V/0198/2019
Durch Digitalisierungsmaßnahmen personellen Engpässen begegnen / Antrag R/0079/2017 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
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Beschlussvorlage
9453 Zeichen
V/0198/2019 V/0198/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Durch Digitalisierungsmaßnahmen personellen Engpässen begegnen / Antrag R/0079/2017 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Beratungsfolge 21.03.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Entscheidung I. Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss nimmt den nachstehenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 9.11.2017 Nummer A -R/0079/2017 „Personelle Engpässe nutzen“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine 1. Ausgangslage Mit dem aufgeführten Antrag wird angeregt, dass die Verwaltung durch frühzeitige und gezielte Digita- lisierungsmaßnahmen Möglichkeiten untersucht zur Entlastung der Mitarbeiter/ -innen sowie als Maß- nahme gegen den Fachkräftemangel und damit der Prävention von person ellen Engpässen. Die Ver- waltung wird aufgefordert, dem Rat bereits vor Erstellung der Beschlussvorlagen im Zuge der Pl a- nungen zur Beschaffung von IT Software, Hardware oder Dienstleistungen über die ermittelten pe r- sonellen Einsparpotenziale zu berichten. S ie wird ebenfalls aufgefordert, alle bereits geplanten und zukünftigen Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung dahingehend zu untersuchen, inwieweit sie geeignet sind, das Arbeitsaufkommen real zu reduzieren. Der Rat hat in der Sitzung am 13.12.2017 den oben genannten Antrag an den Ausschuss für Pers o- nal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. 2. Digitalisierung in der Stadtverwaltung In seiner Sitzung am 14.3.2018 hat der Rat das im Konzept „Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ von der Verwaltung dargestellte strategische Vorgehen einschließlich der dort genannten Leitsätze begrüßt (V/0989/2017/1. Erg. vom 19.2.2018). Personal- und Organisationsamt 21.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heggemann Telefon: 492-1010 Heggemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0198/2019 Die Verwaltung ist zugleich beauftragt worden, auf der Grundlage des Strategiep apiers weitere Maß- nahmen zur Digitalen Stadt Münster zu entwickeln, den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen und bis zum Jahr 2022 jährlich über den Stand der Umsetzung der Digitalisierungsma ß- nahmen und die gegebenenfalls notwendige Weiteren twicklung des strategischen Ansatzes zu b e- richten. Durch Beschluss des Rates, ebenfalls am 14.3.2018, ist die Verwaltung beauftragt worden, konkrete Digitalisierungsvorhaben in der Stadtverwaltung zu konzipieren und umzusetzen. Zu den identifizie r- ten Maßnahmen sind Vorlagen mit der Darstellung der personellen, organisatorischen und finanzie l- len Auswirkungen zu erstellen (V/0144/2018 vom 19.2.2018). Das erwähnte Konzept „Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ nennt unter anderem Leitsätze zur Digitalisierung der Stadtverwaltung: Dazu gehört, dass die Stadt in e i- nem fortlaufenden Prozess untersucht, welche digitalen Potenziale bestehen. Digitalisierung ist ein wesentlicher Teil von Verwaltungsmodernisierung. Die Verwaltung ist hinsichtlich ihres Digitalisierungsanspruches den Bürgerinnen und Bürgern Mün s- ters, den Unternehmen, Besuchern Münsters und weiteren Akteuren sowie den Mitarbeiter/innen ve r- pflichtet. Sie ist auch im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit und Attraktivitä t der Stadtverwaltung als A r- beitgeberin dazu gehalten, Arbeitsprozesse permanent zu hinterfragen und die Digitalisierung zu nu t- zen. So führt das Konzept „Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ unter anderem zur ganzheitlich en Vision der digitalen Stadt Münster 2022 auf: „Die Kommune ist im Hinblick auf die informationstechnische Gestaltung der Aufgaben und Geschäftsprozesse der Fach - und Führungskräfte sowie der Arbeitsplätze eine moderne, attraktive Arbeitgeberin, die insbe sondere Akzente für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzt.“ Die Verwaltung legt zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen folgende Kriterien zugrunde: Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung? Liegt ein Beschluss des Rates oder des Verwaltungsvorstandes vor? Besteht eine technische Notwendigkeit, weil zum Beispiel das im Fachamt bisher eingesetzte Verfahren vom Hersteller aufgekündigt wurde? Resultiert aus dem IT -Einsatz ein wirtschaftlicher Vorteil in einem oder mehreren Fachbere i- chen oder bei der citeq aus gesamtstädtischer Sicht? Gibt es sonstige Gründe, in der Regel Vorteile für Bürger/innen, Unternehmen oder die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster? Die Ressource Personal ist bei der Analyse und Entscheidung über zu reali sierende Digitalisierungs- maßnahmen immer ein wesentlicher Bestandteil der Betrachtung. Die Verwaltung bestätigt insoweit einen Zusammenhang zwischen den derzeitigen bzw. noch zu planenden Digitalisierungsmaßnahmen, der Notwendigkeit, personelle Ressour cen effizient und effektiv einzusetzen, ggf. einzusp a- ren, der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der kommunalen Aufgabenvielfalt. 