A-W/0021/2025
Kein Ausverkauf sozialer Infrastuktur - Schulgrundstück am Schürbusch soll Raum für Kinder und Jugendliche bleiben!
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Originalantrag
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SP Mit für 1 Münster-West A-w, OOJi11 ,.2 o: s SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER -,L 2 7, MAI 2025 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverv,altung West 26.05.2025 Kein Ausverkauf sozialer Infrastruktur - Schulgrundstück am Schürbusch soll Raum für Kinder und Jugendliche bleiben! Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, 1. das Grundstück am Schürbusch 45 nach dem Auszug der Peter-Wust-Schule (voraussichtlich 2028) als Gemeinbedarfsfläche zu erhalten und einer sozialen Nutzung im Sinne der Bedarfe des Stadtteils zukommen zu lassen. 2. wie das Schulgebäude als Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder für die Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenbeck weiter genutzt werden kann. 3. welche Anpassungen an dem Gebäude, für die unter 2. vorgeschlagene Nutzung, nötig sind und diese in einem Bericht darzustellen. Begründung: Der aktuelle Zweitstandort der Peter-Wust-Schule am Schürbusch soll, nach der Fertigsteliung der Erweiterung des Schulgebäudes am Dingbängerweg, nicht weiter von der Schule genutzt werden. Damit stellt sich die Frage, was auf dem Grundstück und mit dem Schulgebäude zukünftig passieren soll. Als SPD-Fraktion sind wir der Auffassung, dass das Grundstück nicht durch die Stadt verkauft werden sollte. Der Schürbusch hat eine lange Geschichte als Lern- und Lebensort für Kinder · und Jugendliche. Außerdem hat es sich in der Vergangenheit schon einmal als Glücksfall erwiesen, dass die Stadt noch im Besitz des alten Schulgebäudes war. Nur so konnten diese Räumlichkeiten der Peter-Wust-Schule für die aktuelle Nutzung als Zweitstandort zur Verfügung gestellt werden. Zur zukünftigen Nutzung haben wir mit einer Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder als Räumlichkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit zwei konstruktive Vorschläge gemacht, die die soziale Infrastruktur in Mecklenbeck und dem Westen stärken. Gez. Elke Kraut-Kleinschmidt Alexander Bliefernich Stephan Brinktrine
Zwischenmitteilung der Verwaltung vom 15.08.2025
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61.34.0004 HerrThüs STADT MÜNSTER 2 7; AUG. 2025 ( ~ Amt ror Bürger- u. Rats~ oe Bezirksverwaltung West Eing. Stadt Münster ~t?u(zozs An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtbaurat Denstorff 15.08.2025 61 89 Zwischenmitteilung zum Antrag Nr. A-W/0021/2025 vom 26.05.2025 „Kein Ausverkauf sozialer lnfrastuktur - Schulgrundstück am Schürbusch soll Raum für Kinder und Jugenliche bleiben!" · Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine, sehr geehrte Damen und Herren, mit Antrag vom 26.05.2025 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob das Grundstück am Schürbusch 45 nach dem Auszug der Peter-Wust Schule einer sozialen Nutzung im Sinne der Bedarfe des Stadtteils zugeführt werden kann. Hierfür wurde die Nutzung des Schulgebäudes als Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder für die Kinder- und Jugendarbeit in Meck lenbeck angeregt. Im Zuge dessen wird auch um eine Prüfung geben, welche Anpassungen am Gebäude für die vorgeschlagene Nutzung notwendig wären. Die genauen Prüfaufträge lauten: 1. Das Grundstück am Schürbusch 45 nach dem Auszug der Peter-Wust-Schule (voraus sichtlich 2028) als Gemeinbedarfsfläche zu erhalten und einer sozialem Nutzung im Sinne der Bedarfe des Stadtteils zukommen zu lassen. • 2. Wie kann das Schulgebäude als Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder für die . Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenbeck weiter genutzt werden? 3. Welche Anpassungen sind an dem Gebäude, für die Unter 2. vorgeschlagene Nutzung, nötig (diese sollen in einem Bericht dargestellt werden). (vgl. A-W/0021/2025). Da von den Ämtern 51 (Kinder, Jugendliche und Familien) und 40 (Schule und Weiterbildung) derzeit Bedarfe ermittelt werden und bereits Überlegungen zu dem Grundstück gefasst wer den, kann noch keine finale Antwort erfolgen. Ab Ende 2025 ist mit l;rgebnissen zu rechnen, sodass im Anschluss die endgültige Antwort auf die Anfrage vorbereitet und Ihnen zugeleitet werden kann. Mit dieser Mitteilung möchten wir über den Zwischenstand informieren. Bereits im Jahre 2011 hat der Rat mit der Vorlage V/0779/2011 /1 beschlossen, dass der Standort Schürbusch der Peter-Wust-Schule aufgegeben werden soll. Das Areal möge fm Nachgang einer Wohnnutzung zugeführt werden, die sich an den Bebauungsplänen 146, 17 4 und 412 in direkter Umgebung orientieren könnten. . · · In den Jahren 2019 und 2020 wurden Ratsbeschlüsse (V/1076/2019 und V/0575/2020) ge fasst, um den südlichen Teil des Grundstücks an den Apothekerverband Westfalen-Lippe zu vermarkten. Dies wurde bereits umgesetzt, sodass auf dem Teilgrundstück ein neues Schul gebäude für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs) errichtet wurde. Mit Beschlüssen in den Jahren 2021 und 2022 (V/0011/2021 und V/0008/2022) wurde das ehemalige Schulgebäude wieder reaktiviert und für eine Interimsnutzung durch die Peter-· Wust-Schule vorbereitet. Seitdem wird das Schulgebäude übergangsweise als Zweitstandort der Schule genutzt. 