V/0242/2019
Verteilerstraße Roxel (B- Plan 485)
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0242/2019 Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 19 . 40180 Düsseldorf BE “2 20012018 | Stern Seite 1 von 1 Herrn Aktenzeichen Stadtbau rat (bei Antwort bitte angeben) Robin Denstorff “ IA 1 Stadt Münster 48127 Münster MR Dr. Mühl Telefon 0211 3843-3206 Fax 0211 3843-939131 markus.mühl@vm.nrw.de Sehr geehrter Herr Denstorff, herzlichen Dank für die Vorstellung der Planung der Entlastungsstraße Roxel am 01.02.2018 und die anschließenden telefonischen Erläuterungen durch Herrn Rüller. Wir halten dieses Vorhaben der Planung für eine sinnvolle netzrelevante Maßnahme und begrüßen die entsprechenden Planungen der Stadt Münster und das vorhandene Baurecht. Vor diesem Hintergrund wird zu gegebener Zeit das Vorhaben bei der Förderung wohlwollend geprüft. TU, Michael Heinpe Dienstgebäude und Lieferanschrift: Stadttor 1 40219 Düsseldorf Telefon 0211 3843-0 Telefax 0211 3843-939110 poststelle@vm.nrw.de * www.vm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel vom Hauptbahnhof zur Haltestelle Stadttor: Straßenbahnlinie 709 Buslinie 732
Beschlussvorlage
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V/0242/2019 V/0242/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verteilerstraße Roxel (B- Plan 485) Beratungsfolge 21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der aktualisierten Planung zur Verteilerstraße Roxel (B-Plan 485) wird auf Grundlage des Lageplans vom März 2019 zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksaquise zur Realisierung der Verteilerstraße Roxel umgehend aufzunehmen und mit dem Erwerb der Flächen zu beginnen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme Grunder- werbs- und Baukosten entstehen. Ab 2021 sind Planungsmittel im Haushalt eingestellt. Begründung: Mit der Vorlage V/0359/2009 – „Bebauungsplan Nr. 485: Roxel – Nordumgehung zwischen Havixbe- cker Straße und Roxeler Straße“ wurde die Planung für die „Nordumgehung Roxel“ durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. Mit dem Amtsblatt des 52. Jahrgangs – Nr. 11 – vom 03.07.2009 wurde das Inkrafttreten des Bebauungsplans öffentlich bekannt gemacht. Im Ergebnis gemeinsamer Gespräche der städtischen Politik als auch der Verwaltungsführung der Stadt Münster mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium mit Schreiben vom 18.06.2018 den Hinweis gegeben, dass aufgrund der Rechtskraft des B-Plans 485 und dem damit einhergehenden Planungs- und Baurecht Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 11.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0242/2019 eine Förderung des Projektes wohlwollend geprüft werde. Die Verwaltung hat daraufhin den verkehrstechnischen Entwurf, welcher maßgebliche Grundlage des B-Plans 485 ist, auf Richtigkeit der aktuell anzusetzenden allgemeinen anerkannten Regeln der Technik überprüft. Aufgrund des Umstandes, dass sich Regelwerke und Normen, als auch die städti- schen Anforderungen zum Teil geändert haben, wurde der gemeinsame, kombinierte Geh-/Radweg entlang der neuen Verteilerstraße Roxel von 2,50 m auf 3,00 m, auf Grundlage des Veloroutenkon- zepts (V/0650/2016), verbreitert. Diese Verbreiterung kann innerhalb der B-Plan-Grenzen abgebildet werden und bedarf somit keines neuen B-Plans bzw. einer B-Plan-Änderung. Weitere Anpassungen im Verkehrsraum sind nicht notwendig. Die für die Umsetzung der Planung erforderlichen Flächen befinden sich noch nicht vollumfänglich in städtischem Eigentum. Die Verwaltung wird daher auf der Grundlage der aktualisierten Planung um- gehend die Grundstücksaquise aufnehmen. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Schreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW 2. Überarbeitete Verkehrsplanung zum B-Plan 485
Anlage 2
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WH Fahrradständer B U S Nordumgehung Roxel Nordumgehung Roxel wird rekultiviert Gem. Geh -u. Radweg Gem. Geh -u. Radweg Rückhaltebecken Gem. Geh -u. Radweg Nordumgehung Roxel Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0242/2019 Bebauungsplan Nr. 485 Verteilerstraße Roxel zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße - Planverkleinerung - Maßstab 1:10000
Anlage A
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Anlage A zur V/0242/2019 Kurzüberblick Aufgrund gemeinsamer Gespräche der Stadt Münster mit dem Ministerium für Wirtschaft, Ener- gie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, hat das Ministerium die grundsätzliche Fördermöglichkeit der Maßnahme genannt. Nach Prüfung der rechtskräftigen B-Plan-Unterlagen wird im Zuge des Veloroutenkonzepts aus- schließlich die Breite der Nebenanlage (gemeinsamer Geh-/Radweg) von 2,50 m auf 3,00 m an- gepasst. Die Rechtskräftigkeit des B-Plans wird nicht berührt. Mit dem Grunderwerb der noch zu erwerbenden Flächen kann begonnen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft “ verfolgt. Das Teilziel lautet „Bau einer Verteilerstraße zur Entlastung des Ortskerns von Roxel“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Zunächst muss der Grunderwerb ge- tätigt werden um die weitere Planung / Bau voran zu bringen. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Havixbecker Straße
- Roxeler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0242/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37