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3930/2019

Sachstand zum Retentionsraum Worringen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.11.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2723 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621 
621 
Vorlagen-Nummer 
 3930/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 
 
Sachstand zum Retentionsraum Worringen 
Für die Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) werden zum Retentionsraum Worringen die 
nachfolgenden Fragen gestellt: 
1.  Wie ist der derzeitige Planungsstand? 
2.  Wann wird definitiv mit dem Bau begonnen? 
3.  Wann können wir dann auch mit der Fertigstellung rechnen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Projekt befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Der Antrag auf Planfeststellung wurde im 
Jahr 2016 gestellt, anschließend erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die 
öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Die Rückläufe der Beteiligung der Träger öf-
fentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung veranlassten weitere Untersuchungen und darauf-
hin Planänderungen in Teilbereichen. Der Antrag auf Planänderung wurde im Jahr 2018 bei der Be-
zirksregierung Köln gestellt und wiederum erfolgten eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
und eine öffentliche Auslegung der Unterlagen über die Änderungen. Im Anschluss daran wurde auf 
Einladung der Bezirksregierung Köln der Erörterungstermin zum Vorhaben am 11. und 12. März 2019 
durchgeführt. Aufgrund der Größe des Projekts, der Vielzahl der betroffenen Belange und die dadurch 
erforderlichen intensiven Abwägungen wird mit einem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregie-
rung Köln im ersten Halbjahr 2020 gerechnet. 
 
Nach rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss kann zunächst eine Vergabe der Planungsleistun-
gen für die Ausführung in einem Vergabeverfahren erfolgen. Bei Projekten in dieser Größenordnung 
wird im Schnitt ein Jahr für die Ausführungsplanung benötigt. Für einen Baubeginn ist weiterhin eine 
vollständige Flächenverfügbarkeit erforderlich und die Finanzierung muss gesichert sein. Sind alle 
diese Voraussetzungen erfüllt, könnte mit dem Bau frühestens Ende 2021 begonnen werden. Sollte 
der Planfeststellungsbeschluss durch Klage angefochten werden, verschieben sich die weitere Pla-
nung und der Ausführungsbeginn entsprechend. 
 
In einem durch das Land NRW beauftragten Gutachten wurde detailliert geprüft, wie schnell sich ein 
so großes Projekt umsetzen lassen könnte. Es wurden drei Szenarien kurzer, mittlerer und längerer 
Bauzeit auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Im Ergebnis wird von einer mittleren Bauzeit von circa sechs 
Jahren ausgegangen. Damit kann eine Fertigstellung für 2027/2028 prognostiziert werden, wenn wie 
oben beschrieben alle Voraussetzungen fristgerecht erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3930/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.11.2019
Erstellt
12.11.2019 09:30