1 1 Antrag A-W/0021/2025, BV-West, SPD ' C , \ ! zusammenfassend lässt sich zu diesen Beschlüssen und Entwicklungen festhalten, dass das südliche Grundstück als, Schulstandort des ApothekerverbandesW esttalen-Llppe genutzt wird und nicht weiter zur Verfügung steht, während im Norden noch übergangsweise die Peter Wust-Schule untergebracht ist. Diese Interimslösung soll voraussichtlich noch bis mindestens 2028 andauern. Bis dahin soll die bauliche Erweiterung zur Vierzügigkeit am Standort Ding bängerweg 80 der Peter-Wust-Schule planmäßig abgeschlossen seln. · Der genannte Beschluss aus dem Jahr 2011, der eine Wohnentwicklung vorsieht, ist somit praktisch nur noch für das nördliche Grundstück umsetzbar, weil das südliche Grundstück be reits einer neuen Nutzung zugeführt wurde. Zur Umnutzung der Fläche für eine Wohribaµent.: wicklung wäre voraussichtlich eine Bebauungsplanänderung nötig, da das aktue~e Planungs recht (Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule) keine Wohnnutzung zulässt. Über die notwendigen Schritte würde entschieden werden,. sobald der weitere Umgang mit dem zukünftig'leerstehenden Grundstück final geklärt ist. • Alternativ zur W:ohnnutzung ist auch eine andere Nutzung des bestehenden Gebäudes und/o der Grundstücks im Sinne der Anfrage potenziell denkbar. Als Grundschulstandort ist eine Ertüchtigung des Gebäudes zukünftig nicht zweckmäßig, da nach der Fertigstellung am Ding bängerweg 80 keine weiteren Grundchulbedarfe in Mecklenbeck vorhanden sind. - 2 - l 1 t J, ,i. n \ \' I l ' Der Raumbedarf für Kitas im Ortsteil kann derzeit noch nicht verlässlich prognostiziert werden, Dies ist erst umsetzbar, sobald eine neue Prognose vorliegt und bereits bestehende Planun gen im Wohnbereich fortgeführt worden sind, was ab Ende dieses Jahres der Fall sein wird. Eine alternative Nutzung des Bestandsgebäudes, etwa für die Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenbeck, wird wie folgt beurteilt: · Die Verteilung der Offenen Kinder-. und Jugendarbeit ist stadtweit im "bedarfsorientierten Steuer- und Förderkonzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" geregelt (V/0886/2017). In der aktuellen Berechnung im 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan-2021-2025 weist der Stadtteil Mecklenbeck mit 1,5 Vollzeitstellen und 2.01 O Angebotsstunden in ·der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine solide Ausstattung vor(+ 430 Angebotsstunden). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit wird in Mecklenbeck vom Paulushof (Kath. Kirchengemeinde St. li udger) und dem Jugendtreff am Skaterpark/ Spielmobil (Schule, Jugend, Kids & Co) vorge halten. Ein Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müsste,· aufgrund der aktuellen Haushaltslage, durch eine Reduzierung dieser in einem anderen Stadtteil gedeckt werden. Das bedarfsorientierte Steuer- und Förderkonzept bietet aktuell keinen Anlass zur Umvertei lung. Es ist davon auszugehen, dass auch die Neuberechnung für den 5. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan 2026 - 2030 keine großen Veränderungen für den Stadtteil Mecklen beck aufweisen wird. Inwieweit die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit (Kirchengemeinden, Jugendverbände, Sportverein) zukünftig Bedarf an Räumen im Stadtteil Mecklenbeck anmeldet müsste erhoben . werden und eine damit verbundene Finanzierung der Infrastruktur geprüft werden. ' Zusammenfasend kann zum jetzig.en Zeitpunkt festgehalten werden, dass ·_ das Grundstück aUfgrund seiner Planungsrechtlichen Situation bis zu einer Änderung des Planungsrechts als Gemeinbedarfsfläche (Zweckbindung Schule) besteht und ge nutzt werden kann, es aber einen bestehenden Ratsbeschluss 'zur Schaffung von Wohnraum gibt; ' - zur Frage, ob eine Kita notwendig ist, die Bedarfsprognose abgewartet werden müsste; eine möglicherweise notwendige Anpassung des Gebäudes zunächst die avisierte Nut zung · abwarten muss. Sobald eine mögliche Nutzung identifiziert würde, könnte die Planung des Gebäudebestandes angepasst werden. · Antrag A-W/0021/2025, BV-West. SPD - -3 - Sobald die beschriebenen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung über die Prüfergebnisse informieren-. Dies wird voraussichtlich in einer der ersten Beratungsketten 2026 möglich sein. C~r;s, ~er Festersen Leiter Stadtplanungsamt \ Antrag A-W/0021/2025, BV-West, SPD
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (2)
- Dingbängerweg
- Schürbusch 45
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0021/2025
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 10:06