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3428/2021

3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus dem Beteiligungsverfahren

Mitteilung Ausschuss 25.01.2022

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Anlage - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3 NVP

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3 NVP

82819 Zeichen

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
1 AN/1014/2016 Zeitnah darstellen, welche Buslinien 
eine Taktverdichtung benötigen und mit 
welchem finanziellen Aufwand dies 
umsetzbar ist. Hierbei u. a. die Linien 
141/ 142/ 143/ 144/ 145/ 149/ 160 und 
162 untersuchen.
Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen (z. B. auf die Anschlüsse) einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Die Buslinien 141, 142, 143, 144, und 145  wurden im 
Rahmen der Neuordnung des Busnetzes im Kölner 
Westen geprüft.
Die Buslinie 149 wurde ebenfalls in diesem Rahmen 
geprüft.
Die Buslinien 160 und 162 werden im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes überprüft.
In Vorbereitung zur 
Umsetzung 
nach Sommer- 
ferien 2022
Erledigt
Dezember 2021
Wird zum 
Fahrplanwechsel 
2022 geprüft
0540/2021
2 1614/2016 Für die Buslinie 142 einen 10-Minuten-
Takt einführen.
Buslinie 142: Ubierring – Universität – Nippes, derzeit Mo-Fr. 
im 20-Minuten-Takt. Die Auslastungsgrade im Tagesverlauf 
variieren stark. Daher finden bereits weitere Verstärkerfahrten 
vor und nach Vorlesungsblöcken statt.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Verlängerung der Verstärkerfahrten über Pohligstraße bis 
Brems-/Herthastraße: 10-Min-Takt Mo-Fr zwischen 7 bis 
19 Uhr zwischen Pohligstraße und Bf Ehrenfeld (vgl. lfd. 
Nr. 18, 163)
Erledigt 
Dezember 2019
1103/2019
3 ÖPNV-Anbindung in den Randgebieten 
verbessern (Stadtteile Meschenich, 
Immendorf und Godorf).
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden. 
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Längere Anbindung von Immendorf und Meschenich mit 
Linie 135 an Linie 16: Verlängerung des 30-Min-Takts Mo-
Sa zwischen Rodenkirchen Bf und Meschenich bis 22 Uhr; 
Verlängerung des 60-Min-Takts zwischen Godorf Bf und 
Meschenich bis 22 Uhr. (vgl. lfd. Nr. 6) 
Buslinie 132 am Wochenende und vor Feiertagen im 
Nachtverkehr  im 30-Minuten-Takt.
Erledigt 
Dezember 2019
1215/2019
1849/2021
4 Im Sürther Feld und in Weiss das 
ÖPNV-Angebot auf Grund des 
Einwohnerzuwachses umgehend 
anpassen.
Beschlusslage: Buslinie 131 wird durch das Neubaugebiet 
geführt, sobald die neue Erschließungsstraße befahrbar ist.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Die Linie 130 wird durch Neubaugebiet Sürther Feld 
geführt.
Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen 
"Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20-
Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 
somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 5, 15, 16)
Erledigt 
Dezember 2018
1075/2018
3565/2018
5 Linie 130 tagsüber im 10-Minuten-Takt 
fahren.
Buslinie 130: Sürth – Bayenthal – Universität tagsüber im 20-
Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch 
Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten 
Verstärkerfahrten. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell 
kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich. Die weitere 
Siedlungsentwicklung muss jedoch betrachtet werden.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Linie 130: zwischen den Haltestellen "Universität" und 
"Rodenkirchen Bf"  20-Min-Takt; zwischen "Roden-kirchen 
Bf" und "Sürth Bf" durch Verdichtung mit Linie 131 bereits 
10-Min-Takt vorhanden (5 - 9 & 12 - 20 Uhr)
Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen 
"Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20-
Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 
somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 4, 15, 16)
Erledigt 
Dezember 2018
1075/2018
3565/2018
6 Immendorf besser an den ÖPNV 
anschließen.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Längere Anbindung von Immendorf mit Linie 135 an Linie 
16: Verlängerung des 30-Min-Takts Mo - Sa zwischen 
Rodenkirchen Bf und Meschenich bis 22 Uhr; 
Verlängerung des 60-Min-Takts zwischen Godorf Bf und 
Meschenich bis 22 Uhr (vgl. lfd. Nr. 3)
Erledigt 
Dezember 2019
1215/2019
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) aus der Sitzung vom 07.07.2016
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 04.07.2016
1614/2016
Seite 1

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
9 AN/1366/2016 Schnellbuslinien für Meschenich und 
Rondorf (und evtl. Immendorf) als 
Übergangslösung bis zur Realisierung 
der 4. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn 
konzipieren.
Möglicherweise als Vorlaufbetrieb umsetzbar. Wird im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes 
behandelt.
Die Buslinie 132 fährt derzeit auf einem möglichen 
Linienweg der künftigen Stadtanbindung 
Rondorf/Meschenich. Zur Erschließung des 
Neubaugebietes Rondorf Nordwest soll zudem eine 
Entlastungslinie eingerichtet werden.
Der Vorschlag wird im Rahmen der Prüfung eines 
Expressbusnetzes behandelt.
Im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes
Vgl. Sachstand
3735/2020
10 AN/1366/2016 Bike-Sharing der KVB auf Rodenkirchen 
und gerne auch darüber hinaus (z. B. 
Sürther Feld und Sürth) ausweiten.
Das Bike-Sharing-Angebot der KVB wurde im Jahr 2016 
bereits ausgeweitet. Vor einer weiteren Gebietsausdehnung ist 
die Akzeptanz bzw. Bewährung der bestehenden 
Bedienungsgebiete abzuwarten.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Ausweitung des Leihsystem KVB-Rad nach Ablauf des 
laufenden Vertrages auf das gesamte Stadtgebiet
Das Bike-Sharing-Angebot wird seit dem 01. April 2021  - 
beginnend im Stadtbezirk Lindenthal - ausgebaut. 
Ausweitung in 
Umsetzung
Vgl. Sachstand
3281/2018 
11 Zu Kapitel 5.6 Auslastung und 
Kapazitäten: Taktverdichtungen auf 
folgenden Stadtbahnlinien prüfen: 
Linie 1 (5-Minuten-Takt in der HVZ von 
Weiden-West bis Junkersdorf.
Verstärkerlinie soll gemäß Anregung von Junkersdorf bis 
Weiden-West durchgezogen werden; Datenerhebung zeigt 
jedoch aktuell kein hinreichendes Fahrgastpotential für eine 
generelle Verdichtung auf einen 5-Minuten-Takt nach Weiden 
in der HVZ auf.
Zukünftig ist der generelle Einsatz von längeren Zugeinheiten 
nach Weiden zur Kapazitätserhöhung geplant.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Taktverdichtung Linie 1 (bzw. die Verlängerung  der 
Verstärkerfahrten bis Weiden-West) ist aufgrund des 
begrenzten KVB-Fuhrparks derzeit nicht umsetzbar. Alle 
einsatzfähigen Stadtbahnen sind in der HVZ bereits im 
Einsatz.
Mit der Einrichtung der Linien 172 und 173 wurde die 
Kapazität erweitert.
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
Erledigt 
Dezember 2019
1418/2019
3935/2019
1103/2019
12 Taktverdichtung Linie 13 (5-Minuten-
Takt in der HVZ von Aachener 
Str./Gürtel bis Mülheim und Verstärkung 
in der NVZ/SVZ sowie im Nachtverkehr.
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen 
der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen 
Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der 
Linien 3 und 18 möglich. 
Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 aktuell 
ausschließlich im morgendlichen Schülerverkehr eine 
Verstärkung, die bereits umgesetzt ist. 
Die Stadtbahnlinie 13 hat als tangentiale Linie viele 
Verknüpfungen zu radialen Stadtbahnlinien. Die Verbindungen 
werden nachts durch das Rendezvous-System in der 
Innenstadt abgedeckt.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Taktverdichtung im Nachtverkehr: Ausweitung Linie 13 
zwischen Holweide und Sülzgürtel in Wochenendnächten 
auf durchgehenden 30-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 35, 52)
Taktverdichtung im NVZ/SVZ: Erweiterung des 15-Minuten-
Taktes zwischen 23 - 24 Uhr
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist 
wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem 
rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive 
Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich und ist daher 
nicht umsetzbar.
Erledigt 
Dezember 2019
Erledigt 
Dezember 2020
Beschlussvorlage 
entsprechend 
Sachstand in 
Vorbereitung
1418/2019
0479/2020
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 12.09.2016 (Ergänzungen)
AN/1442/2016
Seite 2

