V/0655/2014
Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster
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a-r-0002-2014
3908 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2014
De
r Rat möge beschließen:
1. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Münster wird
aktualisiert, um städtisches Handeln im Sinne einer
stadtverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
abzusichern.
2. Zu diesem Zweck wird der Einzelhandelsbesatz zwischenzeitlich realisierter
bzw. in Realisierung befindlicher Projekte wie die Großansiedlung am Albersloher
Weg, der Stubengassen-Bebauung, der Bebauung am Alten Fischmarkt, den
Ansiedlungen an der Friedrich-Ebert-Straße, den Flächenerweiterungen
an der Wolbecker Straße, die neuen Verkaufsflächen am alten
Funkturm in das Konzept aufgenommen. Hinzu kommen Stadterneuerungsprojekte
wie am Bahnhof Hiltrup, das Stadtteilzentrum Kinderhaus und dem
Stadtbereichszentrum Mecklenbeck.
Geplante Ansiedlungsvorhaben werden auf deren Notwendigkeit und Umfang
überprüft. Zugleich werden deren Auswirkungen auf die fußläufige
Versorgungsstrukturen überprüft und dargestellt. Danach wird über Realisierung
und Größenordnung der Verkaufsflächen erneut befunden.
3. Hinsichtlich bestehender Unterversorgung (z.B. Angelmodde, Amelsbüren,
Hiltrup-Ost) berichtet die Verwaltung dem Rat über die aktuelle
Versorgungssituation und bemüht sich um eine Verbesserung derselben.
4. Die Planungen auf den Konversionsflächen werden ebenfalls einbezogen und
dargestellt. Ebenso wie handelspolitische Konsequenzen für die „wachsende Stadt“
Münster.
5. Die Stadt Münster wirkt in Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen de s
Münsterlandes auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes hin.
Einbezogen werden hierbei der Regionalrat und die Bezirksregierung, um die
regionalpolitische Kompetenz einzubeziehen.
6. Die beteiligten Akteure Unternehmensverbände und Gewerkschaften sind mit
einzubeziehen.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Ratsantrag
Aktualisierung und Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes vornehmen –
Regionales Einzelhandelskonzept
voranbringen
4. 2. 2014
Anlage 2
zur Vorlage V/0655/2014
Begründung:
Das Einzelhandelskonzept und die dort dargelegten Leitlinien zur räumlichen
Entwicklung ist/sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung.
Dieses Instrument ist für eine stadtverträgliche Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung unverzichtbar. Auch die IHK hält mit Schreiben vom
24.04.2013 die Fortschreibung für geboten.
Seit der letzten Aktualisierung sind weitere Projekte realisiert worden, bzw. stehen
weitere Projekte vor der Realisierung. Zudem ist das Einzelhandelsprojekt der Fa.
Stroetmann am Stadthafen weiterhin in der Bevölkerung hochumstritten. Eine
Reduzierung der Verkaufsflächen auf eine verträgliche Größe, die vorhandene
Einzelhandelsstrukturen und die fußläufige Versorgung nicht gefährden, ist daher
unumgänglich.
Die Fachverwaltung wird auch um Hinweise gebeten, wie bestehende
Unterversorgungen in einzelnen Stadtteilen behoben werden können.
Die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist zur Verbesserung der
interkommunalen Abstimmung notwendiger denn je. Auch die IHK bewertet die
Erweiterung lokaler Einzelhandelskonzepte als „ideal“:
„Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind notwendige Voraussetzung
für eine gezielte, stadtentwicklungspolitisch
motivierte Steuerung des Einzelhandels. Sie sollten auf der
Basis der vorhandenen Strukturen die mittelfristigen Leitlinien
für die zukünftige Entwicklung aufzeigen und einen verbindlichen
Rahmen vorgeben. Idealerweise geschieht dies im
Konsens mit Nachbarkommunen und mündet in einem regionalen
Einzelhandelskonzept.“ (aus: Handel stärken! Handelspolitische Positionen der
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, September 2011, S.11)
gez. Carsten Peters
und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0655/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster Beratungsfolge 23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt den „Moni- toringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster“ (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenko n- zepts Münster für das Gebiet der Stadt Münster zu erarbeiten. 3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0002/2014 „Aktu- alisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen – Regionales Einzel- handelskonzept voranbringen“ (vgl. Anlage 2) ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung rechtssicherer Grundlagen zur Fortschreibung des Einzelhandels - und Zen- trenkonzepts ist eine externe fachliche Begleitung durch ein ausgewiesenes Sachverständige n- büro erforderlich. Zudem werden voraussichtlich Moderations- und Dokumentationsleistungen im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit anfallen. Zur Finanzierung dieser externen Leistungen ist für die Haushaltsplanung 2015 ff. in der Produktgruppe 0901 im Produkt 2 ein Betrag von 60.000 Euro angemeldet. Begründung: In seiner Sitzung am 02.04.2014 hat der Hauptausschuss die Verwaltung auf der Basis des Antr a- ges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0002/2014 „Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen – Regionales Einzelhandelskonzept voran- bringen“ (vgl. Anlage 2) beauftragt, Vorlagen-Nr.: V/0655/2014 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 61 17 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 22.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0655/2014 A) die Grundlagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster zu aktualisieren und dem neu gewählten Fachausschuss vorzustellen und B) Gespräche mit den Münsterland-Kommunen über ein regionales Einzelhandelskonzept aufzunehmen. Mit dieser Maßgabe wurde der Antrag an den Rat Nr. A -R/0002/2014 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. Zu A) Aktualisierung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster ist ein rechtssicheres Einzelhandel s- konzept unerlässlich. Eine Übersicht über die rechtliche Einordnung und die konzepti onellen Grundlagen des Konzepts ist in Anlage 1 (Seite 41) beigefügt. Zur Aktualisierung der Grundlagen des Einzelhandelskonzepts Münster vor Beginn der Fortschre i- bung hat die Verwaltung die Bestandssituation und Veränderungen des Einzelhandels auf der Grundlage des verfügbaren Datenst andes zum 31.12.2013 in Form eines Monitoringb erichts (vgl. Anlage 1) zusammengestellt. Der Monitoringbericht dient gleichzeitig der Wirkungs - und Erfolgs- kontrolle zur Umsetzung des bestehenden Einzelhandelskonzepts und enthält Empfehlungen s o- wie die Darlegung exogener Erfordernisse (z. B. gesetzliche Grundlagen, Rechtsprechung) für die beabsichtigte Konzeptfortschreibung. Wesentliche Ergebnisse des Monitorings sind: Bestandssituation und Veränderungen des Einzelhandels in Münster Die aktuelle Zentralitätskennziffer für Münster von 131,7 (GfK GeoMarketing 2014) belegt die seit Jahren hohe Kaufkraftbindung und Attraktivität des Einzelhandelsstandortes Münster in der Stadt und der Region (Indexwert= 100, der Wert über 100 sagt aus, dass die Umsätze des Münsteraner Einzelhandels das vorhandene Kaufkraftpotenzial der Bevölkerung deutlich übe r- steigt). Zum Jahresende 2013 wurden 2.014 Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt rd. 651.700 m² Ve r- kaufsfläche ermittelt. Damit bewegt sich der Betriebsbestand in etwa auf dem Niveau von 2003 (2.012 Betriebe), während die Expansion der Verkaufsfläche anhält (+ rd. 70.000 m² Verkaufs- fläche in der Gesamtstadt zwischen 12/2003 und 12/2013, davon rd. 30.000 m² in der C i- ty/Innenstadt). Nach wie vor präsentiert sich der Einzelhandel sbestand in Münster kleinteilig: rd. 92 % der Betriebe haben weniger als 800 m² Verkaufsfläche. Die großflächigen Märkte mit mehr als 800 m² (z. B. Möbel, - Bau- und Gartenmärkte) binden jedoch mit rd. 2/3 den größten Anteil an der Gesamtverkaufsfläche. Auch die Entwicklung des Münsteraner Einzelhandels in den letzten 10 Jahren findet im Saldo maßgeblich zu Gunsten des großflächigen Einzelhandels mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche statt. Hier ist der Betriebszuwachs (seit 2003) doppelt und der Ve r- kaufsflächenzuwachs rd. dreieinhalb Mal so groß wie beim kleinflächigen Einzelhandel. Dies entspricht dem allgemeinen Trend zur Konzentration und immer größeren Betriebseinheiten (z. B. Fachmärkte, Supermärkte und Discounter). Der stärkste Besatz nach Betriebsanzahl und Verkaufsfläche entfällt auf die Branchengruppen: Nahrungs- und Genussmittel, Bekleidung/Schuhe und Hausrat/Einrichtung/Möbel. Die Entwick- lung seit 2003 nach Branchengruppen zeigt für viele Warenbereiche ein kräftiges Wachstum nicht nur der Verkaufs fläche, sondern auch der Betriebsanzahl. Dies gilt insbesondere für die Branchengruppen: Bekleidung/Schuhe, Spiel/Hobby/Sport und Zweiräder/Zubehör. Ein auffälli- ger Rückgang insbesondere der Betriebsstättenanzahl ist dagegen für die Branchengruppen: Elektrowaren (Annahme: Auswirkung „Online-Handel“) und Körperpflege/Drogerie (Auswirkung „Schlecker-Insolvenz“) zu verzeichnen. Ca. 85 % der Einzelhandelsbetriebe und rd. 60 % der Verkaufsfläche befinden sich in zentralen und integrierten Lagen, die von der Bevölkerung auch ohne Auto gut erreichbar sind. Dies ver- deutlicht die starke Position dieser Standorte mit dem Vorteil kurzer Wege für die Bevölk erung. Die City/Innenstadt ist mit einem Anteil von rd. 30 % (Geschäfte und Verkaufsfläche) der übe r- ragende Einzelhandelsstandort innerhalb von Münster. - 3 - V/0655/2014 In vielen zentralen Versorgungsbereichen (z. B. Kinderhaus, Wolbeck, Mecklenbeck) konnte durch gezielte Einzelhandelssteuerung und planerische Leistungen auf der Grundlage des Ein- zelhandelskonzepts eine positive Einzelhandels- und Zentrenentwicklung erreicht werden, w o- bei die City/Innenstadt mit ihrer sehr dynamischen Entwicklung in den letzten Jahren eine Son- derstellung einnimmt. Dies ist auch ein Beleg für die erfolgreiche Umsetzung des Einzelha n- delskonzepts, dessen wesentliches Anliegen der Erhalt und die Entwicklung der zentralen Ve r- sorgungsbereiche ist. In den kleineren Nahbereichszentren und den integrierten Streulagen des Einzelhandels (d. h. in den Wohnquartieren) gestaltet sich die Sicherung des Einzelha n- dels und der Nahversorgung, entsprechend des generellen bundesweiten Trends zur Konzen t- ration und Großflächigkeit im Einzelhandel, schwieriger. An diesen Standorten geht die Anzahl der Geschäfte seit Jahren kontinuierlich zurück und das Volumen der Verkaufsfläche stagniert. In der Lebensmittelversorgung besteht mit 102 Märkten (> 200 m² Verkaufsfl äche) ein noch relativ dichtes und wohnungsnahes Standortnetz. Die großen Vollsortimentbetreiber in Mün s- ter, Edeka und Rewe, sowie die Discountbetreiber Aldi und Lidl liefern sich im Stadtgebiet ein „Kopf an Kopf Rennen“ und li egen in Bezug auf Betriebsanzahl und Verkaufsfläche nahezu gleich auf. Bis auf wenige Ausnahmen sind in jedem Stadtteil und in den meisten Siedlungsb e- reichen entsprechende Nahversorgungsangebote vorhanden. Rd. 83 % der Bevölkerung wo h- nen im Umkreis von 700 m und rd. 68 % im Umkreis von 500 m um diese Standorte. Die quan- titative Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich liegt mit 0,46 m² je Einwohner (EW) über dem Bundesdurchschnitt (rd. 0, 38 m²/EW). Rein rechnerisch besteht eine Vollversorgung in der Gesamtstadt, allerdings gibt es einige Ungleichverteilungen in den Stadtteilen. Das ehemals dichte und flächendeckende Standortnetz im Drogeriemarktbereich mit Märkten auch in den kleinen Zentr en und Wohngebieten, hat sich im Zuge der Schlecker -Insolvenz er- heblich ausgedünnt. Zwischen 2011 und 2013 ist hierdurch im Saldo ein Rückgang von 36 B e- trieben und rd. 4.400 m² Verkaufsfläche zu verzeichnen. Zahlreiche, insbesondere kleine Stadtteile und W ohnquartiere, in denen der Schlecker Markt eine wichtige Versorgungs - und Magnetfunktion erfüllt hat, verfügen aktuell nicht mehr über einen separaten Drogeriemarkt. Die verbliebenen Betreiber dm und Rossmann offerieren in größeren und modernen Märkten ein deutlich breiteres und tieferes Sortimentsangebot als Schlecker, benötigen aber ein erhe b- lich größeres Einzugsgebiet und sind daher nur in frequenzstarken Lagen und größeren Ze n- tren vertreten. An den dezentral gelegenen sog. Sonderstandorten des großflächigen Einzelhandels (Gewer- begebiete, Sondergebiete) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ist es durch gezielte bauleitplanerische Einzelhandelssteuerung gelungen, die Ansiedlung bzw. den Zuwachs an zentren- bzw. innenstadtrelevanter Verkaufsfläche im Sinne der Zielsetzungen des Einzelha n- delskonzepts erheblich einzudämmen. So wurden z. B. Ansiedlungen von Lebensmittelmärkten an diesen Standorten durch Bauleitplanung grundsätzlich ausgeschlossen. Weiterhin ist die Begrenzung der sog. zentrenrelevanten Randsortimente an diesen Standorten (z. B. Hau s- haltswaren im Möbelmarkt) zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche von besonderer Bedeutung und wird durch die Verwaltung konsequent auf das rechtlich zulässige Maß b e- grenzt. Für die an diesen Standorten ansässige Baumarktbranche muss vor dem Hintergrund der Bestandssituation (mehrere vergleichsweise kleine Märkte) und der insolvenzbedingten Schließung der Praktiker bzw. Max -Bahr Märkte zum Jahreswechsel 2013/2014 von einem Veränderungs- bzw. Entwicklungspotenzial ausgegangen werden. Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Konzeptfortschreibung Die Ergebnisse des Monitorings zeigen, dass in Münster nach wie vor eine dynamische Ei n- zelhandelsentwicklung stattfindet. Die zentrenorientierte Einzelhandelss teuerung im Sinne der Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts bewirkt nachweislich eine Stä rkung und positive Entwicklung in den zentralen Versorgungsbereichen. Neben der City/Innenstadt konnten bzw. können viele Stadtbereichs - und Stadtteilzentren durch E rweiterungen, Verlagerungen oder Neuansiedlungen des Einzelhandels (z. B. in Mecklenbeck, Roxel, Wolbeck oder Kinderhaus) von der zentrenorientierten Entwicklungsstrategie profitieren. In einigen Stadtteilen (z. B. in Coerde, Aaseestadt oder Gremmendorf) l aufen zurzeit Planungsprozesse zur M odernisierung und Neuaufstellung des Einzelhandels bzw. zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche. - 4 - V/0655/2014 Insbesondere für kleinere Stadtteile mit geringer Mantelbevölkerung (z. B. Sentrup, Angelmo d- de oder Gelmer) und für einige peripher gelegene Wohnquartiere wird es vor dem Hintergrund der steigenden Standortanforderungen des Einzelhandels (verkehrliche Anbindung, allgeme i- ner Trend zur Großflächigkeit, Einzugsbereich) schwierig bleiben, ausreichende und attraktive Versorgungsangebote sicherzustellen. Hier kann das Einzelhandelskonzept allerdings nur den Rahmen setzen, der dann durch private Initiativen des Handels, z. B. in Form von Kleinfl ä- chenkonzepten, auszufüllen ist. Verwaltung und Wirtschaftsförderung Münster würden derarti- ge Initiativen, wenn sie denn in Münster entwickelt werden sollen, offensiv unterstützen, um ggf. entsprechende (Modell -)Vorhaben an den Markt zu bringen. Die Sicherung der Nahve r- sorgung ist, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wand els, eine Dauerauf- gabe der Stadtentwicklung mit zunehmender Bedeutung. Im Gegenzug zur aktiven Zentrenstärkung wurden und werden die Ansiedlungs - und Entwick- lungsmöglichkeiten des zentrenrelevanten Einzelhandels an den nicht integrierten dezentralen Standorten durch Einsatz der Bauleitplanung und differenzierte Kontrolle in den Genehm i- gungsverfahren deutlich begrenzt. Dies erfüllt auch den Zweck, Gewerbeflächen für originär handwerks- und produktionsorientierte Gewerbebetriebe zu sichern. Für die Strategie der Zentrenstärkung bedarf es eines „langen Atems“, da in der Regel umfang- reiche liegenschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen und planerische Vorleistungen e r- bracht werden müssen. Grundsätzlich wird dabei, wie zahlreiche Beispiele in Münster zeigen, die Umstrukturierung im Bestand, auch durch Abriss und Neubau, immer wichtiger. Nur eine konsequente Umsetzung des Einzelhandelskonzepts in Kooperation mit den maßgeblichen Akteuren des Einzelhandels kann den erforderlichen Vertrauensschutz und die Planungs si- cherheit bieten, um die gewünschten Investitionen in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt zu generieren. Dies hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in den letzten Ja h- ren nachvollzogen, denn in dem Maße, in dem ein vom Rat beschlossenes E inzelhandelskon- zept durch abweichende Entscheidungen durchbrochen wird, sinkt auch sein Gewicht bzw. die Steuerungswirkung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts sollte vor dem Hintergrund der Ergebni sse des Monitoringberichts und unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen (exogene Faktoren) folgende Bausteine, vorbehaltlich weiterer Vorschläge aus der politischen Beratung und späterer Beteiligung der Akteure des Einzelhandels sowie der Öffentlichkeit, umfassen: Aktualisierung der Datengrundlage zum Einzelhandel und zu den Diens tleistungsnutzungen als rechtssichere Grundlage für die Funktionsbestimmung und räumliche Abgrenzung zen t- raler Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB (interne und ggf. externe Aufbereitung), Aktualisierung der Potenzialanalyse (Verkaufsflächenprognose) für den Einzelhandel s- standort Münster unter Berücksichtigung der dynamischen Einzelhandelsentwicklung der letzten Jahre sowie aktueller Daten zur Einwohner - und Kaufkraftentwicklung (externe Auf- bereitung), Überprüfung des Zentrensystems und der räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgung s- bereiche unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Anpassung des Einzelhandelskonzepts an die seit dem 13.07.2013 geltende n neuen la n- desplanerischen Anforderungen bzw. Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (gem. LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel –), Vertiefung des Nahversorgungskonzepts unter Berücksichtigung der Auswirkungen und An- forderungen des demografischen Wandels an das künftige Netz wohnungsnaher Einze l- handels- und Dienstleistungsnutzungen sowie alternativer Versorgungsmöglichkeiten („Ve r- kaufswagen“, „Bringdienste“, Einkaufen im „Online-Handel“ etc.), Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Münsteraner Sortimentsliste als wesentliche Beu r- teilungsgrundlage für Einzelhandelsvorhaben (Bewertung der Zentrenrelevanz von Sort i- menten), Erörterung möglicher Auswirkungen des wachsenden Marktanteils des „Online-Handels“ auf das Zentrensystem und den Einzelhandelsstandort Münster. Zu B) Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) - 5 - V/0655/2014 Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 02.04.2014 beauf- tragt, mit den Münsterland-Kommunen Gespräche über ein Regionales Einzelhandelskonzept auf- zunehmen. Die Verwaltung hält die Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzepts vor dem Hintergrund des bereits bestehenden, umfangreichen und verpflichtenden Planungs - und Abstimmungsinstru- mentariums auf Bundes - und Landesebene (NRW) für die stadt- und regionalverträgliche Steu e- rung des großflächigen Einzelhandels für nicht erforderlich. Der nicht unerhebliche zeitliche, fina n- zielle und ressourcenbeanspruchende Aufwand ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt. Regionale Einzelhandelskonzepte sind in NRW freiwillig und werden weder durch die Landespl a- nung noch durch die Regionalplanung eingefordert . Ziel eines regionalen Einzelhandelsko nzepts als informelles städtebauliches Planungsinstrument ist es, Spielregeln für eine gemeinsame, früh- zeitige Abstimmung über die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in einem bestimmten räuml i- chen bzw. regionalen Teilraum aufzustellen und anzuwenden. Der zurzeit in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsplan (LEP) NRW gibt für das Münste r- land eine klare siedlungsräumliche Struktur mit Ausrichtung auf das bestehende, funktional gegli e- derte System Zentraler Orte vor . Aus der Funktion der zentralen Orte in der gestuften Hierarchie Ober-, Mittel- und Grundzentren wiederum leiten sich auch grundsätzliche Vorgaben über die Ver- ortung regionalbedeutsamer großflächiger Einzelhandelsvorgaben nach Art, Umfang und Einzug s- bereich ab. Die für Münster als alleiniges Oberzentrum im Münsterland (20 Mittelzentren, 46 Grundzentren) relevante Entwicklungen des Einzelhandels fanden bzw. finden eher außerhalb der Region in anderen Oberzentren statt (z. B. Osnabrück, Bielefeld, Dortmund ). Ein Abstimmungsbe- darf zu Fragen der nachbarschaftlichen und regionalen Einzelhandelsentwicklung ist daher mög- licherweise stärker zwischen benachbarten Grund- und/oder Mittelzentren in der Region gegeben als zwischen dem Oberzentrum Münster und den Grund- bzw. Mittelzentren des Münsterlandes. Öffentlich artikulierte Wünsche oder Forderungen seitens einzelner Kommunen der Stadtregion Münster (11 Umlandkommunen plus Münster) oder darüber hinaus zur Erstellung eines regionalen Einzelhandelskonzepts sind der Verwaltung nicht bekannt. Dennoch findet im Rahmen der Koop e- ration der Kommunen in der Stadtregion Münster, auch ohne das Instrument eines REHK’s, re- gelmäßig ein frühzeitiger Austausch über Einzelhandelsentwicklungen und -planungen statt. Z u- dem ist die im Jahr 2004 aufgebaute und seit dem gepflegte gemeinsame Einzelhandelsdatenbank der Kommunen der Stadtregion Münster per Beschluss der Bürger meisterrunde im Mai 2014 ei n- gestellt worden. Zur Begründung wurde angeführt, dass inzwischen lokale kommunale Einzelha n- delskonzepte mit fundierten Datengrundlagen erstellt wurden und die gesonderte Pflege einer stadtregionalen Einzelhandelsdatenbank nicht mehr wirtschaftlich bzw. erforderlich ist. Der Werdegang der überwiegenden Mehrzahl der bestehenden REHK’e in NRW begann vor rd. 10 bis 15 Jahre n, als es keine landesplanerisch verpflichtenden Vorgaben für die regiona lplanerisch verträgliche Einzelhandelssteuerung gab. Mit den Konzepten wurde versucht, das fehlende Ko r- rektiv der Landesplanung durch selbstbindende Regelungen zu ersetzen. Diese Situation stellt sich heute grundsätzlich anders dar. Mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Sachlicher Teil- plan Großflächiger Einzelhandel – liegt seit dem 13.07.2013 eine neue wirksame landesplaner i- sche Zentralvorschrift zur regionalve rträglichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels vor. Diese bezieht sich i nsbesondere auch auf Vorhaben mit überörtlichem Einzugsbereich (vgl. Ziele z. B. Ziele 1 und 3 sowie Grundsatz 4) und enthält bereits weitgehende und von den Kommunen zu beachtende bzw. zu berücksichtigende Festlegungen (Ziele und Grundsätze). Zudem wurden durch die Novellierungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung in den letzten Jahren (2004, 2007, 2013) die Vorschriften für die kommunale Einzelhandelssteuerung mit dem Ziel des Zen trenschutzes sowie des Schutzes der verbrauchernahen Versorgung geschärft. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Überwachung einer verträglichen und den gesetzlichen Vorgaben gerecht werdenden Einzelhandelsentwicklung in der Region insofern geregelt ist, als diese Aufgabe grundsätzlich der Bezirksregierung obliegt. Die Bezirksregierung ist sowohl bei der Aufstellung und Fortschreibung kommunaler Einzelhandelskonzept als auch im Zuge der Baulei t- planung für großflächigen Einzelhandel mit dem Ziel einer regionalverträglichen Steuerung zu b e- teiligen. - 6 - V/0655/2014 REHK’e mit ihren Regelungen müssen auf dem bereits bestehend en, umfassenden und rechtlich verbindlichen Instrumentarium zur Einzelhandelssteuerung auf Bundes- und Landesebene aufset- zen und können diese lediglich durch Informationsaustausch und Abstimmungsregeln ergänzen . Zudem verfügen die Kommunen in der Region na hezu ausnahmslos über dezidierte eigene von den Räten beschlossene Einzelhandelskonzepte mit einem spezifischen Regelwerk für die verträg- liche Einzelhandelssteuerung. Dazu gehören i. d. R. auch Zielsetzungen und Vorgaben für die S i- cherung der Nahversorgung . Diese Konzepte müssen sich ebenfalls auf die v. g. einschlägigen Rechtsgrundlagen beziehen. Ein sachliches Problembewusstsein zu Bedeutung und Komplexität einer verträglichen Einzelhandelssteuerung, auch in der Region, kann somit auf allen Ebenen i n- zwischen vorausg esetzt werden. Der Mehrwert, der durch ein freiwilliges und informelles REHK über dieses bereits vorhandene, fein differenzierte rechtliche Regelwerk hinaus geschaffen werden könnte, ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden aufwendigen, Finanz en, Zeit und Ressourcen beanspruchenden Erarbeitungsprozesses nur gering. Für die Stadt Münster sind der Verwaltung zudem keine strittigen und mit Abstimmungsproblemen behafteten An siedlungsplanungen des großflächigen Einzelhandels in der Region bekannt, die mit den zur Verfügung stehenden verbind- lichen Planungsinstrumenten und Abstimmungsverfahren nicht oder nicht zufriedenstellend ger e- gelt werden konnten oder können und besondere Abstimmungsregeln erfordern würden. Der v. g. LEP NRW „ Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ enthält u. a. verbindliche Vorgaben für die räumliche Verortung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, ein Verbot zur Beei n- trächtigung zentraler Versorgungsbereiche in der eigenen und in benachbarten Kommunen und eine landesweit einheitliche Festlegung zentrenrelevanter So rtimente (vgl. Ziel 2, Anlage 1) . Dies wären bereits auch wesentliche Bestandteile eines regionalen Einzelhandelsko nzepts. Auch der Regionalplan Münsterland greift die Festlegungen des LEP auf und unterstützt sie . Über die Vo r- gaben des Baugesetzbuches (§§ 1 Abs. 4 und 2 Abs. 2) sind die Kommunen zudem sowohl ve r- pflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung bzw. Landesplanung (s. o.) anzupassen, als auch ihre Bauleitpläne aufeinander abzustimmen, wobei sie sich diesbezüglich bei Einzelha n- delsplanungen auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen können. Da r- über hinaus werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange inklusive der Nac h- barkommunen, die von der jeweiligen Ein zelhandelsplanung betroffen sein können, im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt (§§ 3 und 4 BauGB). Hierdurch ist bereits eine grundsätzliche Abstimmungspflicht bei übergreifenden Ei nzelhandelsplanungen sichergestellt, die routinemäßig von der Verwaltung praktiziert wird. Für die Ergänzung des dargelegten, bereits bestehenden Planungs - und Abstimmungsinstrumen- tariums für eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhandelssteuerung durch Spielregeln in einem informellen regionalen Einzelhandelsk onzept besteht für die Stadt Münster aus Sicht der Verwal- tung weder Anlass noch Bedarf. Ebenso fehlt die Aussicht auf einen signifikanten planerischen Mehrwert, der den zu betreibenden, voraussichtlich hohen Aufwand rechtfertigen würde. Sollte es jedoch eine von Seiten Dritter getragene, aktiv federführende Initiative zur Erarbeitung eines REHK geben, die eine Mitwirkung der Stadt Münster wünschen würde, wäre die Verwaltung dazu grun d- sätzlich bereit. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: „Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster“ Anlage 2: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0002/2014
Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster
