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RR 4/2022

Anfrage der Fraktion Grüne ,,Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum des Chemparks in Leverkusen-Bürrig''

Sitzungsvorlage RR 11.02.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.02.2022, TOP 12.1

Sitzungsvorlage RR (Landtagsbericht)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Grüne ,,Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum des Chemparks in Leverkusen-Bürrig'')

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Grüne vom 07.01.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Landtagsbericht)

51521 Zeichen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,  
Natur- und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Die Ministerin 
 
 
Dienstgebäude und 
Lieferanschrift:  
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf 
Telefon 0211 4566-0 
Telefax 0211 4566-388 
poststelle@mulnv.nrw.de 
www.umwelt.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien U78 und U79 
oder Buslinie 722 (Messe) 
Haltestelle Nordstraße 
 
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf 
 
Präsidenten des Landtags 
Nordrhein-Westfalen 
Herrn André Kuper MdL 
Platz des Landtags 1 
40221 Düsseldorf 
 
 
Ursula Heinen-Esser 
14. Januar 2022 
Seite 1 von 1 
 
Aktenzeichen 
V-7-01.02.02.04-000005-
0000046 
bei Antwort bitte angeben 
 
Herr Friege 
nils.friege@mulnv.nrw.de  
Telefon 0211 4566-443 
Telefax 0211 4566-388 
poststelle@mulnv.nrw.de 
 
 
Explosions- und Brandereignis in der Sondermüllverbrennungsan-
lage (SMVA) der Currenta GmbH & Co. OHG in Leverkusen -Bürrig 
(zu Landtags-Vorlagen 17/5484, 17/5535 und 17/5729) 
Sitzung des AULNV am 19.01.2022 
 
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, 
 
hiermit übersende ich Ihnen einen weiteren  erbetenen Bericht zum Ex-
plosions- und Brandereignis am 27.07.2021 in der Sondermüllverbren-
nungsanlage der Currenta GmbH & Co. OHG in Leverkusen -Bürrig mit 
der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Um-
welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Ursula Heinen-Esser 
 
 
 
17
VORLAGE
17/6283
A17

1 
 
 
 
 
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,  
Natur- und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 
Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen 
am 19.01.2022 
 
 
 
Schriftlicher Bericht 
 
Explosions- und Brandereignis in der Sondermüllverbren-
nungsanlage (SMVA) der Currenta GmbH & Co. OHG  
in Leverkusen-Bürrig

2 
 
Hintergrund 
 
Mit Berichten vom 06.08.2021 (Vorlage 17/5484), 24.08.2021 (Vorlage 17/5535) und 
20.09.2021 (Vorlage 17/5729) wurde dem Landtag bereits über den jeweiligen Kennt-
nisstand zum Explosions- und Brandereignis in der Sondermüllverbrennungsanlage 
(SMVA) der Firma Currenta GmbH & Co. OHG in Leverkusen-Bürrig berichtet. 
Wie anhand der vorigen Berichte etabliert, erfolgt hiermit eine ergänzende Berichterstat-
tung an den AULNV zu den weiteren vorgenommenen Untersuchungen und zum der-
zeitigem Ermittlungsstand. 
 
Mit dem ersten dem Landtag übermittelten Bericht wurde insbesondere über den Ablauf 
des Schadensereignisses am 27.07.2021, die ersten ergriffenen Gefahrenabwehrmaß-
nahmen der Feuerwehren und der Umweltbehörden sowie die zu diesem Zeitpunkt vor-
liegenden Messergebnisse informiert. Daneben wurden erste Informationen zu den 
Auswirkungen auf die Anlagen im Entsorgungszentrum dargestellt. 
 
Der zweite Bericht hat den Bericht vom 06.08.2021 ergänzt und weitere Informationen 
zum Stand der Ermittlungen aufgeführt. Daneben erfolgte ein zusammenfassender 
Überblick über die durchgeführten Messungen. Ebenso wurde auf die Auswirkungen 
des Ereignisses auf das Entsorgungszentrum Bürrig, hierbei insbesondere auf die Son-
dermüllverbrennungsanlage (SMVA) und die Steuerung der Abfallströme, die Sonder-
abfalldeponie (SAD) Bürrig sowie das Gemeinschaftsklärwerk, eingegangen. 
 
Im dritten Bericht vom 20.09.2021 wurde über die ersten von der Staatsanwaltschaft 
freigegebenen Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht des Sachverständigen informiert. 
Daneben werden Informationen über eine Überprüfung des Entsorgungsweges für Ab-
fälle aus dem Chempark Leverkusen in die RVA Dormagen dargestellt. 
 
Der nun vorliegende vierte Bericht befasst sich insbesondere mit dem aktuellen Stand 
der Ermittlungen sowie der Einleitung von Abwässern über die Kläranlage in den Rhein. 
Daneben wird zu der weiteren Entsorgung der Brandrückstände sowie dem Vorgehen in 
Zusammenhang mit der Thematik Wiederinbetriebnahme informiert. 
 
Aktueller Sachstand 
 
Bericht des Ministeriums der Justiz vom 11.01.2022 
Das Ministerium der Justiz hat mit Bericht vom 11.01.2022 zu den seinen Geschäftsbe-
reich zuständigkeitshalber betreffenden Aspekten des Schadensfalls folgenden Sach-
stand übermittelt:

3 
 
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 
04.01.2022 unter anderem wie folgt berichtet: 
 
‚I. 
 
Die Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH erstattete am 29.10.2021 ihren 
dritten und am 21.12.2021 ihren vierten Zwischenbericht. […] 
 
Bei dem dritten und vierten Zwischenbericht der Sachverständigengesellschaft 
Dr. Portz mbH handelt es sich um Fortschreibungen der ersten beiden Zwischen-
berichte, welche die bisherigen Erkenntnisse zur Explosionsursache bestätigen 
und weiter erhärten. Im vierten Zwischenbericht heißt es zusammenfassend: 
 
‚Die Ursache für die Explosion war eine Lagerung des Abfalls über der Selbster-
wärmungstemperatur (SADT [Self Accelerating Decomposition Temperature]). 
Dadurch traten Selbsterwärmungseffekte ein. Diese führten zu einem exponenti-
ellen Temperaturanstieg. 
 
Die exponentielle Temperatursteigerung führte zu einer extrem schnellen chemi-
schen Reaktion mindestens einer Komponente des Abfalls. 
 
Der ganze Vorgang ging so schnell, dass die Sicherungseinrichtungen den 
dadurch bedingten sehr schnellen Druckanstieg nicht mehr abführen konnten. 
Als der Druck dann über dem Auslegungsdruc k des Behälters lag, explodierte 
dieser physikalisch. Durch die Explosion vermischten sich die restliche Abfallflüs-
sigkeit und das Heizöl mit Luft und zündete dabei sofort durch (chemische Explo-
sion). 
 
Nach den Explosionsvorgängen kam es zum Brand‘.‘ 
 
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.01.2022 
mitgeteilt, er habe gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung keine Bedenken.“ 
 
Von der öffentlichen Erörterung weitergehender Berichtsinhalte ist zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt abzusehen, um die noch laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden. Etwaige 
ergänzende Ausführungen können – in nicht öffentlicher Sitzung – gegeben werden.  
 
Weitere Untersuchungen des Sachverständigen 
Der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses im Tank 3 eingelagerte Abfallstoff, der 
temperaturempfindlich ist und zur Zersetzung neigt, ist zweimal bei der SMVA Lever-
kusen zur Verbrennung angeliefert worden. Bei der ersten Anlieferung wurde der Abfall 
ohne Probleme über eine Sonderleitung, d.h. ohne Überführung in einen fest installier-
ten Tank, in die Verbrennung gegeben. Bei der zweiten Anlieferung wurde der Abfall vor

4 
 
Verbrennung in einem Tank zwischengelagert. Im Tank kam es zu einer Erwärmung 
des Abfalls. Die dadurch ausgelöste thermische Zersetzung konnte nicht mehr gestoppt 
werden. 
 
Warum es zu einer Erwärmung kam, ist noch Gegenstand der Untersuchungen. Dazu 
werden auch die organisatorischen Abläufe und das Sicherheitsmanagement bei der 
Behandlung von Abfällen in der SMVA Leverkusen sowie die Stoffeigenschaften und 
Deklaration des Abfalls durch den Erzeuger von den unabhängigen Gutachtern nach § 
29a BImSchG überprüft. Ergänzend erfolgt eine umfassende Prüfung des Sicherheits-
managementsystems durch ein weiteres Gutachter-Team um Prof. Dr. Jochum, bei der 
die Öffentlichkeit im Rahmen eines Begleitkreises eingebunden wird. 
 
Ableitung von Ereigniswässern in den Rhein  
Im Zusammenhang mit der Explosion im Chempark Leverkusen vom 27.07.2021 sind 
insgesamt etwa 5.250 m3 Löschwasser aus der Brandbekämpfung angefallen. Nach In-
formation von Currenta konnte das Lösch- und Kühlwasser am Tag des Explosionser-
eignisses anfänglich nicht am Ereignisort zurückgehalten werden und ist über den Be-
triebswasserkanal (sog. AW3-Kanal) zur zentralen Kläranlage Leverkusen-Bürrig gelei-
tet worden. Dort konnte es dann vermischt mit dem regulären Chemparkabwasser in 
Stapeltanks separiert zurückgehalten werden. Da das Löschwasser also vermischt mit 
dem üblichen Produktionsabwasser des Chemparks in Stapeltanks aufgefangen wurde, 
ist das Gesamtvolumen des zu entsorgenden „Ereigniswassers“ erheblich größer als 
das eingesetzte Löschwasser. 
 
