2206/2020
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausügung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2401 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2206/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort- schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 3 BV 5 Zusammenfassung
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Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Drosselweg x x neu: Drosselweg ungerade Hausnummernseite x x 8 gerade Hausnummernseite von Niehler Kirchweg bis Hausnr. 2 A 1 1 6, 7 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger Platzfläche vor Hausnr. 2 G 1 7 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger von Hausnr. 2 bis Ende x x 8 alt: Etzelstr. von Mauenheimer Gürtel bis Artushof A 1 von Artushof bis Bergstr. A 1 x von Bergstr. bis Schmiedegasse A 1 x von Schmiedegasse bis Bahnunterführung A 1 1 bis Stadtteilgrenze Weidenpesch x von Stadtteilgrenze Weidenpesch bis Ossietzkystr./Longericher Str. x Stichstraße zwischen Hausnr. 226 und 231/233 A 1 1 neu: Etzelstr. von Mauenheimer Gürtel bis Artushof A 1 von Artushof bis Bergstr. A 1 8 von Artushof bis Bergstr. Gehweg nur bebaute Seite x 8 von Bergstr. bis Schmiedegasse A 1 8 von Bergstr. bis Schmiedegasse Gehweg nur bebaute Seite x 8 von Schmiedegasse bis Bahnunterführung A 1 1 von Bahnunterführung bis Stadteilgrenze Longerich x 8 von Stadteilgrenze Longerich bis Ossietzkystr./Longericher Str. x 8 Stichstraße zwischen Hausnr. 226 und 231/233 A 1 1 Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Mauenheimer Str. von Neusser Str. bis Schillstr. A 5 Platzfläche zwischen Schillstr. und Simon-Meister-Str. A 3 3 2 Streichung, Umbenennung von Schillstr. bis Merheimer Str. A 3 3 von Merheimer Str. bis Kempener Str. A 3 3 Stichstraße vor Nr. 135-153 x x Stichweg neben Mauenheimer Str. 80 bis Nippeser Tälchen x neu: Mauenheimer Str. von Neusser Str. bis Schillstr. A 5 von Schillstr. bis Merheimer Str. A 3 3 von Merheimer Str. bis Kempener Str. A 3 3 Stichstraße vor Nr. 135-153 x x Stichweg neben Mauenheimer Str. 80 bis Nippeser Tälchen x alt: Mülheimer Brücke H 1 1 neu: Mülheimer Brücke von An der Schanz/Niehler Gürtel bis Stadtbezirksgrenze H 2 2 4, 5 Zunahme Verschmutzung alt: Riehler Str. von Frohngasse bis Boltensternstr. H 2 2 tiefer gelegener Fußweg x 2 Fußgängerbrücken G 2 neu: Riehler Str. von Frohngasse bis Boltensternstr. H 2 2 tiefer gelegener Fußweg x 2 Fußgängerbrücken G 2 Hufeisenbrücke am Zoo in der Nähe der Seilbahn G 2 1 Widmung Seite 2 Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Rüdellstr. A 1 x vor Nr. 1-11 A 1 x 2. Fahrbahn vor Nr. 18-30 x Parkplatz A 1 Platzfläche Ecke Graseggerstr. G 1 neu: Rüdellstr. A 1 x vor Nr. 1-11 A 1 x 2. Fahrbahn vor Nr. 18-30 x Parkplatz A 1 1 8 Platzfläche Ecke Graseggerstr. G 1 neu: Schillplatz G 3 Umbenennung Seite 3
Anlage 1 BV 5 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 5
Anlage 2 BV 5 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
X Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
X Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Die Beschlussvorlage betrifft nur einen sehr kleinen Personenkreis, so dass eine Öffentlich-
keitsbeteiligung nicht angemessen ist. Auch muss die Entscheidung in dieser Sitzung erfol-
gen, da noch weitere Gremien eingebunden werden müssen, damit die Satzung zum
01.01.2021 verabschiedet werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2206/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.08.2020
- Erstellt
- 20.07.2020 09:57