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Anlage 1 zur Vorlage V/0655/2014 Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Abteilung 61.2 – Vorbereitende Planung, Stadterneuerung Fachstelle 61.21 – Räumliche Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung Bearbeitung: Reinhard Hopp, Michael Telgmann 09/2014 Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster Inhalt Seite 1. Auftrag und Zielsetzung ........................................................................... 6 2. Datengrundlage ............................................................................................. 6 3. Einordnung des Einzelhandelsstandortes Münster ............... 7 4. Betriebe und Verkaufsfläche ................................................................ 8 5. Größenstruktur ............................................................................................. 10 6. Branchenstruktur ........................................................................................ 11 7. Räumliche Entwicklung .......................................................................... 13 8. Nahversorgung ............................................................................................ 19 9. Bau-, Garten-, Möbelmärkte ............................................................... 30 10. Strategische Umsetzung .................................................................... 33 11. Schlussbetrachtung ............................................................................... 35 12. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts ………………… 37 Abbildungsverzeichnis (Abb.) Abbildung 1: Einzugsbereich Innenstadteinzelhandel… .................................................... …..7 Abbildung 2: Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsfläche 2003 - 2013.................................... .9 Abbildung 3: Einzelhandelsentwicklung 1993 - 2013........................................................... …9 Abbildung 4: Einzelhandel mit weniger und mehr als 800m² Verkaufsfläche .............……...11 Abbildung 5: Branchenstruktur 2013........................................………………………………...12 Abbildung 6: Veränderung nach Branchen 2003 - 2013.................................................. ….. 12 Abbildung 7: Einzelhandel nach zentralen, integrierten und dezentralen Lagen............. …..14 Abbildung 8: Entwicklung der Betriebsanzahl in zentralen und integrierten Lagen ……….14 Abbildung 9: Entwicklung der Verkaufsflächen in zentralen und integrierten Lagen ………..14 Abbildung 10: Entwicklung der zentrenrelevanten Verkaufsfläche nach Raumkategorien….15 Abbildung 11: Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel……….22 Abbildung 12: Verkehrsmittelwahl nach Wegezweck............................................................ .24 Abbildung 13: Umsetzung des Einzelhandelskonzepts als fortlaufender Prozess ............... .34 Tabellenverzeichnis (Tab.) Tabelle 1: Übergeordnete Daten zum Einzelhandelsstandort Münster… .......................... …..7 Tabelle 2: Veränderung des Einzelhandels über / unter 800 m² Verkaufsflähe…… ………..10 Tabelle 3: Verteilung des Einzelhandels nach Raumkategorien................…………………...13 Tabelle 4: Lebensmittelmärkte 200m² Verkaufsfläche……… ........................……………...19 Tabelle 5: Entwicklung der Drogeriemärkte seit 12/2010 ................................................…..27 Tabelle 6: Bau-, Garten-, Möbelmärkte mit mehr als 800m² Verkaufsfläche ….…………….31 Tabelle 7: Baumarktausstattung 2014 im Vergleich………… .......................................……..33 Kartenverzeichnis Karte 1: Standortnetz der Lebensmittelmärkte mit mehr als 200 m² Verkaufsfläche………...21 Karte 2: Verkaufsflächenausstattung Nahrungs- und Genussmittel .............. ………………..23 Karte 3: Fußläufige Einzugsbereiche der Lebensmittelmärkte ..................…………………...26 Karte 4: Bestand und Veränderung der Drogeriemäkrte 2011 - 2013 ……………………...29 Karte 5: Standortnetz Bau-, Garten-, Möbelmärkte.......................................................... …..32 Verzeichnis der Anlagen im Anhang Anlage 1: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel… ...................................................... …..39 Analge 2: Münsteraner Sortimentsliste .......................................................... ………………..40 Anlage 3: Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen des Einzelhandelskonzepts ............... 41 Anlage 4: Potenzial- / Verkaufsflächenanalyse gem. Einzelhandelskonzept 2009 ............... 42 Fotos Alle Fotos Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 1. Auftrag und Zielsetzung Der Einzelhandel ist eine der dynamischsten Nutzungen in der Stadt, seine Entwicklungen haben erhebliche stadt- und versorgungs- strukturelle Auswirkungen. Die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach den Vorga- ben des vom Rat der Stadt Münster be- schlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts (kurz: Einzelhandelskonzept) in Verbin- dung mit den einschlägigen Rechtsgrundla- gen gehört daher als Daueraufgabe zu den Kernthemen der Stadtentwicklung. Mit Be- schluss über das Einzelhandelskonzept ist die Verwaltung beauftragt worden, regelmä- ßig über die Entwicklungen des Einzelhan- dels vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Konzepts zu berichten. Das Einzelhan- delsmonitoring ist somit integraler Bestandteil der Konzeptumsetzung und dient auch des- sen Wirkungskontrolle. Der letzte Monitoringbericht zur Einzelhan- delsentwicklung wurde mit der Vorlage V/0765/2010 vorgelegt. Ergänzend zum tur- nusmäßigen Monitoringbericht besteht seit 2011 zudem die Möglichkeit, aktuelle Infor- mationen über die flächendeckende Be- stands- und Nutzungsstruktur des Einzelhan- dels sowie die Zentrenstruktur in Münster über das Einzelhandelsinformationssystem im Internet abzurufen (geo.stadt- muenster.de/einzelhandel). Vor dem Hintergrund der avisierten Fort- schreibung des Einzelhandelskonzepts ana- lysiert der Bericht in knapper Form den Be- stand und die relevanten Veränderungspa- rameter des Einzelhandels. Schwerpunktset- zungen erfolgen zum Thema Nahversorgung und – vor dem Hintergrund der Veränderun- gen im Baumarktsektor (Insolvenzen Prakti- ker und Max Bahr) – zum Thema großflächi- ger Einzelhandel in den Branchen Möbel, Baumarkt und Gartencenter. Der Bericht widmet sich in der „Schlussbe- trachtung“ der Fragestellung, ob die wesentli- chen Ziele des Einzelhandelskonzepts Sicherung und Entwicklung der oberzent- ralen Versorgungsfunktion Münsters (ins- besondere der City/Innenstadt) Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (City/Innenstadt, Stadtbereichszentren, Grundversor- gungszentren) Sicherung und Stärkung der Nahversor- gungsstrukturen Sicherung von Gewerbeflächen für das Produzierende Gewerbe (d. h. Verhinde- rung nicht verträglicher Einzelhandelsan- siedlungen in Gewerbegebieten) bisher erfolgreich umgesetzt werden konnten. Abschließend werden Empfehlungen für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts benannt. 2. Datengrundlage Zum Jahresende 2013 wurde die Einzelhan- delsdatenbank im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung im Zuge der laufenden Beobachtung des Einzelhandels- geschehens aktualisiert. Dies geschieht, er- gänzend zur turnusmäßigen Vollerhebung aller Einzelhandelseinrichtungen im dreijähri- gen Rhythmus (zuletzt im Dezember 2012), auf der Basis von Pressemeldungen, der Auswertung von Bauakten oder gezielten Einzelerhebungen. Die sortimentsbezogene Verkaufsflächenermittlung erfolgt nach dem Schwerpunktprinzip, d. h. Randsortimentsflä- chen (z. B. Körperpflegeprodukte im Super- markt oder Haushaltswaren im Möbelhaus) werden, um den regelmäßigen Erhebungs- aufwand handhabbar zu halten, nicht diffe- renziert erhoben (für Differenzierung der Sor- timente vgl. Anlage 2). Über das Monitoring werden alle wesentlichen Veränderungen und insbesondere größeren Entwicklungen des Einzelhandels im Münster im laufenden Jahr erfasst. Darüber hinaus stehen aktuelle münsterspezifische Datengrundlagen zum Einzelhandel der Gfk GeoMarketing GmbH Nürnberg und der Comfort Hamburg GmbH zur Verfügung. Der Bericht bezieht sich im Schwerpunkt auf die Einzelhandelsentwicklung zwischen Ende 2003 bis Ende 2013, also den Zeitraum seit Bestehen des Einzelhandelskonzepts (Rats- beschluss Mai 2004). 3. Einordnung des Einzelhan- delsstandortes Münster Die Stadt Münster verfügt vor dem Hinter- grund ihrer oberzentralen Funktion in Verbin- dung mit den umfangreichen und attraktiven Einzelhandelsangeboten in der Innenstadt und der Gesamtstadt über einen weiten, die Stadtgrenzen überschreitenden Einzugsbe- reich. In Münster und den umliegenden Münsterlandkreisen (Warendorf, Coesfeld, Steinfurt, Borken) leben rund 1,6 Mio. Ein- wohner. Gem. einer Analyse der Comfort Hamburg GmbH (Datengrundlage: Comfort Hamburg GmbH und GfK GeoMarketing, je- weils für 2014) erstreckt sich der unmittelbare Einzugsbereich des Innenstadt- einzelhandels bis südlich der A 30 im Norden, bis östlich von Warendorf im Osten, bis an den nördlichen Ruhrgebietsrand im Süden und bis zur A 31 im Wes- ten (siehe Abb. 1). In diesem Einzugsbereich lebten zum 01.01.2013 knapp 833.000 Einwohner. Die Einzelhandelsda- ten untermauern die Attraktivität und Anziehungskraft des Einzel- handelsstandortes Münster. Die Münsteraner verfügen über eine überdurchschnittliche einzelhan- delsrelevante Kaufkraft (106,5), die Umsatz- (140,2) und Zentrali- tätswerte (131,7) liegen weit über dem Bundesdurchschnitt (Index 100). Die seit Jahren hohe Zent- ralitätskennziffer macht deutlich, dass der Umsatz des Münsteraner Einzelhandels deut- lich die Nachfrage der Einwohner in Münster (Einzelhandelskaufkraft) übersteigt. Somit steht einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von knapp 1,8 Mrd. Euro ein Umsatz des Münsteraner Einzelhandels von rd. 2,1 Mrd. Euro gegenüber. Auch die Gesamtverkaufs- flächenausstattung je Einwohner von 2,18 m² Verkaufsfläche liegt deutlich über dem bun- desdurchschnittlichen Wert von 1,44 m². Dies trifft auch auf die Ausstattung mit Verkaufs- Tab. 1: Übergeordnete Daten zum Einzelhandelsstandort Münster Einwohner in MS (zum 31.12.2013) * 1 298.518 Einwohner in MS und Einzugsbereich (zum 01.01.2013)* 2 832.693 Einzelhandelskaufkraft in MS (Mio. €)* 3 1.786 Einzelhandelsumsatz in MS (Mio. €)* 3 2.100 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer* 3 106,5 Umsatzkennziffer* 3 140,2 Zentralitätskennziffer* 3 131,7 Anzahl Einzelhandelsgeschäfte* 1 2.014 Verkaufsfläche (m²)* 1 651.676 Verkaufsfläche je EW (m²)* 1 2,18 Verkaufsflächen Nahrungs- und Genussmittel je EW (m²)* 1 0,46 *1 Stadt Münster / Amt 61, *2 Comfort Hamburg GmbH (Einzelhandelsdaten für Müns- ter 2014), *3 GfK GeoMarketing (Einzelhandelsdaten für Münster 2014) Abb. 1: Einzugsbereich Innenstadteinzelhandel Quelle: COMFORT Hamburg GmbH flächen je Einwohner im Bereich Lebensmit- telversorgung (Nahrungs- und Genussmittel) zu, die mit 0,46 m² über dem bundesdurch- schnittlichen Wert von rd. 0,38 m² liegt. 4. Betriebe und Verkaufsfläche Zum Jahresende 2013 wurden 2.014 Einzel- handelsbetriebe mit insgesamt rd. 651.700 m² Verkaufsfläche in Münster ermittelt (vgl. Abb. 2). Das ist im Saldo ein Plus von 18 Betrieben und rd. 4.200 m² Verkaufsflächen gegenüber dem in der letzten Vollerhebung (12/2012) ermittelten Vorjahresstand, der bezogen auf die Anzahl der Betriebe einen Tiefststand im Vergleich der erfassten Stände in den letzten 10 Jahren darstellt. Die ermit- telte Zunahme bei der Anzahl der Einzelhan- delsbetriebe ist auch auf die sukzessive Wie- dernutzung von leer stehenden Ladenlokalen der ehemaligen Drogeriemarktketten Schle- cker und Ihr Platz zurückzuführen. Die Schlie- ßung von über 40 Ladenlokalen im Zuge der Schlecker-Insolvenz war maßgeblich für den niedrigen Geschäftsstand zum Jahresende 2012 verantwortlich. Die ermittelte Zunahme der Verkaufsfläche zum Ende 2013 gegenüber dem Vorjahres- stand (rd. 4.200 m²) basiert u. a. auf der Neu- ansiedlung bzw. Eröffnung mehrerer Ge- schäfte am Alten Fischmarkt (z. B. „Strell- son“, „Camp David“, „GANT-Store“) mit ins- gesamt rd. 2.300 m², aber auch auf Neuan- siedlungen in den Stadtteilzentren (z. B. Lidl im Stadtteilzentrum Kinderhaus oder Ross- mann im Stadtteilzentrum Mecklenbeck). Der bundesweite Trend des stetigen Ver- kaufsflächenwachstums im Einzelhandel lässt sich auch in der Einzelhandelsentwicklung in Münster ablesen. So ist die Verkaufsfläche seit Ende 1993 stetig, zum Teil expansiv an- gestiegen, während der maßgeblich in den 90er Jahren vollzogene starke Rückgang der Einzelhandelsbetriebe seit 2003 mit leichten Schwankungen zu stagnieren scheint. Dynamische Einzelhandelsentwicklung in Müns- ter: Möbel Discount Finke, Stadtbereichszentrum Mecklenbeck, Alter Fischmarkt Die Schere zwischen Verkaufsflächenwachs- tum bei gleichzeitigem Rückgang der Einzel- handelsbetriebe klafft weit auseinander (vgl. Abb. 3). Allein in den letzten 10 Jahren seit Ende 2003 ist die Verkaufsfläche (ohne Kfz) in Münster um knapp 70.000 m² angestiegen. Dies entspricht etwa der Größe von insge- samt 10 Fußballfeldern oder einem statisti- schen Zuwachs von rd. 7.000 m² Verkaufsflä- che pro Jahr. Das dynamische Verkaufsflä- chenwachstum vergangener Jahre resultiert insbesondere aus Einzelhandelsgroßprojek- ten (z. B. Erweiterung Möbel Finke, Einzel- handelsgroßprojekte in der Innenstadt), aber auch aus der sukzessiven Ausweitung des Standortnetzes der Lebensmitteldiscounter durch Neuansiedlungen. Zurzeit befinden sich – vornehmlich in den zentralen Lagen der Stadt – noch verschie- dene bedeutsame Entwicklungsvorhaben mit maßgeblichen Einzelhandelsflächen in einer Gesamtgrößenordnung von deutlich über 20.000 m² Verkaufsflächenpotenzial in der Planungs- bzw. Realisierungs- oder Umset- zungsphase: Erweiterung Zentrum Kinderhaus, Fertig- stellung 2. Teilabschnitt* Eröffnung 08/2014 Stadtbereichszentrum Mecklenbeck, Er- öffnung 2. Teilabschnitt Stadtbereichszentrum „Hafencenter“ am Hansaring Neubau HBF Münster „Bahnhof Hiltrup“ neues Stadtteilzentrum auf den Flächen der York-Kaserne Modernisierung Coerdemarkt Modernisierung Aaseemarkt Darüber hinaus bestehen an gem. Einzel- handelskonzept ausgewiesenen Sonder- standorten (z. B. Albersloher Weg / Lod- denheide, Schifffahrter Damm, Robert- Bosch-Straße) Ansiedlungsmöglichkeiten für den großflächigen nicht zentren- bzw. innenstadtrelevanten Einzelhandel in einer Größenordnung von insgesamt über 20.000 m². In den nächsten Jahren ist daher mit ei- nem weiteren, wenn auch gegenüber der sehr dynamischen Entwicklung zwischen 2003 und 2009, abgeschwächten Wachs- tum der Verkaufsfläche zu rechnen. Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe in Münster wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich wenig verändern und um einen Bestand von rd. 2.000 Betrieben einpendeln. '12/1993 '06/2001 '12/2003 '12/2006 '12/2009 '12/2012 '12 /2013 80 90 100 110 120 130 140 Verkaufsfläche Betriebe (% ) Abb. 3: Einzelhandelsentwicklung 1993 - 2003 2.012 2.059 2.037 1.986 2.014 581.917 617.234 637.368 647.497 651.676 12/2003 12/2006 12/2009 12/2012 12/2013 0500 1.000 1.500 2.000 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Abb. 2: Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsfläche 2003 - 2013 5. Größenstruktur Geschäfte mit weniger als 800m² Verkaufsfläche (Edeka, Netto) und mehr als 800m² Verkaufsflä- che (Toys’R’Us, HIT) Dem allgemeinen Trend in der Einzelhan- delsentwicklung folgend, nimmt auch in Münster das Gewicht des sog. großflächigen Einzelhandels, der in rechtlicher Hinsicht we- gen seiner möglichen städtebaulichen Aus- wirkungen auf die Einzelhandels- und Ver- sorgungsstruktur einer besonderen planeri- schen Steuerung unterliegt, seit Jahren kon- tinuierlich zu. So verringerte sich im Saldo in den letzten 10 Jahren (12/2003 bis 12/2013) der Anteil der Einzelhandelsgeschäfte mit weniger als 800 m² um 20 Betriebe, während die Einrichtungen mit mehr als 800 m² Ver- kaufsfläche um 22 zunahmen. Im gleichen Zeitraum ergab sich für den Einzelhandel mit mehr als 800 m² ein Wachstum von gut 54.000 m² Verkaufsfläche, das damit dreiein- halb mal so groß wie der Zuwachs von ledig- lich rd. 15.500 m² Verkaufsfläche bei den nicht großflächigen Betrieben war. Diese Zahlen bestätigen den ungebrochenen Trend zur Konzentration des Einzelhandels auf großflächige Betriebskonzepte insbesondere in der Fachmarktbranche (z. B. Möbel, Sport, Spielwaren etc.) und im Lebensmitteleinzel- handel (Discounter, Supermärkte etc.). Das unterschiedliche Gewicht von großflächi- gen und nicht großflächigen Einzelhandels- geschäften wird besonders bei der Trennung Tab. 2: Veränderung des Einzelhandels mit weniger und mehr als 800 m² Verkaufsfläche (12/03 -12/13) Betriebe (Anzahl) Verkaufsfläche (m²) Größen- klassen (m²) 12/’03 12/’13 Diff.: 2/’03 - 12/’13 12/’03 12/’13 Diff.: 12/’03 - 12/’13 Summe: unter 800 1.863 1.843 -20 223.380 238.923 15.543 Summe: 800 und mehr 149 171 22 358.537 412.753 54.216 Gesamt- summe 2.012 2.014 2 581.917 651.676 69.759 nach Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche deutlich (vgl. Abb. 4). Den eindeutigen Schwerpunkt der Betriebe stellen mit rd. 91 % die nicht großflächigen Geschäfte mit weniger als 800 m² Verkaufsfläche, wobei hier die sehr kleinen Ladenlokale bis 100 m² Ver- kaufsfläche dominieren. Die großflächigen Betriebe, zu denen auch große Möbelhäuser und Bau- und Gartenmärkte zählen, binden dagegen rd. 2/3 der Gesamtverkaufsfläche in Münster. Dennoch prägen die kleinflächigen Geschäfte, die sich vornehmlich in den zent- ralen Lagen der Stadt befinden, in ganz ent- scheidendem Maß das Erscheinungsbild, die Vielfalt und Lebendigkeit des Einzelhandels in Münster. Davon profitieren besonders die Innenstadt und die Stadtteilzentren. Dass dies so bleibt, ist ein wesentliches Ziel der Umsetzung des Münsteraner Einzelhandels- konzepts. 6. Branchenstruktur Die Branchenstruktur des Münsteraner Ein- zelhandels wird sowohl nach Anzahl der Be- triebe als auch in Bezug auf den Verkaufsflä- chenanteil durch die drei Segmente Nah- rungs- und Genussmittel (24,7 % bzw. 20,7 %), Bekleidung / Schuhe (16,2 % bzw. 16,6 %) und Hausrat / Einrichtung / Möbel (11,1 % bzw. 19,6 %) dominiert. Die weitere Bran- chenstruktur nach Anzahl der Betriebe teilt sich relativ breit gefächert auf, wobei insbe- sondere die Branchengruppen Apotheke / Körperpflege und Druckerzeugnisse / Büro- bedarf einen hohen Anteil aufweisen. Bei den Verkaufsflächen liegt die Branchengruppe Bau-, Gartenartikel fast gleich auf mit dem Segment Bekleidung / Schuhe. Alle anderen Branchengruppen folgen mit großem Abstand und erheblich geringeren Verkaufsflächenan- teilen (vgl. Abb. 5). Bei der Entwicklung der Branchengruppen in den letzten 10 Jahren zeigt sich ein gemisch- tes Bild. In zahlreichen Branchengruppen mit Schwerpunkt in den Segmenten Apotheke / Körperpflege (- 10,9 %) und Elektrowaren (- 10,5 %) hat die Anzahl der Geschäfte abge- nommen. Dies ist zum einen auf die Schle- cker Insolvenz (Apotheke/Körperpflege) zu- rückzuführen und zum anderen, so die Ver- mutung, auf den zunehmenden Anteil des Online-Handels bei Elektrowaren mit Auswir- kungen auf den stationären Fachhandel. Eine signifikante Zunahme der Betriebsan- zahl hat es dagegen in der Branchengruppe Zweiräder + Zubehör (+ 26,9 %) gegeben, gefolgt von den Gruppen Bekleidung / Schu- he (+ 9,6 %) und Spiel / Hobby / Sport (+ 7,7 %). Die Verkaufsflächen sind in den meisten Branchen zum Teil erheblich angestiegen. So ist in den Warengruppen Bekleidung / Schu- he und Spiel / Hobby / Sport jeweils eine Zu- nahme von über 34 % der Verkaufsfläche zu verzeichnen. Auch in weiteren Branchen, so z. B. bei Zweirad + Zubehör und Hausrat / Einrichtung / Möbel (jeweils rd. 20 %) sowie 1.843 91,5% 171 8,5% 238.923 36,7% 412.753 63,3% < 800 m² >= 800 m² Betriebe Verkaufsfläche (m²) Abb. 4: Einzelhandel mit weniger und mehr als 800m² Ver- kaufsfläche im Bereich Nahrungs- und Genussmittel (rd. 15 %) hat es nennenswerte Verkaufsflächen- zuwächse gegeben. Das deutliche Wachstum der Segmente Be- kleidung / Schuhe und Spiel / Hobby / Sport ist insbesondere auf die dynamische Einzel- handelsentwicklung in der Innenstadt zurück- zuführen. Die Großprojekte Münster Arkaden, Hanse-Carré, Stubengasse und Alter Fischmarkt mit ihren zahlrei- chen Geschäften haben maßgeb- lich zu dieser positiven Entwick- lung beigetragen. Besonderes Augenmerk ist auch auf die Ent- wicklung in der Zweiradbranche zu legen. Hier hat neben einem Zu- wachs der Verkaufsfläche auch die Anzahl der Geschäfte erheb- lich zugelegt (plus 18 seit 2003). Die Standorte der entsprechenden Fahrradgeschäfte bzw. -märkte befinden sich, abgesehen von drei großflächigen Anbietern, maßgeb- lich in den zentralen Versorgungs- bereichen und integriert in den Wohngebieten. Dies spricht für die Attraktivität des Radfahrens in Münster und dafür, dass der Fahr- radladen in Wohnungsnähe geschätzt wird und quasi zur Grundversorgung der Radler gehört. In dieses Bild passt auch, dass ein großflächiger Fahrradfachmarkt, der sich erst im Jahr 2007 an einem dezen- tral gelegenen, autoorientierten Standort an der Robert-Bosch- Str. neu angesiedelt hatte, das Geschäft aufgegeben und den Standort Münster im Jahr 2012 wieder verlassen hat. 498 328 223 164 147 119 109 102 98 85 70 46 25 135.016 108.670 127.448 18.435 20.089 7.830 19.340 21.177 107.212 20.486 24.915 3.302 37.756 Nahrungs- und Genussmittel Bekleidung/Schuhe Hausrat, Einrichtung, Möbel A potheke, Körperpflege Druckerzeugnisse/ Bürobedarf Foto, Optik, Schmuck Sonst. EH-Einrichtungen Elektrowaren Bau-, Gartenartikel Zweiräder + Zubehör, Kfz-teile/-Zubeh. Spiel, Hobby, Sport Tankstellen(Shop) Versch. Waren (Waren-, Kaufhaus) 0100 200 300 400 500 0 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 Betriebe VKF (m²) Abb. 5: Branchenstruktur 2013 Nahrungs- und Genussmittel Bekleidung Hausrat, Einrichtung, Möbel Bau-, Gartenartikel Elektrowaren Druckerzeugnisse/ Bürobedarf Zweiräder + Zubehör, Kfz-teile/-Zubeh. Foto, Optik, Schmuck Apotheke, Körperpflege Tankstellen(Shop) Spiel, Hobby, Sport 0 10 20 30 40 -10 -20 Betriebe Verkaufsfläche Veränderung (% ) Abb. 6: Veränderung nach Branchen 2003 - 2013 7. Räumliche Entwicklung Städtebaulich integrierte (Rewe) und nicht integ- rierte Lage (Media Markt, Lidl) Die räumliche Steuerung der Ein- zelhandelsentwicklung ist das Kernanliegen des Einzelhandels- konzepts. Insbesondere geht es darum, Ansiedlungen und Erweite- rungen des großflächigen (mehr als 800 m² Verkaufsfläche), zentrenre- levanten Einzelhandels in die vor- handenen und neu geplanten zent- ralen Versorgungsbereiche zu len- ken bzw. entsprechende Entwick- lungen außerhalb dieser Bereiche zu verhindern. Daraus resultiert sowohl eine Schutzwirkung für die bestehenden als auch eine die Entwicklungsoptionen fördernde Wirkung für die neu geplanten zentralen Versorgungsbereiche gemäß Einzelhandelskonzept (z. B. neues Stadtteilzentrum Gremmendorf). Die Vertei- lung des Einzelhandels auf die definierten unterschiedlichen Raumkategorien des Ein- zelhandelskonzepts zeigt (vgl. Tab. 3 u. An- lage 1), dass rd. 85 % aller Einzelhandelsbe- triebe und rd. 59% der Gesamtverkaufsfläche in Münster innerhalb der zentralen und integ- rierten Lagen lokalisiert sind. Entsprechend der städtebaulichen und versorgungsstruktu- rellen Funktion und Bedeutung der einzelnen Kategorien innerhalb dieser Lagen ist die City/Innenstadt mit 31 % aller Betriebe in Münster und 27 % der Gesamtverkaufsfläche der überragende Einzelhandelsstandort in- nerhalb von Münster. Mit abgestuften Werten entsprechend ihrer Versorgungsbedeutung folgen die Kategorien Stadtbereichszentren (22 % der Betriebe, 16 % der Verkaufsflä- che), Grundversorgungszentren (11 % bzw. 7 %), Nahbereichszentren (5 % bzw. 3 %) und die „Sonstigen integrierten Lagen“, dies sind im wesentlichen Wohn- und Mischgebiete (16 % bzw. 6%). Die dezentralen bzw. nicht integrierten La- gen, dabei handelt es sich um Gewerbege- biete und Sondergebiete außerhalb der Wohnsiedlungsbereiche, nehmen in Bezug auf den Anteil der Gesamtverkaufsfläche in Münster neben der City/Innenstadt ebenfalls Tab. 3: Verteilung des Einzelhandels nach Raumkategorien (12/2013) EH-Einrichtungen Verkaufsfläche (m²) Raumkategorien Anz. (%) (m²) (%) City/Innenstadt 633 31 177.213 27 Stadtbereichszentren 439 22 104.059 16 Grundversorgungszentren 230 11 46.213 7 Nahbereichszentren 97 5 18.095 3 Sonstige integrierte Lagen 321 16 40.416 6 zentrale, integrierte Lagen Summe: 1.720 85 385.996 59 Sonderstandort / Fach- marktzentrum 71 4 146.523 22 Sonstige dezentrale Lagen 223 11 119.157 18 dezentrale Lagen Summe: 294 15 265.680 41 Gesamtsumme: 2.014 100 651.676 100 eine besondere Stellung ein. Hier tritt die im Einzelhandelskonzept ausgewiesene Stand- ortkategorie Sonderstandort / Fachmarktzent- rum mit zwar nur 4 % aller Betriebe, aber 22 % der Gesamtverkaufsfläche hervor. Der hohe Anteil der Verkaufsfläche resultiert ins- besondere aus der Lokalisierung von z. T. sehr großflächigen Möbelhäusern (z. B. Fin- ke), Baumärkten und Gartencentern an die- sen Standorten. Auch die „Sonstigen dezen- tralen Lagen“, hierunter fallen im Schwer- punkt Streulagen des Einzelhandels in Ge- werbegebieten und zu einem sehr geringen Anteil auch Außenbereichsstandorte (z. B. Hofverkauf), binden in der Summe 11 % der Betriebe und 18 % der Verkaufsfläche in Münster. Die nebenstehenden Grafiken zeigen die Entwicklung des Einzelhandels nach Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche in den zentralen und integrierten Lagen. Mit der 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts im Jahr 2009 wurde für zahlreiche zentrale Bereiche eine Änderung der räumlichen Abgrenzung und z. T. auch der Funktions- zuweisung erforderlich. Daraus resultiert, in den Grafiken durch die versetzten Linien ab dem Datenstand 12/2009 kenntlich ge- macht, ein leicht veränderter Einzelhan- delsbesatz (Betriebe und Verkaufsfläche) in den einzelnen Raumkategorien. Der Blick auf die Entwicklung des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen zeigt (vgl. Abb. 8 u. 9), dass diese durch die geziel- te Einzelhandelssteuerung gestärkt werden oder ihren Status Quo i. d. R. halten konnten. In der City/Innenstadt und in den Stadtbe- reichs- und Grundversorgungszentren ist im Zeitraum seit Anwendung des Einzelhandels- konzepts (ab Anfang 2004) eine positive Ver- kaufsflächenentwicklung festzustellen. Dies gilt mit Abstrichen auch für die Entwicklung der Betriebsanzahl. '12/1993 '06/2001 '12/2003 '12/2006 '12/2009 '12/2012 '12 /2013 0 25000 50000 75000 100000 125000 150000 175000 VKF (m²) City/Innenstadt Stadtbereichszentren integrierte Streulagen G rundversorgungszentren Nahbereichszentren Zentrenabgrenzung 02/2009 Abb. 9: Entwicklung der Verkaufsfläche in zentralen und integrierten L agen 1993 - 2003 '12/1993 '06/2001 '12/2003 '12/2006 '12/2009 '12/2012 '12 /2013 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Betriebe City/Innenstadt Stadtbereichszentren integrierte Streulagen G rundversorgungszentren Nahbereichszentren Zentrenabgrenzung 02/2009 Abb. 8: Entwicklung der Betriebsanzahl in zentralen und in- tegrierten Lagen 1993 - 2003 1.720 85,4% 294 14,6% 385.996 59,2% 265.680 40,8% zentrale, integrierte Lagen dezentrale Lagen Betriebe Verkaufsfläche(m²) Abb. 7: Einzelhandel nach zentralen, integrierten und dezentralen Lagen Entwicklung in der City/Innenstadt: Stubengas- se/Hanse-Carreé, Einzug des Herrenausstatters Pohland in das umgebaute Gebäude der ehema- ligen Dresdener Bank im September 2014 Insbesondere in der City/Innenstadt ist in den letzten 10 Jahren ein erhebli- cher Verkaufsflächenzuwachs von rd. 30.000 m² zu verzeichnen. Erfreulich ist auch, dass die Grundversorgungs- zentren (Stadtteilzentren) deutlich an Verkaufsfläche zulegen konnten. Ungünstigere Entwicklungsverläufe nehmen dagegen die kleinen Nahbe- reichszentren mit einer Stagnation und die integrierten Streulagen mit einer kontinuierlichen Abnahme der Ver- kaufsfläche. Diese Standortlagen ge- hören offensichtlich nicht zur ersten Präferenz des Einzelhandels. Ob der aktuelle Status Quo des Einzelhan- delsbesatzes in diesen Lagen in den nächsten Jahren gehalten werden kann, ist vor dem Hintergrund des allgemeinen Ent- wicklungstrends (Großflächigkeit, frequenz- starke Standorte) fraglich. Für die Beurteilung der Steuerungswirkung des Einzelhandelskonzepts ist insbesondere die räumliche Entwicklung des Einzelhandels mit den zentrenrelevanten Sortimenten von Bedeutung (vgl. Anlage 2). Einzelhandelsan- siedlungen mit zentrenrelevanten Sortimen- ten sollen wegen ihrer möglichen schädlichen Wirkungen auf die zentralen Versorgungsbe- reiche (durch Kaufkraftabzug), insbesondere wenn sie großflächig sind, auf die planerisch gewünschten Standorte innerhalb der zentra- len Versorgungsbereiche gelenkt und im Ge- genzug an dezentralen Standorten verhindert werden. Ob und inwieweit dies gelungen ist, zeigt ein Blick auf die Entwicklung der Einzel- handelsverkaufsfläche nach Zentrenrelevanz in den einzelnen Raumkategorien (vgl. Abb. 10). Die Grafik zeigt die Veränderungen der Einzelhandelsverkaufsfläche mit zentrenrele- vanten Sortimenten in den Zeiträumen vor (12/1993 bis 12/2003) und nach (12/2003 bis 12/2013) Anwendung des Einzelhandelskon- zepts als Grundlage für die Einzelhandels- steuerung. Aus Gründen der Datenvergleich- City/Innenstadt Stadtbereichs- zentren Grundversor- gungszentren Nahbereichs- zentren integrierte Streulagen Sonderstandort/ Fachmarktzentrum Sonstige Dezentrale Lagen 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 -5.000 -10.000 0 5 10 15 20 25 30 35 40 -5 -10 12/1993 - 12/2003 (zentrenrel.) 