In den Stapeltanks 1 und 3 sowie dem Deni-Tank 2 wurden im Bereich der Kläranlage 
insgesamt 28.400 m³ Ereigniswasser (d. h. Löschwasser und Werksabwasser) aufge-
fangen. Nach dem Setzen der Kanalblase im Bereich der Sonderabfallverbrennungsan-
lage am 28.07.2021 wurden aus dem so abgetrennten Kanalnetz die dort zurückgehal-
tenen Flüssigkeiten (Ereigniswasser, Niederschlagswasser und Reinigungsabwässer) in 
Baker-Container abgepumpt und von dort per Saugwagen in die Tanks Y10 und Y3 im 
Chempark überführt. In Summe wurden hier zwischen 4.000 – 5.000 m³ in die vorge-
nannten Tanks gebracht. 
 
Im Folgenden wird unterschieden zwischen  
 
1.) der Ableitung von Ereigniswässern im Rahmen der Gefahrenabwehr (im direk-
ten zeitlichen Zusammenhang mit dem Brandereignis), 
2.) der kontrollierten Ableitung von Ereigniswässern (mit Erlaubnis) und 
3.) der Einleitung von Ereigniswässern durch die Schleichleckage.

5 
 
 
1.) Ableitung von Ereigniswässern im Rahmen der Gefahrenabwehr  
 
Nach einer Entscheidung des Krisenstabs der Currenta GmbH & Co. OHG (Currenta) 
wurden in der Zeit vom 28.07.2021 bis 30.07.2021 Teile dieses Ereigniswassers (ca. 
9.500 m3) aus dem Stapeltank 3 bei gleichzeitiger Zudosierung von Aktivkohle über die 
Kläranlage in den Rhein eingeleitet. Die Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmi-
gungs-und Überwachungsbehörde wurde mit E-Mail vom 28.07.2021, 18:55 Uhr, über 
diese Maßnahme unterrichtet. 
 
Die Entscheidung des Krisenstabs der Currenta GmbH & Co. OHG, das Ereigniswasser 
aus dem Stapeltank 3 in der Kläranlage zu entsorgen, wurde im Rahmen der Gefahren-
abwehr getroffen. Die Bezirksregierung bestätigt, dass es wegen der schnell schwin-
denden Rückhaltekapazitäten zu einer unkontrollierten Zuleitung weiterer kontaminierter 
Ereigniswässer in die Kläranlage hätte kommen können, was zu einer Gefährdung der 
Reinigungsleistung (insbesondere der Biologie) hätte führen können. Dies musste – zu-
mal in der Kläranlage neben den Chemieparkabwässern auch kommunale Abwässer 
des Wupperverbands behandelt werden – unbedingt verhindert werden. Eine alternative 
Entsorgung als Sonderabfall hätte mehr als 500 geeignete Tankwagen erfordert und 
konnte in der noch andauernden Gefahrensituation nicht kurzfristig umgesetzt werden. 
 
Der Krisenstab der Currenta ging angesichts der Analyseergebnisse aus den eigenen 
Messungen davon aus, dass durch die gesteuerte Zuführung des Löschwassers aus 
dem Stapeltank 3 eine Gewässergefährdung weder für die Ökologie noch für die Trink-
wassergewinnung im Rhein zu befürchten wäre. 
Die Bezirksregierung hat zur Kontrolle dieser Annahme sowohl Beprobungen im Ablauf 
der Kläranlage als auch beim Wasserwerk Flehe Messstation Düsseldorf-Flehe (Rhein-
km 732,3 rechte Rheinseite) beim LANUV beauftragt. Die Ergebnisse der Beprobungen 
werden nachfolgend dargestellt und anschließend ökotoxikologisch und humantoxikolo-
gisch bewertet.  
 
Untersuchungsergebnisse:  
Eine erste Beprobung des Ablaufs der Kläranlage Leverkusen-Bürrig durch das LANUV 
im Auftrag der Bezirksregierung Köln erfolgte am 28.07.2021. Danach wurde der Ablauf 
der Kläranlage bis zum 06.08.2021 täglich beprobt – siehe auch Tabelle 1 bzw. Ta-
belle 4.

6 
 
Schon regulär geht der zu untersuchende Prüfumfang für die genehmigte Abwasserein-
leitung des Chempark Leverkusen weit über die amtlich erforderliche Überwachung ge-
mäß der nach Abwasserverordnung und Abwasserabgabengesetz relevanten Parame-
ter hinaus und enthält auch Stoffgruppen wie per- und polyfluorierte Alkylverbindungen 
(PFAS), Pflanzenschutzmittel und weitere organische Verbindungen. Daher liegt hierzu 
eine große Anzahl von Messergebnissen aus dem Zeitraum vor dem Schadensereignis 
vor.  
 
Ab dem 28.07.2021 wurde eine umfangreiche Stoffpalette vom LANUV untersucht. Für 
diesen Bericht sind die hier aufgrund der Tankinhalte und dem verwendeten Löschmittel 
relevanten Stoffe in Tabelle 1 (Messwerte vom 28.07. bis 09.08.2021) dargestellt.  
 
 
 
Besonders auffällig ist die Belastung mit Clothianidin ab dem 28.07.2021. Dieses Pflan-
zenschutzmittel wird im Chempark Leverkusen nicht produziert. Für den Einsatz im 
Freiland besteht in Europa quasi ein Anwendungsverbot, da die Europäische Kommis-
sion mit dem Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit den neonikotinoi-
den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zum 18.09.2018 ent-
schieden hat, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, 
Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz weiter einzuschränken. Pflanzen-
schutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächs-
häusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus be-
stimmt ist, angewendet werden. Vor diesem Hintergrund wird die Einleitung über den

7 
 
kommunalen Zulauf zur Gemeinschaftskläranlagen Leverkusen-Bürrig als unwahr-
scheinlich eingeschätzt. Clothianidin ist keine Leitsubstanz, die auf eine Belastung auch 
mit anderen Substanzen hinweist. Es ist nach jetzigem Erkenntnisstand davon auszu-
gehen, dass die erhöhte Belastung mit Clothianidin auf das Explosionsereignis zurück-
zuführen ist. Die Ursache für die Grundbelastung des Stoffes bzw. seine Herkunft wird 
zurzeit weiter untersucht. 
 
Weitere positive Befunde gab es für die Pflanzenschutzmittel Imidacloprid (0,3 und 0,32 
µg/l), m-Tolylsäurediethylamid (0,5 und 0,52 µg/l), Azoxystrobin (4,4 und 4 µg/l), Cypro-
conazol (3,1 und 3,4 µg/l) und Prothioconazol-desthio (0,13 und < 0,1 µg/l). Diese Para-
meter haben sich durch das Ereignis nicht wesentlich erhöht. Die partielle Erhöhung ist 
durch das Ereigniswasser zu erklären. 
 
Neben den hier genannten Ergebnissen sind alle amtlichen Untersuchungsergebnisse 
unter https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml einsehbar.  
 
Die durch das LANUV entnommenen Rheinwasserproben an der Messstation Düssel-
dorf-Flehe ergaben keine erhöhten Belastungen, die auf das Ereignis zurückzuführen 
sind.  
Die Proben aus Düsseldorf-Flehe wurden zusätzlich zur Untersuchung der oben ge-
nannten Parameter mittels hochauflösender Non-Target Technik gemessen. Bei diesen 
Untersuchungen konnten in den Proben ab dem 31.07.2021 Spuren von Clothianidin 
detektiert werden. Die Werte lagen allerdings unterhalb der Bestimmungsgrenze 0,05 
µg/l. Weitere Stoffe, welche nicht auch zu anderen Zeitpunkten, d.h. bereits vor dem Er-
eignis, in den Proben aus Flehe detektiert wurden, wurden nicht gefunden. Auch im 
Rahmen der zeitnahen Gewässerüberwachung in der Internationalen Messstation Bim-
men-Lobith wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Bei einer nachträglichen erweiter-
ten Auswertung der Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie (kurz LC/MS-
Chromatogramme) der Rheinwasser-Proben vom 01. - 04.08.2021, speziell vor dem 
Hintergrund eines wahrscheinlichen Eintrags von Clothianidin, konnte Clothianidin nicht 
nachgewiesen werden.  
 
Bewertung: Auswirkung auf die Gewässerökologie - Schutzgut Aquatische Biozönose  
Zur Bewertung im Hinblick auf das Schutzgut Aquatische Gewässerbiozönose werden 
die Umweltqualitätsnormen (UQN) der Oberflächengewässerverordnung herangezogen, 
sowie weitere Beurteilungswerte, die im Anhang D4 des Leitfadens Monitoring Oberflä-
chengewässer des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.flussgebiete.nrw.de/ 
node/7724) gelistet sind.

8 
 
Hier ist zu unterscheiden zwischen Orientierungswerten (OW), die analog einer Umwelt-
qualitätsnorm nach dem europäischen Regelwerk (TGD No.27; European Commission 
2018: „Technical guidance for deriving environmental quality standards No. 27“) auf Ba-
sis ökotoxikologischer Wirktests abgeleitet werden, und Präventivwerten (PV) ohne ent-
sprechenden ökotoxikologischen Hintergrund, die aus Vorsorgegründen analog zum 
Schutzgut Trinkwasser festgelegt werden. Orientierungswerte und Präventivwerte wer-
den auf den Jahresdurchschnitt bezogen. Umweltqualitätsnormen in der Regel eben-
falls – in manchen Fällen, wie z.B. bei Imidacloprid, wird auch eine UQN für den Jahres-
höchstwert angegeben.  
Für die in Tabelle 1 genannten Stoffe sind die jeweiligen Beurteilungswerte (BU) in Ta-
belle 2 dargestellt.   
 
