-
ortung regionalbedeutsamer großflächiger Einzelhandelsvorgaben nach Art, Umfang und Einzug s-
bereich ab. Die für Münster als alleiniges Oberzentrum im Münsterland (20 Mittelzentren, 46 
Grundzentren) relevante Entwicklungen des Einzelhandels fanden bzw. finden eher außerhalb der 
Region in anderen Oberzentren statt (z. B. Osnabrück, Bielefeld, Dortmund ). Ein Abstimmungsbe-
darf zu Fragen der  nachbarschaftlichen und regionalen Einzelhandelsentwicklung ist daher mög-
licherweise stärker zwischen benachbarten Grund- und/oder Mittelzentren in der Region gegeben 
als zwischen dem Oberzentrum Münster und den  Grund- bzw. Mittelzentren des Münsterlandes. 
Öffentlich artikulierte Wünsche oder Forderungen seitens einzelner Kommunen der  Stadtregion 
Münster (11 Umlandkommunen plus Münster) oder darüber hinaus zur Erstellung eines regionalen 
Einzelhandelskonzepts sind der Verwaltung nicht bekannt. Dennoch findet im Rahmen der Koop e-
ration der Kommunen in der Stadtregion Münster, auch ohne das Instrument eines REHK’s, re-
gelmäßig ein frühzeitiger Austausch über Einzelhandelsentwicklungen und -planungen statt. Z u-
dem ist die im Jahr 2004 aufgebaute und seit dem gepflegte gemeinsame Einzelhandelsdatenbank 
der Kommunen der Stadtregion Münster per Beschluss der Bürger meisterrunde im Mai 2014 ei n-
gestellt worden. Zur Begründung wurde angeführt, dass inzwischen lokale kommunale Einzelha n-
delskonzepte mit fundierten Datengrundlagen erstellt wurden und die gesonderte Pflege einer 
stadtregionalen Einzelhandelsdatenbank nicht mehr wirtschaftlich bzw. erforderlich ist.  
 
Der Werdegang der überwiegenden Mehrzahl der bestehenden REHK’e in NRW begann vor rd. 10 
bis 15 Jahre n, als es keine landesplanerisch verpflichtenden Vorgaben für die regiona lplanerisch 
verträgliche Einzelhandelssteuerung gab. Mit den Konzepten wurde versucht, das fehlende Ko r-
rektiv der Landesplanung durch selbstbindende Regelungen zu ersetzen. Diese Situation stellt sich 
heute grundsätzlich anders dar. Mit dem Landesentwicklungsplan  (LEP) NRW – Sachlicher Teil-
plan Großflächiger Einzelhandel – liegt seit dem 13.07.2013 eine neue wirksame landesplaner i-
sche Zentralvorschrift zur regionalve rträglichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels vor. 
Diese bezieht sich i nsbesondere auch auf Vorhaben mit überörtlichem  Einzugsbereich (vgl. Ziele 
z. B. Ziele 1 und 3 sowie Grundsatz 4) und enthält  bereits weitgehende und von den Kommunen 
zu beachtende bzw. zu berücksichtigende Festlegungen (Ziele und Grundsätze). Zudem wurden 
durch die Novellierungen des Baugesetzbuches und  der Baunutzungsverordnung in den letzten 
Jahren (2004, 2007, 2013) die Vorschriften für die kommunale Einzelhandelssteuerung mit dem 
Ziel des Zen trenschutzes sowie des Schutzes der verbrauchernahen Versorgung geschärft. Des 
Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Überwachung einer verträglichen und den gesetzlichen 
Vorgaben gerecht werdenden Einzelhandelsentwicklung in der Region  insofern geregelt ist, als 
diese Aufgabe grundsätzlich der Bezirksregierung obliegt. Die Bezirksregierung ist sowohl bei der 
Aufstellung und Fortschreibung kommunaler Einzelhandelskonzept als auch im Zuge der Baulei t-
planung für großflächigen Einzelhandel mit dem Ziel einer regionalverträglichen Steuerung zu b e-
teiligen.

- 6 - 
V/0655/2014 
 
REHK’e mit ihren Regelungen müssen auf dem bereits bestehend en, umfassenden und rechtlich 
verbindlichen Instrumentarium zur Einzelhandelssteuerung auf Bundes- und Landesebene aufset-
zen und können diese lediglich durch Informationsaustausch und Abstimmungsregeln ergänzen . 
Zudem verfügen die Kommunen in der Region na hezu ausnahmslos über dezidierte eigene von 
den Räten beschlossene Einzelhandelskonzepte mit einem spezifischen Regelwerk für die verträg-
liche Einzelhandelssteuerung. Dazu gehören i. d. R. auch Zielsetzungen und Vorgaben für die S i-
cherung der Nahversorgung . Diese Konzepte müssen sich ebenfalls auf die v. g. einschlägigen 
Rechtsgrundlagen beziehen. Ein sachliches Problembewusstsein zu Bedeutung und Komplexität 
einer verträglichen Einzelhandelssteuerung, auch in der Region, kann somit auf allen Ebenen i n-
zwischen vorausg esetzt werden. Der Mehrwert, der durch ein freiwilliges und informelles REHK 
über dieses bereits vorhandene, fein differenzierte rechtliche Regelwerk hinaus geschaffen werden 
könnte, ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden aufwendigen, Finanz en, Zeit und Ressourcen 
beanspruchenden Erarbeitungsprozesses nur gering. Für die Stadt Münster sind der Verwaltung 
zudem keine strittigen und mit Abstimmungsproblemen behafteten An siedlungsplanungen des  
großflächigen Einzelhandels in der Region bekannt, die mit den zur Verfügung stehenden verbind-
lichen Planungsinstrumenten und Abstimmungsverfahren nicht oder nicht zufriedenstellend ger e-
gelt werden konnten oder können und besondere Abstimmungsregeln erfordern würden.  
 
Der v. g. LEP NRW „ Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“  enthält u. a. verbindliche 
Vorgaben für die räumliche  Verortung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, ein Verbot zur Beei n-
trächtigung zentraler Versorgungsbereiche in der eigenen und in benachbarten Kommunen und 
eine landesweit einheitliche Festlegung zentrenrelevanter So rtimente (vgl. Ziel 2, Anlage 1) . Dies 
wären bereits auch wesentliche Bestandteile eines regionalen Einzelhandelsko nzepts. Auch der 
Regionalplan Münsterland greift die Festlegungen des LEP auf und unterstützt sie . Über die Vo r-
gaben des Baugesetzbuches (§§ 1 Abs. 4 und 2 Abs. 2) sind die Kommunen zudem sowohl ve r-
pflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung bzw. Landesplanung (s. o.) anzupassen, 
als auch ihre Bauleitpläne aufeinander abzustimmen, wobei sie sich diesbezüglich bei Einzelha n-
delsplanungen auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen können. Da r-
über hinaus werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange inklusive der Nac h-
barkommunen, die von der jeweiligen Ein zelhandelsplanung betroffen sein können, im Zuge der 
Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt (§§ 3 und 4 BauGB). Hierdurch ist bereits eine grundsätzliche 
Abstimmungspflicht bei übergreifenden Ei nzelhandelsplanungen sichergestellt, die routinemäßig 
von der Verwaltung praktiziert wird.  
 
Für die Ergänzung des dargelegten, bereits bestehenden Planungs - und Abstimmungsinstrumen-
tariums für eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhandelssteuerung durch Spielregeln in einem 
informellen regionalen Einzelhandelsk onzept besteht für die Stadt Münster aus Sicht der  Verwal-
tung weder Anlass noch Bedarf. Ebenso fehlt die Aussicht auf einen signifikanten planerischen 
Mehrwert, der den zu betreibenden, voraussichtlich hohen Aufwand rechtfertigen würde. Sollte es 
jedoch eine von Seiten Dritter getragene, aktiv federführende Initiative zur Erarbeitung eines REHK 
geben, die eine Mitwirkung der Stadt Münster wünschen würde, wäre die Verwaltung dazu grun d-
sätzlich bereit. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: „Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster“ 
Anlage 2: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0002/2014

Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster

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Anlage 1 zur Vorlage 
V/0655/2014 
Monitoringbericht                                                                     
zur Einzelhandelsentwicklung 
in Münster

	


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Abteilung 61.2 – Vorbereitende Planung, Stadterneuerung 
Fachstelle 61.21 – Räumliche Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung 
Bearbeitung: Reinhard Hopp, Michael Telgmann 
09/2014

	


 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Monitoringbericht      
zur Einzelhandelsentwicklung 
in Münster

	


 
  
Inhalt           Seite 
 
1. Auftrag und Zielsetzung ........................................................................... 6 
 
2. Datengrundlage ............................................................................................. 6 
 
3. Einordnung des Einzelhandelsstandortes Münster ............... 7 
 
4. Betriebe und Verkaufsfläche ................................................................ 8 
 
5. Größenstruktur ............................................................................................. 10 
 
6. Branchenstruktur ........................................................................................ 11 
 
7. Räumliche Entwicklung .......................................................................... 13 
 
8. Nahversorgung ............................................................................................ 19 
 
9. Bau-, Garten-, Möbelmärkte ............................................................... 30 
 
10. Strategische Umsetzung .................................................................... 33 
 
11. Schlussbetrachtung ............................................................................... 35 
 
12. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts …………………  37

	


 
  
Abbildungsverzeichnis (Abb.)   
Abbildung 1: Einzugsbereich Innenstadteinzelhandel… .................................................... …..7 
Abbildung 2: Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsfläche 2003 - 2013.................................... .9 
Abbildung 3: Einzelhandelsentwicklung 1993 - 2013........................................................... …9 
Abbildung 4: Einzelhandel mit weniger  und mehr als 800m² Verkaufsfläche .............……...11 
Abbildung 5: Branchenstruktur 2013........................................………………………………...12 
Abbildung 6: Veränderung nach Branchen 2003 - 2013.................................................. ….. 12 
Abbildung 7: Einzelhandel nach zentralen, integrierten und dezentralen Lagen............. …..14 
Abbildung 8: Entwicklung der Betriebsanzahl in zentralen und integrierten  Lagen   ……….14 
Abbildung 9: Entwicklung der Verkaufsflächen in zentralen und integrierten Lagen ………..14 
Abbildung 10: Entwicklung der zentrenrelevanten Verkaufsfläche nach Raumkategorien….15 
Abbildung 11: Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel……….22 
Abbildung 12: Verkehrsmittelwahl nach Wegezweck............................................................ .24 
Abbildung 13: Umsetzung des Einzelhandelskonzepts als fortlaufender Prozess ............... .34 
 
Tabellenverzeichnis (Tab.) 
 
Tabelle 1: Übergeordnete Daten zum Einzelhandelsstandort Münster… .......................... …..7 
Tabelle 2: Veränderung des Einzelhandels über / unter 800 m² Verkaufsflähe……  ………..10 
Tabelle 3: Verteilung des Einzelhandels nach Raumkategorien................…………………...13 
Tabelle 4: Lebensmittelmärkte  200m² Verkaufsfläche……… ........................……………...19 
Tabelle 5: Entwicklung der Drogeriemärkte seit 12/2010 ................................................…..27 
Tabelle 6: Bau-, Garten-, Möbelmärkte mit mehr als  800m² Verkaufsfläche ….…………….31 
Tabelle 7: Baumarktausstattung 2014 im Vergleich………… .......................................……..33 
 
Kartenverzeichnis 
 
Karte 1: Standortnetz der Lebensmittelmärkte mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche………...21 
Karte 2: Verkaufsflächenausstattung Nahrungs- und Genussmittel .............. ………………..23 
Karte 3: Fußläufige Einzugsbereiche der Lebensmittelmärkte ..................…………………...26 
Karte 4: Bestand und Veränderung der Drogeriemäkrte 2011 - 2013    ……………………...29 
Karte 5: Standortnetz Bau-, Garten-, Möbelmärkte.......................................................... …..32 
 
Verzeichnis der Anlagen im Anhang 
 
Anlage 1: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel… ...................................................... …..39 
Analge 2: Münsteraner Sortimentsliste .......................................................... ………………..40 
Anlage 3: Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen des Einzelhandelskonzepts ............... 41  
Anlage 4: Potenzial- / Verkaufsflächenanalyse gem. Einzelhandelskonzept 2009 ............... 42 
 
Fotos 
 
Alle Fotos Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

	


 
 


1. Auftrag und Zielsetzung 
Der Einzelhandel ist eine der dynamischsten 
Nutzungen in der Stadt, seine Entwicklungen 
haben erhebliche stadt- und versorgungs- 
strukturelle Auswirkungen. Die Steuerung der 
Einzelhandelsentwicklung nach den Vorga- 
ben des vom Rat der Stadt Münster be- 
schlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- 
zepts (kurz: Einzelhandelskonzept) in Verbin- 
dung mit den einschlägigen Rechtsgrundla- 
gen gehört daher als Daueraufgabe zu den 
Kernthemen der Stadtentwicklung. Mit Be- 
schluss über das Einzelhandelskonzept ist 
die Verwaltung beauftragt worden, regelmä- 
ßig über die Entwicklungen des Einzelhan- 
dels vor dem Hintergrund der Zielsetzungen 
des Konzepts zu berichten. Das Einzelhan- 
delsmonitoring ist somit integraler Bestandteil 
der Konzeptumsetzung und dient auch des- 
sen Wirkungskontrolle.  
 
Der letzte Monitoringbericht zur Einzelhan- 
delsentwicklung wurde mit der Vorlage 
V/0765/2010 vorgelegt. Ergänzend zum tur- 
nusmäßigen Monitoringbericht besteht seit 
2011 zudem  die Möglichkeit, aktuelle Infor- 
mationen über die flächendeckende Be- 
stands- und Nutzungsstruktur des Einzelhan- 
dels sowie die Zentrenstruktur in Münster 
über das Einzelhandelsinformationssystem 
im Internet abzurufen (geo.stadt-
muenster.de/einzelhandel).  
 
Vor dem Hintergrund der avisierten Fort- 
schreibung des Einzelhandelskonzepts ana- 
lysiert der Bericht in knapper Form den Be- 
stand und die relevanten Veränderungspa- 
rameter des Einzelhandels. Schwerpunktset- 
zungen erfolgen zum Thema Nahversorgung 
und – vor dem Hintergrund der Veränderun- 
gen im Baumarktsektor (Insolvenzen Prakti- 
ker und Max Bahr) – zum Thema großflächi- 
ger Einzelhandel in den Branchen Möbel, 
Baumarkt und Gartencenter.  
 
