2826/2022
Beantwortung der Anfrage 1467/2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Bundesprogramm Sprach-Kitas
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513/1 Vorlagen-Nummer 2826/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Beantwortung der Anfrage 1467/2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Bundesprogramm Sprach-Kitas Das Bundesprgramm „Sprach-Kitas“ läuft zum 31.12.2022 aus. In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion unter dem Betreff „Kein Geld mehr für Sprachbildung“ um Beantwortung folgender Fragen: Die Bundesregierung plant Gelder für Sprachförderung in Kitas zu streichen. Pro Fachkraft fällt damit ein Zuschuss von insgesamt 25. 000 Euro weg. Auch im Stadtbezirk Ehrenfeld wären zwei Sprach -Kitas von dieser Maßnahme betroffen. a) die Kindertagesstätte Liebigstraße 118 b b) die Stät. Kindertageseinrichtung, Mathias -Brüggen-Str. 29 Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass auch künftig eine Sprachförderung in den betroffenen Kitas sichergestellt wird? Werden die notwendigen Fachkräfte in den Kitas künftig durch die Stadt Köln in Gänze bezahlt? Hierzu nimmt die Verwaltung, wie folgt Stellung: Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass auch künftig eine Sprachförderung in den betroffenen Kitas sichergestellt wird? Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung ist Aufgabe und Auftrag jeder Kindertageseinrichtung (§ 19 Kibiz). Die Sprachbildung und Sprachförderung gehört in allen Kindertageseinrichtungen zum Alltag und richtet sich an alle Kinder. Sie setzt an den Lebenswelten und an den aktuellen Interessen, Themen und Ressourcen der Kinder an. Die Pädagog*innen unterstützen und begleiten die Kinder ganzheitlich und gezielt in natürlichen Alltagssituationen, damit die Kinder Sprache in Handlungszusammenhängen erlernen (siehe Qualitätshandbuch der städtischen Kindertageseinrichtungen). Die im Kibiz verankerte Dokumentation der sprachlichen Bildung jedes einzelnen Kindes in der Kita (§19 (2) Kibiz), dient der kontinuierlichen Optimierung der Sprachbildungsprozesse aller Kinder. Zusätzlich stellt das Land NRW eine fachbezogene Pauschale zur Verfügung, durch welche explizit Fortbildungen für Pädagog*innen im Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung finanziert werden können. Die Streichung des Bundesprogrammes ist aber in dem ohnehin schon angespannten Handlungsfeld Kita ein falsches Signal. Diese Entscheidung führt zu zusätzlichen Unsicherheiten bei Fachkräften und Eltern. Insbesondere aufgrund der zu befürchtenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die bereits bestehende Probleme in der Frühen Bildung (zum Beispiel Fachkräftemangel, psychische Belastungen von Fachkräften und Kindern, Kinderarmut) potenziert hat, ist es wichtig, die fachliche 2 Beratung der Fachkräfte weiter auszubauen und in die sprachliche Bildung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen zu investieren. Werden die notwendigen Fachkräfte in den Kitas künftig durch die Stadt Köln in Gänze bezahlt? Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine kommunalen Mittel, um das Bundesprogramm, im gleichen Umfang fortzuführen. Die teilnehmenden 167 Kölner Kindertageseinrichtungen (97 in kommunaler und 70 in freier Trägerschaft) wurden vom Bund jährlich mit rund 6 Millionen Euro unterstützt. Die zusätzlichen Sprachfachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden, sofern es keine Weiterfinanzierung des Programmes gibt, auf adäquate Stellen entsprechend der Personalbemessung der Anlage zum Kinderbildungsgesetz als Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt. Das gerade verabschiedete und am 01.01.2023 in Kraft tretende „Kita Qualitätsgesetz“ (Nachfolger des „Guten-Kita-Gesetzes) sieht neu einen Schwerpunkt in dem Handlungsfeld 7 „Förderung der sprachlichen Bildung“ vor. Die durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ entstandenen und erfolgreich erprobten Strukturen und Ansätze werden damit vom Bund zum 31.12.2022 in die Verantwortung der Länder übergeben. Ob und in welchem Umfang eine zukünftige Landesförderung allerdings erfolgen wird, ist derzeit noch nicht vorhersehbar. Um auf den akuten Handlungsbedarf hinzuweisen, hat der Beigeordnete Herr Voigtsberger bereits ein Schreiben an den Städtetag NRW versendet, mit der Bitte hier die Kommunen weiterhin zu stärken.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mathias-Brüggen-Straße 29
- Liebigstraße 118b
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2826/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 11:57