 
 
Die Messergebnisse der Analytik aus dem Zeitraum 26.07.20 21 - 01.08.2021 wiesen 
für die überwachten Stoffe Clothianidin, Imidacloprid sowie die PFAS Perfluorbutan-
säure, Perfluorbutansulfonsäure und H4-Perfluoroktansulfonsäure in allen Proben 
Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,05 µg/L auf. Dieses Ergebnis wurde 
auch für Clothianidin an den Tagen 31.7./01.08. ermittelt, an denen im Abwasserstrom

9 
 
die höchsten Konzentrationen (120 µg/L) gemessen wurden. Damit liegen für alle Para-
meter die gemessenen Werte unterhalb der Präventivwerte und Orientierungswerte.  
Für m-Tolylsäurediethylamid lagen die Konzentrationen im Abwasser bereits deutlich 
unterhalb des Orientierungswertes von 71,3 µg/L, sodass im Rhein aufgrund dieser Ein-
leitung auch kein erhöhter Wert zu erwarten ist.  
Für Imidacloprid lagen die Messergebnisse unterhalb der Bestimmungsgrenze von 
0,05 µg/L und damit deutlich unter der Umweltqualitätsnorm für die zulässige Höchst-
konzentration zum Schutz vor akuter Toxizität von 0,1 µg/L. Einzig bezogen auf chroni-
sche Wirkungen liegt die Umweltqualitätsnorm für Imidacloprid für den Jahresdurch-
schnitt von 0,002 µg/L noch unter der analytischen Bestimmungsgrenze, so dass hierzu 
eine abschließende Bewertung nicht möglich ist.  
 
Zur Einschätzung der möglichen Gefährdung des Rheins führte das LANUV zusätzlich 
basierend auf den gemessenen Konzentrationen im Ablauf der Kläranlage eine Mi-
schungsrechnung für Clothianidin und die weiteren detektierten Pflanzenschutzmittel 
durch. Aus den Mischungsberechnungen ergeben sich rechnerische Konzentrationen 
im Rhein deutlich unterhalb der Beurteilungswerte; nach vollständiger Durchmischung 
waren nach Aussage des LANUV danach keine Überschreitung der als Bewertungs-
grundlage herangezogenen Konzentrationen (UQN, Orientierungswerte, Präventiv-
werte) zu erwarten.  
Nach den Messwerten und den Ergebnissen der Mischungsrechnung waren somit im 
Betrachtungszeitraum nach der Explosion keine Auswirkungen des Ereignisses und der 
Einleitung von Ereigniswasser auf die Aquatische Biozönose zu erwarten.  
 
Bewertung: Auswirkung auf die Gewässerökologie Schutzgut Trinkwassergewinnung  
In der nachfolgenden Tabelle 3 werden für die oben genannten Parameter die Trink-
wasserzielwerte aufgeführt.

10 
 
 
 
Wie bereits ausgeführt liegen für alle Parameter die Konzentrationen im Rhein an der 
Messstelle Düsseldorf-Flehe unterhalb einer Konzentration von 0,05 µg/L und damit un-
terhalb der Trinkwasserzielwerte. Durch die mehrtägige Untergrundpassage vom Rhein-
ufer bis zu den Förderbrunnen der Wasserversorgungsunternehmen können viele 
Schadstoffe bereits abgebaut werden. Durch Zumischung von landseitigem Grundwas-
ser in den Fassungsanlagen erfolgt eine weitere Verdünnung. Das geförderte Rohwas-
ser wird anschließend in mehrstufigen Aufbereitungsanlagen zu Trinkwasser aufberei-
tet. Auswirkungen der erfolgten Einleitungen in den Rhein auf die Trinkwasserversor-
gung entlang des Rheins sind daher unwahrscheinlich. Diese Einschätzung wird von 
Wasserversorgungsunternehmen im unmittelbaren Abstrom der Einleitstelle geteilt. Zur 
Absicherung dieser Einschätzung wurden Anfang Januar 2022 Roh- und Trinkwasser-
proben entnommen, die auf Clothianidin untersucht werden. Die Untersuchungsergeb-
nisse liegen derzeit noch nicht vor. 
 
Information der Rheinanlieger 
Die Alarmierung der Wasserversorger am Rhein richtet sich nach dem sogenannten In-
ternationalen Warn- und Alarmplan Rhein (IWAP) der internationalen Kommission zum

11 
 
Schutz des Rheins (IKSR). Ziel des IWAP ist es, plötzlich im Rheineinzugsgebiet auftre-
tende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Kon-
zentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, möglichst 
schnell an die zuständigen Behörden und Wasserwerke weiter zu melden, um mögliche 
Gefahren abzuwehren, Verursacher zu ermitteln, erforderliche Maßnahmen zur ergrei-
fen und mögliche Folgeschäden zu vermeiden oder minimieren. 
 
Auf internationaler Ebene arbeiten dafür seit 1985 sieben Internationale Hauptwarnzent-
ralen (IHWZ – Basel, Strasbourg, Karlsruhe, Wiesbaden, Mainz, Düsseldorf, Arnheim) 
der Staaten am Rhein zusammen. Zuständig für die Erstmeldung einer Verunreinigung 
als Rheinalarm ist die IHWZ, auf deren Gebiet sich der Unfall ereignet hat. Für den in 
NRW verlaufenden Gewässerabschnitt des Rheins ist die Bezirksregierung Düsseldorf 
die internationale Hauptwarnzentrale.  
 
Gemäß IWAP wäre die Bezirksregierung Düsseldorf für die Information an die Wasser-
versorger am Rhein zuständig gewesen. Die Bezirksregierung Düsseldorf müsste – 
wenn die Voraussetzungen vorliegen – im konkreten Fall durch die Aufsichtsbehörde 
(hier Bezirksregierung Köln) oder das LANUV (wenn es beprobt) informiert werden. Im 
Anschluss würden – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die betroffenen Rheinanlie-
ger in NRW sowie die weiteren Hauptwarnzentralen am Rhein durch die Bezirksregie-
rung Düsseldorf informiert. 
 
Kurz nach dem Schadensfall in Leverkusen-Bürrig informierte die Bezirksregierung 
Düsseldorf die IHWZ Arnheim über den Brand und darüber, dass nach ersten Erkennt-
nissen kein Löschwasser ungeklärt in den Rhein gelangt war. Am 30.07.2021 um 11:47 
Uhr meldete die Bezirksregierung Düsseldorf als informative Folgemeldung an den 
IWAP-Verteiler: „Erste Analysenergebnisse aus Düsseldorf-Flehe ergaben keine Auffäl-
ligkeiten. Somit wird die Vermutung erhärtet, dass keine Löschwässer direkt in den 
Rhein gelangt sind.“ 
 
Weder an der Messstelle Düsseldorf-Flehe unterhalb der Einleitung des Abwassers in 
den Rhein noch an der Internationalen Messstation Bimmen-Lobith gibt es im zeitlichen 
Zusammenhang mit dem Störfall Analysenbefunde im Oberflächenwasser, die Anlass 
zu einer Meldung im Rahmen des IWAP Rhein gegeben hätten. Die im IWAP genann-
ten Schwellenwerte (für Pflanzenschutzmittel (Einzelstoff)) von 0,3 µg/l an der Mess-
stelle Düsseldorf Flehe, Tagesfracht am Auslass mit 15 kg, ab denen ein Rheinalarm 
ausgerufen werden soll, wurden deutlich nicht erreicht. Aufgrund der umfangreichen 
Untersuchungen und deren jeweiligen Ergebnissen bestand kein Anlass, weitere Maß-
nahmen – über die o.g. Informationen hinaus – zu veranlassen.

12 
 
Die vorliegenden Messwerte ließen auch kein überregionales oder länderübergreifen-
des Interesse der Öffentlichkeit und der Medien erwarten. Daher hat ein Austausch mit 
niederländischen Behörden und Wasserwerksbetreibern nicht stattgefunden. Aus Sicht 
der Landesregierung war eine Information der Öffentlichkeit zu diesem Aspekt des 
Schadensfalls aus den vorgenannten Gründen sachlich damit nicht erforderlich. 
 
Im Bericht des WDR merkte Gerard Stroomberg (RIWA, NL) an, dass im Nachgang zu 
der Meldung vom 30.07.2021 keine weitere Informationsmeldung zu dem Brandereignis 
und möglichen Löschwassereinleitungen erfolgt sei. Basierend auf den aktuellen Erfah-
rungen wird im Rahmen der IKSR eine erneute Diskussion angestoßen, wie in solchen 
Fällen im Rahmen des IWAP verfahren werden sollte.  
 
2.) Kontrollierte Ableitung von Ereigniswässern  
 
Am 20.08.2021 hat die Bezirksregierung Köln Currenta die Erlaubnis erteilt, den leeren 
Stapeltank 3 zu spülen und ca. 7.000 m3 über die Kläranlage in den Rhein einzuleiten. 
Die Einleitung erfolgte im Zeitraum 20. – 22.08.2021. 
 