Der Bericht widmet sich in der „Schlussbe- 
trachtung“ der Fragestellung, ob die wesentli- 
chen Ziele des Einzelhandelskonzepts 
 
 Sicherung und Entwicklung der oberzent- 
ralen Versorgungsfunktion Münsters (ins- 
besondere der City/Innenstadt) 
 Sicherung und Entwicklung der zentralen 
Versorgungsbereiche (City/Innenstadt, 
Stadtbereichszentren, Grundversor- 
gungszentren) 
 Sicherung und Stärkung der Nahversor- 
gungsstrukturen 
 Sicherung von Gewerbeflächen für das 
Produzierende Gewerbe (d. h. Verhinde- 
rung nicht verträglicher Einzelhandelsan- 
siedlungen in Gewerbegebieten)  
 
bisher erfolgreich umgesetzt werden konnten. 
Abschließend werden Empfehlungen für die 
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 
benannt. 
 
2. Datengrundlage 
Zum Jahresende 2013 wurde die Einzelhan- 
delsdatenbank im Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung im Zuge der 
laufenden Beobachtung des Einzelhandels- 
geschehens aktualisiert. Dies geschieht, er- 
gänzend zur turnusmäßigen Vollerhebung 
aller Einzelhandelseinrichtungen im dreijähri- 
gen Rhythmus (zuletzt im Dezember 2012), 
auf der Basis von Pressemeldungen, der 
Auswertung von Bauakten oder gezielten 
Einzelerhebungen. Die sortimentsbezogene 
Verkaufsflächenermittlung erfolgt nach dem 
Schwerpunktprinzip, d. h. Randsortimentsflä- 
chen (z. B. Körperpflegeprodukte im Super- 
markt oder Haushaltswaren im Möbelhaus) 
werden, um den regelmäßigen Erhebungs- 
aufwand handhabbar zu halten, nicht diffe- 
renziert erhoben (für Differenzierung der Sor- 
timente vgl. Anlage 2).  Über das Monitoring 
werden alle wesentlichen Veränderungen und 
insbesondere größeren Entwicklungen des 
Einzelhandels im Münster im laufenden Jahr 
erfasst. Darüber hinaus stehen aktuelle

	


 
 
münsterspezifische Datengrundlagen zum 
Einzelhandel der Gfk GeoMarketing GmbH 
Nürnberg und der Comfort Hamburg GmbH 
zur Verfügung. 
 
Der Bericht bezieht sich im Schwerpunkt auf 
die Einzelhandelsentwicklung zwischen Ende 
2003 bis Ende 2013, also den Zeitraum seit 
Bestehen des Einzelhandelskonzepts (Rats- 
beschluss Mai 2004).  
 
3. Einordnung des Einzelhan- 
delsstandortes Münster 
 
Die Stadt Münster verfügt vor dem Hinter- 
grund ihrer oberzentralen Funktion in Verbin- 
dung mit den umfangreichen und attraktiven 
Einzelhandelsangeboten in der Innenstadt 
und der Gesamtstadt über einen weiten, die 
Stadtgrenzen überschreitenden Einzugsbe- 
reich. In Münster und den umliegenden 
Münsterlandkreisen (Warendorf, Coesfeld, 
Steinfurt, Borken) leben rund 1,6 Mio. Ein- 
wohner. Gem. einer Analyse der Comfort 
Hamburg GmbH (Datengrundlage: Comfort 
Hamburg GmbH und GfK GeoMarketing, je- 
weils für 2014) erstreckt sich der unmittelbare 
Einzugsbereich des Innenstadt- 
einzelhandels bis südlich der A 
30 im Norden, bis östlich von 
Warendorf im Osten, bis an  den 
nördlichen Ruhrgebietsrand im 
Süden und bis zur A 31 im Wes- 
ten (siehe Abb. 1).  
 
In diesem Einzugsbereich lebten 
zum 01.01.2013 knapp 833.000 
Einwohner. Die Einzelhandelsda- 
ten untermauern die Attraktivität 
und Anziehungskraft des Einzel- 
handelsstandortes Münster. Die 
Münsteraner verfügen über eine 
überdurchschnittliche einzelhan- 
delsrelevante Kaufkraft (106,5), 
die Umsatz- (140,2) und Zentrali- 
tätswerte (131,7) liegen weit über 
dem Bundesdurchschnitt (Index 
100). Die seit Jahren hohe Zent- 
ralitätskennziffer macht deutlich, dass der 
Umsatz des Münsteraner Einzelhandels deut- 
lich die Nachfrage der Einwohner in Münster 
(Einzelhandelskaufkraft) übersteigt. Somit 
steht einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraft 
von knapp 1,8 Mrd. Euro ein Umsatz des 
Münsteraner Einzelhandels von rd. 2,1 Mrd. 
Euro gegenüber. Auch die Gesamtverkaufs- 
flächenausstattung je Einwohner von 2,18 m² 
Verkaufsfläche liegt deutlich über dem bun- 
desdurchschnittlichen Wert von 1,44 m². Dies 
trifft auch auf die Ausstattung mit Verkaufs- 
Tab. 1: Übergeordnete Daten zum Einzelhandelsstandort Münster   
Einwohner in MS (zum 31.12.2013) *
1
  298.518 
Einwohner in MS und Einzugsbereich (zum 01.01.2013)* 
2
 832.693 
Einzelhandelskaufkraft in MS (Mio. €)* 
3
 1.786 
Einzelhandelsumsatz in MS (Mio. €)* 
3
 2.100 
Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer*
3
 106,5 
Umsatzkennziffer*
3
 140,2 
Zentralitätskennziffer*
3
 131,7 
Anzahl Einzelhandelsgeschäfte*
1
 2.014 
Verkaufsfläche (m²)*
1
 651.676 
Verkaufsfläche je EW (m²)*
1
 2,18 
Verkaufsflächen  Nahrungs- und Genussmittel je EW (m²)*
1
  0,46 
*1 Stadt Münster / Amt 61, *2 Comfort Hamburg GmbH (Einzelhandelsdaten für Müns- 
ter 2014), *3 GfK GeoMarketing (Einzelhandelsdaten für Münster 2014) 
Abb. 1: Einzugsbereich Innenstadteinzelhandel  
Quelle: COMFORT Hamburg GmbH

	


 
 
flächen je Einwohner im Bereich Lebensmit- 
telversorgung (Nahrungs- und Genussmittel) 
zu, die mit 0,46 m² über dem bundesdurch- 
schnittlichen Wert von rd. 0,38 m² liegt.  
  
4. Betriebe und Verkaufsfläche  
 
Zum Jahresende 2013 wurden 2.014 Einzel- 
handelsbetriebe mit insgesamt rd. 651.700 
m² Verkaufsfläche in Münster ermittelt (vgl. 
Abb. 2). Das ist im Saldo ein Plus von 18 
Betrieben und rd. 4.200 m² Verkaufsflächen 
gegenüber dem in der letzten Vollerhebung 
(12/2012) ermittelten Vorjahresstand, der 
bezogen auf die Anzahl der Betriebe einen 
Tiefststand im Vergleich der erfassten Stände 
in den letzten 10 Jahren darstellt. Die ermit- 
telte Zunahme bei der Anzahl der Einzelhan- 
delsbetriebe ist auch auf die sukzessive Wie- 
dernutzung von leer stehenden Ladenlokalen 
der ehemaligen Drogeriemarktketten Schle- 
cker und Ihr Platz zurückzuführen. Die Schlie- 
ßung von über 40 Ladenlokalen im Zuge der 
Schlecker-Insolvenz war maßgeblich für den 
niedrigen Geschäftsstand zum Jahresende 
2012 verantwortlich.  
 
Die ermittelte Zunahme der Verkaufsfläche 
zum Ende 2013 gegenüber dem Vorjahres- 
stand (rd. 4.200 m²) basiert u. a. auf der Neu- 
ansiedlung bzw. Eröffnung mehrerer Ge- 
schäfte am Alten Fischmarkt (z. B. „Strell- 
son“, „Camp David“, „GANT-Store“) mit ins- 
gesamt rd. 2.300 m², aber auch auf Neuan- 
siedlungen in den Stadtteilzentren (z. B. Lidl 
im Stadtteilzentrum Kinderhaus oder Ross- 
mann im Stadtteilzentrum Mecklenbeck).  
 
Der bundesweite Trend des stetigen Ver- 
kaufsflächenwachstums im Einzelhandel lässt 
sich auch in der Einzelhandelsentwicklung in 
Münster ablesen. So ist die Verkaufsfläche 
seit Ende 1993 stetig, zum Teil expansiv an- 
gestiegen, während der maßgeblich in den 
90er Jahren vollzogene starke Rückgang der 
Einzelhandelsbetriebe seit 2003 mit leichten 
Schwankungen zu stagnieren scheint.  
Dynamische Einzelhandelsentwicklung in Müns- 
ter: Möbel Discount Finke, Stadtbereichszentrum 
Mecklenbeck, Alter Fischmarkt   
 
Die Schere zwischen Verkaufsflächenwachs- 
tum bei gleichzeitigem Rückgang der Einzel- 
handelsbetriebe klafft weit auseinander (vgl. 
Abb. 3).  
 
Allein in den letzten 10 Jahren seit Ende 
2003 ist die Verkaufsfläche (ohne Kfz) in

	


 
 
Münster um knapp 70.000 m² angestiegen. 
Dies entspricht etwa der Größe von insge- 
samt 10 Fußballfeldern oder einem statisti- 
schen Zuwachs von rd. 7.000 m² Verkaufsflä- 
che pro Jahr. Das dynamische Verkaufsflä- 
chenwachstum vergangener Jahre resultiert 
insbesondere aus Einzelhandelsgroßprojek- 
ten (z. B. Erweiterung Möbel Finke, Einzel- 
handelsgroßprojekte in der Innenstadt), aber 
auch aus der sukzessiven Ausweitung des 
Standortnetzes der Lebensmitteldiscounter 
durch Neuansiedlungen.  
 
Zurzeit befinden sich – vornehmlich in den 
zentralen Lagen der Stadt – noch verschie- 
dene bedeutsame Entwicklungsvorhaben mit 
maßgeblichen Einzelhandelsflächen in einer 
Gesamtgrößenordnung von deutlich über 
20.000 m² Verkaufsflächenpotenzial in der 
Planungs- bzw. Realisierungs- oder Umset- 
zungsphase: 
 
 Erweiterung Zentrum Kinderhaus, Fertig- 
stellung 2. Teilabschnitt* Eröffnung 08/2014  
 Stadtbereichszentrum Mecklenbeck, Er- 
öffnung 2. Teilabschnitt 
 Stadtbereichszentrum „Hafencenter“ am 
Hansaring 
 Neubau HBF Münster 
 „Bahnhof Hiltrup“ 
 neues Stadtteilzentrum auf den Flächen 
der York-Kaserne 
 Modernisierung Coerdemarkt 
 Modernisierung Aaseemarkt 
 
Darüber hinaus bestehen an gem. Einzel- 
handelskonzept ausgewiesenen Sonder- 
standorten (z. B. Albersloher Weg / Lod- 
denheide, Schifffahrter Damm, Robert-
Bosch-Straße) Ansiedlungsmöglichkeiten 
für den großflächigen nicht zentren- bzw. 
innenstadtrelevanten Einzelhandel in einer 
Größenordnung von insgesamt über 
20.000 m². 
 
In den nächsten Jahren ist daher mit ei- 
nem weiteren, wenn auch gegenüber der 
sehr dynamischen Entwicklung zwischen 
2003 und 2009, abgeschwächten  Wachs- 
tum der Verkaufsfläche zu rechnen. Die 
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe in 
Münster wird sich in den nächsten Jahren 
voraussichtlich wenig verändern und um 
einen Bestand von rd. 2.000 Betrieben 
einpendeln.  
 
 
 
'12/1993 '06/2001 '12/2003 '12/2006 '12/2009 '12/2012 '12 /2013 
80 
90 
100 
110 
120 
130 
140 
Verkaufsfläche 
Betriebe 
(% ) 
Abb. 3: Einzelhandelsentwicklung 1993 - 2003 
2.012 
2.059 
2.037 
1.986 
2.014 
581.917 
617.234 
637.368 
647.497 
651.676 
 12/2003 
 12/2006 
 12/2009 
 12/2012 
 12/2013 
0500 1.000 1.500 2.000 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 
Abb. 2: Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsfläche 2003 - 2013

	


 
  
5. Größenstruktur  
 
 
 
 
 
 
Geschäfte mit weniger als 800m² Verkaufsfläche 
(Edeka, Netto) und mehr als 800m² Verkaufsflä- 
che (Toys’R’Us, HIT) 
Dem allgemeinen Trend in der Einzelhan- 
delsentwicklung folgend, nimmt auch in 
Münster das Gewicht des sog. großflächigen 
Einzelhandels, der in rechtlicher Hinsicht we- 
gen seiner möglichen städtebaulichen Aus- 
wirkungen auf die Einzelhandels- und Ver- 
sorgungsstruktur einer besonderen planeri- 
schen Steuerung unterliegt, seit Jahren kon- 
tinuierlich zu. So verringerte sich im Saldo in 
den letzten 10 Jahren (12/2003 bis 12/2013) 
der Anteil der Einzelhandelsgeschäfte mit 
weniger als 800 m² um 20 Betriebe, während 
die Einrichtungen mit mehr als 800 m² Ver- 
kaufsfläche um 22 zunahmen. Im gleichen 
Zeitraum ergab sich für den Einzelhandel mit 
mehr als 800 m² ein Wachstum von gut 
54.000 m² Verkaufsfläche, das damit dreiein- 
halb mal so groß wie der Zuwachs von ledig- 
lich rd. 15.500 m² Verkaufsfläche bei den 
nicht großflächigen Betrieben war. Diese 
Zahlen bestätigen den ungebrochenen Trend 
zur Konzentration des Einzelhandels auf 
großflächige Betriebskonzepte insbesondere 
in der Fachmarktbranche (z. B. Möbel, Sport, 
Spielwaren etc.) und im Lebensmitteleinzel- 
handel (Discounter, Supermärkte etc.). 
 
