2962/2019
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Wirtschaftsausschuss und im Liegenschaftsausschuss zum weiteren Ausblick des Großmarktbetriebes in Köln-Raderberg.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 236-1-ku Vorlagen-Nummer 16.09.2019 2962/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 17.09.2019 Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Wirtschaftsausschuss und im Liegenschaftsausschuss zum weiteren Ausblick des Großmarktbetriebes in Köln-Raderberg, AN/0931/2019 Einleitung zur Mitteilung der Verwaltung: Zum nachstehenden Bericht des Sanierungsstands möchte die Verwaltung aus rationellen Gründen darauf hinweisen, dass die einzelnen Realisierungsschritte der Instandsetzung des Großmarktes im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung durchgeführt werden. Gleichwohl werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Informationen und Entscheidungen unter Beachtung der Zu- ständigkeitsordnung in den Rat und seine Ausschüsse eingebracht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Rat der Stadt Köln hat am 22.11.2018 beschlossen, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis zum 31.12.2023 zu verlängern und die Verwaltung beauftragt, somit die Miet- und Pachtverträge für die Großmarkt-Händler sowie marktaffine Nutzungen entsprechend zu verlängern (Ratsvorlage 3124/2018 in der Fassung des Finanzausschusses vom 21.11.2018). Zudem stellte der Rat den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen (Statik-Prüfung, Fenstersanie- rung, Flachdachsanierung etc.) fest und beauftragte die Verwaltung, „bis zur Sommerpause 2019 einen Nachtragsbeschluss über die in der Vorlage 3124/2018 noch nicht bezifferbaren Kosten vorzu- legen“. Bezugnehmend auf diese Beschlusslage wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantwor- ten: 1. Worin besteht der Unterschied zwischen „Kern-Großmarkt“ und anderen Bereichen, wie z.B. das „Aurelis-Gelände“ (vgl. Mitteilung 3387/2018, Wirtschaftsausschuss 06.11.2018)? (Darstellung in Form einer Karte) Antwort der Verwaltung: Es bestehen Mietverträge und Erbpachtverträge im Großmarkt und auslaufende Mietverträge im an- grenzenden „Aurelis-Gelände“. Zur Verdeutlichung ist der ausführliche Lageplan in der Anlage beige- fügt. Bei dem mit dem ausdrücklichen Zweck der Freistellung für die Parkstadt Süd von der Stadt erworbe- nen „Aurelis-Gelände“ handelt es sich um ein klassisches Gewerbegebiet. Die Mehrzahl der vorhan- denen Mietverträge mit den dortigen Hauptmietern ist bis zum 31.12.2019 befristet und wird nach erfolgter Einzelfallbetrachtung nicht verlängert. 2 Im Gegensatz zu diesem Gewerbegelände handelt es sich bei dem „Kern-Großmarkt“ um eine öffent- liche Einrichtung, die einen festgesetzten Veranstaltungsort auf Grundlage des § 69 der Gewerbeord- nung darstellt. Das Großmarktgebiet ist ein in der Kölner Marktsatzung bestimmtes und gekennzeich- netes Gebiet, innerhalb dessen satzungsgemäße Waren gelagert und an gewerbliche Wiederverkäu- fer, gewerbliche Verbraucher und Großabnehmer verkauft werden dürfen. Dieser Betrieb wird gem. vorgenanntem Beschluss des Rates bis zum 31.12.2023 fortgeführt und in 2024 freigestellt. 2. Für welche Großmarktbereiche und Nutzungen wurden die Verträge, differenziert nach Verpachtung und Vermietung, verlängert und inwieweit wurden die bislang bestehen- den Vertragskonditionen verändert? Antwort der Verwaltung: Den Mietern des Großmarktkerns wurden Änderungsverträge angeboten, die eine Verlängerung bis zum 31.12.2023 und eine automatische Beendigung zu diesem Zeitpunkt vorsehen. Aus den bisheri- gen Rückmeldungen ist eine durchweg positive Akzeptanz zu entnehmen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit bleibt dabei jedem Mieter weiterhin vorbehalten. Vor 2024 auslaufende Erbpachtverträge im Großmarkt können bei nachgewiesenem Interesse an einer Fortführung der großmarktaffinen Nutzung bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Die Heraus- gabe des Grundstücks bei Zeitablauf wird dabei vertraglich sichergestellt. 