Die Bezirksregierung Köln hat am 01.10.2021 die Erlaubnis erteilt, bis zu 1.500 m3 des 
aufgefangenen Ereignis- und Reinigungswassers aus sogenannten Baker-Containern 
über ein zweistufiges Aktivkohlesystem in den AW3-Kanal abzugeben und über die 
Kläranlage einzuleiten. Die Einleitung hat am 01.10.2021 begonnen; bisher wurden 
1.120 m3 eingeleitet. Die Einleitung ist noch nicht abgeschlossen, da das Nieder-
schlags- und Reinigungswasser aus dem abgetrennten Explosionsbereich immer noch 
in den Baker-Containern aufgefangen und anschließend über die Aktivkohle der Kläran-
lage zugeleitet wird. 
 
Zusätzlich hat die Bezirksregierung Köln am 25.10.2021 eine Erlaubnis für die Einlei-
tung des im Stapeltank 1 aufgefangene Ereigniswasser (bis zu 15.000 m3) erteilt. Die 
Erlaubnis enthält u.a. die Auflage, das Wasser gezielt mittels Aktivkohle vorzubehan-
deln und begleitend auf kritische Parameter zu untersuchen. Nach Aussage der Be-
zirksregierung Köln sind die Wässer von rund 15.000 m3 (inklusive Spülwasser zur Rei-
nigung) wie erlaubt in der Zeit 30.11. – 22.12.2021 eingeleitet worden. 
 
Wie oben dargestellt ist der Ablauf der Kläranlage Leverkusen-Bürrig auf Veranlassung 
der Bezirksregierung Köln vom 28.07.2021 bis 06.08.2021 täglich beprobt worden. Da-
nach hat das LANUV in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln auf wöchentliche 
Probenahme umgestellt. Ab dem 29.09.2021 wurde – basierend auf den Erkenntnissen 
der bis dahin vorliegenden Messwerte – im vierzehntägigen Rhythmus der regulären

13 
 
amtlichen Überwachung mit erweitertem Parameterumfang beprobt. Bezüglich der Ab-
wasseruntersuchungen gab es keine Absprachen zwischen LANUV und Currenta; das 
LANUV ist immer durch die Bezirksregierung Köln beauftragt worden. 
Die Ergebnisse der amtlichen Überwachung im Ablauf der Kläranlage Leverkusen-
Bürrig durch das LANUV werden in Tabelle 4 dargestellt (Messwerte vom 28.07.2021 - 
05.01.2022). 
 
Tabelle 4: Messwerte im Ablauf der KA Leverkusen-Bürrig in µg/l, qualifizierte Stichproben 
 
Mittelwert vor Er-
eignis Jan 2020 - 
Juli 2021 
28.07.21 
29.07.21 
30.07.21 
31.07.21 
01.08.21 
02.08.21 
03.08.21 
04.08.21 
05.08.21 
06.08.21 
09.08.21 
17.08.21 
Imidacloprid 0,23 0,48 0,3 0,32 0,46 0,37 0,22 0,32 0,38 0,37 0,18 0,1 0,05 
Clothianidin 0,13 2,3 34 60 120 100 66 110 120 96 60 12 5,3 
m-Tolylsäure-
diethylamid 
0,28 0,71 0,5 0,52 0,51 0,62 0,74 0,85 0,99 0,87 0,62 0,93 1,5 
Azoxystrobin 4,95 4,4 4,4 4 4,5 3,5 2,5 4,1 7,5 10 7,9 5 8,2 
Cyproconazol 5,93 3,4 3,1 3,4 4,4 3,5 1,9 3 4,9 6,4 4,5 1,6 1,8 
Perfluorbutan-
sulfonsäure inkl. 
Isomere* 
4,87 7,3 4,7 8,1 9,6 9,2 7,3 8 7,2 8,1 12 5,9 4,9 
H4-Perfluorok-
tan-sulfonsäure* 
0,33 -- -- -- 0,29 -- 0,29 0,3 0,3 0,46 0,45 -- <0,5 
PFC aus Caps-
toneprodukt 
1157 (B)* 
-- -- -- 0,36 0,48 0,34 0,39 0,63 1,1 1,5 1,4 0,54 <0,5

14 
 
 
 
Mittelwert vor Er-
eignis Jan 2020 - 
Juli 2021 
24.08.21 
31.08.21 
09.09.21 
17.09.21 
25.09.21 
12.10.21 
27.10.21 
11.11.21 
02.12.21 
14.12.21 
28.12.21 
29.12.21 
Imidacloprid 0,23 0,62 0,06 0,03 0,06 0,02 0,05 0,05 0,05 0,03 0,05 0,02 <0,02 
Clothianidin 0,13 5,3 1,2 1,4 1,3 1,3 1,7 1,7 1,2 3,6 4,1 0,6 0,54 
m-Tolylsäure-
diethylamid 
0,28 1,2 0,56 0,55 0,25 0,22 0,2 0,13 0,11 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 
Azoxystrobin 4,95 - 6,5 10 6,3 2,4 3,7 6,4 8,3 5 3,8 9,1 8,7 
Cyproconazol 5,93 - 8 3,1 2 2 13 25 7,3 3,9 4,1 2,3 2,1 
Perfluorbutan-
sulfonsäure inkl. 
Isomere* 
4,87 6,1 8,4 10 5,2 4,1 3,3 7,8 14 0,85 4,9 19 8,2 
H4-Perfluoroktan-
sulfonsäure* 
0,33 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <2 <0,5 <0,5 <0,5 
PFC aus Caps-
toneprodukt 1157 
(B)* 
-- <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 
 
 
Mittelwert vor Er-
eignis Jan 2020 - 
Juli 2021 
30.12.21 
31.12.21 
01.01.22 
02.01.22 
03.01.22 
04.01.22 
05.01.22 
 
 
 
 
 
Imidacloprid 0,23 <0,02 <0,02 0,027 0,036 0,10 0,09       
Clothianidin 0,13 0,36 0,30 0,39 0,40 0,24 0,29       
m-Tolylsäure-di-
ethylamid 
0,28 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1       
Azoxystrobin 4,95 7,8 5,1 7,2 8,4 7,4 6,2       
Cyproconazol 5,93 1,7 1,5 2,4 3,0 2,6 2,4       
Perfluorbutan-
sulfonsäure inkl. 
Isomere* 
4,87 4,7 4,8 6,4 6,4 3,1 2,0 2,2      
H4-Perfluoroktan-
sulfonsäure* 
0,33 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5      
PFC aus Caps-
toneprodukt 1157 
(B)* 
-- <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5      
*Die Bestimmungsgrenze der PFAS musste Mitte August 2021 aus technischen Gründen angepasst werden (0,5 
µg/l).

15 
 
3.) Einleitung von Ereigniswässern durch die Schleichleckage  
 
Am 23.12.2021 hat die Currenta GmbH & Co. OHG der Bezirksregierung Köln mitge-
teilt, dass eine Undichtigkeit an einem Tank (Deni-Tank 2) festgestellt worden sei. Aus 
diesem Tank sei es vermutlich über Monate zu einem Abfluss zur Kläranlage und dann 
in den Rhein gekommen. Nach Aussage der Currenta GmbH & Co. OHG soll die Un-
dichtigkeit seit Befüllen des Tanks schleichend entstanden sein. Am 24.12.2021 hat 
Currenta den Sachverhalt über eine Pressemitteilung veröffentlicht. 
 
Die Überprüfung hat ergeben, dass der Füllstand im Deni-Tank 2 von August bis Ende 
November 2021 von 93 % auf 88% und dann bis 23.12.2021 auf 80,2 % abgefallen ist. 
Aus dem betreffenden Deni-Tank 2 ist im Zeitraum August bis 23.12.2021 ca. 14 % des 
Tankinhalts ohne Vorbehandlung mit Aktivkohle über die Kläranlage in den Rhein ge-
langt.  
Das verbliebene Ereigniswasser aus diesem Tank (ca. 86 % des Gesamtinhalts des 
Tanks) wurde von Currenta eigenverantwortlich in den zuvor entleerten Stapeltank 1 am 
27.12.2021 umgepumpt und die Bezirksregierung Köln über diesen Sachverhalt infor-
miert. 
 
Bei einer Vor-Ort-Überprüfung der Bezirksregierung Köln am 27.12.2021 wurden keine 
ersichtlichen Undichtigkeiten festgestellt. Der besagte Tank war bereits bis zum tech-
nisch möglichen Stand leergepumpt und abgedichtet. Für die übrigen noch beauf-
schlagten Tanks wurden Dichtheitsprüfungen angeordnet. Seit dem 28.12.2021 wurde 
im Auftrag der Bezirksregierung Köln der Ablauf der Kläranlage Leverkusen-Bürrig wie-
der täglich beprobt. Die Ergebnisse der Überwachung finden sich in obiger Tabelle 4 
(Stand: 10.01.2022 – Stand: Erstellung des Landtagsberichtes). 
  
Da es sich hier nicht um eine Gefahrenabwehrmaßnahme handelt und für die Einleitung 
aus diesem Tank eine Sondereinleiterlaubnis nicht erteilt worden ist, hat die Bezirksre-
gierung Köln am 30.12.2021 eine Strafanzeige wegen möglichen Verstoßes gegen § 
324 StGB gestellt. 
 
Entsprechend hat der Generalstaatsanwalt in Köln dem Ministerium der Justiz 
am 13.01.2021 ergänzend berichtet, der Leitende Oberstaatsanwalt habe ihn 
am selben Tag darüber unterrichtet, dass die Bezirksregierung Köln am 
30.12.2021 bei der Staatsanwaltschaft Köln eine ,Vorab-Strafanzeige' im Zu-
sammenhang mit der Einleitung von Ereigniswasser gestellt habe. Gegen die 
Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft Köln habe er keine Bedenken.

