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Geschwindigkeitsüberschreitungen der KVB in Tempo 30 Zonen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1852/2017 vom 22.06.2017
Stand: Am 27.06.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab AN/0672/2017 Vorlagen-Nummer 22.06.2017 1852/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 27.06.2017 Geschwindigkeitsüberschreitungen der KVB in Tempo 30 Zonen hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Piraten- Gruppe in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017, TOP 1.3 Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, die Fraktion DIE LINKE sowie die Piraten-Gruppe bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Ist es zutreffend, dass die zwischen Bushaltestellen vorgesehenen Fahrtzeiten so eng be- messen sind, dass je nach Verkehrslage Tempoüberschreitungen nötig sind, um den Fahrplan einzuhalten?“ Antwort der Verwaltung: Die im Fahrplan hinterlegten Fahrzeiten berücksichtigen neben den zulässigen Höchstgeschwin- digkeiten je Streckenabschnitt auch die durchschnittliche Verkehrslage. Zur Nutzerfreundlichkeit gehören konstante Abfahrtzeiten im Tagesverlauf. Das Verkehrsaufkommen unterliegt hingegen erheblichen Schwankungen im Tagesverlauf, etwa durch den Berufsverkehr. Diese Umstände sorgen in Summe dafür, dass sich die Fahrplanzeiten an dem durchschnittlichen Verkehrsauf- kommen ausrichten. Damit einher geht die Wahrscheinlichkeit, dass zu Zeiten erhöhten Ver- kehrsaufkommens die Fahrplanzeit nicht immer ausreicht. In diesem Fall wird eine Verspätung bil- ligend in Kauf genommen. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zu keiner Zeit zulässig. 2. „Wie kontrolliert die KVB die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit durch ihre Linienbusse und mit welchen Maßnahmen unterbindet sie Überschreitungen?“ Antwort der Verwaltung: Durch aus Fahrtenschreibern auszulesende Daten ist eine nachträgliche Überprüfung der Einhal- tung der Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich, was beispielsweise aufgrund einer Be- schwerde in Köln-Mauenheim kürzlich praktiziert wurde. Die dort unterstellte permanente Über- schreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der „Neue Kempener Straße“ war nicht be- legbar. Im Gegenteil halten sich die Fahrer dort an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegren- zung. Das eingesetzte Personal wurde unabhängig von der gültigen Dienstanweisung, die sie zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und den dort festgelegten Vorschriften verpflichtet, und den regelmäßigen Schulungen nochmals per Aushang sensibilisiert. 3. „Welche Möglichkeit hat die KVB, Fremdfirmen, die in ihrem Auftrag tätig sind, zu kontrollieren und Geschwindigkeitsübertretungen zu unterbinden?“ Antwort der Verwaltung: 2 Externe Überprüfungen erfolgen zuständigkeitshalber durch die Polizei Köln. Darüber hinaus hat die KVB AG Mitarbeiter im Einsatz, die das Fahrverhalten eines jeden Fahrers überprüfen und im Einzelfall notwendige Hinweise geben. Ein Fehlverhalten Einzelner lässt sich aber trotz aller Vor- sorge niemals ganz ausschließen. 4. „Sind der KVB Beschwerden aus der Bevölkerung über Geschwindigkeitsüberschreitungen von Linienbussen der KVB und von Fremdfirmen bekannt und wie wird nach solchen Be- schwerden verfahren?“ Antwort der Verwaltung: Ja, siehe Antwort der Verwaltung zu Frage 2. gez. Blome
Beratungsverlauf
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