3. Digitalisierung innerhalb einer hoher Aufgaben- und Prozessvielfalt Die Aufgaben der Stadtverwaltung sind sehr vielf ältig. Der Produktplan 2019 der Stadt Münster umfasst 17 Produktbereiche, 69 Produktgruppen und 188 Produkte. Diese Produkte gliedern sich wiederum in 668 Leistungen und 1.533 Teilleistungen auf. Dieses Leistungsspektrum wird von den 28 Ämtern und vier Eig enbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt wahrgenommen. Die darin tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insgesamt in mehr als 250 Berufen qual i- fiziert. Schätzungen in der Literatur gehen zur Zahl der vorhandenen Arbeitsprozesse in der Kommunalverwaltung, einer Größe der Stadtverwaltung Münster vergleichbar, von einigen Tau- send aus. Diese alle sind mögliches Potential einer Prozessoptimierung und damit auch der D i- gitalisierung. - 3 - V/0198/2019 Entsprechend den unter Ziffer 2 aufgeführten Erläuterungen hat die Ve rwaltung unter anderem Leitsätze zur Priorisierung der Digitalisierung aufgestellt. Zu den von der Verwaltung identifizier- ten Maßnahmen wird sie jeweils Vorlagen mit den personellen, organisatorischen und finanzie l- len Auswirkungen erstellen. Personelle Eng pässe sind eines von mehreren Auswahlkriterien; sie können jedoch nicht alleiniger Maßstab bei der Prozessoptimierung und anschließenden D i- gitalisierung sein. Aufwand und Nutzen einer solchen nach personellen Erfordernissen erfolgten Priorisierung sind immer mit zu betrachten. 4. Fazit Das Anliegen des Antrages „Personelle Engpässe nutzen“ ist nachvollziehbar. Es ist auch grundsätzlich realisierbar. Um die personelle Besetzung freier Stellen in nennenswertem U m- fang durch Digitalisierungsmaßnahmen ersetzen zu können, muss geklärt sein, ob die jeweils auf einer Stelle zu erledigenden Aufgabeninhalte geeignet sind, statt durch eine Person (zumi n- dest in Teilen) künftig digital wahrgenommen zu werden. Eine Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung Münster mit Leitlinien und Kriterien zur Priori- sierung von weiteren Digitalmaßnahmen wurde unter Ziffer 2 beschrieben. Die hohe Zahl spezifischer Fachaufgaben, die vielfach als beratende, planende oder soziale Ar- beitsleistungen erbracht werden, lassen sich nur in genau zu prüfenden Anteilen, teilweise gar nicht digitalisieren. Das betrifft auch Teile des Verwaltungsbereiches. Er ist heute organisations- und aufgabenbezogen sehr spezialisiert, sodass ein Ersatz von Personen durch digitale Anteile nicht pauschal, sondern immer nur nach vorheriger genauer Analyse der jeweiligen Inhalte und Aufgaben vorgenommen werden kann. Das ist auch wesentlich für eine Entscheidung zur Effizienz bei der weiteren Digitalisierung. Zum Beispiel schließt die Entscheidung über die Einf ührung der E-Akte immer die Betrachtung der Wirkung auf die Ressource Personal ein. Diese ist aber nicht das prioritäre oder/und einzige Entscheidungskriterium zur Einführung einer E -Akte. Ausschlaggebend für konkrete Digitalisi e- rungsmaßnahmen sind in der Regel mehrere Gründe, zum Beispiel die Bearbeitungszeiten von Anträgen, das Potenzial zur Steigerung der Kundenorientierung und die wirtschaftliche Betrach- tung, z.B. die Auswirkung auf den Stellenbedarf oder auf nicht mehr notwendige Räume und Flächen. Diese in der Summe viele Entscheidungsmerkmale integrierende (schon im aktuellen Handeln realisierende) Vorgehensweise, sollte auch zukünftig umgesetzt werden. Deutlich wird, dass die Digitalisierung als Mittel zur Abwendung von personellen Engpässen und zur Kompensation des Fachkräftemangels eher eine begrenzte Wirkung entfaltet. Diese Aspekte gehören gleichwohl zum vielschichtigen Begründungszusammenhang für Digitalisi e- rungsmaßnahmen. Und aufgrund der ganz erheblichen Dynamik im Bereich digitaler Instrumen- te und ihrer Anwendungsmöglichkeiten ist davon auszugehen, dass sich zukünftig erweiterte Möglichkeiten ergeben werden, die auch die verstärkte Optimierung des Personaleinsatzes ein- schließen. Mit dem vorstehenden Bericht ist der Antrag der Ratsgruppe P iraten/ÖDP vom 9.11.2017 Nummer A-R/0079/2017 „Personelle Engpässe nutzen“ damit bearbeitet und erledigt In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1: Ratsantrag R/0079/2017
Anlage 1 - Ratsantrag A-R-0079-2017
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0079/2017
Münster, den 09.11.2017
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Personelle Engpässe nutzen
Der Rat sieht die zunehmende Digitalisierung als eine Möglichkeit zukünftige personelle
Engpässe zu kompensieren.