16 
 
Ergänzend hat am 06.01.2022 eine unangemeldete Umweltinspektion der Bezirksregie-
rung gemeinsam mit dem LANUV stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurden 
Proben aus dem Stapeltank 1 entnommen, in den das „Ereigniswasser“ des undichten 
Deni-Tanks 2 umgefüllt worden ist. Des Weiteren wurde der Ablauf der Kläranlage be-
probt. Ergänzend ist am 07.01.2022 der Zulauf des kommunalen Abwassers zur Kläran-
lage beprobt worden, um die Herkunft der Grundlast des Pflanzenschutzmittels Clothia-
nidin in der Einleitung der Kläranlage zu untersuchen.  
 
Der von der Leckage betroffene Deni-Tank 2 sowie der Stapeltank 1 wurden in Augen-
schein genommen. Die Bezirksregierung Köln stellte fest, dass beide Tanks (Stapeltank 
1 und Deni-Tank 2) entweder durch zwei in Reihe geschaltete Klappen oder durch eine 
Klappe und eine danach montierte Steckscheibe vom restlichen System getrennt und 
daher derzeit weder abgelassen noch befüllt werden können. 
 
Hinsichtlich der Leckage konnte festgestellt werden, dass kontinuierliche Füllstands-
messungen der Tanks erfolgen. Es existieren in beiden Tanks Druckmessungen am Bo-
den. Der Deni-Tank 2 verfügt zusätzlich über eine Radarsonde im „Dach“ des Tanks. 
Alle 8 Stunden wird der Füllstand in ein System übertragen, in welchem dieser dann ge-
speichert wird.  
 
Auf der Messwarte wurde bisher lediglich ein prozentualer Tageswert angeben, ein 
Trend, der die Leckage sichtbar gemacht hätte, wurde nicht angezeigt. Hier hat Cur-
renta bereits nachgebessert; inzwischen ist ein visueller Abweichungsalarm bei 0,4 % 
installiert, so dass mögliche Füllstandsänderungen an allen Tanks deutlich sichtbar ge-
macht werden.  
 
Tabelle 4 gibt alle zum Zeitpunkt der Berichterstellung vorliegenden auffälligen Befunde 
zu den aktuell in der Diskussion befindlichen Stoffe wieder. Eine abschließende Bewer-
tung – auch unter Berücksichtigung der Probenahmen im Rahmen der Umweltinspek-
tion am 06.01.2022 – steht noch aus. 
 
Darüber hinaus werden im Folgenden – u.a. im Rahmen der Begutachtung durch Prof. 
Dr. Jochum – Fragen zum Lösch- und Abwassermanagement (Rückhaltung und Entsor-
gung) weiter untersucht.  
 
Entsorgung der weiteren Rückstände des Ereignisses 
Die durch das Ereignis betroffenen Anlagenteile sind mit Brandrückständen behaftet. 
Durch Fachfirmen wurden die Anlagen (Treppenhäuser, Durchgänge, Gerüste...) gerei-

17 
 
nigt, soweit eine Reinigung direkt vor Ort möglich war. Sofern Anlagenteile zur Reini-
gung ausgebaut werden bzw. diese wegen einer Beschädigung ausgetauscht werden 
müssen, werden diese auf einer speziell dafür vorgesehenen Fläche mit Wasser gerei-
nigt. Das anfallende Abwasser wird mittels Aktivkohle gereinigt und der Gemeinschafts-
kläranlage zugeführt. Zur Überwachung der Wirksamkeit der Aktivkohlefilter wird dieser 
Abwasserstrom vor Einleitung in die Gemeinschaftskläranlage regelmäßig beprobt. Die-
ses Vorgehen wurde von der Bezirksregierung gestattet. 
 
Nach Dekontaminierung der Anlagenteile werden diese einer ordnungsgemäßen Ent-
sorgung zugeführt, sofern eine weitere Verwendung nicht möglich ist. Die Entsorgung 
der dekontaminierten Anlagenteile (bisher ca. 260 t) erfolgt unter der Abfallschlüssel-
nummer 17 04 05 (Eisen und Stahl). 
Im Rahmen der nicht angekündigten Umweltinspektion am 06.01.2022 konnten keine 
Auffälligkeiten bei der Führung des Abfallregisters bezüglich der vorgenommenen Ent-
sorgung festgestellt werden. 
 
Die bei dem Ereignis angefallenen Wässer, werden je nach Inhaltsstoffen einer Ver-
brennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage oder der Kläranlage in Leverkusen-
Bürrig zugeführt. Teile der Löschwässer, die mit Inhalten aus den Tanks des Tanklagers 
vermischt waren, wurden der Sonderabfallverbrennungsanlage der Currenta in Dorma-
gen zugeführt. Insgesamt wurden 105,26 t Löschwasser in der RVA Dormagen als ge-
fährlicher Abfall entsorgt. 
 
Informationen zur aktuellen Entsorgung der im Chempark derzeit anfallenden Produkti-
onsabfälle 
Wie bereits in den o. g. Landtags-Berichten mitgeteilt, werden eine Vielzahl der anfal-
lenden Produktionsabfälle aus dem Chemiepark Leverkusen derzeit in die Rückstands-
verbrennungsanlage (RVA) der Firma Currenta in Dormagen entsorgt. 
Diese war zum 11.11.2021 in den Revisionsstillstand gebracht worden und ist seit dem 
11.12.2021 wieder in Betrieb.  
 
Laut Mitteilung der Currenta steht für die Entsorgung von Abfällen seit dem Brandereig-
nis sowie während des Stillstands der RVA Dormagen ein bestehendes Netzwerk gro-
ßer Entsorgungsbetriebe zur Verfügung. Im Rahmen der Umweltinspektion am 
06.01.2022 wurden zehn Entsorgungsnachweise in einer Stichprobe ausgewählt und 
überprüft, welche von Erzeugern aus dem Chempark Leverkusen stammen. Insgesamt 
sind hierbei 250 Begleitscheine auf eine der Nachweisverordnung konforme Ausstellung 
geprüft worden. Es sind keine Auffälligkeiten festgestellt worden.

18 
 
Aktuell werden auch die Abfalllager der Firma Chemion Logistik GmbH, welche sich auf 
dem Gelände der Chemparks in Leverkusen und Dormagen befinden, genutzt. Weiter-
hin befinden sich Abfälle auf den genehmigten Bereitstellungsflächen der jeweiligen 
Produktionsbetriebe und werden dort zwischengelagert. Betreiber prüfen zurzeit, ob 
Drosselungen der Produktion notwendig sind. Bisher konnten diese – nach vorliegen-
den Informationen – durch organisatorische Maßnahmen weitgehend verhindert wer-
den. 
 
Bei der Umweltinspektion am 06.01.2022 wurden auch die Abfalltanks der durch das 
Explosions- und Brandereignis beeinträchtigten Tankgruppe mit den Tanks 20 bis 27 
überprüft, die in einer Entfernung von ca. 20 m von den zerstörten Tanks 1 – 7 und 9 
stehen. In den Tanks lagern noch diejenigen Abfälle, die sich bereits zum Zeitpunkt der 
Explosion dort befanden. Durch die Zerstörung einer Rohrleitungsbrücke ist es momen-
tan nicht möglich, diese Tanks zu entleeren. Die Tanks sind allerdings wieder an die 
Prozessleittechnik (PLT) angeschlossen, so dass der Zustand der Tanks von der PLT 
erfasst wird. 
 
Wiederinbetriebnahme der Anlage 
 
Schritte vor Wiederinbetriebnahme der Anlage 
Bisher liegt der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungs- und Überwa-
chungsbehörde keine verbindliche Erklärung der Firma Currenta dazu vor, wann konk-
ret einzelne Teile und Betriebseinheiten der Anlage wieder in Betrieb genommen wer-
den sollen. Aufgrund der hohen Bedeutung der SMVA für die Entsorgungssicherheit 
des gesamten Standortes ist nach den bisherigen Äußerungen der Currenta davon aus-
zugehen, dass sie die Anlage wieder in Betrieb und entsprechend die Betriebsgenehmi-
gungen für die derzeit stillstehenden vier Verbrennungslinien künftig weiter in Anspruch 
nehmen will.  
 
Die immissionsschutzrechtlichen Regelungen räumen einem Anlagenbetreiber die Mög-
lichkeit ein, im Rahmen einer bestehenden Genehmigung und ohne ein entsprechendes 
immissionsschutzrechtliches Anzeige- oder Genehmigungsverfahren Anlagenteile (bau-
gleich) zu ersetzen oder auszuwechseln.  
Im konkreten Schadensfall müssen vor einer Entscheidung über eine Wiederinbetrieb-
nahme die Ergebnisse der Ermittlungen zum Ablauf und zur Ursache des Ereignisses 
sowie der daraus zu schließenden Schlussfolgerungen vorliegen. Diese Untersuchun-
gen werden derzeit noch – entsprechend der Anordnung einer sicherheitstechnischen 
Prüfung nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz der Bezirksregierung Köln vom

19 
 
30.7.2021 – von einem nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen externen Sachver-
ständigen durchgeführt. Bestandteil der sicherheitstechnischen Prüfung durch den 
Sachverständigen ist auch die Prüfung der Möglichkeit bzw. der Voraussetzungen für 
eine Wiederinbetriebnahme von Anlagenteilen. 
 