Das unterschiedliche Gewicht von großflächi- 
gen und nicht großflächigen Einzelhandels- 
geschäften wird  besonders bei der Trennung 
Tab. 2: Veränderung des Einzelhandels mit weniger und mehr als 
800 m² Verkaufsfläche (12/03 -12/13)  
Betriebe 
(Anzahl) 
Verkaufsfläche  
(m²) 
  
Größen- 
klassen 
(m²) 
 
12/’03 12/’13 Diff.: 2/’03 
- 12/’13 
12/’03 12/’13 Diff.: 12/’03 
- 12/’13 
Summe: 
unter 800 
1.863 1.843 -20 223.380 238.923 15.543 
Summe:                         
800 und 
mehr 
149 171 22 358.537 412.753 54.216 
Gesamt- 
summe 
2.012 2.014 2 581.917 651.676 69.759

	


 
  
nach Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche 
deutlich (vgl. Abb. 4). Den eindeutigen 
Schwerpunkt der Betriebe stellen mit rd. 91 % 
die nicht großflächigen Geschäfte mit weniger 
als 800 m² Verkaufsfläche, wobei hier die 
sehr kleinen Ladenlokale bis 100 m² Ver- 
kaufsfläche dominieren. Die großflächigen 
Betriebe, zu denen auch große Möbelhäuser 
und Bau- und Gartenmärkte zählen, binden 
dagegen rd. 2/3 der Gesamtverkaufsfläche in 
Münster. Dennoch prägen die kleinflächigen 
Geschäfte, die sich  vornehmlich in den zent- 
ralen Lagen der Stadt befinden, in ganz ent- 
scheidendem Maß das Erscheinungsbild, die 
Vielfalt und Lebendigkeit des Einzelhandels 
in Münster. Davon profitieren besonders die 
Innenstadt und die Stadtteilzentren. Dass 
dies so bleibt, ist ein wesentliches Ziel der 
Umsetzung des Münsteraner Einzelhandels- 
konzepts.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. Branchenstruktur  
Die Branchenstruktur des Münsteraner Ein- 
zelhandels wird sowohl nach Anzahl der Be- 
triebe als auch in Bezug auf den Verkaufsflä- 
chenanteil durch die drei Segmente Nah- 
rungs- und Genussmittel (24,7 % bzw. 20,7 
%), Bekleidung / Schuhe (16,2 % bzw. 16,6 
%)  und Hausrat / Einrichtung / Möbel (11,1 
% bzw. 19,6 %) dominiert. Die weitere Bran- 
chenstruktur nach Anzahl der Betriebe teilt 
sich relativ breit gefächert auf, wobei insbe- 
sondere die Branchengruppen Apotheke / 
Körperpflege und Druckerzeugnisse / Büro- 
bedarf einen hohen Anteil aufweisen. Bei den 
Verkaufsflächen liegt die Branchengruppe 
Bau-, Gartenartikel fast gleich auf mit dem 
Segment Bekleidung / Schuhe. Alle anderen 
Branchengruppen folgen mit großem Abstand 
und erheblich geringeren Verkaufsflächenan- 
teilen (vgl. Abb. 5).  
 
Bei der Entwicklung der Branchengruppen in 
den letzten 10 Jahren zeigt sich ein gemisch- 
tes Bild. In zahlreichen Branchengruppen mit 
Schwerpunkt in den Segmenten Apotheke / 
Körperpflege (- 10,9 %) und Elektrowaren (- 
10,5 %) hat die Anzahl der Geschäfte abge- 
nommen. Dies ist zum einen auf die Schle- 
cker Insolvenz (Apotheke/Körperpflege) zu- 
rückzuführen und zum anderen, so die Ver- 
mutung, auf den zunehmenden Anteil des 
Online-Handels bei Elektrowaren mit Auswir- 
kungen auf den stationären Fachhandel. 
 
Eine signifikante Zunahme der Betriebsan- 
zahl hat es dagegen in der Branchengruppe 
Zweiräder + Zubehör (+ 26,9 %) gegeben, 
gefolgt von den Gruppen Bekleidung / Schu- 
he (+ 9,6 %) und Spiel / Hobby / Sport (+ 7,7 
%). Die Verkaufsflächen sind in den meisten 
Branchen zum Teil erheblich angestiegen. So 
ist in den Warengruppen Bekleidung / Schu- 
he und Spiel / Hobby / Sport jeweils eine Zu- 
nahme von über 34 % der Verkaufsfläche zu 
verzeichnen. Auch in weiteren Branchen, so 
z. B. bei Zweirad + Zubehör und Hausrat / 
Einrichtung / Möbel (jeweils rd. 20 %) sowie 
1.843 
91,5% 
171 
8,5% 
238.923 
36,7% 
412.753 
63,3% 
   < 800 m² 
 >= 800 m² 
Betriebe Verkaufsfläche (m²) 
Abb. 4: Einzelhandel mit weniger und mehr als 800m² Ver- 
kaufsfläche

	


 
  
im Bereich Nahrungs- und Genussmittel (rd. 
15 %) hat es nennenswerte Verkaufsflächen- 
zuwächse gegeben.  
 
Das deutliche Wachstum der Segmente Be- 
kleidung / Schuhe und Spiel / Hobby / Sport 
ist insbesondere auf die dynamische Einzel- 
handelsentwicklung in der Innenstadt zurück- 
zuführen. Die Großprojekte Münster Arkaden, 
Hanse-Carré, Stubengasse und 
Alter Fischmarkt mit ihren zahlrei- 
chen Geschäften haben maßgeb- 
lich zu dieser positiven Entwick- 
lung beigetragen. Besonderes 
Augenmerk ist auch auf die Ent- 
wicklung in der Zweiradbranche zu 
legen. Hier hat neben einem Zu- 
wachs der Verkaufsfläche auch 
die Anzahl der Geschäfte erheb- 
lich zugelegt (plus 18 seit 2003).  
Die Standorte der entsprechenden 
Fahrradgeschäfte bzw. -märkte 
befinden sich, abgesehen von drei 
großflächigen Anbietern, maßgeb- 
lich in den zentralen Versorgungs- 
bereichen und integriert in den 
Wohngebieten. Dies spricht für die 
Attraktivität des Radfahrens in 
Münster und dafür, dass der Fahr- 
radladen in Wohnungsnähe 
geschätzt wird und quasi zur 
Grundversorgung der Radler 
gehört. In dieses Bild passt 
auch, dass ein großflächiger 
Fahrradfachmarkt, der sich erst 
im Jahr 2007 an einem dezen- 
tral gelegenen, autoorientierten 
Standort an der Robert-Bosch-
Str. neu angesiedelt hatte, das 
Geschäft aufgegeben und den 
Standort Münster im Jahr 2012 
wieder verlassen hat. 
498 
328 
223 
164 
147 
119 
109 
102 
98 
85 
70 
46 
25 
135.016 
108.670 
127.448 
18.435 
20.089 
7.830 
19.340 
21.177 
107.212 
20.486 
24.915 
3.302 
37.756 
Nahrungs- und 
Genussmittel 
Bekleidung/Schuhe 
Hausrat, Einrichtung, 
Möbel 
A potheke, 
Körperpflege 
Druckerzeugnisse/ 
Bürobedarf 
Foto, Optik, 
Schmuck 
Sonst. 
EH-Einrichtungen 
Elektrowaren 
Bau-, Gartenartikel 
Zweiräder + Zubehör, 
Kfz-teile/-Zubeh. 
Spiel, Hobby, Sport 
Tankstellen(Shop) 
Versch. Waren 
(Waren-, Kaufhaus) 
0100 200 300 400 500 0 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 
Betriebe VKF (m²) 
Abb.  5: Branchenstruktur 2013 
Nahrungs- und 
Genussmittel 
Bekleidung 
Hausrat, Einrichtung, 
Möbel 
Bau-, Gartenartikel 
Elektrowaren 
Druckerzeugnisse/ 
Bürobedarf 
Zweiräder + Zubehör, 
Kfz-teile/-Zubeh. 
Foto, Optik, 
Schmuck 
Apotheke, 
Körperpflege 
Tankstellen(Shop) 
Spiel, Hobby, Sport 
0 10 20 30 40 -10 -20 
 Betriebe 
 Verkaufsfläche 
Veränderung (% ) 
Abb.  6: Veränderung nach Branchen 2003 - 2013

	


 
 


7. Räumliche Entwicklung 
 
 
 
 
Städtebaulich integrierte (Rewe) und nicht integ- 
rierte Lage (Media Markt, Lidl) 
 
Die räumliche Steuerung der Ein- 
zelhandelsentwicklung ist das 
Kernanliegen des Einzelhandels- 
konzepts. Insbesondere geht es 
darum, Ansiedlungen und Erweite- 
rungen des großflächigen (mehr als 
800 m² Verkaufsfläche), zentrenre- 
levanten Einzelhandels in die vor- 
handenen und neu geplanten zent- 
ralen Versorgungsbereiche zu len- 
ken bzw. entsprechende Entwick- 
lungen außerhalb dieser Bereiche 
zu verhindern. Daraus resultiert 
sowohl eine Schutzwirkung für die 
bestehenden als auch eine die 
Entwicklungsoptionen fördernde 
Wirkung für die neu geplanten 
zentralen Versorgungsbereiche 
gemäß Einzelhandelskonzept (z. B. neues 
Stadtteilzentrum Gremmendorf). Die Vertei- 
lung des Einzelhandels auf die definierten 
unterschiedlichen Raumkategorien des Ein- 
zelhandelskonzepts zeigt (vgl. Tab. 3 u. An- 
lage 1), dass rd. 85 % aller Einzelhandelsbe- 
triebe und rd. 59% der Gesamtverkaufsfläche 
in Münster innerhalb der zentralen und integ- 
rierten Lagen lokalisiert sind. Entsprechend 
der städtebaulichen und versorgungsstruktu- 
rellen Funktion und Bedeutung der einzelnen 
Kategorien innerhalb dieser Lagen ist die 
City/Innenstadt mit 31 % aller Betriebe in 
Münster und 27 % der Gesamtverkaufsfläche 
der überragende Einzelhandelsstandort in- 
nerhalb von Münster. Mit abgestuften Werten 
entsprechend ihrer Versorgungsbedeutung 
folgen die Kategorien Stadtbereichszentren 
(22 % der Betriebe, 16 % der Verkaufsflä- 
che), Grundversorgungszentren (11 % bzw. 7 
%), Nahbereichszentren (5 % bzw. 3 %) und 
die „Sonstigen integrierten Lagen“, dies sind 
im wesentlichen Wohn- und Mischgebiete (16 
% bzw. 6%). 
 
Die dezentralen bzw. nicht integrierten La- 
gen, dabei handelt es sich um Gewerbege- 
biete und Sondergebiete außerhalb der 
Wohnsiedlungsbereiche, nehmen in Bezug 
auf den Anteil der Gesamtverkaufsfläche in 
Münster neben der City/Innenstadt ebenfalls 
Tab. 3: Verteilung des Einzelhandels nach Raumkategorien 
(12/2013) 
 
EH-Einrichtungen 
 
Verkaufsfläche 
(m²) 
  
  Raumkategorien 
 
Anz. (%) (m²) (%) 
City/Innenstadt 633 31 177.213 27 
Stadtbereichszentren 439 22 104.059 16 
Grundversorgungszentren 230 11 46.213 7 
Nahbereichszentren 97 5 18.095 3 
Sonstige integrierte Lagen 321 16 40.416 6 
zentrale,   integrierte 
Lagen 
Summe: 1.720 85 385.996 59 
Sonderstandort / Fach- 
marktzentrum 71 4 146.523 22 
Sonstige dezentrale Lagen 223 11 119.157 18 
dezentrale 
Lagen 
Summe: 294 15 265.680 41 
  Gesamtsumme: 2.014 100 651.676 100

	


 
  
eine besondere Stellung ein. Hier tritt die im 
Einzelhandelskonzept ausgewiesene Stand- 
ortkategorie Sonderstandort / Fachmarktzent- 
rum mit zwar nur 4 % aller Betriebe, aber 22 
% der Gesamtverkaufsfläche hervor. Der 
hohe Anteil der Verkaufsfläche resultiert ins- 
besondere aus der Lokalisierung von z. T. 
sehr großflächigen Möbelhäusern (z. B. Fin- 
ke), Baumärkten und Gartencentern an die- 
sen Standorten. Auch die „Sonstigen dezen- 
tralen Lagen“, hierunter fallen im Schwer- 
punkt Streulagen des Einzelhandels in Ge- 
werbegebieten und zu einem sehr geringen 
Anteil auch Außenbereichsstandorte (z. B. 
Hofverkauf), binden in der Summe 11 % der 
Betriebe und 18 % der Verkaufsfläche in 
Münster.  
 
Die nebenstehenden Grafiken zeigen die 
Entwicklung des Einzelhandels nach Anzahl 
der Betriebe und Verkaufsfläche in den 
zentralen und integrierten Lagen. Mit der 1. 
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 
im Jahr 2009 wurde für zahlreiche zentrale 
Bereiche eine Änderung der räumlichen 
Abgrenzung und z. T. auch der Funktions- 
zuweisung erforderlich. Daraus resultiert, in 
den Grafiken durch die versetzten Linien ab 
dem Datenstand 12/2009 kenntlich ge- 
macht, ein leicht veränderter Einzelhan- 
delsbesatz (Betriebe und Verkaufsfläche) in 
den einzelnen Raumkategorien. Der Blick 
auf die Entwicklung des Einzelhandels in 
den zentralen Versorgungsbereichen zeigt 
(vgl. Abb. 8 u. 9), dass diese durch die geziel- 
te Einzelhandelssteuerung gestärkt werden 
oder ihren Status Quo i. d. R. halten konnten. 
In der City/Innenstadt und in den Stadtbe- 
reichs- und Grundversorgungszentren ist im 
Zeitraum seit Anwendung des Einzelhandels- 
konzepts (ab Anfang 2004) eine positive Ver- 
kaufsflächenentwicklung festzustellen. Dies 
gilt mit Abstrichen auch für die Entwicklung 
der Betriebsanzahl.  
 
 
'12/1993 '06/2001 '12/2003 '12/2006 '12/2009 '12/2012 '12 /2013 
0
25000 
50000 
75000 
100000 
125000 
150000 
175000 
VKF (m²) 
City/Innenstadt 
Stadtbereichszentren 
integrierte Streulagen 
G rundversorgungszentren 
Nahbereichszentren 
Zentrenabgrenzung 
02/2009 
Abb. 9: Entwicklung der Verkaufsfläche  in zentralen und 
integrierten  L agen 1993 - 2003  
'12/1993 '06/2001 '12/2003 '12/2006 '12/2009 '12/2012 '12 /2013 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
Betriebe 
City/Innenstadt 
Stadtbereichszentren 
integrierte Streulagen 
G rundversorgungszentren 
Nahbereichszentren 
Zentrenabgrenzung 
02/2009 
Abb. 8: Entwicklung der Betriebsanzahl in zentralen und in- 
tegrierten Lagen  1993 - 2003 
1.720 
85,4% 
294 
14,6% 
385.996 
59,2% 
265.680 
40,8% 
 zentrale, integrierte Lagen 
 dezentrale Lagen 
Betriebe Verkaufsfläche(m²) 
Abb. 7: Einzelhandel nach zentralen, integrierten 
und dezentralen Lagen

	


 
  
Entwicklung in der City/Innenstadt: Stubengas- 
se/Hanse-Carreé, Einzug des Herrenausstatters 
Pohland in das umgebaute Gebäude der ehema- 
ligen Dresdener Bank im September 2014 
 
Insbesondere in der City/Innenstadt ist 
in den letzten 10 Jahren ein erhebli- 
cher Verkaufsflächenzuwachs von rd. 
30.000 m²  zu verzeichnen. Erfreulich 
ist auch, dass die Grundversorgungs- 
zentren (Stadtteilzentren) deutlich an 
Verkaufsfläche zulegen konnten.  
 
