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0857/2019

Sicherung des Schulweges zur GGS Halfengasse in Alt-Niehl

Mitteilung BV 15.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.03.2019, TOP 10.2.15

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4981 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 0857/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
 
Sicherung des Schulweges zur GGS Halfengasse in Alt-Niehl  
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 21.06.2018, TOP 8.1.3 
Beschlusstext: 
 
„Angesichts des tragischen Unfalls in Widdersdorf, bei dem ein Kind auf dem Weg zur Schule zu To-
de gekommen ist, fordert die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung auf, endlich zu handeln und 
unverzüglich die von der Bezirksvertretung einstimmig beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung  
des  Schulweges zur GGS Halfengasse zu ergreifen. 
 
Wir fordern insbesondere: 
 
1. Einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle an der Kreuzung Merkenicher Straße/Halfengasse anzu-
legen. 
 
2. Auf der Merkenicher Straße ein Zusatzschild mit Hinweis auf die Schule anzubringen (z.B. „Schu-
le, Schulkinder, langsam fahren!“). 
 
3. Eingangs Merkenicher Straße/Ecke Sebastianstraße nochmals ein Schild „Durchfahrt für LKW 
verboten“ aufzustellen. 
 
4. Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zur Einhaltung von Tempo 30. 
 
5. Anbringung von Hinweisschildern mit Verhaltensregeln für Anwohner am Verkehrsschild „ver-
kehrsberuhigte Zone“ ( sog. Spielstraße) Auf der Seekante.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Grundsätzlich sind Beschlüsse der Bezirksvertretung auch auf den Einklang mit den rechtlichen Vor-
gaben hin zu überprüfen. Darüber hinaus werden Beschlüsse der Bezirksvertretung welche sich nach 
§ 41 GO in Verbindung mit § 2 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln auf Geschäfte der laufenden 
Verwaltung beziehen, lediglich als Prüfaufträge verstanden. Die Prüfung führt zu folgenden Ergebnis-
sen: 
 
Zu 1.: 
In der Vergangenheit wurde bereits die Möglichkeit überprüft im Bereich der Merkenicher Straße Hal-
fengasse einen Fußgängerüberweg anzulegen. 
Hier haben durchgeführte Verkehrsuntersuchungen im Zuge der neuen Bebauung „Im Grund“ und 
des Bezirksjugendtages 2015 nur einen sehr geringen Querungsbedarf in dem Kreuzungsbereich 
Merkenicher Straße/Halfengasse/Franz-Denhoven-Straße feststellen können. Da nach den einschlä-
gigen Vorschriften zur Anlage von Fußgängerüberwegen diese nur dort anzulegen sind wo ein ge-
bündelter Fußgängerstrom auftritt, ist der Bereich zur Anlage eines Fußgängerüberweges nicht ge-

2 
 
eignet. In begründeten Fällen kann von den Richtlinien abgewichen werden, bei einem der Verkehrs-
erhebung zu Grunde liegenden Wert von 9 querenden Personen zur Spitzenstunde und 25 queren-
den Personen für den Erhebungszeitraum ab 07:00 bis 18:00 Uhr, kann hier kein begründeter Fall 
konstruiert werden. Auch die Verfolgung von baulichen Maßnahmen scheint hier nicht gerechtfertigt, 
zumal auf der Merkenicher Str. eine Buslinie frequentiert und bauliche Einengungen bzw. Verkehrsin-
seln nur schwerlich zu realisieren sind. Auch müsste mit der Anlage eines Fußgängerüberweges auf 
Grund der Lage der derzeitigen Bushaltestelle eine Verlegung dieser erfolgen. Weitergehende Maß-
nahmen wurden von hier jedoch auf Grund des ermittelten sehr geringen Querungsbedarfs vorerst 
nicht weiter verfolgt. 
 
Nach Bezug des Flüchtlingsheimes in Bereich Im Grund/Pastor-Wolff-Str. ist es vorgesehen eine er-
neute Verkehrszählung zu veranlassen, da sich hierdurch möglicherweise eine Veränderung des 
Querungsbedarfs im Bereich der Merkenicher Str./Halfengasse ergeben könnte – je nach Ergebnis 
werden dann weitergehende Maßnahmen geprüft. 
 
Zu 2.: 
Eine Beschilderung, welche auf Kinder mit dem Verkehrszeichen 136 Straßenverkehrsordnung in 
dem Bereich hinweist, ist an der Merkenicher Straße – Hermesgasse in beiden Fahrtrichtungen be-
reits vorhanden. Auch im Bereich der Merkenicher Straße 202 weist ein angebrachtes Schild mit Ver-
kehrszeichen 136 Straßenverkehrsordnung auf Kinder hin. Durch die Verwaltung wird die bestehende 
Beschilderung um das Zusatzzeichen „Schulweg“ Verkehrszeichen 2303 Straßenverkehrsordnung 
ergänzt. 
 
Zu 3.: 
Die Beschilderung zum Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ist bereits in der Zuwegung zur Merke-
nicher Straße ausgewiesen. Bei Beachtung der Beschilderung dürfte sich kein Lastkraftwagen, mit 
Ausnahme von Anliegerfahrzeugen, mehr in diesem Bereich aufhalten. Falls dies doch in erhöhtem 
Umfang der Fall ist könnten lediglich entsprechende Kontrollen der Polizei Abhilfe leisten.  
 
Zu 4.: 
Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ist stets ein wirksames Mittel, um die Einhaltung 
von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu fördern. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln 
wird um Überwachung der Merkenicher Straße in diesem Bereich gebeten. 
 
Zu 5.: 
Eine Hinweistafel mit Verhaltensregeln zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ ist nach der Straßenver-
kehrsordnung nicht vorgesehen, da jeder Führerscheininhaber  im Rahmen der theoretischen Führer-
scheinprüfung auf die Regelungsinhalte des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ intensiv hingewiesen 
wird.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Halfengasse
  • Sebastianstraße
  • Merkenicher Straße 202
  • Hermesgasse
  • Auf der Seekante
  • Franz-Denhoven-Straße
  • Pastor-Wolff-Straße
  • Straße 20
  • Im Grund

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Details

Aktenzeichen
0857/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.03.2019
Erstellt
07.03.2019 07:28