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V/0704/2015

Mobilfunkanlagen in Münster,

Vorlagen 03.09.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 01.10.2015, TOP 3.2

BV Standorte

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BV Standorte

52 Zeichen

&M
&M
Legende
&M Mobilfunkanlagenänderung BV-Hiltrup

Berichtsvorlage

2828 Zeichen

V/0704/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunkanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der so genannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im  Umfeld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartend e Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilf unkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Fir ma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Hiltrup an den Standorten Feuer-
stiege 16 und Siemensstr. 57-59 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage er-
weitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen Einrichtungen.. Somit bestehen 
seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen 
soll zugestimmt werden. 
 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0704/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.09.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0704/2015 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Siemensstraße 57

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Details

Aktenzeichen
V/0704/2015
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37