A-H/0007/2021
Ein Bürger*innen-Wald für den Stadtbezirk Hiltrup!
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Stellungnahme zum Antrag A-H/0007/2021 (nicht barrierefrei)
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Bezirksvenrualtung Münster-Hiltrup - 7, Juti Z0Z2 DER oBERBÜRcERMEISTER Amt für lmnobilienmanagernent Datum 05.07.2022 Von Frau Tillmann Telefon 2362 Telefax 7718 Zeichen 23.22.0010 An nsl er € Betreff Antrag lfd. Nr. A-H/0007/2021 der SPD-Fraktion in der Bezi rksvertretu n g M ü nster'H i ltru p vom 07.02,2021 ,,Ein Bürger*innen-Wald fi,ir den Stadtbezirk Hiltrupt" Sie bitten um Stellungnahme zu dem nachfolgenden Antrag der SPD- Fraktion in der BV-Münster Hiltrup: Die Bezirksveftretung möge beschließen: Die Verwattung wird beauftragt zu prüfen, ob sich im Stadtbezirk Hittrup eine Fläche befindet, die für die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes in Frage kommt. Falls aktuell keine solche Fläche vorhanden sein sollte, fordern wir die Schaffung eines solchen in Zukunft, etwa bei detr Ausweisung von Ausgleichsftächen. lch bitte, der Bezirksvertretung Münster- Hiltrup in ihrer nächsten Sitzung die mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmte Stellungnahme zum Antrag bekanntzugeben: lm Stadtbezirk Münster-Hiltrup können keine städtischen Acker- und Grünlandflächen für die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes a)r Verftrgung gestellt werden, da diese als Tausch- und Ersatzflächen für Landwirte in Hiltrup gebraucht bzw. vorgehalten werden. Außerdem muss die Stadt Münster selbst im Rahmeh von Bebauungsplanverfahren oder sonstigen Ausbaumaßnahmen auf diese Flächen zum ökologischen Ausgleich zurückgreifen. Weitere Bedarfe entstehen zukünftig durch den geplanten .verstärkten Ausbau von regenerativen Energien wie z.B. Freiflächenphotovoltaik- u nd -solartherm ieanlagen. Es stehen auch keine Aufforstungsflächen in Hiltrup zur Verfügung, da alle Borkenkäferflächen mit Ausnahme einer nicht erschlosssenen bereits wieder bepflanzt worden sind. Die lntegration eines Bürger*innen-Waldes im Rahmen der Agsweisung von Ausgleichsflächen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage aus den nachfolgenden Gründen nicht'möglich: 1. Ausgleichsflächen werden ausgewiesen aufgrund des $ 15 BNatSchG, Danach sind die Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen Maßgeblich hierbei ist zum einen, dass die Maßnahme gleichartig ist und dass sie umgehend erfolgt. Nur auf diese Weise ist das gesetzgeberische Ziel erreicht, tatsächlich eine Beeintr:ächtigung oder einen Eingriff ,,auszugleichen". Der Ausgleich ist auf die Wiederherstellung der durch den Eingriff zerstörten oder beeinträchtigten ökologischen Funktionen der betroffenen Grundflächen gerichtet. Er zielt auf Naturalrestitution ab, mithin darauf, dass die verlorengehende Funktion der Fläche in gleicher ökologischer Qualität und einem gleichartigen Zustand wiederhergestellt werden. Bereits dies ist aber bei einem Bürger*innen-Wald nicht der Fall. Zwar ist grundsätzlich die ,,Anlage standortheimischer Wälder" eine potentiell zulässige Ausgleichsmaßnahme. Aber diese Fläche dürfte nur in den seltensten Fällen und nur zufällig qualitätsmäßig dem entsprechen, was eigentlich mit der Ausgleichsfläche ausgeglichen werden soll; Ebenfalls muss der Ausgleich möglichst zeitnah und vollständig erfolgen, damit von einer Wieder- herstellung des vorherigen Zustands an anderer Stelle gesprochen werden kann. Eine relative Brachfläche, die erst nach und nach mit Bäumen bepflanzt wird, genügt dem nicht. Die Entstehung des fertigen Waldes kann Jahre oder Jahrzehnte dauern, zumal der Bürger*innen-Wald auf Dauer angelegt ist. Es würde sich damit nicht,um einen adäquaten Ausgleich 1:1 handeln, sondern um ein qualitativ nicht vergleichbares Minus. Die Vorgabe des BNatSchG kann aber nicht missachtet werden, Die Planungsvenvaltung ist zu ihrer Anwendung verpflichtet und insoweit gerichtlich kontrollierbar. Zusätzlich soll der Ausgleich nicht von Dritten erfolgen, sondern vom ,,Verursacher". Die Planungs- verwaltung darf sich rechtlich nur an den Verursacher - den Bauherrn - halten. Dieser wäre im Fall des Waldes aus jeglicher Verantwortung entlassen. Auch dies ist der Gemeinde gesetzlich nicht erlaubt. 2. Ausgleichsmaßnahmen werden fast immer im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen fest- gesetzt, SS 1a Abs.3, 9 Abs.1a BauGB. D.h. jeder Bürgenruald müsste im Rahmen eines Bebauungsplans mit vom Rat beschlossen werden. Es ist jedoch verboten, den Rat im Rahmen dieser.Planung zu einer bestimmten Entscheidung zu verpflichten (uneingeschränkte Planungshoheit). Anderenfalls leidet der Bebauungsplan bereits in diesem Stadium an einem Abwägungsmangel und wäre nichtig. Der Rat muss eine völlig freie Ent- scheidung treffen können. Das wäre durch die ,,Verpflichtung" zur Ausweisung des Bürger*innen- Waldes umgangen. Allein aus diesem formalen Grund kann eine solche Verpflichtung auf keinen Fall ausgesprochen werden. lm Anschluss an die Durchführung müssen Ausgleichsmaßnahmen auch bezahlt bzw. refinanziert werden. Dies erfolgt aufgrund der $$ 135a tf BaUGB und der ,,Satzung zur