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AN/1111/2019

Erwerb des landeseigenen Grundstücks der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz (Neustadt/Nord) – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 28.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.09.2019, TOP 5.2.7

Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Sachstandsbericht 2021

868 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1111/2019 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Erwerb des landeseigenen Grundstücks der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 
(Neustadt/Nord) – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Antrag SPD 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land Nordrhein-Westfalen um den Direkterwerb der Lie-
genschaft der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 zu bemühen und die (planungsrechtlichen) Vo-
raussetzungen zu schaffen, damit auf der besagten Liegenschaft dringend benötigter Wohnraum – 
auch bezahlbarer Wohnraum – entstehen kann. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2020 
Derzeit erfolgt eine verwaltungsinterne Abstimmung zum Verfahren. 
 
2021 
Auf die Mitteilung 3777/2019 (nichtöffentlich) wird verwiesen.

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

1839 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr . Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Köln, 26.08.2019 
 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgende n Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV 
Innenstadt zu setzen:  
 
 
Erwerb des landeseigenen Grundstücks der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 
(Neustadt/Nord) – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum  
Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land Nordr hein-Westfalen um den Direkterwerb 
der Liegenschaft der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 zu bemühen und die 
(planungsrechtlichen) Voraussetzungen zu schaffen, damit auf d er besagten Liegenschaft 
dringend benötigter Wohnraum – auch bezahlbarer Wohnraum – entstehen kann.  
 
Begründung 
Auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Susana dos Santos -Herrmann (SPD) teilte die 
Landesregierung mit, dass in der betreffenden Liegenschaft der zeit keine Sanierung, 
sondern lediglich Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands durchgeführt 
werden. Die Oberfinanzdirektion wird dann nicht wieder an den Standort am Riehler Platz 
zurückkehren. Vielmehr soll die Liegenschaft auf dem freien Im mobilienmarkt veräußert 
werden, womit keine Nutzung ausgeschlossen sei (Lt -Drs. 17/6558). Vor diesem 
Hintergrund soll sich die Stadt Köln um den Direkterwerb der Liegenschaft bemühen, um an 
dieser guten Lage weiteren Wohnraum – auch bezahlbaren Wohnraum – zu schaffen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Dr . Regina Börschel 
 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt -koeln.de  
web  www.koelnspd.de

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Riehler Platz 2

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Details

Aktenzeichen
AN/1111/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
28.08.2019
Erstellt
28.08.2019 14:16