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AN/0339/2025

Änderungsantrag zu TOP 7.1, ÄA der SPD AN/0311/2025

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 17.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 17.03.2025

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3211 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0339/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung  
 
Änderungsantrag zu TOP 7.1, ÄA der SPD AN/0311/2025 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum SPD-Änderungsantrag, Ds-Nr. 
0311/2025, zu TOP 7.1., "Entscheidungsvorlage zur weiteren schulischen Nutzung des 
Schulstandorts Holzheimer Weg" auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschuss Schule und 
Weiterbildung am 17.3.2025 zu setzen.  
 
Beschluss: 
a) Der von der SPD vorgeschlagene Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:  
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, gleichzeitig, einen 
Suchauftrag für ein Gesamtschulgebäude mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I sowie mindestens 2 
Zügen in der Sekundarstufe II im Stadtteil Worringen zu veröffentlichen und hierfür geeignete 
Grundstücke zu identifizieren.  geeignete Grundstücke für ein Gesamtschulgebäude mit 4 
Zügen in der Sekundarstufe I sowie mindestens 2 Zügen in der Sekundarstufe II im Stadtteil 
Worringen zu identifizieren und mit den Eigentümer*innen in Verhandlungen zum Ankauf 
des Grundstücks einzutreten.  
b) Danach wird ein Beschlusspunkt 3 aufgeführt:

3. Die Verwaltung prüft in der Folge, ob sie in der Lage ist, das genannte Gebäude in eigener 
Regie zu erstellen oder ob aufgrund des Schulbaunotstandes eine GU-/TU-Vergabe notwendig ist. 
Das Ergebnis wird dem Schulausschuss vorgelegt, der dann über die Bauweise entscheidet. Ein 
ÖPP-Verfahren bzw. Investorenverfahren, bei dem die Stadt kein Eigentum an Schule und 
Grundstück erwirbt, lehnt der Ausschuss ab. 
 
Begründung:  
Die Stadt Köln ist als Bauherrin der öffentlichen Hand im Normalfall dazu verpflichtet, ihre 
Gebäude in Eigenregie zu bauen und Gewerke einzeln auszuschreiben. Diese Verpflichtung ergibt 
sich aus § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Kölner Stadtrat hat 
der Verwaltung in den vergangenen Jahren häufiger besondere Vergabeformen wie GU-TU-
Projekte und ÖPP bzw. Investorenmodelle mit Beschlüssen erlaubt. Dies ist gesetzlich jedoch nur 
für Ausnahmefälle vorgesehen, die von der Stadt jeweils begründet werden müssen. 
Über die Vergabeform ÖPP / Investorenmodell gebaute Schulgebäude befinden sich nicht im 
Eigentum der Stadt, ebenso wie das Grundstück auf dem sie stehen. Deshalb sieht der 
vorliegende Antrag vor, dass die Verwaltung einen Ankauf des potentiellen Grundstücks für die 
zweite Gesamtschule im Bezirk Chorweiler anstrebt, um darauf ein Gebäude zu bauen, dass 
ebenfalls Eigentum der Stadt sein wird. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

Beratungsverlauf (1)

17.03.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Holzheimer Weg

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Details

Aktenzeichen
AN/0339/2025
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
17.03.2025
Erstellt
17.03.2025 11:51