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2962/2019

Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Wirtschaftsausschuss und im Liegenschaftsausschuss zum weiteren Ausblick des Großmarktbetriebes in Köln-Raderberg.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.09.2019

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 10.10.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Großmarkt_Plan_Gebäude

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9352 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/236 
236-1-ku 
Vorlagen-Nummer 16.09.2019 
 2962/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 17.09.2019 
Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 
 
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner 
Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Wirtschaftsausschuss und im 
Liegenschaftsausschuss zum weiteren Ausblick des Großmarktbetriebes in Köln-Raderberg, 
AN/0931/2019 
Einleitung zur Mitteilung der Verwaltung:  
Zum nachstehenden Bericht des Sanierungsstands möchte die Verwaltung aus rationellen Gründen 
darauf hinweisen, dass die einzelnen Realisierungsschritte der Instandsetzung des Großmarktes im 
Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung durchgeführt werden. Gleichwohl werden die in 
diesem Zusammenhang erforderlichen Informationen und Entscheidungen unter Beachtung der Zu-
ständigkeitsordnung in den Rat und seine Ausschüsse eingebracht. 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Der Rat der Stadt Köln hat am 22.11.2018 beschlossen, den Betrieb des Großmarktes am Standort 
Raderberg bis zum 31.12.2023 zu verlängern und die Verwaltung beauftragt, somit die Miet- und 
Pachtverträge für die Großmarkt-Händler sowie marktaffine Nutzungen entsprechend zu verlängern 
(Ratsvorlage 3124/2018 in der Fassung des Finanzausschusses vom 21.11.2018). 
 
Zudem stellte der Rat den Bedarf für die Instandsetzungsmaßnahmen (Statik-Prüfung, Fenstersanie-
rung, Flachdachsanierung etc.) fest und beauftragte die Verwaltung, „bis zur Sommerpause 2019 
einen Nachtragsbeschluss über die in der Vorlage 3124/2018 noch nicht bezifferbaren Kosten vorzu-
legen“. 
 
Bezugnehmend auf diese Beschlusslage wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantwor-
ten: 
 
1. Worin besteht der Unterschied zwischen „Kern-Großmarkt“ und anderen Bereichen, wie 
z.B. das „Aurelis-Gelände“ (vgl. Mitteilung 3387/2018, Wirtschaftsausschuss 
06.11.2018)? (Darstellung in Form einer Karte) 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Es bestehen Mietverträge und Erbpachtverträge im Großmarkt und auslaufende Mietverträge im an-
grenzenden „Aurelis-Gelände“. Zur Verdeutlichung ist der ausführliche Lageplan in der Anlage beige-
fügt. 
Bei dem mit dem ausdrücklichen Zweck der Freistellung für die Parkstadt Süd von der Stadt erworbe-
nen „Aurelis-Gelände“ handelt es sich um ein klassisches Gewerbegebiet. Die Mehrzahl der vorhan-
denen Mietverträge mit den dortigen Hauptmietern ist bis zum 31.12.2019 befristet und wird nach 
erfolgter Einzelfallbetrachtung nicht verlängert.

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Im Gegensatz zu diesem Gewerbegelände handelt es sich bei dem „Kern-Großmarkt“ um eine öffent-
liche Einrichtung, die einen festgesetzten Veranstaltungsort auf Grundlage des § 69 der Gewerbeord-
nung darstellt. Das Großmarktgebiet ist ein in der Kölner Marktsatzung bestimmtes und gekennzeich-
netes Gebiet, innerhalb dessen satzungsgemäße Waren gelagert und an gewerbliche Wiederverkäu-
fer, gewerbliche Verbraucher und Großabnehmer verkauft werden dürfen. Dieser Betrieb wird gem. 
vorgenanntem Beschluss des Rates bis zum 31.12.2023 fortgeführt und in 2024 freigestellt.  
 
2. Für welche Großmarktbereiche und Nutzungen wurden die Verträge, differenziert nach 
Verpachtung und Vermietung, verlängert und inwieweit wurden die bislang bestehen-
den Vertragskonditionen verändert?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Den Mietern des Großmarktkerns wurden Änderungsverträge angeboten, die eine Verlängerung bis 
zum 31.12.2023 und eine automatische Beendigung zu diesem Zeitpunkt vorsehen. Aus den bisheri-
gen Rückmeldungen ist eine durchweg positive Akzeptanz zu entnehmen. Eine vorzeitige ordentliche 
Kündigungsmöglichkeit bleibt dabei jedem Mieter weiterhin vorbehalten.  
 
