V/0514/2011
Angebote des Amtes für Schule und Weiterbildung im Übergang Schule - Beruf und Lebenslanges Lernen
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Berichtsvorlage
46261 Zeichen
V/0514/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Angebote des Amtes für Schule und Weiterbildung im Übergang Schule - Beruf und Lebenslanges
Lernen
Beratungsfolge
12.10.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
13.10.2011 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
In Münster besuchen 53.739 Schüler/-innen 108 Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft 1. Da-
von besuchen 20.985 Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 weiterführende Schulen und Be-
rufskollegs in Vollzeit und Teilzeitform. Diese Schüler/-innen zählen zur Zielgruppe im „Über-
gang Schule-Beruf“. Für diese Schüler/-innen existiert ein vielfältiges Angebot an Berufsorien-
tierungsmaßnahmen, Bildungsgängen und Beratungsinstanzen (s. Schaubild Anlage 1) mit dem
der Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Arbeit unterstützt wird.
Tabelle 1: Anzahl Schüler/-innen an Schulen in Münster, nach Klasse und Schulform
Schulform
Klasse
Städt. Förder-
schulen
SuS
2 w3
Hauptschulen
SuS w
Realschulen
SuS w
Städtische und
Bischöfliche
Gymnasien
SuS w
Städtische und
nichtstädtische
Berufskollegs
4
(ohne duale
Ausbildung)
SuS w
1 Städtische Schulen (89), Schulen des LWL, Bischöf liche Schulen, Berufskollegs und Schulen in anderer
Trägerschaft
2 Schülerinnen und Schüler
3 weiblich
4 Hildegardischule – Berufskollegs des Bistums Münster; ESPA, Berufs kolleg der Ev. Sozialpädagogische
Ausbildungsstätte Münster gGmbH; Timmermeister Be rufskolleg GmbH; Genossenschaftliches Berufskol-
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Frau Dr. Ringbeck
Ruf:
492 28 80
E-Mail:
Ringbeck@stadt-muenster.de
Datum:
27.07.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
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Klasse 7 107 44 339 158 761 334 1.534 807
Klasse 8 106 51 362 164 764 364 1.537 804
Klasse 9 104 54 397 188 770 372 1.515 784
Klasse 10 99 44 397 171 684 291 1.287 753
Klasse 11 1.405 795
Klasse 12 1.490 844
Klasse 13 1.324 723
Summe 416 193 1.495 681 2.979 1.361 10.092 5.510 6.0035 3.091
20.985
Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung Schulstatistik 2010/ 2011
Die allgemeinbildenden Schulen verlassen in Münster jährlich zwischen 3.200 und 3.500 Schü-
ler/-innen. Durch die Einführung von Schüler onli ne im Jahr 2009 ist es erstmalig möglich die
Übergänge in Studium, Berufsausbildung /berufli che Bildung und in Maßnahmen für Jugendliche
mit einem längeren Förderbedarf zu dokumentieren
6. Für das Schuljahr 2009/2010 7 sind folgen-
de Übergänge (vgl. Anlage 1) zu verzeichnen:
• 46 % Studium
• 38 % Berufliche Bildung, davon 12 % Duale Berufsausbildung
• 13 % Übergangssystem /Jugendliche mit längerem Förderbedarf
Die Auflistung zeigt, dass bei 84 % der Übergang gelingt und 13 % der Jugendlichen einen län-
geren Förderbedarf haben und weitere Qualifizierungen zur Berufsvorbereitung in Anspruch neh-
men. Ungeklärt war der Verbleib nur bei 3 %, dies waren im Berichtsjahr 35 Schüler/-innen. Die
höchsten Übergänge in eine Duale Ausbildung hatten die Hauptschulen mit 20 %, gefolgt von
den Realschulen mit 13 %. Von den Förderschulen wechselten 89 % der Schüler/-innen in das
sogenannte Übergangssystem (BvB, Berufsgrundschuljahr etc.). Von den Förderschüler/-innen
gingen nur 2 % direkt in eine duale Ausbildung.
Ziel eines regionalen Übergangsmanagements ist es, einen reibungslosen Übergang aller Schü-
ler/-innen zu unterstützen und Brüche in der Ausbildung und Umwege bei der Teilnahme an Bil-
dungsmaßnahmen zu vermeiden. Um dies zu gewährleisten ist eine Koordinierung der Angebote
auf kommunaler Ebene erforderlich.
2. Das Übergangsmanagement
Das Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf ist eine kommunale Management- und
Steuerungsaufgabe. Ziel ist es, durch eine bessere Koordination und Kooperation zwischen den
leg Westfalen; Berufsko lleg der Landwirtschaftskammer Fachschul e für Agrarwirtschaft, Fachrichtung
Landwirtschaft
5 Die Anzahl der Schüler/-innen in den unterschiedlichen Bildungsgängen der Berufskollegs sind Anlage 2
zu entnehmen.
6 Insgesamt wurden 1.925 Fälle ausgewertet.
7Zahlen des Schuljahres 2010/ 2011 liegen Ende 2011 vor.
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im Übergangssystem Verantwortlichen daz u beizutragen, dass Übergänge gelingen und Ausbil-
dungslosigkeit und fehlende Anschlussperspektiven vermieden werden.
Aufgrund der bedeutenden kommunalen Verantwortung für die Sicherung der Berufs- und Le-
bensperspektiven - nicht nur der nachwachsenden Generation - erfolgte zu Beginn des Jahres
2009 eine Bündelung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Aktivitäten der Stadt Münster im Amt
für Schule und Weiterbildung. Sie wurden in der Abteilung „Schule/ Wirtschaft und berufliche
Qualifizierung“ zusammengeführt. So wurde die Angebotsstruktur deutlich transparenter und es
konnten zahlreiche Synergieeffekte erzielt werden. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist die Kon-
zentration auf drei Förderschwerpunkte:
• Kommunale Steuerung, Koordinierung und Vernetzung
• Übergang Schule - Beruf
• Perspektiven schaffen – Lebenslanges Lernen fördern
Ziel ist die Etablierung eines abgestimmten Übergangsmanagements in Münster, mit dem alle
Jugendlichen in den Blick genommen werden. Die Kommunale Koordinierung ist sehr stark prä-
ventiv ausgerichtet, im Sinne der Stärkung der Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen und
beinhaltet ebenso das Management von Aktivitäten an den kritischen „Schwellen“ des Über-
gangs. Neben Schule, Hochschule und Beruf umfasst dies auch die Erwachsenenbildung. Sie
fördert die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und übernimmt eine
bedeutende Rolle, wenn es um die soziale Integration geht. Sie eröffnet nicht nur Bildungsbe-
nachteiligten wie z.B. Menschen ohne Grundqualifikationen und Schulabbrecher/- innen neue
Perspektiven, sondern allen am Erwerbsleben Beteiligten Perspektiven und Chancen.
2.1 Kommunale Steuerung, Koordinierung und Vernetzung
Grundlage für eine nachhaltige Berufsorientierung ist die Kooperation und Koordination der regi-
onalen Akteure, die zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung beitragen. Damit alle Jugendli-
chen in Münster möglichst ohne Brüche im Anschluss an die Schule die Chance einer Be-
rufsausbildung bekommen, ist eine strategische Orientierung im Übergang von der Schule in den
Beruf erforderlich. Hier ist das Zusammenwirken von Schulen, Kammern, Agentur für Arbeit, So-
zialpartnern und kommunalen Ämtern gefordert. Im Kern geht es darum, vorhandene Strategien
und Angebote besser aufeinander abzustimmen, sie qualitativ weiterzuentwickeln, ihre Wirksam-
keit zu überprüfen und die Zusammenarbeit der Akteure zu moderieren.
Die Notwendigkeit der kommunalen Koordinierung ergibt sich aus dem Arbeitsfeld, denn kein
Akteur ist gegenüber dem anderen weisungsbefugt und jede erfolgreiche Zusammenarbeit beruht
auf Beteiligung, freiwilliger Abstimmung und Selbstverpflichtung (vgl. Anlage 3).
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Das Übergangsmanagement umfasst deshalb alle Strukturen, Programme und Angebote, durch
die der Übergang von der Schule in berufliche und akademische Ausbildung sowie Erwerbstätig-
keit gefördert wird. Die Managementaufgabe besteht angesichts der Vielzahl der beteiligten Ak-
teure und der Unterschiedlichkeit beruflicher und schulischer Bildungsgänge aus
Ö der Koordination der Akteure und Aktivitäten (Netzwerkarbeit)
Ö der Identifikation bestehender Bedarfslagen und Initiierung bedarfsgerechter Programme
(steuernde wie operative Aufgabe)
Ö Schaffung von Transparenz im Übergang (Kommunikationsaufgabe)
Ö Erstellung, Beobachtung und Bewertung der Daten im Übergang und Entwicklung von
Handlungsstrategien (strategische Steuerung und Controlling)
Die Stadt agiert seit 2001 aktiv mit den verantwortlichen Partnern im Netzwerk Schule/ Wirt-
schaft
8. Es ist ein Zusammenschluss der lokalen und regionalen Akteure im Berufsorientierungs-
und Ausbildungsbereich mit dem Ziel, gemeins ame Anstrengungen rund um das Thema Berufs-
orientierung und -einstieg Jugendlicher in Münster zu optimieren. Das Netzwerk entwickelt Stra-
tegien und Aktivitäten, die Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen,
wie z.B. den Wettbewerb „Gütesiegel Berufswahl – und ausbildungsfreundliche Schule, Einfüh-
rung des Berufswahlpasses an Schulen, der Kontinuierlichen Praxistage und des Dualen Orien-
tierungspraktikums in der Oberstufe, Part nerschaften zwischen Schule und Wirtschaft, Einfüh-
rung der Internetplattform „Wirtschaft und Schule als Partner“ nach dem Telgter Modell etc.
Derzeit beschäftigt sich das Netzwerk sehr intensiv mit den Doppelten Jahrgängen, die durch die
Verkürzung der Schulzeit an den Gymnasien im Jahr 2013 entlassen werden.
Eine weitere Funktion ist die Beratung des Amtes für Schule und Weiterbildung bei der Etablie-
rung eines strukturierten Übergangsmanagements in der Stadt Münster für alle Schülerinnen und
Schüler. Im Vordergrund der Arbeit des Netzwerks steht dabei regionales Denken und Institutio-
nen übergreifende Kooperation.
Die Aktivitäten des Netzwerks Schule/ Wirtschaft sind vernetzt mit dem Beirat Schule und Be-
ruf, der über die Entwicklung auf dem regionalen Ausbildungsmarkt und aktuelle Probleme des
Übergangs von der Schule in den Beruf berät
9.
8 Mitglieder: Oberbürgermeister der Stadt Münster (V orsitzender), Dezernentin für Bildung, Familie, Ju-
gend, Kultur und Sport, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Vorsitzender der Geschäftsführung
der Agentur für Arbeit Münster, Mitglied des Vorstands der BASF-Coatings AG, Leiter der Schulabteilung
der Bezirksregierung Münster, Geschäftsführer des DGB Region Münsterland, Hauptgeschäftsführer der
Handwerkskammer Münster, Geschäftsführer der IHK Nord Westfalen, Geschäftsführer Kreishandwerker-
schaft Münster, Prorektorin der Universität Münster, Vizekanzler der Fachhochschule Münster
9 Aufgaben und Zusammensetzung sind geregelt im Runde rlass des Ministeriums für Schule und Weiter-
bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 23. 9. 1999 (BASS 12 – 21 Nr. 1 Berufswahl-
orientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungs-
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Die direkte Anbindung an die Schule erfolgt über die Arbeitskreise zur Berufswahlorientie-
rung, die vom Amt für Schule und Weiterbildung koordiniert werden. Schulformbezogen haben
sich die Studien- und Berufswahlkoordinatoren, Sozialpädagogischen Fachkräfte, Berufsberater
und die Vertreter der Berufskollegs zusammengeschlossen um aktuelle Themen der Berufswahl-
orientierung zu beraten und die Aktivitäten abzustimmen. Die Themen und Initiativen dieser Ar-
beitskreise werden jeweils in den anderen Gremien rückgekoppelt um die Transparenz und
Steuerungsfähigkeit herzustellen. Eine Vernetzung der dargestellten Aktivitäten mit der Jugend-
hilfe wird sichergestellt durch die aktive Beteiligung an der AG 3 Jugendsozialarbeit nach § 78
SGB VIII.