Ungünstigere Entwicklungsverläufe 
nehmen dagegen die kleinen Nahbe- 
reichszentren mit einer Stagnation und 
die integrierten Streulagen mit einer 
kontinuierlichen Abnahme der Ver- 
kaufsfläche. Diese Standortlagen ge- 
hören offensichtlich nicht zur ersten 
Präferenz des Einzelhandels. Ob der 
aktuelle Status Quo des Einzelhan- 
delsbesatzes in diesen Lagen in den 
nächsten Jahren gehalten werden kann, ist 
vor dem Hintergrund des allgemeinen Ent- 
wicklungstrends (Großflächigkeit, frequenz- 
starke Standorte) fraglich. 
 
Für die Beurteilung der Steuerungswirkung 
des Einzelhandelskonzepts ist insbesondere 
die räumliche Entwicklung des Einzelhandels 
mit den zentrenrelevanten Sortimenten von 
Bedeutung (vgl. Anlage 2). Einzelhandelsan- 
siedlungen mit zentrenrelevanten Sortimen- 
ten sollen wegen ihrer möglichen schädlichen 
Wirkungen auf die zentralen Versorgungsbe- 
reiche (durch Kaufkraftabzug), insbesondere 
wenn sie großflächig sind, auf die planerisch 
gewünschten Standorte innerhalb der zentra- 
len Versorgungsbereiche gelenkt und im Ge- 
genzug an dezentralen Standorten verhindert 
werden. Ob und inwieweit dies gelungen ist, 
zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Einzel- 
handelsverkaufsfläche nach Zentrenrelevanz 
in den einzelnen Raumkategorien (vgl. Abb. 
10). Die Grafik zeigt die Veränderungen der 
Einzelhandelsverkaufsfläche mit zentrenrele- 
vanten Sortimenten in den Zeiträumen vor 
(12/1993 bis 12/2003) und nach (12/2003 bis 
12/2013) Anwendung des Einzelhandelskon- 
zepts als Grundlage für die Einzelhandels- 
steuerung. Aus Gründen der Datenvergleich- 
City/Innenstadt 
Stadtbereichs- 
zentren 
Grundversor- 
gungszentren 
Nahbereichs- 
zentren 
integrierte 
Streulagen 
Sonderstandort/ 
Fachmarktzentrum 
Sonstige 
Dezentrale Lagen 
0
5.000 
10.000 
15.000 
20.000 
25.000 
30.000 
35.000 
40.000 
-5.000 
-10.000 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 
-5 
-10 
 12/1993 - 12/2003 (zentrenrel.) 
 12/2003 - 12/2013 (zentrenrel.) 
VKF (m²) 
Abb. 10: Entwicklung der zentrenrelevanten Verkaufsfläche nach 
Raumkategorien 1993 - 2003 - 2013

	


 
  
barkeit basiert die Auswertung auf den 
Raumabgrenzungen des Einzelhandelskon- 
zepts 2004.  
 
Insbesondere die City/Innenstadt  konnte 
gegenüber einer Phase des Verkaufsflächen- 
rückgangs in den 90er Jahren mit einem Plus 
von über 35.000 m² nach 2003 extrem stark 
an zentrenrelevanter Verkaufsfläche zulegen. 
Die hierfür maßgeblichen Projekte wurden 
bereits in den vorangegangenen Kapiteln 
genannt. Aktuell wird das Einzelhandelsan- 
gebot durch den Umbau des Gebäudes der 
ehemaligen Dresdener Bank (Königsstraße) 
mit Einzug des Herrenausstatters Pohland 
auf einer Verkaufsfläche von 1.800 m² er- 
gänzt. In den Stadtbereichszentren  sind 
auch schon vor 2003, auf der Basis des sei- 
nerzeitigen Zentrenkonzepts als Vorläufer 
des heutigen Einzelhandelskonzepts, zahlrei- 
che zentrenrelevante Einzelhandelsvorhaben 
realisiert worden (z. B. Saturn im York Cen- 
ter). Die entsprechende Verkaufsfläche ist 
dadurch um rd. 20.000 m² angestiegen. Auch 
zwischen 2003 und 2013 ist die zentrenrele- 
vante Verkaufsfläche um weitere ca. 5.000 
m² gewachsen. Dieser Trend wird sich in den 
nächsten Jahren mit neuen Zuwächsen in 
nennenswertem Umfang fortsetzten, da meh- 
rere in Realisierung befindliche Einzelhan- 
delsvorhaben in dieser Zentrenkategorie, z. 
B. in den Stadtbereichszentren Kinderhaus 
und Mecklenbeck, zum Abschluss kommen. 
Weitere Entwicklungen in den Stadtbereichs- 
zentren am Hansaring (Hafencenter) und in 
Hiltrup-Mitte (Bahnhofsvorbereich) mit eben- 
falls größeren Verkaufsflächenanteilen befin- 
den sich noch in der Planungsphase. 
 
Sehr erfreulich aus Sicht des Einzelhandels- 
konzepts ist auch die deutliche Verkaufsflä- 
chenzunahme im Bereich zentrenrelevanter 
Sortimente in der Kategorie der Grundver- 
sorgungs- bzw. Stadtteilzentren.  Hier ist 
nach einer Phase der Stagnation in den 90er 
Jahren ab 2003 wieder ein deutlicher Zu- 
wachs von rd. 8.000 m² Verkaufsfläche zu 
verzeichnen. Diese positive Entwicklung be- 
ruht im Wesentlichen auf den zahlreichen 
Ansiedlungen und Verkaufsflächenerweite- 
rungen von Lebensmittelvollsortimentern und 
Discountern.  
 
Oben: Erweiterung des Stadtbereichszentrums 
Kinderhaus. Unten: Die Planungen zur Umstruktu- 
rierung des Stadtteilzentrums Coerde laufen 
 
Hierunter fallen z. B. die Marktansiedlungen 
in den zentralen Versorgungsbereichen in 
Kinderhaus, Nienberge, Roxel und Mecklen- 
beck (K&K, Lidl) oder auch die z. Tl. großzü- 
gigen Verkaufsflächenerweiterungen zahlrei- 
cher Märkte (z. B. Edeka in Wolbeck). Den 
entsprechenden Ansiedlungen gingen zum 
Teil jahrelange Vorplanungen voraus. In vie- 
len Fällen hat erst die Abwehr diverser, auf 
die Ortsränder oder Gewerbegebiete außer- 
halb der zentralen Versorgungsbereiche ge- 
richteter Ansiedlungsbegehren der Einzel- 
handelsunternehmen den Weg für Investitio-

	


 
  
nen in den zentralen Lagen ermöglicht. Da 
gerade die Lebensmittelmärkte aufgrund ihrer 
Magnet- und Frequenzwirkung für die Funkti- 
ons- und Zukunftsfähigkeit der Grundversor- 
gungszentren eine wichtige Rolle spielen, ist 
dieser Entwicklung eine hohe Bedeutung 
beizumessen. Sie bestätigt die bisher erfolg- 
reiche Umsetzung des Einzelhandelskon- 
zepts und ist zugleich Ansporn, den einge- 
schlagenen Weg der zentrenorientierten Ein- 
zelhandelssteuerung gerade auf der Ebene 
der Grundversorgungs- und Stadtteilzentren 
weiter konsequent umzusetzen. 
 
Penny Markt im Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost, 
Solitärlage Netto Markt am Hohen Heckenweg 
 
Im Gegensatz zu den höherrangigen Zentren, 
von der City bis zu den Stadtteilzentren, ist 
für die kleineren Nahbereichszentren  und 
die integrierten Streulagen (Solitärlagen)  
des Einzelhandels in den Wohnquartieren 
kein Zuwachs an zentrenrelevanter Verkaufs- 
fläche festzustellen. Im Gegenteil ergibt sich, 
insbesondere für die integrierten Streulagen, 
nach 2003 ein nicht unerheblicher Verkaufs- 
flächenrückgang. Diese Entwicklung ist auch 
eine Folge des Konzentrationsprozesses im 
Einzelhandel, der immer stärker auf verkehr- 
lich gut angebundene frequenzstarke Lagen 
setzt und sich aus den Wohngebieten zu- 
rückzieht. Der Verkaufsflächenverlust nach 
2003 ist insbesondere auch auf die Insolvenz 
und Schließung aller Filialen der Firma 
Schlecker bzw. Ihr Platz zurückzuführen. 
Diese Filialen waren flächendeckend im ge- 
samten Stadtgebiet ansässig und fanden 
nach der Schließung in vielen Fällen keine 
Nachnutzung als Einzelhandelsgeschäft. Ei- 
nige Filialen stehen heute noch leer, andere 
wurden umgenutzt (z. B. für Dienstleistun- 
gen), wenige konnten für Einzelhandelszwe- 
cke weitergenutzt werden. 
 
Eine wichtige Information über die wirksame 
Umsetzung des Einzelhandelskonzepts lässt 
sich aus der Entwicklung des zentrenrelevan- 
ten Einzelhandels in den Kategorien Sonder- 
standort/Fachmarktzentrum  und sonstige 
dezentrale Streulagen  herausfiltern. Diese 
Standortkategorien befinden sich außerhalb 
der zentralen Versorgungsbereiche und in- 
tegrierten Lagen und werden daher auch als 
dezentrale Lagen bezeichnet. Die Ansiedlung 
von Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrele- 
vanten Hauptsortimenten in diesen Bereichen 
ist nach den Vorgaben des Einzelhandels- 
konzepts zu verhindern, um die zentralen 
Versorgungsbereiche zu schützen (vgl. Anla- 
ge 1 und 2). Dies geschieht i. d. R. durch die 
Anpassung der einzelhandelsbezogenen 
Festsetzungen der für diese Bereiche beste- 
henden Bebauungspläne an die Zielsetzun- 
gen des Einzelhandelskonzepts oder durch 
die Neuaufstellung entsprechender Bebau- 
ungspläne.  
 
Die Auswertung der Daten zeigt, dass auch 
nach 2003 ein vergleichsweise geringer Ver- 
kaufsflächenzuwachs mit zentrenrelevanten 
Sortimenten in diesen Kategorien zu ver-

	


 
  
zeichnen ist. Diese Entwicklungen sind je- 
doch ausschließlich durch die Nachwirkung 
„alten“ bzw. bestehenden Planungsrechts vor 
Verabschiedung des Einzelhandelskonzepts 
im Frühjahr 2004 bedingt. Für einige Bebau- 
ungspläne, die zum Teil kurz vor Aufstellung 
des Einzelhandelskonzepts im Jahr 2004 
Rechtskraft erlangten und seitens der Stadt 
Münster nur unter Inkaufnahme von Entschä- 
digungszahlungen an die Ziele des Einzel- 
handelskonzepts hätten angepasst werden 
können, wurde nach Prüfung des einzelhan- 
delsbezogenen „Gefährdungspotenzials“ ent- 
schieden, deren Einzelhandelsfestsetzungen 
nicht zu ändern. Auf dieser Grundlage fanden 
z. B. die Ansiedlungen des Fahrradfachmark- 
tes BOC an der Robert-Bosch-Str. oder des 
Dänischen Bettenlagers an der Königsberger 
Str. statt.  
 
 
Zurzeit (08/2014) leer stehendes Ladenlokal des 
ehemaligen Fahrradfachmarktes „BOC“ am Son- 
derstandort Robert-Bosch-Straße 
 
Neuansiedlungen bspw. eines Lebensmittel- 
discounters oder eines Bekleidungsfachmark- 
tes auf einem Gewerbegebietsstandort hat es 
dagegen in Übereinstimmung mit den Ziel- 
setzungen des Einzelhandelskonzepts seit 
dessen Anwendung nicht mehr gegeben. Des 
Weiteren ist der Zuwachs zentrenrelevanter 
Verkaufsflächen an dezentralen Standorten 
durch die Ansiedlung von in Gewerbegebie- 
ten zulässigen Gewerbe- und Dienstleis- 
tungsbetrieben begründet, die auf unterge- 
ordneten Flächen selbst hergestellte oder 
verarbeitete Waren verkaufen (z. B. Geträn- 
kehandel oder Großbäckerei mit angeglieder- 
tem untergeordnetem Verkauf an End- 
verbraucher).  
 
Bei der Einzelhandelssteuerung auf dezentra- 
len Standorten wird den sog. zentrenrelevan- 
ten Randsortimenten, die in nahezu allen 
großflächigen Fachmärkten mit nicht zentren- 
relevanten Hauptsortimenten mit angeboten 
werden, besondere Aufmerksamkeit gewid- 
met. Zum Geschäftsmodell des großflächigen 
Einzelhandels gehört die Gestaltung eines für 
die Kunden interessanten möglichst vielfälti- 
gen und umfangreichen Randsortiments (z. 
B. Bilder / Kunstdrucke oder Haushaltswaren 
in Möbelmärkten). Auch zentrenrelevante 
Randsortimente können sich, wenn sie auf 
überdimensionierten Flächen angeboten wer- 
den, zentrenschädlich auswirken. Daher ist 
der Anteil der für diese Sortimente zulässigen 
Verkaufsfläche an dezentralen Standorten 
gem. Einzelhandelskonzept in Verbindung mit 
den einschlägigen Rechtsgrundlagen auf 
max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche be- 
grenzt. Die Einhaltung dieser Grenze wird in 
den Genehmigungsverfahren dezidiert über- 
prüft – und zwar auf der Grundlage der An- 
tragsunterlagen und bei der späteren Bauab- 
nahme. Nicht selten müssen Antragsteller 
daraufhin den Anteil zentrenrelevanter Sorti- 
mente in ihren Konzepten reduzieren.   
 
Unter den v. g. Rahmenbedingungen wird es 
auch zukünftig immer einen begrenzten Flä- 
chenzuwachs mit zentrenrelevanten Ver- 
kaufsflächen an dezentralen Standorten ge- 
ben können. Bei weiter konsequenter Umset- 
zung der Vorgaben des Einzelhandelskon- 
zepts in Verbindung mit dem Einsatz des 
relevanten städtebaurechtlichen Instrumenta- 
riums kann allerdings gewährleistet werden, 
dass es sich hierbei ausschließlich um recht- 
lich zulässige und zentrenverträgliche Ent- 
wicklungen handeln wird.

	


 
  
8. Nahversorgung 
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit 
Angeboten des sog. täglichen Bedarfs wird, 
neben den zahlreichen Geschäften des La- 
denhandwerks (Bäckerei, Konditorei, Flei- 
scherei), im Wesentlichen durch die Lebens- 
mittel- und Drogeriemärkte getragen. Ergänzt 
wird dieses stationäre Netz durch die zahlrei- 
chen Wochenmärkte, deren Beiträge zur 
Grundversorgung insbesondere in Stadtteilen 
mit unterdurchschnittlichem Einzelhandels- 
angebot von Bedeutung sind. Im Folgenden 
wird das Standortnetz der Nahversorgung 
separat für die Bereiche Lebensmittelmärkte 
und Drogeriemärkte analysiert. 
 
