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2425/2018

Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung und Montage von Fahrradständern

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.09.2018, TOP 3.4

Anlage 1 - Stellungnahme RPA und Abbildung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Stellungnahme RPA und Abbildung

3025 Zeichen

ur“ „I

14 Z4 .05.2018

143 Herr Jünger
22105

66

Zeitvertrag Lieferung und Montage von Fahrradständern
RPA-Nr. KOB 2017/0947

. Kosten eingereicht: 570.600,-€ (Netto) "  679.014,-€ (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herrn,

mit Eingang 27.04.2018, letztmalig ergänzt am 16.05.2018, legt 66 erneut die Bedarfsprü-
fung sowie eine Kostenschätzung für einen Zeitvertrag über die Lieferung und Montage von
Fahrradständern vor. Die Dauer des Zeitverträges soll voraussichtlich von Oktober 2018 bis
Oktober 2020 gehen.

Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen stimme ich der Fortführung der
Maßnahme dem Grunde nach zu.

Je Fahrradständer bzw. Anlehnbügel ergeben sich zwei Fahrradstellplätze. Aus den Unterla-
gen geht hervor, dass für den Zeitraum von 2 Jahren insgesamt 6150 zusätzliche Fahrrad-
stellplätze geschaffen werden sollen. Dies steht in Wiederspruch zum integrierten Klima-
schutzkonzept der Stadt Köln (Vorlagennummer 2567/2013), welche für 2 Jahre die Schaf-
fung von insgesamt 4000 Fahrradabstellplätzen vorsieht. In einem gemeinsamen Erörte-
rungsgespräch am 16.05.2018 konnte keine abschließende Klarheit über die Mengenvor-
dersätze geschaffen werden. Den Mehrbedarf bitte ich im Rahmen der Beschlusslage näher
zu erläutern.

Mit Datum 16.05.2018 wurde u. a. der Leistungstext sowie die Zeichnungen für den Fahrrad-
ständer Modell Gotik vorgelegt. Diese sind nicht widerspruchsfrei. So sind beispielsweise
unterschiedliche Rohdurchmesser und unterschiedliche Fundamentabmessungen angeben.
Hier besteht erhebliches Potential für Nachträge und damit verbundene Mehrkosten. Ich
empfehle diesbezüglich die Verdingungsunterlagen nochmals zu überarbeiten. Gleichzeitig
verweise ich auf meine Hinweise zu den vorangegangenen Vergabeverfahren in gleicher
Sache.

Da die Lieferleistung hier den überwiegenden Anteil am Auftragswert beansprucht und der
geschätzte Auftragswert mit 570.600,-€ (Netto) den Schwellenwert von aktuell 221.000€
(Netto) deutlich übersteigt, gehe ich davon aus, dass ein europaweites Vergabeverfahren
nach VgV" durchgeführt wird.
Ich bitte um Mitteilung, welche Verfahrensart durch 66 abschließend gewählt wurde.

: Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.

nd) ichen Grüßen

Mit fi

! Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Fahrradständer und Absperrelement,
Modell „Gotik“

Fahrradständer und Absperrelement,
Modell „Gotik“, Gesamtlänge 1250 mm,
Höhe über Erdreich 900 mm,

mit loser Abdeck-Rosette für sauberen,
Oberflächenverschluß,

verzinkt und elektrostatisch lackiert
oder verzinkt und pulverbeschichtet

les dv) 2

1250 mm

Einbauempfehlung

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April 2015; gez. Barre

Fahrradständer und Absperrelement,
Modell „Gotik“

Fahrradständer und Absperrelement,
Modell „Gotik“, Gesamtlänge 1250 mm,
Höhe über Erdreich 900 mm,

mit loser Abdeck-Rosette für sauberen
Oberflächenverschluß,

verzinkt und elektrostatisch lackiert
oder verzinkt und pulverbeschichtet -

April 2015; gez. Barre

Beschlussvorlage Ausschuss

5080 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2425/2018 
Freigabedatum 
14.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages über die Lieferung und Montage von 
Fahrradständern 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Lieferung und Montage von Fahrradständern für die 
kommenden zwei Jahre fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren 
einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.  
 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   679.014 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 679.014 €       % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   33.951 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Das Fahrradparken hat für die Förderung des Radverkehrs eine Schlüsselrolle. Der Schaffung von 
zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den Wohnquartieren kommt daher eine sehr zentrale Bedeu-
tung zu. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Köln seit 2007 das Ziel gesetzt, jedes Jahr rund 1.000 
zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen.  
 
