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3746/2017

Ersatzpflanzungen aufgrund Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.12.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2118 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3746/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
 
Ersatzpflanzungen aufgrund Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke 
Anfrage der FDP: 
 
Wie die Verwaltung mitteilt, sollen auf Grund der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke fol-
gende Baumfällungen durchgeführt werden: 
 
 Im Bereich der Brückenabfahrt in die Boltensternstraße (Knotenpunkt Niehler Gür-
tel/Boltensternstraße) wird die Fahrbahn bauzeitlich um eine 4 m breite Fahrspur erweitert. 
Auf der 535 m² großen Fläche sollen 14 Bäume entfernt werden. 
 In dem „Zwickel“ zwischen dem nach Westen und dem nördlich abknickenden KVB-Gleis sol-
len 15 Bäume auf der 650 m² großen Fläche entfernt werden. 
 
Für die Baumfällungen wird gemäß der Baumschutzsatzung Ersatz geleistet. Beide Flächen werden 
nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten rekultiviert und neu begrünt. 
 
Die Verwaltung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. In welchem Umfang, welchem Zeitraum und wo sollen Ersatzpflanzungen erfolgen? 
2. Sind bei der Rekultivierung und Neubegrünung der oben genannten Flächen auch Baumpflan-
zungen an dieser Stelle vorgesehen? 
3. Wenn ja, in welchem Umfang? 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 3:  
 
Für die Fällung der 29 Bäume sind gemäß den Bestimmungen der Kölner Baumschutzsatzung 41 
Bäume neu zu pflanzen. Wegen der Lage der zu rodenden Flächen neben Straßen und Gleisanlagen 
können dort nur wenige Einzelbäume gepflanzt werden. Die übrigen Ersatzpflanzungen erfolgen im 
Umfeld der Baumaßnahme. 
 
Für alle von der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke vorübergehend als Baustelleneinrich-
tungsfläche in Anspruch genommenen Grünflächen, linksrheinisch und rechtsrheinisch, wird ein Kon-
zept für die Gestaltung und Wiederbepflanzung erstellt, das auch die erforderlichen Ersatzbäume 
umfasst. Die Rekultivierung und Neupflanzungen erfolgen, sobald die Flächen nicht mehr für die In-
standsetzungsarbeiten benötigt werden.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3746/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.12.2017
Erstellt
29.11.2017 10:42