Lebensmittelmärkte 
Von besonderer Bedeutung für die Verbrau- 
cher in Münster ist die Möglichkeit der woh- 
nungsnahen Grundversorgung mit Lebens- 
mitteln. Den eindeutigen Schwerpunkt dieser 
Versorgung übernehmen die Super- und 
Verbrauchermärkte 
als sog. Vollsortimen- 
ter und die Lebensmit- 
teldiscounter. Vollsor- 
timenter und Discoun- 
ter unterscheiden sich 
u. a. für den Kunden 
wahrnehmbar hin- 
sichtlich Artikelanzahl 
und Verkaufsfläche. 
Moderne Vollsortimen- 
ter streben eine Ver- 
kaufsfläche von min. 
1.200 bis 1.500 m² 
und zum Teil auch 
darüber hinaus an und 
haben i. d. R. deutlich 
mehr als 10.000 Arti- 
kel im Angebot. Z. B. 
bietet der neue Voll- 
sortimenter Kaufpark 
im Zentrum Kinder- 
haus rd. 25.000 Artikel 
auf 1.700 m² Ver- 
kaufsfläche an. Bei 
den Discountern sind es min. 800 bis 1.200 
m² Verkaufsfläche (zum Teil auch darüber 
hinaus) mit durchschnittlich rd. 1.400 Artikeln 
und damit erheblich weniger als bei den Voll- 
sortimentern. Vollsortimenter und Discounter 
sind in Münster durch folgende Unternehmen 
vertreten: 
 
Vollsortimenter: Edeka, Rewe/Kaufpark, 
K&K und Markant  
 
Discounter : Aldi, Lidl, Netto und Penny. 
 
Zusätzlich zu diesen Märkten bieten die 
Selbstbedienungswarenhäuser Marktkauf 
und HIT einen großflächigen Angebots- 
schwerpunkt im Bereich Lebensmittel. Hinzu 
kommt das wachsende Angebot zahlreicher 
Biomärkte, die ein volles Sortiment an biolo- 
gischen Lebensmitteln offerieren (SuperBio- 
Markt 6x, denn’s Biomarkt 1x) und einige, in 
der Regel privat betriebene Lebensmittelge- 
schäfte (z. B. asiatische Lebensmittel), die 
Tab. 4: Lebensmittelmärkte >= 200 m² Verkaufsfläche (Stand 12/2013)  
Betreiber 
Märkte 
(Anzahl) 
Verkaufsfläche 
(m²) 
∅∅ ∅∅  Verkaufsfläche 
(m²) 
Edeka 19 19.638 1.034 
Rewe (12x) / Kaufpark (6x) 18 19.782 1.099 
K&K 8 7.240 905 
Markant 2 2.110 1.055 
Summe Vollsortimenter 47 48.770 1.038 
Aldi 14 10.961 719 
Lidl 12 10.883 862 
Netto 11 7.155 650 
Penny 2 1.702 851 
Summe Discounter 39 30.701 787 
Marktkauf (2x), HIT (1x) 3 16.850 5.617 
BioSuperMarkt (6x),                    
denn's Biomarkt (1x) 
7 3.071 439 
Sonstige  6 2.388 398 
Summe Gesamt 102 101.780  858*) 
*) ohne die großflächigen Märkte Marktkauf und HIT

	


 
  
allerdings ein reduziertes Angebot gegenüber 
den Vollsortiment- und Discountmärkten füh- 
ren. 
 
Zum 31.12.2013 gab es in Münster insge- 
samt 102 Lebensmittelmärkte (ab 200 m² 
Verkaufsfläche) mit einer Gesamtverkaufsflä- 
che von rd. 101.800 m². Diese Märkte, darun- 
ter im Schwerpunkt die Vollsortimenter und 
Discounter mit zusammen 86 Betrieben und 
rd. 79.470 m², bilden mit ihrem Versorgungs- 
angebot das Rückgrat und das Standortnetz 
der Grundversorgung in Münster. Auffällig ist 
das Kopf-an-Kopf-Rennen der großen Ketten, 
sowohl bei den Vollsortimentern als auch bei 
den Discountern. Bei den Vollsortimentern 
liegen die Konzerne Edeka und Rewe (dazu 
gehört auch Kaufpark) mit 19 bzw. 18 Betrie- 
ben und einer nahezu identischen Gesamt- 
verkaufsfläche mit jeweils ca. knapp 20.000 
m² fast gleich auf. Bei den Discountern halten 
sich Aldi und Lidl mit 14 bzw. 12 Betrieben 
und jeweils knapp 11.000 m² Verkaufsfläche 
fast die Waage. Diese Zahlen machen deut- 
lich, dass der harte Wettbewerb der großen 
Konzerne um Marktanteile im Lebensmittel- 
einzelhandel dazu führt, dass dem jeweiligen 
Konkurrenten keine Vorteile zugebilligt wer- 
den und dadurch bedingt, zumindest was die 
Anzahl und den Verkaufsflächenumfang des 
Standortnetzes anbelangt, zurzeit ein Kräfte- 
gleichgewicht in Münster besteht.  
 
Der Wettbewerb im Einzelhandel mit seinem 
Trend zur Großflächigkeit wird aktuell durch 
die Erweiterungswelle insbesondere im Le- 
bensmitteldiscountsegment befeuert. Zurzeit 
modernisieren die großen Betreiber Aldi und 
Lidl ihre Märkte bzw. das gesamte Standort- 
netz. So hat Aldi z. B. alle Filialen auf ein 
neues Inneneinrichtungskonzept umgestellt 
(Beleuchtung, Farbgebung, Gangbreiten etc.) 
und beabsichtigt flächendeckend, soweit an 
den Standorten möglich, die bestehenden 
Verkaufsflächen z. B. durch Umbau von La- 
gerflächen in Verkaufsflächen auf eine aus 
Unternehmenssicht zukunftsfähige Größe 
von 1.200 m² oder auch mehr Verkaufsfläche 
zu erweitern. In die gleiche Richtung gehen 
die Bestrebungen der anderen Wettbewerber 
im Lebensmitteleinzelhandel. Neu ist in die- 
sem Zusammenhang auch, dass Aldi und Lidl 
kleine Filialen ohne Erweiterungsmöglichkeit 
bzw. mit suboptimalen Standortbedingungen 
vom Netz nehmen. So wurden eine Aldi Filia- 
le in Gievenbeck (Rüschhausweg) und zwei 
Lidl Filialen in der Innenstadt (Aegidiistr.) und 
in Hiltrup (Glasuritstr.) sowie ein Netto Markt 
(Hammer Str.) geschlossen. 
 
Ein Blick auf die Zahlen der jeweils durch- 
schnittlichen Verkaufsfläche der einzelnen 
Betreiber zeigt, dass die Vollsortimenter mit 
rd. 1.040 m² aufgrund ihrer deutlich höheren 
Artikelanzahl gegenüber den Discountern mit 
790 m² einen erheblich größeren Flächenbe- 
darf haben. Bei den Vollsortimentern weist 
das Unternehmen K&K mit 905 m² den ge- 
ringsten durchschnittlichen Verkaufsflächen- 
wert auf. Bei den Discountern hat Netto mit 
650 m² durchschnittlicher Verkaufsfläche den 
geringsten Wert, was mit der Übernahme 
zahlreicher, oft sehr kleiner Märkte des Un- 
ternehmens Plus im Jahr 2009 zusammen- 
hängt.  
Aldi modernisiert, wie auch andere Betreiber im 
Lebensmitteleinzelhandel, seine Märkte

	


 
  
Karte 1: Standortnetz Lebensmittemärkte  2013

	


 
  
Insgesamt ergibt sich ein räumlich breit ge- 
streutes und insbesondere in der Innenstadt 
und einigen Stadtteilen feinmaschiges Stand- 
ortnetz der Lebensmittelmärkte in Münster. 
Der überwiegende Anteil dieser Märkte befin- 
det sich in den zentralen Versorgungsberei- 
chen der Innenstadt und der Stadtteilzentren 
sowie integriert in den Wohnsiedlungsberei- 
chen. Diese Märkte leisten den wesentlichen 
Beitrag zur noch weitgehend fußläufig er- 
reichbaren wohnungsnahen Grundversor- 
gung in Münster. Einige Standorte, darunter 
die großflächigen Märkte Hit an der Gering- 
hoffstraße und Marktkauf auf der Loddenhei- 
de, liegen jedoch dezentral an eindeutig au- 
toorientierten Standorten in Gewerbegebie- 
ten. Wegen ihrer abseitigen 
Lage zu den Wohngebieten 
leisten sie keinen oder nur 
einen geringen Beitrag zur 
fußläufigen wohnungsnahen 
Grundversorgung. Ihre Wir- 
kung ist eher gegenteilig, da 
sie den integrierten und zent- 
ralen Versorgungsstandorten 
Kaufkraft entziehen und deren 
Position schwächen. 
 
Die quantitative Ausstattung 
der Bevölkerung mit Nah- 
rungs- und Genussmitteln liegt 
mit einem Wert von 0,46 m² 
Verkaufsfläche je Einwohner 
über dem Bundesdurchschnitt 
von rd. 0,38 m². Dieser Durch- 
schnittswert für Münster ist 
trotz deutlichem Verkaufsflä- 
chenwachstum im Lebensmit- 
telbereich in den letzten Jah- 
ren kaum angestiegen, da 
auch die Bevölkerungszahl 
erheblich zugelegt hat. Insge- 
samt kann auf gesamtstädti- 
scher Ebene von einer weit- 
gehenden Marktsättigung 
ausgegangen werden, d. h. 
die sortimentsspezifische 
Kaufkraft für Lebensmittel in 
Münster wird durch die vorhandenen Angebo- 
te vollständig abgedeckt. Allerdings sind hier- 
bei räumliche Disparitäten zu beachten. So 
gibt es in einigen Stadtteilen bzw. Versor- 
gungsräumen eine zum Teil deutliche Unter- 
ausstattung mit Lebensmittelverkaufsflächen 
(z. B. Sentrup, Coerde oder Hiltrup-Ost), 
während andere Räume bzw. Stadtteile (z. B. 
Neutor, Berg Fidel oder Hiltrup-Mitte) sehr 
hohe Werte aufweisen. Diese räumliche Be- 
trachtung (vgl. Abb. 11 und Karte 2) basiert 
auf der statistischen Gebietsgliederung und 
erlaubt nicht in jedem Fall eine Aussage über 
die Versorgungsausstattung im Stadtteil bzw. 
in Wohnungsnähe. So haben z. B. die statis- 
tischen Bezirke Gremmendorf-West und 
Abb.  11: Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und 
Genussmittel (m² je Einwohner) in Statistischen Bezirken)

	


 
  
 Karte 2: Verkaufsflächenausstattung Nahrungs- und Genussmittel in Statistischen Bezirken

	


 
  
Berg Fidel nur deshalb hohe Werte, weil die- 
se die dezentralen, autoorientierten Lagen 
von Lidl und Aldi an der Robert-Bosch-Str. 
bzw Marktkauf an der Egbert-Snoek-Str. um- 
fassen. Diese Standorte tragen jedoch nicht 
Für immer mehr ältere Menschen wird eine 
fußläufig erreichbare Nahversorgung immer 
wichtiger   
 
zur fußläufig erreichbaren wohnungsna- 
hen Grundversorgung bei, weil in räum- 
licher Nähe nur sehr wenige Menschen 
wohnen und keine Verbundeffekte mit 
benachbarten Stadtteilzentren beste- 
hen. Diese Stadtteilzentren weisen wie- 
derum, separat betrachtet, nur eine un- 
terdurchschnittliche Angebotsausstat- 
tung auf.  
 
Durch die Darstellung von 500 m und 
700 m Radien als planerisch anerkann- 
tes Maß für die sog. fußläufige Erreich- 
barkeit (entspricht in etwa max. 10 Mi- 
nuten Fußweg) um die Lebensmittel- 
märkte mit mehr als 200 m² Verkaufs- 
fläche wird die Raumabdeckung der 
wohnungsnahen Grundversorgung mit 
Lebensmitteln sichtbar (vgl. Karte 3). Diese 
ist in Bezug auf die Gesamtstadt gut ausge- 
prägt und zeigt nur einige wenige „Lücken“ im 
Standortnetz, die sich z. B. im Bereich 
Schloss / Sentrup oder tlw. in den Randberei- 
chen von Stadtteilen ergeben. Insgesamt 
haben 82,6 % der Gesamtbevölkerung ihren 
Wohnstandort innerhalb eines 700 m Radius 
und 67,9 % innerhalb eines 500 m Radius als 
fußläufiger Einzugsbereich der Grundversor- 
gungsstandorte.  
 
Dass die sog. fußläufige Erreichbarkeit der 
Einzelhandelsangebote in Wohnungsnähe 
auch tatsächlich eine hervorgehobene Be- 
deutung beim Einkaufsverhalten hat, belegen 
die aktuellen Ergebnisse der Haushaltsbefra- 
gung zum Verkehrsverhalten und zur Ver- 
kehrmittelwahl in Münster (vgl. Verkehrsver- 
halten und Verkehrsmittelwahl der Münstera- 
ner, Beiträge zur Stadtforschung, Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, 
1/2014). Demnach hat die Verkehrsmittelwahl 
des sog. Umweltverbundes (zu Fuß, mit dem 
Rad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln / ÖV) 
für den Wegzweck Einkaufen mit über 70 % 
einen sehr hohen Anteil gegenüber dem Ein- 
Abb. 12: Verkehrsmittelnutzung nach Wegezweck 
Quelle: Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Müns- 
teraner, Ergebnisse der Haushaltsbefragung 2013, Beiträge 
zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 1/2014

	


 
  
satz des Autos (28,9 %). 28,1 % der Bevölke- 
rung erledigen ihre Einkäufe überwiegend zu 
Fuß, 38,1 % mit dem Fahrrad und 4,9 % mit 
dem ÖV. Die hohen Werte für den überwie- 
genden Einkauf zu Fuß und mit dem Rad 
sind Belege für das Vorhandensein des in 
Münster weitgehend noch funktionierenden 
Netzes wohnungsnaher Grundversorgungs- 
angebote. Offensichtlich werden diese durch 
die Siedlungs- und Zentrenstruktur beein- 
flussten Angebote von den Verbrauchern 
wertgeschätzt und auch nachgefragt. Die 
Bedeutung funktionierender Nahversor- 
gungsstrukturen wird auch dadurch deutlich, 
dass gem. o. g. Haushaltsbefragung über 24 
% aller Haushalte in Münster nicht über ein 
Auto verfügen und somit auf kurze Wege zum 
Einkaufen, auch ohne den Einsatz des KFZ, 
angewiesen sind.  
 
