Erwerb des landeseigenen Grundstücks der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz (Neustadt/Nord) – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1111/2019 vom 28.08.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1111/2019 Stand: 04.01.2022 Sachstandsbericht Erwerb des landeseigenen Grundstücks der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz (Neustadt/Nord) – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Antrag SPD Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land Nordrhein-Westfalen um den Direkterwerb der Lie- genschaft der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 zu bemühen und die (planungsrechtlichen) Vo- raussetzungen zu schaffen, damit auf der besagten Liegenschaft dringend benötigter Wohnraum – auch bezahlbarer Wohnraum – entstehen kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2020 Derzeit erfolgt eine verwaltungsinterne Abstimmung zum Verfahren. 2021 Auf die Mitteilung 3777/2019 (nichtöffentlich) wird verwiesen. -
Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr . Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 26.08.2019 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende n Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt zu setzen: Erwerb des landeseigenen Grundstücks der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz (Neustadt/Nord) – Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land Nordr hein-Westfalen um den Direkterwerb der Liegenschaft der Oberfinanzdirektion am Riehler Platz 2 zu bemühen und die (planungsrechtlichen) Voraussetzungen zu schaffen, damit auf d er besagten Liegenschaft dringend benötigter Wohnraum – auch bezahlbarer Wohnraum – entstehen kann. Begründung Auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Susana dos Santos -Herrmann (SPD) teilte die Landesregierung mit, dass in der betreffenden Liegenschaft der zeit keine Sanierung, sondern lediglich Maßnahmen zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands durchgeführt werden. Die Oberfinanzdirektion wird dann nicht wieder an den Standort am Riehler Platz zurückkehren. Vielmehr soll die Liegenschaft auf dem freien Im mobilienmarkt veräußert werden, womit keine Nutzung ausgeschlossen sei (Lt -Drs. 17/6558). Vor diesem Hintergrund soll sich die Stadt Köln um den Direkterwerb der Liegenschaft bemühen, um an dieser guten Lage weiteren Wohnraum – auch bezahlbaren Wohnraum – zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr . Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de
Beratungsverlauf
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12.09.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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