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0244/2018

Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule auf dem Gelände der Elsa-Brändström-Realschule in Lindenthal

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2018

Anlage 1 Berrenrather Str.488 Massenstudie

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Berrenrather Str.488 Massenstudie

5114 Zeichen

Amt für Schulentwicklung 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule           Neubau Gesamtschule 
Standortuntersuchung                     Dezember 2017

Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule 
Inhalt  
   
1. Aufgabenstellung 
2. Lage in der Stadt 
3. Planungsrechtliche Beurteilung 
4. Nachweis der Flächen und der Kubatur  
5.    Fazit 
6.    Anlagen  
7.    Impressum 
 
 
 
 
 
 
Seite 
 
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Amt für Schulentwicklung 2

Im Rahmen dieser Standortuntersuchung soll die Bebaubarkeit  des  
Grundstücks Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule mit 
einer vier-zügigen Gesamtschule mit Zweifach- Sporthalle überprüft 
werden. 
 
Grundlagen 
 Grundstück:  
 Gemarkung 4960 Köln-Efferen, Flur 58, Flurstück 283 
 
 Eigentümer:  
 Stadt Köln, bestehendes Schulgrundstück 
 
 Grundstücksfläche:    7.491 m² 
 
Vorgaben vier-zügige Gesamtschule  
- Schülerzahl – 4 Züge Sek1: 720, 4 Züge Sek2: 240 
 
Prüfung Grundstücksfläche  
- Optimum: 25 qm / Schüler = 24.000 qm 
Mittel: 20 qm / Schüler = 19.200 qm                
Minimum:15 qm / Schüler = 14.400 qm 
 
Da der erforderliche Minimalwert um die Hälfte unterschritten 
wird, muss das Grundstück als ungeeignet angesehen werden.  
Amt für Schulentwicklung 3 
 
1. Aufgabenstellung 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Ikea 
Amt für Schulentwicklung 4 
 
2. Lage in der Stadt 
Bezirk 3 
Lindenthal 
 
 
 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Bebauungsplan: 
 
Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. Daher greift §34 BauGB. 
Auszug: 
(1) 1Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, 
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der 
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung 
einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt 
werden. 
 
Die genaue Überprüfung der baurechtlichen Zulässigkeit bedarf 
einer Bauvoranfrage! 
 
 
Verkehrsanbindung 
- Erschließung von der Berrenrather Str.. aus. 
- Öffentliche Verkehrsanbindung direkt am Grundstück über die 
Buslinie 978 oder der Haltestelle „Klettenbergpark“ der Linie 18 
          in 550m Entfernenung. 
Amt für Schulentwicklung 5 
 
3. Planungsrechtliche Beurteilung 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Hauptnutzfläche   ca.  
 HNF :   6.992 m² 
 HNF Zweifach- Sporthalle:        968 m² 
BGF                               ca.  
 HNF *1,7   11.886 m² 
 HNF Zweifach- Sporthalle *1,1    1.065 m² 
 
Erschließung pauschal                              200 m² 
 
Schulhoffläche befestigt:  5 m²/ Schüler 4.800 m² 
 
PKW Stellplätze    ca.37 (53 - 30%) Stpl. 
- ca. 25 m²/ Stpl.   925 m²  
 
Fahrrad Stellplätze   ca.50 Stpl.  
- ca. 2,5 m²/ Stpl.   150 m² 
 
 
Somit bleiben selbst ohne Sporthalle für die Unterbringung der       
11.886 m² BGF Hauptnutzflächen lediglich 1416qm. Dies hätte eine 
Aufteilung in  ca.9 Geschosse zur Folge. 
 
Dies ist im Sinne von §34 an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig 
und überdies für einen Schulbau höchst fragwürdig. 
 
 
 
Amt für Schulentwicklung 6 
 
4. Nachweis der Flächen 
Vierzügige Gesamtschule mit Zweifach- Sporthalle 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Das Raumprogramm einer 4- zügigen Gesamtschule lässt sich auf 
dem Grundstück Berrenrather Str. 488 nicht realisieren. 
 
Bei der vorliegenden Standortuntersuchung handelt es sich um eine 
flächen- technische Prüfung des Vorhabens. 
 