Das räumlich noch breit gestreute und weit- 
gehend feinmaschige Standortnetz ist nicht 
zuletzt ein Verdienst der konsequenten Um- 
setzung des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Münster. Dieses setzt, gerade auch mit Blick 
auf den demografischen Wandel, auf eine 
zentren- und wohnsiedlungsorientierte Erhal- 
tung und Entwicklung der Lebensmittelmärk- 
te. Auch in Münster wird trotz Bevölkerungs- 
wachstum der Anteil älterer und auch hoch- 
betagter Menschen (älter als 65 bzw. 80 Jah- 
re) in den kommenden Jahren erheblich zu- 
nehmen. Im Gegenzug verlangt das Konzept 
bei Ansiedlungsbegehren auf dezentralen  
bzw. wohnungsfernen Lebensmittel- 
marktstandorten eine restriktive Handhabung. 
Vor dem Hintergrund des harten Wettbe- 
werbs in der Lebensmittelbranche, verbunden 
mit dem anhalten Trend zu immer größeren 
Verkaufsflächeneinheiten und der komplexen 
planerischen Aufgabe der Integration dieser 
Betriebe in gewachsene städtebauliche 
Strukturen, wird es allerdings schwierig sein, 
eine schleichende Ausdünnung dieses Net- 
zes gänzlich zu verhindern.  
 
Allerdings gibt es auch zahlreiche positive 
Beispiele in Münster, wie in vorhandenen 
baulichen Situation durch Nutzungsänderung 
im Bestand oder Umbauten mit Verkaufsflä- 
chenerweiterungen die Nahversorgung in den 
Wohnquartieren gesichert und so Beiträge 
zur Zentrenstärkung umgesetzt werden kön- 
nen. Dies gilt z. B. für Hauptgeschäftsstraßen 
wie die Hammer Str. oder die Warendorfer 
Str., deren Nutzungsgefüge seit Jahren im 
Wandel ist. So konnte z. B. an der Hammer 
Str. ein ehemals gewerblich genutztes Areal 
für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes 
umstrukturiert werden oder, im Zusammen- 
hang mit baulichen Aktivitäten auf dem 
Nachbargrundstück, die Erweiterung eines 
Lebensmittelmarktes an der Warendorfer Str. 
ermöglicht werden (vgl. Fotos unten). Diese 
Entwicklungen werden, soweit Hilfestellungen 
erforderlich sind, offensiv von der Verwaltung 
oder auch der Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH unterstützt.  
dm Markt Hammer Str.(oben), Rewe Markt Wa- 
rendorfer Str. (unten)

	


 
 


Karte 3: Fußläufige Einzugsbereiche der Lebensmittelmärkte

	


 
  
Drogeriemärkte 
Durch die Schlecker Insolvenz im Jahr 2012 
hat sich das Standortnetz der Drogeriemärkte 
in Münster entscheidend verändert. Zwar 
haben Supermärkte und Discounter als 
Randsortiment ebenfalls Drogeriewaren im 
Angebot, jedoch können diese das spezielle 
Sortiment eines Drogeriemarktes in Bezug 
auf die Breite und Tiefe des Angebots nicht 
vollständig ersetzen. Dies gelingt allenfalls 
den Drogerieabteilungen der großen 
Verbrauchmärkte wie Hit, Marktkauf oder 
Edeka (E-Center), die jedoch zum Teil einen 
dezentralen Standort haben und dort auch 
nicht zur fußläufig erreichbaren Grundversor- 
gung beitragen. 
 
Im Zeitraum 12/2010 bis 12/2013 wurden in 
Münster insgesamt 42 Schlecker und Ihr 
Platz Märkte geschlossen. Das Standortnetz 
dieser Märkte zog sich nahezu flächende- 
ckend über das gesamte Stadtgebiet. Durch 
die Schließungen wurde der wohnungsnahe 
Bestand der Drogeriemärkte in Münster, von 
der Innenstadt über die Stadtteile bis zu den 
Wohnquartieren, erheblich ausgedünnt. Be- 
sonders betroffen sind die kleinen Versor- 
gungszentren und viele Wohnquartiere (z. B. 
Angelmodde Waldsiedlung), in denen Schle- 
cker maßgeblich und z. T. als einziges Ge- 
schäft zur Versorgung der Bevölkerung mit 
Angeboten des täglichen Bedarfs beigetragen 
hat. Ein flächendeckendes Drogeriemarktnetz 
besteht nach der Schlecker Insolvenz nicht 
mehr, viele Stadtteile verfügen heute nicht 
mehr über ein adäquates Angebot im Bereich 
der Drogeriewaren bzw. Körperpflegeproduk- 
te. 
 
Einige der ehemaligen z. T. sehr kleinen 
Schleckerfilialen, die im Durchschnitt eine 
Verkaufsfläche von lediglich 190 m² hatten, 
stehen heute noch leer oder wurden für ande- 
re Zwecke umgenutzt. Andere größere Filia- 
len, insbesondere in zentralen Lagen, wurden 
mit neuen Einzelhandelsnutzungen belegt 
oder dienen als Erweiterungsflächen für un- 
mittelbar benachbarte Geschäfte. In ökono- 
mischer Hinsicht haben als Folge der Schle- 
cker Insolvenz in Münster wie auch bundes- 
weit insbesondere die Drogeriemarktketten 
dm und Rossmann, aber auch die Super- 
märkte profitiert. So wurden im Zeitraum von 
12/2010 bis 12/2013 fünf neue Drogeriemärk- 
te (4 x Rossmann, 1 x dm) eröffnet oder auch 
bestehende Märkte durch Verkaufsflächen- 
erweiterungen vergrößert.  
Zurzeit (08/2014) noch leer stehendes Ladenlokal 
Schlecker im Stadtteilzentrum Handorf 
 
Diese Märkte haben allerdings eine im Ver- 
gleich zu Schlecker signifikant größere Ver- 
kaufsfläche (durchschnittlich rd. 560 VKF, 
Stand 12/2013) und benötigen einen wesent- 
lich größeren  Einzugsbereich.  
 
 
Tab. 5: Entwicklung der Drogeriemärkte seit 
12/2010 
  Bestand: 12/2013 Veränderung seit 
12/2010 
Drogeriemärkte Anz. VKF 
(m²) Anz. VKF (m²) 
Schlecker 0 0 -38 -7.130 
Ihr Platz 0 0 -4 -1.120 
Rossmann  7 3.849 4 3.119 
dm 8 4.605 1 760 
Sonstige Droge- 
rien 5 605 0 0 
Summe: 20 9.059 -36 -4.419

	


 
  
Neuer Rossmann im Stadtteilzentrum Mecklen- 
beck am Dingbänger Weg 
 
Die Filialen von Rossmann und dm befinden 
sich im Schwerpunkt in frequenzstarken  La- 
gen in der Innenstadt und in größeren Stadt- 
teilen. Wie zuvor im Bereich des Lebensmit- 
teleinzelhandels aufgezeigt, führt der Kampf 
um Standorte und Marktanteile auch bei den 
Drogeriemärkten zu einem fast ausgegliche- 
nen Auftritt von dm und Rossmann in Bezug 
auf die Filialanzahl (8 bzw. 7) und die Ver- 
kaufsfläche (rd. 4.600 bzw. 3.800 m²). Die 
Entwicklung im Drogeriemarktsektor ist ein 
weiterer Beleg für den anhaltenden Konzent- 
rationsprozess im Einzelhandel mit  der Ten- 
denz zu immer größeren Flächeneinheiten in 
möglichst frequenzstarken Lagen.

	


 
  
 
 
Karte 4: Bestand und Veränderung der Drogeriemärkte 2011 - 2013

	


 
  
9. Bau-, Garten-, Möbelmärkte 
Große Bau-, Garten- und Möbelmärkte domi- 
nieren den sog. großflächigen Einzelhandel 
mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten. 
Diese Märkte sind aufgrund ihrer Größe und 
der angebotenen Waren, die meist sperrig 
und schwer sind und i. d. R. mit dem Auto 
abtransportiert werden, kaum in die zentralen 
Versorgungsbereiche (Innenstadt bzw. Stadt- 
teilzentren) zu integrieren. Sie dürfen daher 
auch außerhalb der zentralen Versorgungs- 
bereiche an verkehrlich gut erreichbaren 
Standorten in Münster, meist im räumlichen 
Zusammenhang mit Gewerbegebieten, ange- 
siedelt werden. Die in diesen Märkten mit 
angebotenen zentrenrelevanten Randsorti- 
mente (z. B. Haushaltswaren im Möbelmarkt) 
sind zum Schutz des Einzelhandels in den 
zentralen Versorgungsbereichen auf der Ba- 
sis einschlägiger Rechtsgrundlagen flächen- 
mäßig begrenzt (max. 10 % der Gesamtver- 
kaufsfläche, höchstens jedoch 2.500 m²).  
 
Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich 
auf die großflächigen Einzelhandelsbetriebe 
mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche. Im Bran- 
chenbereich der Bau-, Garten- und Möbel- 
märkte gab es zum 31.12.2013 in dieser 
Größenklasse insgesamt 41 Einzelhandels- 
geschäfte mit rd. 167.200 m² Verkaufsfläche. 
Das sind ca. 25 % der Gesamtverkaufsfläche 
in Münster. Dies macht deutlich, dass diesen 
großflächigen Märkten ein besonderes Ge- 
wicht bei der quantitativen Verkaufsflächen- 
ausstattung der Stadt Münster zukommt.  
 
Bei der Verteilung nach Größenklassen fällt 
auf, dass die meisten der Betriebe eine Ver- 
kaufsfläche unterhalb von 4.000 m² haben. 
Unter den Betrieben oberhalb von 4.000 m² 
Verkaufsfläche gibt es nur zwei Märkte aus 
der Baumarktbranche mit mehr als 10.000 m² 
Verkaufsfläche und ein Möbelhaus, das sich 
mit sogar mehr als 40.000 m² deutlich her- 
vorhebt. Wegen ihres übergeordneten Ein- 
zugsbereiches und ihrer Marktpräsenz, nicht 
zuletzt aufgrund intensiver Werbeaktionen, 
sind die besonders großen Einzelhandelsbe- 
triebe mit mehr als 4.000 m² Verkaufsfläche 
in der kartografischen Darstellung (vgl. Karte 
4) mit ihrem spezifischen Firmenlogo hervor- 
gehoben.  
 
 
Großflächige Märkte mit nicht zentrenrelevantem 
Hauptsortiment: Möbel Finke, Gartencenter Müns- 
terland, Baumarkt Bauhaus

	


 
  
Die räumliche Verteilungsstruktur der groß- 
flächigen Möbel-, Bau- und Gartenmärkte 
zeigt eine Konzentration an den im Einzel- 
handelskonzept für diese Nutzungen ausge- 
wiesenen Standorten (Kategorie Sonder- 
standort/Fachmarktzentrum): 
 
 Nordwest: Steinfurter Str. / BAB 1 
 Nordost: Schifffahrter Damm / An der 
Kleimannbrücke 
 Südost: Albersloher Weg / Loddenheide, 
Robert-Bosch-Str., Hammer Str. / Trautt- 
mansdorfstr. 
 Südwest: Weseler Str. 
Das Schwerpunktangebot der großflächigen 
Betriebe in der Baumarktbranche (Baumärk- 
te, Heimwerker, Werkzeug) befindet sich im 
nordöstlichen (Hornbach) und südöstlichen 
(Bauhaus, Marktkauf, Toom) Stadtgebiet. 
Dies trifft ebenso auf den Bereich Gartencen- 
ter zu (Gartencenter Münsterland, Blumen 
Risse, Gartencenter Newels). Im Bereich des 
großflächigen Möbeleinzelhandels zeigt sich 
allein aufgrund der höheren Anzahl der Be- 
triebe (22) eine breitere räumliche Verteilung. 
Der Schwerpunkt liegt in der westlichen 
Stadthälfte mit dem größenmäßig stark domi- 
nierenden Standort von Möbel Finke / Möbel- 
discount im Norden und dem Einrichtungs- 
haus Poco sowie weiteren Möbelangeboten 
an der Weseler Str. im Süden. Darüber hin- 
aus gibt es insbesondere in der Innenstadt 
und am Innenstadtrand zahlreiche zum Teil 
hochwertige Möbelanbieter mit Verkaufsflä- 
chen von 1.000 bis unter 3.000 m². Als Markt 
mit großer Verkaufsfläche ist zudem Möbel 
Boss an der Robert-Bosch-Str. zu erwähnen. 
In der östlichen Stadthälfte gibt es dagegen 
kein nennenswertes Möbelangebot mit mehr 
als 800 m² Verkaufsfläche.  
 
Eine besondere Entwicklung im Baumarkt- 
sektor hat sich durch die Insolvenz der Max-
Bahr Baumarktkette zum Jahreswechsel 
2013 / 2014 vollzogen. Im Zuge der Insolvenz 
wurden auch die in Münster noch vorhande- 
nen Märkte am  Albersloher Weg / Theodor-
Scheiwe-Str. und am Daimlerweg geschlos- 
sen. Während der Markt an der Theodor-
Scheiwe-Str. von der Baumarktkette Bauhaus 
übernommen wurde und seit dem Frühjahr 
wieder am Netz ist, wurde der Standort am 
Daimlerweg einer anderen Nutzung zugeführt 
und steht dauerhaft für Einzelhandelsnutzun- 
gen nicht mehr zur Verfügung. Vor der Max 
Bahr Insolvenz, ebenfalls im Jahr 2013, hatte 
die zum gleichen Unternehmenskonzern ge- 
hörige Baumarktkette Praktiker (ehemals 
Theodor-Scheiwe-Str.) Insolvenz angemeldet 
und alle Märkte geschlossen.  
 
