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V/0729/2011

Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel

Vorlagen 26.09.2011

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 05.10.2011, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5662 Zeichen

V/0729/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung einer neuen Sporthalle für das Ostviertel 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.10.2011 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der öffentlichen Berichtsvorlage V/0607/2011 wurde dem Sportausschuss der Stadt Münster 
in seiner Sitzung am 15.09.2011 ein Planungs- und Finanzierungskonzept für eine neue Zwei-
fachsporthalle im Ostviertel als Ersatz für die eingestürzte Sporthalle Münster 08 vorgestellt. 
 
Der Sportausschuss nahm die Berichtsvorlage zur Kenntnis, es schloss sich eine eingehende 
Aussprache an. Im Anschluss daran beschloss der Sportausschuss einstimmig die Verwaltung 
mit folgendem Prüfauftrag zu beauftragen: 
 
„Die Stadt prüft, ob die Möglichkeit besteht, mit den im Haushaltsplanentwurf 2012 veranschla-
gen Mitteln von 3,5 Mio. € eine Dreifachsporthalle am Standort der alten Sporthalle Münster 08 
zu errichten. Dabei sollen die Pläne und Kosten der unlängst in Münster-Roxel gebauten Drei-
fachsporthalle als Grundlage dienen. Von Seiten der FDP-Fraktion wurde der vorstehende Prü-
fungsauftrag um die Prüfung eines möglichen PPP-Projektes erweitert“.  
 
 
Die Sportverwaltung hat aufgrund der politischen Antragslage in Zusammenarbeit mit dem Amt 
für Immobilienmanagement den benannten Kostenorientierungsrahmen von ca. 3,5 Mio. € erneut 
beleuchtet. Im Ergebnis wird mitgeteilt, dass hier bereits folgende, standortbedingte und konjunk-
turelle Einflüsse berücksichtigt wurden: 
 
Die alte Sporthalle Münster 08 stand, wie sich beim Abbruch der Halle zeigte, auf einer ca. 2 m 
starken Kriegstrümmer-/Bauschuttanfüllung. Ein Wiederaufbau an der Stelle erhöht dadurch den 
Gründungsaufwand beträchtlich.  
 
Der vorhandene Bauschutt ist geringfügig "schadstoffbelastet", in der derzeit abgedeckten Form 
aber unbedenklich. Ein in größerem Umfang notwendiger Bodenaushub muss aber als "Sonder-
müll" kostenträchtig entsorgt werden. 
 
Der gewünschte Verbindungsbaukörper zur alten Halle muss eine Ebenendifferenz von ca. 1,50 
m barrierefrei überwinden. Im Bestand an der "Schnittstelle" vorhandene Besucher-WCs müssten 
gegebenenfalls verlegt werden, um eine gemeinsame Eingangshalle herzustellen. Daher ist ein 
Vorlagen-Nr.: 
V/0729/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.09.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0729/2011 
 
standortindividueller Entwurf notwendig, der diese Situation berücksichtigt. Durch diesen Verbin-
dungsbaukörper ergeben sich Zusatzkosten, die über das Standardraumprogramm einer Sport-
halle hinausgehen. 
 
Für eine neue Zweifachsporthalle müssen bis zu 20 Stellplätze neu geschaffen werden. Der 
Parkplatz gegenüber dem Standort ist bereits durch Bedarfe des städtischen Hallenbades Ost, 
der Außensportflächen von SC Münster 08, der öffentlichen Sportflächen in der Sportanlage 
Münster-Ost (Mauritz-Lindenweg) und der vorhandenen Schulen vollständig ausgelastet. Daher 
sind diese Stellplätze inklusive Zufahrt neu auf dem Grundstück zu errichten.  
 
Die Baupreise sind, seit Vergabe des GU-Auftrages zur Sporthalle Roxel Ende 2009, spürbar 
angezogen. Die Vergabe erfolgte seinerzeit in einer sehr günstigen Gesamtsituation (schwache 
Konjunkturphase - hohes Unternehmerinteresse am Auftrag), die in der Form momentan nicht 
mehr vorausgesetzt werden kann. 
 
Annahmen, dass zu den genannten Kosten  auch eine Dreifachsporthalle realisierbar sein müss-
te, sind vor diesem Hintergrund kritisch zu sehen. Vielmehr erhöht sich die notwendige Bruttoge-
schossfläche (BGF) für eine Dreifachsporthalle (BGF von ca. 2.550 qm) gegenüber einer Zwei-
fachsporthalle (BGF von ca. 1.870 qm) um  ca. 680 qm zusätzliche Fläche sowie die notwendige 
Stellplatzanzahl auf bis zu 38 (bei Berücksichtigung einer Tribünenanlage). In Roxel konnten 
notwendige Stellplätze auf den vorhandenen Flächen der Sportanlage Tilbecker Straße nachge-
wiesen werden. 
 
Daher wäre für eine neue Dreifachsporthalle an dem Standort, unter Berücksichtigung der oben 
genannten Einflüsse, ein Kostenorientierungsrahmen von ca. 4,3 – 4,5 Mio. € (einschließlich 
Ausstattung fester und beweglicher Sportelemente)  zu erwarten. Kostenreduktionen, die durch 
Synergieeffekte in Planung, Ausschreibung und Vergabe vorstellbar sind, können auf dem mo-
mentanen Planungsstand (Machbarkeitsstudie) aber nicht seriös benannt werden. 
 
Erweiterungsbauten an der vorhandenen Dreifachsporthalle Ost sind bereits im gültigen Bebau-
ungsplan Nr. 299 (in Kraft getreten am 20.01.1994) berücksichtigt worden. Die Erweiterung um 
eine Dreifachsporthalle, bei Erhalt des Tennenplatzes, führt zu einer wesentlichen Überschrei-
tung der Baugrenzen. Die Genehmigungsfähigkeit wäre im weiteren Planungsverfahren stadtge-
stalterisch und bauordnungsrechtlich zu prüfen. Auch die Erweiterung um eine Zweifachsporthal-
le führt, unter diesen Rahmenbedingungen, schon zu einer geringfügigen Überschreitung der 
Baugrenzen, die aber genehmigungsfähig sein dürfte.  
 
Zu der Frage, ob sich der Neubau einer Sporthalle auch im Rahmen eines PPP-Projektes reali-
sieren lässt, ist zu sagen, dass es der Verwaltung in der Kürze der Zeit nicht möglich ist eine um-
fassende und mit fundierten Daten und Zahlen gestützte Stellungnahme zu erstellen.  
 
Diese Stellungnahme wird den politischen Gremien in dem noch zu erstellenden Errichtungs- und 
Raumprogrammbeschluss einer neuen Sporthalle am Standort der alten Sporthalle Münster 08 
(zu den Haushaltsplanberatungen) vorgelegt. 
 
 
Damit ist der einvernehmliche Antrag des Sportausschusses vom 15.09.2011 erledigt.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

05.10.2011 Sportausschuss
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritz-Lindenweg
  • Tilbecker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0729/2011
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37