Durch die Gutachter ist die technische Integrität der Anlagen(-teile) zu bestätigen, sowie 
das Sicherheitsmanagementsystem und die Organisation der Currenta, auch in Bezug 
auf die Abfall- und Abwasserströme, zu überprüfen. Durch die Gutachter benannte er-
forderliche Verbesserungsmaßnahmen sind vor Wiederinbetriebnahme umzusetzen. 
Zusätzlich wird auch von der Überwachungsbehörde und vom Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) geprüft, ob die gesetzlichen 
und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden und deren Umsetzung im Be-
darfsfall durch die Bezirksregierung Köln angeordnet wird. 
 
Unabdingbare Voraussetzung einer etwaigen Wiederinbetriebnahme ist neben einer lü-
ckenlosen Aufklärung des Ereignisses ein stabiles und nachgewiesenes Sicherheitsma-
nagement. 
 
Überprüfung des Sicherheitsmanagements durch ein unabhängiges Expertenteam und 
Einrichtung eines Begleitkreises 
Auf Initiative der Bezirksregierung Köln und des Umweltministeriums NRW ist ergän-
zend zu der zuvor dargestellten sicherheitstechnischen Untersuchung der beauftragten 
Sachverständigen die Erstellung eines weiteren Begleitgutachtens zu einer umfassen-
den Untersuchung des Sicherheitsmanagementsystems in Auftrag gegeben worden. Mit 
dieser Untersuchung wurde im Dezember ein Gutachter-Team um den langjährigen 
Vorsitzenden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) Prof. Dr. Jochum durch die 
Firma Currenta beauftragt. 
 
Durch das Expertenteam erfolgt eine fachlich tiefgehende, umfassende und unabhän-
gige Bewertung und Verbesserung des Sicherheitsmanagementsystems (SMS). Dies 
wurde in der Vergangenheit auch schon bei einem anderen Fall mit diesem Team mit 
großem Erfolg praktiziert. Es wurden damals eine Reihe von verbesserungswürdigen 
Punkten im SMS gefunden, die anhand einer Prioritätenliste abgearbeitet worden sind. 
Damit wurde das Sicherheitsmanagementsystem deutlich verbessert. 
 
Die Erarbeitung dieses Gutachtens wird durch einen Begleitkreis unterstützt, zu dem 
Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Leverkusen, der Leverkusener Kom-
munalpolitik, der Nachbarkommunen Stadt Köln, Kreis Mettmann und Rheinisch-Bergi-

20 
 
scher Kreis, der lokalen Umweltverbände, Einzelanwohner, Bürgervereine und der Be-
triebsrat der Firma Currenta eingeladen worden sind. Die Auftaktsitzung des Begleitkrei-
ses hat am 06. Januar 2022 stattgefunden. Über den Begleitkreis soll Transparenz ge-
währleistet, eine Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung der bestehen-
den Fragen und Sorgen sichergestellt werden.  
 
Überwachung des Entsorgungszentrums 
Im Zuge einer möglichen Wiederinbetriebnahme der Anlage werden vorab die Umset-
zung der sich ggf. aus der gutachterlichen Sachverhaltsermittlung erforderlichen Maß-
nahmen und auch der weitere Betrieb der Anlage durch die Bezirksregierung Köln im 
Rahmen der medienübergreifenden Anlagenüberwachung, u.a. nach § 52 BImSchG, 
insbesondere in Form von Vor-Ort-Inspektionen, eng überprüft.  
 
Bei der Festlegung eines neuen Inspektionsintervalls für die regelmäßige behördliche 
Überwachung werden u.a. standort- und betreiberbezogene Kriterien miteinbezogen. 
Ein umweltrelevantes Ereignis wie der aktuelle Schadensfall führt dazu, dass das aus-
wirkungsbezogene Kriterium „Umweltrelevante Vorfälle, Unfälle und Beschwerden“ neu 
bewertet wird, was regelmäßig zu einem verkürzten Überwachungsintervall der behörd-
lichen Überwachung führt und somit auch für die Anlage der Currenta ein im Vergleich 
zur bisherigen Praxis kürzeres Überwachungsintervall festzulegen ist.  
 
Maßnahmen an der Hochspannungsfreileitung 
Die das Entsorgungszentrum querende Hochspannungsleitung wird unter Berücksichti-
gung der derzeit gültigen technischen Regelwerke betrieben. Die bestehenden Tanks 
und relevante Anlagen (z.B. Waschwasseraufbereitungsanlage) der Verbrennungsan-
lage liegen außerhalb der Schutzstreifen der 220 kV und 110 kV Hochspannungsfreilei-
tungen und berücksichtigen somit die formalen Vorgaben, wie sie bspw. in der Techni-
schen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 120 der KAS festgeschrieben sind. 
 
Da sich jedoch gezeigt hat, dass die Leitung im Laufe des Schadensereignisses nur 
verzögert freigeschaltet werden konnte, sind weitere Festlegungen erforderlich. So wer-
den künftig insbesondere organisatorische Maßnahmen (in Absprache mit dem Netzbe-
treiber) getroffen, um im Ereignisfall ein schnelleres Freischalten der Hochspannungs-
leitung zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden durch die Bezirksregierung mit be-
hördlicher Anordnung verbindlich gemacht.

21 
 
Sondereinsatz des LANUV bei Schadensfällen 
 
Die Voraussetzungen für eine Aktivierung des Sondereinsatzes des LANUV im Scha-
densfall werden durch die Umweltalarm-Richtlinie geregelt. Das LANUV wird in dieser 
Form unterstützend für die Umweltschutzbehörden auf deren Anforderung hin tätig. In 
einem akuten Gefahrenfall wie dem vorliegenden Explosions- und Brandereignis, bei 
dem die kommunalen Gefahrenabwehrbehörden wie die Feuerwehr gefordert sind, er-
folgt die Alarmierung des LANUV häufig auch unmittelbar über die örtliche Feuerwehr. 
Die Fahrzeuge des Sondereinsatzes können dabei auch Sonderrechte nach §§ 35 und 
38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wahrnehmen. Damit wird eine möglichst 
schnelle Anfahrt gewährleistet. Ziel ist zukünftig sicherzustellen, dass bei außerordentli-
chen Ereignissen der Sondereinsatz auch unabhängig vor der kommunalen örtlichen 
Anforderung bei Kenntnis eines solchen Ereignisses tätig wird. 
 
Eine kurzfristige und aktuelle Übermittlung der für die Festlegung von Untersuchungen 
durch den Sondereinsatz benötigten Daten zum Stoffinventar einer Anlage muss grund-
sätzlich durch den Anlagenbetreiber gewährleistet werden. Um dies sicherzustellen, soll 
dieses Thema zukünftig verstärkt im Rahmen der Anlagenüberwachung in den Blick ge-
nommen werden. Durch den Betreiber einer Anlage ist dabei plausibel darzulegen, wie 
er seiner Pflicht zur Weitergabe der Daten an die Überwachungsbehörden im Ereignis-
fall nachkommt. Hierzu gehört auch die Festlegung eindeutiger Meldewege. 
 
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass über die für eine rein fachliche Beurteilung not-
wendige Anzahl an Proben und Messungen zur ersten Abschätzung möglicher Gefah-
ren hinaus weitere Probennahmen und Messungen erfolgen. 
 
Situation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Nordrhein-Westfalen  
 
Im August 2021 hat Nordrhein-Westfalen den neuen Abfallwirtschaftsplan, Teilplan für 
gefährliche Abfälle (AWP), veröffentlicht. Der Abfallwirtschaftsplan wurde zuvor im 
Landtag ausführlich erörtert. Im März 2021 fand eine Anhörung zum AWP statt. Der 
Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat, ebenso wie 
weitere Ausschüsse des Landtags, das Benehmen zum Entwurf des AWP der Landes-
regierung erklärt. Der AWP gibt einen Überblick zu den in Nordrhein-Westfalen erzeug-
ten und entsorgten gefährlichen Abfälle. Ergänzende Informationen zur Entsorgung ge-
fährlicher Abfälle enthält die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 39 
„Wie zukunftsfähig ist die Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen“ vom 23.11.2021 
(Drucksache 17/15753).

22 
 
Die Entsorgung von Abfällen in Sonderabfallverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfa-
len berührt die europäische und deutsche Rechtsetzung. Bei der Verbringung von Ab-
fällen aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen ist insbesondere die Verordnung 
(EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. Juni 2006 
über die Verbringung von Abfällen zu beachten. In dieser Verordnung werden Verfahren 
und Kontrollregelungen für die Verbringung von Abfällen festgelegt. Bei der Entsorgung 
in Deutschland sind insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Nachweisver-
ordnung zu beachten.  
Eine Auswertung für das Jahr 2020 ergibt, dass 78 % der in Sonderabfallverbrennungs-
anlagen in Nordrhein-Westfalen entsorgten Abfälle aus NRW stammten. 12 % der Ab-
fälle wurden aus anderen Bundesländern geliefert, zum Teil von Konzernverbünden. 
10 % der Abfälle stammten aus dem Ausland. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Nach wie vor sind die näheren Umstände des Ereignisses noch nicht abschließend ge-
klärt. Es bleiben die Ergebnisse der Untersuchungen der eingesetzten Sachverständi-
gen und der ermittelnden Staatsanwaltschaft abzuwarten. 
 
Sobald weitere freigegebene Informationen zur Ursache des Ereignisses vorliegen, wird 
dem AULNV erneut berichtet. 
 
