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A-H/0007/2021

Ein Bürger*innen-Wald für den Stadtbezirk Hiltrup!

Antrag an die BV Hiltrup 10.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 18.02.2021, TOP 6.10

Stellungnahme zum Antrag A-H/0007/2021 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H/0007/2021

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Stellungnahme zum Antrag A-H/0007/2021 (nicht barrierefrei)

6030 Zeichen

Bezirksvenrualtung
Münster-Hiltrup
- 7, Juti Z0Z2
DER oBERBÜRcERMEISTER
Amt für lmnobilienmanagernent
Datum
05.07.2022
Von
Frau Tillmann
Telefon
2362
Telefax
7718
Zeichen
23.22.0010
An
nsl er
€
Betreff
Antrag lfd. Nr. A-H/0007/2021 der SPD-Fraktion in der
Bezi rksvertretu n g M ü nster'H i ltru p vom 07.02,2021
,,Ein Bürger*innen-Wald fi,ir den Stadtbezirk Hiltrupt"
Sie bitten um Stellungnahme zu dem nachfolgenden Antrag der SPD-
Fraktion in der BV-Münster Hiltrup:
Die Bezirksveftretung möge beschließen:
Die Verwattung wird beauftragt zu prüfen, ob sich im Stadtbezirk Hittrup eine
Fläche befindet, die für die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes in Frage
kommt. Falls aktuell keine solche Fläche vorhanden sein sollte, fordern wir
die Schaffung eines solchen in Zukunft, etwa bei detr Ausweisung von
Ausgleichsftächen.
lch bitte, der Bezirksvertretung Münster- Hiltrup in ihrer nächsten Sitzung die
mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmte
Stellungnahme zum Antrag bekanntzugeben:
lm Stadtbezirk Münster-Hiltrup können keine städtischen Acker- und
Grünlandflächen für die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes a)r
Verftrgung gestellt werden, da diese als Tausch- und Ersatzflächen für
Landwirte in Hiltrup gebraucht bzw. vorgehalten werden. Außerdem muss die
Stadt Münster selbst im Rahmeh von Bebauungsplanverfahren oder
sonstigen Ausbaumaßnahmen auf diese Flächen zum ökologischen
Ausgleich zurückgreifen. Weitere Bedarfe entstehen zukünftig durch den
geplanten .verstärkten Ausbau von regenerativen Energien wie z.B.
Freiflächenphotovoltaik- u nd -solartherm ieanlagen.
Es stehen auch keine Aufforstungsflächen in Hiltrup zur Verfügung, da alle
Borkenkäferflächen mit Ausnahme einer nicht erschlosssenen bereits wieder
bepflanzt worden sind.
Die lntegration eines Bürger*innen-Waldes im Rahmen der Agsweisung von
Ausgleichsflächen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage aus den
nachfolgenden Gründen nicht'möglich:

1.
Ausgleichsflächen werden ausgewiesen aufgrund des $ 15 BNatSchG, Danach sind die Verursacher
verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen
Maßgeblich hierbei ist zum einen, dass die Maßnahme gleichartig ist und dass sie umgehend
erfolgt. Nur auf diese Weise ist das gesetzgeberische Ziel erreicht, tatsächlich eine Beeintr:ächtigung
oder einen Eingriff ,,auszugleichen".
Der Ausgleich ist auf die Wiederherstellung der durch den Eingriff zerstörten oder beeinträchtigten
ökologischen Funktionen der betroffenen Grundflächen gerichtet. Er zielt auf Naturalrestitution ab,
mithin darauf, dass die verlorengehende Funktion der Fläche in gleicher ökologischer Qualität und
einem gleichartigen Zustand wiederhergestellt werden.
Bereits dies ist aber bei einem Bürger*innen-Wald nicht der Fall. Zwar ist grundsätzlich die ,,Anlage
standortheimischer Wälder" eine potentiell zulässige Ausgleichsmaßnahme. Aber diese Fläche
dürfte nur in den seltensten Fällen und nur zufällig qualitätsmäßig dem entsprechen, was eigentlich
mit der Ausgleichsfläche ausgeglichen werden soll;
Ebenfalls muss der Ausgleich möglichst zeitnah und vollständig erfolgen, damit von einer Wieder-
herstellung des vorherigen Zustands an anderer Stelle gesprochen werden kann. Eine relative
Brachfläche, die erst nach und nach mit Bäumen bepflanzt wird, genügt dem nicht. Die Entstehung
des fertigen Waldes kann Jahre oder Jahrzehnte dauern, zumal der Bürger*innen-Wald auf Dauer
angelegt ist.
Es würde sich damit nicht,um einen adäquaten Ausgleich 1:1 handeln, sondern um ein qualitativ
nicht vergleichbares Minus. Die Vorgabe des BNatSchG kann aber nicht missachtet werden, Die
Planungsvenvaltung ist zu ihrer Anwendung verpflichtet und insoweit gerichtlich kontrollierbar.
Zusätzlich soll der Ausgleich nicht von Dritten erfolgen, sondern vom ,,Verursacher". Die Planungs-
verwaltung darf sich rechtlich nur an den Verursacher - den Bauherrn - halten. Dieser wäre im Fall
des Waldes aus jeglicher Verantwortung entlassen. Auch dies ist der Gemeinde gesetzlich nicht
erlaubt.
2.
Ausgleichsmaßnahmen werden fast immer im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen fest-
gesetzt, SS 1a Abs.3, 9 Abs.1a BauGB.
D.h. jeder Bürgenruald müsste im Rahmen eines Bebauungsplans mit vom Rat beschlossen werden.
Es ist jedoch verboten, den Rat im Rahmen dieser.Planung zu einer bestimmten Entscheidung zu
verpflichten (uneingeschränkte Planungshoheit). Anderenfalls leidet der Bebauungsplan bereits in
diesem Stadium an einem Abwägungsmangel und wäre nichtig. Der Rat muss eine völlig freie Ent-
scheidung treffen können. Das wäre durch die ,,Verpflichtung" zur Ausweisung des Bürger*innen-
Waldes umgangen. Allein aus diesem formalen Grund kann eine solche Verpflichtung auf keinen
Fall ausgesprochen werden.
lm Anschluss an die Durchführung müssen Ausgleichsmaßnahmen auch bezahlt bzw. refinanziert
werden. Dies erfolgt aufgrund der $$ 135a tf BaUGB und der ,,Satzung zur Erhebung von Kostener-
stattungsbeträgen nach $$ 135a - 135c BauGB" der Stadt Münster.
ln dieser Satzung ist konsequent und formal geregelt, wer wie und wann und in welcher Höhe für
die Maßnahme zu zahlen hat, Dieser Kostenerstattungsbetrag wird durch Bescheid geltend gemacht
oder durch Ablösezahlungen, Die Zahlungsverpflichtung lastet als öffentliche Last auf dem Verursa-
chergrundstück.
Die Stadt ist verpflichtet, aufgrund dieser Satzung zu handeln und diese anzuwenden. lm. Falle des
Bürger*innen-Waldes wäre diese Systematik für einige Fälle außer Kraft gesetzt, Dies würde eine -
rechtswidrige - Ungleichbehandlung derjenigen Grundstückseigentümer darstellen, die für ihren
Ausgleich zahlen müssen, Es ist nach BauGB und Ortssatzung derzeit nicht möglich, hier jemand
anderen auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Einzige Möglichkeit wäre dann nur, dass sich der
jeweilige Bauherr mit einem Baumspender in Verbindung setzt und sich dann von diesem seine
bereits gezahlten Kosten erstatten lässt. Dies dürfte politisch nicht umsetzbar sein.
A. Michel

Antrag A-H/0007/2021

3760 Zeichen

; FRAKTION
A-H/0007/2021 BV HILTRUP

SPD

SPD-Fraktion in der BV Münster-Hiltrup
Simon Kerkhoff

Fraktionsvorsitzender

Bockhorststraße 156

48165 Münster
simon.kerkhoff@spd-muenster.de

07. Februar 2021
Antrag: Ein Bürger*innen-Wald für den Stadtbezirk Hiltrup!

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich im Stadtbezirk Hiltrup eine Fläche befindet, die für
die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes in Frage kommt. Falls aktuell keine solche Fläche vorhanden
sein sollte, fordern wir die Schaffung eines solchen in Zukunft, etwa bei der Ausweisung von
Ausgleichsflächen.