Daher beschließt er:
1. Bei erkennbarem zukünftigen Mangel an qualifizie rten Mitarbeitern untersucht die
Verwaltung frühzeitig und gezielt die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Entlastung der
Mitarbeiter und damit der Prävention von Engpässen.
2. Die Verwaltung berichtet dem Rat im Zuge der Pla nungen zur Beschaffung von IT
Software, Hardware oder Dienstleistungen, bereits vor der Erstellung der
Beschlussvorlagen über die ermittelten personellen Einsparpotentiale.
3. Alle bereits geplanten und zukünftigen Maßnahmen zur Digitalisierung der
Verwaltung werden dahingehend untersucht, in wie weit sie geeignet sind, das
Arbeitsaufkommen real zu reduzieren.
Begründung:
Nicht nur in öffentlichen Verwaltungen oder Gesellschaften öffentlichen Rechts wird die
Digitalisierung hauptsächlich zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.
Auch die Verwaltungen internationaler Konzerne tun sich schwer darin, geübte Praxis
dahingehend zu bewerten, ob menschlicher Einsatz durch zeitgemäße IT nicht deutlich
reduziert, wenn nicht gar als obsolet betrachtet werden kann. Untersuchungen durch
externe Beratungsgesellschaften führen auch dort nur selten zu neuen Erkenntnissen, so
dass erst äußerer Zwang, sprich die deutliche Reduzierung des Mitarbeiterstamms, zu
den notwendigen Reformen führt. (Konkurs, Fusionen)
Ausschlaggebend ist jedoch das Recht des Steuerzahlers auf eine möglichst effiziente
Verwaltung; diesem wird mit den o.a. Beschlusspunkten durch den Rat Rechnung
getragen.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Anlage A
2442 Zeichen
Anlage A zur V/0198/2019 Kurzüberblick Mit dem aufgeführten Antrag wird u.a. angeregt, dass die Verwaltung durch frühzeitige und ge- zielte Digitalisierungsmaßnahmen Möglichkeiten zur Entlastung der Mitarbeiter/-innen und damit der Prävention von personellen Engpässen untersucht. Der Rat hat in der Sitzung am 13.12.2017 den oben genannten Antrag an den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. Die Verwaltung legt dar, dass ein integriertes Vorgehen unte r Berücksichtigung unter anderem der Wirkung der Digitalisierung auf das Arbeitsaufkommen und den Stellen -/Personalbedarf dem Konzept „Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ entspricht, das der Rat in seiner Sitzung am 14.03.2018 begrüßt hat. Zugleich hat er darin die Verwaltung beauf- tragt, Vorlagen zu den von der Verwaltung identifizierten Maßnahmen zur Digitalisierung zu e r- stellen mit Darstellung der personellen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0108 Bezeichnung der PG Personal- und Organisationsma- nagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein . Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Nach § 62 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er hat dabei die Gesetze zu beachten, u.a. die Haushaltsgrundsätze nach § 75 Abs. 1 der GO: wirtschaftlich, effizient und sparsam. Die stetige Erfüllung der Aufgaben ist sicherzustellen. Personal und Sachmittel, wie z.B. Digitalisierungsmaßnahmen, tragen dazu bei, die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 GO zu erfül- len. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0198/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37