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
13 Taktverdichtung Linie 18 (in der HVZ 
zwischen Klettenberg und Hürth-
Hermülheim 5-Minuten-Takt, in der NVZ 
15-Minuten-Takt; samstags in der NVZ 
II 10-Minuten-Takt, sonntags in der NVZ 
II 15-Minuten-Takt und Prüfung, ob 
Verlängerung über Hürth hinaus nach 
Brühl möglich.
Bedarf besteht, aber: 
- Taktverdichtung erst nach niveaufreiem Ausbau der 
Straßenkreuzung Militärringstr./Luxemburger Str. möglich 
(Planfeststellungsverfahren eingeleitet).
- Kostenübernahme durch Stadt Hürth erforderlich, da 
Klettenberg letzte Haltestelle auf Kölner Stadtgebiet.
Verhandlungen über 
Taktverdichtung mit 
der Stadt Hürth, 
sobald Fertigstellung 
des 
Kreuzungsumbaus 
absehbar.
Für eine Verdichtung auf einen 5-Minuten-Takt in der 
Hautpverkehrszeit ist es zudem unerlässlich, dass die 
baulichen Voraussetzungen (Unterführung der 
Militärringstraße) geschaffen werden, um den stark 
belasteten Knotenpunkt Luxemburger Straße / 
Militärringstraße nicht zusätzlich zu belasten. Derzeit läuft 
bei der Bezirksregierung Köln weiterhin das 
Planfeststellungsverfahren. Die Vorhabenträger*innen sind 
hierbei die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sowie 
der Landesbetrieb Straßen.NRW.
In der Nebenverkehrszeit wurde der Takt von Mo - Fr auf 
einen 10-Minuten-Takt verdichtet.
Die Verdichtung auf einen 10-Minuten-Takt an Samstagen 
sollte zum Fahrplanwechsel 2021 umgesetzt werden. Die 
Umsetzung wurde jedoch ausgesetzt, bis die Stadt Hürth 
der Umsetzung zustimmt.
Taktverdichtungen der Linie 18 zwischen Klettenberg und 
Hürth-Hermülheim und ggf. bis Brühl sind grundsätzlich 
von der Bestellung der Städte Hürth und Brühl abhängig. 
Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema in 
fortlaufenden Abstimmungen mit den Städten Hürth und 
Brühl.
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
Erledigt
Dezember 2016
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
Noch offen
Vgl. Sachstand
15 Zu Kapitel 5.6 Auslastung und 
Kapazitäten: Taktverdichtungen auf 
folgenden Buslinien prüfen:
Linie 130 (HVZ alle 10 Minuten 
zwischen Sülzgürtel und Bahnhof 
Rodenkirchen und genereller Einsatz 
von Gelenkbussen; Linienbetrieb in der 
SVZ).
Buslinie 130: Sürth – Bayenthal – Universität verkehrt tagsüber 
im 20-Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch 
Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten 
Verstärkerfahrten. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell 
kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich. Die weitere 
Siedlungsentwicklung muss jedoch betrachtet werden.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Linie 130: zwischen den Haltestellen "Universität" und 
"Rodenkirchen Bf"  20-Min-Takt; zwischen "Roden-kirchen 
Bf" und "Sürth Bf" durch Verdichtung mit Linie 131 bereits 
10-Min-Takt vorhanden (5 - 9 & 12 - 20 Uhr)
Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen 
"Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20-
Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 
somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 4, 5, 16)
Erledigt 
Dezember 2018
1075/2018
3565/2018
16 Taktverdichtung Linie 131 (HVZ alle 10 
Minuten von Sülzburgstr. bis 
Zollstockgürtel und generelle Bedienung 
mit Gelenkbussen, Linienbetrieb in der 
SVZ).
Buslinie 131: Sürth – Rondorf – Sülz verkehrt tagsüber im 20-
Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch 
Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten 
Verstärkerfahrten; teilweise Bedienung mit Gelenkfahrzeugen. 
Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein 
durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Buslinie 131: Sürth – Rondorf – Sülz verkehrt tagsüber im 
20-Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch 
Schülerverkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten 
Verstärkerfahrten; teilweise Bedienung mit 
Gelenkfahrzeugen. Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch 
aktuell kein durchgängiger 10-Min-Takt erforderlich.
Einführung der Linie 134 zwischen den Haltestellen 
"Universität" und "Sürth Bf" in der Hauptverkehrszeit im 20-
Min-Takt -> zusammen mit den Buslinien 130 und 131 
somit 10-Min-Takt (vgl. lfd. Nr. 4, 5, 15)
Erledigt 
Dezember 2018
1075/2018
3565/2018
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016
AN/1442/2016
Seite 3

