AOST/0003/2021
Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h auf der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 52/54
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Originalantrag A-O/0003/2021
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A-0/0003/2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30km/h auf der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 46 Hiermit beantragen wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 46. Begründung Die Dorbaumstraße ist eine übergeordnete, vorfahrtsberechtigte Straße. Die aktuelle zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Das Verkehrsaufkommen ist aktuell sehr hoch. Ein Radfahrstreifen/Radweg befindet sich stadtauswärts auf der Fahrbahn von Hausnummer 1 bis 46. Des Weiteren befinden sich auf diesem Abschnitt noch drei Bushaltestellen, sowie 2 Warnschilder „Schulweg“. Die Straßenmarkierungen des auf der Straße befindlichen Radweges sind nur noch rudimentär vorhanden. Aktuell besteht hier ein allgemeines erhöhtes Verkehrsrisiko für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen. Die Gefahrenlage übersteigt die normalen örtlichen Verhältnisse. Hieraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko für schwere Unfälle. Insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, wenn diese Engstelle von fahrradfahrenden Schulkindern genutzt wird. Darüber hinaus ist eine Querung der Straße für Fußgänger zu Stoßzeiten nur schwer möglich. Die Erreichbarkeit des neugeschaffenen EDEKA Marktes ist für Fahrradfahrer und Fußgänger zu weilen lebensgefährlich. Zur Vermeidung dieser unhaltbaren Zustände beantragen wir ein Tempolimit von 30 km/h auf diesem Abschnitt der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 46. Münster, 01.05.2021 P, Fou oeıs ug Monika Pander Benedikt $pangen
Zwischenmitteilung_Amt_32_vom_23.11.2021
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32.12.0014 5 23.11.2021 Frau Kopp . 3220 An die Bezirksvertretung \ Münster-Ost . Dezernent I Eing. 03, DEZ. 2021 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Geschwindigkeitsbegrenzung‘ von maximal 30 km/h auf der Dorbaumstraße von. Hausnummer 1 bis Ba ° Ana Ifd. Nr. A-0/0003/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 27.05.2021, geändert am 12.07.2021 Zur Prüfung des Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der Dorbaumstraße wurde zwischenzeitlich eine Verkehrszählung durchgeführt. Die angeforderte Unfallstatistik liegt vor. Leider ist diese wegen des zwischenzeitlichen Umbaus des Einmündungsbereichs Handorfer Straße / Dorbaumstraße und der Eröffnung des Edeka-Marktes nicht aussagekräftig. Eine weitere, detailliertere Unfallauswertung wurde angefordert. Da die Einrichtung eines Tempo 30 Bereichs auch Auswirkungen auf die Rettungszeiten der Feuerwehr hat, wurde zusätzlich noch eine Stellungnahme der Feuerwehr angefordert. Zudem liegen noch keine Informationen zur zeitlichen Ausführung einer möglichen Neumarkierung des einseitig vorhandenen Radfahrstreifens vor. Aus diesen Gründen kann der Antrag noch nicht abschließend bearbeitet werden. orbert Vechtel
ZwischenmitteilungAmt32vom10.06
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32.12.0014 10.06.2021 Frau Kopp 3220 An die Bezirksvertretung Münster-Ost Dezernent N I Ein. 14, JUNI 20215 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 Es wird beantragt, auf der Dorbaumstraße 1-46 Tempo 30 anzuordnen. Die Prüfung des Antrags erfolgt ämterübergreifend. Es ist beabsichtigt, eine Verkehrszählung durchzuführen. Weiterhin ist die Einholung der Verkehrsunfallstatistik der letzten 3 Jahre notwendig. Daher wird die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen. rbert Vechtel f
Stellungnahme_zum_Antrag_A-O_0003_2021