 
 
 
Amt für Schulentwicklung 7 
 
 
 
5.  Fazit 
 
 
 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Ermittlung HNF: 
Entnommen aus Musterraumprogramm Stand 26.10.2009 
 
SEK 1: 5429 qm 
SEK 2: 1563 qm 
 
Ermittlung ruhender Verkehr 
 
PKW Stellplätze  
- 1 Stpl. / 25 Schüler SEk1 29 Stpl. 
- 1 Stpl. / 10 Schüler SEk2 24 Stpl. 
- Sporthalle 1 Stpl. / 50m²  20 Stpl.  
- Jedoch nicht gleichzeitig in Nutzung → 20 Stpl. 
- Nach Abzug 30% ÖPnV- Nachlass  37 Stpl. 
- ca. 25 m²/ Stpl.   925 m²  
 
 
Amt für Schulentwicklung  8 
 
6.  Anlagen 
 
Fahrrad Stellplätze  
- Pauschalansatz  50 Stpl. 
- ca. 2,5 m²/ Stpl.   150 m² 
 
Sollte das Vorhaben weiter verfolgt werden müsste eine 
genaue Anzahl der benötigten Fahrradstellplätze ermittelt 
werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Auflage 
1. Auflage 
Dezember 2017 
  
Herausgeber 
Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln  
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
  
Kontakt 
Tino Klockgether, Amt für Schulentwicklung (402-24) 
Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de 
 
Amt für Schulentwicklung 9 
 
7.  Impressum 
 
Berrenrather Str. 488/Elsa-Brändström-Realschule          Standortuntersuchung  Gesamtschule

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
AN/1736/2017 
Vorlagen-Nummer  22.01.2018 
 0244/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 
 
Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule auf dem Gelände der Elsa-Brändström-Realschule 
in Lindenthal 
Anfrage der SPD- Fraktion AN/1736/2017 
 
Am 11.09.2017 hat der Ausschuss Schule und Weiterbildung des Rates der Stadt Köln einstimmig 
folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Der Schulausschuss unterstützt die Verwaltung in Ihrem Bemühen, den Schulstandort der 
derzeitigen Elsa-Brändstöm-Realschule, Berrenrather Str. für eine Gesamtschulnutzung aus-
zubauen. 
2. Zudem wird die Verwaltung gebeten, unter Darlegung der speziellen Gegebenheiten beim 
Schulministerium eine Genehmigung für eine zunächst dreizügige Gesamtschule an diesem 
Standort zu beantragen. 
3. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Theodor-Heuss-Realschule Gespräche zu führen. 
 
Zudem wurde am 05.10.2017 ebenfalls einstimmig beschlossen: 
 
1. Der Schulausschuss bittet die Landesregierung mit Nachdruck, die Voraussetzungen zu 
schaffen, um zur Weiterentwicklung des Schulstandortes der Elsa-Brändstöm-Realschule zu-
mindest übergangsweise eine dreizügige Gesamtschule zu genehmigen. Die Kölner Land-
tagsabgeordneten werden gebeten, dies zu unterstützen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, unter welchen Voraussetzungen an dem Standort 
Elsa-Brändstöm-Realschule eine vierzügige Gesamtschule realisiert werden kann. 
3. Weiterhin bekräftigt der Schulausschuss seine Bitte aus der Sitzung vom 11.09.2017, dass die 
Verwaltung weitere Gespräche mit der Theodor-Heuss-Schule führt. 
 
Da das Schulministerium des Landes sich mittlerweile hierzu positioniert hat und erklärt hat, keine 
Ausnahmegenehmigung für eine übergangsweise dreizügige Gesamtschule zu erteilen, bleibt es bei 
dem Auftrag an die Verwaltung, die beiden anderen Optionen weiterhin zu verfolgen. 
 
Da unter den Kölner Fraktionen im  Ausschuss Schule und Weiterbildung auf Grund der Bedarfs-
situation an Gesamtschulplätzen im Stadtbezirk Lindenthal Einvernehmen über die Entwicklung eines 
Gesamtschulstandortes an dieser Stelle besteht und dies auch die wichtige weitere Entwicklung des 
Kölner Verbundes der Sportschule NRW betrifft, ist Eile geboten, die Grundlage für die weitere Vor-
gehensweise zu legen. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Wie ist der derzeitige Stand der Gespräche mit der Theodor-Heus-Realschule? 
 
2. Gibt es weitere Schulen in der Umgebung, die als Teilstandort in Frage kämen?

2 
 
 
3. Wie ist der Stand der verwaltungsinternen Gespräche zur Realisierung einer 4-zügigen 
Gesamtschule auf dem Gelände ggf. unter Inanspruchnahme angrenzender Flächen? 
 