Das Land Nordrhein-Westfalen plant die Kommunen bei der Kommunalen Koordinierung
Übergang Schule - Beruf zu unterstützen. Die Landesregierung strebt an in den Kommunen die
Strukturen für ein funktionierendes Übergangssystem unter kommunaler Regie zu etablieren und
aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds zu fördern. Ziel der kommunalen Ko-
ordinierung ist es, die Implementierung eines nachhaltigen und systematischen Übergangssys-
tems Schule Beruf (mit den Teilbereichen Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und [Übergang
in Ausbildung/ Studium] entsprechend dem Gesamtkonzept des Ausbildungskonsens NRW) ge-
meinsam und in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren (Schule, Bundesagentur für Arbeit,
Kammern, Sozialpartnern, Träger und kommunale Ämter, zu denen ab 2012 auch das Jobcenter
Münster zählt) in der Kommune anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren
und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung beizutragen. Die Stadt Münster hat ihr Über-
gangsmanagement 2009 neu ausgerichtet, intensiviert und vorhandene Ressourcen in einer Ab-
teilung beim Amt für Schule und Weiterbildung gebündelt. Mit der Neuausrichtung und der beste-
henden Netzwerkstruktur wurde eine Basis geschaffen, auf die aufgebaut werden kann, um mit
Unterstützung des Landes weitere Möglichkeiten zur Optimierung des Übergangsmanagements
zu erreichen. Über die Landesinitiative gelingt es, dass Übergangssystem zu flexibilisieren und
Parallelstrukturen zu verhindern. Dies wird erreicht durch ein verbindliches, standardisiertes, flä-
chendeckendes und geschlechtersensibles Angebot der Studien- und Berufswahlorientierung für
alle Schüler/-innen der allgemeinbildenden Schulen. Eine noch stärkere Berufsorientierung be-
reits in der Schule führt dazu, dass mehr Jugendliche direkt in eine Ausbildung und nicht ins sog.
Übergangsystem einmünden. Bei dieser Zielsetzung sollen im Rahmen der gesamtstädtischen
kolleg, ABl. NRW. 1 S. 190). Dort wird ausgeführt: „D er Beirat berät die Entwicklung auf dem regionalen
Ausbildungsmarkt und aktuelle Probleme des Übergang s von der Schule in den Beruf. Er informiert im
Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere über freie Ausbildungsplätze und neue Berufe sowie die ab-
sehbare Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen.“ Die Mitglieder des Beirates
setzen sich zusammen aus den Arbeitsmarktakteuren, den beratenden Einrichtungen im Übergang Schule
– Beruf und je zwei Vertretern aller Schulformen.
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Strategie die Handlungsmöglichkeiten des kommunalen Jobcenters ab 2012 unterstützend ein-
gebunden werden.
2.2 Übergang Schule - Beruf
Um den Weg ins Berufsleben finden zu können, bedarf es einer differenzierten und sorgfältigen
Berufsorientierung in der Schule. Die Vielfalt der angebotenen Bildungsgänge mit den unter-
schiedlichen Anforderungen und Möglichkeiten ist nicht nur unübersichtlich, sondern ändern sich
auch
10.
Die Angebote in diesem Förderschwerpunkt beginnen in allen Schulformen (außer an Berufskol-
legs) ab der 7. Klasse und enden an den Gymnasien und Berufskollegs spätestens mit der Er-
langung der allgemeinen Hochschulreife. Das Amt für Schule und Weiterbildung unterstützt
Schulen sowie Schülerinnen und Schüler aktiv bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule
in den Beruf.
Angebote, die während der Schulzeit und je nach Schulform durchgeführt werden sind z.B.
• ILJA: Mit ILJA soll die Integration lernbehinderter Jugendlicher (= mit besonderem Un-
terstützungsbedarf) in Ausbildung verbessert werden. Möglichst alle Schulabsolventinnen
und Absolventen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sollen eine ggf. angepasste beruf-
liche Ausbildung absolvieren. Die vorhandenen Angebote vor Ort sollen systematisiert,
verknüpft und bestehende Lücken geschlossen werden. Kein Jugendlicher ab Klasse 8
bis zum Ende einer Ausbildung soll dabei „aus den Augen gelassen werden“. Koordiniert
wird ILJA vom Amt für Schule und Weiterbildung und vom Land NRW gefördert. ILJA ver-
folgt das Ziel, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure zu fördern, regional vorhande-
ne Maßnahmen, Angebote und Ressourcen besser aufeinander abzustimmen. Ange-
sichts der Ausgangslage, wonach nur 2 % der Förderschüler/-innen 2010 eine duale Aus-
bildung begannen und 89 % ins sogenannte Übergangsystem gingen hat ILJA eine wich-
tige Funktion, wenn es darum geht, diese Anteile deutlich zu verändern.
• Das Modell der Kontinuierlichen Praxistage ist eine Möglichkeit, Schülerinnen und
Schüler zum Schulbesuch zu motivieren und Schulabbrüche zu vermeiden. Konkret be-
deutet dies, dass Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 für zwei Wochen in Betriebe
vermittelt werden. In der Klasse 9 und 10 wird an einem Tag in der Woche während des
gesamten Schuljahres ein Praktikum durchgef ührt. Dieses Modell wurde im Rahmen des
Programms „Soziale Stadt“ von Haupt- und Förderschulen und durchgeführt und über das
ESF-Programm STÄRKEN vor Ort fortgeführt.
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• Ein Angebot in der Oberstufe ist das Duale Orientierungspraktikum . Es unterstützt
Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe in ihrem Berufs- und Studien-
wahlprozess. Sie erhalten die Gelegenheit, eine Woche an der Universität oder den
Fachhochschulen Münsters zwei Studienfächer ihrer Wahl zu erkunden. Im Anschluss
daran geht es für eine Woche in die berufliche Praxis, in ein Unternehmen, möglichst in
Anlehnung an den zuvor kennengelernten Studiengang. Sie lernen die Rahmenbedingun-
gen und Anforderungen an ein Studium kennen.
Eine ausführliche Darstellung der vorhandenen Angebote in den verschiedenen Schulformen ist
in der Anlage 4 zu finden.
Das folgende Fallbeispiel zeigt, wie wichtig eine intensive Berufswahlorientierung bereits in der
Schule ist und wie es gelingt, Schüler/-innen dabei zu unterstützen, die für sie richtige Entschei-
dung zu treffen. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Teilnehmerin, die im Rahmen der er-
weiterten vertieften Berufsorientierung unterstützt wird. Die erweiterte vertiefte Berufsorientierung
wird von Lernen fördern e.V. in den vier städtischen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen im Auftrag des Amtes für Schule und Weiterbildung und der Agentur für Arbeit durchge-
führt.
Fallbeispiel: S., weiblich, 16 Jahre
Ausgangsituation
S. besucht eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen in Münster. Sie ist mit ihren Eltern
nach Deutschland gekommen als S. 6 Jahre alt war. Beide Eltern arbeiten und S. muss sich zu
Hause um die jüngeren Geschwister kümmern. Zu Hause wird selten Deutsch gesprochen und
sie hat Probleme sich verständlich auszudrücken
11.
Zielsetzung
Im Vordergrund steht die berufliche Orientierung ab Klasse 8 durch Berufsfelderkundung und ein
Sprachtraining.
Förder- und Entwicklungsprozess
Im nächsten Schritt wurde sie im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung bei der
Praktikumssuche unterstützt. Sie hatte den Wunsch ein Praktikum im Kindergarten zu absolvie-
10 In Deutschland waren im Jahr 2010 insgesamt 348 anerkannte oder als anerkannt geltende Ausbil-
dungsberufe registriert.
11 Seit 2007 absolvieren alle Vierjährigen in NRW den Sprach test "Delfin4" zur Sprachstandserhebung vor der Schule.
Darüber hinaus wurden in dem Schuljahr 2004/2005 in NRW die Anmeldungen zur Grundschule verknüpft mit einem
Gespräch und die Spra chfähigkeit jedes Grundschulkindes überprüft. Kinder, die nicht über ausreichende Deutsch-
kenntnisse verfügen, konnten erstmalig von der Schule zur Te ilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs (ca.
6 Monate) verpflichtet werden.
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ren. Im Beratungsgespräch wurden die Anforderungen an den Beruf besprochen (z.B. Mittlere
Reife) und Alternativen genannt. Im Beratungsgespräch wurde erarbeitet, wie sie sich um einen
Praktikumsplatz bewerben kann und es wurde gemeinsam ein Lebenslauf erstellt. Sie fand im
Anschluss daran eigenständig einen Praktikumsplatz.
Während des Praktikums wurde S. von den Mitarbeiter/-innen von Lernen fördern eng betreut.
Die Arbeit gefiel ihr gut. Der Praktikumsbetrieb meldete zurück, dass sie den Eindruck hätten,
dass S. oft überfordert sei. Zudem verließ sie häufig den Kindergarten zu früh und an zwei Tagen
fehlte sie unentschuldigt.
Im anschließenden Gespräch mit ihren Eltern stellte sich heraus, dass sie zu Hause oft die Ge-
schwister versorgen musste und deswegen unentschuldigt fehlte.
In der 9. Klasse erfolgte eine intensive Beschäftigung mit den Anforderungen (Stärken – Schwä-
chen - Analyse) und Inhalten von verschiedenen Berufen (z.B. Erstellung von Berufssteckbriefen,
Besuch im BIZ etc.). Das 2. Praktikum wurde bei einem Friseur absolviert.
Vor dem Praktikum wurden ihre Eltern kontaktiert und ihnen noch einmal verdeutlicht, dass sie in
der Praktikumszeit eine andere Betreuung der Geschwister organisieren müssten. S. hielt das
Praktikum gut durch und fehlte an keinem Tag. Der Betrieb war zum größten Teil zufrieden mit
ihrer Leistung und gab eine positive Rückmeldung. Nach dem Praktikum äußerte S. dass ihr das
Praktikum nicht gefallen habe, der Beruf langweilig sei und sie den Geruch vom Haarfärbemittel
unerträglich fand. Sie hatte sich den Berufsalltag anders vorgestellt.
In der 10. Klasse besichtigte S. mit der Klasse einige Bildungseinrichtungen und es wurden Be-
triebsbesichtigungen durchgeführt. Vor dem nächsten Praktikum kam S. in die Beratung und
wünschte sich wieder in den Kindergarten zu gehen.
