Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für Baumpflanzungen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0871/2021 vom 20.04.2021
Stand: Am 03.05.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Antrag Bäume
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion DIE LINKE-Fraktion DIE PARTEI-Einzelmandatsträger Gleichlautend an: in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiener Platz 2a -Stadtbezirk Mülheim- 51065 Köln Frau Oberbürgermeisterin Heriette Reker -Rathaus- Gemeinsamer Antrag 19.04.2021 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für Baumpflanzungen Wir sind sehr besorgt um den Zustand der Straßenbäume und die wenigen Baumpflanzungen im Bezirk. Die Bezirksvertretung möge deshalb beschließen: 1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor. 2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carlswerkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll ein Sofortprogramm starten. 3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrolliert, sanktioniert und jährlich der BV berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für private Bauvorhaben auch der letzten Jahre. 4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Umsetzungen. Zukünftig sollen Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden. Begründung: mündlich -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0871/2021 Stand: 09.09.2024 Sachstandsbericht Für mehr Engagement der Stadt Köln beim Schutz der Straßenbäume und für Baumpflanzungen Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 19.04.2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 ein Konzept zum baulichen Schutz der Baumscheiben von Straßenbäumen vor. 2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carlswerkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll ein Sofortprogramm starten. 3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrolliert, sanktioniert und jährlich der BV berichtet. Dazu ist das notwendige Personal vorzusehen. Dies gilt insbesondere für private Bauvorhaben auch der letzten Jahre. 4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und nicht bewaldete Grünflächen im Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet regelmäßig, jeweils innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Umsetzungen. Zukünftig sollen Nachpflanzungen vollständig im Bezirk stattfinden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu Punkt 1: In der Regel werden Baumstandorte mit baulichem Baumschutz versehen in Form von Hochbordeinfassungen und/oder Findlingen, Pollern oder Bügeln, sofern er an der jeweiligen Örtlichkeit erforderlich ist. Nichtsdestotrotz fehlt an etlichen Baum- standorten der bauliche Baumschutz, weil der Einbau versäumt wurde oder der Baumschutz seine Funktion mit der Zeit eingebüßt hat z.B. durch defekte/umge- fahrene, deplatzierte oder abhanden gekommene Schutzelemente. In vielen Fäl- len wäre der nachträgliche Einbau jedoch nicht zu empfehlen, da durch bauliche Eingriffe insbesondere bei Altbäumen das Risiko erheblicher Wurzelverletzungen gegeben ist. Mitunter sind die Platzverhältnisse der Baumscheiben räumlich derart beengt und gleichzeitig vollständig durchwurzelt, dass bauliche Eingriffe eher 2 Schaden als Nutzen bewirken können. Grundsätzlich stellt das Parken auf Baumscheiben/Baumbeeten und Grünflächen einen Verstoß gegen § 22 der Kölner Stadtordnung dar. Eine konsequente Ahn- dung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten würde eine nachhaltige Maßnahme zum Baumschutz darstellen. Bei jüngeren Bäumen, die noch kein sehr ausgeprägtes Wurzelwerk ausgebildet haben, ließen sich Baumbügel oder Poller installieren an Standorten, an denen das z.B. aufgrund der Parksituation sinnvoll ist, oder bei Ersatzpflanzungen an Standorten mit gleicher Problematik. Zu Punkt 2: Die Situation an den genannten Standorten stellt keine besondere Dringlichkeit dar. Eine akute Gefährdung der Baumgesundheit durch parkende Autos liegt nicht vor. Eine nachträgliche Ausstattung aller Straßenbaumstandorte ist mit den gege- benen Ressourcen nicht möglich. Zu Punkt 3: Die Verpflichtung zur Vornahme von Ersatzpflanzungen ergibt sich aus der Auf- lage im Erlaubnisbescheid. Pflichtige müssen die Durchführung von Ersatzpflan- zungen unaufgefordert innerhalb vorgegebener Fristen nachweisen. Zur Durchset- zung der Forderung bzw. zur Sanktionierung bei Nichterfüllung können grundsätz- lich ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Primäres Ziel ist, berech- tigte Forderungen durchzusetzen. Hierbei sind der zu erwartende Aufwand und die Aussicht auf den Erfolg der Bemühungen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls kommt nach Abwägung im Einzelfall die Vereinbarung einer Ausgleichszahlung in Betracht. Unter Umständen kann es auch geboten sein, die Auflage aus dem Er- laubnisbescheid aufzuheben. Ersatzpflanzungsforderungen für Fällungen von Bäumen auf privaten Grundflächen in Köln-Mülheim in den Jahren 2021-2023 Jahr Zur Fällung erlaubte Bäume Gesamt / Im Zusammen- hang mit Bauvorhaben Ersatzpflanzungsauflage Gesamt / Im Zusammen- hang mit Bauvorhaben Ausgleichszahlung Gesamt / Im Zusam- menhang mit Bauvor- haben 2021 153 / 72 167 / 88 16 / 16 2022 191 / 107 256 / 171 18 / 18 2023 128 / 55 186 /98 7 / 7 Zu Punkt 4: Sowohl die Ersatzpflanzungen werden gemäß Baumschutzsatzung als auch Kom- pensationsmaßnahmen in der Regel im Bezirk, in dem der Eingriff erfolgt ist, auch gepflanzt/kompensiert.
Beratungsverlauf
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