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
17 Taktverdichtung Linie 141/143 (in der 
HVZ vom Bf. Ehrenfeld nach S-Bahn-
Station Müngersdorf/Technologiepark 
und weiter in den 
Gewerbepark/Schulstandort Girlitzweg, 
verbunden mit Bus-Vorrang auf der 
Widdersdorfer Str.).
Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Als Ergänzung zu den Buslinien 141 und 143 wurde die 
Buslinie 139 bis zur Gesamtschule Wasseramselweg und 
somit ins Gewerbegebiet verlängert.
Die Buslinien 141 und 143 verkehren zwischen den 
Haltestellen "Bf. Ehrenfeld" und "Technologiepark" 
zusammen in einem 10-Minuten-Takt. In Ergänzung der S-
Bahn-Linie S 19 ist der Abschnitt gut angebunden.
Erledigt 
Dezember 2019
Erledigt 
Dezember 2015
1215/2019
18 Taktverdichtung Linie 142 (von Bf. 
Ehrenfeld bis Universität in der HVZ alle 
10 Minuten).
Buslinie 142: Ubierring – Universität – Nippes, derzeit Mo-Fr. 
im 20-Minuten-Takt mit Einsatz eines zweiten Gelenkbusses 
zu Spitzenzeiten Die Auslastungsgrade im Tagesverlauf 
variieren stark. Daher finden bereits weitere Verstärkerfahrten 
vor und nach Vorlesungsblöcken statt.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Verlängerung der Verstärkerfahrten über Pohligstraße bis 
Brems-/Herthastraße: 10-Min-Takt Mo-Fr zwischen 7 bis 
19 Uhr zwischen Pohligstraße und Bf Ehrenfeld (vgl. lfd. 
Nr. 2, 163)
Erledigt 
Dezember 2019
1103/2019
19 Taktverdichtung Linie 149 (Verdichtung 
Weiden Zentrum – Lövenich in der HVZ 
und Einsatz von Gelenkbussen zum 
Schulzentrum Widdersdorf).
Buslinie 149: Weiden – Widdersdorf – Weiden ist zu 
Schulanfangszeiten hochbelastet, danach sinkt die Nachfrage 
deutlich. In Richtung Weiden Zentrum werden auf den Linien 
145 und 149 bereits Verstärker- und teilweise Gelenkbusse 
eingesetzt. Veränderungen bezogen auf die weiterführenden 
Schulen müssen betrachtet werden (z. B. mögliche 
Veränderungen in Bezug auf die heutige Friedensschule in 
Widdersdorf).
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Einrichtung der ExpressBus-Linie 172
Anpassung des Angebots der Linie 149
Erledigt 
Dezember 2019
Erledigt 
Dezember 2021
1103/2019 
0540/2021
20 Taktverdichtung Linie 978 (Verdichtung 
in HVZ und NVZ zur Entlastung der 
Linie 18).
Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Wird im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes 
behandelt.
Zur Entlastung der Linie 18 soll die Buslinie 178 eingeführt 
werden.
Die Zustimmung Hürth zur Linie 178 steht aus.
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
26 Zu Kapitel 6.1.7 Qualitätskriterien Tarif 
und Service - Vorgaben zur 
Tarifgestaltung: Tarifgestaltung nach 
sozialen Kriterien, nach dem 
Kartensystem und nach Umweltkriterien 
überprüfen und verbessern. Dabei auch 
die Idee der Haushaltskarte 
einbeziehen.
Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund 
Rhein-Sieg (VRS) festgesetzt, Stadt Köln kann nicht allein 
agieren. Mobilpass für einkommensschwache Haushalte 
existiert bereits, ebenso wie E-Tickets und übertragbare 9-Uhr-
Umwelttickets.
Einbringung sozialer 
und Umweltkriterien 
zur Prüfung in die 
VRS-Beratungen bei 
Weiterentwicklung 
des Tarifsystems.
Die Zuständigkeit der Tarifgestaltung liegt nicht bei der 
Stadt Köln oder der KVB, sondern beim zuständigen 
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). In den Gremien des 
VRS sind sowohl die politischen Parteien als auch die 
Verwaltung vertreten und können dort die tariflichen 
Interessen einbringen. Somit ist die Tarifgestaltung auch 
kein Bestandteil des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln 
(Vgl. lfd. Nr. 48).
Fortlaufend beim 
VRS
29 Zu Kapitel 8.3 Weiterentwicklung des 
Busangebots: 
Verlängerung Linie 136 von Hohenlind 
nach Junkersdorf-Süd/Weiden zu 
Entlastung der Linie 143.
Die Weiterentwicklung/Verlängerung erfordert infrastrukturelle 
Anpassungen (Beschleunigungsmaßnahmen sowie 
Wendemöglichkeiten).
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Entlastung der Linie 143 durch die Einrichtung der 
Expressbuslinie 173
Die Verbindung zwischen Hohenlind und Junkersdorf wird 
nach den Sommerferien 2022 - in Abhängigkeit der 
Eröffnung der Schule an der Zusestraße - eingeführt.
Erledigt 
Dezember 2019
In Vorbereitung zur 
Umsetzung 
nach Sommer- 
ferien 2022
1103/2019 
0540/2021
30 Busanbindung Brauweiler an die S-
Bahn-Station Weiden-West.
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Seit 
dem 11.12.2016 Probebetrieb zwischen Weiden-West und 
Brauweiler. Im Rahmen einer Verschwenkung der Linie 961 
zunächst Mo - Fr Früh- und Spätfahrten, weitere Ausweitung 
abhängig von ITCS-Daten, Beschwerdedaten, 
Fahrgastbefragung.
Versuchsweise 
außerhalb der HVZ 
bereits umgesetzt.
Die Buslinie 961 verkehrt ganztägig zwischen Brauweiler 
und Weiden West.
Erledigt 
Dezember 2017
31 Nachtbus Weiden-Zentrum-Lövenich-
Widdersdorf – Brauweiler.
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: 
Zumindest bei Führung bis Brauweiler ausreichende 
Nachfrage fraglich (Ergebnisse einer Fahrgastzählung 2016 
sowie von Befragungen).
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Nachtbusverkehr zwischen Junkersdorf - Weiden - 
Lövenich - Widdersdorf ist eingerichtet.
Erledigt 
Dezember 2017
1183/2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016
AN/1442/2016
Seite 4