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln zum Integrierten Klimaschutzkonzept Köln vom 
08.04.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, in hoher Priorität zusätzliche Fahrradabstellplätze 
(Punkt 5.4.10) zu errichten und die Anzahl der geschaffenen Abstellplätze für das Fahrradparken von 
jährlich 1.000 auf 2.000 zu erhöhen. Der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln sowie das Strate-
giepapier „Köln Mobil 2025“ fordern darüber hinaus einen kontinuierlichen Ausbau von Fahrradab-
stellplätzen im öffentlichen Raum. Zusätzlich liegen der Verwaltung derzeit rund 200 Einzelbeschlüs-
se der Bezirksvertretungen 1 – 9 zur Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentli-
chen Raum vor. Insgesamt erhält die Verwaltung jedes Jahr rund 250 konkrete Arbeitsaufträge von 
den politischen Gremien sowie Hinweise aus der Kölner Bürgerschaft zur Schaffung von zusätzlichen 
Möglichkeiten zum Fahrradparken.  
 
Um ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt 
und dem Stadtraummanagement entschieden, im öffentlichen Straßenland nur Fahrradabstellanlagen 
des Typs Gotik und des Typs „Anlehnbügel Köln“ einzubauen. Diese beiden Typen von Fahrradab-
stellanlagen im öffentlichen Raum sind im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln festgelegt.  
 
Die Leistung wurde zuletzt von Juni 2015 bis Juni 2017 über einen Zeitvertrag beauftragt. Die Men-
genansätze der vorliegenden Leistungsbeschreibung wurden überschlägig aus dem im Juni 2017 
abgelaufenen Vertrag unter Berücksichtigung des oben beschriebenen zu erwartenden Mehrbedarfs 
ermittelt und auf eine Laufzeit von zwei Jahren hochgerechnet. Der Rahmenvertrag umfasst die Liefe-
rung und Montage von 2.800 Fahrradständern (entspricht 5.600 Abstellplätzen) und 300 Fahrrad-
ständern für Instandsetzungen.

3 
 
Die Praxis zeigt, dass eine Vergabe von Einzelaufträgen je Stadtbezirk empfehlenswert ist. Aus den 
Ergebnissen der Angebotsbeiziehungen aus den Jahren 2010 ff. ergibt sich daraus ein maximaler 
Auftragswert von 15.000 € netto je Einzelauftrag. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre und 
umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 679.014 €. Der Bedarf wurde vom Rechnungsprüfungsamt 
(RPA) anerkannt (RPA-Nr. KOB 2017/0947). Entsprechend dem Hinweis im Schreiben des RPA wer-
den die Verdingungsunterlagen überarbeitet, um die Gefahr von Nachträgen zu reduzieren. Entgegen 
der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes handelt es sich allerdings um eine Vergabe von 
Bauleistungen nach VOB, sodass hier andere Schwellenwerte als angegeben gelten und keine euro-
paweite Ausschreibung notwendig ist. 
 
Die erforderlichen Kassenmittel stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstel-
le 6606-1201-0-5922, Fahrradabstellanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, zur 
Verfügung. 
Die erforderlichen Finanzmittel können aus Stellplatzablösemitteln refinanziert werden. Ein entspre-
chender Beschluss wurde seitens des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 05.03.2018 
(2726/2017) gefasst. 
Im Teilergebnisplan Straßen, Wege, Plätze stehen in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab-
schreibungen, entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 33.951 € 
bereit. 
 
Anlage  
Anlage 1: Bedarfsanerkennung Rahmenvertrag und Prüfung Kostenberechnung

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2425/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2018
Erstellt
24.07.2018 10:30