Vor 2024 auslaufende Erbpachtverträge im Großmarkt können bei nachgewiesenem Interesse an 
einer Fortführung der großmarktaffinen Nutzung bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Die Heraus-
gabe des Grundstücks bei Zeitablauf wird dabei vertraglich sichergestellt.  
 
3. Für welche Nutzungen wurden die Verträge mit welcher Begründung nicht verlängert 
und welche Möglichkeiten wurden diesen Nutzern von der Verwaltung angeboten, ihr 
Gewerbe fortführen zu können?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wenn die derzeitige und künftige Nutzung des Erbpachtgrundstücks keine großmarktaffine Nutzung 
ausweist, wird dem angezeigten Interesse des Pachtenden an einer Verlängerung bis Ende 2023 von 
der Verwaltung nicht entsprochen. Hierzu gehörten beispielsweise,  
- die Fortführung einer vom Großmarktbetrieb zugänglichen „Shisha – Bar“,  
- mit marktfremden Artikeln und zu anderen Zwecken genutzte Büro- und Lagergebäude  
- leerstehende Büro- und Lagergebäude.  
Sofern kleine Handelsbetriebe, die Teile von Erbpachtobjekten für marktaffine Nutzungen angemietet 
haben, sagt die Verwaltung die ersatzweise Vermietung freier Objekte im Kernbereich des Marktes 
zu.  
 
4. In welchem Umsetzungsstadium und Zeitplan befinden sich die Instandsetzungsmaß-
nahmen, deren Bedarf der Rat am 22.11.2018 beschlossen hat und wann wird der Nach-
tragsbeschluss den Ratsgremien vorgelegt? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Konkrete Aussagen zum Umsetzungszeitpunkt und den Kosten einzelner Gewerke der Gesamtin-
standsetzungsmaßnahme liegen der Verwaltung noch nicht vor, da die erforderlichen Planungsbüros 
noch nicht oder erst kürzlich beauftragt werden konnten.  
 
Großmarkthalle 
 
 Prüfung der Statik und Sanierung 
Für die erforderliche komplexe Betoninstandsetzung des Tragwerks musste durch die Ge-
bäudewirtschaft ein geeignetes Planungsbüro gefunden werden. Ziel ist, eine kostengüns-
tige Sanierung sicherzustellen, die die Anforderungen bis Ende 2024 gewährleistet. Die 
vertragliche Beauftragung steht derzeit vor dem Abschluss. 
 
 Sanierung Fenster Verwaltungsgebäude und „Alte Versteigerungshalle“ 
Die Abstimmung einer denkmalgerechten Erneuerung der Fenster und Fenstertüren mit

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den schlanken alten Profilen in beiden Gebäuden wurde unter Berücksichtigung des Wär-
meschutzes und der Barrierefreiheit (im öffentlichen Gebäude) zwischenzeitlich mit dem 
Stadtkonservator einvernehmlich abgestimmt.  
Das Vergabeverfahren der Maßnahmen wird derzeit eingeleitet. 
 
 Flachdachsanierung Verwaltungsgebäude 
Aus Sicherheitsgründen wurde die Instandsetzung des Blitzschutzes seitens der Markt-
verwaltung zeitnah durchgeführt. Die komplexe Instandsetzung des Bitumendaches inklu-
sive der originalgetreuen Erneuerung der Kastenrinnen (Denkmalschutz) wird entspre-
chend der Planung des Architekten in Kürze das Vergabeverfahren eingeleitet.  
 
Sonstiger Instandhaltungsaufwand 
 
 Prüfung Elektroversorgung Außenmarkt 
Die von der Gebäudewirtschaft beauftragte Elektrofachfirma hat mit der Planung und Um-
setzung der Erneuerung der Hausanschlusskästen und der Isolationsmessungen der Lei-
tungen der Außenanlage des Marktes begonnen. Die Maßnahme ist von verkehrssicher-
heitsrelevanter Bedeutung.  
 
Hinsichtlich der umfangreichen Elektroversorgung inklusive Beleuchtung des Außenmark-
tes sucht die Gebäudewirtschaft noch ein geeignetes Ingenieurbüro, das sowohl eine de-
taillierte Begutachtung sowie die Planung, Ausschreibung und Bauleitung elektrischer An-
lagen durchführen soll. Über den Umfang und den zeitlichen Ausblick ist noch keine Aus-
sage möglich. 
 