Da sie im letzten Schulbesuchsjahr war, wurde ihr nahe gelegt, einen realistischen Beruf für ihr
Praktikum auszuwählen, der sie in einer späteren Ausbildung theoretisch nicht überfordert. Es
wurde nach weiteren Interessen und Stärken gefragt. Dabei stellte sich heraus, dass sie sich
neben dem Beruf der Erzieherin auch vorstellen konnte, in einer Küche zu arbeiten, da ihr der
Hauswirtschaftsunterricht in der Schule gefällt und sie dort in der Praxis gute Leistungen erbringt.
Sie absolvierte ihr 3. Praktikum in einem Al tenheim in der Hauswirtschaft. Die Rückmeldung des
Betriebes fiel sehr positiv aus. Auch S. zeigte sich begeistert, da sie alle Bereiche (Wäscherei,
Küche, Raumpflege, Essensausgabe) durchlaufen konnte. Die abwechslungsreichen Tätigkeiten
des Berufes verhalfen ihr bei der Berufswahlentscheidung als Hauswirtschafterin.
Weiterer Verbleib
Nach Absprach mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und dem Ergebnis einer psycholo-
gischen Eignungsanalyse wurde S. für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Rehabi-
litanden angemeldet, in der geprüft wird, ob sie den Anforderungen der Hauswirtschafterin oder
eher denen der Hauswirtschaftshelferin gerecht wird.
S. freut sich auf den Beginn der Maßnahme und träumt davon, nach einer Ausbildung in der
Hauswirtschaft eine Anstellung in einem Kinderhei m im erwähnten Bereich zu bekommen (weite-
re Fallbeispiel s. Anlage 5).
Für Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Förderbedarf existieren besondere För-
dermaßnahmen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die Angebote richten sich an alle,
die eine stärkere und intensivere Unterstützung benötigen. Diese Hilfen sind z.B. sozialpädagogi-
sche Unterstützung um soziale Benachteiligungen auszugleichen oder individuelle Beeinträchti-
gungen zu überwinden. Mit diesen Hilfen soll die schulische und berufliche Orientierung, die Ver-
besserung der Basiskompetenzen und die soziale Integration gefördert werden. Diese Angebote
orientieren sich an der Situation der jungen Menschen unter Berücksichtigung ihrer Neigungen
und Leistungsfähigkeit.
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Die hier erbrachten Leistungen unterscheiden sich von den Leistungen, die vorrangig von der
Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu erbringen sind (z.B. Leistungen zur beruflichen
Qualifizierung). Diese kommunalen Leistungen sind grundsätzlich nachrangig gegenüber den
Leistungen des Bundes auf der Grundlage des SGB III und SGB II (vgl. SGB VIII § 13 Abs. 2) zu
erbringen. Um Parallelstrukturen zu vermeiden und um sicher zustellen, das alle Jugendlichen
die Hilfen und Unterstützung bekommen, die sie benötigen und keine Jugendlichen „verloren
gehen“, schlossen die Stadt Münster – Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport,
die Agentur für Arbeit Münster und die Arbeitsgemeinschaft Münster (jetzt Jobcenter) 2008 die
Kooperationsvereinbarung „Fördersystem zur Optimierung der beruflichen Integration junger
Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren“. Ziel ist es, sicher zustellen, dass kein Jugendli-
cher durch wechselnde Zuständigkeiten eine begonnene Förderung beendet, weil z.B. die Zu-
ständigkeit des Jobcenter endet, wenn die Eltern eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und kein Leis-
tungsanspruch mehr besteht. Damit entfallen auch Leistungsansprüche für die Kinder einer Be-
darfsgemeinschaft. Die Kooperationsvereinbarung ermöglicht eine kontinuierliche Förderung. Da
das Jobcenter ab 2012 wegen der Option ein städtisches Amt wird, wird die bestehende Koope-
rationsvereinbarung auf Optimierungsmöglichkeiten hin untersucht.
Zielgruppen dieses Aufgabenschwerpunktes sind Haupt- und Förderschüler/-innen und Schüler/-
innen der Klassen in den Berufskollegs ohne Berufsausbildungsplatz und Jugendliche, die auf-
grund individueller Beeinträchtigungen und sozialer Benachteiligungen nicht über die für die In-
tegration in den Arbeitsmarkt erforderlichen beruflichen Qualifikationen und sozialen Kompeten-
zen verfügen, bzw. für deren Ausbildungsstand es kaum noch geeignete Arbeitsplätze gibt.
Für diese Jugendlichen stehen im Regelsystem keine ausreichenden Instrumentarien bzw. För-
dermöglichkeiten zur Verfügung. Aus diesem Grund fördert die Stadt Münster gemeinsam aus
Mitteln des Bundes, Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds zahlreiche An-
gebote und Maßnahmen (s. Anlage 4) um diese Jugendlichen bei der Aufnahme einer Ausbil-
dung oder Arbeit zu unterstützen. Insgesamt stehen für diese Zielgruppe rd. 550 Plätze entweder
bei freien Trägern, in Schulen oder städtischen Einrichtungen zur Verfügung. Der überwiegende
Teil der Angebote wird in den Schulen (450 Plätze) umgesetzt, da eine frühzeitige berufliche Ori-
entierung (ab Klasse 7) die Zahl erfolgreicher Übergänge erhöht.
Für Jugendliche, denen der Übergang nicht geli ngt, existieren Maßnahmen der Bundesagentur
für Arbeit, verschiedene Bildungsgänge der Berufskollegs, des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung und des SGB II-Trägers. Die meisten dieser Maßnahmen und Bildungsgänge werden in
unterschiedlichem Umfang von Jugendlichen besucht, die eine Ausbildung absolvieren könnten,
aber keine Stelle bekommen haben und auch von Jugendlichen, die noch nicht die erforderlichen
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Voraussetzungen für eine Ausbildung mitbringen. In Münster sind ca. 1.450 Jugendliche in ent-
sprechenden Maßnahmen und Bildungsgängen12.
Das Amt für Schule und Weiterbildung richtet den Focus dabei auf präventive Ansätze und Stra-
tegien. Vorrangiges Ziel der kommunalen Aktivitäten ist es, die Zahl der Schüler/-innen ohne Ab-
schluss der Sekundarstufe I/ Hauptschulabschluss zu senken. Jährlich verlassen in Münster zwi-
schen 38 und 60 Schüler/-innen die Sekundarstufe I ohne Abschluss. Diese Schüler/-innen sind
zu unterscheiden von den Schüler/-innen, die die Förderschule abgeschlossen haben, an denen
i.d.R. kein Abschluss der Sekundarstufe I abgelegt wird. Dies sind 180 bis 200 Schüler/-innen
jährlich. Auf der Grundlage der Schülerprognose des Landesbetriebs für Information und Technik
Nordrhein-Westfalen ist davon auszugehen, dass diese Zahl unverändert bleibt. Demzufolge liegt
die Zahl der Hauptschüler, die die Hauptschule ohne Abschluss verlassen, trotz insgesamt sin-
kender Schülerzahlen infolge der demografischen Entwicklung, zwischen 40 und 48 (dies ent-
spricht ca. 1,4 bis 1,7 % eines Jahrgangs) bis 2020 (vgl. IT.NRW 2011). Das bedeutet, dass zu-
künftig das Engagement auf dem bestehenden Niveau fortgesetzt werden muss.
Angebote und Maßnahmen für diese Kinder und Jugendlichen sind z.B.:
• In Kooperation mit der Hauptschule Coerde, der Waldschule Kinderhaus und der Stadt-
teilwerkstatt Nord wurde eine Werkstattklasse für Schüler/-innen im letzten Schulbesuch-
jahr eingerichtet. Ziel ist es, durch die Ve rbindung von theoretischer und praktischer Wis-
sensvermittlung, die Schüler/-innen zum regelmäßigen Schulbesuch zu bewegen und ih-
nen die Chance zu geben, einen Hauptschulabschluss zu erhalten.
• Das Projekt „14 plus –gesellschaftliche und berufliche Integration von jungen Menschen
aus Zuwanderungsfamilien“ unterstützt Schüler/-innen mit Migrationsvorgeschichte, den
Weg in den Beruf und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. An dem Projekt sind die
Geistschule und die Fürstenbergschule beteiligt. Gefördert wird das Projekt von der Agen-
tur für Arbeit und dem Amt für Schule und Weiterbildung. Die Umsetzung erfolgt durch
das Handwerkskammerbildungszentrum.
An der Vielzahl der beteiligten Akteure bei den Maßnahmen (s. Anlage 4) zeigt sich, wie wichtig
die kommunale Koordinierung und Steuerung ist und dass es gelungen ist, ein Netzwerk zu etab-
lieren, das sich nicht nur als Geldgeber für Angebote sieht, sondern tatsächlich aktiv gestaltet,
indem die jeweils eigenen Ressourcen optimal mit den Ressourcen der Partner eingesetzt wer-
den.
2.3 Perspektiven schaffen – Lebenslanges Lernen fördern
2.3.1 Zielgruppe
12 Schülerinnen und Schüler des Berufsorientierungsjahres und des Berufsgrundschuljahres, sowie Ju-
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Zielgruppen in diesem Förderschwerpunkt sind Arbeitsuchende, deren Integrationschancen in
den ersten Arbeitsmarkt aus den verschiedensten objektiven sowie persönlichen Gründen einge-
schränkt sind. Besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt haben es vor allem erwerbsfähige Men-
schen, die langzeitarbeitslos, gering qualifiziert, erwerbsgemindert, alleinerziehend sind; darunter
auch viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte, Jugendliche ohne Schul- oder Berufsab-
schluss, Menschen mit überholten und nicht anerkannten Qualifikationen und Menschen mit per-
sönlichen Schwierigkeiten und sozialen Problemen.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit seinen steigenden Anforderungen haben diese Menschen
keine Chance, denn einfache Tätigkeiten, die Teilhabe für viele ermöglichen, sind kaum noch
vorhanden. Bei der heutigen Entwicklung der Arbeitswelt besteht hier eine Lücke, die nur durch
arbeitsmarktpolitische Angebote/ Maßnahmen geschlossen werden kann.
Bei einem längerfristigen Verbleib im SGB II ohne fördernde Aktivierung droht vielen Betroffenen
die komplette Entfremdung vom Arbeitsmarktgeschehen und ein dauerhaftes Leben am gesell-
schaftlich festgesetzten Existenzminimum und den damit einhergehenden Folgen. Diese Men-
schen stehen bei diesem Förderschwerpunkt im Focus des städtischen Engagements. Hierzu
gehören die Qualifizierungsprojekte gefördert aus Mitteln von Bund, Land, EU und Stadt Münster
ebenso, wie die Qualifizierungsprojekte, die die VHS durchführt und die rd. 200 Arbeitsgelegen-
heiten
13, bei verschiedenen städtischen Ämtern und in den städtischen Projekten. In diesem För-
derscherpunkt fungiert das Amt für Schule und Weiterbildung als ein Träger und Anbieter unter
vielen und führt Maßnahmen und Angebote im Auftrag der jeweiligen Fördergeber (z.B. EU,
Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.) durch.
