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A-W/0021/2025

Kein Ausverkauf sozialer Infrastuktur - Schulgrundstück am Schürbusch soll Raum für Kinder und Jugendliche bleiben!

Antrag an die BV West 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 8.12

Originalantrag

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Zwischenmitteilung der Verwaltung vom 15.08.2025

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Originalantrag

2155 Zeichen

SP Mit für 
1 Münster-West 
A-w, OOJi11 ,.2 o: s 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des 
Stadtbezirks Münster-West 
Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STADT MÜNSTER 
-,L 2 7, MAI 2025 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverv,altung West 
26.05.2025 
Kein Ausverkauf sozialer Infrastruktur - Schulgrundstück am Schürbusch soll 
Raum für Kinder und Jugendliche bleiben! 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, 
1. das Grundstück am Schürbusch 45 nach dem Auszug der Peter-Wust-Schule 
(voraussichtlich 2028) als Gemeinbedarfsfläche zu erhalten und einer sozialen 
Nutzung im Sinne der Bedarfe des Stadtteils zukommen zu lassen. 
2. wie das Schulgebäude als Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder für die 
Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenbeck weiter genutzt werden kann. 
3. welche Anpassungen an dem Gebäude, für die unter 2. vorgeschlagene Nutzung, nötig 
sind und diese in einem Bericht darzustellen. 
Begründung: 
Der aktuelle Zweitstandort der Peter-Wust-Schule am Schürbusch soll, nach der Fertigsteliung 
der Erweiterung des Schulgebäudes am Dingbängerweg, nicht weiter von der Schule genutzt 
werden. Damit stellt sich die Frage, was auf dem Grundstück und mit dem Schulgebäude 
zukünftig passieren soll. 
Als SPD-Fraktion sind wir der Auffassung, dass das Grundstück nicht durch die Stadt verkauft 
werden sollte. Der Schürbusch hat eine lange Geschichte als Lern- und Lebensort für Kinder · 
und Jugendliche. Außerdem hat es sich in der Vergangenheit schon einmal als Glücksfall 
erwiesen, dass die Stadt noch im Besitz des alten Schulgebäudes war. Nur so konnten diese 
Räumlichkeiten der Peter-Wust-Schule für die aktuelle Nutzung als Zweitstandort zur 
Verfügung gestellt werden. 
Zur zukünftigen Nutzung haben wir mit einer Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder 
als Räumlichkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit zwei konstruktive Vorschläge gemacht, 
die die soziale Infrastruktur in Mecklenbeck und dem Westen stärken. 
Gez. 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Alexander Bliefernich 
Stephan Brinktrine

