0244/2018
Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule auf dem Gelände der Elsa-Brändström-Realschule in Lindenthal
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Anlage 1 Berrenrather Str.488 Massenstudie
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Amt für Schulentwicklung
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Neubau Gesamtschule
Standortuntersuchung Dezember 2017
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Inhalt
1. Aufgabenstellung
2. Lage in der Stadt
3. Planungsrechtliche Beurteilung
4. Nachweis der Flächen und der Kubatur
5. Fazit
6. Anlagen
7. Impressum
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Im Rahmen dieser Standortuntersuchung soll die Bebaubarkeit des
Grundstücks Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule mit
einer vier-zügigen Gesamtschule mit Zweifach- Sporthalle überprüft
werden.
Grundlagen
Grundstück:
Gemarkung 4960 Köln-Efferen, Flur 58, Flurstück 283
Eigentümer:
Stadt Köln, bestehendes Schulgrundstück
Grundstücksfläche: 7.491 m²
Vorgaben vier-zügige Gesamtschule
- Schülerzahl – 4 Züge Sek1: 720, 4 Züge Sek2: 240
Prüfung Grundstücksfläche
- Optimum: 25 qm / Schüler = 24.000 qm
Mittel: 20 qm / Schüler = 19.200 qm
Minimum:15 qm / Schüler = 14.400 qm
Da der erforderliche Minimalwert um die Hälfte unterschritten
wird, muss das Grundstück als ungeeignet angesehen werden.
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1. Aufgabenstellung
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
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2. Lage in der Stadt
Bezirk 3
Lindenthal
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Bebauungsplan:
Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. Daher greift §34 BauGB.
Auszug:
(1) 1Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden.
Die genaue Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit bedarf
einer Bauvoranfrage!
Verkehrsanbindung
- Erschließung von der Berrenrather Str.. aus.
- Öffentliche Verkehrsanbindung direkt am Grundstück über die
Buslinie 978 oder der Haltestelle „Klettenbergpark“ der Linie 18
in 550m Entfernenung.
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3. Planungsrechtliche Beurteilung
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Hauptnutzfläche ca.
HNF : 6.992 m²
HNF Zweifach- Sporthalle: 968 m²
BGF ca.
HNF *1,7 11.886 m²
HNF Zweifach- Sporthalle *1,1 1.065 m²
Erschließung pauschal 200 m²
Schulhoffläche befestigt: 5 m²/ Schüler 4.800 m²
PKW Stellplätze ca.37 (53 - 30%) Stpl.
- ca. 25 m²/ Stpl. 925 m²
Fahrrad Stellplätze ca.50 Stpl.
- ca. 2,5 m²/ Stpl. 150 m²
Somit bleiben selbst ohne Sporthalle für die Unterbringung der
11.886 m² BGF Hauptnutzflächen lediglich 1416qm. Dies hätte eine
Aufteilung in ca.9 Geschosse zur Folge.
Dies ist im Sinne von §34 an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig
und überdies für einen Schulbau höchst fragwürdig.
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4. Nachweis der Flächen
Vierzügige Gesamtschule mit Zweifach- Sporthalle
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Das Raumprogramm einer 4- zügigen Gesamtschule lässt sich auf
dem Grundstück Berrenrather Str. 488 nicht realisieren.
Bei der vorliegenden Standortuntersuchung handelt es sich um eine
flächen- technische Prüfung des Vorhabens.
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5. Fazit
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Ermittlung HNF:
Entnommen aus Musterraumprogramm Stand 26.10.2009
SEK 1: 5429 qm
SEK 2: 1563 qm
Ermittlung ruhender Verkehr
PKW Stellplätze
- 1 Stpl. / 25 Schüler SEk1 29 Stpl.
- 1 Stpl. / 10 Schüler SEk2 24 Stpl.
- Sporthalle 1 Stpl. / 50m² 20 Stpl.
- Jedoch nicht gleichzeitig in Nutzung → 20 Stpl.
- Nach Abzug 30% ÖPnV- Nachlass 37 Stpl.
- ca. 25 m²/ Stpl. 925 m²
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6. Anlagen
Fahrrad Stellplätze
- Pauschalansatz 50 Stpl.
- ca. 2,5 m²/ Stpl. 150 m²
Sollte das Vorhaben weiter verfolgt werden müsste eine
genaue Anzahl der benötigten Fahrradstellplätze ermittelt
werden.
