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3320/2018

Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)

Beschlussvorlage Ausschuss 15.10.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3243 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3320/2018 
Freigabedatum 
15.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der 
Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem 
Teilinternat für Radsport und Rudern) 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 die Ge-
währung eines Zuschusses an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Träger-
verein der Partnerschulen des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angeglieder-
tem Teilinternat für Radsport und Rudern) in Höhe von monatlich 250,-- €, befristet bis 31.12.2019. 
 
Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,-- € für das Haushaltsjahr 2019 sind im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt. 
 
 
Alternative: 
 
Der Sportausschuss lehnt eine entsprechende Zuschussgewährung ab, mit dem Ergebnis, dass auf 
den Ausbau der Aktivitäten in Sachen Talentsichtung /-förderung und Leistungssportförderung ver-
zichtet werden muss. 
 
Sportausschuss 15.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.000,-- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit der RSG Heinrich-Böll-Gesamtschule als Trägerverein der 
Partnerschule des Leistungssports in Sachen Ausbildung und Förderung von jugendlichen Radsport-
lern soll durch Ausbau der Aktivitäten bei der Talentsichtung / -förderung und der Leistungssportför-
derung optimiert werden. Dies erfordert die Mitarbeit eines weiteren qualifizierten Radsporttrainers, 
der neben den festen Lehrkräften der Schule und dem Projektleiter tätig wird. 
 
Für diese Tätigkeit steht ein Diplom-Sportlehrer zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten finanziellen 
Möglichkeiten kann der Trägerverein nur einen Teil des angestrebten Honorars (350,-- € pro Monat), 
nämlich 100,-- €, aufbringen. 
 
Da die Zielsetzung der geplanten Aktivitäten seitens der Sportverwaltung positiv gesehen und mit 
Nachdruck unterstützt wird, wurde befristet bis zum 31.12.2018, ein monatlicher Zuschuss an den 
Trägerverein in Höhe von 250,-- € gewährt. Die Unterstützung soll in 2019, befristet bis 31.12.2019, 
fortgesetzt werden. Entsprechende Mittel sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt (Sachkonto 529900, Auftrag P 5500 510 
5001).

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3320/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.10.2018
Erstellt
12.10.2018 08:14