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Änderungsantrag zu TOP 7.1, ÄA der SPD AN/0311/2025
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0339/2025 vom 17.03.2025
Stand: Am 17.03.2025 im Ausschuss Schule und Weiterbildung endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0339/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung Änderungsantrag zu TOP 7.1, ÄA der SPD AN/0311/2025 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum SPD-Änderungsantrag, Ds-Nr. 0311/2025, zu TOP 7.1., "Entscheidungsvorlage zur weiteren schulischen Nutzung des Schulstandorts Holzheimer Weg" auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung am 17.3.2025 zu setzen. Beschluss: a) Der von der SPD vorgeschlagene Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, gleichzeitig, einen Suchauftrag für ein Gesamtschulgebäude mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I sowie mindestens 2 Zügen in der Sekundarstufe II im Stadtteil Worringen zu veröffentlichen und hierfür geeignete Grundstücke zu identifizieren. geeignete Grundstücke für ein Gesamtschulgebäude mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I sowie mindestens 2 Zügen in der Sekundarstufe II im Stadtteil Worringen zu identifizieren und mit den Eigentümer*innen in Verhandlungen zum Ankauf des Grundstücks einzutreten. b) Danach wird ein Beschlusspunkt 3 aufgeführt: 3. Die Verwaltung prüft in der Folge, ob sie in der Lage ist, das genannte Gebäude in eigener Regie zu erstellen oder ob aufgrund des Schulbaunotstandes eine GU-/TU-Vergabe notwendig ist. Das Ergebnis wird dem Schulausschuss vorgelegt, der dann über die Bauweise entscheidet. Ein ÖPP-Verfahren bzw. Investorenverfahren, bei dem die Stadt kein Eigentum an Schule und Grundstück erwirbt, lehnt der Ausschuss ab. Begründung: Die Stadt Köln ist als Bauherrin der öffentlichen Hand im Normalfall dazu verpflichtet, ihre Gebäude in Eigenregie zu bauen und Gewerke einzeln auszuschreiben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Kölner Stadtrat hat der Verwaltung in den vergangenen Jahren häufiger besondere Vergabeformen wie GU-TU- Projekte und ÖPP bzw. Investorenmodelle mit Beschlüssen erlaubt. Dies ist gesetzlich jedoch nur für Ausnahmefälle vorgesehen, die von der Stadt jeweils begründet werden müssen. Über die Vergabeform ÖPP / Investorenmodell gebaute Schulgebäude befinden sich nicht im Eigentum der Stadt, ebenso wie das Grundstück auf dem sie stehen. Deshalb sieht der vorliegende Antrag vor, dass die Verwaltung einen Ankauf des potentiellen Grundstücks für die zweite Gesamtschule im Bezirk Chorweiler anstrebt, um darauf ein Gebäude zu bauen, dass ebenfalls Eigentum der Stadt sein wird. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Die Linke
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