3645/2019
Fassaden und Dachsanierung Alt- und Anbau Bürgerhaus Kalk
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3780 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/50/26 Vorlagen-Nummer 3645/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fassaden und Dachsanierung Alt- und Anbau Bürgerhaus Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 die Sanierung von Fassade und Dach des Bürgerhaus Kalk und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. Gemäß Kostenberechnung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von 347.569,17 Euro brutto benötigt (einschließlich Kosten der Projektsteuerung und Baunebenkosten). Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unter- haltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Alternative: Es wird auf die Sanierung der von baulichen Mängeln betroffenen Fassade und des Daches des Bür- gerhaus Kalk verzichtet. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 347.569, 17 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Bürgerhaus Kalk ist mittlerweile fast 30 Jahre alt. Altersbedingt bedürfen Dächer und Fassaden von Alt- und Anbau des Bürgerhauses Kalk einer Sanierung, um einer unkalkulierbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit durch absturzgefährdete Fragmente und weiteren Schadensentwicklungen wie Durchfeuchtungen bis in die Innenräume und Frostschäden vorzubeugen. Ein Großteil der Mauerabdeckungen entlang der Fassade des Bürgerhauses Kalk ist absturzgefähr- det. Substanzielle Schäden am Betonmauerwerk machen eine Abdichtung des Mauerwerks erforder- lich (Betonsanierung). Damit verbunden ist ein Neuanstrich der Fassade sowie der Fensterrahmen außen. Ebenso muss die Neuabdeckung der Dächer inklusive aller Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen sowie der Austausch der Regenrinnen und Fallrohre von Alt- und Anbau des Bürgerhauses Kalk er- folgen. Voraussetzung ist die Erneuerung der Unterspannbahn unterhalb der Dachdeckung. Einge- schlossen ist die Erneuerung der Dachausstiege nach aktuellen Richtlinien der Energiesparverord- nung. Darüber hinaus soll der Ausbau des Dachbereiches als dringend notwendiger Lagerraum erfol- gen. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren fungiert als Bauherr; die städtische Gebäudewirtschaft zeichnet für die Projektsteuerung verantwortlich. Zur Beschlussalternative: Der Verzicht auf die Sanierung hätte zur Folge, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutz von Passanten und Besucher/innen der Einrichtung vor absturzgefährdeten Fassaden- und Dach- fragmenten Fangnetze installiert werden müssten. Im Übrigen würden infolge fortschreitender Scha- densentwicklungen erhebliche Durchfeuchtungen nach Starkregenereignissen und Frostschäden drohen. 3 Anlagen Kostenberechnung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 26.09.2019 (Fassaden- und Dachsanie- rung Alt- und Anbau Bürgerhaus Kalk).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3645/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.11.2019
- Erstellt
- 17.10.2019 16:20