V/0704/2015
Mobilfunkanlagen in Münster,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
BV Standorte
52 Zeichen
&M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderung BV-Hiltrup
Berichtsvorlage
2828 Zeichen
V/0704/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunkanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup
Beratungsfolge
01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der so genannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartend e Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilf unkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Fir ma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Hiltrup an den Standorten Feuer-
stiege 16 und Siemensstr. 57-59 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage er-
weitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen Einrichtungen.. Somit bestehen
seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen
soll zugestimmt werden.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0704/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
11.09.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0704/2015
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Siemensstraße 57
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0704/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37