Die Praktiker bzw. Max Bahr-Insolvenz ist 
Anlass, die generelle Entwicklung in der 
Baumarktbranche mit Bezug zum Einzelhan- 
delsstandort Münster in den Blick zu nehmen. 
Nach Einschätzung aus Fachkreisen haben 
Tab. 6: Bau-, Garten- und Möbelmärkte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche (12/2013)  
Anzahl Betriebe  VKF   
nach Größenklassen (m²) 
  
Branchen- 
gruppen 
 800  bis 
u. 1.500 
1.500 
bis u. 
4.000 
4.000 bis u. 
10.000 
10.000 bis 
u. 40.000 
mehr als 
40.000 
 
gesamt 
 
 
gesamt 
 
Baumärkte 3 4 4 2 0 13 57.007 
Gartencenter 2 1 3 0 0 6 23.000 
Möbelmärkte 11 7 3 0 1 22 87.190 
Summe: 16 12 10 2 1 41 167.197

	


 
  
die v. g. Insolvenzen zu einer strukturellen 
Bereinigung in der Baumarktbranche mit zu 
vielen Wettbewerbern und seit Jahren sin- 
kenden Flächenproduktivitäten geführt (vgl. 
Der Handel - Das Wirtschaftsmagazin für 
Handelsunternehmer -, Heimwerkerbranche, 
12.07.2013). Für Münster ist in Bezug auf die 
aktuelle Baumarktsituation (gem. Definition 
der BHB / Handelsverband Heimwerken, 
Bauen und Garten e.V., d. h. nur Baumärkte 
mit einer Innenverkaufsfläche von min. 1.000 
m² mit umfassendem Sortiment ohne ausge- 
prägten Schwerpunkt) eine leicht unterdurch- 
schnittliche Ausstattung festzustellen (vgl. 
Tab. 7). Mit Blick auf die 
generelle Kaufkraftbindung 
im gesamten Bereich der 
bau- und gartenmarktspezi- 
fischen Sortimente in 
Münster wurde bereits im 
Einzelhandels- und Zent- 
renkonzept Münster von 
2009 auf der Basis gutach- 
terlicher Berechnungen 
eine nur moderate Kauf- 
kraftbindung von leicht 
über 100 % festgestellt 
(vgl. Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept, Münster, 
Juli 2009, Seite 57). Ent- 
wicklungspotenziale wur- 
den unter Berücksichtigung 
der oberzentralen Versor- 
gungsfunktion von Münster 
bis zu rd. 150 % Kaufkraft- 
bindung dargestellt. Legt 
man zugrunde, dass es 
durch die o. g. Insolvenzen 
im Vergleich zu 2009 im 
Saldo einen Verkaufsflä- 
chenrückgang gegeben hat 
und durch die starke Ein- 
wohnerentwicklung von 
einem deutlich höheren 
Kaufkraftpotenzial auszu- 
gehen ist, dürfte es für den 
oberzentralen  Einzelhan- 
delsstandort Münster auch 
weiterhin Entwicklungs- 
möglichkeiten im Bereich 
der Baumarkt- und Gar- 
tenmarktbranche geben 
und der Standort für Inves- 
toren und Betreiber grund- 
sätzlich interessant sein.  
Karte 5: Standortnetz großflächiger Einzelhandel (> 800 m² Verkaufsfläche) in den 
Branchen Bau-, Garten-, Möbelmärkte 
Hervorhebung mit Logo: Standorte > 4.000 m² VKF                                   
* Ausnahme: Toom Baumarkt Kinderhaus (< 4.000 m²)

	



V
or dem Hintergrund begrenzter Flächen- 
bzw. Ansiedlungspotenziale für den großflä-
chigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel 
(Bau-, Garten-, Möbelmärkte) an den hierfür 
vorgesehenen Standortbereichen (Sonder-
standort/Fachmarktzentrum) bleibt die geziel-
te Steuerung dieser Nutzungsart des Einzel-
handels eine wichtige Aufgabe der Stadtpla-
nung. 
10. Strategische Umsetzung des
Einzelhandelskonzepts 
Die Verwaltung setzt die zur Verfügung ste-
henden planerischen und städtebaurechtli-
chen Instrumente konsequent ein, um die 
Ziele des Einzelhandelskonzepts zu errei-
chen. Die Vorgaben und planerischen Mög-
lichkeiten für eine städtebaulich verträgliche 
Einzelhandelssteuerung zum Schutz zentra-
ler Versorgungsbereiche (vgl. Anlage 1) wur-
den in den letzten Jahren durch die Gesetz-
gebung und Rechtsprechung weiter differen-
ziert und konkretisiert. So ist das im Bauge-
setzbuch (BauGB) und im Landesentwick-
lungsplan (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan 
großflächiger Einzelhandel –  fest verankerte 
Ziel der Erhaltung und Entwicklung der zent-
ralen Versorgungsbereiche mittlerweile zum 
Inbegriff einer städtebaulich geordneten, 
nachhaltigen Stadtentwicklung geworden. Die 
flankierende Rechtsprechung hat zudem in 
der Vergangenheit zahlreiche Urteile gefällt, 
die für eine rechtssichere Anwendung der 
planerischen Instrumente wichtig sind und 
den Einsatz kommunaler Einzelhandelskon-
zepte stärken (z. B. konkrete Definition der 
Verkaufsfläche, Abgrenzung und Funktion 
zentraler Versorgungsbereiche, Einzelhan-
delsausschluss in der Bauleitplanung auf der 
planerischen Konzeption von Einzelhandels-
konzepten). 
Im Zuge der Umsetzung des 
Einzelhandelskonzepts gehört es zum Alt-
tagsgeschäft der Verwaltung, Investoren, 
Architekten, Projektentwickler und Einzel-
händler bereits bei ihren Planungs- und Ent-
wicklungsüberlegungen intensiv zu beraten. 
Im wöchentlichen Rhythmus finden in der 
Bauverwaltung Besprechungstermine statt, in 
denen die Anfragen und Bauanträge des Ein-
zelhandels erörtert und auf ihre Übereinstim-
mung mit dem Einzelhandelskonzept sowie 
dem einzelhandelsbezogenen Planungsrecht 
geprüft werden. Rückmeldungen an die an-
fragenden Investoren und Antragsteller kön-
nen so immer kurzfristig erfolgen. Dadurch 
lässt sich unproduktiver Arbeitsaufwand auf 
beiden Seiten weitgehend vermeiden. Wenn 
die Voraussetzungen vorliegen, werden Pla-
nungen und Vorhaben die sich im vorgege-
benen Rahmen des Einzelhandelskonzepts 
bewegen, konstruktiv von der Verwaltung 
unterstützt. Bei nicht konzeptkonformen An-
siedlungsvorhaben besteht grundsätzlich die 
Möglichkeit einer entsprechenden Modifikati-
on der Projektplanung, um eine Anpassung 
an das Einzelhandelskonzept zu erreichen. 
Dies ist nicht selten der Fall, wenn es um die 
zulässige bzw. verträgliche Größe von Ver-
kaufsflächen oder den Verkaufsflächenanteil 
zentrenrelevanter Randsortimente geht (z. B. 
bei Möbelmärkten).  
Tab. 7: Baumarktausstattung 2014 im 
Vergleich
E inwohner  je 
Baumarkt 
Verkaufsfläche je 
10.000 Einwohner 
Bund 36.600 1.650 
NRW 43.100 1.540 
Münster 49.800 1.460 
Quelle: Baumarkt-Strukturuntersuchung 2014, gemaba Lev.-
Hitdorf 2014, eigene Berechnungen

	


 
Flankierend zu den Beratungsleistungen der 
Verwaltung steht für die Öffentlichkeit bzw. 
die Akteure des Einzelhandels seit Mitte 2011 
das Einzelhandelsinformationssystem Müns-
ter im Internet als transparentes Auskunfts-
system und als Planungshilfe zur Verfügung 
(geo.stadt-muenster.de/einzelhandel). Auf-
bauend auf der Einzelhandelsdatenbank 
können hier aktuelle Bestands- und Nut-
zungsdaten bzw. –strukturen des Einzelhan-
dels auf der Basis frei wählbarer Karten-
grundlagen (Stadtplan, Luftbild etc.) und in 
Kombination mit einer planungsrechtlichen 
Auskunft (Bebauungspläne) abgerufen wer-
den. Dadurch schafft das Informationssystem 
Transparenz und Offenheit sowie einheitliche 
Informations- und Bewertungsgrundlagen im 
Zusammenhang mit der Umsetzung des Ein-
zelhandelskonzepts.  
Auch das in Federführung der Verwaltung 
jährlich mindestens ein Mal stattfindende In-
formations- und Austauschgespräch zu Ein-
zelhandelsfragen mit den Behörden und Insti-
tutionen des Einzelhandels (u. a. Wirtschafts-
förderung Münster GmbH, Industrie- und 
Handelskammer Nord Westfalen, Einzelhan-
delsverband Westfalen-Münsterland  e. V., 
Handwerkskammer Münster) schafft Trans-
parenz, Routine und Vertrauen, aber auch die 
Möglichkeit zur Erörterung kontroverser Posi-
tionen im Zusammenhang mit der Umsetzung 
des Einzelhandelskonzepts. 
Abb. 13 zeigt die Anwendung und Umsetzung 
des Einzelhandelskonzepts als fortlaufenden 
Prozess. Die Erfahrungen der Akteure mit der 
Umsetzung des Konzepts und die Erkennt-
nisse aus dem Monitoring zur Einzelhandels-
entwicklung bilden neben externen Grundla-
gen, wie z. B. zu beachtender neuer gesetzli-
cher Bestimmungen, die Basis für Überle-
gungen und mögliche Inhalte zur Fortschrei-
bung des Konzeptes in einem angemessenen 
zeitlichen Rhythmus (alle fünf bis acht Jahre).  
Ziele 
EH-Konzept / -Fortschrei-
bungen (5 – 8 Jahre) 
Regeln 
Instrumente 
 
Akteure 
Investoren 
 
Verwaltung 
Politik 
Einzelhändler 
Behörden/Institutionen 
Bürger
Umsetzung / Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 
Investorenberatung 
 
Bauantragsverfahren 
Bauleitplanung 
 
. . 
Rahmenplanung 
Liegenschaftspolitik 
… 
Monitoring /      
Erfolgskontrolle 
Messen 
Analysieren 
Bewerten 
Erkenntnisse gewinnen 
Beschluss 
Stadtrat 
Monitoringbericht 
Berichten 
Erfordernisse / Vorschläge 
Konzeptfortschreibung 
…
Abbildung 13: Umsetzung des Einzelhandelskonzepts als fortlaufender Prozess

	



11. Schlussbetrachtung
Die Ergebnisse des Einzelhandelsmonito-
rings belegen, dass das Einzelhandelskon-
zept seit seiner Aufstellung im Jahr 2004 so-
wie seit der ersten Fortschreibung im Jahr 
2009 wirksam und erfolgreich ein- und umge-
setzt werden konnte. Bisher ist es gelungen, 
den wesentlichen Zielsetzungen gerecht zu 
werden: 
 Die oberzentrale Versorgungsfunktion
des Einzelhandelsstandortes Münster
konnte gefestigt werden. Dies belegen die
nach wie vor hohe Einzelhandelszentrali-
tät und insbesondere die zahlreichen qua-
litativ hochwertigen Einzelhandelsgroß-
projekte mit starker Strahlkraft und Mag-
netwirkung in der Innenstadt.
 Die Sicherung und Entwicklung der
zentralen Versorgungsbereiche  (Ci-
ty/Innenstadt, Stadtbereichszentren,
Grundversorgungszentren) als wesentli-
ches Anliegen des Einzelhandelskon-
zepts sind auf einem guten Weg. In vielen
Zentren konnten, nach zum Teil umfang-
reichen planerischen Vorleistungen in
Übereinstimmung mit den Vorgaben des
Einzelhandelskonzepts, Einzelhandels-
neuansiedlungen oder auch Verkaufsflä-
chenerweiterungen realisiert werden. Für
weitere Stadtteile (z. B. Coerde, Aasee-
stadt oder Gremmendorf) steht diese
Aufgabe noch bevor. Entsprechende Pla-
nungen sind bereits eingeleitet.  Aufgrund
der Flächenansprüche des Einzelhandels,
insbesondere im Bereich der Grundver-
sorgung (Lebensmittel, Drogerie), wird die
Integration dieser Einrichtungen in die
gewachsenen Strukturen in den zentralen
Versorgungsbereichen immer schwieri-
ger. Für die Zukunft wird daher die Um-
strukturierung baulicher Bestandssituatio-
nen, wenn die Möglichkeiten hierfür be-
stehen oder geschaffen werden können
(z. B. auch durch Abriss und Neubau), ei-
nen höheren Stellenwert einnehmen
müssen. Nur so kann es gelingen, der 
dynamischen Einzelhandelsentwicklung 
auch innerhalb der zentralen Versor-
gungsbereiche, die durch diese Entwick-
lung einem erheblichen Anpassungsdruck 
ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen.  
 Die Sicherung und Stärkung der Nah-
versorgungsstrukturen gestalten sich
weiterhin schwierig. Die generelle Ent-
wicklung im Lebensmitteleinzelhandel
und – wie am Beispiel der Schlecker In-
solvenz aufgezeigt auch im Drogerie-
marktsektor – tendiert zu immer größeren
Flächeneinheiten an frequenzstarken
Standorten. Dabei fallen die kleineren
Nahversorgungsbereiche und die solitä-
ren Märkte in den Wohnquartieren durch
das Standortraster der großen Ketten. Mit
stadtplanerischen Mitteln sind diese un-
ternehmerischen Entscheidungen, die zur
Aufgabe kleinerer Nahversorgungsge-
schäfte führen, nicht beeinflussbar.  Zwar
ist in Münster, auch Dank der Anwendung
des Einzelhandelskonzepts, immer noch
ein weitgehend dichtes Netz von woh-
nungsnahen Grundversorgungsangebo-
ten vorhanden. Dennoch ist die schlei-
chende Ausdünnung des Nahversor-
gungsangebotes in der Fläche die
zwangsläufige Folge dieser Entwicklung.
Bisher ist der Einzelhandel Lösungen und
Konzepte schuldig geblieben, wie mit
Kleinflächenkonzepten ein angemesse-
nes stationäres Grundversorgungsange-
bot z. B. in Sentrup, Angelmodde oder
Gelmer sichergestellt werden kann. Diese
Konzepte sind allerdings grundsätzlich
darauf angewiesen, dass sie auch von
den Verbrauchern im Einzugsbereich
nachgefragt und aufgesucht werden, da
sonst ein rentierlicher Betrieb nicht mög-
lich ist. Sind Investoren bzw. der Einzel-
handel bereit, kleinere Märkte in integrier-
ten Lagen außerhalb der zentralen Ver-
sorgungsbereiche neu anzusiedeln oder
bestehende Geschäfte durch Verkaufsflä-
chenerweiterungen zu erhalten, gibt die

	


 