Zwischenmitteilung der Verwaltung vom 15.08.2025

7300 Zeichen

61.34.0004 
HerrThüs 
STADT MÜNSTER 
2 7; AUG. 2025 ( ~ 
Amt ror Bürger- u. Rats~ oe 
Bezirksverwaltung West 
Eing. 
Stadt Münster 
~t?u(zozs 
An die Bezirksvertretung Münster-West 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
15.08.2025 
61 89 
Zwischenmitteilung zum Antrag Nr. A-W/0021/2025 vom 26.05.2025 
„Kein Ausverkauf sozialer lnfrastuktur - Schulgrundstück am Schürbusch soll Raum für 
Kinder und Jugenliche bleiben!" · 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Antrag vom 26.05.2025 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob das Grundstück am 
Schürbusch 45 nach dem Auszug der Peter-Wust Schule einer sozialen Nutzung im Sinne der 
Bedarfe des Stadtteils zugeführt werden kann. Hierfür wurde die Nutzung des Schulgebäudes 
als Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder für die Kinder- und Jugendarbeit in Meck­ 
lenbeck angeregt. Im Zuge dessen wird auch um eine Prüfung geben, welche Anpassungen 
am Gebäude für die vorgeschlagene Nutzung notwendig wären. Die genauen Prüfaufträge 
lauten: 
1. Das Grundstück am Schürbusch 45 nach dem Auszug der Peter-Wust-Schule (voraus­ 
sichtlich 2028) als Gemeinbedarfsfläche zu erhalten und einer sozialem Nutzung im 
Sinne der Bedarfe des Stadtteils zukommen zu lassen. • 
2. Wie kann das Schulgebäude als Kita mit Belegplätzen für örtliche Betriebe oder für die 
. Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenbeck weiter genutzt werden? 
3. Welche Anpassungen sind an dem Gebäude, für die Unter 2. vorgeschlagene Nutzung, 
nötig (diese sollen in einem Bericht dargestellt werden). (vgl. A-W/0021/2025). 
Da von den Ämtern 51 (Kinder, Jugendliche und Familien) und 40 (Schule und Weiterbildung) 
derzeit Bedarfe ermittelt werden und bereits Überlegungen zu dem Grundstück gefasst wer­ 
den, kann noch keine finale Antwort erfolgen. Ab Ende 2025 ist mit l;rgebnissen zu rechnen, 
sodass im Anschluss die endgültige Antwort auf die Anfrage vorbereitet und Ihnen zugeleitet 
werden kann. Mit dieser Mitteilung möchten wir über den Zwischenstand informieren. 
Bereits im Jahre 2011 hat der Rat mit der Vorlage V/0779/2011 /1 beschlossen, dass der 
Standort Schürbusch der Peter-Wust-Schule aufgegeben werden soll. Das Areal möge fm 
Nachgang einer Wohnnutzung zugeführt werden, die sich an den Bebauungsplänen 146, 17 4 
und 412 in direkter Umgebung orientieren könnten. . · · 
In den Jahren 2019 und 2020 wurden Ratsbeschlüsse (V/1076/2019 und V/0575/2020) ge­ 
fasst, um den südlichen Teil des Grundstücks an den Apothekerverband Westfalen-Lippe zu 
vermarkten. Dies wurde bereits umgesetzt, sodass auf dem Teilgrundstück ein neues Schul­ 
gebäude für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs) errichtet wurde. 
Mit Beschlüssen in den Jahren 2021 und 2022 (V/0011/2021 und V/0008/2022) wurde das 
ehemalige Schulgebäude wieder reaktiviert und für eine Interimsnutzung durch die Peter-· 
Wust-Schule vorbereitet. Seitdem wird das Schulgebäude übergangsweise als Zweitstandort 
der Schule genutzt. 
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1 
Antrag A-W/0021/2025, BV-West, SPD