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
33 AN/1442/2016 Zu Kapitel 8.2.3 Barrierefreier Umbau 
der Stadtbahnhaltestellen und Kapitel 
8.3.2 Haltestelleninfrastruktur: Noch 
nicht barrierefreie Haltestellen von Bus 
und Bahn im Stadtbezirk vorrangig 
umbauen.
Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP 
erfolgt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der 
Nachfrage und Dringlichkeitseinstufung.
Anregung wird 
gesamtstädtisch 
betrachtet.
Die Bushaltestellen im Kölner Stadtgebiet werden anhand 
der Prioritätsliste im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
barrierefrei umgebaut (vgl. S. 211, 3. NVP).
Die Herstellung der Barrierefreiheit der 
Stadtbahnhaltestellen ist in Bearbeitung. 
Wird sukzessive 
umgesetzt
Wird sukzessive 
umgesetzt
0958/2017
0743/2016
35 1614/2016 Stadtbahnlinie 13: Beschlüsse der BV 
zum Nachtverkehr und zur 
Taktverdichtung am Tag 
berücksichtigen.
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen 
der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen 
Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der 
Linien 3 und 18 möglich. Darüber hinaus erfordert die 
Nachfrage auf der Linie 13 ausschließlich im morgendlichen 
Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits umgesetzt ist. 
Die Stadtbahnlinie 13 hat als tangentiale Linie viele 
Verknüpfungen zu radialen Stadtbahnlinien. Die Verbindungen 
werden nachts durch das Rendezvous-System in der 
Innenstadt abgedeckt.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Taktverdichtung im Nachtverkehr: Ausweitung Linie 13 
zwischen Holweide und Sülzgürtel in Wochenendnächten 
auf durchgehenden 30-Min-Takt  (vgl. lfd. Nr. 12, 52)
Taktverdichtung im NVZ/SVZ: Erweiterung des 15-Minuten-
Taktes zwischen 23 - 24 Uhr
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist 
wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem 
rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive 
Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich und ist daher 
nicht umsetzbar.
Erledigt 
Dezember 2019
Erledigt 
Dezember 2020
Beschlussvorlage 
entsprechend 
Sachstand in 
Vorbereitung
1418/2019
0479/2020
36 Die Taktzeiten auf den Linien 12, 13, 15, 
121, 140 und 147 bedarfsgerecht 
erhöhen. Die Taktzeit der Linie 16 soll 
nach Fertigstellung des Clouth-
Geländes überprüft werden.
a)     Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden. 
b)    Das Angebot der Stadtbahn wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten 
Überprüfung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. 
Bestehende Engpässe werden, auf Grundlage dieser 
Überprüfung, durch gezielte Maßnahmen beseitigt.
a)     Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busangebots. b)    
Überprüfung im 
Rahmen der 
Stadtbahnausbaupla
nung.
Zu a) und b): Die ÖPNV-Anbindung des Clouth-Geländes 
soll im Rahmen eines Verkehrsgutachtens überprüft 
werden.
Der Verkehrsausschuss hat am 01.09.2020 beschlossen, 
dass die Haltepunkte "Niehler Straße" sowie 
"Boltensternstraße" auf der Linie 13 neu eingerichtet 
werden sollen. Der Haltepunkt "Niehler Straße" wird somit 
perspektivisch das ÖPNV-Angebot im Bereich um das 
Clouth-Gelände stärken.
Noch offen
Vgl. Sachstand
Planung wird 
aufgenommen
AN/1091/2020
37 Die Taktzeiten der Linien 121 und 127 
entzerren.
Fahrplantechnische Prüfung durch die KVB erforderlich. Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Die Maßnahme wurde zum Fahrplanwechsel 2019 
durchgeführt.
Erledigt 
Dezember 2019
3149/2019
39 Die Lüttich-Kaserne in Longerich an den 
ÖPNV anbinden.
Für die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Lüttich-
Kaserne sind verschiedene Planungsvarianten zu untersuchen 
und entsprechend ihrer Kosten und Nutzen zu bewerten.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Der Verkehrsausschuss hat sich am 21.01.2020 aufgrund 
der in der Begründung zur Vorlage 4024/2019 dargelegten 
Erläuterungen gegen eine zusätzliche Busanbindung der 
Lüttich-Kaserne ausgesprochen.
Erledigt 4024/2019
44 Den Umbau der noch nicht 
barrierefreien Haltestellen bei Bus und 
Bahn im Stadtbezirk Nippes vorrangig 
durchführen.
Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP 
erfolgt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der 
Nachfrage und Dringlichkeitseinstufung.
Anregung wird 
gesamtstädtisch 
betrachtet.
Die Bushaltestellen im Kölner Stadtgebiet werden anhand 
der Prioritätsliste im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
barrierefrei umgebaut (vgl. S. 211, 3. NVP).
Die Herstellung der Barrierefreiheit der 
Stadtbahnhaltestellen ist in Bearbeitung. 
Wird sukzessive 
umgesetzt
Wird sukzessive 
umgesetzt
0958/2017
0743/2016
45 Die Haltestelle Scheibenstr. in 
Weidenpesch auf der westlichen Seite 
auch in Richtung Norden mit einer 
Rampe ausrüsten.
Die Haltestelle ist einseitig durch eine Rampe erreichbar. 
Rampe an der vorgeschlagenen Stelle wäre wünschenswert, 
weil direkter Zugang zum REWE-Markt und Zebrastreifen.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastrukturumsetzu
ngsplanung.
Die Überprüfung einer verbesserten Erreichbarkeit der 
Haltestelle "Scheibenstr." wird im Rahmen der 
Überplanung der Neusser Straße im Bauabschnitt 2b von 
Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße 
vorgenommen. 
Noch offen
Vgl. Sachstand
0469/2017
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus der Sitzung vom 12.09.2016
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016
1614/2016
Seite 5

