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V/0242/2019

Verteilerstraße Roxel (B- Plan 485)

Vorlagen 06.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 28.03.2019, TOP 10.2

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage A

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Anlage 1

1130 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0242/2019

Ministerium für Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 19 .
40180 Düsseldorf BE “2 20012018

| Stern Seite 1 von 1
Herrn Aktenzeichen
Stadtbau rat (bei Antwort bitte angeben)
Robin Denstorff “ IA 1
Stadt Münster
48127 Münster

MR Dr. Mühl

Telefon 0211 3843-3206
Fax 0211 3843-939131
markus.mühl@vm.nrw.de

Sehr geehrter Herr Denstorff,

herzlichen Dank für die Vorstellung der Planung der Entlastungsstraße
Roxel am 01.02.2018 und die anschließenden telefonischen
Erläuterungen durch Herrn Rüller. Wir halten dieses Vorhaben der
Planung für eine sinnvolle netzrelevante Maßnahme und begrüßen die
entsprechenden Planungen der Stadt Münster und das vorhandene
Baurecht. Vor diesem Hintergrund wird zu gegebener Zeit das Vorhaben
bei der Förderung wohlwollend geprüft.

TU,

Michael Heinpe

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Telefon 0211 3843-0
Telefax 0211 3843-939110
poststelle@vm.nrw.de

* www.vm.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel
vom Hauptbahnhof zur
Haltestelle Stadttor:
Straßenbahnlinie 709
Buslinie 732

Beschlussvorlage

2961 Zeichen

V/0242/2019 
V/0242/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verteilerstraße Roxel (B- Plan 485) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der aktualisierten Planung zur Verteilerstraße Roxel (B-Plan 485) wird auf Grundlage des 
Lageplans vom März 2019 zugestimmt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksaquise zur Realisierung der Verteilerstraße 
Roxel umgehend aufzunehmen und mit dem Erwerb der Flächen zu beginnen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die  Realisierung der Straßenbaumaßnahme Grunder-
werbs- und Baukosten entstehen. Ab 2021 sind Planungsmittel im Haushalt eingestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0359/2009 – „Bebauungsplan Nr. 485: Roxel – Nordumgehung zwischen Havixbe-
cker Straße und Roxeler Straße“ wurde die Planung für die „Nordumgehung Roxel“ durch den Rat der 
Stadt Münster beschlossen. Mit dem Amtsblatt des 52. Jahrgangs – Nr. 11 – vom 03.07.2009 wurde 
das Inkrafttreten des Bebauungsplans öffentlich bekannt gemacht. 
 
Im Ergebnis gemeinsamer Gespräche der städtischen Politik als auch der Verwaltungsführung der 
Stadt Münster mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium mit Schreiben vom 18.06.2018 den Hinweis gegeben, dass 
aufgrund der Rechtskraft des B-Plans 485 und dem damit einhergehenden Planungs- und Baurecht 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
11.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0242/2019 
eine Förderung des Projektes wohlwollend geprüft werde. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin den verkehrstechnischen Entwurf, welcher maßgebliche Grundlage des 
B-Plans 485 ist, auf Richtigkeit der aktuell anzusetzenden allgemeinen anerkannten Regeln der 
Technik überprüft. Aufgrund des Umstandes, dass sich Regelwerke und Normen, als auch die städti-
schen Anforderungen zum Teil geändert haben, wurde der gemeinsame, kombinierte Geh-/Radweg 
entlang der neuen Verteilerstraße Roxel von 2,50 m auf 3,00 m, auf Grundlage des Veloroutenkon-
zepts (V/0650/2016), verbreitert. Diese Verbreiterung kann innerhalb der B-Plan-Grenzen abgebildet 
werden und bedarf somit keines neuen B-Plans bzw. einer B-Plan-Änderung. 
Weitere Anpassungen im Verkehrsraum sind nicht notwendig. 
 
Die für die Umsetzung der Planung erforderlichen Flächen befinden sich noch nicht vollumfänglich in 
städtischem Eigentum. Die Verwaltung wird daher auf der Grundlage der aktualisierten Planung um-
gehend die Grundstücksaquise aufnehmen.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen:   
1. Schreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW 
2. Überarbeitete Verkehrsplanung zum B-Plan 485

Anlage 2

344 Zeichen

WH Fahrradständer
B
U
S
Nordumgehung Roxel
Nordumgehung Roxel
wird rekultiviert
Gem. Geh -u. Radweg
Gem. Geh -u. Radweg
Rückhaltebecken
Gem. Geh -u. Radweg
Nordumgehung Roxel
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0242/2019 
Bebauungsplan Nr. 485
 Verteilerstraße Roxel  zwischen Havixbecker Straße und Roxeler Straße - Planverkleinerung - Maßstab 1:10000

Anlage A

2198 Zeichen

Anlage A zur V/0242/2019 
Kurzüberblick 
Aufgrund gemeinsamer Gespräche der Stadt Münster mit dem Ministerium für Wirtschaft, Ener-
gie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, hat das Ministerium die 
grundsätzliche Fördermöglichkeit der Maßnahme genannt.  
Nach Prüfung der rechtskräftigen B-Plan-Unterlagen wird im Zuge des Veloroutenkonzepts aus-
schließlich die Breite der Nebenanlage (gemeinsamer Geh-/Radweg) von 2,50 m auf 3,00 m an-
gepasst. Die Rechtskräftigkeit des B-Plans wird nicht berührt. Mit dem Grunderwerb der noch zu 
erwerbenden Flächen kann begonnen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Bau einer Verteilerstraße zur Entlastung des Ortskerns von Roxel“.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Zunächst muss der Grunderwerb ge-
tätigt werden um die weitere Planung / Bau voran zu bringen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

21.03.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Havixbecker Straße
  • Roxeler Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0242/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37