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Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Grimlinghauser Weg/Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg

Mitteilung BV 0548/2018 vom 07.03.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 0548/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Grimlinghauser Weg/Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg Die bestehende Verkehrsführung der Kreuzung Grimlinghauser Weg/Hackhauser Weg/ Üdesheimer Weg wurde überprüft. Es wurde festgestellt, dass die Hauptverkehrsströme über die Straßen Grimlin- ghauser Weg und Üdesheimer Weg fließen. Auf diesen beiden Straßen befinden sich ebenfalls die Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. Der Hackhauser Weg ist derzeit vorfahrtsberechtigt ge- genüber dem Grimlinghauser Weg und dem Üdesheimer Weg. Zur Optimierung der Verkehrssituation wird die Verkehrsregelung angepasst. Hierdurch werden der Grimlinghauser Weg und der Üdesheimer Weg vorfahrtsberechtigt gegenüber dem Hackhauser Weg. Die örtliche Situation nach Aufgabe des Schulstandortes in unmittelbarer Nähe der Kreuzung, als auch die geringen Verkehrsfrequenzen, sowie die bereits vorhandene Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erübrigt eine gesonderte Sicherung der Fußgängerquerung durch Zebrastreifen. Auch die Verkehrsfrequenzen liegen unterhalb der nach der Fußgängerüberwegs- Richtlinie empfohlenen Schwelle, ab der solche Einrichtungen gerechtfertigt sind. Daher wird die bis- her vorhandene provisorische Markierung der Fußgängerüberwege entfernt.

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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