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3637/2021

Baubeschluss für die Generalsanierung der Ackerstraße

Mitteilung BV 22.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 10.2.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3637/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 
 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße 
Prüfauftrag, Einrichtung von Radwegen 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung vom 06.09.2021, TOP 9.2.8., 
Beschlusspunkt 3 
Sachverhalt: 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit dem Beschluss (Session-Nr.: 2410/2021) vom 06.09.2021 die 
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob Radwege im Bereich der Ackerstraße eingerichtet werden kön-
nen. 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Einrichtung von Radwegen geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: 
 
Die Ackerstraße ist eine Erschließungsstraße und befindet sich in einer angeordneten Tempo 30-
Zone. 
 
Zonen-Anordnungen werden von der Verwaltung innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere 
in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fuß- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungs-
bedarf, durchgeführt.  
 
Die Anordnung von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen sowie von Schutzstreifen innerhalb 
einer solchen Zonen-Anordnung ist gemäß § 45 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgeschlos-
sen. 
 
Des Weiteren hat die Verwaltung die Belastungsbereiche zur Vorauswahl von Radverkehrsführungen 
bei zweistreifigen Stadtstraßen gemäß der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) geprüft. Durch 
die angeordnete Tempo 30-Zone und durch die vorhandenen geringen Verkehrsmengen von 361 
Kraftfahrzeugen in der Spitzenstunde befindet sich die Ackerstraße im Belastungsbereich 1. Der Be-
lastungsbereich 1 sieht unter den gegebenen Bedingungen keine Bereitstellung von separaten Rad-
verkehrsanlagen vor. 
 
Die Verkehrssicherheit ist für alle Verkehrsarten im Bereich der Ackerstraße auch im Hinblick auf die 
beschlossene Generalsanierung generell gewährleistet.  
 
Aufgrund der vorliegenden Sachlage ist die Bereitstellung von separaten Radverkehrsanlagen auf-
grund der rechtlichen sowie verkehrsplanerischen Voraussetzungen nicht möglich bzw. nicht erforder-
lich.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ackerstraße

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Details

Aktenzeichen
3637/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.10.2021
Erstellt
15.10.2021 10:40