Berücksichtigte Fragestellungen bei der Erstellung des Berichts 
 
Abschließend die Zusammenstellung der Fragen, die das MULNV im Vorfeld der Be-
richterstattung erreicht haben und die in den entsprechenden Kapiteln dieses Berichtes 
berücksichtigt worden sind: 
 
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zum Stand der Gutachten der Sach-
verständigen über die Explosion im Tanklager des Entsorgungszentrums im 
Chempark Leverkusen-Bürrig sowie deren Veröffentlichung? 
2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, was mit dem Abfall pas-
siert, der seit der Explosion im Leverkusener Chempark nicht mehr dort in der 
Sondermüllverbrennungsanlage entsorgt werden kann (aktuelle Entsorgungs-
wege)? 
3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Stand des Genehmi-
gungsverfahrens zur Wiederinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage 
in Leverkusen-Bürrig und die Pläne der Betreiberfirma Currenta diesbezüglich?

23 
 
Gibt es bereits eine Ankündigung seitens Currenta zum Einreichen eines Antrags 
für die Wiederinbetriebnahme?  
4. Kann sich die Betreiberfirma Currenta bei einer möglichen Wiederinbetrieb-
nahme des Entsorgungszentrums auf einen Bestandsschutz für die Anlage beru-
fen? 
5. Wann rechnet die Landesregierung mit dem voraussichtlichen Ende der staats-
anwaltschaftlichen Ermittlungen und dem Vorliegen der Ergebnisse? Wer darf 
auf Basis der zukünftig vorliegenden Ergebnisse unter welchen Voraussetzungen 
welche Auflagen zur Wiederinbetriebnahme anweisen, damit entsprechende 
Konsequenzen aus dem Schadensereignis gezogen werden können? 
6. Laut Bericht der Bezirksregierung Köln vom 08.12.2021 (RR 77/2021) muss die 
Hochspannungsleitung vor einer Wiederinbetriebnahme nicht verlegt werden, es 
seien künftig organisatorische Maßnahmen zu treffen, um im Ereignisfall ein 
schnelleres Freischalten der Hochspannungsleitung zu ermöglichen. Welche 
Maßnahmen sind konkret geplant und wer legt diese fest? Wann werden diese 
Maßnahmen umgesetzt sein? Inwieweit sind diese Maßnahmen verbindlich für 
den Betreiber? Ist die Umsetzung dieser Maßnahmen eine Voraussetzung für die 
Wiederinbetriebnahme der Anlage? 
7. Inwieweit ist das derzeitige Überwachungssystem des Entsorgungszentrums im 
Chempark Leverkusen-Bürrig vor dem Hintergrund der Explosion aus Sicht der 
Landesregierung ausreichend? 
8. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung der Ankündigung der Bezirksregierung 
Köln in der Sitzung des Umweltausschusses am 22.09.2021 im Landtag, dass 
ein unabhängiges Gremium analog zum damaligen Shell-Störfall eingerichtet 
werden solle? Welche Mitglieder sollen dem Gremium angehören und wie wird 
der Landtag bzw. die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert? 
9. Wann wird eine Anhörung zu Abfallströmen stattfinden, wie von der Umweltmi-
nisterin in der Sitzung des Umweltausschusses am 22.09.2021 im Landtag vor-
geschlagen? 
10. Welche Maßnahmen werden bereits ergriffen bzw. müssen aus Sicht der Lan-
desregierung noch ergriffen werden, damit das LANUV im Schadensfall schneller 
an alle für den Störfall relevanten Daten herankommt, wie beispielsweise die für 
die Stoffzusammensetzungen relevanten Stoffdatenblätter und Informationen zu 
den Tankbelegungen? Welche Rahmenbedingungen müssen aus Sicht der Lan-
desregierung dafür geschaffen werden, dass das LANUV bei Schadensereignis-
sen a) schneller vor Ort sein und b) auch umfangreichere Schadstoffmessungen 
vornehmen kann? 
11. Hat der Chempark-Betreiber die Behörden aktiv über die Einleitung informiert? 
Wenn ja, wann?

24 
 
12. Auf welcher fachlichen Grundlage fiel die Entscheidung des Krisenstabs, die Ab-
wasser im Klärwerk und nicht in Anlagen für Sondermüll zu entsorgen? War be-
kannt, dass in der Kläranlage die Stoffe nicht ausreichend zurückgehalten wer-
den konnten? 
13. Welche Stoffe wurden wann in welchen Konzentrationen vom LANUV im Abwas-
ser und im Rhein gemessen? 
14. Welche Auswirkungen haben die Stoffe für die Flussökologie und für den Trink-
wasserschutz? 
15. Seit wann wusste das LANUV von den erhöhten Konzentrationen? Welche Stel-
len wurden daraufhin informiert, welche Schritte unternommen? 
16. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von der Einleitung der Stoffe? Wel-
che Schlüsse zog sie daraus? 
17. Seit wann gab es einen Austausch mit den niederländischen Behörden? Falls es 
keinen Austausch gab: Warum wurden sie und auch die Internationale Kommis-
sion zum Schutz des Rheins nicht informiert? 
18. Welche Werte (Grenz-, Warn- und Orientierungswerte) gelten für die eingeleite-
ten Stoffe? Welche Werte wurden bei der Bewertung der Gefahrenlage zugrunde 
gelegt? 
19. Wie bewertet die Landesregierung die mangelhaften Informationen für die Öffent-
lichkeit?

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Grüne ,,Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum des Chemparks in Leverkusen-Bürrig'')

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Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 4/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Jörg Wirth 
Telefon 4684 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.02.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.02.2022 12.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Grüne ,,Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum des Chem-
parks in Leverkusen-Bürrig'' 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Vorbemerkung: 
 
Aufgrund der vorliegenden Strafanzeige werden zur Zeit keine Ausführungen der Bezirks-
regierung zu den Themen „Löschwasserentsorgung und Anlagensicherheit“ gemacht.  
 
Anbei deshalb hier nur die Ausführungen zu den beiden Themenblöcken: 
• Unfallursache, Unfallhergang, Sicherheitsmanagementsystem  
• Beteiligungsprozess 
 
  
Ergänzend wird auf den Bericht des MULNV für die Umweltausschusssitzung vom 
19.1.2022 hingewiesen, in dem der aktuelle Sachstand umfassend dargestellt ist.  
 Der Bericht ist unter folgendem Link https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumen-
tenarchiv/Dokument/MMV17-6283.pdf   
abrufbar und als Anlage beigefügt. 
 
 
 
Unfallursache, Unfallhergang, Sicherheitsmanagementsystem  
 
Ergänzend zu unserer Anfrage vom 25.11.2021 bitten wir um Beantwortung der nachfol-
genden Fragen:  
 
1. Ist der Bezirksregierung bekannt, wann die staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie die 
Untersuchungen der Sachverständigen zum Schadenereignis voraussichtlich abge -
schlossen sein werden?

Sitzungsvorlage RR RR 4/2022 Seite 2 von 3 
 
Der Zeitpunkt des Abschlusses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und des Vorlie -
gens der Ergebnisse der Untersuchungen durch die Sachverständigen ist hier nicht bekannt. 
 
2. Wer darf auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Auflagen für die Wiederinbetrieb -
nahme anweisen?  
 
Eine Aussage, ob und welche Konsequenzen aus dem aktuellen Schadensereignis ggf. zu 
ziehen sind, ist erst möglich, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen. Die Erkenntnisse 
aus den laufenden Untersuchungen werden bei ggf. durch die Bezirksregierung anzuord -
nenden Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit berücksichtigt. 
 
 
Löschwasserentsorgung: Siehe Vorbemerkung 
 
Medienberichten zufolge wurden bei den Löscharbeiten im Zusammenhang mit der Explosion große Mengen 
des mit dem Insektengift Clothianidin kontaminierten Löschwassers in den Rhein eingeleitet. Das steht im 
deutlichen Gegensatz zu den nach der Sandoz-Katastrophe vom 1. November 1986 von den Ländern erlas-
senen Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien (LöRüRl), nach denen in Abhängigkeit von der Menge und Ge-
fährlichkeit der vorhandenen Stoffe hinreichend große Rückhaltebecken angelegt werden müssen. Im Ereig-
nisfall soll gemäß dieser Richtlinie dann das gesamte Löschwasser aufgefangen werden, sodass es an-
schließend untersucht werden kann. Dann ist zu entscheiden, wie es zu entsorgen ist. Wenn die Kläranlage 
dazu nicht in der Lage ist, bleibt eigentlich nur die Verbrennung in geeigneten Anlagen In diesem Zusam-
menhang fragen wir daher:  
 
1. Seit wann wusste die Bezirksregierung von dem Eintrag und wie erlangte sie Kennt-
nis hierüber? Wurde sie ohne zeitliche Verzögerung von der Firma Currenta dar-
über informiert?  
2. Wie viele Liter mit giftigen Chemikalien belastete Abwässer wurden im Rhein ent-
sorgt? 
3. Offensichtlich waren die Löschwasser-Rückhaltekapazitäten in Bürrig nicht ausrei-
chend womit sich die Frage stellt warum nicht? 
4. War dieser Misstand der Bezirksregierung bekannt?  
5. Gab es zur Löschwasserentsorgung ein Konzept, das in enger Abstimmung zwi-
schen der Firma Currenta, Bezirksregierung und LANUV NRW erstellt wurde? 
6. War die Einleitung von giftigen Chemikalien Teil eines solchen Konzepts?  
7. Wird planmäßig davon ausgegangen, dass Abwasser, auch wenn es mit gesund-
heitsgefährdeten Stoffen belastet ist, in den Rhein abgeleitet wird? 
8. Ist dies zulässig und gibt es für diesen Fall verbindliche Regelungen?  
 
