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2826/2022

Beantwortung der Anfrage 1467/2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Bundesprogramm Sprach-Kitas

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4291 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2826/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
 
Beantwortung der Anfrage 1467/2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Bundesprogramm Sprach-Kitas 
Das Bundesprgramm „Sprach-Kitas“ läuft zum 31.12.2022 aus. In diesem Zusammenhang bittet die 
CDU-Fraktion unter dem Betreff „Kein Geld mehr für Sprachbildung“ um Beantwortung folgender 
Fragen: 
Die Bundesregierung plant Gelder für Sprachförderung in Kitas zu streichen. Pro  
Fachkraft fällt damit ein Zuschuss von insgesamt 25. 000 Euro weg.  
 
Auch im Stadtbezirk Ehrenfeld wären zwei Sprach -Kitas von dieser Maßnahme betroffen.  
 
a) die Kindertagesstätte Liebigstraße 118 b  
 
b) die Stät. Kindertageseinrichtung, Mathias -Brüggen-Str. 29  
 
Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass auch künftig eine Sprachförderung in den betroffenen  
Kitas sichergestellt wird? Werden die notwendigen Fachkräfte in den Kitas künftig durch  
die Stadt Köln in Gänze bezahlt? 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung, wie folgt Stellung: 
 
Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass auch künftig eine Sprachförderung in den betroffenen 
Kitas sichergestellt wird? 
 
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung ist Aufgabe und Auftrag jeder 
Kindertageseinrichtung (§ 19 Kibiz). Die Sprachbildung und Sprachförderung gehört in allen 
Kindertageseinrichtungen zum Alltag und richtet sich an alle Kinder. Sie setzt an den Lebenswelten 
und an den aktuellen Interessen, Themen und Ressourcen der Kinder an. Die Pädagog*innen 
unterstützen und begleiten die Kinder ganzheitlich und gezielt in natürlichen Alltagssituationen, damit 
die Kinder Sprache in Handlungszusammenhängen erlernen (siehe Qualitätshandbuch der 
städtischen Kindertageseinrichtungen). Die im Kibiz verankerte Dokumentation der sprachlichen 
Bildung jedes einzelnen Kindes in der Kita (§19 (2) Kibiz), dient der kontinuierlichen Optimierung der 
Sprachbildungsprozesse aller Kinder. Zusätzlich stellt das Land NRW eine fachbezogene Pauschale 
zur Verfügung, durch welche explizit Fortbildungen für Pädagog*innen im Bereich der Sprachbildung 
und Sprachförderung finanziert werden können. 
Die Streichung des Bundesprogrammes ist aber in dem ohnehin schon angespannten Handlungsfeld 
Kita ein falsches Signal. Diese Entscheidung führt zu zusätzlichen Unsicherheiten bei Fachkräften 
und Eltern.  
Insbesondere aufgrund der zu befürchtenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die bereits 
bestehende Probleme in der Frühen Bildung (zum Beispiel Fachkräftemangel, psychische 
Belastungen von Fachkräften und Kindern, Kinderarmut) potenziert hat, ist es wichtig, die fachliche

2 
 
Beratung der Fachkräfte weiter auszubauen und in die sprachliche Bildung der Kinder in den 
Kindertageseinrichtungen zu investieren. 
 
Werden die notwendigen Fachkräfte in den Kitas künftig durch die Stadt Köln in Gänze 
bezahlt? 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine kommunalen Mittel, um das Bundesprogramm, im gleichen 
Umfang fortzuführen. Die teilnehmenden 167 Kölner Kindertageseinrichtungen (97 in kommunaler 
und 70 in freier Trägerschaft) wurden vom Bund jährlich mit rund 6 Millionen Euro unterstützt. 
Die zusätzlichen Sprachfachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden, sofern es 
keine Weiterfinanzierung des Programmes gibt, auf adäquate Stellen entsprechend der 
Personalbemessung der Anlage zum Kinderbildungsgesetz als Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt.  
Das gerade verabschiedete und am 01.01.2023 in Kraft tretende „Kita Qualitätsgesetz“ (Nachfolger 
des „Guten-Kita-Gesetzes) sieht neu einen Schwerpunkt in dem Handlungsfeld 7 „Förderung der 
sprachlichen Bildung“ vor. Die durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ entstandenen und 
erfolgreich erprobten Strukturen und Ansätze werden damit vom Bund zum 31.12.2022 in die 
Verantwortung der Länder übergeben. Ob und in welchem Umfang eine zukünftige Landesförderung 
allerdings erfolgen wird, ist derzeit noch nicht vorhersehbar.  
Um auf den akuten Handlungsbedarf hinzuweisen, hat der Beigeordnete Herr Voigtsberger bereits ein 
Schreiben an den Städtetag NRW versendet, mit der Bitte hier die Kommunen weiterhin zu stärken.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mathias-Brüggen-Straße 29
  • Liebigstraße 118b
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2826/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.08.2022
Erstellt
29.08.2022 11:57