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2206/2020

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausügung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 BV 5 Zusammenfassung

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Anlage 1 BV 5 Vorblatt

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Anlage 2 BV 5 Legende

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2401 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2206/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort-
schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 3 BV 5 Zusammenfassung

2897 Zeichen

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2021
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
alt:
Drosselweg x x
neu:
Drosselweg
ungerade Hausnummernseite x x 8
gerade Hausnummernseite von Niehler Kirchweg bis Hausnr. 2 A 1 1 6, 7 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger
Platzfläche vor Hausnr. 2	 G 1 7 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger
von Hausnr. 2 bis Ende x x 8
alt:
Etzelstr.
von Mauenheimer Gürtel bis Artushof A 1
von Artushof bis Bergstr. A 1 x
von Bergstr. bis Schmiedegasse A 1 x
von Schmiedegasse bis Bahnunterführung A 1 1
bis Stadtteilgrenze Weidenpesch x
von Stadtteilgrenze Weidenpesch bis Ossietzkystr./Longericher Str. x
Stichstraße zwischen Hausnr. 226 und 231/233 A 1 1
neu:
Etzelstr.
von Mauenheimer Gürtel bis Artushof A 1
von Artushof bis Bergstr. A 1 8
von Artushof bis Bergstr. Gehweg nur bebaute Seite x 8
von Bergstr. bis Schmiedegasse A 1 8
von Bergstr. bis Schmiedegasse Gehweg nur bebaute Seite x 8
von Schmiedegasse bis Bahnunterführung A 1 1
von Bahnunterführung bis Stadteilgrenze Longerich x 8
von Stadteilgrenze Longerich bis Ossietzkystr./Longericher Str. x 8
Stichstraße zwischen Hausnr. 226 und 231/233 A 1 1
Straße Straßen-
art
Art der 
Änderung
BemerkungReinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 1

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2021
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Art der 
Änderung
BemerkungReinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
alt:
Mauenheimer Str.
von Neusser Str. bis Schillstr. A 5
Platzfläche zwischen Schillstr. und Simon-Meister-Str. A 3 3 2 Streichung, Umbenennung
von Schillstr. bis Merheimer Str. A 3 3
von Merheimer Str. bis Kempener Str. A 3 3
Stichstraße vor Nr. 135-153 x x
Stichweg neben Mauenheimer Str. 80 bis Nippeser Tälchen x
neu:
Mauenheimer Str.
von Neusser Str. bis Schillstr. A 5
von Schillstr. bis Merheimer Str. A 3 3
von Merheimer Str. bis Kempener Str. A 3 3
Stichstraße vor Nr. 135-153 x x
Stichweg neben Mauenheimer Str. 80 bis Nippeser Tälchen x
alt:
Mülheimer Brücke H 1 1
neu:
Mülheimer Brücke
von An der Schanz/Niehler Gürtel bis Stadtbezirksgrenze H 2 2 4, 5 Zunahme Verschmutzung
alt:
Riehler Str.
von Frohngasse bis Boltensternstr. H 2 2
tiefer gelegener Fußweg x
2 Fußgängerbrücken G 2
neu:
Riehler Str.
von Frohngasse bis Boltensternstr. H 2 2
tiefer gelegener Fußweg x
2 Fußgängerbrücken G 2
Hufeisenbrücke am Zoo in der Nähe der Seilbahn G 2 1 Widmung
Seite 2

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2021
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Art der 
Änderung
BemerkungReinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
alt:
Rüdellstr. A 1 x
vor Nr. 1-11 A 1 x
2. Fahrbahn vor Nr. 18-30 x
Parkplatz A 1
Platzfläche Ecke Graseggerstr. G 1
neu:
Rüdellstr. A 1 x
vor Nr. 1-11 A 1 x
2. Fahrbahn vor Nr. 18-30 x
Parkplatz A 1 1 8
Platzfläche Ecke Graseggerstr. G 1
neu:
Schillplatz G 3 Umbenennung
Seite 3

Anlage 1 BV 5 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  5

Anlage 2 BV 5 Legende

641 Zeichen

L E G E N D E
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5
Straßenreinigung
Kennziffer
A Aus widmungstechnischen Gründen
1. Zusetzungen
2. Streichungen
B Aus anderen rechtlichen Gründen
3. Änderung der Kategorie
C Aus sachlichen Gründen
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht)
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung
D Aus redaktionellen Gründen
8. Berichtigungen und Präzisierungen
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS
A Anliegerstraße
H Hauptstraße
G Gehweg
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1698 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 
 X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 X Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 X Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. 
      
Die Beschlussvorlage betrifft nur einen sehr kleinen Personenkreis, so dass eine Öffentlich-
keitsbeteiligung nicht angemessen ist. Auch muss die Entscheidung in dieser Sitzung erfol-
gen, da noch weitere Gremien eingebunden werden müssen, damit die Satzung zum 
01.01.2021 verabschiedet werden kann.

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2206/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.08.2020
Erstellt
20.07.2020 09:57