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Ersatzpflanzungen aufgrund Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3746/2017 vom 01.12.2017
Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 3746/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Ersatzpflanzungen aufgrund Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke Anfrage der FDP: Wie die Verwaltung mitteilt, sollen auf Grund der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke fol- gende Baumfällungen durchgeführt werden: Im Bereich der Brückenabfahrt in die Boltensternstraße (Knotenpunkt Niehler Gür- tel/Boltensternstraße) wird die Fahrbahn bauzeitlich um eine 4 m breite Fahrspur erweitert. Auf der 535 m² großen Fläche sollen 14 Bäume entfernt werden. In dem „Zwickel“ zwischen dem nach Westen und dem nördlich abknickenden KVB-Gleis sol- len 15 Bäume auf der 650 m² großen Fläche entfernt werden. Für die Baumfällungen wird gemäß der Baumschutzsatzung Ersatz geleistet. Beide Flächen werden nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten rekultiviert und neu begrünt. Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welchem Umfang, welchem Zeitraum und wo sollen Ersatzpflanzungen erfolgen? 2. Sind bei der Rekultivierung und Neubegrünung der oben genannten Flächen auch Baumpflan- zungen an dieser Stelle vorgesehen? 3. Wenn ja, in welchem Umfang? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 3: Für die Fällung der 29 Bäume sind gemäß den Bestimmungen der Kölner Baumschutzsatzung 41 Bäume neu zu pflanzen. Wegen der Lage der zu rodenden Flächen neben Straßen und Gleisanlagen können dort nur wenige Einzelbäume gepflanzt werden. Die übrigen Ersatzpflanzungen erfolgen im Umfeld der Baumaßnahme. Für alle von der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke vorübergehend als Baustelleneinrich- tungsfläche in Anspruch genommenen Grünflächen, linksrheinisch und rechtsrheinisch, wird ein Kon- zept für die Gestaltung und Wiederbepflanzung erstellt, das auch die erforderlichen Ersatzbäume umfasst. Die Rekultivierung und Neupflanzungen erfolgen, sobald die Flächen nicht mehr für die In- standsetzungsarbeiten benötigt werden.
Beratungsverlauf
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