2.3.2 Gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Münster
Es bildete sich in den letzten Jahren ein Sockel schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser mit
erheblichen Qualifikationsdefiziten und dies obwohl gerade die Gesetze zur Modernisierung der
Arbeitsmarktes darauf abzielten, die individuellen Arbeitslosigkeitsphasen zu verkürzen. Untersu-
chungen, die die Arbeitslosigkeitsphasen vor und nach den Reformen verglichen haben, kommen
zu dem Ergebnis, dass sich die Arbeitslosigkeitsphasen durch die gesetzlichen Änderungen
kaum verändert haben, sondern sogar eine Tendenz erkennbar ist, dass die Betroffenen länger
in der Arbeitslosigkeit verweilen. Angesichts di eser Befunde stellt sich die Frage, welche Mög-
lichkeiten bestehen, zumindest die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen zu fördern. Diese
Personen können ohne weitere Qualifikationen ihre Beschäftigungsfähigkeit kaum erhalten, ge-
schweige denn verbessern. Ohne möglichst passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die
gendliche in BvB Maßnahmen der Agentur für Arbeit, Einstiegsqualifizierung, Werkstattjahr
13 In Münster bieten 37 Träger (Verbänden der Wohlfahrts pflege, freie Träger, gemeinnützige Vereine etc.)
750 Arbeitsgelegenheiten an.
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jeweiligen Ressourcen der Betroffenen und die regionalen Rahmenbedingungen zugeschnitten
sind, lassen sich diese Personen selbst bei einem dauerhaften Wirtschaftswachstum kaum in den
Arbeitsmarkt vermitteln.
Es ist städtisches Interesse und Auftrag, diesen Mitmenschen mehr Chancen auf soziale Integra-
tion durch Arbeit und Bildung zu eröffnen. Öffentlich geförderte Beschäftigung und Qualifizie-
rungsprojekte verfolgen unterschiedliche Ziele:
• Brückenfunktion (Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit)
• Integrationsfunktion (sozialer Aspekt, Menschen mit besonders schweren Vermittlungs-
hemmnissen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen)
• Strukturelle Funktion/ Marktersatz und Erwachsenenbildung (die Förderung des lebens-
langen Lernens und Vermittlung beruflicher Qualifikationen und Abschlüsse)
Mit diesem Angebot eröffnet die Stadt Münster ihren Bürger/-innen, die auf die Grundsicherung
für Arbeitssuchende angewiesen sind, die Möglichkeit, zeitlich befristet einer Beschäftigung
nachzugehen. Ziel ist es, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und sich passgenau zu qualifi-
zieren. Der in der Anlage 6 beigefügte Jahresbericht 2010 über Einsatzfelder, Teilnehmerzahlen,
Qualifizierungs- und Vermittlungserfolge zeigt, dass die Stadt Münster dies Instrument sehr er-
folgreich einsetzt und Arbeitsgelegenheiten eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt darstellen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass für den Integrationsprozess die gesellschaftliche Akzep-
tanz und Anerkennung vorhanden ist und angemessene Rahmenbedingungen für die Unterstüt-
zung der in Arbeitsgelegenheiten tätigen Menschen gegeben sind. Hierzu gehört eine Anleitung,
Betreuung, Beratung und sinnstiftender Charakter der Beschäftigung mit gesellschaftlich aner-
kanntem Nutzen.
2.3.3 Qualifizierungsprojekte
Die Stadt Münster unterstützt Angebote und Maßnahmen für Jugendliche und junge Frauen, die
Probleme beim Einstieg in den Arbeitsmarkt haben und deren Förderbedarf nicht oder nicht voll-
ständig über die Regelsysteme des SGB II und SGB III abgedeckt sind. Dies sind z.B. Jugendli-
che, die noch nicht volljährig sind und aus familiären oder gesundheitlichen Gründen individuelle
Hilfen benötigen. Eine Verselbstständigung dieser jungen Menschen ist nur möglich, wenn die
Voraussetzungen für eine von staatlichen Transferleistungen unabhängige Lebensführung gege-
ben sind. D.h., hier müssen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ge-
schaffen werden. Das Engagement des Amtes für Schule und Weiterbildung konzentriert sich auf
die Einsatzfelder und Maßnahmen, die zusätzlich und ergänzend zu bereits bestehenden Ar-
beitsansätzen und Maßnahmen nach dem SGB II und III ergriffen werden können, bzw. flankiert
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diese Maßnahmen oder belegt entsprechend des Bedarfs Plätze bei den durchführenden Trä-
gern. Diese Maßnahmen werden entsprechend der notwendigen Bedarfe mit den regionalen Ak-
teuren entwickelt, abgestimmt und entsprechend der rechtlichen Zuständigkeit anteilig finanziert.
Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, diesen Prozess zu koordinieren und kommunal zu steuern. Die
Bedarfsermittlung muss sehr frühzeitig beginnen und über die enge Anbindung an die Schulen ist
gewährleistet, dass die Übergänge nahtlos sind und niemand verloren geht. Beispielsweise wer-
den in diesem Schwerpunkt mit den regionalen Ak teuren (z.B. Jobcenter) unterschiedliche und
bedarfsbezogene Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und gefördert. Hierzu gehören z.B. Vermitt-
lung arbeitsmarktrelevanter Grundkompetenzen - Lernort Süd, Teilzeitausbildungen für junge
Mütter, Arbeiten und Lernen – Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder Gemma sowie die
vielfältigen Qualifizierungsprojekte der VHS (s. Anlage 4).
3. Fazit - Handlungsempfehlungen
Der Erfolg der aufgeführten Aktivitäten ist abhängig von einer integrativen Managementstruktur.
Nur so ist gewährleistet, dass die verschiedenen kommunalen Aktivitäten nicht in ineffektive Pa-
rallelaktivitäten zersplittern, die die Erfolgspotentiale neutralisieren und eine konstruktive Verste-
tigung verhindern. Die Stadt Münster ist mit ihrer differenzierten Bildungslandschaft, durch die
Bündelung im Bereich Übergang Schule –Beruf und berufliche Qualifizierung und die funktionie-
rende Netzwerkstruktur gut aufgestellt.
Über die Projektförderung Schule-Beruf wurden in den letzten sechs Jahren zahlreiche Projekte
gefördert, die im Rahmen des Regelinstrumentar iums des SGB II und SGB III nicht gefördert
werden konnten. Die Projektförderung i.H.v. ursprünglich 500.000 € p.a. (2004) wurde im Zuge
der Konsolidierungsmaßnahmen auf 372.000 € reduziert. Mit diesem Ansatz können 6-8 Projekte
pro Jahr gefördert werden.
Seit Jahren werden über Projekte und Initiativen, die von Bund, Land oder EU gefördert werden,
zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang akquiriert. Diese Akquise setzt jedoch immer eine antei-
lige Kofinanzierung voraus, die entweder über direkte finanzielle Beteiligung erfolgt oder – wie
z.B. ILJA und STÄRKEN vor Ort – über die Bereitstellung anteiliger Personalstellen, die die loka-
le Koordination und Programmabwicklung übernehmen. Dies erfolgt i.d.R. und wenn möglich aus
dem Bestand, mit der Folge, dass die Ressourcen und damit zwangsläufig die Möglichkeit der
Erschließung zusätzlicher Ressourcen begrenzt und auch aktuell ausgereizt sind. Sollte das
Land, wie beschrieben die Förderung der kommunalen Koordinierung im Bereich Schule – Beruf
unterstützen, sollte auf jeden Fall eine Beteiligung ermöglicht werden.
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Aktuelle Weiterentwicklungen und Schwerpunkte sind:
• Gesamtstädtisches Angebot im Übergang Schule - Beruf
Im Zuge der Etablierung des Jobcenters als kommunales Amt ab 2012 ergibt sich eine
veränderte Lage. Es wird die Chance eröffnet, die bisherigen städtischen Aktivitäten und
die SGB II Aktivitäten aufeinander abzustimmen, zu verzahnen und in einer gesamtstädti-
schen Strategie zu verbinden, um zu gewährleisten, dass die Jugendlichen die ihnen zu-
stehenden Hilfen und Unterstützung ohne Reibungsverluste erhalten, sondern die städti-
sche Herangehensweise von einer Handlungsphilosophie getragen und auf eine abge-
stimmte Zielsetzung ausgerichtet ist. Hierzu finden intensive Koordinierungs- und Ab-
stimmungsgespräche zwischen den Ämtern der beteiligten Dezernate statt.
• Datengrundlage verbessern
Das Aufgabengebiet Übergang Schule – Beruf wird von vielen Akteuren gestaltet. Dem-
entsprechend vielfältig und unterschiedlich ist die Datenlage. Während die schulbezoge-
nen Daten noch gut und übersichtlich dokumentiert und überregional vergleichbar sind,
gibt es jedoch keine vergleichbaren und einheitlich Daten zu dem sogenannten Über-
gangssystem (Warteschleifen). Diese Zahlen können nur auf der Grundlage vorhandener
Daten berechnet werden. Für eine zielgerichtete kommunale Koordinierung und Steue-
rung und bedarfsbezogene Maßnahmeplanung ist eine solide Datengrundlage, die auch
eine überregionale Vergleichbarkeit ermöglicht, unverzichtbar. Das Amt für Schule und
Weiterbildung wird im Rahmen der unterschiedlichen Landesinitiativen (ILJA, Kommunale
Koordinierung etc.) darauf hinwirken, das auch Landesseitig eine Verbesserung der Da-
tengrundlage erfolgt.
• Initiativen in Verbindung mit dem Doppelten Abiturjahrgang
Durch die Verkürzung der Schulzeit werden in den nächsten Jahren doppelte Abiturjahr-
gänge
14 an die Hochschule strömen. Besonder s hoch sind die Abgängerzahlen zwischen
2011 und 2013, wenn die Flächenländer mehr als hunderttausend zusätzliche Abiturien-
ten entlassen. Die Kultusministerkonferenz rechnet für den gesamten Zeitraum bis 2020
mit mehr als 1.100.000 zusätzlichen Studienberechtigten. Auf diese Situation müssen sich
einerseits die Studenten einstellen und andererseits gilt es, Rahmenbedingungen zu
schaffen, damit die Hochschulen und die Wirtschaft diesen Ansturm zu bewältigen.
Im Hochschulpakt verständigten sich die Bundesländer darauf, zusätzliche Kapazitäten zu
schaffen und Bund und Länder haben sich vorgenommen, zusätzliches Geld hierfür bereit
14 Doppelte Abiturjahrgänge der jeweiligen Bundesländer: Saarland 2009; Hamburg 2010; Bayern, Nieder-
sachsen 2011; Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg; Nordrhein-Westfalen, Hessen 1. Etap-
pe 2013; Hessen 2. Etappe 2014
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zu stellen. Inwieweit die Anschlussprobleme für diese Gruppe aufgefangen werden kön-
nen, ist ein zentrales Thema im Netzwerk Schule/ Wirtschaft. Ob es zu einem Verdrän-
gungswettbewerb bei den Ausbildungsplätzen für schwächere Bewerber/-innen kommt, ist
schwer abzuschätzen. Im Zuge der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung ste-
hen die Unternehmen zunehmend vor der Herausforderung Fachkräfte zu finden und an
das Unternehmen zu binden. In diesem Jahr waren die Chancen, auch für Schüler/-innen
mit einem Hauptschulabschluss einen Ausbildungsplatz zu bekommen sehr gut und deut-
lich besser als in den Vorjahren.
Alle Netzwerkinstitutionen haben sich auf die Ansprache von Eltern, Schulen, Betrieben
und Schülerinnen und Schüler verständigt. Für das Amt für Schule und Weiterbildung liegt
der Einflussbereich in der dringend notwendigen verbesserten Berufswahlvorbereitung
der Gymnasien. Hier ist durch eine enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit ein wich-
tiger Schritt getan. Das gemeinsame Einwirken der Netzwerkpartner auf Schulen, die Vo-
rantreibung von Partnerschaften zwischen Gymnasien und Betrieben, Qualifizierung der
Praktika, Qualitätsaufbau durch Wettbewerbe wie das Gütesiegel werden vertieft. Die
strukturierte Berufswahlorientierung an Gymnasien unter Einbeziehung der Erziehungsbe-
rechtigten wird intensiviert. Arbeitschwe rpunkt sind präventive Maßnahmen zur Vermei-
dung von Fehlwahlen, Entscheidungs- und Perspektivlosigkeit.
