AN/0871/2021
Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für Baumpflanzungen
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Antrag Bäume
1705 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion
DIE LINKE-Fraktion
DIE PARTEI-Einzelmandatsträger
Gleichlautend an:
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs Wiener Platz 2a
-Stadtbezirk Mülheim- 51065 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Heriette Reker
-Rathaus-
Gemeinsamer Antrag 19.04.2021
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin
die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und der Einzelmandatsträger von
DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf
die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.
Antrag: Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und
für Baumpflanzungen
Wir sind sehr besorgt um den Zustand der Straßenbäume und die wenigen
Baumpflanzungen im Bezirk.
Die Bezirksvertretung möge deshalb beschließen:
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen
Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor.
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carlswerkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll
ein Sofortprogramm starten.
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrolliert, sanktioniert und jährlich der BV
berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für
private Bauvorhaben auch der letzten Jahre.
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Umsetzungen. Zukünftig sollen
Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden.
Begründung: mündlich
Sachstandsbericht BV
4276 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0871/2021
Stand: 09.09.2024
Sachstandsbericht
Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für
Baumpflanzungen
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, der Fraktion Die LINKE und
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 19.04.2021
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt:
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen
Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor.
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carlswerkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll
ein Sofortprogramm starten.
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrolliert, sanktioniert und jährlich der BV
berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für
private Bauvorhaben auch der letzten Jahre.
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Umsetzungen. Zukünftig sollen
Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Punkt 1: In der Regel werden Baumstandorte mit baulichem Baumschutz versehen in Form
von Hochbordeinfassungen und/oder Findlingen, Pollern oder Bügeln, sofern er an
der jeweiligen Örtlichkeit erforderlich ist. Nichtsdestotrotz fehlt an etlichen Baum-
standorten der bauliche Baumschutz, weil der Einbau versäumt wurde oder der
Baumschutz seine Funktion mit der Zeit eingebüßt hat z.B. durch defekte/umge-
fahrene, deplatzierte oder abhanden gekommene Schutzelemente. In vielen Fäl-
len wäre der nachträgliche Einbau jedoch nicht zu empfehlen, da durch bauliche
Eingriffe insbesondere bei Altbäumen das Risiko erheblicher Wurzelverletzungen
gegeben ist. Mitunter sind die Platzverhältnisse der Baumscheiben räumlich derart
beengt und gleichzeitig vollständig durchwurzelt, dass bauliche Eingriffe eher
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Schaden als Nutzen bewirken können.
Grundsätzlich stellt das Parken auf Baumscheiben/Baumbeeten und Grünflächen
einen Verstoß gegen § 22 der Kölner Stadtordnung dar. Eine konsequente Ahn-
dung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten würde eine nachhaltige Maßnahme
zum Baumschutz darstellen.
Bei jüngeren Bäumen, die noch kein sehr ausgeprägtes Wurzelwerk ausgebildet
haben, ließen sich Baumbügel oder Poller installieren an Standorten, an denen
das z.B. aufgrund der Parksituation sinnvoll ist, oder bei Ersatzpflanzungen an
Standorten mit gleicher Problematik.
Zu Punkt 2: Die Situation an den genannten Standorten stellt keine besondere Dringlichkeit
dar. Eine akute Gefährdung der Baumgesundheit durch parkende Autos liegt nicht
vor. Eine nachträgliche Ausstattung aller Straßenbaumstandorte ist mit den gege-
benen Ressourcen nicht möglich.
Zu Punkt 3: Die Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen ergibt sich aus der Auf-
lage im Erlaubnisbescheid. Pflichtige müssen die Durchführung von Ersatzpflan-
zungen unaufgefordert innerhalb vorgegebener Fristen nachweisen. Zur Durchset-
zung der Forderung bzw. zur Sanktionierung bei Nichterfüllung können grundsätz-
lich ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Primäres Ziel ist, berech-
tigte Forderungen durchzusetzen. Hierbei sind der zu erwartende Aufwand und die
Aussicht auf den Erfolg der Bemühungen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls
kommt nach Abwägung im Einzelfall die Vereinbarung einer Ausgleichszahlung in
Betracht. Unter Umständen kann es auch geboten sein, die Auflage aus dem Er-
laubnisbescheid aufzuheben. Ersatzpflanzungsforderungen für
Fällungen von Bäumen auf privaten Grundflächen in Köln-Mülheim in den Jahren 2021-2023
Jahr Zur Fällung erlaubte Bäume
Gesamt / Im Zusammen-
hang mit Bauvorhaben
Ersatzpflanzungsauflage
Gesamt / Im Zusammen-
hang mit Bauvorhaben
Ausgleichszahlung
Gesamt / Im Zusam-
menhang mit Bauvor-
haben
2021 153 / 72 167 / 88 16 / 16
2022 191 / 107 256 / 171 18 / 18
2023 128 / 55 186 /98 7 / 7
Zu Punkt 4: Sowohl die Ersatzpflanzungen werden gemäß Baumschutzsatzung als auch Kom-
pensationsmaßnahmen in der Regel im Bezirk, in dem der Eingriff erfolgt ist, auch
gepflanzt/kompensiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Montanusstraße
- Carlswerkstraße
- Regentenstraße
- Buchholzstraße
- Wiener Platz 2a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0871/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 20.04.2021 10:14