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zusammenfassend lässt sich zu diesen Beschlüssen und Entwicklungen festhalten, dass das 
südliche Grundstück als, Schulstandort des ApothekerverbandesW esttalen-Llppe genutzt wird 
und nicht weiter zur Verfügung steht, während im Norden noch übergangsweise die Peter­ 
Wust-Schule untergebracht ist. Diese Interimslösung soll voraussichtlich noch bis mindestens 
2028 andauern. Bis dahin soll die bauliche Erweiterung zur Vierzügigkeit am Standort Ding­ 
bängerweg 80 der Peter-Wust-Schule planmäßig abgeschlossen seln. 
· Der genannte Beschluss aus dem Jahr 2011, der eine Wohnentwicklung vorsieht, ist somit 
praktisch nur noch für das nördliche Grundstück umsetzbar, weil das südliche Grundstück be­ 
reits einer neuen Nutzung zugeführt wurde. Zur Umnutzung der Fläche für eine Wohribaµent.: 
wicklung wäre voraussichtlich eine Bebauungsplanänderung nötig, da das aktue~e Planungs­ 
recht (Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule) keine Wohnnutzung zulässt. 
Über die notwendigen Schritte würde entschieden werden,. sobald der weitere Umgang mit 
dem zukünftig'leerstehenden Grundstück final geklärt ist. • 
Alternativ zur W:ohnnutzung ist auch eine andere Nutzung des bestehenden Gebäudes und/o­ 
der Grundstücks im Sinne der Anfrage potenziell denkbar. Als Grundschulstandort ist eine 
Ertüchtigung des Gebäudes zukünftig nicht zweckmäßig, da nach der Fertigstellung am Ding­ 
bängerweg 80 keine weiteren Grundchulbedarfe in Mecklenbeck vorhanden sind. 
- 2 - 
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' Der Raumbedarf für Kitas im Ortsteil kann derzeit noch nicht verlässlich prognostiziert werden, 
Dies ist erst umsetzbar, sobald eine neue Prognose vorliegt und bereits bestehende Planun­ 
gen im Wohnbereich fortgeführt worden sind, was ab Ende dieses Jahres der Fall sein wird. 
Eine alternative Nutzung des Bestandsgebäudes, etwa für die Kinder- und Jugendarbeit in 
Mecklenbeck, wird wie folgt beurteilt: · 
Die Verteilung der Offenen Kinder-. und Jugendarbeit ist stadtweit im "bedarfsorientierten 
Steuer- und Förderkonzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" geregelt (V/0886/2017). 
In der aktuellen Berechnung im 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan-2021-2025 weist 
der Stadtteil Mecklenbeck mit 1,5 Vollzeitstellen und 2.01 O Angebotsstunden in ·der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit eine solide Ausstattung vor(+ 430 Angebotsstunden). Die Offene 
Kinder- und Jugendarbeit wird in Mecklenbeck vom Paulushof (Kath. Kirchengemeinde St. 
li udger) und dem Jugendtreff am Skaterpark/ Spielmobil (Schule, Jugend, Kids & Co) vorge­ 
halten. Ein Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müsste,· aufgrund der aktuellen 
Haushaltslage, durch eine Reduzierung dieser in einem anderen Stadtteil gedeckt werden. 
Das bedarfsorientierte Steuer- und Förderkonzept bietet aktuell keinen Anlass zur Umvertei­ 
lung. Es ist davon auszugehen, dass auch die Neuberechnung für den 5. Münsteraner Kinder­ 
und Jugendförderplan 2026 - 2030 keine großen Veränderungen für den Stadtteil Mecklen­ 
beck aufweisen wird. 
Inwieweit die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit (Kirchengemeinden, Jugendverbände, 
Sportverein) zukünftig Bedarf an Räumen im Stadtteil Mecklenbeck anmeldet müsste erhoben . 
werden und eine damit verbundene Finanzierung der Infrastruktur geprüft werden. ' 
Zusammenfasend kann zum jetzig.en Zeitpunkt festgehalten werden, dass 
·_ das Grundstück aUfgrund seiner Planungsrechtlichen Situation bis zu einer Änderung 
des Planungsrechts als Gemeinbedarfsfläche (Zweckbindung Schule) besteht und ge­ 
nutzt werden kann, es aber einen bestehenden Ratsbeschluss 'zur Schaffung von 
Wohnraum gibt; ' 
- zur Frage, ob eine Kita notwendig ist, die Bedarfsprognose abgewartet werden müsste; 
eine möglicherweise notwendige Anpassung des Gebäudes zunächst die avisierte Nut­ 
zung · abwarten muss. Sobald eine mögliche Nutzung identifiziert würde, könnte die 
Planung des Gebäudebestandes angepasst werden. · 
Antrag A-W/0021/2025, BV-West. SPD 
-

-3 - 
Sobald die beschriebenen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird die Verwaltung über die 
Prüfergebnisse informieren-. Dies wird voraussichtlich in einer der ersten Beratungsketten 
2026 möglich sein. 
C~r;s, ~er Festersen 
Leiter Stadtplanungsamt 
\ 
Antrag A-W/0021/2025, BV-West, SPD

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.12 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dingbängerweg
  • Schürbusch 45

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Details

Aktenzeichen
A-W/0021/2025
Typ
Antrag an die BV West
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 10:06