Erhebung von Kostener- stattungsbeträgen nach $$ 135a - 135c BauGB" der Stadt Münster. ln dieser Satzung ist konsequent und formal geregelt, wer wie und wann und in welcher Höhe für die Maßnahme zu zahlen hat, Dieser Kostenerstattungsbetrag wird durch Bescheid geltend gemacht oder durch Ablösezahlungen, Die Zahlungsverpflichtung lastet als öffentliche Last auf dem Verursa- chergrundstück. Die Stadt ist verpflichtet, aufgrund dieser Satzung zu handeln und diese anzuwenden. lm. Falle des Bürger*innen-Waldes wäre diese Systematik für einige Fälle außer Kraft gesetzt, Dies würde eine - rechtswidrige - Ungleichbehandlung derjenigen Grundstückseigentümer darstellen, die für ihren Ausgleich zahlen müssen, Es ist nach BauGB und Ortssatzung derzeit nicht möglich, hier jemand anderen auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Einzige Möglichkeit wäre dann nur, dass sich der jeweilige Bauherr mit einem Baumspender in Verbindung setzt und sich dann von diesem seine bereits gezahlten Kosten erstatten lässt. Dies dürfte politisch nicht umsetzbar sein. A. Michel
Antrag A-H/0007/2021
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; FRAKTION A-H/0007/2021 BV HILTRUP SPD SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup Simon Kerkhoff Fraktionsvorsitzender Bockhorststraße 156 48165 Münster simon.kerkhoff@spd-muenster.de 07. Februar 2021 Antrag: Ein Bürger*innen-Wald für den Stadtbezirk Hiltrup! Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich im Stadtbezirk Hiltrup eine Fläche befindet, die für die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes in Frage kommt. Falls aktuell keine solche Fläche vorhanden sein sollte, fordern wir die Schaffung eines solchen in Zukunft, etwa bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen. Begründung: Die Wissenschaft ist sich schon lange einig: die Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts ist die Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels. Noch stärker als bei vielen anderen Problemen in einer globalisierten Welt gilt hierbei: „think global, act local“. Auch wir als Bürger*innen des Stadtbezirks Hiltrup können (und müssen) unseren Beitrag dazu leisten. Was würde sich hierzu besser eignen, als die Schaffung weiterer Wälder, welche nicht nur CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen, sondern gleichzeitig auch die Biodiversität und Artenvielfalt fördern? Aus unserer Sicht eignet sich dafür in herausragender Weise das Bürgerwald-Konzept. Nach diesem können Bürger*innen auf der ausgewiesenen Fläche einen „eigenen“ Baum pflanzen, etwa zur Geburt eines Kindes, zur Hochzeit, zur Kommunion / Konfirmation, oder einem anderen Anlass. Dafür entrichten die Bürger*innen einen finanziellen Betrag an die Stadt Münster. Mit diesem wird u.a. der Setzling, sowie eine kleine Plakette finanziert, welche auf Spender*in und den jeweiligen Anlass hinweist. Mehr Informationen zum Bürgerwald-Konzept finden sich beispielsweise im NRW- Bürgerwald-Konzept, welches im Auftrag des Naturschutzbundes erarbeitet wurde ( https:// nrw.nabu.de/imperia/md/content/nrw/stellungnahmen/das_nrw_buergerwaldkonzept.pdf). Mit der Schaffung eines solchen Bürger*innen-Waldes könnte nicht nur ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet, sondern auch ein zusätzlicher Naherholungsort im Bezirk Hiltrup geschaffen und für die Beteiligten die Identifikation mit ihrem Stadtteil gesteigert werden. Ferner ließe sich SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de prüfen, ob Bürger*innen selbst die Anpflanzung der Bäume übernehmen oder zumindest dabei Unterstützung leisten könnten. Dies könnte gerade bei Kindern für ein gesteigertes Naturbewusstsein sorgen. In vielen Gemeinden NRWs wurden bereits sehr positive Erfahrungen bei der Umsetzung des Konzeptes gesammelt. Um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen, könnte die Verwaltung mit einer der Gemeinden Kontakt aufnehmen, die bereits einen Bürger*innen-Wald errichtet haben. Von den hier gesammelten Erfahrungen ließe sich sicher profitieren. Zunächst bedarf es aber natürlich einer Fläche für den Bürger*innen-Wald. Daher bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob aktuell eine solche im Stadtbezirk Hiltrup vorhanden ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es private Flächen gibt, die möglicherweise für den Ankauf in Frage kämen. Wenn auch dies nicht der Fall ist, regen wir an, dass die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes bei nächster Gelegenheit erfolgt. Das bedeutet konkret: Wenn das nächste Mal eine Ausgleichsfläche im Bezirk Hiltrup ausgewiesen wird, sollte hier ein Bürger*innen-Wald entstehen. Dies würde die Stadt Münster durch die Beiträge der Spender*innen zudem bei der Aufforstung finanziell entlasten. Wir bitten um eine zeitnahe Bearbeitung dieses Antrags. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Simon Kerkhoff Annette Ulrich Friedhelm Schade Anna-Merle Velling SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bockhorststraße 156
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0007/2021
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 10.02.2021
- Erstellt
- 10.02.2021 09:36