4. Wurde bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben? 
 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu Frage 1:  
Die Theodor-Heuss-Realschule bleibt bei Ihrer ablehnenden Entscheidung zu einer Zusammen- 
legung. Der Sachstand ist daher unverändert. 
 
 
zu Frage 2:  
In der näheren Umgebung gibt es keine weiteren Schulen, die als Teilstandort in Frage kämen. 
 
 
zu Frage 3: 
 
Zur Grundstückssituation ist zunächst auszuführen, dass das Schulgrundstück (siehe auch beiliegen-
de Massenstudie) am Rande der geschlossenen Ortsbebauung vor dem sogenannten Grüngürtel, 
hier unmittelbar an das Gelände des Beethoven Parks angrenzt.  
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Östlich grenzt ein Wohngebiet 
mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bebauung an. Südlich, jenseits der Berrenrather Straße 
findet sich in einigem Abstand ein sechsgeschossiges Wohngebäude. Dass dem Schulgrundstück in 
west- und nördlicher Richtung angrenzende Gelände unterliegt dem Landschaftsschutz und zählt zu 
dem als historische Grünanlage denkmalgeschützten Beethovenpark. Die einzige denkbare Erweite-
rung des Schulgrundstückes könnte nur in westlicher oder nördlicher Richtung erfolgen, würde also in 
die Belange des Landschaftsschutzes eingreifen und könnte nur im Rahmen eines Bebauungsplan-
verfahrens mit Befreiung vom Landschaftsschutz ermöglicht werden. Um eine Ausweitung des Schul-
grundstückes zu ermöglichen, müsste eine Befreiung vom Denkmalschutz durch den Stadtkonserva-
tor unter Beteiligung des Landesamtes für den Denkmalschutz erteilt werden. 
Da angrenzend insbesondere in westlicher Richtung ein Waldgebiet mit sehr altem Baumbestand 
vorhanden ist, unterliegen die angrenzenden Geländeteile als Waldgebiet dem Schutz des Forstrech-
tes. Es müsste eine Waldumwandlungsgenehmigung der unteren Forstbehörde eingeholt werden. Es 
ist davon auszugehen, dass zur Erstellung eines Bebauungsplanes Veränderungen der Regionalpla-
nung und des Flächennutzungsplanes erfolgen müssen.  
Es wären, um das Schulgelände zu erweitern, zur Schaffung des Baurechtes diverse Verfahren erfor-
derlich, deren Gesamtdauer nicht unter 8 Jahren liegen dürfte. Hierbei wird vorausgesetzt, dass im 
Rahmen der Verfahren weder Widerspruchsverfahren noch andere juristische Anfechtungen erfolgen. 
Die angestrebte Erweiterung des Schulgeländes erscheint daher aufgrund der vielfältigen, zu erwar-
tenden Widerstände nicht zielführend. 
 
 
zu Frage 4: 
 
Das derzeitige Gebäude der Elsa-Brändström-Realschule ist zur Aufnahme einer vierzügigen Ge-
samtschule nicht geeignet; es fehlen hierfür erhebliche Flächen. Es war daher zu untersuchen, ob ein 
entsprechendes Bauvolumen auf dem vorhandenen Schulgrundstück realisierbar sein könnte.

3 
 
Die beiliegende Massenstudie kommt zu dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück mit einer Größe 
von 7.491 m² bereits ohne die vorzusehende Zweifachsporthalle eine Bruttogeschoßfläche von ca. 
11.900 m² zu erstellen wäre. Da neben dem Gebäude Verkehrs- und Schulhofflächen, PKW- und 
Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen, verbliebe eine tatsächlich bebaubare Fläche von knapp 
1.500 m². Selbst bei einer Minimierung der Schulhoffläche und einem Wegfall aller PKW- und Fahr-
radstellplätze ist mit einem wahrscheinlich 8geschossigen Gebäude zu rechnen. Ein solches Gebäu-
de wäre schon aufgrund der nachzuweisenden Abstandsflächen zur Nachbarbebauung, sowie bei 
Anwendung des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht genehmigungsfähig und als Schulgebäude kaum 
geeignet. Die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Schulgebäude als Sonderbau würden 
bei einem mehr als viergeschossigen Gebäude darüber hinaus durch die brandschutztechnischen 
Anforderungen an ein Hochhaus zu kombinieren sein. 
Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass auf dem vorhandenen Grundstück der Elsa-Brändström-
Schule die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule baulich nicht umsetzbar sein wird.  
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0244/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.01.2018
Erstellt
18.01.2018 11:28