V/0729/2011
Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel
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Berichtsvorlage
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V/0729/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel Beratungsfolge 05.10.2011 Sportausschuss Bericht Bericht: Mit der öffentlichen Berichtsvorlage V/0607/2011 wurde dem Sportausschuss der Stadt Münster in seiner Sitzung am 15.09.2011 ein Planungs- und Finanzierungskonzept für eine neue Zwei- fachsporthalle im Ostviertel als Ersatz für die eingestürzte Sporthalle Münster 08 vorgestellt. Der Sportausschuss nahm die Berichtsvorlage zur Kenntnis, es schloss sich eine eingehende Aussprache an. Im Anschluss daran beschloss der Sportausschuss einstimmig die Verwaltung mit folgendem Prüfauftrag zu beauftragen: „Die Stadt prüft, ob die Möglichkeit besteht, mit den im Haushaltsplanentwurf 2012 veranschla- gen Mitteln von 3,5 Mio. € eine Dreifachsporthalle am Standort der alten Sporthalle Münster 08 zu errichten. Dabei sollen die Pläne und Kosten der unlängst in Münster-Roxel gebauten Drei- fachsporthalle als Grundlage dienen. Von Seiten der FDP-Fraktion wurde der vorstehende Prü- fungsauftrag um die Prüfung eines möglichen PPP-Projektes erweitert“. Die Sportverwaltung hat aufgrund der politischen Antragslage in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement den benannten Kostenorientierungsrahmen von ca. 3,5 Mio. € erneut beleuchtet. Im Ergebnis wird mitgeteilt, dass hier bereits folgende, standortbedingte und konjunk- turelle Einflüsse berücksichtigt wurden: Die alte Sporthalle Münster 08 stand, wie sich beim Abbruch der Halle zeigte, auf einer ca. 2 m starken Kriegstrümmer-/Bauschuttanfüllung. Ein Wiederaufbau an der Stelle erhöht dadurch den Gründungsaufwand beträchtlich. Der vorhandene Bauschutt ist geringfügig "schadstoffbelastet", in der derzeit abgedeckten Form aber unbedenklich. Ein in größerem Umfang notwendiger Bodenaushub muss aber als "Sonder- müll" kostenträchtig entsorgt werden. Der gewünschte Verbindungsbaukörper zur alten Halle muss eine Ebenendifferenz von ca. 1,50 m barrierefrei überwinden. Im Bestand an der "Schnittstelle" vorhandene Besucher-WCs müssten gegebenenfalls verlegt werden, um eine gemeinsame Eingangshalle herzustellen. Daher ist ein Vorlagen-Nr.: V/0729/2011 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 22.09.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0729/2011 standortindividueller Entwurf notwendig, der diese Situation berücksichtigt. Durch diesen Verbin- dungsbaukörper ergeben sich Zusatzkosten, die über das Standardraumprogramm einer Sport- halle hinausgehen. Für eine neue Zweifachsporthalle müssen bis zu 20 Stellplätze neu geschaffen werden. Der Parkplatz gegenüber dem Standort ist bereits durch Bedarfe des städtischen Hallenbades Ost, der Außensportflächen von SC Münster 08, der öffentlichen Sportflächen in der Sportanlage Münster-Ost (Mauritz-Lindenweg) und der vorhandenen Schulen vollständig ausgelastet. Daher sind diese Stellplätze inklusive Zufahrt neu auf dem Grundstück zu errichten. Die Baupreise sind, seit Vergabe des GU-Auftrages zur Sporthalle Roxel Ende 2009, spürbar angezogen. Die Vergabe erfolgte seinerzeit in einer sehr günstigen Gesamtsituation (schwache Konjunkturphase - hohes Unternehmerinteresse am Auftrag), die in der Form momentan nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Annahmen, dass zu den genannten Kosten auch eine Dreifachsporthalle realisierbar sein müss- te, sind vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen. Vielmehr erhöht sich die notwendige Bruttoge- schossfläche (BGF) für eine Dreifachsporthalle (BGF von ca. 2.550 qm) gegenüber einer Zwei- fachsporthalle (BGF von ca. 1.870 qm) um ca. 680 qm zusätzliche Fläche sowie die notwendige Stellplatzanzahl auf bis zu 38 (bei Berücksichtigung einer Tribünenanlage). In Roxel konnten notwendige Stellplätze auf den vorhandenen Flächen der Sportanlage Tilbecker Straße nachge- wiesen werden. Daher wäre für eine neue Dreifachsporthalle an dem Standort, unter Berücksichtigung der oben genannten Einflüsse, ein Kostenorientierungsrahmen von ca. 4,3 – 4,5 Mio. € (einschließlich Ausstattung fester und beweglicher Sportelemente) zu erwarten. Kostenreduktionen, die durch Synergieeffekte in Planung, Ausschreibung und Vergabe vorstellbar sind, können auf dem mo- mentanen Planungsstand (Machbarkeitsstudie) aber nicht seriös benannt werden. Erweiterungsbauten an der vorhandenen Dreifachsporthalle Ost sind bereits im gültigen Bebau- ungsplan Nr. 299 (in Kraft getreten am 20.01.1994) berücksichtigt worden. Die Erweiterung um eine Dreifachsporthalle, bei Erhalt des Tennenplatzes, führt zu einer wesentlichen Überschrei- tung der Baugrenzen. Die Genehmigungsfähigkeit wäre im weiteren Planungsverfahren stadtge- stalterisch und bauordnungsrechtlich zu prüfen. Auch die Erweiterung um eine Zweifachsporthal- le führt, unter diesen Rahmenbedingungen, schon zu einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen, die aber genehmigungsfähig sein dürfte. Zu der Frage, ob sich der Neubau einer Sporthalle auch im Rahmen eines PPP-Projektes reali- sieren lässt, ist zu sagen, dass es der Verwaltung in der Kürze der Zeit nicht möglich ist eine um- fassende und mit fundierten Daten und Zahlen gestützte Stellungnahme zu erstellen. Diese Stellungnahme wird den politischen Gremien in dem noch zu erstellenden Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss einer neuen Sporthalle am Standort der alten Sporthalle Münster 08 (zu den Haushaltsplanberatungen) vorgelegt. Damit ist der einvernehmliche Antrag des Sportausschusses vom 15.09.2011 erledigt. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Mauritz-Lindenweg
- Tilbecker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0729/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37