Die Situation in Münster wurde von den beteiligten Institutionen analysiert. Es ist mit einer
erheblichen Zahl in die Hochschulen und Ausbildungen drängender Jugendlicher zu rech-
nen. Grobe Schätzungen belaufen sich für Münster auf einen Zuwachs von 1.200 Abitu-
rienten. Die Agentur für Arbeit richtet in Münster eine zusätzliche Stelle für die Beratung
ein. Des Weiteren intensivieren die Agentur und die Industrie- und Handelskammer die
Bewerbung Dualer Studiengänge unter Beteiligung des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung. Im Mai 2011 fand erstmalig eine Messe zum Thema „Duale Studiengänge“ in
Münster statt, eine weitere fand im September 2011 statt. Mit dem Netzwerk Schule/ Wirt-
schaft sind weitere Aktivitäten geplant:
Erstellung eines übergeordneten „Fahrplanes“ für Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und
Schüler. Hintergrund ist die Feststellung, dass es zwar Institutionen bezogen eine Fülle
von Informationsmaterialen gibt, aber der „rote Faden“ fehlt. Unter Einbeziehung aller im
Netzwerk vertretenen Institutionen wurde ein solcher Plan entworfen.
Mittels eines Flyers, der die örtlichen Beratungsmöglichkeiten in Münster aufführt, wird im
Rahmen einer Informationsveranstaltung im November und folgenden Veranstaltungen in
den Schulen umfassend über Wege nach dem Abitur informiert. Der Arbeitskreis der
Gymnasien zum Thema Berufswahl thematisiert die Problematik.
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• Attraktivität der dualen Ausbildung verbessern
Die Auswertung der Übergänge von der Schule in den Beruf im Abschlussjahr 2010 zeig-
te, dass nur ca. 12 % eines Abschlussjahrgangs in eine Duale Ausbildung gehen. Ange-
sichts des Fachkräftebedarfs wird eine Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung
angestrebt. Mehr leistungsstarke Jugendliche sollen für eine betriebliche Ausbildung ge-
wonnen werden. Mit dem Netzwerk Schule/ Wirtschaft wird eine Imagekampagne gestar-
tet. Diese umfasst die aktive Ansprache der Schulleitungen, Elternvertretungen, Studien-
und Berufswahlkoordinatoren und Schülervertretungen. Ziel ist es, den Beteiligten die
Vielfalt und Attraktivität möglicher Ausbildungsberufe direkt durch Unternehmen nahezu-
bringen und mehr Jugendliche zur Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen direkt nach
der Schulzeit zu gewinnen.
• Alternative und zusätzliche Praktikumsmöglichkeiten
Hier geht es um die Schaffung von niedrig schwelligen Praktikumsmöglichkeiten für Schü-
lerinnen und Schüler, die nicht gleich in der Lage sind, ein Praktikum in einem Betrieb ab-
zuleisten. Für diese Jugendlichen sollen in überbetrieblichen Werkstätten Praktikums-
möglichkeiten zu Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, die Praktikumsfähigkeit herzustel-
len und Betriebe als feste Praktikumspartner zu erhalten.
Eine zweite Zielgruppe generiert sich aus den zu erwartenden doppelten Jahrgängen, die
vorgeschriebene Praktika ableisten. Hier sind bereits seit 2010 zusätzliche Prakti-
kumsplätze erforderlich. Durch gezielte Akquisition über die Kammern (mithilfe des Netz-
werkes Schule/Wirtschaft) soll verhindert werden, dass Praktikumsplätze als wesentlicher
Baustein zur beruflichen Orientierung zu Mangelware werden.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Stadträtin
Anlagen:
1. Schaubild „Übergang Schule - Beruf – berufliche Bildung in Münster
2. Schüler/-innen in den Bildungsgängen der Berufskollegs
3. Schaubild „Kommunale Koordinierung“
4. Angebote im Übergang Schule – Beruf
5. Fallbeispiele aus der Praxis
6. Gemeinnützige und Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Münster - Jahresbericht 2010
(Anlage 4 Handlungsfelder
17789 Zeichen
Anlage 4 Angebote im Übergang Schule Beruf Angebot Erweiterte vertiefte Berufsorientierung an der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Projektträger Lernen fördern e.V.; Weseler Str. 75; 48151 Münster Anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung Stärkung der Berufswahlkompetenz; „Stärken Schwächen Analyse“ um eine Berufswahl treffen zu können Zielgruppe Jugendliche der Klassen 8. bis 10 der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Anzahl Plätze 180 Dauer Zunächst bis 2012, Fortführung geplant Finanzierung Stadt Münster Projektförderung Schule Beruf und Bundesagentur für Arbeit Angebot IlJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung/ berufliche Qualifizierung Projektträger Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung Zielsetzung Verbesserung der Integration lernbehinderter Jugendlicher mit besonderem Unterstützungsbedarf in Ausbildung. Möglichst alle Schulabsolvent/- innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sollen ein ggfl. angepasste berufliche Ausbildung absolvieren. Zielgruppe Jugendliche mit dem Förderbedarf Lernen Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer Seit 2010 für 3 Jahre, Fortführung geplant Finanzierung Land NRW; Europäischer Sozialfond und Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung Angebot Berufswahlpass Projektträger Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung Zielsetzung Der Berufswahlpass unterstützt Schüler/-innen bei der beruflichen Orientierung und stellt Angebote zur Berufsorientierung vor. Er ermöglicht Eltern, Lehrkräften, der Berufsberatung und Betriebe Jugendlichen auf ihrem Berufsfindungsweg zu unterstützen. Mit ihm kann das persönliche Stärkenprofil ermittelt werden und der Weg zur Berufswahl wird dokumentiert. Zielgruppe Schüler/-innen der Klassen 7 bis 10; Eltern und Lehrkräfte Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer Fortlaufend Finanzierung Stadt Münster Angebot Kontinuierliche Praxistage Projektträger Waldschule Kinderhaus, Uppenbergschule Zielsetzung Das Modell der kontinuierlichen Praxistage sollen Schüler/-innen motivieren die Schule nicht abzubrechen. Sie absolvieren 2 Wochen in der Klasse 8 ein Betriebspraktikum und in der Klasse 9 und 10 sind sie an einem Tag in der Woche während des ganzen Schuljahres in einem Betrieb. Zielgruppe Schulmüde und Schulverweigerer an Haupt- und Förderschulen. Dies Projekt wurde im Rahmen der Sozialen Stadt entwickelt und durchgeführt. An der Uppenbergschule erfolgt eine dauerhafte Förderung durch die Stadt (Beschäftigung einer Sozialpädagogin). Die Waldschule Kinderhaus erhält hierfür bis Ende 2011 Mittel aus dem ESF-Programm STÄRKEN vor Ort Anzahl Plätze nach Bedarf Dauer Uppenbergschule unbefristet, ansonsten abhängig von entsprechenden Fördermitteln Finanzierung Stadt, Land, Bund und EU Angebot Erweiterte vertiefte Berufsorientierung Projekt 14 plus Projektträger Handwerkskammer Bildungszentrum HBZ; Echelmeyerstr. Geistschule Münster und Fürstenbergschule Zielsetzung Berufliche Integration junger Menschen aus Zuwanderungsfamilien Zielgruppe Schulabgänger/-innen aus Zuwanderungsfamilien 7. bis 10. Klasse Anzahl Plätze Ca. 140 Dauer Bis 2012; Fortführung geplant Finanzierung Stadt Münster Projektförderung Schule Beruf und Bundesagentur für Arbeit Angebot „Startklar! Mit Praxis fit für Ausbildung“ Projektträger Landesstiftung Partner für Schule NRW und Landes- Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) Zielsetzung "STARTKLAR! Mit Praxis fit für die Ausbildung" ist ein Angebot für Haupt- Gesamt- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Es zielt ab auf eine systematische Stärkung der Lernkompetenz und damit der Ausbildungs- und Berufswahlreife von Jugendlichen in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Im Fokus stehen insbesondere Schülerinnen und Schüler, die den direkten Übergang in eine Ausbildung anstreben und zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Die besonderen Bedingungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden dabei Berücksichtigung. Die vertiefte Berufsorientierung umfasst Lerneinheiten in der Schule und an außerschulischen Lernorten. Das Modell führt verschiedene Bausteine und Modelle der schulischen Berufsorientierung zu einem integrierten und frühzeitig beginnenden Angebot zusammen. Es gliedert sich in drei Phasen, in denen didaktisch konsequent aufeinander aufbauende Elemente praxis- und handlungsorientierten Lernens in Schule und außerschulischen Lernorten umgesetzt werden. Zielgruppe Schüler/-innen der Haupt- Gesamt- und Förderschulen in den Jahrgangsstufen 8,9 und 10.; Beteiligte Schulen: Friedensschule, Waldschule Kinderhaus, Hauptschule Coerde, Augustin-Wibbelt- Schule, Johanneschule Hiltrup, Uppenbergschule, Albert-Schweitzer- Schule, Martin-Luther-King Schule Anzahl Plätze 404 Dauer Bis 2013, Fortführung geplant Finanzierung Land NRW (Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Arbeit, Integration und Soziales), Europäischer Sozialfond, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit Angebot Duales Orientierungspraktikum Projektträger Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit der Universität Münster und den Fachhochschulen Zielsetzung Das duale Orientierungspraktikum unterstützt Schüler/-innen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe in ihrem Berufs- und Studienwahlprozess. Sie erhalten die Gelegenheit, eine Woche an der Universität oder den Fachhochschulen Münsters zwei Studienfächer ihrer Wahl zu erkunden. Anschließend geht es für eine Woche in die berufliche Praxis, möglichst in ein Unternehmen an den zuvor kennengelernten Studiengang. Zielgruppe Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe; zurzeit sind folgende Schulen beteiligt: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium; Marienschule; Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium; Ludwig-Ehrhard- Berufskolleg Anzahl Plätze Begrenzt aufgrund der Kapazitäten der Hochschulen Dauer 2 Wochen, jeweils im Wintersemester und Sommersemester Finanzierung Hochschulen und Fachhochschulen Münster; Stadt Münster Angebote für Jugendliche mit einem längerem Förderbedarf Angebot Berufsorientierungsjahr Projektträger Berufskollegs Zielsetzung Berufliche Orientierung Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9; Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten in mehreren Berufsfeldern Zielgruppe Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht von zehn Schulbesuchjahren erfüllt und keinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht haben Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer 1 Jahr Finanzierung Schulisches Angebot Angebot Berufsgrundschuljahr Projektträger Berufskollegs Zielsetzung Erweiterung des Schulabschlusse, Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Zielgruppe Jugendliche, die einen ersten beruflichen Einblick erhalten und ihren Schulabschluss erweitern möchten, Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer 1 Jahr Finanzierung Schulisches Angebot Angebot Klassen für Schüler/-innen ohne Berufsausbildungsverhältnis