Verwaltung offensiv und konstruktiv alle 
p
lanungs- und baurechtlichen Hilfestel-
lungen, die dafür erforderlich sind. Insbe-
sondere vor dem Hintergrund des demo-
grafischen Wandels bleibt die Erhaltung 
und Entwicklung der Nahversorgung eine 
Daueraufgabe der Stadtentwicklung und 
Einzelhandelssteuerung mit zunehmen-
der Bedeutung.  
 Auf der Grundlage des Einzelhandels-
konzepts sind zahlreiche Bebauungsplä-
ne zur Begrenzung der Einzelhandels-
zulässigkeit in Gewerbegebieten mit
dem Ziel des Zentrenschutzes und der
Sicherung von Flächen für Produktion
und Handwerk geändert worden. Dadurch
konnte die massive Ansiedlung von Ein-
zelhandelsnutzungen in diesen Räumen,
wie sie in den 80er und 90er Jahren statt-
gefunden und tlw. zur Verdrängung des
produzierenden Gewerbes geführt hat,
weitgehend eingedämmt werden. Neu-
ausweisungen für großflächigen nicht
zentrenrelevanten Einzelhandel an de-
zentralen Standorten sind heute i.d.R. nur
noch durch die bauleitplanerische Fest-
setzung von Sondergebieten mit dezidier-
ten Einzelhandelsfestsetzungen möglich.
Auch hierdurch wird der den Grund-
stückspreis treibende Ansiedlungsdruck
des Einzelhandels von den originären
Gewerbegebieten ferngehalten und die
Flächen für das Handwerk und produzie-
rendes Gewerbe gesichert. Wichtig, aber
aufwendig in der Umsetzung und Kontrol-
le, ist nach wie vor die Begrenzung der
zentrenrelevanten Randsortimente in Ein-
richtungen des großflächigen nicht zent-
renrelevanten Einzelhandels (z. B. Mö-
belhaus). Gleichzeitig ist es wichtig, die
Entwicklungsbedarfe des großflächigen
Einzelhandels in der Möbel-, Bau- und
Gartenmarktbranche im Blick zu haben,
auf die planerisch geeigneten Standorte
zu lenken und ihre städtebauliche Ver-
träglichkeit für bauleitplanerische Festset-
zungen abzusichern.
 Die strategische Umsetzung des Ein-
zelhandelskonzepts greift auf allen Ebe-
nen und hat sich in den vergangenen
Jahren bewährt. Das Einzelhandelskon-
zept mit seinen Spielregeln ist unter den
Akteuren bekannt und wird akzeptiert. Die
zentrenorientierte Einzelhandelsentwick-
lung zahlt sich somit aus. Dies belegen
die zahlreichen positiven Entwicklungen
in der Innenstadt und in vielen Stadtteil-
zentren. Hierfür bedurfte es nicht selten
eines langen Atems, da für die Strategie
der Zentrenstärkung i. d. R. umfangreiche
liegenschaftliche Rahmenbedingungen
geschaffen und planerische Vorleistungen
erbracht werden müssen. Diese konse-
quente und ausdauernde Verfolgung der
Ziele des Einzelhandelskonzepts wird
auch in Zukunft erforderlich sein, da nur
so der erforderliche Vertrauensschutzes
und die notwendige Planungssicherheit
geschaffen werden können, um die ge-
wünschten Investitionen zur Erhaltung
und Entwicklung der zentralen Versor-
gungsbereiche zu generieren. Hierfür ist
die Absicherung der Zielsetzungen des
Einzelhandelskonzepts durch die Bauleit-
planung eine zentrale Voraussetzung.
Insbesondere gilt es weiterhin, Ansied-
lungen des zentrenrelevanten Einzelhan-
dels an nicht konzeptkonformen Standor-
ten, z. B. in Gewerbegebieten, mit pla-
nungsrechtlichen Mitteln auszuschließen
oder auf das zulässige Maß zu begren-
zen.
Die erfolgreiche Umsetzung des Einzel-
handelskonzepts kann nur gemeinsam 
mit den zahlreichen Akteuren und Orga-
nisationen des Einzelhandels gelingen. 
Hier ist die vielfältige Kooperation und 
Kommunikation unverzichtbar und – auch 
mit Blick auf eine Fortschreibung des Ein-
zelhandelskonzepts – beizubehalten und 
zu intensivieren.

	



12. Empfehlungen zur Fortschrei-
bung des Einzelhandelskonzepts 
 Die Erkenntnisse aus dem Einzelhan-
delsmonitoring sind eine wichtige Diskus-
sions- und Bewertungsgrundlage für die
beabsichtigte Fortschreibung des Ein-
zelhandelskonzepts. Neben der generel-
len Überprüfung und ggf. Aktualisierung
der konzeptionellen Grundlagen (vgl. An-
lage 3) resultieren weitere relevante As-
pekte und Erfordernisse mit Relevanz für
die Konzeptfortschreibung u. a. aus äuße-
ren Einflussfaktoren (z. B. höchstrichterli-
che Rechtsprechung) und sollen hier,
vorbehaltlich zusätzlicher Anregungen der
Akteure im Zuge der politischen Beratung
und Öffentlichkeitsbeteiligung, nur kurz
angerissen werden:
Aktualisierung der rd. sieben Jahre al-
ten Datengrundlage (2006 / 2007) zum 
Einzelhandel und zu den Dienstleis-
tungsnutzungen als rechtssichere 
Grundlage für die Funktionsbestim-
mung und räumliche Abgrenzung zent-
raler Versorgungsbereiche im Sinne 
des BauGB . 
Überprüfung des Zentrensystems und
aller ausgewiesenen zentralen Ver-
sorgungsbereiche (vgl. Anlage 1) dar-
aufhin, ob sie die durch die aktuelle 
Rechtsprechung definierten Anforde-
rungen erfüllen und somit von der 
städtebaulichen Schutzwirkung des 
BauGB profitieren können. Dabei sind 
insbesondere Urteile zur Ausweisung 
bzw. Qualifizierung und räumlichen 
Abgrenzung zentraler Versorgungsbe-
reiche (z. B. Bundesverwaltungsge-
richt vom 17.12.2009, AZ 4 C 2/08) 
sowie zu Anforderungen an die Aus-
stattung von Nahversorgungszentren 
(z. B. Oberwaltungsgericht Münster 
vom 15.02.2012, AZ 10 D 32/11. NE) 
zu berücksichtigen.  
Anpassung des Einzelhandelskon-
zepts an den seit dem 13.07.2013 
rechtskräftigen LEP NRW – Sachlicher 
Teilplan Großflächiger Einzelhandel – 
als neue landesplanerische Kernvor-
schrift zur Steuerung des großflächi-
gen Einzelhandels (das Einzelhan-
delskonzept 1. Fortschreibung 2009 
basiert noch auf der rechtlichen 
Grundlage des nicht mehr existenten 
Landesentwicklungsprogramms NRW, 
§ 24a).
 Aktualisierung der branchenbezoge-
nen Bindungsquoten und der Potenzi-
alanalyse / Verkaufsflächenprognose 
von 2007 (vgl. Anlage 4) unter Zugrun-
delegung aktueller Daten zur Bevölke-
rungs- und Kaufkraftentwicklung sowie 
unter Berücksichtigung der dynami-
schen Einzelhandelsentwicklung seit 
der letzten Fortschreibung im Februar 
2009 (Verkaufsflächenzuwachs > 
40.000 m²  gegenüber Datengrundlage 
2006). Die Bindungsquoten i. V. mit 
der Potenzialanalyse sind ein häufig 
nachgefragter Orientierungsrahmen 
für Projektentwickler, Investoren und 
den Handel. 
Vorschläge für die Verortung zukünfti-
ger Flächenbedarfe des Einzelhan-
dels, insbesondere für den großflächi-
gen Einzelhandel mit nicht zentrenre-
levanten Hauptsortimenten an den 
Sonderstandorten (Bau-, Garten-, Mö-
belmärkte). 
Vertiefung des Nahversorgungskon-
zepts und Überprüfung aller Möglich-
keiten, die Grundversorgung in kleine-
ren Zentren und Wohnquartieren zu 
stärken bzw. Lücken im Versorgungs-
netz zu schließen. Dabei sind die 
Auswirkungen und Anforderungen des 
demografischen Wandels an das stati-
onäre Netz wohnungsnaher Einzel-
handels- und Dienstleistungsnutzun-



	


 

gen  (zudem Erörterung zusätzlicher 
Möglichkeiten der Nahversorgung wie 
„Bestell- bzw. Bringservice“, Lebens-
mitteleinkauf im Internet, rollende Ver-
kaufswagen etc.) besonders zu be-
rücksichtigen.  
Überprüfung und ggf. Aktualisierung
der Münsteraner Sortimentsliste (vgl. 
Anlage 2) als wesentliche Beurtei-
lungsgrundlage für Einzelhandelsvor-
haben unter Berücksichtigung der 
gem. Anlage 1 zum LEP NRW – Sach-
licher Teilplan Großflächiger Einzel-
handel – Liste der stets zentrenrele-
vanten Sortimente (Bewertung der 
Zentrenrelevanz von Sortimenten: z. 
B. Lampen/Leuchten, Heim- und 
Haustextilien / Bettwaren) 
Erörterung möglicher Auswirkungen
des wachsenden Marktanteils des On-
line-Handels auf das Zentrensystem 
und Identifizierung von „Risiken“ (z. B. 
Kaufhauskrise) für die zukünftige Ent-
wicklung der City/Innenstadt bzw. des 
Einzelhandelsstandortes Münster 
…

	





Anlage 1: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel
*
*
zentrale Versorgungsbereiche i. S. des BauGB

	





Anlage 2: Münsteraner Sortimentsliste 
Zentr
enrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente 
•• •• Antiquitäten
•••• B
aby- und Kinderartikel
•• •• Bas
telbedarf
•• •• Bek
leidung aller Art
•• •• Bücher, Fachliteratur
•• •• Bür
obedarf, Organisationsmittel
•• •• Computer
 und –zubehör, Kommuni-
kations
elek
tronik
•• •• Elektrokleingeräte
•• •• Fahr
räder und Zubehör
•• •• Fotoger
äte und -artikel
•• •• Geschenkartikel
•• •• Gl
as/Porzellan/Keramikartikel
•• •• Handarbeitenartikel /Strickwaren
•• •• Haushaltwaren, Hausratartikel
•• •• Heim- u. Haustextilien, Bettwaren
•• •• Jagdar
tikel/Waffen
•• •• Kuns
tgewerbliche Erzeugnisse,
Bil
der und -
rahmen
•• •• Lederwaren
•• •• Leuchten
••
•• Medi
zinische u. orthopädische
Arti
kel
••
•• Musikinstrumente, Musikalien
•• •• Opti
sche und akustische Erzeugnis-
se
•••• Schr
eib- u. Papierwaren, Schulbedarf
•• •• Sc
huhe
•• •• Spi
elwaren, Hobbyartikel
•• •• Spor
tartikel/-geräte/ -bekleidung
•• •• Stoffe, Tuche, Meterware
•• •• Unterhal
tungselektronik, Tonträger
•• •• Uhren, E
delmetallwaren, Schmuck
•• •• Telefone / -zubehör
Nah- /Gr
undversorgung: 
•• •• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen)
•• •• Droge
rie-/Parfümerieartikel
•• •• Getr
änke
•• •• Kos
metische Artikel
•• •• Nahrungs- und Genussmittel
•• •• Phar
mazeutische Artikel
•• •• Tabak
waren
•• •• Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere
•• •• Zei
tschriften, Zeitungen
 Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen
Badeinrichtungen 
Bauelemente (inkl. Fenster, Türen,  
Bau- und Heimwerkerbedarf) 
Baustoffe (inkl. Fliesen) 
Blockhäuser, Wintergärten, Zäune) 
Bodenbeläge 
Boote und Zubehör 
Campingwagen und –artikel, Zelte 
Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen 
Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware 
Herde/Öfen/Kamine 
Installationsbedarf für Gas, Sanitär u. 
Heizung  
Kleineisenwaren, Werkzeuge 
Küchen 
Möbel, Büromöbel 
Motorräder, -zubehör u. –reifen 
Rolläden, Rollos, Markisen 
Sauna-/Schwimmbadanlagen 
Tapeten, Lacke 
Teppiche 
Zoologischer Bedarf/lebende Tiere 
Münsteraner Sortimentsliste 
(gem.
 Ratsbeschluss zum Einzelhandelskonzept vom 
11. Februar 2009)





















	





Anlage 3: Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts 
D
as Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ist ein informelles Planinstrument für 
die städtebaulich verträgliche räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne einer 
geordneten Stadtentwicklung. Als vom Rat beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept 
ist es bei der Aufstellung der Bauleitpläne als Abwägungsbelang zu berücksichtigen (§§ 1 Abs. 6 
Nr. 11  und 9 Abs. 2a BauGB). Es dient der Einzelhandelssteuerung und ist Grundlage für die Be-
urteilung von Erweiterung- und Ansiedlungsvorhaben. Strategische und planerische Grundsätze 
dienen als Richtschnur für das Verwaltungshandeln und die Umsetzung des Konzepts. Kernziel 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ist der Erhalt und die Entwicklung der zentralen Versor-
gungsbereiche, die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung sowie die Sicherung von Gewer-
beflächen für Produktion und Handwerk. Das Konzept besteht im Wesentlichen aus den Baustei-
nen: Ziele, Standortkonzeption und der Münsteraner Sortimentsliste. Das begleitende Monitoring 
dient der Berichterstattung im Sinne einer Erfolgskontrolle.  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
(2009)
Standortkonzeption 
(
vgl. Anlage 1) 
 Zentr
ensystem
 Zentrale Versorgungsberei-
che
 Nahversorgungsstandorte
 Sonderstandorte
 Ansiedlungsregeln
Sortimentsliste 
(
vgl. Anlage 2) 
 Zentr
enrelevante Sortimente
 Zentren- und nahversor-
gungsrelevante Sortimente
 Nicht zentrenrelevante
Sortimente
Potenzialanalyse / 
E
ntwicklungsprog-
nose (vgl. Anlage 4)
 Angebots- und Nachfrage-
strukturen
 Anforderungen Handel u.
Städtebau
 Qualitative und quantitative
Entwicklungsperspektiven
Ziele 
 S
icherung und Entwicklung der oberzentralen Versorgungsfunktion Münsters (insbesondere der City/Innenstadt)
 Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (City/Innenstadt, Stadtbereichszentren, Grundver-
sorgungszentren)
 Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsstrukturen
 Sicherung von Gewerbeflächen für das Produzierende Gewerbe (d. h. Verhinderung nicht verträglicher Einzelhan-
delsansiedlungen in Gewerbe- und Industriegebieten) bisher erfolgreich umgesetzt werden konnten.
Monitoring 
 Regel
mäßige Erhebung und Pflege der Datengrundlagen zum Einzelhandel
 Analyse und Bericht über die Einzelhandelsentwicklung
 Kontrolle der Zielerreichung
 Ableitung von Handlungsempfehlungen

	


 
  
Anlage 4: Potenzialanalyse / Verkaufsflächenprognos e gem. Einzelhandels- und Zentren- 
konzept (1. Fortschreibung 2009)  
 
 
 
0% 25% 50% 75% 100% 125% 150% 175% 200% 225% 250% 275% 300% 
Nahr ungs-/  Genussmi t t el 
Dr oger i e/  Par f ümer i e 
PBS/  Zei t ungen, Zei t schr i f t en 
Bl umen/  Zoo 
Bekl ei dung und Zubehör 
Schuhe, Leder war en 
Spor t /  Fr ei zei t 
Spi el war en 
Bücher 
GPK, Geschenke, Hausr at 
Haus- und Hei mt ext i l i en 
Uhr en/  Schmuck 
Fot o/  Opt i k 
Neue Medi en 
El ekt r o/  Leucht en 
Teppi che, Bodenbel äge 
baumar kt -/ gar t encent er spezi f . 
Möbel , Ant i qui t ät en 
Sonst i ges 
Best and 
zusät zl i ch 
Best and 
zusät zl i ch 
Bindungsquoten in Münster nach Sortimenten im Ist-Zustand (2007) und 
2020 gem. Entwicklungsprognose 
Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, 1. Fortschreibung 2009, Seite 57 
Berechnung durch Stadt- und Regionalplanung, Dr. Acocella, Lörrach

Beratungsverlauf (1)

23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (26)

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Details

Aktenzeichen
V/0655/2014
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37