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32.12.0014 18.05.2022 Frau Kopp . 3220 An die Bezirksvertretung Münster-Ost Dezement I 19. MAI 2022 über Herrn Stadtrat Heuer Eing. über 33.22 Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h auf der Dorbaumstraße von Hausnummer 1 bis 52/54 e Antrag Ifd. Nr. AOST//0003/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 27.05.2021, geändert am 12.07.2021 Ausgangssitaution Die Dorbaumstraße ist eine klassifizierte Kreisstraße (K16) und somit eine Straße im Vorbehaltsnetz mit überbezirklicher Bedeutung, die zur Bündelung und leistungsfähigen Abwicklung des motorisierten Verkehrs bestimmt ist. Dieses Netz soll den Verkehr aufnehmen und -in der Regel- mit einer zulässigen Geschwindigkeit in Höhe von 50 km/h abwickeln. Lediglich punktuell sind auf solchen Straßen weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen möglich. Nach der Straßenverkehrsordnung darf eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter anderer erheblich übersteigt. Auf der Dorbaumstraße sind beidseitig Nebenanlagen vorhanden. Der Radverkehr wird in nördlicher Richtung über einen Radfahrstreifen neben der Fahrbahn geführt. In Gegenrichtung ist ein getrennter Geh- und Radweg vorhanden. Querungsmöglichkeiten In dem Antrag wurde bemängelt, dass eine Querung der Straße für zu Fuß Gehende zu Stoßzeiten nur schwer möglich sei. Auf dem Abschnitt Dorbaumstraße 1-52/54 gibt es zwei Querungsbedarfe: der Edeka Markt und die Bushaltestellen „Kirschgarten“ und „Am Hof zur Linde“. Zum Edeka und zur Haltestelle am Kirschgarten solite der Fußgängerüberweg im Knotenpunkt Handorfer Straße/Dorbaumstraße zur verkehrssicheren Querung genutzt werden. Dieser Knotenpunkt ist keine 100 m entfernt. Für den Schülerverkehr aus der Dorbaumstraße zur Grundschule wurde vor vielen Jahren die Haltestelle „Middelfeld“ als Ausstiegshaltestelle mit der Politik und den Eltern festgelegt. Dort ist ein weiterer Fußgängerüberweg vorhanden. Die Umsetzung eines weiteren Fußgängerüberwegs in Höhe der Straße „Kirschgarten“ zur besseren Erreichbarkeit der Bushaltestelle und des Supermarktes kann aufgrund der Ein- und Ausfahrtsituation am Supermarkt und der vorhandenen Bushaltestellen „Kirschgarten“ nicht verkehrssicher realisiert werden. Eine Mittelinsel ist aufgrund der fehlenden Straßenbreite nicht umsetzbar. Radfahrstreifen i Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat zugesagt, den vorhandenen Radfahrstreifen zur besseren Wahrnehmung im Laufe des Jahres 2022 neu zu markieren. Verkehrszählung Zur Prüfung des Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Dorbaumstraße wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Hierbei wurden die Verkehrsbelastung und die Fahrgeschwindigkeiten ermittelt: - Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen könrien Geschäftsstraßen eine Verkehrsbelastung von 400 - 2600 Fahrzeugen in der Spitzenstunde aufnehmen. Während der einwöchigen Messung lag die Verkehrsbelastung bei 557 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Weiterhin wurde festgestellt, dass die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von 85 % der Fahrzeugführenden eingehalten wird. Damit erfüllt die Dorbaumstraße ihre Funktion. Unfallstatistik Von der Polizei Münster wurde eine Drei-Jahres-Unfallauswertung angefordert. In der Vergangenheit war die Einmündung Handorfer Straße/Dorbaumstraße als Unfallhäufungsstelle klassifiziert. Ausschlaggebend für diese Einstufung war die hohe Anzahl an Unfällen mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung am Knotenpunkt. Daraufhin wurde der Einmündungsbereich umgestaltet. Für ausfahrende Fahrzeuge aus der Dorbaumstraße in die Handorfer Straße besteht seitdem für die Rechts- und Linksabbieger nur noch eine Fahrspur. Mit der Umgestaltung des Einmündungsbereichs am 18.10.2018 konnte die Unfallhäufungsstelle entschärft werden. Es wurden keine weiteren Verkehrsunfälle der Kategorien 1-4 (schwerwiegende Unfälle auch mit