Mandari Insight

V/0525/2021

Kompakte und verkehrssichere Umplanung der Knotenpunkte am Albersloher Weg infolge vom Rückbau der vorhandenen Bahnsicherungseinrichtungen

Vorlagen 01.07.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 15.09.2021, TOP 9.5

Anlage 2_Lageplan_08052

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Lageplan_ 08050

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Lageplan_08053

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan_08052

688 Zeichen

D33
D34
D32
56m30m
D31
D22
D21
D11
30m
D12 D13
56m
FV 3
FV3
FV3L
FV3L
W
LE Gleis
FG 12
FV1
FG 11
FV1
FV1R
RD1
FG22/FB22
FV 2
FV2
FV2
P
P P
P
P
Albersloher W
eg
Albersloher Weg
Zufahrt Betriebsgelände
Steuergerät
Radweg
Grünstreifen
Gehweg
Radweg
Grünstreifen
Gehweg Geh-. u. Radweg
Grünstreifen
b
a
a
b
FG21/FB21
BT22a
BT22b
BT21b
BT21a
FV1
FV1R
D10
T11a
T12b
T11b
T12a
TRD4
Gleis
FS 13
HET 1
HET 2/ HAT 2
FS 3
80 m
HAT 1
Fläche muss er-
worben werden 573
Rückbau der Bahn -
sicherung und Bahngleise
D22
D21
BS 4
QS 1 BS 4
BS 2 FV 2
FV2
SOB2
FV2
QS 2
SOB2
FA 2
Knotenpunkt 08052
Albersloher Weg/ Zufahrt Betriebsgelände
Signallageplan - Planung-
 Schäper                        11.06.2021

Anlage 1_Lageplan_ 08050

869 Zeichen

D33
D34
D32 56m
30m
D31D22
D23
D21
D25
D26
D24
40m
H
H
D11
D12
30m
D13 D14
56m
Bu + BP
FV 3
FV3
FG 31
FG 32
FV3L
FV3L
RD 22
FG 21
FG 22
RD 1
FV2R
FV2L
FV2L
FV1R
FG 22
FG 11
FG 12
FV1
FV1
T12a
RD4
T31a/
BT31a
T31b/
BT31b
T32b/
BT32b
TRD22
T32a/
BT32a
T11a
T11b
T12b
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Egbert-Snoek-Str.
Radweg
Grünstreifen
Gehweg
Radweg
Gehweg
Geh-. u. Radweg
Radweg
Grünstreifen
Gehweg
Radweg
Gehweg
Radweg
Grünstreifen
Gehweg
P
P
P
Steuergerät
FV1
TRD4
FB 22
FB 21
FB 32
FB 31
BT 22a
BT 22b
BT 21a
BT 21b
FV2R
FV1R
Eisenbahn
FS 13
HET 2/ HAT 2
FS 3
HET 1/ HAT 1
Fläche bereits
erworben
Rückbau der Bahn -
sicherung und Bahngleise
QS 2
SO FG B2
BS 4
BS 4
SO FG B1
FA 1
FV2
FA 2
FV2
SO FG B2
QS 1
SO FG B1
D22
D23
D21
Knotenpunkt 08050
Albersloher Weg/ Egbert-Snoek-Str.
              Signallageplan - Planung -
 Schäper                           11.06.2021