3. Für welche Nutzungen wurden die Verträge mit welcher Begründung nicht verlängert und welche Möglichkeiten wurden diesen Nutzern von der Verwaltung angeboten, ihr Gewerbe fortführen zu können? Antwort der Verwaltung: Wenn die derzeitige und künftige Nutzung des Erbpachtgrundstücks keine großmarktaffine Nutzung ausweist, wird dem angezeigten Interesse des Pachtenden an einer Verlängerung bis Ende 2023 von der Verwaltung nicht entsprochen. Hierzu gehörten beispielsweise, - die Fortführung einer vom Großmarktbetrieb zugänglichen „Shisha – Bar“, - mit marktfremden Artikeln und zu anderen Zwecken genutzte Büro- und Lagergebäude - leerstehende Büro- und Lagergebäude. Sofern kleine Handelsbetriebe, die Teile von Erbpachtobjekten für marktaffine Nutzungen angemietet haben, sagt die Verwaltung die ersatzweise Vermietung freier Objekte im Kernbereich des Marktes zu. 4. In welchem Umsetzungsstadium und Zeitplan befinden sich die Instandsetzungsmaß- nahmen, deren Bedarf der Rat am 22.11.2018 beschlossen hat und wann wird der Nach- tragsbeschluss den Ratsgremien vorgelegt? Antwort der Verwaltung: Konkrete Aussagen zum Umsetzungszeitpunkt und den Kosten einzelner Gewerke der Gesamtin- standsetzungsmaßnahme liegen der Verwaltung noch nicht vor, da die erforderlichen Planungsbüros noch nicht oder erst kürzlich beauftragt werden konnten. Großmarkthalle Prüfung der Statik und Sanierung Für die erforderliche komplexe Betoninstandsetzung des Tragwerks musste durch die Ge- bäudewirtschaft ein geeignetes Planungsbüro gefunden werden. Ziel ist, eine kostengüns- tige Sanierung sicherzustellen, die die Anforderungen bis Ende 2024 gewährleistet. Die vertragliche Beauftragung steht derzeit vor dem Abschluss. Sanierung Fenster Verwaltungsgebäude und „Alte Versteigerungshalle“ Die Abstimmung einer denkmalgerechten Erneuerung der Fenster und Fenstertüren mit 3 den schlanken alten Profilen in beiden Gebäuden wurde unter Berücksichtigung des Wär- meschutzes und der Barrierefreiheit (im öffentlichen Gebäude) zwischenzeitlich mit dem Stadtkonservator einvernehmlich abgestimmt. Das Vergabeverfahren der Maßnahmen wird derzeit eingeleitet. Flachdachsanierung Verwaltungsgebäude Aus Sicherheitsgründen wurde die Instandsetzung des Blitzschutzes seitens der Markt- verwaltung zeitnah durchgeführt. Die komplexe Instandsetzung des Bitumendaches inklu- sive der originalgetreuen Erneuerung der Kastenrinnen (Denkmalschutz) wird entspre- chend der Planung des Architekten in Kürze das Vergabeverfahren eingeleitet. Sonstiger Instandhaltungsaufwand Prüfung Elektroversorgung Außenmarkt Die von der Gebäudewirtschaft beauftragte Elektrofachfirma hat mit der Planung und Um- setzung der Erneuerung der Hausanschlusskästen und der Isolationsmessungen der Lei- tungen der Außenanlage des Marktes begonnen. Die Maßnahme ist von verkehrssicher- heitsrelevanter Bedeutung. Hinsichtlich der umfangreichen Elektroversorgung inklusive Beleuchtung des Außenmark- tes sucht die Gebäudewirtschaft noch ein geeignetes Ingenieurbüro, das sowohl eine de- taillierte Begutachtung sowie die Planung, Ausschreibung und Bauleitung elektrischer An- lagen durchführen soll. Über den Umfang und den zeitlichen Ausblick ist noch keine Aus- sage möglich. Dichtheitsprüfung Kanalisation Großmarktgelände Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) haben zwischenzeitlich eine vollständige Reini- gung, Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen des Großmarktes gem. SüwVO Abw NRW durchgeführt. Vor dem Hintergrund des Umfangs und des zeitli- chen Aufwandes einer Gesamtsanierung der Großmarktfläche soll zunächst nur der Kern- bereich des Außenmarktes saniert werden. Die StEB wird noch im September mit der Pla- nung und Durchführung als inhousefähige Anstalt öffentlichen Rechts beauftragt. In welchem Umfang der sogenannte Randbereich des Großmarktes bis Ende 2023 in ei- nem zweiten Auftrag noch saniert wird, soll aus wirtschaftlichen Gründen davon abhängig gemacht werden, ob in 2020 auslaufende Erbpachtverträge zu einer Stilllegung großflä- chiger Bereiche führen werden, die dann keiner Sanierung mehr bedürfen. 5. Die IG Großmarkt beklagt in ihrer Pressemitteilung vom 07.05.2019, dass die Verwal- tung beabsichtige, infolge der Baumaßnahmen für die 3. Stufe der Nord-Süd-Stadtbahn die Hauptzufahrt zum Großmarkt über die Marktstraße zu schließen. Durch welche Ver- kehrsplanung wird der uneingeschränkte Zugang des Großmarkts für den gewerblichen Verkehr während dieser Baumaßnahmen gewährleistet? Antwort der Verwaltung: Ab Beginn der Straßenbauarbeiten in der zu verlegenden Marktstraße (Termin noch nicht bekannt) muss das Haupttor des Großmarktes geschlossen werden. Der Marktverkehr wird dann auf die ande- ren vier vorhandenen Zufahrten zu verteilen sein: - Sechtemer Straße (Tor 1) - Bischofsweg Süd (Tor 3) - Bischofsweg Nord (Tor 4) - Bonner Straße (Tor 5). Soweit erforderlich und realisierbar werden bis dahin einzelne Optimierungen der Ein- und Ausfahrbe- reiche für den Schwerlastverkehr (beispielsweise Verbreiterung der Schrankendurchfahrt) durchge- führt. Gez. Blome
Großmarkt_Plan_Gebäude
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2962/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.09.2019
- Erstellt
- 27.08.2019 09:26