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
46 Die Haltestelle Slabystr. so umbauen, 
dass sie auch von mobil 
eingeschränkten Bewohnerinnen und 
Bewohnern der Sozial-Betriebe-Köln 
entsprechend genutzt werden kann. 
Barrierefreien Umbau der Haltestelle 
unabhängig vom Nahverkehrsplan 
vorziehen.
Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP 
erfolgt auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der 
Nachfrage und Dringlichkeitseinstufung.
Anregung wird 
gesamtstädtisch 
betrachtet.
Die Herstellung der Barrierefreiheit der 
Stadtbahnhaltestellen ist in Bearbeitung. 
Der Verkehrsausschuss hat am 01.09.2020 beschlossen, 
dass die Haltepunkte "Niehler Straße" sowie 
"Boltensternstraße" auf der Linie 13 neu eingerichtet 
werden sollen. Der Haltepunkt "Boltensternstraße / Gürtel" 
wird somit perspektivisch das ÖPNV-Angebot im Bereich 
des Seniorenzentrums Riehl stärken.
Wird sukzessive 
umgesetzt
Planung wird 
aufgenommen
0743/2016
48 Prüfen, ob die Tarifgestaltung nach 
sozialen Kriterien (Höhe des 
Fahrpreises) und des Systems der 
Fahrkarten nach umweltgerechten 
Kriterien überprüft und verbessert 
werden kann. Dabei ist auch die Idee 
der Haushaltskarte/das Wiener Modell 
(1 Euro/pro Tag = Jahreskarte für 365 
Euro) mit einzubeziehen.
Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund 
Rhein-Sieg (VRS) festgesetzt, Stadt Köln kann nicht allein 
agieren. Mobilpass für einkommensschwache Haushalte 
existiert bereits, ebenso wie E-Tickets und übertragbare 9-Uhr-
Umwelttickets.
Einbringung sozialer 
und Umweltkriterien 
zur Prüfung in die 
VRS-Beratungen bei 
Weiterentwicklung 
des Tarifsystems.
Die Zuständigkeit der Tarifgestaltung liegt nicht bei der 
Stadt Köln oder der KVB, sondern beim zuständigen 
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). In den Gremien des 
VRS sind sowohl die politischen Parteien als auch die 
Verwaltung vertreten und können dort die tariflichen 
Interessen einbringen. Somit ist die Tarifgestaltung auch 
kein Bestandteil des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln 
(Vgl. lfd. Nr. 26).
Fortlaufend beim 
VRS
52 An Wochenenden, an den 
Karnevalstagen, am Wochenende des 
Christopher Street Day und an Silvester 
die Fahrpläne der Linie 13 an die 
Fahrpläne der Kernstadt mit dem 
Stadtteil Nippes verbundenen Linien 
anpassen.
Prüfung von Verstärkerfahrten im Rahmen der Umsetzung 
durch die KVB.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Taktverdichtung im Nachtverkehr: Ausweitung Linie 13 
zwischen Holweide und Sülzgürtel in Wochenendnächten 
auf durchgehenden 30-Min-Takt  (vgl. lfd. Nr. 12, 35)
Taktverdichtung an Samstagen auf dem gesamten 
Linienweg auf einen 10-Minuten-Takt zwischen 9 - 20 Uhr
Die Taktverdichtung an Sonntagen wurde zunächst 
zurückgestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt 
erneut geprüft.
Bei größeren Veranstaltungen wie Karneval wird durch die 
KVB ein Sonderfahrplan umgesetzt, bei dem in 
Abhängigkeit des Bedarfes das Angebot auf betroffenen 
Linien angepasst wird.
Erledigt 
Dezember 2019
Erledigt 
Dezember 2020
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
Erledigt
1418/2019
0705/2020
56 Umgehend die für 2016 geplante 
Befragung als repräsentative Erhebung 
des Verkehrsverhaltens durchführen, 
um aktuelle Planungsgrundlagen zu 
erhalten. Diese sind nunmehr 10 Jahre 
alt und können nicht mehr als aktuell 
gelten (S. 50 NVP).
Derzeit sind unterschiedliche Erhebungen in Planung oder 
bereits in Umsetzung. Sobald kleinräumig aufbereiteten Daten 
zur Verfügung stehen, werden sie für zukünftige Analysen 
berücksichtigt.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Stadt Köln hat sich an der Studie „Mobilität in 
Deutschland 2017“ (MiD) des
Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) 
beteiligt. Die Ergebnisse liegen seit dem Jahr 2018 vor.
Erledigt
Im Jahr 2018
2626/2018
2775/2019
59 Darüber hinaus ist insbesondere eine 
ÖPNV-Verbindung über die 
Merkenicher Autobahnbrücke nach 
Leverkusen mit welcher Transport- 
technik auch immer erforderlich.
Die Leverkusener Brücke wird bis zur Fertigstellung des 
Ersatzbaus 2022/2023 nicht mehr von Standard-Linienbussen 
befahren werden dürfen.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Verbindung wird in der Machbarkeitsstudie Express- 
busnetz geprüft.
Im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes
Vgl. Sachstand
3735/2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016
1614/2016
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016
1614/2016
Seite 6

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
62 Im Zusammenhang mit den 
Überlegungen zur Integration der 
Rheinfähren in das ÖPNV-System das 
Busliniennetz anpassen.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Die Machbarkeitsstudie für ein regionales 
Wasserbussystem wurde abgeschlossen. Bei der 
Erarbeitung des Betriebskonzepts für ein 
Wasserbussystem wurde die Anbindung an die 
bestehenden ÖPNV-Angebote (Integration in das ÖV-
Netz) explizit berücksichtigt. Mögliche Anpassungen im 
bestehenden Busliniennetz zur Optimierung der Anbindung 
potenzieller Anlegestellen können im Zuge der weiteren 
Planungen zur Umsetzung eines Wasserbussystems 
angedacht und diskutiert werden.
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
3512/2021
63 Buslinie 120 um eine 
Verbindungsstrecke von Fühlingen nach 
Rheinkassel/Langel erweitern.
Prüfung der Erweiterung muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes: 
voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023
Noch offen
Vgl. Sachstand
64 Buslinie 120 vor dem Hintergrund des 
Wohnungsbaus in 
Roggendorf/Thenhoven ebenso um die 
Linienführung zwischen Esch und 
Roggendorf/Thenhoven erweitern.
Prüfung der Erweiterung muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes: 
voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023
Noch offen
Vgl. Sachstand
65 Planungen für die Weiterführung der 
Stadtbahnlinie 12 von Merkenich ins 
Gewerbegebiet Feldkassel auf der dafür 
vorgehaltenen Trasse beginnen.
Projekt wurde vom Regionalrat Köln nachrangig als weiterer 
Bedarf für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW angemeldet. Eine 
Entscheidung seitens des Landes NRW liegt noch nicht vor.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Stadtbahnausbaupla
nung.
Zunächst werden die Maßnahmen der ÖPNV-Roadmap 
prioritär umgesetzt, bevor weitere Maßnahmen umgesetzt 
werden.
Die Maßnahme wird zudem im 3. Nahverkehrsplan als 
"langfristig angedachte Netzerweiterung" geführt (vgl. S. 
204, 3. NVP).
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
0300/2021
66 Fortführung der Stadtbahnlinie 5 über 
Pesch nach Esch in die mittelfristige 
Planung aufnehmen (S. 126 NVP).
Projekt wurde wegen absehbar unzureichendem Kosten-
Nutzen-Verhältnis nicht zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW 
angemeldet, die Trasse wird jedoch freigehalten.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Der Rat der Stadt Köln hat den 3. Nahverkehrsplan am 
11.07.2017 in der vorliegenden Form beschlossen. Die 
genannte Maßnahme wird darin als "langfristig angedachte 
Netzerweiterung" geführt (vgl. S. 204, 3. NVP).
Erledigt
Im Jahr 2017
0958/2017
67 Die Taktung in den nicht an die S-Bahn 
angeschlossenen Orten und 
Gewerbegebieten auf maximal 20 
Minuten in der Hauptverkehrszeit 
ändern und die Betriebszeiten in der 
Nebenverkehrszeit erweitern.
Das Angebot auf den Buslinien erfolgt bedarfsorientiert, so 
dass weniger verdichte Gebiete in der Regel geringere 
Taktungen und Betriebszeiten aufweisen als stark verdichtete 
Gebiete. Besteht aufgrund einer hohen Nachfrage die 
Notwendigkeit einer Anpassung des ÖPNV-Angebots, erfolgt 
diese durch gezielte Maßnahmen auf Grundlage von 
Einzelfalluntersuchungen.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes: 
voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2023
Noch offen
Vgl. Sachstand
68 Fahrplantakte der Buslinien in 
Lindweiler und Esch entzerren.
Fahrplantechnische Prüfung der Buslinien 121, 125 und 126 
durch KVB erforderlich.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Prioritär sind bei der Fahrplangestaltung wichtige 
Anschlussbindungen zum Schienenverkehr (z. B. 
Longerich S-Bahn) zu beachten.
Darüber hinaus wurde und wird auch zukünftig versucht, 
eine bestmögliche Entzerrung mehrerer Buslinien auf 
gleichen Streckenabschnitten zu erzielen. Der 
verbleibende Spielraum hierfür ist allerdings sehr stark 
begrenzt.
Erledigt
70 In der Ortsmitte Fühlingen 
Bushaltestelle einrichten. Dafür die 
Haltestelle Haus Fühlingen verlegen.
Eine Verlegung der Haltestelle Arenzhof in die Ortsmitte wird 
als sinnvoll erachtet.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastruktur- 
umsetzungsplanung.
Die Haltestelle "Arenzhof" wurde entsprechend des 
Beschlusses in die Ortsmitte gelegt.
Erledigt
Im Jahr 2017
3506/2017
1614/2016
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016
Seite 7

