Sachstand zum Retentionsraum Worringen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3930/2019 vom 12.11.2019
Stand: Am 14.11.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621 621 Vorlagen-Nummer 3930/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 Sachstand zum Retentionsraum Worringen Für die Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) werden zum Retentionsraum Worringen die nachfolgenden Fragen gestellt: 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand? 2. Wann wird definitiv mit dem Bau begonnen? 3. Wann können wir dann auch mit der Fertigstellung rechnen. Antwort der Verwaltung: Das Projekt befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Der Antrag auf Planfeststellung wurde im Jahr 2016 gestellt, anschließend erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Die Rückläufe der Beteiligung der Träger öf- fentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung veranlassten weitere Untersuchungen und darauf- hin Planänderungen in Teilbereichen. Der Antrag auf Planänderung wurde im Jahr 2018 bei der Be- zirksregierung Köln gestellt und wiederum erfolgten eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine öffentliche Auslegung der Unterlagen über die Änderungen. Im Anschluss daran wurde auf Einladung der Bezirksregierung Köln der Erörterungstermin zum Vorhaben am 11. und 12. März 2019 durchgeführt. Aufgrund der Größe des Projekts, der Vielzahl der betroffenen Belange und die dadurch erforderlichen intensiven Abwägungen wird mit einem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregie- rung Köln im ersten Halbjahr 2020 gerechnet. Nach rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss kann zunächst eine Vergabe der Planungsleistun- gen für die Ausführung in einem Vergabeverfahren erfolgen. Bei Projekten in dieser Größenordnung wird im Schnitt ein Jahr für die Ausführungsplanung benötigt. Für einen Baubeginn ist weiterhin eine vollständige Flächenverfügbarkeit erforderlich und die Finanzierung muss gesichert sein. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, könnte mit dem Bau frühestens Ende 2021 begonnen werden. Sollte der Planfeststellungsbeschluss durch Klage angefochten werden, verschieben sich die weitere Pla- nung und der Ausführungsbeginn entsprechend. In einem durch das Land NRW beauftragten Gutachten wurde detailliert geprüft, wie schnell sich ein so großes Projekt umsetzen lassen könnte. Es wurden drei Szenarien kurzer, mittlerer und längerer Bauzeit auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Im Ergebnis wird von einer mittleren Bauzeit von circa sechs Jahren ausgegangen. Damit kann eine Fertigstellung für 2027/2028 prognostiziert werden, wenn wie oben beschrieben alle Voraussetzungen fristgerecht erfüllt werden.
Beratungsverlauf
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