12/2003 - 12/2013 (zentrenrel.) VKF (m²) Abb. 10: Entwicklung der zentrenrelevanten Verkaufsfläche nach Raumkategorien 1993 - 2003 - 2013 barkeit basiert die Auswertung auf den Raumabgrenzungen des Einzelhandelskon- zepts 2004. Insbesondere die City/Innenstadt konnte gegenüber einer Phase des Verkaufsflächen- rückgangs in den 90er Jahren mit einem Plus von über 35.000 m² nach 2003 extrem stark an zentrenrelevanter Verkaufsfläche zulegen. Die hierfür maßgeblichen Projekte wurden bereits in den vorangegangenen Kapiteln genannt. Aktuell wird das Einzelhandelsan- gebot durch den Umbau des Gebäudes der ehemaligen Dresdener Bank (Königsstraße) mit Einzug des Herrenausstatters Pohland auf einer Verkaufsfläche von 1.800 m² er- gänzt. In den Stadtbereichszentren sind auch schon vor 2003, auf der Basis des sei- nerzeitigen Zentrenkonzepts als Vorläufer des heutigen Einzelhandelskonzepts, zahlrei- che zentrenrelevante Einzelhandelsvorhaben realisiert worden (z. B. Saturn im York Cen- ter). Die entsprechende Verkaufsfläche ist dadurch um rd. 20.000 m² angestiegen. Auch zwischen 2003 und 2013 ist die zentrenrele- vante Verkaufsfläche um weitere ca. 5.000 m² gewachsen. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren mit neuen Zuwächsen in nennenswertem Umfang fortsetzten, da meh- rere in Realisierung befindliche Einzelhan- delsvorhaben in dieser Zentrenkategorie, z. B. in den Stadtbereichszentren Kinderhaus und Mecklenbeck, zum Abschluss kommen. Weitere Entwicklungen in den Stadtbereichs- zentren am Hansaring (Hafencenter) und in Hiltrup-Mitte (Bahnhofsvorbereich) mit eben- falls größeren Verkaufsflächenanteilen befin- den sich noch in der Planungsphase. Sehr erfreulich aus Sicht des Einzelhandels- konzepts ist auch die deutliche Verkaufsflä- chenzunahme im Bereich zentrenrelevanter Sortimente in der Kategorie der Grundver- sorgungs- bzw. Stadtteilzentren. Hier ist nach einer Phase der Stagnation in den 90er Jahren ab 2003 wieder ein deutlicher Zu- wachs von rd. 8.000 m² Verkaufsfläche zu verzeichnen. Diese positive Entwicklung be- ruht im Wesentlichen auf den zahlreichen Ansiedlungen und Verkaufsflächenerweite- rungen von Lebensmittelvollsortimentern und Discountern. Oben: Erweiterung des Stadtbereichszentrums Kinderhaus. Unten: Die Planungen zur Umstruktu- rierung des Stadtteilzentrums Coerde laufen Hierunter fallen z. B. die Marktansiedlungen in den zentralen Versorgungsbereichen in Kinderhaus, Nienberge, Roxel und Mecklen- beck (K&K, Lidl) oder auch die z. Tl. großzü- gigen Verkaufsflächenerweiterungen zahlrei- cher Märkte (z. B. Edeka in Wolbeck). Den entsprechenden Ansiedlungen gingen zum Teil jahrelange Vorplanungen voraus. In vie- len Fällen hat erst die Abwehr diverser, auf die Ortsränder oder Gewerbegebiete außer- halb der zentralen Versorgungsbereiche ge- richteter Ansiedlungsbegehren der Einzel- handelsunternehmen den Weg für Investitio- nen in den zentralen Lagen ermöglicht. Da gerade die Lebensmittelmärkte aufgrund ihrer Magnet- und Frequenzwirkung für die Funkti- ons- und Zukunftsfähigkeit der Grundversor- gungszentren eine wichtige Rolle spielen, ist dieser Entwicklung eine hohe Bedeutung beizumessen. Sie bestätigt die bisher erfolg- reiche Umsetzung des Einzelhandelskon- zepts und ist zugleich Ansporn, den einge- schlagenen Weg der zentrenorientierten Ein- zelhandelssteuerung gerade auf der Ebene der Grundversorgungs- und Stadtteilzentren weiter konsequent umzusetzen. Penny Markt im Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost, Solitärlage Netto Markt am Hohen Heckenweg Im Gegensatz zu den höherrangigen Zentren, von der City bis zu den Stadtteilzentren, ist für die kleineren Nahbereichszentren und die integrierten Streulagen (Solitärlagen) des Einzelhandels in den Wohnquartieren kein Zuwachs an zentrenrelevanter Verkaufs- fläche festzustellen. Im Gegenteil ergibt sich, insbesondere für die integrierten Streulagen, nach 2003 ein nicht unerheblicher Verkaufs- flächenrückgang. Diese Entwicklung ist auch eine Folge des Konzentrationsprozesses im Einzelhandel, der immer stärker auf verkehr- lich gut angebundene frequenzstarke Lagen setzt und sich aus den Wohngebieten zu- rückzieht. Der Verkaufsflächenverlust nach 2003 ist insbesondere auch auf die Insolvenz und Schließung aller Filialen der Firma Schlecker bzw. Ihr Platz zurückzuführen. Diese Filialen waren flächendeckend im ge- samten Stadtgebiet ansässig und fanden nach der Schließung in vielen Fällen keine Nachnutzung als Einzelhandelsgeschäft. Ei- nige Filialen stehen heute noch leer, andere wurden umgenutzt (z. B. für Dienstleistun- gen), wenige konnten für Einzelhandelszwe- cke weitergenutzt werden. Eine wichtige Information über die wirksame Umsetzung des Einzelhandelskonzepts lässt sich aus der Entwicklung des zentrenrelevan- ten Einzelhandels in den Kategorien Sonder- standort/Fachmarktzentrum und sonstige dezentrale Streulagen herausfiltern. Diese Standortkategorien befinden sich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche und in- tegrierten Lagen und werden daher auch als dezentrale Lagen bezeichnet. Die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrele- vanten Hauptsortimenten in diesen Bereichen ist nach den Vorgaben des Einzelhandels- konzepts zu verhindern, um die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen (vgl. Anla- ge 1 und 2). Dies geschieht i. d. R. durch die Anpassung der einzelhandelsbezogenen Festsetzungen der für diese Bereiche beste- henden Bebauungspläne an die Zielsetzun- gen des Einzelhandelskonzepts oder durch die Neuaufstellung entsprechender Bebau- ungspläne. Die Auswertung der Daten zeigt, dass auch nach 2003 ein vergleichsweise geringer Ver- kaufsflächenzuwachs mit zentrenrelevanten Sortimenten in diesen Kategorien zu ver- zeichnen ist. Diese Entwicklungen sind je- doch ausschließlich durch die Nachwirkung „alten“ bzw. bestehenden Planungsrechts vor Verabschiedung des Einzelhandelskonzepts im Frühjahr 2004 bedingt. Für einige Bebau- ungspläne, die zum Teil kurz vor Aufstellung des Einzelhandelskonzepts im Jahr 2004 Rechtskraft erlangten und seitens der Stadt Münster nur unter Inkaufnahme von Entschä- digungszahlungen an die Ziele des Einzel- handelskonzepts hätten angepasst werden können, wurde nach Prüfung des einzelhan- delsbezogenen „Gefährdungspotenzials“ ent- schieden, deren Einzelhandelsfestsetzungen nicht zu ändern. Auf dieser Grundlage fanden z. B. die Ansiedlungen des Fahrradfachmark- tes BOC an der Robert-Bosch-Str. oder des Dänischen Bettenlagers an der Königsberger Str. statt. Zurzeit (08/2014) leer stehendes Ladenlokal des ehemaligen Fahrradfachmarktes „BOC“ am Son- derstandort Robert-Bosch-Straße Neuansiedlungen bspw. eines Lebensmittel- discounters oder eines Bekleidungsfachmark- tes auf einem Gewerbegebietsstandort hat es dagegen in Übereinstimmung mit den Ziel- setzungen des Einzelhandelskonzepts seit dessen Anwendung nicht mehr gegeben. Des Weiteren ist der Zuwachs zentrenrelevanter Verkaufsflächen an dezentralen Standorten durch die Ansiedlung von in Gewerbegebie- ten zulässigen Gewerbe- und Dienstleis- tungsbetrieben begründet, die auf unterge- ordneten Flächen selbst hergestellte oder verarbeitete Waren verkaufen (z. B. Geträn- kehandel oder Großbäckerei mit angeglieder- tem untergeordnetem Verkauf an End- verbraucher). Bei der Einzelhandelssteuerung auf dezentra- len Standorten wird den sog. zentrenrelevan- ten Randsortimenten, die in nahezu allen großflächigen Fachmärkten mit nicht zentren- relevanten Hauptsortimenten mit angeboten werden, besondere Aufmerksamkeit gewid- met. Zum Geschäftsmodell des großflächigen Einzelhandels gehört die Gestaltung eines für die Kunden interessanten möglichst vielfälti- gen und umfangreichen Randsortiments (z. B. Bilder / Kunstdrucke oder Haushaltswaren in Möbelmärkten). Auch zentrenrelevante Randsortimente können sich, wenn sie auf überdimensionierten Flächen angeboten wer- den, zentrenschädlich auswirken. Daher ist der Anteil der für diese Sortimente zulässigen Verkaufsfläche an dezentralen Standorten gem. Einzelhandelskonzept in Verbindung mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche be- grenzt. Die Einhaltung dieser Grenze wird in den Genehmigungsverfahren dezidiert über- prüft – und zwar auf der Grundlage der An- tragsunterlagen und bei der späteren Bauab- nahme. Nicht selten müssen Antragsteller daraufhin den Anteil zentrenrelevanter Sorti- mente in ihren Konzepten reduzieren. Unter den v. g. Rahmenbedingungen wird es auch zukünftig immer einen begrenzten Flä- chenzuwachs mit zentrenrelevanten Ver- kaufsflächen an dezentralen Standorten ge- ben können. Bei weiter konsequenter Umset- zung der Vorgaben des Einzelhandelskon- zepts in Verbindung mit dem Einsatz des relevanten städtebaurechtlichen Instrumenta- riums kann allerdings gewährleistet werden, dass es sich hierbei ausschließlich um recht- lich zulässige und zentrenverträgliche Ent- wicklungen handeln wird. 8. Nahversorgung Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Angeboten des sog. täglichen Bedarfs wird, neben den zahlreichen Geschäften des La- denhandwerks (Bäckerei, Konditorei, Flei- scherei), im Wesentlichen durch die Lebens- mittel- und Drogeriemärkte getragen. Ergänzt wird dieses stationäre Netz durch die zahlrei- chen Wochenmärkte, deren Beiträge zur Grundversorgung insbesondere in Stadtteilen mit unterdurchschnittlichem Einzelhandels- angebot von Bedeutung sind. Im Folgenden wird das Standortnetz der Nahversorgung separat für die Bereiche Lebensmittelmärkte und Drogeriemärkte analysiert. Lebensmittelmärkte Von besonderer Bedeutung für die Verbrau- cher in Münster ist die Möglichkeit der woh- nungsnahen Grundversorgung mit Lebens- mitteln. Den eindeutigen Schwerpunkt dieser Versorgung übernehmen die Super- und Verbrauchermärkte als sog. Vollsortimen- ter und die Lebensmit- teldiscounter. Vollsor- timenter und Discoun- ter unterscheiden sich u. a. für den Kunden wahrnehmbar hin- sichtlich Artikelanzahl und Verkaufsfläche. Moderne Vollsortimen- ter streben eine Ver- kaufsfläche von min. 1.200 bis 1.500 m² und zum Teil auch darüber hinaus an und haben i. d. R. deutlich mehr als 10.000 Arti- kel im Angebot. Z. B. bietet der neue Voll- sortimenter Kaufpark im Zentrum Kinder- haus rd. 25.000 Artikel auf 1.700 m² Ver- kaufsfläche an. Bei den Discountern sind es min. 800 bis 1.200 m² Verkaufsfläche (zum Teil auch darüber hinaus) mit durchschnittlich rd. 1.400 Artikeln und damit erheblich weniger als bei den Voll- sortimentern. Vollsortimenter und Discounter sind in Münster durch folgende Unternehmen vertreten: Vollsortimenter: Edeka, Rewe/Kaufpark, K&K und Markant Discounter : Aldi, Lidl, Netto und Penny. Zusätzlich zu diesen Märkten bieten die Selbstbedienungswarenhäuser Marktkauf und HIT einen großflächigen Angebots- schwerpunkt im Bereich Lebensmittel. Hinzu kommt das wachsende Angebot zahlreicher Biomärkte, die ein volles Sortiment an biolo- gischen Lebensmitteln offerieren (SuperBio- Markt 6x, denn’s Biomarkt 1x) und einige, in der Regel privat betriebene Lebensmittelge- schäfte (z. B. asiatische Lebensmittel), die Tab. 4: Lebensmittelmärkte >= 200 m² Verkaufsfläche (Stand 12/2013) Betreiber Märkte (Anzahl) Verkaufsfläche (m²) ∅∅ ∅∅ Verkaufsfläche (m²) Edeka 19 19.638 1.034 Rewe (12x) / Kaufpark (6x) 18 19.782 1.099 K&K 8 7.240 905 Markant 2 2.110 1.055 Summe Vollsortimenter 47 48.770 1.038 Aldi 14 10.961 719 Lidl 12 10.883 862 Netto 11 7.155 650 Penny 2 1.702 851 Summe Discounter 39 30.701 787 Marktkauf (2x), HIT (1x) 3 16.850 5.617 BioSuperMarkt (6x), denn's Biomarkt (1x) 7 3.071 439 Sonstige 6 2.388 398 Summe Gesamt 102 101.780 858*) *) ohne die großflächigen Märkte Marktkauf und HIT allerdings ein reduziertes Angebot gegenüber den Vollsortiment- und Discountmärkten füh- ren. Zum 31.12.2013 gab es in Münster insge- samt 102 Lebensmittelmärkte (ab 200 m² Verkaufsfläche) mit einer Gesamtverkaufsflä- che von rd. 101.800 m². Diese Märkte, darun- ter im Schwerpunkt die Vollsortimenter und Discounter mit zusammen 86 Betrieben und rd. 79.470 m², bilden mit ihrem Versorgungs- angebot das Rückgrat und das Standortnetz der Grundversorgung in Münster. Auffällig ist das Kopf-an-Kopf-Rennen der großen Ketten, sowohl bei den Vollsortimentern als auch bei den Discountern. Bei den Vollsortimentern liegen die Konzerne Edeka und Rewe (dazu gehört auch Kaufpark) mit 19 bzw. 18 Betrie- ben und einer nahezu identischen Gesamt- verkaufsfläche mit jeweils ca. knapp 20.000 m² fast gleich auf. Bei den Discountern halten sich Aldi und Lidl mit 14 bzw. 12 Betrieben und jeweils knapp 11.000 m² Verkaufsfläche fast die Waage. Diese Zahlen machen deut- lich, dass der harte Wettbewerb der großen Konzerne um Marktanteile im Lebensmittel- einzelhandel dazu führt, dass dem jeweiligen Konkurrenten keine Vorteile zugebilligt wer- den und dadurch bedingt, zumindest was die Anzahl und den Verkaufsflächenumfang des Standortnetzes anbelangt, zurzeit ein Kräfte- gleichgewicht in Münster besteht. Der Wettbewerb im Einzelhandel mit seinem Trend zur Großflächigkeit wird aktuell durch die Erweiterungswelle insbesondere im Le- bensmitteldiscountsegment befeuert. Zurzeit modernisieren die