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Auflage
1. Auflage
Dezember 2017
Herausgeber
Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Kontakt
Tino Klockgether, Amt für Schulentwicklung (402-24)
Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de
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7. Impressum
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule Standortuntersuchung Gesamtschule
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 AN/1736/2017 Vorlagen-Nummer 22.01.2018 0244/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule auf dem Gelände der Elsa-Brändström-Realschule in Lindenthal Anfrage der SPD- Fraktion AN/1736/2017 Am 11.09.2017 hat der Ausschuss Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Köln einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Schulausschuss unterstützt die Verwaltung in Ihrem Bemühen, den Schulstandort der derzeitigen Elsa-Brändstöm-Realschule, Berrenrather Str. für eine Gesamtschulnutzung aus- zubauen. 2. Zudem wird die Verwaltung gebeten, unter Darlegung der speziellen Gegebenheiten beim Schulministerium eine Genehmigung für eine zunächst dreizügige Gesamtschule an diesem Standort zu beantragen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Theodor-Heuss-Realschule Gespräche zu führen. Zudem wurde am 05.10.2017 ebenfalls einstimmig beschlossen: 1. Der Schulausschuss bittet die Landesregierung mit Nachdruck, die Voraussetzungen zu schaffen, um zur Weiterentwicklung des Schulstandortes der Elsa-Brändstöm-Realschule zu- mindest übergangsweise eine dreizügige Gesamtschule zu genehmigen. Die Kölner Land- tagsabgeordneten werden gebeten, dies zu unterstützen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, unter welchen Voraussetzungen an dem Standort Elsa-Brändstöm-Realschule eine vierzügige Gesamtschule realisiert werden kann. 3. Weiterhin bekräftigt der Schulausschuss seine Bitte aus der Sitzung vom 11.09.2017, dass die Verwaltung weitere Gespräche mit der Theodor-Heuss-Schule führt. Da das Schulministerium des Landes sich mittlerweile hierzu positioniert hat und erklärt hat, keine Ausnahmegenehmigung für eine übergangsweise dreizügige Gesamtschule zu erteilen, bleibt es bei dem Auftrag an die Verwaltung, die beiden anderen Optionen weiterhin zu verfolgen. Da unter den Kölner Fraktionen im Ausschuss Schule und Weiterbildung auf Grund der Bedarfs- situation an Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Lindenthal Einvernehmen über die Entwicklung eines Gesamtschulstandortes an dieser Stelle besteht und dies auch die wichtige weitere Entwicklung des Kölner Verbundes der Sportschule NRW betrifft, ist Eile geboten, die Grundlage für die weitere Vor- gehensweise zu legen. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Gespräche mit der Theodor-Heus-Realschule? 2. Gibt es weitere Schulen in der Umgebung, die als Teilstandort in Frage kämen? 2 3. Wie ist der Stand der verwaltungsinternen Gespräche zur Realisierung einer 4-zügigen Gesamtschule auf dem Gelände ggf. unter Inanspruchnahme angrenzender Flächen? 4. Wurde bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben? Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Die Theodor-Heuss-Realschule bleibt bei Ihrer ablehnenden Entscheidung zu einer Zusammen- legung. Der Sachstand ist daher unverändert. zu Frage 2: In der näheren Umgebung gibt es keine weiteren Schulen, die als Teilstandort in Frage kämen. zu Frage 3: Zur Grundstückssituation ist zunächst auszuführen, dass das Schulgrundstück (siehe auch beiliegen- de Massenstudie) am Rande der geschlossenen Ortsbebauung vor dem sogenannten Grüngürtel, hier unmittelbar an das Gelände des Beethoven Parks angrenzt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Östlich grenzt ein Wohngebiet mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bebauung an. Südlich, jenseits der Berrenrather Straße findet sich in einigem Abstand ein sechsgeschossiges Wohngebäude. Dass dem Schulgrundstück in west- und nördlicher Richtung angrenzende Gelände unterliegt dem Landschaftsschutz und zählt zu dem als historische Grünanlage denkmalgeschützten Beethovenpark. Die einzige denkbare Erweite- rung des Schulgrundstückes könnte nur in westlicher oder nördlicher Richtung erfolgen, würde also in die Belange des Landschaftsschutzes eingreifen und könnte nur im Rahmen eines Bebauungsplan- verfahrens mit Befreiung vom Landschaftsschutz ermöglicht werden. Um eine Ausweitung des Schul- grundstückes zu ermöglichen, müsste eine Befreiung vom Denkmalschutz durch den Stadtkonserva- tor unter Beteiligung des Landesamtes für den Denkmalschutz erteilt werden. Da angrenzend insbesondere in westlicher Richtung ein Waldgebiet mit sehr altem Baumbestand vorhanden ist, unterliegen die angrenzenden Geländeteile als Waldgebiet dem Schutz des Forstrech- tes. Es müsste eine Waldumwandlungsgenehmigung der unteren Forstbehörde eingeholt werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Erstellung eines Bebauungsplanes Veränderungen der Regionalpla- nung und des Flächennutzungsplanes erfolgen müssen. Es wären, um das Schulgelände zu erweitern, zur Schaffung des Baurechtes diverse Verfahren erfor- derlich, deren Gesamtdauer nicht unter 8 Jahren liegen dürfte. Hierbei wird vorausgesetzt, dass im Rahmen der Verfahren weder Widerspruchsverfahren noch andere juristische Anfechtungen erfolgen. Die angestrebte Erweiterung des Schulgeländes erscheint daher aufgrund der vielfältigen, zu erwar- tenden Widerstände nicht zielführend. zu Frage 4: Das derzeitige Gebäude der Elsa-Brändström-Realschule ist zur Aufnahme einer vierzügigen Ge- samtschule nicht geeignet; es fehlen hierfür erhebliche Flächen. Es war daher zu untersuchen, ob ein entsprechendes Bauvolumen auf dem vorhandenen Schulgrundstück realisierbar sein könnte. 3 Die beiliegende Massenstudie kommt zu dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück mit einer Größe von 7.491 m² bereits ohne die vorzusehende Zweifachsporthalle eine Bruttogeschoßfläche von ca. 11.900 m² zu erstellen wäre. Da neben dem Gebäude Verkehrs- und Schulhofflächen, PKW- und Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen, verbliebe eine tatsächlich bebaubare Fläche von knapp 1.500 m². Selbst bei einer Minimierung der Schulhoffläche und einem Wegfall aller PKW- und Fahr- radstellplätze ist mit einem wahrscheinlich 8geschossigen Gebäude zu rechnen. Ein solches Gebäu- de wäre schon aufgrund der nachzuweisenden Abstandsflächen zur Nachbarbebauung, sowie bei Anwendung des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht genehmigungsfähig und als Schulgebäude kaum geeignet. Die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Schulgebäude als Sonderbau würden bei einem mehr als viergeschossigen Gebäude darüber hinaus durch die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Hochhaus zu kombinieren sein. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass auf dem vorhandenen Grundstück der Elsa-Brändström- Schule die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule baulich nicht umsetzbar sein wird. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0244/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 11:28