Mandari Insight

4147/2021

Antwort der Verwaltung betreffend AN/2423/2021 "Elektrogeräte aus städtischem Eigentum nachhaltig nutzen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.11.2021, TOP 9.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3396 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 4147/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
 
Antwort der Verwaltung betreffend AN/2423/2021 "Elektrogeräte aus städtischem Eigentum 
nachhaltig nutzen" 
Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN der Verwaltung folgende Fragen: 
 
1. Wie viele Elektrogeräte werden jährlich in städtischen Einrichtungen im Stadtbezirk 
Kalk ausgesondert? 
2. Befinden sich unter den ausgesonderten Geräten auch wiederverwertbare Geräte, etwa 
Tastaturen oder Rechner? 
3. Werden diese noch nutzbaren Geräte an karitative Einrichtung weitergegeben? Falls ja: 
Wieso nicht? 
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um noch funktionsfähige Geräte in den 
Nutzungskreislauf zurückzuführen? 
 
Die Verwaltung teilt dazu Folgendes mit: 
 
Zu Frage 1:  
 
Hierzu können keine seriösen Schätzungen abgegeben werden. 
 
Zu Frage 2:  
 
Die Wiederverwertbarkeit und die Entsorgung von IT-Hardware (z.B. PCs und Tastaturen) werden in 
der aktuellen IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie der Verwaltung wie folgt auszugsweise dargestellt, geregelt:  
„Nicht mehr benötigte oder sinnvoll verwendbare IT-Geräte können vom städtischen Eigentü-
mer/Eigentümerin unter Beachtung bestehender Rechte und Pflichten innerhalb der Stadt Köln oder 
an Dritte abgegeben oder alternativ entsorgt werden. Hierbei sind die fachgerechte Entsorgung und 
die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. […] Vor dem Verkauf oder der Entsorgung 
zu prüfen, ob ein alternativer Einsatz in der Dienststelle oder der Stadtverwaltung wirtschaftlich ist. 
Hierzu kann die Tauschbörse im Intranet genutzt werden. 
[…] 
Hat die Prüfung ergeben, dass eine weitere Nutzung der IT-Geräte innerhalb der Stadt Köln unwirt-
schaftlich ist, können die im städtischen Eigentum befindlichen IT-Geräte an Dritte (Privatpersonen 
oder gewerbliche Hardwarehändler) abgegeben werden. 
Die Abgabe hat grundsätzlich entgeltlich zu erfolgen. 
Daneben kann auch eine unentgeltliche Abgabe an anerkannte soziale Einrichtungen vorge-
nommen werden. 
Kauf- oder Schenkungsverträge bedürfen der Schriftform.“ 
 
Zu Frage 3:

2 
 
 
Ja, auf Anfragen karitativer Einrichtungen reagiert die Verwaltung und vermittelt, sofern wiederver-
wertbare IT-Endgeräte zur Verfügung stehen. Vgl. auch Antwort zu Frage 2. 
 
 
Zu Frage 4:  
 
Im ersten Schritt wird insbesondere wegen der allgemeinen Markt- und Liefersituation ein Augenmerk 
darauf gelegt, zu prüfen, in welchen Dienststellen intern verwertbare IT-Hardware weiterverwendet 
werden kann. In der Regel wird IT-Hardware in der Verwaltung allerdings weit über den Abschrei-
bungszeitraum hinaus verwendet. 
Sollte die Verwaltung entschieden haben, dass ein IT-Endgerät entsorgt werden muss, weil die unter 
Antwort 2 benannte Wiederverwertbarkeit nicht gegeben ist, wird die vom Bundesamt für Sicherheit in 
der Informationstechnik (BSI) empfohlene datenschutzgemäße Löschung magnetischer und Flash- 
basierter Datenträger durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Beauftragung zur Entsorgung bei zerti-
fizierten Unternehmen wie bspw. der AfB gemeinnützige GmbH oder Refonda Recycling. Bei AfB z.B. 
wird der Restwert der Hardware geschätzt und diese für die Wiederverwertbarkeit aufbereitet.

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4147/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.11.2021
Erstellt
24.11.2021 11:50