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
73 1614/2016 Direkte Buslinie von Esch/Auweiler in 
Richtung Pulheim anbieten.
Es besteht bereits eine Verbindung nach Pulheim durch 
Buslinie 125 mit Umstieg in die 967 oder 980 in Sinnersdorf. 
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: 
Direktverbindung nicht Bestandteil des NVP des Rhein-Erft-
Kreis. Aus während des Fortschreibungsprozesses 
durchgeführten Befragungen sowie dem 
Beschwerdemanagement lässt sich Nachfrage nach 
Direktverbindung nicht ableiten. Ein (wirtschaftlich 
vertretbares) Potential wird nicht gesehen.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Es besteht bereits eine Verbindung nach Pulheim durch 
Buslinie 125 mit Umstieg in die 967 oder 980 in 
Sinnersdorf. 
Aus während des Fortschreibungsprozesses 
durchgeführten Befragungen sowie dem 
Beschwerdemanagement lässt sich Nachfrage nach 
Direktverbindung nicht ableiten. Ein (wirtschaftlich 
vertretbares) Potential wird nicht gesehen.
Erledigt
75 AN/1275/2015 Das Nachtbusnetz in Porz aufheben und 
wieder die normalen Linien mit Taktung 
an die Linie 7 und S-Bahn herstellen. 
Falls nicht möglich, Anbindung der 
Stadtteile Eil, Grengel, Wahnheide und 
Lind freitags, samstags und vor 
Feiertagen von der Innenstadt aus bis 
1.15 Uhr anderweitig sicherstellen.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum 
Fahrplanwechsel 
2022 geprüft
78 Taktung der Linie 7 insbesondere in den 
Spitzenzeiten erhöhen. Zur Umsetzung 
bei Bedarf die am 11.12.2005 
umgesetzte geänderte Linienführung 
der Linie 8 wieder zurücknehmen (siehe 
S. 56).
Aufgrund von Nachfrageverlagerungen auf die S-Bahn besteht 
im Verlauf der rechtsrheinischen Linie 7 kein genereller Bedarf 
nach einer Taktverdichtung. Zu Zeiten des Schülerverkehrs 
werden zusätzliche Verstärkerfahrten eingesetzt. Darüber 
hinaus besteht kurzfristig kaum Handlungsspielraum. Die 
Kapazität der Ost-West-Strecke ist erschöpft. Die 
Verstärkerfahrten zwischen Universität und Bf. Deutz werden 
benötigt und stehen nicht für eine Taktverdichtung in Richtung 
Porz zur Verfügung (siehe Tabelle 5-28, Lfd. Nr. 6).
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Eine Verbesserung des Angebots im rechtsrheinischen 
Süden wird derzeit in der Machbarkeitsstudie 
"Verlängerung der Stadtbahn vom Deutzer Hafen bis zum 
Deutzer Bahnhof" ebenfalls geprüft. Mit der Ergebnissen 
ist voraussichtlich im Frühjahr 2022 zu rechnen. Nach dem 
Abschluss der Machbarkeitsstudie wird kurzfristig eine 
Vorlage in die politischen Gremien eingebracht.
Noch offen
Vgl. Sachstand
80 Unter dem Busangebot weitere 
Buslinien im Stadtbezirk Porz auf eine 
engere Taktung ausrichten, 
insbesondere die Linie 164 zwischen 
Wahn und Lülsdorf sowie die Linie 154 
in Spitzenzeiten von Porz bis zum 
Maarhäuser Weg, perspektivisch bis 
Köln-Brück als weitere funktionsfähige 
Ringlinie (Ziffer 8.3.3).
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum 
Fahrplanwechsel 
2022 geprüft
81 Busverbindungen zur besseren 
Erschließung der Gewerbegebiete 
sowie zur Verbesserung der Situation in 
Poll und der besseren Erschließung des 
Flughafens einrichten (Ziffer 8.3.1).
Prüfung der Linienveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum 
Fahrplanwechsel 
2022 geprüft
82 Von der BV bereits beschlossene 
Änderungen der Linienführungen und 
Taktfrequenzen des Nachtverkehrs in 
Poll berücksichtigen.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum 
Fahrplanwechsel 
2022 geprüft
Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016
AN/1610/2016
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016
Seite 8