großen Betreiber Aldi und Lidl ihre Märkte bzw. das gesamte Standort- netz. So hat Aldi z. B. alle Filialen auf ein neues Inneneinrichtungskonzept umgestellt (Beleuchtung, Farbgebung, Gangbreiten etc.) und beabsichtigt flächendeckend, soweit an den Standorten möglich, die bestehenden Verkaufsflächen z. B. durch Umbau von La- gerflächen in Verkaufsflächen auf eine aus Unternehmenssicht zukunftsfähige Größe von 1.200 m² oder auch mehr Verkaufsfläche zu erweitern. In die gleiche Richtung gehen die Bestrebungen der anderen Wettbewerber im Lebensmitteleinzelhandel. Neu ist in die- sem Zusammenhang auch, dass Aldi und Lidl kleine Filialen ohne Erweiterungsmöglichkeit bzw. mit suboptimalen Standortbedingungen vom Netz nehmen. So wurden eine Aldi Filia- le in Gievenbeck (Rüschhausweg) und zwei Lidl Filialen in der Innenstadt (Aegidiistr.) und in Hiltrup (Glasuritstr.) sowie ein Netto Markt (Hammer Str.) geschlossen. Ein Blick auf die Zahlen der jeweils durch- schnittlichen Verkaufsfläche der einzelnen Betreiber zeigt, dass die Vollsortimenter mit rd. 1.040 m² aufgrund ihrer deutlich höheren Artikelanzahl gegenüber den Discountern mit 790 m² einen erheblich größeren Flächenbe- darf haben. Bei den Vollsortimentern weist das Unternehmen K&K mit 905 m² den ge- ringsten durchschnittlichen Verkaufsflächen- wert auf. Bei den Discountern hat Netto mit 650 m² durchschnittlicher Verkaufsfläche den geringsten Wert, was mit der Übernahme zahlreicher, oft sehr kleiner Märkte des Un- ternehmens Plus im Jahr 2009 zusammen- hängt. Aldi modernisiert, wie auch andere Betreiber im Lebensmitteleinzelhandel, seine Märkte Karte 1: Standortnetz Lebensmittemärkte 2013 Insgesamt ergibt sich ein räumlich breit ge- streutes und insbesondere in der Innenstadt und einigen Stadtteilen feinmaschiges Stand- ortnetz der Lebensmittelmärkte in Münster. Der überwiegende Anteil dieser Märkte befin- det sich in den zentralen Versorgungsberei- chen der Innenstadt und der Stadtteilzentren sowie integriert in den Wohnsiedlungsberei- chen. Diese Märkte leisten den wesentlichen Beitrag zur noch weitgehend fußläufig er- reichbaren wohnungsnahen Grundversor- gung in Münster. Einige Standorte, darunter die großflächigen Märkte Hit an der Gering- hoffstraße und Marktkauf auf der Loddenhei- de, liegen jedoch dezentral an eindeutig au- toorientierten Standorten in Gewerbegebie- ten. Wegen ihrer abseitigen Lage zu den Wohngebieten leisten sie keinen oder nur einen geringen Beitrag zur fußläufigen wohnungsnahen Grundversorgung. Ihre Wir- kung ist eher gegenteilig, da sie den integrierten und zent- ralen Versorgungsstandorten Kaufkraft entziehen und deren Position schwächen. Die quantitative Ausstattung der Bevölkerung mit Nah- rungs- und Genussmitteln liegt mit einem Wert von 0,46 m² Verkaufsfläche je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt von rd. 0,38 m². Dieser Durch- schnittswert für Münster ist trotz deutlichem Verkaufsflä- chenwachstum im Lebensmit- telbereich in den letzten Jah- ren kaum angestiegen, da auch die Bevölkerungszahl erheblich zugelegt hat. Insge- samt kann auf gesamtstädti- scher Ebene von einer weit- gehenden Marktsättigung ausgegangen werden, d. h. die sortimentsspezifische Kaufkraft für Lebensmittel in Münster wird durch die vorhandenen Angebo- te vollständig abgedeckt. Allerdings sind hier- bei räumliche Disparitäten zu beachten. So gibt es in einigen Stadtteilen bzw. Versor- gungsräumen eine zum Teil deutliche Unter- ausstattung mit Lebensmittelverkaufsflächen (z. B. Sentrup, Coerde oder Hiltrup-Ost), während andere Räume bzw. Stadtteile (z. B. Neutor, Berg Fidel oder Hiltrup-Mitte) sehr hohe Werte aufweisen. Diese räumliche Be- trachtung (vgl. Abb. 11 und Karte 2) basiert auf der statistischen Gebietsgliederung und erlaubt nicht in jedem Fall eine Aussage über die Versorgungsausstattung im Stadtteil bzw. in Wohnungsnähe. So haben z. B. die statis- tischen Bezirke Gremmendorf-West und Abb. 11: Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel (m² je Einwohner) in Statistischen Bezirken) Karte 2: Verkaufsflächenausstattung Nahrungs- und Genussmittel in Statistischen Bezirken Berg Fidel nur deshalb hohe Werte, weil die- se die dezentralen, autoorientierten Lagen von Lidl und Aldi an der Robert-Bosch-Str. bzw Marktkauf an der Egbert-Snoek-Str. um- fassen. Diese Standorte tragen jedoch nicht Für immer mehr ältere Menschen wird eine fußläufig erreichbare Nahversorgung immer wichtiger zur fußläufig erreichbaren wohnungsna- hen Grundversorgung bei, weil in räum- licher Nähe nur sehr wenige Menschen wohnen und keine Verbundeffekte mit benachbarten Stadtteilzentren beste- hen. Diese Stadtteilzentren weisen wie- derum, separat betrachtet, nur eine un- terdurchschnittliche Angebotsausstat- tung auf. Durch die Darstellung von 500 m und 700 m Radien als planerisch anerkann- tes Maß für die sog. fußläufige Erreich- barkeit (entspricht in etwa max. 10 Mi- nuten Fußweg) um die Lebensmittel- märkte mit mehr als 200 m² Verkaufs- fläche wird die Raumabdeckung der wohnungsnahen Grundversorgung mit Lebensmitteln sichtbar (vgl. Karte 3). Diese ist in Bezug auf die Gesamtstadt gut ausge- prägt und zeigt nur einige wenige „Lücken“ im Standortnetz, die sich z. B. im Bereich Schloss / Sentrup oder tlw. in den Randberei- chen von Stadtteilen ergeben. Insgesamt haben 82,6 % der Gesamtbevölkerung ihren Wohnstandort innerhalb eines 700 m Radius und 67,9 % innerhalb eines 500 m Radius als fußläufiger Einzugsbereich der Grundversor- gungsstandorte. Dass die sog. fußläufige Erreichbarkeit der Einzelhandelsangebote in Wohnungsnähe auch tatsächlich eine hervorgehobene Be- deutung beim Einkaufsverhalten hat, belegen die aktuellen Ergebnisse der Haushaltsbefra- gung zum Verkehrsverhalten und zur Ver- kehrmittelwahl in Münster (vgl. Verkehrsver- halten und Verkehrsmittelwahl der Münstera- ner, Beiträge zur Stadtforschung, Stadtent- wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, 1/2014). Demnach hat die Verkehrsmittelwahl des sog. Umweltverbundes (zu Fuß, mit dem Rad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln / ÖV) für den Wegzweck Einkaufen mit über 70 % einen sehr hohen Anteil gegenüber dem Ein- Abb. 12: Verkehrsmittelnutzung nach Wegezweck Quelle: Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Müns- teraner, Ergebnisse der Haushaltsbefragung 2013, Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung 1/2014 satz des Autos (28,9 %). 28,1 % der Bevölke- rung erledigen ihre Einkäufe überwiegend zu Fuß, 38,1 % mit dem Fahrrad und 4,9 % mit dem ÖV. Die hohen Werte für den überwie- genden Einkauf zu Fuß und mit dem Rad sind Belege für das Vorhandensein des in Münster weitgehend noch funktionierenden Netzes wohnungsnaher Grundversorgungs- angebote. Offensichtlich werden diese durch die Siedlungs- und Zentrenstruktur beein- flussten Angebote von den Verbrauchern wertgeschätzt und auch nachgefragt. Die Bedeutung funktionierender Nahversor- gungsstrukturen wird auch dadurch deutlich, dass gem. o. g. Haushaltsbefragung über 24 % aller Haushalte in Münster nicht über ein Auto verfügen und somit auf kurze Wege zum Einkaufen, auch ohne den Einsatz des KFZ, angewiesen sind. Das räumlich noch breit gestreute und weit- gehend feinmaschige Standortnetz ist nicht zuletzt ein Verdienst der konsequenten Um- setzung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster. Dieses setzt, gerade auch mit Blick auf den demografischen Wandel, auf eine zentren- und wohnsiedlungsorientierte Erhal- tung und Entwicklung der Lebensmittelmärk- te. Auch in Münster wird trotz Bevölkerungs- wachstum der Anteil älterer und auch hoch- betagter Menschen (älter als 65 bzw. 80 Jah- re) in den kommenden Jahren erheblich zu- nehmen. Im Gegenzug verlangt das Konzept bei Ansiedlungsbegehren auf dezentralen bzw. wohnungsfernen Lebensmittel- marktstandorten eine restriktive Handhabung. Vor dem Hintergrund des harten Wettbe- werbs in der Lebensmittelbranche, verbunden mit dem anhalten Trend zu immer größeren Verkaufsflächeneinheiten und der komplexen planerischen Aufgabe der Integration dieser Betriebe in gewachsene städtebauliche Strukturen, wird es allerdings schwierig sein, eine schleichende Ausdünnung dieses Net- zes gänzlich zu verhindern. Allerdings gibt es auch zahlreiche positive Beispiele in Münster, wie in vorhandenen baulichen Situation durch Nutzungsänderung im Bestand oder Umbauten mit Verkaufsflä- chenerweiterungen die Nahversorgung in den Wohnquartieren gesichert und so Beiträge zur Zentrenstärkung umgesetzt werden kön- nen. Dies gilt z. B. für Hauptgeschäftsstraßen wie die Hammer Str. oder die Warendorfer Str., deren Nutzungsgefüge seit Jahren im Wandel ist. So konnte z. B. an der Hammer Str. ein ehemals gewerblich genutztes Areal für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes umstrukturiert werden oder, im Zusammen- hang mit baulichen Aktivitäten auf dem Nachbargrundstück, die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes an der Warendorfer Str. ermöglicht werden (vgl. Fotos unten). Diese Entwicklungen werden, soweit Hilfestellungen erforderlich sind, offensiv von der Verwaltung oder auch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH unterstützt. dm Markt Hammer Str.(oben), Rewe Markt Wa- rendorfer Str. (unten) Karte 3: Fußläufige Einzugsbereiche der Lebensmittelmärkte Drogeriemärkte Durch die Schlecker Insolvenz im Jahr 2012 hat sich das Standortnetz der Drogeriemärkte in Münster entscheidend verändert. Zwar haben Supermärkte und Discounter als Randsortiment ebenfalls Drogeriewaren im Angebot, jedoch können diese das spezielle Sortiment eines Drogeriemarktes in Bezug auf die Breite und Tiefe des Angebots nicht vollständig ersetzen. Dies gelingt allenfalls den Drogerieabteilungen der großen Verbrauchmärkte wie Hit, Marktkauf oder Edeka (E-Center), die jedoch zum Teil einen dezentralen Standort haben und dort auch nicht zur fußläufig erreichbaren Grundversor- gung beitragen. Im Zeitraum 12/2010 bis 12/2013 wurden in Münster insgesamt 42 Schlecker und Ihr Platz Märkte geschlossen. Das Standortnetz dieser Märkte zog sich nahezu flächende- ckend über das gesamte Stadtgebiet. Durch die Schließungen wurde der wohnungsnahe Bestand der Drogeriemärkte in Münster, von der Innenstadt über die Stadtteile bis zu den Wohnquartieren, erheblich ausgedünnt. Be- sonders betroffen sind die kleinen Versor- gungszentren und viele Wohnquartiere (z. B. Angelmodde Waldsiedlung), in denen Schle- cker maßgeblich und z. T. als einziges Ge- schäft zur Versorgung der Bevölkerung mit Angeboten des täglichen Bedarfs beigetragen hat. Ein flächendeckendes Drogeriemarktnetz besteht nach der Schlecker Insolvenz nicht mehr, viele Stadtteile verfügen heute nicht mehr über ein adäquates Angebot im Bereich der Drogeriewaren bzw. Körperpflegeproduk- te. Einige der ehemaligen z. T. sehr kleinen Schleckerfilialen, die im Durchschnitt eine Verkaufsfläche von lediglich 190 m² hatten, stehen heute noch leer oder wurden für ande- re Zwecke umgenutzt. Andere größere Filia- len, insbesondere in zentralen Lagen, wurden mit neuen Einzelhandelsnutzungen belegt oder dienen als Erweiterungsflächen für un- mittelbar benachbarte Geschäfte. In ökono- mischer Hinsicht haben als Folge der Schle- cker Insolvenz in Münster wie auch bundes- weit insbesondere die Drogeriemarktketten dm und Rossmann, aber auch die Super- märkte profitiert. So wurden im Zeitraum von 12/2010 bis 12/2013 fünf neue Drogeriemärk- te (4 x Rossmann, 1 x dm) eröffnet oder auch bestehende Märkte durch Verkaufsflächen- erweiterungen vergrößert. Zurzeit (08/2014) noch leer stehendes Ladenlokal Schlecker im Stadtteilzentrum Handorf Diese Märkte haben allerdings eine im Ver- gleich zu Schlecker signifikant größere Ver- kaufsfläche (durchschnittlich rd. 560 VKF, Stand 12/2013) und benötigen einen wesent- lich größeren Einzugsbereich. Tab. 5: Entwicklung der Drogeriemärkte seit 12/2010 Bestand: 12/2013 Veränderung seit 12/2010 Drogeriemärkte Anz. VKF (m²) Anz. VKF (m²) Schlecker 0 0 -38 -7.130 Ihr Platz 0 0 -4 -1.120 Rossmann 7 3.849 4 3.119 dm 8 4.605 1 760 Sonstige Droge- rien 5 605 0 0 Summe: 20 9.059 -36 -4.419 Neuer Rossmann im Stadtteilzentrum Mecklen- beck am Dingbänger Weg Die Filialen von Rossmann und dm befinden sich im Schwerpunkt in frequenzstarken La- gen in der Innenstadt und in größeren Stadt- teilen. Wie zuvor im Bereich des Lebensmit- teleinzelhandels aufgezeigt, führt der Kampf um Standorte und Marktanteile auch bei den Drogeriemärkten zu einem fast ausgegliche- nen Auftritt von dm und Rossmann in Bezug auf die Filialanzahl (8 bzw. 7) und die Ver- kaufsfläche (rd. 4.600 bzw. 3.800 m²). Die Entwicklung im Drogeriemarktsektor ist ein weiterer Beleg für den anhaltenden Konzent- rationsprozess im Einzelhandel mit der Ten- denz zu immer größeren Flächeneinheiten in möglichst frequenzstarken Lagen. Karte 4: Bestand und Veränderung der Drogeriemärkte 2011 - 2013 9. Bau-, Garten-, Möbelmärkte Große Bau-, Garten- und Möbelmärkte domi- nieren den sog. großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten. Diese Märkte sind aufgrund ihrer Größe und der angebotenen Waren, die meist sperrig und schwer sind und i. d. R. mit dem Auto abtransportiert werden, kaum in die zentralen Versorgungsbereiche (Innenstadt bzw. Stadt- teilzentren) zu integrieren. Sie dürfen daher auch außerhalb der zentralen Versorgungs- bereiche an verkehrlich gut erreichbaren Standorten in Münster, meist im räumlichen Zusammenhang mit Gewerbegebieten, ange- siedelt werden. Die in diesen Märkten mit angebotenen zentrenrelevanten Randsorti- mente (z. B. Haushaltswaren im Möbelmarkt) sind zum Schutz des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen auf der Ba- sis einschlägiger Rechtsgrundlagen flächen- mäßig begrenzt (max. 10 % der Gesamtver- kaufsfläche, höchstens jedoch 2.500 m²). Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich auf die großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche. Im Bran- chenbereich der Bau-, Garten- und Möbel- märkte gab es zum 31.12.2013 in dieser Größenklasse insgesamt 41 Einzelhandels- geschäfte mit rd. 167.200 m² Verkaufsfläche. Das sind ca. 25 % der Gesamtverkaufsfläche in Münster. Dies macht deutlich, dass diesen großflächigen Märkten ein besonderes Ge- wicht bei der quantitativen Verkaufsflächen- ausstattung der Stadt Münster zukommt. Bei der Verteilung nach Größenklassen fällt auf, dass die meisten der Betriebe eine Ver- kaufsfläche unterhalb von 4.000 m² haben. Unter den Betrieben oberhalb von 4.000 m² Verkaufsfläche gibt es nur zwei Märkte aus der Baumarktbranche mit mehr als 10.000 m² Verkaufsfläche und ein Möbelhaus, das sich mit sogar mehr als 40.000 m² deutlich her- vorhebt. Wegen ihres übergeordneten Ein- zugsbereiches und ihrer Marktpräsenz, nicht zuletzt aufgrund intensiver Werbeaktionen, sind die besonders großen Einzelhandelsbe- triebe mit mehr als 4.000 m² Verkaufsfläche in der kartografischen Darstellung (vgl. Karte 4) mit ihrem spezifischen Firmenlogo hervor- gehoben. Großflächige Märkte mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment: Möbel Finke, Gartencenter Müns- terland, Baumarkt Bauhaus Die räumliche Verteilungsstruktur der groß- flächigen Möbel-, Bau- und Gartenmärkte zeigt eine Konzentration an den im Einzel- handelskonzept für diese Nutzungen ausge- wiesenen Standorten (Kategorie Sonder- standort/Fachmarktzentrum): Nordwest: Steinfurter Str. / BAB 1 Nordost: Schifffahrter Damm / An der Kleimannbrücke Südost: Albersloher Weg / Loddenheide, Robert-Bosch-Str., Hammer Str. / Trautt- mansdorfstr. Südwest: Weseler Str. Das Schwerpunktangebot der großflächigen Betriebe in der Baumarktbranche (Baumärk- te, Heimwerker, Werkzeug) befindet sich im nordöstlichen (Hornbach) und südöstlichen (Bauhaus, Marktkauf, Toom) Stadtgebiet. Dies trifft ebenso auf den Bereich Gartencen- ter zu (Gartencenter Münsterland, Blumen Risse, Gartencenter Newels). Im Bereich des großflächigen Möbeleinzelhandels zeigt sich allein aufgrund der höheren Anzahl der Be- triebe (22) eine breitere räumliche Verteilung. Der Schwerpunkt liegt in der westlichen Stadthälfte mit dem größenmäßig stark domi- nierenden Standort von Möbel Finke / Möbel- discount im Norden und dem Einrichtungs- haus Poco sowie weiteren Möbelangeboten an der Weseler Str. im Süden. Darüber hin- aus gibt es insbesondere in der Innenstadt und am Innenstadtrand zahlreiche zum Teil hochwertige Möbelanbieter mit Verkaufsflä- chen von 1.000 bis unter 3.000 m². Als Markt mit großer Verkaufsfläche ist zudem Möbel Boss an der Robert-Bosch-Str. zu erwähnen. In der östlichen Stadthälfte gibt es dagegen kein nennenswertes Möbelangebot mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche. Eine besondere Entwicklung im Baumarkt- sektor hat sich durch die Insolvenz der Max- Bahr Baumarktkette zum Jahreswechsel 2013 / 2014 vollzogen. Im Zuge der Insolvenz wurden auch die in Münster noch vorhande- nen Märkte am Albersloher Weg / Theodor- Scheiwe-Str. und am Daimlerweg geschlos- sen. Während der Markt an der Theodor- Scheiwe-Str. von der Baumarktkette Bauhaus übernommen wurde und seit dem Frühjahr wieder am Netz ist, wurde der Standort am Daimlerweg einer anderen Nutzung zugeführt und steht dauerhaft für Einzelhandelsnutzun- gen nicht mehr zur Verfügung. Vor der Max Bahr Insolvenz, ebenfalls im Jahr 2013, hatte die zum gleichen Unternehmenskonzern ge- hörige Baumarktkette Praktiker (ehemals Theodor-Scheiwe-Str.) Insolvenz angemeldet und alle Märkte geschlossen. Die Praktiker bzw. Max Bahr-Insolvenz ist Anlass, die generelle Entwicklung in der Baumarktbranche mit Bezug zum Einzelhan- delsstandort Münster in den Blick zu nehmen. Nach Einschätzung aus Fachkreisen haben Tab. 6: Bau-, Garten- und Möbelmärkte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche (12/2013) Anzahl Betriebe VKF nach Größenklassen (m²) Branchen- gruppen 800 bis u. 1.500 1.500 bis u. 4.000 4.000 bis u. 10.000 10.000 bis u. 40.000 mehr als 40.000 gesamt gesamt Baumärkte 3 4 4 2 0 13 57.007 Gartencenter 2 1 3 0 0 6 23.000 Möbelmärkte 11 7 3 0 1 22 87.190 Summe: 16 12 10 2 1 41 167.197 die v. g. Insolvenzen zu einer strukturellen Bereinigung in der Baumarktbranche mit zu vielen Wettbewerbern und seit Jahren sin- kenden Flächenproduktivitäten geführt (vgl. Der Handel - Das Wirtschaftsmagazin für Handelsunternehmer -, Heimwerkerbranche, 12.07.2013). Für Münster ist in Bezug auf die aktuelle Baumarktsituation (gem. Definition der BHB / Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V., d. h. nur Baumärkte mit einer Innenverkaufsfläche von min. 1.000 m² mit umfassendem Sortiment ohne ausge- prägten Schwerpunkt) eine leicht unterdurch- schnittliche Ausstattung festzustellen (vgl. Tab. 7). Mit Blick auf die generelle Kaufkraftbindung im gesamten Bereich der bau- und gartenmarktspezi- fischen Sortimente in Münster wurde bereits im Einzelhandels- und Zent- renkonzept Münster von 2009 auf der Basis gutach- terlicher Berechnungen eine nur moderate Kauf- kraftbindung von leicht über 100 % festgestellt (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Münster, Juli 2009, Seite 57). Ent- wicklungspotenziale wur- den unter Berücksichtigung der oberzentralen Versor- gungsfunktion von Münster bis zu rd. 150 % Kaufkraft- bindung dargestellt. Legt man zugrunde, dass es durch die o. g. Insolvenzen im Vergleich zu 2009 im Saldo einen Verkaufsflä- chenrückgang gegeben hat und durch die starke Ein- wohnerentwicklung von einem deutlich höheren Kaufkraftpotenzial auszu- gehen ist, dürfte es für den oberzentralen Einzelhan- delsstandort Münster auch weiterhin Entwicklungs- möglichkeiten im Bereich der Baumarkt- und Gar- tenmarktbranche geben und der Standort für Inves- toren und Betreiber grund- sätzlich interessant sein. Karte 5: Standortnetz großflächiger Einzelhandel (> 800 m² Verkaufsfläche) in den Branchen Bau-, Garten-, Möbelmärkte Hervorhebung mit Logo: Standorte > 4.000 m² VKF * Ausnahme: Toom Baumarkt Kinderhaus (< 4.000 m²) V or dem Hintergrund begrenzter Flächen- bzw. Ansiedlungspotenziale für den großflä- chigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (Bau-, Garten-, Möbelmärkte) an den hierfür vorgesehenen Standortbereichen (Sonder- standort/Fachmarktzentrum) bleibt die geziel- te Steuerung dieser Nutzungsart des Einzel- handels eine wichtige Aufgabe der Stadtpla- nung. 10. Strategische Umsetzung des Einzelhandelskonzepts Die Verwaltung setzt die zur Verfügung ste- henden planerischen und städtebaurechtli- chen Instrumente konsequent ein, um die Ziele des Einzelhandelskonzepts zu errei- chen. Die Vorgaben und planerischen Mög- lichkeiten für eine städtebaulich verträgliche Einzelhandelssteuerung zum Schutz zentra- ler Versorgungsbereiche (vgl. Anlage 1) wur- den in den letzten Jahren durch die Gesetz- gebung und Rechtsprechung weiter differen- ziert und konkretisiert. So ist das im Bauge- setzbuch (BauGB) und im Landesentwick- lungsplan (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel – fest verankerte Ziel der Erhaltung und Entwicklung der zent- ralen Versorgungsbereiche mittlerweile zum Inbegriff einer städtebaulich geordneten, nachhaltigen Stadtentwicklung geworden. Die flankierende Rechtsprechung hat zudem in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gefällt, die für eine rechtssichere Anwendung der planerischen Instrumente wichtig sind und den Einsatz kommunaler Einzelhandelskon- zepte stärken (z. B. konkrete Definition der Verkaufsfläche, Abgrenzung und Funktion zentraler Versorgungsbereiche, Einzelhan- delsausschluss in der Bauleitplanung auf der planerischen Konzeption von Einzelhandels- konzepten). Im Zuge der Umsetzung des Einzelhandelskonzepts gehört es zum Alt- tagsgeschäft der Verwaltung, Investoren, Architekten, Projektentwickler und Einzel- händler bereits bei ihren Planungs- und Ent- wicklungsüberlegungen intensiv zu beraten. Im wöchentlichen Rhythmus finden in der Bauverwaltung Besprechungstermine statt, in denen die Anfragen und Bauanträge des Ein- zelhandels erörtert und auf ihre Übereinstim- mung mit dem Einzelhandelskonzept sowie dem einzelhandelsbezogenen Planungsrecht geprüft werden. Rückmeldungen an die an- fragenden Investoren und Antragsteller kön- nen so immer kurzfristig erfolgen. Dadurch lässt sich unproduktiver Arbeitsaufwand auf beiden Seiten weitgehend vermeiden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, werden Pla- nungen und Vorhaben die sich im vorgege- benen Rahmen des Einzelhandelskonzepts bewegen, konstruktiv von der Verwaltung unterstützt. Bei nicht konzeptkonformen An- siedlungsvorhaben besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer entsprechenden Modifikati- on der Projektplanung, um eine Anpassung an das Einzelhandelskonzept zu erreichen. Dies ist nicht selten der Fall, wenn es um die zulässige bzw. verträgliche Größe von Ver- kaufsflächen oder den Verkaufsflächenanteil zentrenrelevanter Randsortimente geht (z. B. bei Möbelmärkten). Tab. 7: Baumarktausstattung 2014 im Vergleich E inwohner je Baumarkt Verkaufsfläche je 10.000 Einwohner Bund 36.600 1.650 NRW 43.100 1.540 Münster 49.800 1.460 Quelle: Baumarkt-Strukturuntersuchung 2014, gemaba Lev.- Hitdorf 2014, eigene Berechnungen Flankierend zu den Beratungsleistungen der Verwaltung steht für die Öffentlichkeit bzw. die Akteure des Einzelhandels seit Mitte 2011 das Einzelhandelsinformationssystem Müns- ter im Internet als transparentes Auskunfts- system und als Planungshilfe zur Verfügung (geo.stadt-muenster.de/einzelhandel). Auf- bauend auf der Einzelhandelsdatenbank können hier aktuelle Bestands- und Nut- zungsdaten bzw. –strukturen des Einzelhan- dels auf der Basis frei wählbarer Karten- grundlagen (Stadtplan, Luftbild etc.) und in Kombination mit einer planungsrechtlichen Auskunft (Bebauungspläne) abgerufen wer- den. Dadurch schafft das Informationssystem Transparenz und Offenheit sowie einheitliche Informations- und Bewertungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ein- zelhandelskonzepts. Auch das in Federführung der Verwaltung jährlich mindestens ein Mal stattfindende In- formations- und Austauschgespräch zu Ein- zelhandelsfragen mit den Behörden und Insti- tutionen des Einzelhandels (u. a. Wirtschafts- förderung Münster GmbH, Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Einzelhan- delsverband Westfalen-Münsterland e. V., Handwerkskammer Münster) schafft Trans- parenz, Routine und Vertrauen, aber auch die Möglichkeit zur Erörterung kontroverser Posi- tionen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Einzelhandelskonzepts. Abb. 13 zeigt die Anwendung und Umsetzung des Einzelhandelskonzepts als fortlaufenden Prozess. Die Erfahrungen der Akteure mit der Umsetzung des Konzepts und die Erkennt- nisse aus dem Monitoring zur Einzelhandels- entwicklung bilden neben externen Grundla- gen, wie z. B. zu beachtender neuer gesetzli- cher Bestimmungen, die Basis für Überle- gungen und mögliche Inhalte zur Fortschrei- bung des Konzeptes in einem angemessenen zeitlichen Rhythmus (alle fünf bis acht Jahre). Ziele EH-Konzept / -Fortschrei- bungen (5 – 8 Jahre) Regeln Instrumente Akteure Investoren Verwaltung Politik Einzelhändler Behörden/Institutionen Bürger Umsetzung / Steuerung der Einzelhandelsentwicklung Investorenberatung Bauantragsverfahren Bauleitplanung . . Rahmenplanung Liegenschaftspolitik … Monitoring / Erfolgskontrolle Messen Analysieren Bewerten Erkenntnisse gewinnen Beschluss Stadtrat Monitoringbericht Berichten Erfordernisse / Vorschläge Konzeptfortschreibung … Abbildung 13: Umsetzung des Einzelhandelskonzepts als fortlaufender Prozess 11. Schlussbetrachtung Die Ergebnisse des Einzelhandelsmonito- rings belegen, dass das Einzelhandelskon- zept seit seiner Aufstellung im Jahr 2004 so- wie seit der ersten Fortschreibung im Jahr 2009 wirksam und erfolgreich ein- und umge- setzt werden konnte. Bisher ist es gelungen, den wesentlichen Zielsetzungen gerecht zu werden: Die oberzentrale Versorgungsfunktion des Einzelhandelsstandortes Münster konnte gefestigt werden. Dies belegen die nach wie vor hohe Einzelhandelszentrali- tät und insbesondere die zahlreichen qua- litativ hochwertigen Einzelhandelsgroß- projekte mit starker Strahlkraft und Mag- netwirkung in der Innenstadt. Die Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (Ci- ty/Innenstadt, Stadtbereichszentren, Grundversorgungszentren) als wesentli- ches Anliegen des Einzelhandelskon- zepts sind auf einem guten Weg. In vielen Zentren konnten, nach zum Teil umfang- reichen planerischen Vorleistungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts, Einzelhandels- neuansiedlungen oder auch Verkaufsflä- chenerweiterungen realisiert werden. Für weitere Stadtteile (z. B. Coerde, Aasee- stadt oder Gremmendorf) steht diese Aufgabe noch bevor. Entsprechende Pla- nungen sind bereits eingeleitet. Aufgrund der Flächenansprüche des Einzelhandels, insbesondere im Bereich der Grundver- sorgung (Lebensmittel, Drogerie), wird die Integration dieser Einrichtungen in die gewachsenen Strukturen in den zentralen Versorgungsbereichen immer schwieri- ger. Für die Zukunft wird daher die Um- strukturierung baulicher Bestandssituatio- nen, wenn die Möglichkeiten hierfür be- stehen oder geschaffen werden können (z. B. auch durch Abriss und Neubau), ei- nen höheren Stellenwert einnehmen müssen. Nur so kann es gelingen, der dynamischen Einzelhandelsentwicklung auch innerhalb der zentralen Versor- gungsbereiche, die durch diese Entwick- lung einem erheblichen Anpassungsdruck ausgesetzt sind, Rechnung zu tragen. Die Sicherung und Stärkung der Nah- versorgungsstrukturen gestalten sich weiterhin schwierig. Die generelle Ent- wicklung im Lebensmitteleinzelhandel und – wie am Beispiel der Schlecker In- solvenz aufgezeigt auch im Drogerie- marktsektor – tendiert zu immer größeren Flächeneinheiten an frequenzstarken Standorten. Dabei fallen die kleineren Nahversorgungsbereiche und die solitä- ren Märkte in den Wohnquartieren durch das Standortraster der großen Ketten. Mit stadtplanerischen Mitteln sind diese un- ternehmerischen Entscheidungen, die zur Aufgabe kleinerer Nahversorgungsge- schäfte führen, nicht beeinflussbar. Zwar ist in Münster, auch Dank der Anwendung des Einzelhandelskonzepts, immer noch ein weitgehend dichtes Netz von woh- nungsnahen