Begründung:

Die Wissenschaft ist sich schon lange einig: die Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts ist die
Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels. Noch stärker als bei vielen anderen Problemen
in einer globalisierten Welt gilt hierbei: „think global, act local“. Auch wir als Bürger*innen des
Stadtbezirks Hiltrup können (und müssen) unseren Beitrag dazu leisten. Was würde sich hierzu besser
eignen, als die Schaffung weiterer Wälder, welche nicht nur CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen,
sondern gleichzeitig auch die Biodiversität und Artenvielfalt fördern?

Aus unserer Sicht eignet sich dafür in herausragender Weise das Bürgerwald-Konzept. Nach diesem
können Bürger*innen auf der ausgewiesenen Fläche einen „eigenen“ Baum pflanzen, etwa zur Geburt
eines Kindes, zur Hochzeit, zur Kommunion / Konfirmation, oder einem anderen Anlass. Dafür
entrichten die Bürger*innen einen finanziellen Betrag an die Stadt Münster. Mit diesem wird u.a. der
Setzling, sowie eine kleine Plakette finanziert, welche auf Spender*in und den jeweiligen Anlass
hinweist. Mehr Informationen zum Bürgerwald-Konzept finden sich beispielsweise im NRW-
Bürgerwald-Konzept, welches im Auftrag des Naturschutzbundes erarbeitet wurde ( https://
nrw.nabu.de/imperia/md/content/nrw/stellungnahmen/das_nrw_buergerwaldkonzept.pdf).

Mit der Schaffung eines solchen Bürger*innen-Waldes könnte nicht nur ein Beitrag zum Klima- und
Umweltschutz geleistet, sondern auch ein zusätzlicher Naherholungsort im Bezirk Hiltrup geschaffen
und für die Beteiligten die Identifikation mit ihrem Stadtteil gesteigert werden. Ferner ließe sich

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de

prüfen, ob Bürger*innen selbst die Anpflanzung der Bäume übernehmen oder zumindest dabei
Unterstützung leisten könnten. Dies könnte gerade bei Kindern für ein gesteigertes Naturbewusstsein
sorgen.

In vielen Gemeinden NRWs wurden bereits sehr positive Erfahrungen bei der Umsetzung des
Konzeptes gesammelt. Um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen, könnte die Verwaltung mit
einer der Gemeinden Kontakt aufnehmen, die bereits einen Bürger*innen-Wald errichtet haben. Von
den hier gesammelten Erfahrungen ließe sich sicher profitieren.

Zunächst bedarf es aber natürlich einer Fläche für den Bürger*innen-Wald. Daher bitten wir die
Verwaltung zu prüfen, ob aktuell eine solche im Stadtbezirk Hiltrup vorhanden ist. Falls dies nicht der
Fall sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es private Flächen gibt, die
möglicherweise für den Ankauf in Frage kämen. Wenn auch dies nicht der Fall ist, regen wir an, dass
die Schaffung eines Bürger*innen-Waldes bei nächster Gelegenheit erfolgt. Das bedeutet konkret:
Wenn das nächste Mal eine Ausgleichsfläche im Bezirk Hiltrup ausgewiesen wird, sollte hier ein
Bürger*innen-Wald entstehen. Dies würde die Stadt Münster durch die Beiträge der Spender*innen
zudem bei der Aufforstung finanziell entlasten.

Wir bitten um eine zeitnahe Bearbeitung dieses Antrags. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Simon Kerkhoff Annette Ulrich Friedhelm Schade Anna-Merle Velling

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup - www.spd-hiltrup.de

Beratungsverlauf (1)

18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bockhorststraße 156

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Details

Aktenzeichen
A-H/0007/2021
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
10.02.2021
Erstellt
10.02.2021 09:36