 
Anlagensicherheit s. Vorbemerkung 
 
Außer den oben genannten Einleitungen, hat offenbar eine Panne bei der Lagerung des Gemisches aus Ab-
wasser, Löschwasser und Havarie-Abwasser in einem der Tanks zu einer erneuten Gewässerbelastung ge-
führt. Laut Mitteilung der Firma Currenta war eine undichte Klappe in einer Leitung dafür verantwortlich, dass 
dieses Wassergemisch in die Kläranlage gelangte. Von dort wurde es ohne zusätzliche Aktivkohlefilterung in 
den Rhein eingetragen. Dazu fragen wir:  
 
1. Werden zu diesem Sachverhalt ebenfalls staatsanwaltliche Ermittlungen eingelei-
tet?  
2. Wie viele Liter des umweltbelastenden Wassergemisches sind ohne zusätzliche 
Ab-wasserbehandlung in den Rhein gelangt?

Sitzungsvorlage RR RR 4/2022 Seite 3 von 3 
3. Wie kann es sein, dass der defekte Abwassertank über einen Zeitraum von 5 Mo-
naten unentdeckt bleiben konnte?  
4. Wurde die Funktionsfähigkeit der Tanks nach dem Unfall nicht sorgfältig geprüft?  
5. Sind Verluste des Tankinhalts nicht aufgefallen?  
6. Wer kontrolliert Zustand und Betrieb der Kläranlage?  
7. Wann wurde die Kläranlage zuletzt kontrolliert? Mit welchem Ergebnis?  
8. Warum wird das Lösch-/Havariewasser so lange in Tanks gelagert?  
9. Was soll mit dem Tankinhalt passieren? Gibt es hierfür ein Entsorgungskonzept?  
10. Wurden Teilmengen bereits entsorgt? Wie erfolgte die Entsorgung?  
 
 
 
Beteiligungsprozess  
Dem Vernehmen nach soll ein Begleitkreis aus Vertreter*innen der betroffenen Kommunen, der 
Lokalpolitik, den NGOs sowie der Anwohner*innen aus Leverkusen gebildet werden. Dazu möch-
ten wir wissen: 
1. Hat die Bezirksregierung bei der Einrichtung und der inhaltlichen Ausgestaltung 
des Begleitkreises die Federführung?  
Auf Initiative der Bezirksregierung wird zurzeit das Sicherheitsmanagementsystem der Firma Cur-
renta durch ein unabhängiges Expertenteam um den langjährigen Vorsitzenden der Kommission 
für Anlagensicherheit, Prof. Dr. Christian Jochum, überprüft. Die Schwerpunkte sind Anlagensi-
cherheit, Abfallmanagement und Abwassermanagement. Der Begleitkreis ist eine Initiative von 
Prof. Jochum, der für die Einrichtung und inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich ist. 
2. Wer ist für die Zusammensetzung eines solchen Begleitkreises verantwortlich?  
Prof. Jochum 
3. Welche Zielsetzung ist mit der Gründung eines solchen Begleitkreises verbun-
den?  
Mit dem Begleitkreis soll weitere Transparenz im Verfahren der Aufarbeitung des Unfalls geschaf-
fen werden. Außerdem wird damit die Möglichkeit eröffnet, die Belange des Begleitkreises direkt in 
das weitere Verfahren und eine mögliche Wiederinbetriebnahme einfließen zu lassen.   
4. Wo und wie oft soll der Begleitkreis tagen?  
In Leverkusen nach Bedarf. Das erste Treffen am 6.1. 2022 wurde Corona bedingt in Form einer 
Videokonferenz durchgeführt.  
 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Fraktion Grüne vom 07.01.2022  
2. Landtagsbericht

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Grüne vom 07.01.2022)

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Anfrage für die 6. Sitzung des Regionalrates Köln am 11. Februar 2022 
 
 
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe, 
  
im Nachgang zu unserer Anfrage zum gleichen Thema für die 5. Sitzung des Regionalrates 
Köln möchten wir Sie bitten, nachfolgende An frage unserer Fraktion mit in die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Regionalrates am 11. Februar 2022 aufzunehmen. 
 
 
Aktueller Sachstand zum Entsorgungszentrum des Chemparks in Leverkusen-Bürrig 
 
 
Unfallursache, Unfallhergang, Sicherheitsmanagementsystem 
Ergänzend zu unserer Anfrage vom 25.11.2021 bitten wir um Beantwortung der nachfol-
genden Fragen: 
 
1. Ist der Bezirksregierung bekannt, wann die staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie 
die Untersuchungen der Sachverständigen zum Schadenereignis voraussichtlich 
abgeschlossen sein werden? 
2. Wer darf auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Auflagen für die Wiederinbetrieb-
nahme anweisen? 
Löschwasserentsorgung: 
Medienberichten zufolge wurden bei den Löscharbeiten im Zusammenhang mit der Explo-
sion große Mengen des mit dem Insektengift Clothianidin kontaminierten  Löschwassers in 
den Rhein eingeleitet. Das steht im deutlichen Gegensatz zu den nach der Sandoz -
Katastrophe vom 1. November 1986 von den Ländern erlassenen Löschwasser-Rückhalte-
Richtlinien (LöRüRl) , nach denen in Abhängigkeit von der Menge und Gefährlichkeit der 
vorhandenen Stoffe hinreichend große Rückhal tebecken angelegt werden müssen.  Im Er-
eignisfall soll  gemäß dieser Richtlinie  dann das gesamte Löschwasser aufgefangen wer-
den, sodass es anschließend untersucht werden kann. Dann ist zu entscheiden, wie es zu 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 und 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 07.01.2022 
An den 
 
Vorsitzenden des  
Regionalrates Köln 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
 
 
50667Köln

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entsorgen ist. Wenn die Kläranlage dazu nicht in der Lage ist, bleibt eigentlich nur die Ver-
brennung in geeigneten Anlagen 
 
In diesem Zusammenhang fragen wir daher: 
 
1. Seit wann wusste die Bezirksregierung von dem Eintrag und wie erlangte sie Kennt-
nis hierüber? Wurde sie ohne zeitliche Verzögerung von der Firma Currenta darüber 
informiert? 
2. Wie viele Liter mit giftigen Chemikalien belastete Abwässer wurden im Rhein ent-
sorgt? 
3. Offensichtlich waren die Löschwasser-Rückhaltekapazitäten in Bürrig nicht ausrei-
chend womit sich die Frage stellt warum nicht? 
4. War dieser Misstand der Bezirksregierung bekannt? 
5. Gab es zur Löschwasserentsorgung ein Konzept, das in enger Abstimmung zwi-
schen der Firma Currenta, Bezirksregierung und LANUV NRW erstellt wurde? 
6. War die Einleitung von giftigen Chemikalien Teil eines solchen Konzepts? 
7. Wird planmäßig davon ausgegangen, dass Abwasser, auch wenn es mit gesund-
heitsgefährdeten Stoffen belastet ist, in den Rhein abgeleitet wird? 
8. Ist dies zulässig und gibt es für diesen Fall verbindliche Regelungen? 
Anlagensicherheit 
Außer den oben genannten Einleitungen, hat offenbar eine Panne bei der Lagerung des 
Gemisches aus Abwasser, Löschwasser und Havarie -Abwasser in einem der Tanks zu ei-
ner erneuten Gewässerbelastung geführt. Laut Mitteilung der Firma Currenta war eine un-
dichte Klappe in einer Leitung dafür verantwortlich, dass dieses Wassergemisch in die 
Kläranlage gelangte. Von dort wurde es ohne zusätzliche Aktivkohlefilterung in den Rhei n 
eingetragen. Dazu fragen wir: 
 
1. Werden zu diesem Sachverhalt ebenfalls staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet?  
2. Wie viele Liter des umweltbelastenden Wassergemisches sind ohne zusätzliche Ab-
wasserbehandlung in den Rhein gelangt? 
3. Wie kann es sein, dass der defekte Abwassertank über einen Zeitraum von 5 Mona-
ten unentdeckt bleiben konnte?  
4. Wurde die Funktionsfähigkeit der Tanks nach dem Unfall nicht sorgfältig geprüft? 
5. Sind Verluste des Tankinhalts nicht aufgefallen? 
6. Wer kontrolliert Zustand und Betrieb der Kläranlage? 
7. Wann wurde die Kläranlage zuletzt kontrolliert? Mit welchem Ergebnis? 
8. Warum wird das Lösch-/Havariewasser so lange in Tanks gelagert? 
9. Was soll mit dem Tankinhalt passieren? Gibt es hierfür ein Entsorgungskonzept? 
10. Wurden Teilmengen bereits entsorgt? Wie erfolgte die Entsorgung? 
Beteiligungsprozess 
Dem Vernehmen nach soll ein Begleitkreis aus Vertreter*innen der betroffenen Kommunen, 
der Lokalpolitik, den NGOs sowie der Anwohner*innen aus Leverkusen gebildet werden. 
Dazu möchten wir wissen: 
 
1. Hat die Bezirksregierung bei der Einrichtung und der inhaltlichen Ausgestaltung des 
Begleitkreises die Federführung? 
2. Wer ist für die Zusammensetzung eines solchen Begleitkreises verantwortlich?

3 
 
3. Welche Zielsetzung ist mit der Gründung eines solchen Begleitkreises verbunden? 
4. Wo und wie oft soll der Begleitkreis tagen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Ursula Ehren, Fraktionsmitglied 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

11.02.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 12.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 4/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.02.2022
Erstellt
21.01.2022 07:56