Grundversorgungsangebo- ten vorhanden. Dennoch ist die schlei- chende Ausdünnung des Nahversor- gungsangebotes in der Fläche die zwangsläufige Folge dieser Entwicklung. Bisher ist der Einzelhandel Lösungen und Konzepte schuldig geblieben, wie mit Kleinflächenkonzepten ein angemesse- nes stationäres Grundversorgungsange- bot z. B. in Sentrup, Angelmodde oder Gelmer sichergestellt werden kann. Diese Konzepte sind allerdings grundsätzlich darauf angewiesen, dass sie auch von den Verbrauchern im Einzugsbereich nachgefragt und aufgesucht werden, da sonst ein rentierlicher Betrieb nicht mög- lich ist. Sind Investoren bzw. der Einzel- handel bereit, kleinere Märkte in integrier- ten Lagen außerhalb der zentralen Ver- sorgungsbereiche neu anzusiedeln oder bestehende Geschäfte durch Verkaufsflä- chenerweiterungen zu erhalten, gibt die Verwaltung offensiv und konstruktiv alle p lanungs- und baurechtlichen Hilfestel- lungen, die dafür erforderlich sind. Insbe- sondere vor dem Hintergrund des demo- grafischen Wandels bleibt die Erhaltung und Entwicklung der Nahversorgung eine Daueraufgabe der Stadtentwicklung und Einzelhandelssteuerung mit zunehmen- der Bedeutung. Auf der Grundlage des Einzelhandels- konzepts sind zahlreiche Bebauungsplä- ne zur Begrenzung der Einzelhandels- zulässigkeit in Gewerbegebieten mit dem Ziel des Zentrenschutzes und der Sicherung von Flächen für Produktion und Handwerk geändert worden. Dadurch konnte die massive Ansiedlung von Ein- zelhandelsnutzungen in diesen Räumen, wie sie in den 80er und 90er Jahren statt- gefunden und tlw. zur Verdrängung des produzierenden Gewerbes geführt hat, weitgehend eingedämmt werden. Neu- ausweisungen für großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel an de- zentralen Standorten sind heute i.d.R. nur noch durch die bauleitplanerische Fest- setzung von Sondergebieten mit dezidier- ten Einzelhandelsfestsetzungen möglich. Auch hierdurch wird der den Grund- stückspreis treibende Ansiedlungsdruck des Einzelhandels von den originären Gewerbegebieten ferngehalten und die Flächen für das Handwerk und produzie- rendes Gewerbe gesichert. Wichtig, aber aufwendig in der Umsetzung und Kontrol- le, ist nach wie vor die Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente in Ein- richtungen des großflächigen nicht zent- renrelevanten Einzelhandels (z. B. Mö- belhaus). Gleichzeitig ist es wichtig, die Entwicklungsbedarfe des großflächigen Einzelhandels in der Möbel-, Bau- und Gartenmarktbranche im Blick zu haben, auf die planerisch geeigneten Standorte zu lenken und ihre städtebauliche Ver- träglichkeit für bauleitplanerische Festset- zungen abzusichern. Die strategische Umsetzung des Ein- zelhandelskonzepts greift auf allen Ebe- nen und hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Das Einzelhandelskon- zept mit seinen Spielregeln ist unter den Akteuren bekannt und wird akzeptiert. Die zentrenorientierte Einzelhandelsentwick- lung zahlt sich somit aus. Dies belegen die zahlreichen positiven Entwicklungen in der Innenstadt und in vielen Stadtteil- zentren. Hierfür bedurfte es nicht selten eines langen Atems, da für die Strategie der Zentrenstärkung i. d. R. umfangreiche liegenschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen und planerische Vorleistungen erbracht werden müssen. Diese konse- quente und ausdauernde Verfolgung der Ziele des Einzelhandelskonzepts wird auch in Zukunft erforderlich sein, da nur so der erforderliche Vertrauensschutzes und die notwendige Planungssicherheit geschaffen werden können, um die ge- wünschten Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versor- gungsbereiche zu generieren. Hierfür ist die Absicherung der Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts durch die Bauleit- planung eine zentrale Voraussetzung. Insbesondere gilt es weiterhin, Ansied- lungen des zentrenrelevanten Einzelhan- dels an nicht konzeptkonformen Standor- ten, z. B. in Gewerbegebieten, mit pla- nungsrechtlichen Mitteln auszuschließen oder auf das zulässige Maß zu begren- zen. Die erfolgreiche Umsetzung des Einzel- handelskonzepts kann nur gemeinsam mit den zahlreichen Akteuren und Orga- nisationen des Einzelhandels gelingen. Hier ist die vielfältige Kooperation und Kommunikation unverzichtbar und – auch mit Blick auf eine Fortschreibung des Ein- zelhandelskonzepts – beizubehalten und zu intensivieren. 12. Empfehlungen zur Fortschrei- bung des Einzelhandelskonzepts Die Erkenntnisse aus dem Einzelhan- delsmonitoring sind eine wichtige Diskus- sions- und Bewertungsgrundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Ein- zelhandelskonzepts. Neben der generel- len Überprüfung und ggf. Aktualisierung der konzeptionellen Grundlagen (vgl. An- lage 3) resultieren weitere relevante As- pekte und Erfordernisse mit Relevanz für die Konzeptfortschreibung u. a. aus äuße- ren Einflussfaktoren (z. B. höchstrichterli- che Rechtsprechung) und sollen hier, vorbehaltlich zusätzlicher Anregungen der Akteure im Zuge der politischen Beratung und Öffentlichkeitsbeteiligung, nur kurz angerissen werden: Aktualisierung der rd. sieben Jahre al- ten Datengrundlage (2006 / 2007) zum Einzelhandel und zu den Dienstleis- tungsnutzungen als rechtssichere Grundlage für die Funktionsbestim- mung und räumliche Abgrenzung zent- raler Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB . Überprüfung des Zentrensystems und aller ausgewiesenen zentralen Ver- sorgungsbereiche (vgl. Anlage 1) dar- aufhin, ob sie die durch die aktuelle Rechtsprechung definierten Anforde- rungen erfüllen und somit von der städtebaulichen Schutzwirkung des BauGB profitieren können. Dabei sind insbesondere Urteile zur Ausweisung bzw. Qualifizierung und räumlichen Abgrenzung zentraler Versorgungsbe- reiche (z. B. Bundesverwaltungsge- richt vom 17.12.2009, AZ 4 C 2/08) sowie zu Anforderungen an die Aus- stattung von Nahversorgungszentren (z. B. Oberwaltungsgericht Münster vom 15.02.2012, AZ 10 D 32/11. NE) zu berücksichtigen. Anpassung des Einzelhandelskon- zepts an den seit dem 13.07.2013 rechtskräftigen LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – als neue landesplanerische Kernvor- schrift zur Steuerung des großflächi- gen Einzelhandels (das Einzelhan- delskonzept 1. Fortschreibung 2009 basiert noch auf der rechtlichen Grundlage des nicht mehr existenten Landesentwicklungsprogramms NRW, § 24a). Aktualisierung der branchenbezoge- nen Bindungsquoten und der Potenzi- alanalyse / Verkaufsflächenprognose von 2007 (vgl. Anlage 4) unter Zugrun- delegung aktueller Daten zur Bevölke- rungs- und Kaufkraftentwicklung sowie unter Berücksichtigung der dynami- schen Einzelhandelsentwicklung seit der letzten Fortschreibung im Februar 2009 (Verkaufsflächenzuwachs > 40.000 m² gegenüber Datengrundlage 2006). Die Bindungsquoten i. V. mit der Potenzialanalyse sind ein häufig nachgefragter Orientierungsrahmen für Projektentwickler, Investoren und den Handel. Vorschläge für die Verortung zukünfti- ger Flächenbedarfe des Einzelhan- dels, insbesondere für den großflächi- gen Einzelhandel mit nicht zentrenre- levanten Hauptsortimenten an den Sonderstandorten (Bau-, Garten-, Mö- belmärkte). Vertiefung des Nahversorgungskon- zepts und Überprüfung aller Möglich- keiten, die Grundversorgung in kleine- ren Zentren und Wohnquartieren zu stärken bzw. Lücken im Versorgungs- netz zu schließen. Dabei sind die Auswirkungen und Anforderungen des demografischen Wandels an das stati- onäre Netz wohnungsnaher Einzel- handels- und Dienstleistungsnutzun- gen (zudem Erörterung zusätzlicher Möglichkeiten der Nahversorgung wie „Bestell- bzw. Bringservice“, Lebens- mitteleinkauf im Internet, rollende Ver- kaufswagen etc.) besonders zu be- rücksichtigen. Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Münsteraner Sortimentsliste (vgl. Anlage 2) als wesentliche Beurtei- lungsgrundlage für Einzelhandelsvor- haben unter Berücksichtigung der gem. Anlage 1 zum LEP NRW – Sach- licher Teilplan Großflächiger Einzel- handel – Liste der stets zentrenrele- vanten Sortimente (Bewertung der Zentrenrelevanz von Sortimenten: z. B. Lampen/Leuchten, Heim- und Haustextilien / Bettwaren) Erörterung möglicher Auswirkungen des wachsenden Marktanteils des On- line-Handels auf das Zentrensystem und Identifizierung von „Risiken“ (z. B. Kaufhauskrise) für die zukünftige Ent- wicklung der City/Innenstadt bzw. des Einzelhandelsstandortes Münster … Anlage 1: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel * * zentrale Versorgungsbereiche i. S. des BauGB Anlage 2: Münsteraner Sortimentsliste Zentr enrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente •• •• Antiquitäten •••• B aby- und Kinderartikel •• •• Bas telbedarf •• •• Bek leidung aller Art •• •• Bücher, Fachliteratur •• •• Bür obedarf, Organisationsmittel •• •• Computer und –zubehör, Kommuni- kations elek tronik •• •• Elektrokleingeräte •• •• Fahr räder und Zubehör •• •• Fotoger äte und -artikel •• •• Geschenkartikel •• •• Gl as/Porzellan/Keramikartikel •• •• Handarbeitenartikel /Strickwaren •• •• Haushaltwaren, Hausratartikel •• •• Heim- u. Haustextilien, Bettwaren •• •• Jagdar tikel/Waffen •• •• Kuns tgewerbliche Erzeugnisse, Bil der und - rahmen •• •• Lederwaren •• •• Leuchten •• •• Medi zinische u. orthopädische Arti kel •• •• Musikinstrumente, Musikalien •• •• Opti sche und akustische Erzeugnis- se •••• Schr eib- u. Papierwaren, Schulbedarf •• •• Sc huhe •• •• Spi elwaren, Hobbyartikel •• •• Spor tartikel/-geräte/ -bekleidung •• •• Stoffe, Tuche, Meterware •• •• Unterhal tungselektronik, Tonträger •• •• Uhren, E delmetallwaren, Schmuck •• •• Telefone / -zubehör Nah- /Gr undversorgung: •• •• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) •• •• Droge rie-/Parfümerieartikel •• •• Getr änke •• •• Kos metische Artikel •• •• Nahrungs- und Genussmittel •• •• Phar mazeutische Artikel •• •• Tabak waren •• •• Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere •• •• Zei tschriften, Zeitungen Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen Badeinrichtungen Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, Bau- und Heimwerkerbedarf) Baustoffe (inkl. Fliesen) Blockhäuser, Wintergärten, Zäune) Bodenbeläge Boote und Zubehör Campingwagen und –artikel, Zelte Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware Herde/Öfen/Kamine Installationsbedarf für Gas, Sanitär u. Heizung Kleineisenwaren, Werkzeuge Küchen Möbel, Büromöbel Motorräder, -zubehör u. –reifen Rolläden, Rollos, Markisen Sauna-/Schwimmbadanlagen Tapeten, Lacke Teppiche Zoologischer Bedarf/lebende Tiere Münsteraner Sortimentsliste (gem. Ratsbeschluss zum Einzelhandelskonzept vom 11. Februar 2009) Anlage 3: Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen des Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts D as Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ist ein informelles Planinstrument für die städtebaulich verträgliche räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung. Als vom Rat beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept ist es bei der Aufstellung der Bauleitpläne als Abwägungsbelang zu berücksichtigen (§§ 1 Abs. 6 Nr. 11 und 9 Abs. 2a BauGB). Es dient der Einzelhandelssteuerung und ist Grundlage für die Be- urteilung von Erweiterung- und Ansiedlungsvorhaben. Strategische und planerische Grundsätze dienen als Richtschnur für das Verwaltungshandeln und die Umsetzung des Konzepts. Kernziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ist der Erhalt und die Entwicklung der zentralen Versor- gungsbereiche, die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung sowie die Sicherung von Gewer- beflächen für Produktion und Handwerk. Das Konzept besteht im Wesentlichen aus den Baustei- nen: Ziele, Standortkonzeption und der Münsteraner Sortimentsliste. Das begleitende Monitoring dient der Berichterstattung im Sinne einer Erfolgskontrolle. Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2009) Standortkonzeption ( vgl. Anlage 1) Zentr ensystem Zentrale Versorgungsberei- che Nahversorgungsstandorte Sonderstandorte Ansiedlungsregeln Sortimentsliste ( vgl. Anlage 2) Zentr enrelevante Sortimente Zentren- und nahversor- gungsrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente Potenzialanalyse / E ntwicklungsprog- nose (vgl. Anlage 4) Angebots- und Nachfrage- strukturen Anforderungen Handel u. Städtebau Qualitative und quantitative Entwicklungsperspektiven Ziele S icherung und Entwicklung der oberzentralen Versorgungsfunktion Münsters (insbesondere der City/Innenstadt) Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche (City/Innenstadt, Stadtbereichszentren, Grundver- sorgungszentren) Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsstrukturen Sicherung von Gewerbeflächen für das Produzierende Gewerbe (d. h. Verhinderung nicht verträglicher Einzelhan- delsansiedlungen in Gewerbe- und Industriegebieten) bisher erfolgreich umgesetzt werden konnten. Monitoring Regel mäßige Erhebung und Pflege der Datengrundlagen zum Einzelhandel Analyse und Bericht über die Einzelhandelsentwicklung Kontrolle der Zielerreichung Ableitung von Handlungsempfehlungen Anlage 4: Potenzialanalyse / Verkaufsflächenprognos e gem. Einzelhandels- und Zentren- konzept (1. Fortschreibung 2009) 0% 25% 50% 75% 100% 125% 150% 175% 200% 225% 250% 275% 300% Nahr ungs-/ Genussmi t t el Dr oger i e/ Par f ümer i e PBS/ Zei t ungen, Zei t schr i f t en Bl umen/ Zoo Bekl ei dung und Zubehör Schuhe, Leder war en Spor t / Fr ei zei t Spi el war en Bücher GPK, Geschenke, Hausr at Haus- und Hei mt ext i l i en Uhr en/ Schmuck Fot o/ Opt i k Neue Medi en El ekt r o/ Leucht en Teppi che, Bodenbel äge baumar kt -/ gar t encent er spezi f . Möbel , Ant i qui t ät en Sonst i ges Best and zusät zl i ch Best and zusät zl i ch Bindungsquoten in Münster nach Sortimenten im Ist-Zustand (2007) und 2020 gem. Entwicklungsprognose Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, 1. Fortschreibung 2009, Seite 57 Berechnung durch Stadt- und Regionalplanung, Dr. Acocella, Lörrach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (26)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0655/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37