Anlage 3 Lageplan_08053

814 Zeichen

QS 2
QS 1
Steuergeräte
D33
D34
56m
D31
D32
90m DRD 4 ab
D22
D21
D24
D23
30m
D12 D13
56m
D11
FV 3
FV3
FV3L
RD 4a FV3L
RD 4b
FG 12 a
b
FV1
FV1
FG 11
b
a
FV1R
RD1
FG 22
FG 21
FV2R
FV2R
FV2L
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Willy-Brandt-Weg
Radweg
Grünstreifen
Gehweg
Radweg
Grünstreifen
Gehweg
Geh-. u. Radweg
H
H
Grünstreifen
Geh- u. Radweg
Gehweg
WLE Gleis
T12a/
BT12a
T12b/
BT12b
TRD4a
TRD4b
FB 21
FB 22
FB 11
FB 12
T11b/
BT11b
T11a/
BT11a
BT22a a
b
a
b
BT22b
BT21b
BT21a
FV2L
FV1
FV1R
D10
FS 3
HET 1/ HAT 1
FS 13
HET 2/ HAT 2
Gleis
Rückbau der Bahnsicherung
und Bahngleise
Fläche muss erworben
werden
569
D22
D21
SOFGB1
BS4
BS4
FV2
RA2
SO FG B2
FA 2
SO FG B2
TRD 2
FA 1
SOFGB1
       FV2
FV2
Knotenpunkt 08053
Albersloher Weg / Willy-Brandt-Weg
Signallageplan- Planung -
 Schäper                         11.06.2021

Beschlussvorlage

6469 Zeichen

V/0525/2021 
V/0525/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kompakte und verkehrssichere Umplanung der Knotenpunkte am Albersloher Weg infolge vom 
Rückbau der vorhandenen Bahnsicherungseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der vorgelegten Planung vom 27.04.2021 (Anlage1 -3) zum Rückbau der Bahnsicherungseinrich-
tungen und zu einer konfliktfreien Schaltung der Lichtsignalanlagen in den Knotenpunkten Albersloher 
Weg / Egbert-Snoek-Straße, Albersloher Weg / Zufahrt Betriebsgelände und Albersloher Weg / Willy-
Brandt-Weg wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 85.000,00 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 85.000 Umrüstung von 
3 Lichtsignalan-
lagen 
Ergebnis    85.000  
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
14.07.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0525/2021 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Das Privatanschlussgleis im Gewerbegebiet Loddenheide mit der Panzerverladerampe ist 2003 in 
das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergegangen. Die Panzerverlade-
rampe wurde bei Bedarf von den britischen Streitkräften genutzt. Die Bedienung oblag der Westfäli-
schen Landes-Eisenbahn GmbH. Seit de m Abzug der Streitkräfte aus Münster -Gremmendorf wurde 
das Gleis nicht mehr bedient. Im Frühjahr 2015 wurde es von der Abzweigweiche WLE bis zum 
Bahnübergang Loddenheide abgebaut. 
 
Planung  
 
Die Planung sieht vor, die vorhandenen Bahnsicherungseinrichtunge n, die noch Bestandteil der o. g. 
Lichtsignalanlagen sind, zurückzubauen.  
Dabei werden in allen drei Knotenpunkten die Signalgruppen, die in den Nebenrichtungen vor den 
Gleisen installiert sind, weiter zur Hauptrichtung an die Fußgänger- und Radfahrerfurten verlagert und 
die Fahrbahn dementsprechend neu markiert. 
 
Mit dem Rückbau der Gleise müssen die Flächen (Flurstücks - Nummer 573 – Zufahrt Betriebsgelän-
de und 569 – Willy-Brandt-Weg), die sich im Eigentum der BImA befinden, erworben werden. Die 
Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer werden zurzeit geführt. Die Flächen werden später 
als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet. Die Unterhaltung dieser Flächen würde dann durch das 
Amt für Mobilität und Tiefbau übernommen werden. 
Die Fläche im Zuge der Egbe rt-Snoek-Straße wurde bereits mit dem damaligen Ausbau der Straßen 
„Loddenheide“ und dem Kreisverkehrsplatz erworben 
 
Durch die Häufung von Verkehrsunfällen zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und gerade-
ausfahrenden/ -laufenden Radfahrenden und zu F uß Gehenden an Lichtsignalanlagen rückt die sig-
naltechnische Trennung dieser Verkehrsteilnehmer durch separate Grünphasen immer mehr in den 
Vordergrund. Immer häufiger kommt es zu Verkehrsunfällen mit verletzten Personen, da der rechts-
abbiegende Kraftfahrz eugverkehr die geradeausfahrenden / -laufenden Radfahrenden und zu Fuß 
Gehenden aufgrund des toten Winkels, mangels Schulterblick oder anderen Einflüssen übersieht. 
Mit dem Ziel das Unfallrisiko proaktiv dauerhaft zu minimieren, wurde von den politischen Gr emien 
mit der Vorlage V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung  rechtsabbiegender Kfz 
und paralleler Fußgänger / Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ für diese Abbiegerbeziehung ein Prüf-
auftrag mit einer getrennten Rechtsabbiegersignalisierung beschlossen.  
 