 Dichtheitsprüfung Kanalisation Großmarktgelände 
Die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) haben zwischenzeitlich eine vollständige Reini-
gung, Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen des Großmarktes 
gem. SüwVO Abw NRW durchgeführt. Vor dem Hintergrund des Umfangs und des zeitli-
chen Aufwandes einer Gesamtsanierung der Großmarktfläche soll zunächst nur der Kern-
bereich des Außenmarktes saniert werden. Die StEB wird noch im September mit der Pla-
nung und Durchführung als inhousefähige Anstalt öffentlichen Rechts beauftragt.  
In welchem Umfang der sogenannte Randbereich des Großmarktes bis Ende 2023 in ei-
nem zweiten Auftrag noch saniert wird, soll aus wirtschaftlichen Gründen davon abhängig 
gemacht werden, ob in 2020 auslaufende Erbpachtverträge zu einer Stilllegung großflä-
chiger Bereiche führen werden, die dann keiner Sanierung mehr bedürfen.  
 
 
5. Die IG Großmarkt beklagt in ihrer Pressemitteilung vom 07.05.2019, dass die Verwal-
tung beabsichtige, infolge der Baumaßnahmen für die 3. Stufe der Nord-Süd-Stadtbahn 
die Hauptzufahrt zum Großmarkt über die Marktstraße zu schließen. Durch welche Ver-
kehrsplanung wird der uneingeschränkte Zugang des Großmarkts für den gewerblichen 
Verkehr während dieser Baumaßnahmen gewährleistet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ab Beginn der Straßenbauarbeiten in der zu verlegenden Marktstraße (Termin noch nicht bekannt) 
muss das Haupttor des Großmarktes geschlossen werden. Der Marktverkehr wird dann auf die ande-
ren vier vorhandenen Zufahrten zu verteilen sein: 
- Sechtemer Straße (Tor 1) 
- Bischofsweg Süd (Tor 3) 
- Bischofsweg Nord (Tor 4) 
- Bonner Straße (Tor 5). 
Soweit erforderlich und realisierbar werden bis dahin einzelne Optimierungen der Ein- und Ausfahrbe-
reiche für den Schwerlastverkehr (beispielsweise Verbreiterung der Schrankendurchfahrt) durchge-
führt.  
 
Gez. Blome

Großmarkt_Plan_Gebäude

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AU24AU23AU22AU21AU18
AU19
AU20E67
E65E63E54
E54
E64aE64
E53E52
Garagen
E39 - E51P19P13- P18P4 - P12P3
E12 - E18E38E37E36
Müllstation
E1 - E11
A122 - A156A157 - A183A75 - A97bA98 - A121A25 - A45A47 - A74A1 - A24B36 - B50H1 - H98B6 - B35
E33AG1 - AG2
A46
AU4
Privat
Tor 3
Tor 4
Tor 2Hauptzufahrt
Tor 1
Tor 5westlichTor 5nördlich
Ende Großmarktgelände
FreiflächeDB
PrivatHotel Christina
Lager 2
Garagen
Niederlegung tlw. erfolgt;durch Eigentümerin der AufbautenHs.Nr. 126
Freifläche
Lager 3
Lager 1
E32
Niederlegung des Gebäudes erflgt
Wohn-haus
ParkstraßeParkstraßeMarktlagerstr.  SüdMarktring West"An d'r Kipp' Süd""An d'r Kipp' Nord"Marktring Nord
Marktring Süd
Marktstraße
Bonner Str.
Bonner Str.
Marktring Ost
Sechtemer StraßeMarktlagerstraße 2
Bahnlagerstraße 3
Bahnlagerstraße 4
Bahnlagerstraße
"Mes" Straße
Bischofsweg
Marktlagerstraße MitteVerbindungsstraße 1
Marktlagerstraße Nord
Bischofsweg Hs. Nr. 48-50
Stadt Köln,LiegenschaftsverwaltungStadt Köln, GroßmarktPrivatErbbaurecht(EBN - Erbbaurechtnehmer)ZufahrtstorVerkehrswegeAbbruchBasisstation Parkstadt SüdGrenze zum geplanten Grüngürtel

Beratungsverlauf (2)

17.09.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.10.2019 Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2962/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.09.2019
Erstellt
27.08.2019 09:26