3428/2021
3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus dem Beteiligungsverfahren
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 25.01.2022 3428/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus dem Beteiligungsverfahren Mit dem im Gesetz für den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) verankerten Auftrag zur Erstellung eines Nahverkehrsplans (NVP) richtet sich der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen an die kommunalen Aufgabenträger. Für das Stadtgebiet von Köln wurden ent- sprechende Aufstellungsverfahren in den Sitzungen des Rates der Stadt Köln am 18.12.1997 (1. NVP), am 13.05.2004 (2. NVP) sowie am 11.07.2017 (3. NVP) abgeschlossen. Mit der Einbringung der Entwurfsfassung des 3. NVP wurden im Jahr 2016 zunächst die politischen Gremien der Stadt Köln beteiligt. Im Anschluss an diese Beteiligung wurden dann die benachbarten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sowie weitere Institutionen und Verbände um Stellung- nahme gebeten. Die im Rahmen dieses zweistufigen Beteiligungsprozesses vorgebrachten Anregun- gen, Hinweise und Bedenken wurden in einer Übersicht zum 3. NVP, der sogenannten „Synopse“, kommentiert dargestellt (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, dortige Anlage 2). Insgesamt wurden im Rahmen der Beteiligung ca. 200 Maßnahmenvorschläge eingebracht. Davon wurden ca. 50 % in den 3. NVP aufgenommen oder anderweitig berücksichtigt. Seit dem Ratsbe- schluss vom 11.07.2017 konnten von den somit verbliebenen 94 Maßnahmenvorschlägen aus dieser Synopse bereits ca. 51 % erledigt werden. Andere sind in Bearbeitung oder wurden zurückgestellt. Hierzu gibt die Verwaltung nun einen Überblick über die aktuellen Sachstände. Die beigefügte Tabelle zeigt den jeweiligen Status der Maßnahmen, die über die Synopse mit dem 2 3. NVP beschlossen wurden (vgl. Anlage). Die Synopse wurde – wie zuvor bereits erwähnt - um die Maßnahmenvorschläge bereinigt, die direkt in den 3. NVP eingeflossen sind, aus fachlichen Gründen darin nicht berücksichtigt oder anderweitig berücksichtigt wurden, da beispielweise die Zuständigkeit bei benachbarten kommunalen Aufgabenträgern liegt. Deshalb sind die laufenden Nummern in der ersten Spalte scheinbar nicht vollständig. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurden hier aber die Nummerierungen aus der NVP-Synopse beibehalten. Die Verwaltung wird diejenigen Maßnahmen, deren Status mit einer weiteren Prüfung beschrieben wurden, unaufgefordert im Arbeitsprogramm weiterführen und im dargestellten Kontext betrachten. Anlage Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synop- se zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Gez. Egerer
Anlage - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3 NVP
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Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage 1 AN/1014/2016 Zeitnah darstellen, welche Buslinien eine Taktverdichtung benötigen und mit welchem finanziellen Aufwand dies umsetzbar ist. Hierbei u. a. die Linien 141/ 142/ 143/ 144/ 145/ 149/ 160 und 162 untersuchen. Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen (z. B. auf die Anschlüsse) einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Die Buslinien 141, 142, 143, 144, und 145 wurden im Rahmen der Neuordnung des Busnetzes im Kölner Westen geprüft. Die Buslinie 149 wurde ebenfalls in diesem Rahmen geprüft. Die Buslinien 160 und 162 werden im Rahmen der Überplanung des Busnetzes überprüft. In Vorbereitung zur Umsetzung nach Sommer- ferien 2022 Erledigt Dezember 2021 Wird zum Fahrplanwechsel 2022 geprüft 0540/2021 2 1614/2016 Für die Buslinie 142 einen 10-Minuten- Takt einführen. Buslinie 142: Ubierring – Universität – Nippes, derzeit Mo-Fr. im 20-Minuten-Takt. Die Auslastungsgrade im Tagesverlauf variieren stark. Daher finden bereits weitere Verstärkerfahrten vor und nach Vorlesungsblöcken statt. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Verlängerung der Verstärkerfahrten über Pohligstraße bis Brems-/Herthastraße: 10-Min-Takt Mo-Fr zwischen 7 bis 19 Uhr zwischen Pohligstraße und Bf Ehrenfeld (vgl. lfd. Nr. 18, 163) Erledigt Dezember 2019 1103/2019 3 ÖPNV-Anbindung in den Randgebieten verbessern (Stadtteile Meschenich, Immendorf und Godorf). Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Längere Anbindung von Immendorf und Meschenich mit Linie 135 an Linie 16: Verlängerung des 30-Min-Takts Mo- Sa zwischen Rodenkirchen Bf und Meschenich bis 22 Uhr; Verlängerung des 60-Min-Takts zwischen Godorf Bf und Meschenich bis 22 Uhr. (vgl. lfd. Nr. 6) Buslinie 132 am Wochenende und vor Feiertagen im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt. Erledigt Dezember 2019 1215/2019 1849/2021 4 Im Sürther Feld und in Weiss das ÖPNV-Angebot auf Grund des Einwohnerzuwachses umgehend anpassen. Beschlusslage: Buslinie 131 wird durch das Neubaugebiet geführt, sobald die neue Erschließungsstraße befahrbar ist. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Die Linie 130 wird durch Neubaugebiet Sürther Feld geführt. Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen "Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20- Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 5, 15, 16) Erledigt Dezember 2018 1075/2018 3565/2018 5 Linie 130 tagsüber im 10-Minuten-Takt fahren. Buslinie 130: Sürth – Bayenthal – Universität tagsüber im 20- Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich. Die weitere Siedlungsentwicklung muss jedoch betrachtet werden. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Linie 130: zwischen den Haltestellen "Universität" und "Rodenkirchen Bf" 20-Min-Takt; zwischen "Roden-kirchen Bf" und "Sürth Bf" durch Verdichtung mit Linie 131 bereits 10-Min-Takt vorhanden (5 - 9 & 12 - 20 Uhr) Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen "Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20- Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 4, 15, 16) Erledigt Dezember 2018 1075/2018 3565/2018 6 Immendorf besser an den ÖPNV anschließen. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Längere Anbindung von Immendorf mit Linie 135 an Linie 16: Verlängerung des 30-Min-Takts Mo - Sa zwischen Rodenkirchen Bf und Meschenich bis 22 Uhr; Verlängerung des 60-Min-Takts zwischen Godorf Bf und Meschenich bis 22 Uhr (vgl. lfd. Nr. 3) Erledigt Dezember 2019 1215/2019 Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) aus der Sitzung vom 07.07.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 04.07.2016 1614/2016 Seite 1 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 9 AN/1366/2016 Schnellbuslinien für Meschenich und Rondorf (und evtl. Immendorf) als Übergangslösung bis zur Realisierung der 4. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn konzipieren. Möglicherweise als Vorlaufbetrieb umsetzbar. Wird im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes behandelt. Die Buslinie 132 fährt derzeit auf einem möglichen Linienweg der künftigen Stadtanbindung Rondorf/Meschenich. Zur Erschließung des Neubaugebietes Rondorf Nordwest soll zudem eine Entlastungslinie eingerichtet werden. Der Vorschlag wird im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes behandelt. Im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes Vgl. Sachstand 3735/2020 10 AN/1366/2016 Bike-Sharing der KVB auf Rodenkirchen und gerne auch darüber hinaus (z. B. Sürther Feld und Sürth) ausweiten. Das Bike-Sharing-Angebot der KVB wurde im Jahr 2016 bereits ausgeweitet. Vor einer weiteren Gebietsausdehnung ist die Akzeptanz bzw. Bewährung der bestehenden Bedienungsgebiete abzuwarten. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Ausweitung des Leihsystem KVB-Rad nach Ablauf des laufenden Vertrages auf das gesamte Stadtgebiet Das Bike-Sharing-Angebot wird seit dem 01. April 2021 - beginnend im Stadtbezirk Lindenthal - ausgebaut. Ausweitung in Umsetzung Vgl. Sachstand 3281/2018 11 Zu Kapitel 5.6 Auslastung und Kapazitäten: Taktverdichtungen auf folgenden Stadtbahnlinien prüfen: Linie 1 (5-Minuten-Takt in der HVZ von Weiden-West bis Junkersdorf. Verstärkerlinie soll gemäß Anregung von Junkersdorf bis Weiden-West durchgezogen werden; Datenerhebung zeigt jedoch aktuell kein hinreichendes Fahrgastpotential für eine generelle Verdichtung auf einen 5-Minuten-Takt nach Weiden in der HVZ auf. Zukünftig ist der generelle Einsatz von längeren Zugeinheiten nach Weiden zur Kapazitätserhöhung geplant. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Taktverdichtung Linie 1 (bzw. die Verlängerung der Verstärkerfahrten bis Weiden-West) ist aufgrund des begrenzten KVB-Fuhrparks derzeit nicht umsetzbar. Alle einsatzfähigen Stadtbahnen sind in der HVZ bereits im Einsatz. Mit der Einrichtung der Linien 172 und 173 wurde die Kapazität erweitert. Zurückgestellt Vgl. Sachstand Erledigt Dezember 2019 1418/2019 3935/2019 1103/2019 12 Taktverdichtung Linie 13 (5-Minuten- Takt in der HVZ von Aachener Str./Gürtel bis Mülheim und Verstärkung in der NVZ/SVZ sowie im Nachtverkehr. Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich. Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 aktuell ausschließlich im morgendlichen Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits umgesetzt ist. Die Stadtbahnlinie 13 hat als tangentiale Linie viele Verknüpfungen zu radialen Stadtbahnlinien. Die Verbindungen werden nachts durch das Rendezvous-System in der Innenstadt abgedeckt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Taktverdichtung im Nachtverkehr: Ausweitung Linie 13 zwischen Holweide und Sülzgürtel in Wochenendnächten auf durchgehenden 30-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 35, 52) Taktverdichtung im NVZ/SVZ: Erweiterung des 15-Minuten- Taktes zwischen 23 - 24 Uhr Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich und ist daher nicht umsetzbar. Erledigt Dezember 2019 Erledigt Dezember 2020 Beschlussvorlage entsprechend Sachstand in Vorbereitung 1418/2019 0479/2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 12.09.2016 (Ergänzungen) AN/1442/2016 Seite 2 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 13 Taktverdichtung Linie 18 (in der HVZ zwischen Klettenberg und Hürth- Hermülheim 5-Minuten-Takt, in der NVZ 15-Minuten-Takt; samstags in der NVZ II 10-Minuten-Takt, sonntags in der NVZ II 15-Minuten-Takt und Prüfung, ob Verlängerung über Hürth hinaus nach Brühl möglich. Bedarf besteht, aber: - Taktverdichtung erst nach niveaufreiem Ausbau der Straßenkreuzung Militärringstr./Luxemburger Str. möglich (Planfeststellungsverfahren eingeleitet). - Kostenübernahme durch Stadt Hürth erforderlich, da Klettenberg letzte Haltestelle auf Kölner Stadtgebiet. Verhandlungen über Taktverdichtung mit der Stadt Hürth, sobald Fertigstellung des Kreuzungsumbaus absehbar. Für eine Verdichtung auf einen 5-Minuten-Takt in der Hautpverkehrszeit ist es zudem unerlässlich, dass die baulichen Voraussetzungen (Unterführung der Militärringstraße) geschaffen werden, um den stark belasteten Knotenpunkt Luxemburger Straße / Militärringstraße nicht zusätzlich zu belasten. Derzeit läuft bei der Bezirksregierung Köln weiterhin das Planfeststellungsverfahren. Die Vorhabenträger*innen sind hierbei die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sowie der Landesbetrieb Straßen.NRW. In der Nebenverkehrszeit wurde der Takt von Mo - Fr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet. Die Verdichtung auf einen 10-Minuten-Takt an Samstagen sollte zum Fahrplanwechsel 2021 umgesetzt werden. Die Umsetzung wurde jedoch ausgesetzt, bis die Stadt Hürth der Umsetzung zustimmt. Taktverdichtungen der Linie 18 zwischen Klettenberg und Hürth-Hermülheim und ggf. bis Brühl sind grundsätzlich von der Bestellung der Städte Hürth und Brühl abhängig. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema in fortlaufenden Abstimmungen mit den Städten Hürth und Brühl. Zurückgestellt Vgl. Sachstand Erledigt Dezember 2016 Zurückgestellt Vgl. Sachstand Noch offen Vgl. Sachstand 15 Zu Kapitel 5.6 Auslastung und Kapazitäten: Taktverdichtungen auf folgenden Buslinien prüfen: Linie 130 (HVZ alle 10 Minuten zwischen Sülzgürtel und Bahnhof Rodenkirchen und genereller Einsatz von Gelenkbussen; Linienbetrieb in der SVZ). Buslinie 130: Sürth – Bayenthal – Universität verkehrt tagsüber im 20-Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich. Die weitere Siedlungsentwicklung muss jedoch betrachtet werden. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Linie 130: zwischen den Haltestellen "Universität" und "Rodenkirchen Bf" 20-Min-Takt; zwischen "Roden-kirchen Bf" und "Sürth Bf" durch Verdichtung mit Linie 131 bereits 10-Min-Takt vorhanden (5 - 9 & 12 - 20 Uhr) Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen "Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20- Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 4, 5, 16) Erledigt Dezember 2018 1075/2018 3565/2018 16 Taktverdichtung Linie 131 (HVZ alle 10 Minuten von Sülzburgstr. bis Zollstockgürtel und generelle Bedienung mit Gelenkbussen, Linienbetrieb in der SVZ). Buslinie 131: Sürth – Rondorf – Sülz verkehrt tagsüber im 20- Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten; teilweise Bedienung mit Gelenkfahrzeugen. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Buslinie 131: Sürth – Rondorf – Sülz verkehrt tagsüber im 20-Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten; teilweise Bedienung mit Gelenkfahrzeugen. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-Min-Takt erforderlich. Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen "Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20- Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 4, 5, 15) Erledigt Dezember 2018 1075/2018 3565/2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016 AN/1442/2016 Seite 3 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 17 Taktverdichtung Linie 141/143 (in der HVZ vom Bf. Ehrenfeld nach S-Bahn- Station Müngersdorf/Technologiepark und weiter in den Gewerbepark/Schulstandort Girlitzweg, verbunden mit Bus-Vorrang auf der Widdersdorfer Str.). Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Als Ergänzung zu den Buslinien 141 und 143 wurde die Buslinie 139 bis zur Gesamtschule Wasseramselweg und somit ins Gewerbegebiet verlängert. Die Buslinien 141 und 143 verkehren zwischen den Haltestellen "Bf. Ehrenfeld" und "Technologiepark" zusammen in einem 10-Minuten-Takt. In Ergänzung der S- Bahn-Linie S 19 ist der Abschnitt gut angebunden. Erledigt Dezember 2019 Erledigt Dezember 2015 1215/2019 18 Taktverdichtung Linie 142 (von Bf. Ehrenfeld bis Universität in der HVZ alle 10 Minuten). Buslinie 142: Ubierring – Universität – Nippes, derzeit Mo-Fr. im 20-Minuten-Takt mit Einsatz eines zweiten Gelenkbusses zu Spitzenzeiten Die Auslastungsgrade im Tagesverlauf variieren stark. Daher finden bereits weitere Verstärkerfahrten vor und nach Vorlesungsblöcken statt. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Verlängerung der Verstärkerfahrten über Pohligstraße bis Brems-/Herthastraße: 10-Min-Takt Mo-Fr zwischen 7 bis 19 Uhr zwischen Pohligstraße und Bf Ehrenfeld (vgl. lfd. Nr. 2, 163) Erledigt Dezember 2019 1103/2019 19 Taktverdichtung Linie 149 (Verdichtung Weiden Zentrum – Lövenich in der HVZ und Einsatz von Gelenkbussen zum Schulzentrum Widdersdorf). Buslinie 149: Weiden – Widdersdorf – Weiden ist zu Schulanfangszeiten hochbelastet, danach sinkt die Nachfrage deutlich. In Richtung Weiden Zentrum werden auf den Linien 145 und 149 bereits Verstärker- und teilweise Gelenkbusse eingesetzt. Veränderungen bezogen auf die weiterführenden Schulen müssen betrachtet werden (z. B. mögliche Veränderungen in Bezug auf die heutige Friedensschule in Widdersdorf). Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Einrichtung der ExpressBus-Linie 172 Anpassung des Angebots der Linie 149 Erledigt Dezember 2019 Erledigt Dezember 2021 1103/2019 0540/2021 20 Taktverdichtung Linie 978 (Verdichtung in HVZ und NVZ zur Entlastung der Linie 18). Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Wird im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes behandelt. Zur Entlastung der Linie 18 soll die Buslinie 178 eingeführt werden. Die Zustimmung Hürth zur Linie 178 steht aus. Zurückgestellt Vgl. Sachstand 26 Zu Kapitel 6.1.7 Qualitätskriterien Tarif und Service - Vorgaben zur Tarifgestaltung: Tarifgestaltung nach sozialen Kriterien, nach dem Kartensystem und nach Umweltkriterien überprüfen und verbessern. Dabei auch die Idee der Haushaltskarte einbeziehen. Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) festgesetzt, Stadt Köln kann nicht allein agieren. Mobilpass für einkommensschwache Haushalte existiert bereits, ebenso wie E-Tickets und übertragbare 9-Uhr- Umwelttickets. Einbringung sozialer und Umweltkriterien zur Prüfung in die VRS-Beratungen bei Weiterentwicklung des Tarifsystems. Die Zuständigkeit der Tarifgestaltung liegt nicht bei der Stadt Köln oder der KVB, sondern beim zuständigen Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). In den Gremien des VRS sind sowohl die politischen Parteien als auch die Verwaltung vertreten und können dort die tariflichen Interessen einbringen. Somit ist die Tarifgestaltung auch kein Bestandteil des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln (Vgl. lfd. Nr. 48). Fortlaufend beim VRS 29 Zu Kapitel 8.3 Weiterentwicklung des Busangebots: Verlängerung Linie 136 von Hohenlind nach Junkersdorf-Süd/Weiden zu Entlastung der Linie 143. Die Weiterentwicklung/Verlängerung erfordert infrastrukturelle Anpassungen (Beschleunigungsmaßnahmen sowie Wendemöglichkeiten). Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Entlastung der Linie 143 durch die Einrichtung der Expressbuslinie 173 Die Verbindung zwischen Hohenlind und Junkersdorf wird nach den Sommerferien 2022 - in Abhängigkeit der Eröffnung der Schule an der Zusestraße - eingeführt. Erledigt Dezember 2019 In Vorbereitung zur Umsetzung nach Sommer- ferien 2022 1103/2019 0540/2021 30 Busanbindung Brauweiler an die S- Bahn-Station Weiden-West. Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Seit dem 11.12.2016 Probebetrieb zwischen Weiden-West und Brauweiler. Im Rahmen einer Verschwenkung der Linie 961 zunächst Mo - Fr Früh- und Spätfahrten, weitere Ausweitung abhängig von ITCS-Daten, Beschwerdedaten, Fahrgastbefragung. Versuchsweise außerhalb der HVZ bereits umgesetzt. Die Buslinie 961 verkehrt ganztägig zwischen Brauweiler und Weiden West. Erledigt Dezember 2017 31 Nachtbus Weiden-Zentrum-Lövenich- Widdersdorf – Brauweiler. Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Zumindest bei Führung bis Brauweiler ausreichende Nachfrage fraglich (Ergebnisse einer Fahrgastzählung 2016 sowie von Befragungen). Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Nachtbusverkehr zwischen Junkersdorf - Weiden - Lövenich - Widdersdorf ist eingerichtet. Erledigt Dezember 2017 1183/2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016 AN/1442/2016 Seite 4 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 33 AN/1442/2016 Zu Kapitel 8.2.3 Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen und Kapitel 8.3.2 Haltestelleninfrastruktur: Noch nicht barrierefreie Haltestellen von Bus und Bahn im Stadtbezirk vorrangig umbauen. Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP erfolgt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Nachfrage und Dringlichkeitseinstufung. Anregung wird gesamtstädtisch betrachtet. Die Bushaltestellen im Kölner Stadtgebiet werden anhand der Prioritätsliste im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln barrierefrei umgebaut (vgl. S. 211, 3. NVP). Die Herstellung der Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen ist in Bearbeitung. Wird sukzessive umgesetzt Wird sukzessive umgesetzt 0958/2017 0743/2016 35 1614/2016 Stadtbahnlinie 13: Beschlüsse der BV zum Nachtverkehr und zur Taktverdichtung am Tag berücksichtigen. Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich. Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 ausschließlich im morgendlichen Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits umgesetzt ist. Die Stadtbahnlinie 13 hat als tangentiale Linie viele Verknüpfungen zu radialen Stadtbahnlinien. Die Verbindungen werden nachts durch das Rendezvous-System in der Innenstadt abgedeckt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Taktverdichtung im Nachtverkehr: Ausweitung Linie 13 zwischen Holweide und Sülzgürtel in Wochenendnächten auf durchgehenden 30-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 12, 52) Taktverdichtung im NVZ/SVZ: Erweiterung des 15-Minuten- Taktes zwischen 23 - 24 Uhr Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich und ist daher nicht umsetzbar. Erledigt Dezember 2019 Erledigt Dezember 2020 Beschlussvorlage entsprechend Sachstand in Vorbereitung 1418/2019 0479/2020 36 Die Taktzeiten auf den Linien 12, 13, 15, 121, 140 und 147 bedarfsgerecht erhöhen. Die Taktzeit der Linie 16 soll nach Fertigstellung des Clouth- Geländes überprüft werden. a) Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. b) Das Angebot der Stadtbahn wurde und wird auch zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprüfung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpässe werden, auf Grundlage dieser Überprüfung, durch gezielte Maßnahmen beseitigt. a) Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busangebots. b) Überprüfung im Rahmen der Stadtbahnausbaupla nung. Zu a) und b): Die ÖPNV-Anbindung des Clouth-Geländes soll im Rahmen eines Verkehrsgutachtens überprüft werden. Der Verkehrsausschuss hat am 01.09.2020 beschlossen, dass die Haltepunkte "Niehler Straße" sowie "Boltensternstraße" auf der Linie 13 neu eingerichtet werden sollen. Der Haltepunkt "Niehler Straße" wird somit perspektivisch das ÖPNV-Angebot im Bereich um das Clouth-Gelände stärken. Noch offen Vgl. Sachstand Planung wird aufgenommen AN/1091/2020 37 Die Taktzeiten der Linien 121 und 127 entzerren. Fahrplantechnische Prüfung durch die KVB erforderlich. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Die Maßnahme wurde zum Fahrplanwechsel 2019 durchgeführt. Erledigt Dezember 2019 3149/2019 39 Die Lüttich-Kaserne in Longerich an den ÖPNV anbinden. Für die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Lüttich- Kaserne sind verschiedene Planungsvarianten zu untersuchen und entsprechend ihrer Kosten und Nutzen zu bewerten. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Der Verkehrsausschuss hat sich am 21.01.2020 aufgrund der in der Begründung zur Vorlage 4024/2019 dargelegten Erläuterungen gegen eine zusätzliche Busanbindung der Lüttich-Kaserne ausgesprochen. Erledigt 4024/2019 44 Den Umbau der noch nicht barrierefreien Haltestellen bei Bus und Bahn im Stadtbezirk Nippes vorrangig durchführen. Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP erfolgt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Nachfrage und Dringlichkeitseinstufung. Anregung wird gesamtstädtisch betrachtet. Die Bushaltestellen im Kölner Stadtgebiet werden anhand der Prioritätsliste im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln barrierefrei umgebaut (vgl. S. 211, 3. NVP). Die Herstellung der Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen ist in Bearbeitung. Wird sukzessive umgesetzt Wird sukzessive umgesetzt 0958/2017 0743/2016 45 Die Haltestelle Scheibenstr. in Weidenpesch auf der westlichen Seite auch in Richtung Norden mit einer Rampe ausrüsten. Die Haltestelle ist einseitig durch eine Rampe erreichbar. Rampe an der vorgeschlagenen Stelle wäre wünschenswert, weil direkter Zugang zum REWE-Markt und Zebrastreifen. Überprüfung im Rahmen der Infrastrukturumsetzu ngsplanung. Die Überprüfung einer verbesserten Erreichbarkeit der Haltestelle "Scheibenstr." wird im Rahmen der Überplanung der Neusser Straße im Bauabschnitt 2b von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße vorgenommen. Noch offen Vgl. Sachstand 0469/2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus der Sitzung vom 12.09.2016 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016 1614/2016 Seite 5 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 46 Die Haltestelle Slabystr. so umbauen, dass sie auch von mobil eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern der Sozial-Betriebe-Köln entsprechend genutzt werden kann. Barrierefreien Umbau der Haltestelle unabhängig vom Nahverkehrsplan vorziehen. Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP erfolgt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Nachfrage und Dringlichkeitseinstufung. Anregung wird gesamtstädtisch betrachtet. Die Herstellung der Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen ist in Bearbeitung. Der Verkehrsausschuss hat am 01.09.2020 beschlossen, dass die Haltepunkte "Niehler Straße" sowie "Boltensternstraße" auf der Linie 13 neu eingerichtet werden sollen. Der Haltepunkt "Boltensternstraße / Gürtel" wird somit perspektivisch das ÖPNV-Angebot im Bereich des Seniorenzentrums Riehl stärken. Wird sukzessive umgesetzt Planung wird aufgenommen 0743/2016 48 Prüfen, ob die Tarifgestaltung nach sozialen Kriterien (Höhe des Fahrpreises) und des Systems der Fahrkarten nach umweltgerechten Kriterien überprüft und verbessert werden kann. Dabei ist auch die Idee der Haushaltskarte/das Wiener Modell (1 Euro/pro Tag = Jahreskarte für 365 Euro) mit einzubeziehen. Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) festgesetzt, Stadt Köln kann nicht allein agieren. Mobilpass für einkommensschwache Haushalte existiert bereits, ebenso wie E-Tickets und übertragbare 9-Uhr- Umwelttickets. Einbringung sozialer und Umweltkriterien zur Prüfung in die VRS-Beratungen bei Weiterentwicklung des Tarifsystems. Die Zuständigkeit der Tarifgestaltung liegt nicht bei der Stadt Köln oder der KVB, sondern beim zuständigen Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). In den Gremien des VRS sind sowohl die politischen Parteien als auch die Verwaltung vertreten und können dort die tariflichen Interessen einbringen. Somit ist die Tarifgestaltung auch kein Bestandteil des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln (Vgl. lfd. Nr. 26). Fortlaufend beim VRS 52 An Wochenenden, an den Karnevalstagen, am Wochenende des Christopher Street Day und an Silvester die Fahrpläne der Linie 13 an die Fahrpläne der Kernstadt mit dem Stadtteil Nippes verbundenen Linien anpassen. Prüfung von Verstärkerfahrten im Rahmen der Umsetzung durch die KVB. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Taktverdichtung im Nachtverkehr: Ausweitung Linie 13 zwischen Holweide und Sülzgürtel in Wochenendnächten auf durchgehenden 30-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 12, 35) Taktverdichtung an Samstagen auf dem gesamten Linienweg auf einen 10-Minuten-Takt zwischen 9 - 20 Uhr Die Taktverdichtung an Sonntagen wurde zunächst zurückgestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft. Bei größeren Veranstaltungen wie Karneval wird durch die KVB ein Sonderfahrplan umgesetzt, bei dem in Abhängigkeit des Bedarfes das Angebot auf betroffenen Linien angepasst wird. Erledigt Dezember 2019 Erledigt Dezember 2020 Zurückgestellt Vgl. Sachstand Erledigt 1418/2019 0705/2020 56 Umgehend die für 2016 geplante Befragung als repräsentative Erhebung des Verkehrsverhaltens durchführen, um aktuelle Planungsgrundlagen zu erhalten. Diese sind nunmehr 10 Jahre alt und können nicht mehr als aktuell gelten (S. 50 NVP). Derzeit sind unterschiedliche Erhebungen in Planung oder bereits in Umsetzung. Sobald kleinräumig aufbereiteten Daten zur Verfügung stehen, werden sie für zukünftige Analysen berücksichtigt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Stadt Köln hat sich an der Studie „Mobilität in Deutschland 2017“ (MiD) des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) beteiligt. Die Ergebnisse liegen seit dem Jahr 2018 vor. Erledigt Im Jahr 2018 2626/2018 2775/2019 59 Darüber hinaus ist insbesondere eine ÖPNV-Verbindung über die Merkenicher Autobahnbrücke nach Leverkusen mit welcher Transport- technik auch immer erforderlich. Die Leverkusener Brücke wird bis zur Fertigstellung des Ersatzbaus 2022/2023 nicht mehr von Standard-Linienbussen befahren werden dürfen. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Verbindung wird in der Machbarkeitsstudie Express- busnetz geprüft. Im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes Vgl. Sachstand 3735/2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016 1614/2016 Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016 1614/2016 Seite 6 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 62 Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System das Busliniennetz anpassen. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Die Machbarkeitsstudie für ein regionales Wasserbussystem wurde abgeschlossen. Bei der Erarbeitung des Betriebskonzepts für ein Wasserbussystem wurde die Anbindung an die bestehenden ÖPNV-Angebote (Integration in das ÖV- Netz) explizit berücksichtigt. Mögliche Anpassungen im bestehenden Busliniennetz zur Optimierung der Anbindung potenzieller Anlegestellen können im Zuge der weiteren Planungen zur Umsetzung eines Wasserbussystems angedacht und diskutiert werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand 3512/2021 63 Buslinie 120 um eine Verbindungsstrecke von Fühlingen nach Rheinkassel/Langel erweitern. Prüfung der Erweiterung muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes: voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023 Noch offen Vgl. Sachstand 64 Buslinie 120 vor dem Hintergrund des Wohnungsbaus in Roggendorf/Thenhoven ebenso um die Linienführung zwischen Esch und Roggendorf/Thenhoven erweitern. Prüfung der Erweiterung muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes: voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023 Noch offen Vgl. Sachstand 65 Planungen für die Weiterführung der Stadtbahnlinie 12 von Merkenich ins Gewerbegebiet Feldkassel auf der dafür vorgehaltenen Trasse beginnen. Projekt wurde vom Regionalrat Köln nachrangig als weiterer Bedarf für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW angemeldet. Eine Entscheidung seitens des Landes NRW liegt noch nicht vor. Überprüfung im Rahmen der Stadtbahnausbaupla nung. Zunächst werden die Maßnahmen der ÖPNV-Roadmap prioritär umgesetzt, bevor weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Die Maßnahme wird zudem im 3. Nahverkehrsplan als "langfristig angedachte Netzerweiterung" geführt (vgl. S. 204, 3. NVP). Zurückgestellt Vgl. Sachstand 0300/2021 66 Fortführung der Stadtbahnlinie 5 über Pesch nach Esch in die mittelfristige Planung aufnehmen (S. 126 NVP). Projekt wurde wegen absehbar unzureichendem Kosten- Nutzen-Verhältnis nicht zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW angemeldet, die Trasse wird jedoch freigehalten. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Der Rat der Stadt Köln hat den 3. Nahverkehrsplan am 11.07.2017 in der vorliegenden Form beschlossen. Die genannte Maßnahme wird darin als "langfristig angedachte Netzerweiterung" geführt (vgl. S. 204, 3. NVP). Erledigt Im Jahr 2017 0958/2017 67 Die Taktung in den nicht an die S-Bahn angeschlossenen Orten und Gewerbegebieten auf maximal 20 Minuten in der Hauptverkehrszeit ändern und die Betriebszeiten in der Nebenverkehrszeit erweitern. Das Angebot auf den Buslinien erfolgt bedarfsorientiert, so dass weniger verdichte Gebiete in der Regel geringere Taktungen und Betriebszeiten aufweisen als stark verdichtete Gebiete. Besteht aufgrund einer hohen Nachfrage die Notwendigkeit einer Anpassung des ÖPNV-Angebots, erfolgt diese durch gezielte Maßnahmen auf Grundlage von Einzelfalluntersuchungen. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes: voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023 Noch offen Vgl. Sachstand 68 Fahrplantakte der Buslinien in Lindweiler und Esch entzerren. Fahrplantechnische Prüfung der Buslinien 121, 125 und 126 durch KVB erforderlich. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Prioritär sind bei der Fahrplangestaltung wichtige Anschlussbindungen zum Schienenverkehr (z. B. Longerich S-Bahn) zu beachten. Darüber hinaus wurde und wird auch zukünftig versucht, eine bestmögliche Entzerrung mehrerer Buslinien auf gleichen Streckenabschnitten zu erzielen. Der verbleibende Spielraum hierfür ist allerdings sehr stark begrenzt. Erledigt 70 In der Ortsmitte Fühlingen Bushaltestelle einrichten. Dafür die Haltestelle Haus Fühlingen verlegen. Eine Verlegung der Haltestelle Arenzhof in die Ortsmitte wird als sinnvoll erachtet. Überprüfung im Rahmen der Infrastruktur- umsetzungsplanung. Die Haltestelle "Arenzhof" wurde entsprechend des Beschlusses in die Ortsmitte gelegt. Erledigt Im Jahr 2017 3506/2017 1614/2016 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016 Seite 7 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 73 1614/2016 Direkte Buslinie von Esch/Auweiler in Richtung Pulheim anbieten. Es besteht bereits eine Verbindung nach Pulheim durch Buslinie 125 mit Umstieg in die 967 oder 980 in Sinnersdorf. Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Direktverbindung nicht Bestandteil des NVP des Rhein-Erft- Kreis. Aus während des Fortschreibungsprozesses durchgeführten Befragungen sowie dem Beschwerdemanagement lässt sich Nachfrage nach Direktverbindung nicht ableiten. Ein (wirtschaftlich vertretbares) Potential wird nicht gesehen. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Es besteht bereits eine Verbindung nach Pulheim durch Buslinie 125 mit Umstieg in die 967 oder 980 in Sinnersdorf. Aus während des Fortschreibungsprozesses durchgeführten Befragungen sowie dem Beschwerdemanagement lässt sich Nachfrage nach Direktverbindung nicht ableiten. Ein (wirtschaftlich vertretbares) Potential wird nicht gesehen. Erledigt 75 AN/1275/2015 Das Nachtbusnetz in Porz aufheben und wieder die normalen Linien mit Taktung an die Linie 7 und S-Bahn herstellen. Falls nicht möglich, Anbindung der Stadtteile Eil, Grengel, Wahnheide und Lind freitags, samstags und vor Feiertagen von der Innenstadt aus bis 1.15 Uhr anderweitig sicherstellen. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum Fahrplanwechsel 2022 geprüft 78 Taktung der Linie 7 insbesondere in den Spitzenzeiten erhöhen. Zur Umsetzung bei Bedarf die am 11.12.2005 umgesetzte geänderte Linienführung der Linie 8 wieder zurücknehmen (siehe S. 56). Aufgrund von Nachfrageverlagerungen auf die S-Bahn besteht im Verlauf der rechtsrheinischen Linie 7 kein genereller Bedarf nach einer Taktverdichtung. Zu Zeiten des Schülerverkehrs werden zusätzliche Verstärkerfahrten eingesetzt. Darüber hinaus besteht kurzfristig kaum Handlungsspielraum. Die Kapazität der Ost-West-Strecke ist erschöpft. Die Verstärkerfahrten zwischen Universität und Bf. Deutz werden benötigt und stehen nicht für eine Taktverdichtung in Richtung Porz zur Verfügung (siehe Tabelle 5-28, Lfd. Nr. 6). Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Eine Verbesserung des Angebots im rechtsrheinischen Süden wird derzeit in der Machbarkeitsstudie "Verlängerung der Stadtbahn vom Deutzer Hafen bis zum Deutzer Bahnhof" ebenfalls geprüft. Mit der Ergebnissen ist voraussichtlich im Frühjahr 2022 zu rechnen. Nach dem Abschluss der Machbarkeitsstudie wird kurzfristig eine Vorlage in die politischen Gremien eingebracht. Noch offen Vgl. Sachstand 80 Unter dem Busangebot weitere Buslinien im Stadtbezirk Porz auf eine engere Taktung ausrichten, insbesondere die Linie 164 zwischen Wahn und Lülsdorf sowie die Linie 154 in Spitzenzeiten von Porz bis zum Maarhäuser Weg, perspektivisch bis Köln-Brück als weitere funktionsfähige Ringlinie (Ziffer 8.3.3). Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum Fahrplanwechsel 2022 geprüft 81 Busverbindungen zur besseren Erschließung der Gewerbegebiete sowie zur Verbesserung der Situation in Poll und der besseren Erschließung des Flughafens einrichten (Ziffer 8.3.1). Prüfung der Linienveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum Fahrplanwechsel 2022 geprüft 82 Von der BV bereits beschlossene Änderungen der Linienführungen und Taktfrequenzen des Nachtverkehrs in Poll berücksichtigen. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum Fahrplanwechsel 2022 geprüft Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016 AN/1610/2016 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016 Seite 8 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 83 1610/2016 Geforderte Expressbuslinien von Porz über die Frankfurter Str. bis Mülheim, perspektivisch bis Leverkusen, sowie von Wahn über Zündorf und Langel bis zum Bonner Hauptbahnhof berücksichtigen. Mit den Buslinien 151 und 152 besteht eine Busverbindung von Porz über Mülheim nach Chempark S-Bahn. Für eine Expressbusverbindung ist eine weitere Prüfung erforderlich. Anmerkung der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH und des Rhein-Sieg-Kreis zur Buslinie SB55: Siehe Anmerkung 74. Wird im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes behandelt. Die Verbindung von Porz über die Frankfurter Str. bis Mülheim, perspektivisch bis Leverkusen, wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz geprüft. Die Verbindung von Wahn über Zündorf und Langel bis zum Hauptbahnhof Bonn wurde mit der Einführung der SB 55 mit Verknüpfung der Linien 164 / 167 umgesetzt. Im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes Vgl. Sachstand Erledigt Dezember 2019 87 Umgehend eine Verbindung der Abendbuslinie von Wahn nach Grengel schaffen, solange noch keine Neuregelung des Busfahrplans in den Nachtstunden in Kraft tritt. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum Fahrplanwechsel 2022 geprüft 88 Fahrplan der Buslinie 154 von Montag bis Freitag und an Feiertagen so ausweiten, dass im Zeitraum von 22 Uhr bis ca. 0 Uhr ein entsprechendes Fahrangebot besteht; darüber hinaus die bestehende Taktung – z. B. an Wochenenden und Feiertagen –weiter verdichten. Für eine Taktverdichtung der Linie 154 muss untersucht werden, in welchen Streckenabschnitten und zu welchen Zeiten eine entsprechende Nachfrage besteht. Des Weiteren sind fahrplan- und umlauftechnische Auswirkungen zu analysieren. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Das Angebot auf der Linie 154 wurde ausgeweitet (vgl. lfd. Nr. 95). Erledigt Dezember 2019 1215/2019 3935/2019 89 Einführung von Schnellbuslinien (Metroliner bzw. Expressbus) auf der Strecke der bestehenden Buslinien 151 und 152 zwischen den Stadtbezirken Porz, Kalk und Mülheim bis zum Chemiepark Leverkusen prüfen; dabei sind nur die wichtigsten Querverbindungen (z. B. Stadtbahnen, Regional- und Fernverkehr) anzusteuern. Ebenfalls Einsatz auf der Buslinie 159 prüfen, um die vorhandenen Busse insbesondere in den Morgen- und Abendstunden zu entlasten. Für die Einrichtung einer Expressbusverbindung ist eine weitere Prüfung erforderlich. Wird im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes behandelt. Der Vorschlag wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz geprüft. Im Rahmen der Prüfung eines Expressbusnetzes Vgl. Sachstand 90 Einführung eines Nachtbusses prüfen, der sinnvolle Haltestellen der vorhandenen rechtsrheinischen Buslinien auch in den Abend- und Nachtstunden abdeckt. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Im Rahmen der Erstellung der Vorlage 1183/2017 wurde der Nachtverkehr im gesamten Stadtgebiet einer Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde die Linie 157 auf dem Abschnitt zwischen Ostheim, Neubrück und Merheim in das bestehende Nachtnetz integriert. Erledigt Dezember 2017 1183/2017 91 Weiterführung der Stadtbahnlinie 9, die ab den Nachmittagsstunden nur bis zur Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe verkehrt, bis zur Haltestelle Ostheim prüfen. Eine Verlängerung der Verstärkerfahrten der Linie 9 bis Ostheim ist derzeit nur in Zeitabschnitten möglich, in denen die tatsächliche Nachfrage dies nicht zwingend erfordert. Die Situation wurde und wird regelmäßig überprüft. Eine Lösung des Kapazitätsproblems auf der Linie 9 liegt im Einsatz längerer Zugeinheiten (Vgl. Tabellen 5-28, 5-29). Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Zur Kapazitätserweiterung in der Hauptverkehrszeit wurde die Buslinie 179 eingeführt. Dies führt zu einer Entlastung der Linie 9. Erledigt Dezember 2018 1037/2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016 AN/1575/2014 Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge: Bezirksvertretung 8 (Kalk) aus der Sitzung vom 08.09.2016 Seite 9 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 92 0828/2016 Linienführung der Buslinie 191 bis zur Fertigstellung des geplanten Umbaus der Stadtbahnhaltestelle ändern mit dem Ziel einer kurzfristigen barrierefreien Anbindung Vingsts an die Stadtbahnlinie 9. Kurzfristige Umsetzung wurde zunächst von der Verwaltung in der Mitteilung 3626/2016 für den Verkehrsausschuss am 08.11.2016 begründet ausgeschlossen. Da im nördlichen und südlichen Teil von Vingst jedoch ÖPNV- Erschließungslücken bestehen, werden Möglichkeiten der Feinerschließung geprüft. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Die Linie 193 wurde übergangsweise für die barriere-freie Anbindung der Haltestelle "Vingst" verlängert. Nach der Inbetriebnahme der Aufzüge wird der Strecken-abschnitt zwischen den Haltestellen "Heinrich-Bützler-Straße" und "Vingst" nicht mehr bedient. Die Inbetriebnahme der Aufzüge soll voraussichtlich im Frühjahr 2022 erfolgen. Erledigt Dezember 2017 1746/2017 93 AN/0314/2016 Einführung eines Nachtbussystems in mindestens stündlicher Taktung und in Abstimmung mit den weiter verbindenden KVB-Schlüssellinien für den Stadtbezirk Kalk prüfen. Im Rahmen der Prüfung bereits versuchsweise für die Linie 157 einen Nachtfahrplan einführen, um auch der erhöhten Bevölkerungszahl in Neubrück und Umgebung Rechnung zu tragen. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Im Rahmen der Erstellung der Vorlage 1183/2017 wurde der Nachtverkehr im gesamten Stadtgebiet einer Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde die Linie 157 auf dem Abschnitt zwischen Ostheim, Neubrück und Merheim in das bestehende Nachtnetz integriert. Erledigt Dezember 2017 1183/2017 94 AN/1512/2015 Verlängerung der Buslinie 154 bis zur Siedlung Hardt prüfen. Neben einer Verlängerung der Linie 154 von der derzeitigen Endhaltestelle Waldbad bis zur Siedlung Hardt sollte auch eine Einbeziehung der interlokalen Buslinie 434 erfolgen (siehe Vorschlag der Wupsi GmbH, Nr. 133). Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Aufgrund des ganztägigen 20-Min-Takt der 434 ist die Siedlung Hardt ausreichend angebunden. Die Verlängerung Linie 154 ist nicht erforderlich (vgl. lfd. Nr. 133). Erledigt Dezember 2017 2357/2017 95 AN/1080/2014 Prüfen, ob die Buslinie 154 täglich ihre Betriebszeiten bis ca. 22.00 Uhr ausweiten kann, um die Verbindung zwischen Dünnwald und Porz zu gewährleisten. Für eine Taktverdichtung der Linie 154 muss untersucht werden, in welchen Streckenabschnitten und zu welchen Zeiten eine entsprechende Nachfrage besteht. Des Weiteren sind fahrplan- und umlauftechnische Auswirkungen zu analysieren. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Das Angebot auf der Linie 154 wurde ausgeweitet (vgl. lfd. Nr. 88). Erledigt Dezember 2019 1215/2019 3935/2019 98 AN/0538/2016 Prüfen, ob die Betriebszeiten der Buslinie 190 auch auf den Sonntag- vormittag ausgedehnt werden können. Für ein Angebot der Linie 190 zwischen Mülheim Wiener Platz und Schanzenstr. an Sonntagvormittag muss die Nachfrage im entsprechenden Zeitraum untersucht werden. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Das Angebot wurde durch Linie 150 ergänzt. Dabei wurde die Betriebszeiten ausgeweitet. Erledigt Dezember 2017 1746/2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) aus der Sitzung vom 05.09.2016 Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge: Bezirksvertretung 8 (Kalk) aus der Sitzung vom 08.09.2016 Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge: Seite 10 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 102 AN/1851/2016 Zu Kap. 6.2 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Die Tabelle zu den Formen der Kundeninformation wie folgt ergänzen: Automatisierte elektronische Kundeninformation durch Monitore in den Fahrzeugen mit Angabe der nächsten vier Halte- stellen, der nächsten Haltestelle mit Umsteigebeziehungen in Echtzeit und Fahrtziel der Fahrt. Per Internet/App: Reisekettenplanung unter Einbeziehung aller ÖPNV- Angebote sowie Bike- und Car-Sharing, Informationen über alternative Reisemöglichkeiten bei Störungen im Betriebsablauf, Echtzeitdaten der Standorte von Bussen und Bahnen. Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende Nachfrage gegeben ist. Die Möglichkeiten der Kundenkommunikation werden durch technische Innovationen immer vielfältiger. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, werden aktuell die technischen Konzepte auf Zukunftsfähigkeit geprüft. Dabei werden auch die im Antrag formulierten Anforderungen für die Kundeninformation im Fahrzeug wie auch per Internet/ APP einbezogen und deren Realisierungsmöglichkeiten geprüft. Berücksichtigung der Anforderungen wird kurzfristig geprüft. Die Prüfung und Planung zum Einbau von Monitoren in Stadtbahnen ist abgeschlossen. Der Einbau von Monitoren wurde begonnen und wird sukzessive durchgeführt. In einem weiteren Schritt sollen dann auch Echtzeitanschlüsse eingepflegt werden. Reiseinformationen per Internet oder KVB-App werden sukzessive weiterentwickelt. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess. Wird derzeit umgesetzt Vgl. Sachstand Erledigt 107 Zu Kapitel 6.1.2 Fazit: Ergebnisse der Untersuchungen sollten auch umgesetzt werden. Die in Kapitel 6.1.2 gemachten Aussagen umfassen zunächst einen Prüfauftrag. Dieser wird derzeit auf Basis des dort dargestellten Bedarfs für das gesamte Stadtgebiet untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen zunächst abgewartet werden. Gesamtstädtisches Feinerschließungskonzept befindet sich in der Planung. Überprüfung im Rahmen der Erstellung eines gesamtstädtischen Feinerschließungs- konzeptes. Im Dezember 2020 wurde als Pilotprojekt ein On-Demand- Angebot eingeführt. Erledigt Dezember 2020 1089/2020 110 Zu Kapitel 8.4 Dynamische Fahrgastinformationen für Bus und Bahn: Pilotprojekt Lautsprecher- durchsagen über Induktionsschleifen- systeme sollte durchgeführt werden. Eine weitergehende Festlegung ist vor Prüfung der technischen Durchführbarkeit nicht möglich. Anregung wird geprüft. 111 Zu Kapitel 8.4 Dynamische Fahrgastinformationen für Bus und Bahn: Umsetzung Einbau akustischer Busansagen. Da die Forderung Konfliktpotential wegen der zusätzlichen Beschallung der Anwohner im Umfeld von Haltestellen birgt, kann noch keine verbindlichere Festlegung getroffen werden. Ggfs. sind andere Techniken zur Erfüllung dieser Anforderung erforderlich. Z. B. könnte es in Kürze möglich sein, derartige Ansagen über die NFC-Technik (Nahfeldkommunikation) auf das Smartphone zu übertragen. Anregung wird geprüft. Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.11.2016 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016 Wird derzeit umgesetzt Vgl. Sachstand Noch offen Vgl. Sachstand Die KVB hat die Prüfung und Planung zum Einbau von Monitoren in Stadtbahnen abgeschlossen. Der Einbau von Monitoren durch die KVB wurde begonnen und wird sukzessive durchgeführt. Die KVB prüft zudem die technische Umsetzung der beiden Maßnahmenvorschläge. Dabei wird aufgrund des großen Konfliktpotenzials wegen der zusätzlichen Beschallung von Anwohnenden die Umsetzung durch Alternativen wie der NFC-Technik (Nahfeldkommunikation) oder Beacon-Technik in Erwägung gezogen. 1614/2016 Seite 11 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 122 Zu Kapitel 3.1 Bevölkerung und Raumstruktur: Bei Schulneubau in Lövenich Einbindung in die Planungsprozesse erwünscht. Eine Einbindung in die Planungsprozesse ist vorgesehen. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Die Anbindung der Schule Zusestraße wurde durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Umstieg auf Linien der REVG an der Haltestelle "Bf Lövenich" möglich. In Vorbereitung zur Umsetzung nach Sommer- ferien 2022 0540/2021 125 Zu Tabelle 5-12 und Anmerkung Nr. 20: Der barrierefreie Ausbau und die Ausstattung mit Fahrgastunterständen/Fahrgast- informationsanzeigern der Haltestellen auf von der REVG mbH betriebenen Linien muss - unabhängig davon, dass die interlokalen Busverkehre ausgebaut werden sollen - dringend vorangetrieben werden. Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen- Kataster ergänzt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen verwendet werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand 131 Zu Tabelle 8-8, Keine Aussage zum Aus- /Umbau der Haltestellen enthalten, die von REVG-Linien auf Kölner Stadtgebiet angefahren werden. Aktualisierung der Prioritätenliste unter Einbeziehung der REVG-Fahrgastzählung 2016 erwünscht. Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen- Kataster ergänzt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen verwendet werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand 132 Insgesamt werden konkrete Aussagen zu den REVG-Linien vermisst. Konkrete Aussagen zu einzelnen Linien sind nicht Bestandteil des NVP. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Konkrete Aussagen zu einzelnen Linien sind nicht Bestandteil des NVP. REVG-Linien werden in der Linienführung aufgelistet (vgl. S. 80, 3. NVP der Stadt Köln). Erledigt 133 Überlegung, im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für den Rheinisch- Bergischen-Kreis die Linie 434 im 20- Minuten-Takt bis zur Leuchterstr. zu führen (evtl. Lösung für die in der Bezirksvertretung „Mülheim“ angeregte Verlängerung der Linie 154, siehe AN/1512/2015). Für eine Taktverdichtung der Linie 434 müssen die Nachfrage im entsprechenden Streckenabschnitt sowie die fahrplan- und umlauftechnischen Auswirkungen untersucht werden. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Aufgrund des ganztägigen 20-Min-Takt der 434 ist die Haltestelle "Leuchterstraße" entsprechend des Maßnahmenvorschlags angebunden. Die Verlängerung Linie 154 ist nicht erforderlich (vgl. lfd. Nr. 94). Erledigt Dezember 2017 2357/2017 Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) aus dem Schreiben vom 09.12.2016 Wupsi GmbH aus dem Schreiben vom 13.12.2016 Anregungen der benachbarten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sowie von Verbänden Seite 12 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 136 Verbesserungsbedarf bei der Verknüpfung von städtischen Verkehrsmitteln und SPNV Bspw. Köln-Nippes und Hürth- Kalscheuren. Prüfung der Linienanpassungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. SPNV-Halte sind mit mindestens einer Bus- oder Stadtbahnlinie an das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. Erledigt 137 Frage der zuständigen Aufgabenträgerschaft der zwischen der Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis verkehrenden Linien frühzeitig klären. Eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass der zuständige Aufgabenträger die jeweiligen Linien auch künftig auf dem Gebiet des anderen Aufgabenträgers mit bedient, sollte baldmöglichst zwischen der Stadt Köln und dem Rhein- Erft-Kreis geschlossen werden. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden zurzeit für die zukünftige Sicherstellung der Verkehrsleistungen im ÖPNV bei allen Aufgabenträgern Überlegungen angestellt, wie nach Ablauf der Übergangsregelungen der VO (EG) 1370/2007 ab dem Jahr 2020 verfahren werden soll. Nach bisherigem Kenntnisstand strebt die Mehrzahl der Aufgabenträger im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) dabei die Direktvergabe an die eigenen Verkehrsunternehmen an. Im Hinblick auf die interlokalen Verkehre hat sich dabei aus Sicht der Stadt Köln Anpassungsbedarf für die bestehenden interkommunalen Verträge ergeben. Seitens der Verwaltung soll das Thema demnächst in bilateralen Gesprächen mit der Region erörtert werden. Umsetzung im Rahmen der Direktvergabe. Eine entsprechende Vereinbarung über die Abrechnung interlokaler Verkehre wurde zwischen dem Rhein-Erft- Kreis und der Stadt Köln geschlossen. Diese wird nach Bedarf fortgeschrieben. Die Zuständigkeit interlokaler Verkehre wird fortlaufend vor Einführung der entsprechenden Buslinie geklärt. Erledigt 138 Zu Kapitel 3.3 Mobilität: An den Schnittstellen zum Rhein-Erft-Kreis verstärkt über Mobilstationen mit intermodaler Verknüpfung nachdenken. Die Ausbaustandards und die Ausstattungsmerkmale (inkl. dynamischen Fahrgastinformations- anzeigern) an REVG-Linien anwenden. Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen aufgebaut. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen- Kataster ergänzt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen verwendet werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand 139 Zu Kapitel 5.2.2 Bus: Ausbaustandard der Bushaltestellen im Stadtgebiet Köln auf REVG-Linien verbessern, insbesondere entlang der Linien 935, 962, 970 und 978. Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen- Kataster ergänzt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen verwendet werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) aus dem Schreiben vom 08.12.2016 Rhein-Erft-Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016 Seite 13 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 140 Zu Kapitel 5.2.3 Betriebssteuerung und Beschleunigung: Haltestellen der REVG- Linien schnellstmöglich mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI) ausstatten. Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen aufgebaut. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen- Kataster ergänzt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen verwendet werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand 141 Zu Kapitel 5.2.5 Intermodale Angebote: Busangebot in Weiden-West verbessern, hierbei zwei vollwertige Bushalteplätze zuzüglich eines Warte- /Reserveplatzes vorsehen sowie die Erreichbarkeit der P&R-Station für den Radverkehr erhöhen. Seitens der Stadt Köln gibt es keine Bestrebungen, Linienbusverkehre nach Weiden-West zu führen. Sollte der Rhein-Erft-Kreis neben der Buslinie 965 weitere Linien nach Weiden-West führen wollen, ist eine rechtzeitige Abstimmung hierüber zwischen den Aufgabenträgern erforderlich. Ein Ausbau der intermodalen Angebote durch Ausweitung des Fahrradparkens sowie die Unterbringung von Carsharing- und Bikesharing-Angeboten ist in Weiden-West geplant. Für die Qualität der zuführenden Radverbindungen ist angesichts der Lage dieses Verknüpfungspunkts der Rhein-Erft-Kreis verantwortlich. Überprüfung im Rahmen der Infrastruktur- umsetzungsplanung Seitens der Stadt Köln gibt es keine Bestrebungen, Linienbusverkehre nach Weiden-West zu führen. Sollte der Rhein-Erft-Kreis neben der Buslinie 965 weitere Linien nach Weiden-West führen wollen, ist eine rechtzeitige Abstimmung hierüber zwischen den Aufgabenträgern erforderlich. Der Ausbau der intermodalen Angebote durch Ausweitung des Fahrradparkens in Weiden-West wurde durch die Bezirksvertretung Lindenthal am 02.11.2020 beschlossen. Für die Qualität der zuführenden Radverbindungen ist angesichts der Lage dieses Verknüpfungspunkts weiterhin der Rhein-Erft-Kreis verantwortlich. Erledigt Wird bald ausgebaut siehe Sachstand Erledigt 2679/2020/2 146 Zu Kapitel 8.3.2 Haltestelleninfrastruktur: Tabelle 8-8, Aktualisierung der Prioritätenliste unter Einbeziehung der Rhein-Erft-Kreis- Fahrgastzählung 2016 erwünscht. Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen- Kataster ergänzt. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen verwendet werden. Zurückgestellt Vgl. Sachstand Rhein-Erft-Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016 Seite 14 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 150 Zu Kapitel 8.2 Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots: Verlängerung weiterer Zugleistungen über Wesseling bzw. Brühl hinaus, um Kapazitätsengpässen auf Linie 16 und 18 entgegenzuwirken. Abstimmung erfolgt in der Arbeitsgruppe „Zukunft Stadtbahn“. Dort werden gemeinsam entsprechende Konzepte entwickelt. Überprüfung im Rahmen der Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen der Linien 16 und 18 sind grundsätzlich von der Bestellung der zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger abhängig. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema in fortlaufenden Abstimmungen. Beispielsweise wurden mittlerweile Fahrten der Linie 16 zwischen 6:30 - 9:30 Uhr und zwischen 15 - 19 Uhr über Wesseling hinaus verlängert (10-Minuten-Takt). Darüber hinaus wurden Fahrten auf der Linie 18 bis Schwadorf verlängert. In Teilen umgesetzt; weitere Optimierungen in Abstimmung Vgl. Sachstand 151 Zu Kapitel 8.2.1 Zukünftige Erweiterungen des Stadtbahnnetzes: Stadtbahnvorhaben Köln-Godorf/Köln- Zündorf/Niederkassel-Bonn in „mittelfristig vorgesehen“ hochstufen. Die in Kapitel 8.2.1 dargestellten Erweiterungen des Stadtbahnnetzes entsprechen den Anmeldungen zum ÖPNV- Bedarfsplan NRW. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Der Rat der Stadt Köln hat den 3. Nahverkehrsplan am 11.07.2017 in der vorliegenden Form beschlossen. Die genannte Maßnahme wird darin als "langfristig angedachte Netzerweiterung" geführt (Vgl. S. 204, 3. NVP). Erledigt Im Jahr 2017 0958/2017 156 Spielräume zu Taktverdichtungen der Linie 9 und der Linie 15 nutzen. Eine Verlängerung der Verstärkerfahrten der Linie 9 bis Ostheim ist derzeit nur in Zeitabschnitten möglich, in denen die tatsächliche Nachfrage dies nicht zwingend erfordert. Die Situation wurde und wird regelmäßig überprüft. Eine Lösung des Kapazitätsproblems auf der Linie 9 liegt im Einsatz längerer Zugeinheiten (Vgl. Tabellen 5-28, 5-29). Das Angebot der Linie 15 erfolgt nachfragegerecht. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Zur Kapazitätserweiterung in der Hauptverkehrszeit wurde die Buslinie 179 eingeführt. Dies führt zu einer Entlastung der Linie 9. Das Angebot der Linie 15 erfolgt nachfragegerecht. Erledigt Dezember 2018 Erledigt 1037/2018 157 Verlängerung der Kurzläufer, durchgehende Bedienung der Außenäste. Die Bedienung der Außenäste erfolgt entsprechend der Nachfrage. Eine durchgehende Bedienung der Außenäste ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs würde zu unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen führen. Ob im Einzelfall eine Verlängerung der Verstärkerfahrten umgesetzt werden soll, wird geprüft. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Die Bedienung der Außenäste erfolgt grundsätzlich entsprechend der Nachfrage. Eine durchgehende Bedienung der Außenäste ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs würde zu unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen führen. Die Fahrten der Linie 3 wurden im Rechtsrheinischen zum Teil verlängert, sodass im werktäglichen Tages-verkehr alle Fahrten bis / ab Thielenbruch verkehren. Erledigt Erledigt Dezember 2019 1418/2019 158 Linie 13 in der HVZ im 5-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich. Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 ausschließlich im morgendlichen Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits umgesetzt ist. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich und ist daher nicht umsetzbar. Erledigt 162 Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahnlinien im 10-Minuten-Takt fahren. Als Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahnlinien verkehren die Linien 132 und 157 bereits im 10-Minuten-Takt. Die Buslinie 164 verkehrt in der HVZ im 10-Minuten-Takt. Die Buslinie 130 hat eine hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerverkehr, daher finden zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten statt. Gemäß Fahrgasterhebungen ist jedoch kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich. Anregung ist überwiegend bereits berücksichtigt. Als Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahnlinien verkehren die Linien 132 und 157 bereits im 10-Minuten- Takt. Die Buslinie 164 verkehrt in der HVZ im 10-Minuten- Takt. Die Buslinie 130 wird zwischen den Haltestellen "Rodenkirchen Bf." und "Universität" in der Hauptverkehrszeit durch die Linie 134 ergänzt, sodass beide Linien zusammen u. a. im Zuge der Gürtelstrecke einen 10-Minuten-Takt bilden. Erledigt Rhein-Sieg-Kreis aus dem Schreiben vom 22.12.2016 VCD Regionalverband Köln e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016 Seite 15 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 163 Linie 142 zur Ringbuslinie im 10- Minuten-Takt ausbauen. Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Verlängerung der Verstärkerfahrten über Pohligstraße bis Brems-/Herthastraße: 10-Min-Takt Mo-Fr zwischen 7 bis 19 Uhr zwischen Pohligstraße und Bf Ehrenfeld (vgl. Lfd. Nr. 2, 18). Erledigt Dezember 2019 1103/2019 165 Nachtbusverkehr am Wochenende ausbauen. So sollten alle größeren Stadtteile ohne Stadtbahnanschluss zumindest einen stündlichen Nachtbus- Anschluss erhalten. Größere Stadtteile werden am Wochenende und vor Feiertagen über einen Komfortanschluss aus der Innenstadt bis 1.15 Uhr erreicht. Bei einzelnen Linien gibt es auch darüber hinaus ein Angebot. Inwiefern weitere Angebote zukünftig eingerichtet werden können, wird geprüft. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Im Rahmen der Erstellung der Vorlage 1183/2017 wurde der Nachtverkehr im gesamten Stadtgebiet einer Über- prüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde u. a. die Linie 157 auf dem Abschnitt zwischen Ostheim, Neubrück und Merheim in das bestehende Nachtnetz integriert. Erledigt Dezember 2017 1183/2017 167 Sichergestelltes Erreichen der fahrplanmäßigen Anschlüsse als Ziel. Vorab berechnetes Maximum für die Wartezeit. Bereits heute werden – überwiegend in Zeiten dünner Taktungen – Anschlüsse technisch gesichert. Eine Weiterentwicklung der Anschlusssicherung erfolgt sukzessive unter Berücksichtigung der Interessen aller Fahrgäste (Durchfahrer, Umsteiger, Folgeanschlüsse). Es gibt die Zielsetzung, zukünftig in der Echtzeit- Fahrplanauskunft nicht haltbare Anschlüsse nicht darzustellen, sodass für den Fahrgast der Status seiner Verbindung erkennbar ist. Anregung ist teilweise bereits berücksichtigt. Bereits heute werden – überwiegend in Zeiten dünner Taktungen – Anschlüsse technisch gesichert. Eine Weiterentwicklung der Anschlusssicherung erfolgt sukzessive unter Berücksichtigung der Interessen aller Fahrgäste (Durchfahrer, Umsteiger, Folgeanschlüsse). Es gibt die Zielsetzung, zukünftig in der Echtzeit- Fahrplanauskunft nicht haltbare Anschlüsse nicht darzustellen, sodass für den Fahrgast der Status seiner Verbindung erkennbar ist. Erledigt 169 Bei Stadtbahntrassen in Mittellage: LSA- Vorrangschaltung für Fußgänger bei einfahrenden Bahnen. Eine Programmierung der Lichtsignalanlagen (LSA) an Straßen mit Stadtbahntrassen in Mittellage derart, dass Fahrgäste die einfahrenden Bahnen rechtzeitig vom Kopf des Bahnsteigs her erreichen können, ist zu unterstützen. Überprüfung im Rahmen der Infrastrukturumsetzu ngsplanung. Die Möglichkeiten der Verbesserung werden bei Neubau-, Umbau- oder Erneuerungsmaßnahmen und anstehenden Änderungen der Ampelsteuerung mitgeprüft und wenn technisch möglich vollzogen. Erledigt 171 Aufzüge für den Fahrradtransport dimensionieren. Soweit möglich sollten Zugang und Abgang einer Aufzugkabine an sich gegenüber liegenden Seiten liegen (sogenannte Durchlader). Die Ausführung von Aufzügen richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkter Menschen. Bei der Planung neuer Aufzüge sind Durchlader stets die erste Option. Überprüfung im Rahmen der Infrastrukturumsetzu ngsplanung. Bei Neuplanungen von Aufzügen werden diese so dimensioniert, dass der Transport eines Fahrrads durchgeführt werden kann. Bei der Planung neuer Aufzüge sind Durchlader stets die erste Option. Aufzugsnachrüstungen im Bestand unterliegen jedoch den örtlichen Gegebenheiten. Erledigt 172 Für stark frequentierte Zu-/Abgänge mit Zweirichtungsrolltreppe den Einbau einer zweiten Rolltreppe prüfen. Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer zweiten Rolltreppe ist einzelfallabhängig. Überprüfung im Rahmen der Infrastrukturumsetzu ngsplanung. Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer zweiten Rolltreppe ist einzelfallabhängig und wird bei Um- oder Neubau mitgeprüft. Erledigt 173 Haltestellen so anlegen, dass Stadtbahnen/Busse mit zunächst selber Fahrtrichtung am selben Bahnsteig abfahren. Ist im Einzelfall zu prüfen. Für das erwähnte Beispiel Aachener Str./Gürtel befindet sich eine entsprechende Anpassung bereits in der Planung. Überprüfung im Rahmen der Infrastrukturumsetzu ngsplanung. Die Anlage der Haltestellen in der beschriebenen Form ist einzelfallabhängig und wird bei Um- oder Neubau mitgeprüft. Erledigt 179 Zur besseren Lesbarkeit den schematischen Plan des Stadtbahnnetzes bzw. Busnetzes nach Möglichkeit vertikal anbringen. Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist eine vertikale Anbringung des Streckennetzes nicht immer möglich. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Der Vorschlag wird berücksichtigt. Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist die Anzahl anzubringender Teilnetzgraphiken jedoch begrenzt (Vgl. lfd. Nr. 180). Erledigt 180 In Stadtbahnen sind in ausreichender Zahl vertikal Teilnetzgraphiken (Reihenfolge der Haltestellen) anzubringen, so dass von jedem Sitzplatz aus jede Linie lesbar ist. Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist die Anzahl anzubringender Teilnetzgraphiken begrenzt. Es erfolgt eine kurzfristige Prüfung. Der Vorschlag wird berücksichtigt. Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist die Anzahl anzubringender Teilnetzgraphiken jedoch begrenzt (Vgl. lfd. Nr. 179). Erledigt VCD Regionalverband Köln e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016 Seite 16 Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) Lfd. Nr. Session- Nummer Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur weiteren Behandlung Sachstand Status zum Sachstand Beschluss- vorlage Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016 181 Stadtbahnwagen zukünftig mit Monitoren ausstatten, die neben nachfolgenden Haltestellen dort erreichbare Anschlüsse mit tatsächlicher Umsteigezeit (Echtzeit) anzeigen. Die Möglichkeiten der Kundenkommunikation werden durch technische Innovationen immer vielfältiger. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, werden aktuell die technischen Konzepte auf Zukunftsfähigkeit geprüft. Dabei werden auch die hier formulierten Anforderungen für die Kundeninformation im Fahrzeug einbezogen und deren Realisierungsmöglichkeiten geprüft. Berücksichtigung der Anforderungen wird kurzfristig geprüft. Die Prüfung und Planung zum Einbau von Monitoren in Stadtbahnen ist abgeschlossen. Der Einbau von Monitoren wurde begonnen und wird sukzessive durchgeführt. In einem weiteren Schritt sollen dann auch Echtzeitanschlüsse eingepflegt werden. Wird derzeit umgesetzt Vgl. Sachstand 185 Den NVP hinsichtlich mittelfristig freiwerdender Kapazitäten (Nord-Süd- Stadtbahn) konkreter ausgestalten. Für 2017 angekündigte Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung bestehender Kapazitätsengpässe der Ost-West-Achse in NVP aufnehmen. Freie Kapazitäten sind erst für 2022/23 zu erwarten; Ergänzende Planungen sind erst auf Grundlage neuer Nachfrageanalysen sinnvoll, die für den Verbundraum vorbereitet werden. Bis zur Beschlussfassung des NVP ist keine endgültige Entscheidung über die Umgestaltung der Ost-West-Achse zu erwarten. Überprüfung im Rahmen der Stadtbahnplanungen. In der ÖPNV-Roadmap wird die Entwicklung der im 3. Nahverkehrsplan aufgelisteten kurz- und mittelfristigen Stadtbahnmaßnahmen dargestellt. Frei werdende Kapazitäten werden entsprechend der ÖPNV-Roadmap weiter eingeteilt. Erledigt 0300/2021 189 Zusätzliche Leistungen an Samstagen (11 - 18 Uhr) im Bereich Chlodwigplatz, Rudolfplatz, Ebertplatz und Barbarossaplatz, Neumarkt, Ebertplatz in den NVP aufnehmen. Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprüfung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpässe werden auf Grundlage dieser Überprüfung durch gezielte Maßnahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdichtung der Linie 1 an Wochenenden. Anregung wird zurückgestellt, bis neuere Erkenntnisse vorliegen. Einführung des 10-Minuten-Taktes bei allen Stadtbahnen sowie Angebotsverdichtung im Busbereich an Samstagen Erledigt Dezember 2020 0705/2020 190 Ausweitung des 10-Minuten-Takts auf der Linie 16 in der HVZ von Wesseling bis Bonn und Verlängerung des 30- Minuten-Takts der Linie 18 in der SVZ von Brühl bis Bonn als Zielvorstellung in den NVP aufnehmen. Die Stadt Köln arbeitet in der AG „Zukunft Stadtbahn“ mit den benachbarten Aufgabenträgern und dem Rhein-Sieg-Kreis zusammen, um gemeinsame Lösungen für eine Weiterentwicklung des Angebots zu entwickeln. Anregung wird in anderem Rahmen behandelt. Taktverdichtungen der Linien 16 und 18 sind grundsätzlich von der Bestellung der zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger abhängig. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema in fortlaufenden Abstimmungen. Fahrten der Linie 16 wurden mittlerweile Mo - Fr zwischen 6:30 - 9:30 Uhr und zwischen 15 - 19 Uhr über Wesseling hinaus verlängert (10-Minuten-Takt). Zudem wurde auf der Linie 18 zwischenzeitlich täglich bis ca. 1 Uhr ein 30-Minuten-Takt bis Bonn eingerichtet. Diesem folgt am Wochenende ein neuer Nachtverkehr bis Bonn im 60-Minuten-Takt. In Teilen umgesetzt; weitere Optimierungen in Abstimmung Vgl. Sachstand 197 Zu Kapitel 8.8.3 Regionales Wasserbussystem: Gemäß Ratsbeschluss in Bonn sind vor weiteren Untersuchungen für Wasserbusse die Ergebnisse in Köln abzuwarten. Die Stadt Bonn hat mitgeteilt, dass Untersuchungen im Rahmen der Fortschreibung des Bonner Verkehrsentwicklungsplans seinerzeit eine negative Bewertung für solche Überlegungen ergaben. Die Stadt Bonn möchte zunächst die Untersuchungen für ein Wasserbusliniensystem in Köln abwarten. Die Machbarkeitsstudie für ein regionales Wasserbussystem wurde abgeschlossen. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen nun die politischen Gremien über die weitere Umsetzung entscheiden. Die Ergebnisse stehen der Stadt Bonn digital über die städtischen Homepage zur Verfügung. Erledigt 3512/2021 Pro Bahn Regionalverband Rhein-Sieg e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016 Stadt Bonn aus dem Schreiben vom 23.12.2016 VCD Regionalverband Köln e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016 Seite 17
Beratungsverlauf (10)
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3428/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.01.2022
- Erstellt
- 27.09.2021 15:36