Projektträger Berufskollegs Zielsetzung Berufliche Grundbildung allgemeiner, fachübergreifender, fachtheoretischer und fachpraktischer Art, sowohl nur schulisch, als auch in Kooperation mit Betrieben Zielgruppe Jugendliche unter 18, die noch berufschulpflichtig sind und in keinem Ausbildungsverhältnis sind Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer 1 Jahr Finanzierung Schulisches Angebot Angebot Werkstattjahr Projektträger HBZ; JAZ gGmbH, Adolph-Kolping-Berufskolleg, Anne-Frank- Berufskolleg Zielsetzung Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit herstellen; Überführung in Ausbildung (3 Tage Praktikum beim Träger und 2 Tage Unterricht), Nachholen des Hauptschulabschlusses möglich Zielgruppe Berufschulpflichtige Jugendliche, die in einem Berufskolleg in NRW eine Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr oder eine Klasse für Schüler/-innen ohne Ausbildungsverhältnis besuchen Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer Seit 2005, noch bewilligt bis 2012 Finanzierung Land NRW, Europäischer Sozialfonds Angebot Gemma! Geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für Mädchen in Teilzeit Projektträger Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH, Ki nderhauser Str. 112 48 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung • Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerinn en zur Entwicklung eines realistischen beruflichen Lebensplans • Langfristige Integration der jungen Frauen in den A rbeitsmarkt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/ familiären Situation • Erweiterung des Berufswahlspektrums • Training von Schlüsselqualifikationen für das Erwer bsleben • Verbesserung von sozialen und persönlichen Defizit en Zielgruppe Junge Frauen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an mehrfachen Problemstellungen Anzahl Plätze 15 Dauer 12 Monate Finanzierung Stadt Münster Projektförderung Schule Beruf und Jobcenter Münster Angebot Lernort Süd Projektträger Lernen fördern e.V.; Weseler Str. 75; 48151 Münster anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung Vermittlung arbeitsmarktnaher Grundkompetenzen und individuelle Begleitung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche. Den TN werden Lerngelegenheiten zur Verfügung gestellt, in denen sie in einem geschützten Rahmen Grundkompetenzen wie Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten langsam aufbauen und trainieren können. Am Ende des Förderprozesses sollen die TN über die Fähigkeiten verfügen, die Arbeitgeber und Ausbilder bei ihren Mitarbeitern und Auszubildenden als grundlegend voraussetzen. In Abhängigkeit von ihren jeweiligen Zielen und Potentialen wird dabei ein Übergang der TN • in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine andere Maßnahme der beruflichen Bildung • in ein Berufsausbildungsverhältnis oder • in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis angestrebt. Unterschiedliche Biographieverläufe und Problemlagen erfordern dabei einen auf den Einzelfall abgestimmten und im Maßnahmeverlauf immer wieder neu angepassten Förderprozess. Zielgruppe Nicht mehr allgemein schulpflichtige Jugendliche arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche bis 25 Jahre, die aufgrund mangelnder Grundkompetenzen an den berufsvorbereitenden oder ausbildungsbegleitenden Maßnahmen nach SGB III nicht erfolgreich teilnehmen können (insbesondere Maßnahmeabbrecher) oder deren Förderzeiten abgelaufen sind, wobei weiterhin Förderbedarf im Bereich der Grundkompetenzen besteht. Anzahl Plätze 15 (flexibler Einstieg und Ausstieg) maximale Verweildauer 12 Monate Dauer 12 Monate Finanzierung Stadt Münster Projektförderung Schule Beruf und Jobcenter Angebot Arbeiten und Lernen Projektträger JAZ gGmBH Zielsetzung Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und 10 A Zielgruppe Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren, die die 10-jährige Schulpflicht erfüllt, ihren Wohnsitz in Münster haben und Leistungen des SGB II oder SGB VIII erhalten. Anzahl Plätze 18 Dauer 12 Monate Finanzierung Stadt Münster- Amt für Schule und Weiterbildung und Jobcenter Angebot Flankierender Unterricht zur Vorbereitung auf die Externenprüfung Nachholen Hauptschulabschluss Projektträger Lernen fördern e.V.; Weseler Str. 75; 48151 Münster anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung Vorbereitung auf die Externenprüfung zur Erlangung Hauptschulabschlusses Zielgruppe Unterstützung von Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss, die sich in einer Maßnahme der Jugendhilfe befinden Anzahl Plätze Nach Bedarf, maximal 15 (flexibler Einstieg und Ausstieg) Dauer 12 Monate Finanzierung Stadt Münster Projektförderung Schule Beruf Angebot Nachholen des Hauptschulabschluss / Nichtschülerprüfung Projektträger Hauptschule Wolbeck Ansprechpartner: Herr Otto Gärtner-Paul Zielsetzung Nachholen eines Schulabschlusses (Hauptschulabschluss; Hauptschulabschluss nach Kl. 10, Fachoberschulreife) im Rahmen einer Externenprüfung / Nichtschülerprüfung Zielgruppe Jugendliche, ohne Hauptschulabschluss nach Ende der Regelschulzeit Anzahl Plätze Nach Bedarf /Schriftlicher Antrag an die Bezirksregierung erforderlich Dauer Unbefristetes Angebot Finanzierung Land NRW Angebot Stadtteilwerkstatt Nord Projektträger Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit dem JAZ Zielsetzung Erarbeitung einer Tagesstruktur, Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompetenzen, Berufsorientierung in den Werkbereichen Holz, Textil, Frisör/ Kosmetik und Gartenbau Zielgruppe Junge Menschen unter 25 Jahre, die nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht ohne Ausbildungsverhältnis, oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit abgebrochen haben, bzw. den Anforderungen nicht entsprechen und einen längeren Förder- und Unterstützungsbedarf aufweisen. Anzahl Plätze 15 (Kooperationsvereinbarung mit Jobcenter, Belegungsrecht für sieben Plätze mit SGB II-Beziehenden) Dauer Unbefristet, individuelle Teilnahme maximal 1 Jahr Finanzierung Stadt Münster (anteilige Kostenerstattung des Jobcenters für die Berufsorientierung für 7 SGB II-Beziehende ) Angebot Jugendwerkstatt im JIB Projektträger JAZ gGmbH Zielsetzung Kennenlernen verschiedener Arbeitstechniken und –bereiche, Erwerb sozialer Kompetenzen, Berufsorientierung, Einstieghilfen in die Arbeitswelt, (Re-) Integration in Schule und schulische Maßnahmen; Handwerks- und Kreativprojekte, Einführung in die Holz- und Metallverarbeitung Zielgruppe Jugendliche, die die Regelschulpflicht erfüllt haben im Alter von 16 bis 20 Jahren Anzahl Plätze 12 Dauer Bis ziu 12 Monaten nach Absprache Finanzierung Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Angebot Fachstelle Schulverweigerung Projektträger Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Zielsetzung Re-Integration in die Schule, Vermeidung von Schulverweigerung Zielgruppe Schulmüde Jugendliche Anzahl Plätze Nach Bedarf Dauer Unbefristetes Angebot Finanzierung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und Volksbank Münster Angebote Perspektiven schaffen – Lebenslanges Lernen fördern Angebot Step by Step – Modular persönliche und berufliche Zukunftsplanung für junge Mütter Projektträger GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH) Geiststrasse 4; 48151 Münster Zielsetzung Entwicklung einer nachhaltigen persönlichen und beruflichen Zukunftsplanung durch schrittweise Orientierung, Berufsvorbereitung und – Qualifizierung; niedrigschwelliges Angebot zur Berufsorientierung in drei flexiblen, bedarforientierten Modulen Zielgruppe Junge Mütter bis 27 Jahre mit besonderem Förderbedarf durch komplexe Problemlagen (z.B. ohne Schulabschluss, Sprachschwierigkeiten, psychische Probleme) Anzahl Plätze Durchschnittliche 15, flexibler Ausstieg, Einstieg nach Absprache Dauer 12 Monate Finanzierung Stadt Münster Projektförderung Schule Beruf Angebot Betriebliche Ausbildung für Frauen in Teilzeit (BAFF) Projektträger GEBA mBH Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung Zielsetzung Berufsvorbreitung und Unterstützung von jungen Frauen in eine Teilzeit-Ausbildung Zielgruppe Junge Mütter unter 27 Jahren Anzahl Plätze 18 Dauer 12 Monate Finanzierung Europäischer Sozialfonds, Stadt Münster Amt 40 ; Jobcenter Angebot Jugend in Arbeit plus Projektträger JAZ gGmbH Bildungsinstitut Münster IHK und HWK Zielsetzung Ziel ist es, junge Menschen in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln und ihnen so wertvolle Berufserfahrung zu ermöglichen. Die Jugendlichen werden von den Bildungsträgern betreut und beraten. Fachkräfte der IHK und der HWK werben geeignete Arbeitsplätze ein und organisieren die passgenaue Vermittlung in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, kann die Arbeitsaufnahme durch einen Lohnkostenzuschuss der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsne, die Probleme mit dem Jobeinstieg haben und arbeitslos sind. Anzahl Plätze Ca. 80 pro Jahr Dauer Programm läuft seit 1999 Finanzierung Land NRW, Europäischer Sozialfonds; Finanztechnische Abwicklung der Beratungsleistungen liegt beim Amt für Schule und Weiterbildung Angebot Lebens- und arbeitsweltorientierte Beratung, Weiterbildung und Vermittlungsunterstützung Projektträger Volkshochschule Münster Zielsetzung Verschiedene Qualifizierungs- und Bildungsangebote • Beratung, Weiterbildung und Jobcoaching für erzieh ende Frauen • Lernen lernen, schreiben, lesen und sprechen der d eutschen Sprache • Berufliche Perspektiven für Menschen im Alter über 50 Jahren • Coaching nach Aufnahme von Beschäftigung • Vorbereitung auf betriebliche Teilzeitumschulung • Arbeitgeberorientierte Bewerbungs- und Vermittlungsunterstützung für Menschen mit Vermittlungshemmnissen • Umschulung zur Hauswirtschafterin / Qualifizierung zur Betreuungsassistentin / Qualifizierung zur Kinderfrau Zielgruppe insbesondere für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen Anzahl Plätze Nach Bedarf bzw. Auftragslage Dauer Je nach Auftrag Finanzierung Abhängig vom Auftraggeber z.B. Land NRW, Europäischer Sozialfonds, Agentur für Arbeit, Jobcenter Münster
Anlage 1 BERUFSORIENTIERUNG DIAGRAMM