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
83 1610/2016 Geforderte Expressbuslinien von Porz 
über die Frankfurter Str. bis Mülheim, 
perspektivisch bis Leverkusen, sowie 
von Wahn über Zündorf und Langel bis 
zum Bonner Hauptbahnhof 
berücksichtigen.
Mit den Buslinien 151 und 152 besteht eine Busverbindung von 
Porz über Mülheim nach Chempark S-Bahn. Für eine 
Expressbusverbindung ist eine weitere Prüfung erforderlich.
 Anmerkung der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, der 
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH und des Rhein-Sieg-Kreis 
zur Buslinie SB55: Siehe Anmerkung 74.
Wird im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes 
behandelt.
Die Verbindung von Porz über die Frankfurter Str. bis 
Mülheim, perspektivisch bis Leverkusen, wird im Rahmen 
der Machbarkeitsstudie zum Expressbusnetz geprüft.
Die Verbindung von Wahn über Zündorf und Langel bis 
zum Hauptbahnhof Bonn wurde mit der Einführung der SB 
55 mit Verknüpfung der Linien 164 / 167 umgesetzt.
Im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes
Vgl. Sachstand
Erledigt
Dezember 2019
87 Umgehend eine Verbindung der 
Abendbuslinie von Wahn nach Grengel 
schaffen, solange noch keine 
Neuregelung des Busfahrplans in den 
Nachtstunden in Kraft tritt.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Überprüfung im Rahmen der Überplanung des Busnetzes. Wird zum 
Fahrplanwechsel 
2022 geprüft
88 Fahrplan der Buslinie 154 von Montag 
bis Freitag und an Feiertagen so 
ausweiten, dass im Zeitraum von 22 Uhr 
bis ca. 0 Uhr ein entsprechendes 
Fahrangebot besteht; darüber hinaus 
die bestehende Taktung – z. B. an 
Wochenenden und Feiertagen –weiter 
verdichten.
Für eine Taktverdichtung der Linie 154 muss untersucht 
werden, in welchen Streckenabschnitten und zu welchen 
Zeiten eine entsprechende Nachfrage besteht. Des Weiteren 
sind fahrplan- und umlauftechnische Auswirkungen zu 
analysieren.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Das Angebot auf der Linie 154 wurde ausgeweitet (vgl. lfd. 
Nr. 95).
Erledigt
Dezember 2019
1215/2019
3935/2019
89 Einführung von Schnellbuslinien 
(Metroliner bzw. Expressbus) auf der 
Strecke der bestehenden Buslinien 151 
und 152 zwischen den Stadtbezirken 
Porz, Kalk und Mülheim bis zum 
Chemiepark Leverkusen prüfen; dabei 
sind nur die wichtigsten 
Querverbindungen (z. B. Stadtbahnen, 
Regional- und Fernverkehr) 
anzusteuern. Ebenfalls Einsatz auf der 
Buslinie 159 prüfen, um die 
vorhandenen Busse insbesondere in 
den Morgen- und Abendstunden zu 
entlasten.
Für die Einrichtung einer Expressbusverbindung ist eine 
weitere Prüfung erforderlich.
Wird im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes 
behandelt.
Der Vorschlag wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
zum Expressbusnetz geprüft.
Im Rahmen der 
Prüfung eines 
Expressbusnetzes
Vgl. Sachstand
90 Einführung eines Nachtbusses prüfen, 
der sinnvolle Haltestellen der 
vorhandenen rechtsrheinischen 
Buslinien auch in den Abend- und 
Nachtstunden abdeckt.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Im Rahmen der Erstellung der Vorlage 1183/2017 wurde 
der Nachtverkehr im gesamten Stadtgebiet einer 
Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde die Linie 157 
auf dem Abschnitt zwischen Ostheim, Neubrück und 
Merheim in das bestehende Nachtnetz integriert.
Erledigt
Dezember 2017
1183/2017
91 Weiterführung der Stadtbahnlinie 9, die 
ab den Nachmittagsstunden nur bis zur 
Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe 
verkehrt, bis zur Haltestelle Ostheim 
prüfen.
Eine Verlängerung der Verstärkerfahrten der Linie 9 bis 
Ostheim ist derzeit nur in Zeitabschnitten möglich, in denen die 
tatsächliche Nachfrage dies nicht zwingend erfordert. Die 
Situation wurde und wird regelmäßig überprüft. 
Eine Lösung des Kapazitätsproblems auf der Linie 9 liegt im 
Einsatz längerer Zugeinheiten (Vgl. Tabellen 5-28, 5-29).
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Zur Kapazitätserweiterung in der Hauptverkehrszeit wurde 
die Buslinie 179 eingeführt. Dies führt zu einer Entlastung 
der Linie 9.
Erledigt
Dezember 2018
1037/2018
Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016
AN/1575/2014
Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge:
Bezirksvertretung 8 (Kalk) aus der Sitzung vom 08.09.2016
Seite 9

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
92 0828/2016 Linienführung der Buslinie 191 bis zur 
Fertigstellung des geplanten Umbaus 
der Stadtbahnhaltestelle ändern mit 
dem Ziel einer kurzfristigen 
barrierefreien Anbindung Vingsts an die 
Stadtbahnlinie 9.
Kurzfristige Umsetzung wurde zunächst von der Verwaltung in 
der Mitteilung 3626/2016 für den Verkehrsausschuss am 
08.11.2016 begründet ausgeschlossen. Da im nördlichen und 
südlichen Teil von Vingst jedoch ÖPNV- Erschließungslücken 
bestehen, werden Möglichkeiten der Feinerschließung geprüft.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Die Linie 193 wurde übergangsweise für die barriere-freie 
Anbindung der Haltestelle "Vingst" verlängert. Nach der 
Inbetriebnahme der Aufzüge wird der Strecken-abschnitt 
zwischen den Haltestellen "Heinrich-Bützler-Straße" und 
"Vingst" nicht mehr bedient.
Die Inbetriebnahme der Aufzüge soll voraussichtlich im 
Frühjahr 2022 erfolgen.
Erledigt
Dezember 2017
1746/2017
93 AN/0314/2016 Einführung eines Nachtbussystems in 
mindestens stündlicher Taktung und in 
Abstimmung mit den weiter 
verbindenden KVB-Schlüssellinien für 
den Stadtbezirk Kalk prüfen. Im 
Rahmen der Prüfung bereits 
versuchsweise für die Linie 157 einen 
Nachtfahrplan einführen, um auch der 
erhöhten Bevölkerungszahl in Neubrück 
und Umgebung Rechnung zu tragen.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Im Rahmen der Erstellung der Vorlage 1183/2017 wurde 
der Nachtverkehr im gesamten Stadtgebiet einer 
Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde die Linie 157 
auf dem Abschnitt zwischen Ostheim, Neubrück und 
Merheim in das bestehende Nachtnetz integriert.
Erledigt
Dezember 2017
1183/2017
94 AN/1512/2015 Verlängerung der Buslinie 154 bis zur 
Siedlung Hardt prüfen.
Neben einer Verlängerung der Linie 154 von der derzeitigen 
Endhaltestelle Waldbad bis zur Siedlung Hardt sollte auch eine 
Einbeziehung der interlokalen Buslinie 434 erfolgen (siehe 
Vorschlag der Wupsi GmbH, Nr. 133).
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Aufgrund des ganztägigen 20-Min-Takt der 434 ist die 
Siedlung Hardt ausreichend angebunden. Die 
Verlängerung Linie 154 ist nicht erforderlich (vgl. lfd. Nr. 
133).
Erledigt
Dezember 2017
2357/2017
95 AN/1080/2014 Prüfen, ob die Buslinie 154 täglich ihre 
Betriebszeiten bis ca. 22.00 Uhr 
ausweiten kann, um die Verbindung 
zwischen Dünnwald und Porz zu 
gewährleisten.
Für eine Taktverdichtung der Linie 154 muss untersucht 
werden, in welchen Streckenabschnitten und zu welchen 
Zeiten eine entsprechende Nachfrage besteht. Des Weiteren 
sind fahrplan- und umlauftechnische Auswirkungen zu 
analysieren.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Das Angebot auf der Linie 154 wurde ausgeweitet (vgl. lfd. 
Nr. 88).
Erledigt
Dezember 2019
1215/2019
3935/2019
98 AN/0538/2016 Prüfen, ob die Betriebszeiten der 
Buslinie 190 auch auf den Sonntag-
vormittag ausgedehnt werden können.
Für ein Angebot der Linie 190 zwischen Mülheim Wiener Platz 
und Schanzenstr. an Sonntagvormittag muss die Nachfrage im 
entsprechenden Zeitraum untersucht werden.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Das Angebot wurde durch Linie 150 ergänzt. Dabei wurde 
die Betriebszeiten ausgeweitet.
Erledigt
Dezember 2017
1746/2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) aus der Sitzung vom 05.09.2016
Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge:
Bezirksvertretung 8 (Kalk) aus der Sitzung vom 08.09.2016
Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge:
Seite 10

