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1852/2017

Geschwindigkeitsüberschreitungen der KVB in Tempo 30 Zonen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.06.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 27.06.2017, TOP 6.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
AN/0672/2017 
Vorlagen-Nummer  22.06.2017 
 1852/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
 
Geschwindigkeitsüberschreitungen der KVB in Tempo 30 Zonen 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Piraten-
Gruppe in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017, TOP 1.3 
 
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, die Fraktion DIE LINKE sowie die Piraten-Gruppe bitten um 
die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Ist es zutreffend, dass die zwischen Bushaltestellen vorgesehenen Fahrtzeiten so eng be-
messen sind, dass je nach Verkehrslage Tempoüberschreitungen nötig sind, um den Fahrplan 
einzuhalten?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die im Fahrplan hinterlegten Fahrzeiten berücksichtigen neben den zulässigen Höchstgeschwin-
digkeiten je Streckenabschnitt auch die durchschnittliche Verkehrslage. Zur Nutzerfreundlichkeit 
gehören konstante Abfahrtzeiten im Tagesverlauf. Das Verkehrsaufkommen unterliegt hingegen 
erheblichen Schwankungen im Tagesverlauf, etwa durch den Berufsverkehr. Diese Umstände 
sorgen in Summe dafür, dass sich die Fahrplanzeiten an dem durchschnittlichen Verkehrsauf-
kommen ausrichten. Damit einher geht die Wahrscheinlichkeit, dass zu Zeiten erhöhten Ver-
kehrsaufkommens die Fahrplanzeit nicht immer ausreicht. In diesem Fall wird eine Verspätung bil-
ligend in Kauf genommen. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zu keiner 
Zeit zulässig. 
 
2. „Wie kontrolliert die KVB die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit durch ihre Linienbusse 
und mit welchen Maßnahmen unterbindet sie Überschreitungen?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Durch aus Fahrtenschreibern auszulesende Daten ist eine nachträgliche Überprüfung der Einhal-
tung der Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich, was beispielsweise aufgrund einer Be-
schwerde in Köln-Mauenheim kürzlich praktiziert wurde. Die dort unterstellte permanente Über-
schreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der „Neue Kempener Straße“ war nicht be-
legbar. Im Gegenteil halten sich die Fahrer dort an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegren-
zung. Das eingesetzte Personal wurde unabhängig von der gültigen Dienstanweisung, die sie zur 
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und den dort festgelegten Vorschriften verpflichtet, und 
den regelmäßigen Schulungen nochmals per Aushang sensibilisiert. 
 
3. „Welche Möglichkeit hat die KVB, Fremdfirmen, die in ihrem Auftrag tätig sind, zu kontrollieren 
und Geschwindigkeitsübertretungen zu unterbinden?“ 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Externe Überprüfungen erfolgen zuständigkeitshalber durch die Polizei Köln. Darüber hinaus hat 
die KVB AG Mitarbeiter im Einsatz, die das Fahrverhalten eines jeden Fahrers überprüfen und im 
Einzelfall notwendige Hinweise geben. Ein Fehlverhalten Einzelner lässt sich aber trotz aller Vor-
sorge niemals ganz ausschließen. 
 
4. „Sind der KVB Beschwerden aus der Bevölkerung über Geschwindigkeitsüberschreitungen 
von Linienbussen der KVB und von Fremdfirmen bekannt und wie wird nach solchen Be-
schwerden verfahren?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Ja, siehe Antwort der Verwaltung zu Frage 2. 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neue Kempener Straße

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Details

Aktenzeichen
1852/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27