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AN/0871/2021

Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für Baumpflanzungen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.05.2021, TOP 8.1.12

Antrag Bäume

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Sachstandsbericht BV

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Antrag Bäume

1705 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion 
 
      DIE LINKE-Fraktion 
 
      DIE PARTEI-Einzelmandatsträger 
Gleichlautend an:     
       in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Norbert Fuchs     Wiener Platz 2a 
-Stadtbezirk Mülheim-    51065 Köln 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Heriette Reker 
-Rathaus- 
 
 
 
Gemeinsamer Antrag        19.04.2021 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
 
die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und der Einzelmandatsträger von 
DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf 
die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. 
 
 
Antrag: Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und 
für Baumpflanzungen 
 
Wir sind sehr besorgt um den Zustand der Straßenbäume und die wenigen 
Baumpflanzungen im Bezirk. 
 
Die Bezirksvertretung möge deshalb beschließen: 
 
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen 
Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor. 
 
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carlswerkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll 
ein Sofortprogramm starten. 
 
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrolliert, sanktioniert und jährlich der BV 
berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für 
private Bauvorhaben auch der letzten Jahre. 
 
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im 
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils 
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Umsetzungen. Zukünftig sollen 
Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden. 
 
Begründung: mündlich

Sachstandsbericht BV

4276 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0871/2021
Stand: 09.09.2024 
Sachstandsbericht  
Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für 
Baumpflanzungen 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, der Fraktion Die LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 19.04.2021 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 
 
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen 
Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor. 
 
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carlswerkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll 
ein Sofortprogramm starten. 
 
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrolliert, sanktioniert und jährlich der BV 
berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für 
private Bauvorhaben auch der letzten Jahre. 
 
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im 
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils 
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Umsetzungen. Zukünftig sollen 
Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1: In der Regel werden Baumstandorte mit baulichem Baumschutz versehen in Form 
von Hochbordeinfassungen und/oder Findlingen, Pollern oder Bügeln, sofern er an 
der jeweiligen Örtlichkeit erforderlich ist. Nichtsdestotrotz fehlt an etlichen Baum-
standorten der bauliche Baumschutz, weil der Einbau versäumt wurde oder der 
Baumschutz seine Funktion mit der Zeit eingebüßt hat z.B. durch defekte/umge-
fahrene, deplatzierte oder abhanden gekommene Schutzelemente. In vielen Fäl-
len wäre der nachträgliche Einbau jedoch nicht zu empfehlen, da durch bauliche 
Eingriffe insbesondere bei Altbäumen das Risiko erheblicher Wurzelverletzungen 
gegeben ist. Mitunter sind die Platzverhältnisse der Baumscheiben räumlich derart 
beengt und gleichzeitig vollständig durchwurzelt, dass bauliche Eingriffe eher

2 
 
Schaden als Nutzen bewirken können.  
Grundsätzlich stellt das Parken auf Baumscheiben/Baumbeeten und Grünflächen 
einen Verstoß gegen § 22 der Kölner Stadtordnung dar. Eine konsequente Ahn-
dung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten würde eine nachhaltige Maßnahme 
zum Baumschutz darstellen.  
Bei jüngeren Bäumen, die noch kein sehr ausgeprägtes Wurzelwerk ausgebildet 
haben, ließen sich Baumbügel oder Poller installieren an Standorten, an denen 
das z.B. aufgrund der Parksituation sinnvoll ist, oder bei Ersatzpflanzungen an 
Standorten mit gleicher Problematik. 
Zu Punkt 2: Die Situation an den genannten Standorten stellt keine besondere Dringlichkeit 
dar. Eine akute Gefährdung der Baumgesundheit durch parkende Autos liegt nicht 
vor. Eine nachträgliche Ausstattung aller Straßenbaumstandorte ist mit den gege-
benen Ressourcen nicht möglich. 
Zu Punkt 3: Die Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen ergibt sich aus der Auf-
lage im Erlaubnisbescheid. Pflichtige müssen die Durchführung von Ersatzpflan-
zungen unaufgefordert innerhalb vorgegebener Fristen nachweisen. Zur Durchset-
zung der Forderung bzw. zur Sanktionierung bei Nichterfüllung können grundsätz-
lich ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Primäres Ziel ist, berech-
tigte Forderungen durchzusetzen. Hierbei sind der zu erwartende Aufwand und die 
Aussicht auf den Erfolg der Bemühungen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls 
kommt nach Abwägung im Einzelfall die Vereinbarung einer Ausgleichszahlung in 
Betracht. Unter Umständen kann es auch geboten sein, die Auflage aus dem Er-
laubnisbescheid aufzuheben. Ersatzpflanzungsforderungen für  
 
Fällungen von Bäumen auf privaten Grundflächen in Köln-Mülheim in den Jahren 2021-2023 
 
Jahr Zur Fällung erlaubte Bäume 
Gesamt / Im Zusammen-
hang mit Bauvorhaben 
Ersatzpflanzungsauflage 
Gesamt / Im Zusammen-
hang mit Bauvorhaben 
Ausgleichszahlung 
Gesamt / Im Zusam-
menhang mit Bauvor-
haben 
2021 153 / 72 167 / 88 16 / 16 
2022 191 / 107 256 / 171 18 / 18 
2023 128 / 55 186 /98 7 / 7 
 
Zu Punkt 4: Sowohl die Ersatzpflanzungen werden gemäß Baumschutzsatzung als auch Kom-
pensationsmaßnahmen in der Regel im Bezirk, in dem der Eingriff erfolgt ist, auch 
gepflanzt/kompensiert.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Montanusstraße
  • Carlswerkstraße
  • Regentenstraße
  • Buchholzstraße
  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0871/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.04.2021
Erstellt
20.04.2021 10:14