Folgende Verkehrsströme werden signaltechnisch voneinander getrennt: 
 
Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (Anlage 1) 
 
- Der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr aus der Egbert-Snoek-Straße wird von den parallel geführ-
ten Radfahrenden und Zu Fuß Gehenden signaltechnisch getrennt. 
Knotenpunkt Albersloher Weg / Zufahrt Betriebsgelände (Anlage 2) 
 
- Der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr vom Albersloher Weg wird von den parallel geführten Rad-
fahrenden und Zu Fuß Gehenden signaltechnisch getrennt 
Knotenpunkt Albersloher Weg / Willy-Brandt-Weg (Anlage 3)

- 3 - 
V/0525/2021 
- Der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr vom Albersloher Weg wird von den parallel geführten Rad-
fahrenden und Zu Fuß Gehenden signaltechnisch getrennt 
 
- Der links- und rechtsabbiegende Kfz-Verkehr aus dem Willy-Brandt-Weg wird von den parallel 
geführten Radfahrenden und Zu Fuß Gehenden signaltechnisch getrennt.  
Die Signalprogramme sind durch ein externes Ingenieurbüro neu geplant worden und sollen im IV. 
Quartal d.J. umgesetzt werden. Mit der signaltechnischen Trennung von Verkehrsströmen ist auch 
immer eine Reduzierung der Leistungsfähigk eit verbunden. Dies ist unumgänglich, da ein Signalpro-
gramm nicht einfach um die zusätzlich benötigte Zeit verlängert werden kann. Lichtsignalanlagen auf 
einem Streckenzug hätten dann unterschiedlich lange Umlaufzeiten und könnten dann nicht mehr 
miteinander koordiniert werden.  
Bei der Planung wurde die Grüne Welle auf dem Albersloher Weg für die Radfahrenden und den Kfz-
Verkehr überarbeitet.  
Zudem werden an allen drei Knotenpunkten in Abstimmung mit dem Blinden - und Sehbehinderten-
verein Münster die erforderlichen Fußgängerfurten mit Blindensignalisierung ausgestattet. 
 
Nach der Umsetzung vor Ort wird die Situation selbstverständlich beobachtet um ggf. nachsteuern zu 
können. 
 
Reduktionsvariante  
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsumbaumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Kosten/Finanzierung: 
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 85.000,00€. Finanzmittel stehen 
unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung.  
 
Beiträge Dritter 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1-3: Lagepläne  
Anlage A

Anlage A

2157 Zeichen

Anlage A zur V/0525/2021 
Kurzüberblick 
Mit dem Ziel das Unfallrisiko proaktiv dauerhaft zu minimieren, wurde von den politischen Gremi-
en mit der Vorlage V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender 
Kfz und paralleler Fußgänger / Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ für diese Abbiegerbeziehung ein 
Prüfauftrag mit einer getrennten Rechtsabbiegersignalisierung beschlossen.  
 
Im Zuge des Rückbaus der vorhandenen Bahnsicherungseinrichtungen und der Bahngleise wer-
den drei kompakte und durch die geplante konfliktfrei Schaltung auch verkehrssichere Knoten-
punkte am Albersloher Weg entstehen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit vordringlich für Radfahrende und zu 
Fuß Gehende nachhaltig zu verbessern und Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterzuentwickeln. 
 
Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Verbesserung der Barrierefreiheit“ 
 
Zielerreichung: 
Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen Knotenpunkten. 
 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 85.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein –Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Beratungsverlauf (2)

24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Egbert-Snoek-Straße
  • Albersloher Weg
  • Willy-Brandt-Weg
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0525/2021
Typ
Vorlagen
Datum
01.07.2021
Erstellt
24.06.2021 07:38