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12 Berufsorientierung, Beratung, Ausbildungsvermittlung, Förderung Jugendliche mit längerem Förderb edarf Berufsvorbereitung (BvB), Berufs- grundschuljahr, Berufsorientie- rungsjahr, Werkstattjahr, Arbeiten & Lernen, Stadtteilwerkstatt Nord, Jugendwerkstatt im JIB, Bedarfs- bezogene Angebote und Maß- nahmen von Amt 40 im Rahmen der Projektförderung und Drittmit- tel, z. B. Gemma, Lernort Süd etc. Hochschul- und Fach- hochschulau sbildung Berufsausbildung/ Berufliche Bil- dung 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse 11. Klasse 12. Klasse 13. Klasse Unterstützende Maßnahmen der BA/ Schulische Angebot e/ Startklar/ Werk- stattklasse/ Berufswahlpass in der Schule/ Schülerp raktikum/ BUS-Klasse/ Pro B-Klasse/ Kontinuierliche Praxistage/ Kompetenz check/ Erweiterte ver- tiefte Berufsorientierung/ ILJA/ Aktivitäten von Bü rgern, Stiftungen, Firmen etc., z. B.: Boje, Mentorenprojekt der Bürgerstiftu ng/ Schüler online/ Duales Orientierungspraktikum (3.200 bis 3.500 Schulabgänger/-innen jährlich) Duale Ausbildung (Betrieb, Berufskol- leg) Duale Ausbildung in Kooperation (z.B. Reha- Maßnahmen) Ausbildung an Berufsfachschulen (z.B. Altenpflege) Vollzeitschulische Bildungsgänge ( z.B. Höhere Berufsfachschule) Teilqualifikationen i.d. Beruflichen Bildung (z.B. Krankenpflegehelfer/-in 13% 38 % Ca. 46 % Anlage 1 Übergang Schule-Beruf Berufliche Bildung in Münster
Anlage 2 Berufskollegs
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: Amt für Schule und Weiterbildung : 4. Berufskollegs 4.1 Städtische Berufskollegs - Schüler/innen- und Klassenzahlen Sch. w. Sch. w. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Schülerinnen und Schüler anderer berufsbezogener Bildungsgänge in Voll- und Teilzeitform w. Kl.w. w. Kl.Sch. gesamtFachschuleFachoberschuleLfd. Nr. Schuljahr Städtische Berufskollegs w.Sch. Berufsschule Bildungsgänge der Berufsschule Kl.Sch. w. Kl. Sch. w. Kl. Berufsgrund- schuljahr Berufs- orientierungs- jahr Berufliches Gymnasiumgesamt Berufsfachschule gesamt d a r u n t e r Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs Kl. w.Sch.Sch. w. Kl. Sch. Kl. Sch. Aussiedler Ausländer Sch. w. Kl.Sch. w. Kl. 1 2010/2011 Adolph-Kolping-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 2.043 941 100 32 1 2 62 9 3 2.137 951 105 252 159 11 67 54 3 25 15 1 0 0 0 344 228 15 2.481 1.179 111 50 142 56 120 2 2010/2011 Anne-Frank-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 507 466 31 61 55 3 27 20 1 595 541 35 353 269 15 161 103 7 155 110 6 162 147 8 831 629 36 1.426 1.170 43 39 126 103 71 3 2010/2011 Hansa-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 3.469 2.256 162 0 0 0 19 8 1 3.488 2.264 163 217 97 11 0 0 0 0 0 0 200 115 9 417 212 20 3.905 2.476 146 111 146 98 183 4 2010/2011 Hans-Böckler-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 2.008 272 115 0 0 0 58 1 2 2.066 273 117 357 37 13 343 42 19 64 0 2 277 29 11 1.041 108 45 3.107 381 106 10 66 9 162 5 2010/2011 Ludwig-Erhard-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 2.116 1.124 109 0 0 0 0 0 0 2.116 1.124 109 694 316 31 297 117 13 100 59 5 65 29 4 1.156 521 53 3.272 1.645 43 26 189 95 162 6 2010/2011 Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 2.388 524 114 12 2 1 17 0 1 2.417 526 116 67 12 3 0 0 0 98 17 5 124 21 6 289 50 14 2.706 576 42 2 67 8 130 2010/2011 Städtische Berufskollegs gesamt 12.531 5.583 631 105 58 6 183 38 8 12.819 5.679 645 1.940 890 84 868 316 42 442 201 19 828 341 38 4.078 1.748 183 16.897 7.427 491 238 736 369 828 Anlage 2 : Amt für Schule und Weiterbildung : 4.2 Berufskollegs in anderer Trägerschaft - Schüler/innen- und Klassenzahlen Sch. w. Sch. w. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 w. Lfd. Nr. Schuljahr Berufskollegs in anderer Trägerschaft Berufsschule Sch. Kl. Bildungsgänge der Berufsschule Sch. w. Berufsgrund- schuljahr Berufs- orientierungs- jahr Berufsfachschule Fachschulegesamt Berufliches Gymnasium Kl.Sch. w. Kl. Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs Kl.w. Kl. Fachoberschule d a r u n t e r Aussiedler Ausländer gesamt Sch. gesamt Sch. w. Kl. Schülerinnen und Schüler anderer berufsbezogener Bildungsgänge in Voll- und Teilzeitform Sch. w. Kl. Sch. w. Kl. w. Kl. Sch. w.Sch. w. Kl. Sch. 7 2010/2011 Hildegardisschule - Berufskolleg des Bistums Münster - 0 0 0 0 0 0 22 19 1 22 19 1 209 164 10 234 201 10 210 179 9 177 157 8 830 701 37 852 720 0 0 19 17 38 8 2010/2011 ESPA. Berufskolleg der Ev. Sozialpäd. Ausbildungsstätte Münster gGmbH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 95 66 4 93 77 4 51 31 2 307 242 12 546 416 22 546 416 0 0 11 9 22 9 2010/2011 Timmermeister-Berufskolleg GmbH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 151 103 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 151 103 6 151 103 0 0 4 3 6 10 2010/2011 Genossenschaftliches Berufskolleg Westfalen 833 392 40 0 0 0 0 0 0 833 392 40 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 833 392 0 0 17 9 40 11 2010/2011 Berufskolleg der Landwirtschaftskammer Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 88 8 4 88 8 4 88 8 0 0 0 0 4 2010/2011 Berufskollegs in anderer Trägerschaft gesamt 833 392 40 0 0 0 22 19 1 855 411 41 455 333 20 327 278 14 261 210 11 572 407 24 1.615 1.228 69 2.470 1.639 0 0 51 38 110 2010/2011 Städtische Berufskollegs 12.531 5.583 631 105 58 6 183 38 8 12.819 5.679 645 1.940 890 84 868 316 42 442 201 19 828 341 38 4.078 1.748 183 16.897 7.427 491 238 736 369 828 2010/2011 Städtische Berufskollegs und Berufskollegs in anderer Trägerschaft gesamt 13.364 5.975 671 105 58 6 205 57 9 13.674 6.090 686 2.395 1.223 104 1.195 594 56 703 411 30 1.400 748 62 5.693 2.976 252 19.367 9.066 491 238 787 407 938
ANLAGE 5 FALLBEISPIELE
5712 Zeichen
Anlage 5 Fallbeispiele aus der Praxis Fallbeispiel: P. weiblich 16 Jahre Ausgangssituation P. wohnt in einem Kinderheim und wird im Rahmen der Jugendhilfe betreut. P. hatte als Folge innerhäuslicher Gewalt und sexuellen Missbrau ch eine traumatische Kindheit. Dies ist auch der Grund für die Unterbringung im Kinderheim seit ihrem 12. Lebensjahr. Die Eltern sind geschieden, zu der Mutter besteht ein enger Ko ntakt. Zu dem Vater, der rechtskräftig verurteilt wurde, besteht kein Kontakt mehr. P. verließ die Schule (Hauptschule in Münster) in d er 8. Klasse ohne Abschluss nach 10. Schulbesuchjahren. Durch die Belastungen in der Fam ilie besuchte sie die Schule unregelmäßig bis gar nicht. Zielsetzung Ziel der Arbeit mit P. war, Voraussetzungen zu scha ffen, die für eine Teilnahme an qualifizierenden Maßnahmen beziehungsweise für das Nachholen eines Schulabschlusses erforderlich sind. Im Vordergrund stand zunächst d ie Gewöhnung an die regelmäßige Teilnahme der Angebote in der Stadtteilwerkstatt Nord. Förder- und Entwicklungsprozess P. war Teilnehmerin im Bereich Textil, Kosmetik und Frisör. Die regelmäßige Teilnahme in der Stadtteilwerkstatt Nord erfolgte nicht, denn P. schaffte es in der Regel nicht anzukommen. Sie musste am Bahnhof umsteigen, was ih r selten gelang, meistens blieb sie dort „hängen“. Aus diesem Grund wurde mit dem Kind erheim vereinbart, das P. mit dem Fahrdienst des Heimes morgens gebracht wurde und nur alleine zurück fuhr. Zu Beginn der Maßnahme war sie häufig abwesend und unkonzentriert. Nach einer Weile brachte sei sich jedoch zunächst in der Werkstatt e in und wurde aufgeschlossener gegenüber dem Team und den anderen Teilnehmer/-inne n. Insgesamt verhielt sie sich gegenüber den anderen Teilnehmer/-innen und dem Tea m kooperativ. Nach einigen Wochen wurde deutlich, dass P. zwar erhebliche schu lische Defizite aufwies, aber sehr gut konzentriert und kontinuierlich arbeiten konnte. Si e konnte sich Wissen aneignen und dieses auch anwenden. P. nahm an dem flankierenden Unterricht teil und wa r sehr gut in der Lage vorhandene Lücken zu schließen. Es wurde mit ihr vereinbart, d ass als nächster Schritt ein Schulabschluss erworben werden sollte und eine beru fliche Orientierung zunächst einmal nicht im Vordergrund steht. Weiterer Verbleib P. holte den Hauptschulabschluss im Rahmen der Maßn ahme Arbeiten & Lernen beim JAZ nach. Kurz vor dem Ende „Arbeiten & Lernen“ war P. so stabil und das Kinderheim unterstützte P. dabei, eine eigene Wohnung zu bezie hen. Nachdem sie den Hauptschulabschluss erreicht hat, besuchte sie die Abendrealschule, erwarb dort die Fachoberschulreife und begann anschließend an einer Berufsfachschule eine Ausbildung zur Erzieherin. Fallbeispiel: J. männlich 18 Jahre Ausgangssituation J. lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und besuchte e ine Hauptschule und hat diese ohne Abschluss verlassen. Er möchte gerne arbeiten, am l iebsten möchte er eine Ausbildung absolvieren. Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßna hme (BvB) brach er ab, da er den schulischen Anforderungen nicht gewachsen war. Der Berufsbereich Maler/ Lackierer hat ihm zugesagt. Zielsetzung Förderung der schulischen Voraussetzungen; stärkenorientierte Kompetenzfeststellung Förder- und Entwicklungsprozess J. Werkstatt arbeitet motiviert mit. Es zeigt sich jedoch, dass er Aufgaben, die ein gewisses theoretisches Niveau und Abstraktionsvermögen erfordern nicht bewältigt. Im Rahmen der Betreuung wurde ihm klar, dass er ohne Abschluss sein Ziel eine Ausbildung zu absolvieren nicht erreichen kann und es kaum gel ingen wird, mit seinen schulischen Vorraussetzungen einen Arbeitsplatz zu bekommen. Da raufhin erklärte er sich bereit an dem flankierenden Unterricht teilzunehmen. Hier zeigte sich sehr schnell, dass erhebliche Defizite im schulischen Bereich vorliegen. Gleichzeitig wurd e deutlich, dass er erlerntes Wissen nicht behalten und anwenden konnte. Im Fachgespräch zwisc hen der Stadteilwerkstatt und der Reha- Beratung der Agentur für Arbeit wurde vereinb art eine Psychologische Untersuchung durchzuführen. J. war damit einverstanden. Das Erge bnis bestätigte die Vermutung, dass J. von seinen intellektuellen Voraussetzungen nicht in der Lage ist, einen Hauptschulabschluss zu erwerben und ein Anspruch auf Rehabilitation bes teht. Die Agentur für Arbeit bot J. eine Reha-BvB an. Dies lehnte er ab. In weiteren Gespräc hen mit ihm und seinen Eltern wurde nach Anschlussperspektiven gesucht. Da die Eltern g roße Probleme mit dem Testergebnis und dem Behindertenstatus hatten, war es schwer J. davon zu überzeugen, dass die Aufnahme einer Arbeit in einer Werkstatt für Behind erte eine Möglichkeit ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. J. wurde daraufhin zw ei weitere Monate in der Stadtteilwerkstatt betreut. Es wurde weiter nach Pe rspektiven gesucht, da er schon seit 10 Monaten in der Stadtweilwerkstatt war und i.d.R. di e Betreuung nach einem Jahr beendet wird. Aus diesem Grund wurde vereinbart, das J. ein vierwöchiges Praktikum in einer Werkstatt für Behinderte absolvieren sollte, bevor er eine endgültige Entscheidung treffen musste und eine Arbeit in einer Werkstatt für Behin derte aufnimmt. J. kommt während des Praktikums gut zurecht und ist bereit einen Arbeits vertrag abzuschließen, sobald er einen Platz bekommen kann. Weiterer Verbleib Nach dem Praktikum wurde J. noch zwei Monate in der Stadtteilwerkstatt betreut. Anschließend wurde er von einer Werkstatt für Behin derte eingestellt. Das Einkommen ist so hoch, das er nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
Anlage 6 AGH -Jahresbericht 2010
8524 Zeichen
...