Personenschaden) polizeilich registriert. Es wurden lediglich Unfälle im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr registriert. Am 19.11.2020 wurde der Edeka-Supermarkt an ‚alter Stelle neu eröffnet. Die polizeiliche Unfallstatistik ergab weiterhin keine Registrierungen von schweren Unfällen. Es wurden auch hier nur Unfälle im ruhenden Verkehr registriert, die aber keinen Einfluss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit haben. Somit ist die Unfällstatistik seit der Umgestaltung des Einmündungsbereichs Dorbaumstraße/Handorfer Straße und der Neueröffnung des Supermarktes bis heute unfallunauffällig. Stellungnahme der Feuerwehr Die Dorbaumstraße ist Bestandteil des Feuerwehrvorbehaltsnetzes. Die sinkenden Erreichungsgrade der Hilfsfristen auch in den Außenbereichen dürfen aus Sicht der Feuerwehr nicht mit zusätzlichen Maßnahmen verlängert werden. Daher lehnt die Feuerwehr eine Temporeduzierung auf der Dorbaumstraße ab. Tempo 30 In der Vergangenheit wurde in 2009 bereits schon einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für diesen Bereich der Dorbaumstraße beantragt. Mit Beschlussvorlage V/0688/2009 wurde seiner Zeit auch im Hinblick auf ‘die negative Stellungnahme der Bezirksregierung Münster als Fachaufsichtsbehörde zum Thema Tempo 30 auf der Dorbaumstraße beschlossen, dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung umzusetzen. Aus heutiger Sicht kann eine Geschwindigkeitsreduzierung im genannten Bereich nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung weiterhin nicht umgesetzt werden. Die Unfallstatistik deutet nicht auf eine Gefahrenlage hin, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter erheblich übersteigt. Weiterhin würde eine Geschwindigkeitsreduzierung, zu einer Verlängerung der Rettungszeiten der Feuerwehr führen. Aus diesen Gründen ist die Anordnung von Tempo 30 derzeit nicht möglich. Ausblick Anordnungen für Tempo 30 dürfen derzeit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Tempo 30 darf daher aktuell nur an Gefahrenstellen, aus Lärmschutzgründen oder vor sozialen Einrichtungen angeordnet werden. Dies könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung hat in ihrem. Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Straßenverkehrsordnung anpassen zu wollen, sodass die Länder und die Kommunen mehr Entscheidungsspielräume haben. Das Land NRW arbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag an einer möglichen Einführung eines „Modellprojekts Tempo 30°. Dies sieht vor, dass zukünftig Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften ist und die Kommunen eigenverantwortlich darüber entscheiden können, an welchen Stellen von diesem Prinzip abgewichen werden kann, etwa auf Einfallstraßen. Es besteht landesweit großes Interesse der Gemeinden und Städte an der Teilnahme an diesem Modellprojekt. Die Stadt Münster hat sich frühzeitig für das Projekt beworben. Im Falle einer Änderung der bundesgesetzlichen Kriterien der StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts bestünde die Chance, den Antrag auf HsmnB 30 km/h erneut aufzugreifen. / N Mvv /Y/ m örbert Vechtel "Amtsleiter voran Malle ut ser ice En 2, A 1 . v m u 5 u = ” ren 2. . y BI h i ii 21 En I an BE Ge Pu a merrergersle where Bet üsleneid vl ham it ur Gun MONTE . mat Vom DR Skat m} mm ren pa uneeR rrei ı But apramtdmeren: user Ta Term Arad, gemein, Pr = ee I oe} muß. Ahaapı aa Bomb wnaruf a DrnyuneäitbsgrutngukfänuTegme Dr Demand race Super j I Alrakbsbeiuctn. 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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Dorbaumstraße 1
- Handorfer Straße
- Am Hof zur Linde
- Kirschgarten
- Middelfeld
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Details
- Aktenzeichen
- AOST/0003/2021
- Typ
- Anregung BV Ost an die Verwaltung
- Datum
- 06.08.2021
- Erstellt
- 07.07.2021 14:56