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V/0879/2021

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2021

Vorlagen 22.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 25.01.2022, TOP 4.1

Anlage 1 - Antragsliste

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Ansehen

Anlage 2 - Richtlinien

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Antragsliste

1289 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss  
in € 
1 
Arbeiterwohlfahrt Münster, Ortsverein 
Wolbeck 
 
140 X      1000 
2 
Bulgarischer Kulturverein „Das kleine 
Bulgarien/Malkata Bulgaria“ 7      X 0 
3 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck, St.  
Achatius e.V. 232 X      900 
4 Förderverein Realschule Wobeck 
     X  X 2000 
5 Gartenbauverein Wolbeck e.V. 181 X      500 
6 Gewerbeverein Gremmendorf e.V     X   500 
7 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 130      X 500 
8 „Initiative Be völkerungsschutz Münster -
Südost“ c/o Engel Apotheke 
 
   X    0 
9 Initiative „Power Kids Waldsiedlung“ 30   X  X  3000 
10 Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck e.V. 
 40      X 0 
11 Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck e.V. 
 40      X 2000 
12 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 
 380   X    1500 
13 Musikschule Wolbeck 360      X 500 
14 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. 
Nikolaus Wolbeck e.V. 206   X    400 
15 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. 126   X    250

- 2 - 
16 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. 126   X    750 
17 Schützenverein Hubertus Angelmodde 
1951 e.V. 305   X X  X 1250 
Gesamt:   15.050,00 €

Anlage 2 - Richtlinien

3323 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage A

1892 Zeichen

Anlage A zur V/0879/2021
Kurzüberblick
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-Südost
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft“
Das T eilziellautet:
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Südost.“
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden halbjährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für
Transferleistungen in Höhe von 32.590 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur
Verfügung gestellt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen
Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den
Zielen reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von
Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und
Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.

Beschlussvorlage

2065 Zeichen

V/0879/2021
V/0879/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2021
Beratungsfolge
14.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen
erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen,
gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und
Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2021
Zeile 15 Transferleistungen 15.050 bereitgestellt
32.590
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 der Vorlage).
Amt für Bürger- und
Ratsservice
29.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schnell
T elefon:492-1620 oder 492-
1660
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0879/2021
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung.
Die aufgeführten Vereine haben fristgerecht einen Zuschussantrag gestellt.
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung
nach Beschlussfassung über diese Vorlage.
Im Auftrag
Schnell
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0879/2021
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2021
Erstellt
22.11.2021 15:10