Anlage 6
:
Amt für Schule
und Weiterbildung :
40 50 0005 20.05.2011
Herr Auerhahn Tel.: 2884
Gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt Münster
hier: Jahresbericht 2010
Das Angebot an städtischen Arbeitsgelegenheiten (AG H) hat sich im Jahre 2010 gegenüber
dem Vorjahr konstant gehalten. Nach wie vor standen über das Jahr im Durchschnitt 210(+/-)
Arbeitsgelegenheiten bei 43(+/-) Ämtern/Einrichtung en zur Verfügung. Mehr als die Hälfte
hiervon, mit insgesamt 118 Arbeitsgelegenheiten, ve rteilte sich weiterhin auf die bekannten
Projekte „Fahrradkontrolldienst“ (Amt 32), „Team-Saubere-Stadt“, „Busbegleiter“, „Natur- und
Umweltschutzteam“ (alle Amt 40.50) und „Mobiles Einsatzteam“ (Amt 67).
Die Einsatzfelder der städtischen Arbeitsgelegenhei ten verteilten sich im Jahre 2010 wie
folgt:
102
69 68
24 26
20 24
45
9
0
20
40
60
80
100
120
Recycling
Grünpflege
Handwerk
pädagogische Ange
bote
Medien / Aktensanierung
Hau
swirtscha
ft / Kantine
Fahrradkontrolldienst
Busbegleiter
Verwalt ./ Öffentlichk .arbeit
Arbeitsbereiche
- 2 -
...
Der Bedarf bzw. die Initiative der städtischen Ämte r/Einrichtungen auch weiterhin Arbeitsge-
legenheiten anzubieten war ebenfalls konstant hoch. So wurden zum Jahreswechsel
2010/2011 eine Vielzahl von Verlängerungsanträgen g estellt und zwischenzeitlich für einen
weiteren Zeitraum von zwei Jahren durch das jobcenter Münster bewilligt.
Nach wie vor gibt es von Ämtern/Einrichtungen Anfra gen zur Einrichtung bzw. Aufstockung
von Arbeitsgelegenheiten. Bei der Anfrage zur Einri chtung neuer Stellen war vereinzelt fest-
zustellen, dass die Erledigung kurzfristiger Mehrau fgaben und/oder Auftragsspitzen mit Ar-
beitsgelegenheiten nachgefragt wurde. Die Einrichtu ng solcher Stellen scheiterte jedoch re-
gelmäßig an den fehlenden Kriterien der Zusätzlichk eit und/oder Wettbewerbsneutralität und
wurde in diesen Fällen bereits durch Amt 40 abgelehnt.
Das Instrument Arbeitsgelegenheiten wurde im Jahre 2010 hinsichtlich der Umsetzung und
Einhaltung der formellen Voraussetzungen (d. h. Gem einnützigkeit, Zusätzlichkeit und insbe-
sondere Wettbewerbsneutralität) bundesweit durch de n Bundesrechnungshof geprüft. Dar-
über hinaus erfolgte beim jobcenter Münster eine Prüfung durch die interne Innenrevision der
Bundesagentur, bei der auch der Bereich Arbeitsgele genheiten schwerpunktmäßig berück-
sichtigt wurde. Für die bei der Stadt Münster einge richteten Arbeitsgelegenheiten waren bei
beiden Prüfungen keine Beanstandungen zu verzeichnen.
Teilnehmerzahlen
Im Jahre 2010 waren insgesamt 387 Zusatzkräfte (310 Männer / 77 Frauen) in städtischen
Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Hiervon waren mit Stand 31.12.2010 lediglich noch 106
Zusatzkräfte lfd. in Arbeitsgelegenheiten.
Trotz einem starken Rückgang zum Jahresende 2010, w ar im Vergleich zum Vorjahr insge-
samt ein Anstieg der Zuweisungen von ca. 10% zu ver zeichnen. Die Altersstruktur der zu-
gewiesenen Zusatzkräfte stellte sich wie folgt dar:
Altersstruktur
98
(25%)
28
(7%) 121
(31%)
140
(37%)
bis 25-Jährige
25 - 40-Jährige
40 - 50-Jährige
über 50-Jährige
Gleichwohl hat sich die Fluktuation gegenüber dem J ahr 2009 kaum verändert . Nach wie vor
liegen die Gründe hierfür überwiegend in den Eignun gsvoraussetzungen der zugewiesenen
Bewerber/innen.
Entsprechend den Vorgaben der Bundesagentur für Arb eit/jobcenter sind Arbeitsgelegenhei-
ten mit Mehraufwandsentschädigung grundsätzlich für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mul-
tiplen Problemstellungen bzw. Vermittlungshemmnisse n vorgesehen. Trotz besonderer Akti-
- 3 -
...
ons-/Schwerpunktprogramme von Seitens des jobcenter -z. B. für Jugendliche und Ältere
(Ü50)- waren diese Zielgruppen unverändert stark in Arbeitsgelegenheiten vertreten.
Wie in den vergangenen Jahren, war auch im Jahre 2010 festzustellen, dass ein stetig wach-
sender Anteil der in Arbeitsgelegenheiten eingemünd eten Zusatzkräfte sehr arbeitsmarktfern
war und häufig Mehrfach-Vermittlungshemmnisse vorlagen.
Dennoch waren auch direkte Vermittlungserfolge zu v erzeichnen. Insgesamt gingen 41 Teil-
nehmer/innen unmittelbar aus der Arbeitsgelegenheit in Beschäftigung des allgemeinen Ar-
beitsmarktes. Darüber hinaus erhielten 6 Teilnehmer /innen über die Entgeltvariante (AGH E)
und 2 Teilnehmer/innen über den Beschäftigungszusch uss (BEZ) einen befristeten Arbeits-
vertrag bei der Stadt Münster.
Die Verbleibsanalyse ist nicht abschließend und bas iert auf den Erhebungen von Amt 40
unmittelbar nach Beendigung der Beschäftigung. Eine ausführliche Verbleibsstatistik über
die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten wird jährlic h über das jobcenter Münster erhoben
und steht erfahrungsgemäß Mitte des laufenden Jahres zur Verfügung.
106
41
6 2
122
47
41
6
16
0
20
40
60
80
100
120
140
lfd. Teilnehm
er/innen
Arbeitsaufnahm
e
AG
H E
BEZ
planm
. Abschluß
vorzeitiger Abbruch
Gesundheitl. G
ründe
W
echsel M
aßn.
sonstiges
Verbleib
Sozialpädagogische Begleitung/Qualifizierung
Für die Betreuung der Zusatzkräfte sind bei Amt 40 zwei Pädagoginnen mit 2,0 Stellen be-
schäftigt. Aufgabe der pädagogischen Betreuung ist die möglichst passgenaue Besetzung
der Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Zusatzk räften mit besonderem Betreuungsbe-
darf sowie die Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen.
- 4 -
...
Im Jahr 2010 wurden rund 460 Erstgespräche geführt. Hiervon mündeten 240 Personen in
eine städtische Arbeitsgelegenheit. Im gleichen Zei traum wurden insgesamt 73 Zusatzkräfte
intensiv betreut.
Das Betreuungsangebot umfasst darüber hinaus die Pl anung und Organisation individueller
und möglichst berufsspezifischer Qualifizierung -so fern erforderlich und sinnvoll- für alle
städtischen Zusatzkräfte. Im Jahre 2009 haben die b ei der Stadt Münster eingesetzten Zu-
satzkräfte an insgesamt 132 Fortbildungs-/Qualifizi erungsangeboten und/oder Praktika auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilgenommen.
21 23
1 1 1 2
45
6
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Bewerbungstraining
Ersthelfer
Gabelstaplerschein
EDV-Schulung
Kfm. Buchführung
Sprachschulung
Arbeitsschutz
Praktika 1. AM
Qualifizierung
Ausblick
Die Höhe der Eingliederungsleistungen die dem jobce nter Münster in 2010 zur Verfügung
standen, betrugen -einschließlich der Zuschüsse aus dem Konjunkturprogramm II- rund 15,8
Millionen Euro. Aufgrund von Sparbeschlüssen der Bu ndesregierung verringern sich diese
Leistungen für das Jahr 2011 in Münster auf rund 9, 1 Millionen Euro. Im Zuge dieser Einspa-
rungen erfolgte für das Instrument der Arbeitsgeleg enheiten eine 50% Kürzung bereits ab
November 2010. Hieraus resultiert auch die verringe rte Besetzungsquote zum Stand
31.12.2010.
Zahlenmäßig bedeutet dies für die städtischen Arbei tsgelegenheiten, dass künftig von ca. 85
lfd. Teilnehmer/innen (statt bisher 165 +/-) auszug ehen ist. Neben der Quotierung ist ferner
vorgesehen, die Zuweisungsdauer künftig auf 6 Monat e zu begrenzen. Verlängerungen auf
max. 9 Monate sind im Ausnahmefall unter besonderer Begründung möglich.
Die veränderten Rahmenbedingungen werden dazu führe n, dass das Angebot der städti-
schen Arbeitsgelegenheiten künftig nicht mehr in se iner gesamten Breite genutzt werden
- 5 -
kann. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, inwieweit b ei Arbeitsgelegenheiten mit besonderem
Anforderungsprofil, diese aufgrund der kurzen Beset zungszeiten künftig noch angeboten
werden können. Diese sind erfahrungsgemäß mit länge ren Einarbeitungszeiten und höheren
Aufwand der Einsatzstellen verbunden.
Für die o. g. Großprojekte bedeutet dies ebenfalls eine Verringerung der Maßnahmeplätze.
Hier wurden in Abstimmung mit dem jobcenter und Amt 10 die Anzahl der jeweiligen Maß-
nahmeplätze sowie die Anzahl des Anleitungspersonal s neu abgestimmt um den entspre-
chenden Sachmittel- und Personalbedarf anzupassen. In erster Konsequenz erfolgte aus
wirtschaftlichen und sachlichen Gründen eine Zusamm enlegung des Natur- und Umwelt-
schutzteams (NST) mit dem Mobilen-Einsatz-Team (MET ). Das daraus hervorgehende Pro-
jekt „Mobiles - Natur- und Umweltschutzteam“ (MNST) ist seit Februar 2011 bei Amt 40 an-
gesiedelt. Ferner mussten die bisherigen Standorte des Projektes Team-Saubere-Stadt in
den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde aus personell en Gründen gänzlich aufgegeben wer-
den.
Anlage 3 Kommunale Koordinierung
270 Zeichen
Stadt Münster Kommunale Koordinierung Übergang Schule/Beruf Arbeitsgruppe Netzwerk Schu- le/ Wi rtschaft AG 3 nach § 78 SGB VIII Beirat Schule und Beruf Arbeitskreise zur Berufswahlorien- tierung Netzwerk Schule/ Wirtschaft Jugendkonferenz Anlage 3
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße 75
- Echelmeyerstraße
- Geiststraße 4
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0514/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37