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
102 AN/1851/2016 Zu Kap. 6.2 Kommunikation und 
Öffentlichkeitsarbeit: Die Tabelle zu den 
Formen der Kundeninformation wie folgt 
ergänzen: Automatisierte elektronische 
Kundeninformation durch Monitore in 
den Fahrzeugen mit Angabe der 
nächsten vier Halte- stellen, der 
nächsten Haltestelle mit 
Umsteigebeziehungen in Echtzeit und 
Fahrtziel der Fahrt. 
Per Internet/App: Reisekettenplanung 
unter Einbeziehung aller ÖPNV-
Angebote sowie Bike- und Car-Sharing, 
Informationen über alternative 
Reisemöglichkeiten bei Störungen im 
Betriebsablauf, Echtzeitdaten der 
Standorte von Bussen und Bahnen. 
Dieses Mindestangebot soll dort gelten, 
wo die infrastrukturellen 
Voraussetzungen es zulassen und eine 
entsprechende Nachfrage gegeben ist.
Die Möglichkeiten der Kundenkommunikation werden durch 
technische Innovationen immer vielfältiger. Um dieser 
Entwicklung Rechnung zu tragen, werden aktuell die 
technischen Konzepte auf Zukunftsfähigkeit geprüft.  
Dabei werden auch die im Antrag formulierten Anforderungen 
für die Kundeninformation im Fahrzeug wie auch per Internet/ 
APP einbezogen und deren Realisierungsmöglichkeiten 
geprüft.
Berücksichtigung der 
Anforderungen wird 
kurzfristig geprüft.
Die Prüfung und Planung zum Einbau von Monitoren in 
Stadtbahnen ist abgeschlossen. Der Einbau von Monitoren 
wurde begonnen und wird sukzessive durchgeführt. In 
einem weiteren Schritt sollen dann auch 
Echtzeitanschlüsse eingepflegt werden.
Reiseinformationen per Internet oder KVB-App werden 
sukzessive weiterentwickelt. Dies ist ein kontinuierlicher 
Prozess.
Wird derzeit 
umgesetzt
Vgl. Sachstand
Erledigt
107 Zu Kapitel 6.1.2 Fazit: Ergebnisse der 
Untersuchungen sollten auch umgesetzt 
werden.
Die in Kapitel 6.1.2 gemachten Aussagen umfassen zunächst 
einen Prüfauftrag. Dieser wird derzeit auf Basis des dort 
dargestellten Bedarfs für das gesamte Stadtgebiet untersucht. 
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen zunächst 
abgewartet werden. Gesamtstädtisches 
Feinerschließungskonzept befindet sich in der Planung.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Erstellung eines 
gesamtstädtischen 
Feinerschließungs-
konzeptes.
Im Dezember 2020 wurde als Pilotprojekt ein On-Demand-
Angebot eingeführt.
Erledigt
Dezember 2020
1089/2020
110 Zu Kapitel 8.4 Dynamische 
Fahrgastinformationen für Bus und 
Bahn: Pilotprojekt Lautsprecher-
durchsagen über Induktionsschleifen-
systeme sollte durchgeführt werden.
Eine weitergehende Festlegung ist vor Prüfung der 
technischen Durchführbarkeit nicht möglich.
Anregung wird 
geprüft.
111 Zu Kapitel 8.4 Dynamische 
Fahrgastinformationen für Bus und 
Bahn: Umsetzung Einbau akustischer 
Busansagen.
Da die Forderung Konfliktpotential wegen der zusätzlichen 
Beschallung der Anwohner im Umfeld von Haltestellen birgt, 
kann noch keine verbindlichere Festlegung getroffen werden. 
Ggfs. sind andere Techniken zur Erfüllung dieser Anforderung 
erforderlich. Z. B. könnte es in Kürze möglich sein, derartige 
Ansagen über die NFC-Technik (Nahfeldkommunikation) auf 
das Smartphone zu übertragen.
Anregung wird 
geprüft.
Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.11.2016
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016
Wird derzeit 
umgesetzt
Vgl. Sachstand
Noch offen
Vgl. Sachstand
Die KVB hat die Prüfung und Planung zum Einbau von 
Monitoren in Stadtbahnen abgeschlossen. Der Einbau von 
Monitoren durch die KVB wurde begonnen und wird 
sukzessive durchgeführt.
Die KVB prüft zudem die technische Umsetzung der 
beiden Maßnahmenvorschläge. Dabei wird aufgrund des 
großen Konfliktpotenzials wegen der zusätzlichen 
Beschallung von Anwohnenden die Umsetzung durch 
Alternativen wie der NFC-Technik 
(Nahfeldkommunikation) oder Beacon-Technik in 
Erwägung gezogen.
1614/2016
Seite 11

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
122 Zu Kapitel 3.1 Bevölkerung und 
Raumstruktur: Bei Schulneubau in 
Lövenich Einbindung in die 
Planungsprozesse erwünscht.
Eine Einbindung in die Planungsprozesse ist vorgesehen. Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Die Anbindung der Schule Zusestraße wurde durch den 
Rat der Stadt Köln beschlossen. Umstieg auf Linien der 
REVG an der Haltestelle "Bf Lövenich" möglich.
In Vorbereitung zur 
Umsetzung 
nach Sommer- 
ferien 2022
0540/2021
125 Zu Tabelle 5-12 und Anmerkung Nr. 20: 
Der barrierefreie Ausbau und die 
Ausstattung mit 
Fahrgastunterständen/Fahrgast-
informationsanzeigern der Haltestellen 
auf von der REVG mbH betriebenen 
Linien muss - unabhängig davon, dass 
die interlokalen Busverkehre ausgebaut 
werden sollen - dringend vorangetrieben 
werden.
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB 
und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur 
Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. 
Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt 
werden. 
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der 
Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich 
überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten 
Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. 
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit 
Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-
Kataster ergänzt. 
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet 
wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine 
stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 
2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen 
verwendet werden. 
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
131 Zu Tabelle 8-8, Keine Aussage zum Aus-
/Umbau der Haltestellen enthalten, die 
von REVG-Linien auf Kölner Stadtgebiet 
angefahren werden. Aktualisierung der 
Prioritätenliste unter Einbeziehung der 
REVG-Fahrgastzählung 2016 
erwünscht.
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB 
und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur 
Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. 
Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt 
werden. 
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der 
Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich 
überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten 
Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. 
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit 
Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-
Kataster ergänzt.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet 
wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine 
stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 
2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen 
verwendet werden. 
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
132 Insgesamt werden konkrete Aussagen 
zu den REVG-Linien vermisst.
Konkrete Aussagen zu einzelnen Linien sind nicht Bestandteil 
des NVP.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Konkrete Aussagen zu einzelnen Linien sind nicht 
Bestandteil des NVP.
REVG-Linien werden in der Linienführung aufgelistet (vgl. 
S. 80, 3. NVP der Stadt Köln).
Erledigt
133 Überlegung, im Rahmen des 
Mobilitätskonzeptes für den Rheinisch-
Bergischen-Kreis die Linie 434 im 20-
Minuten-Takt bis zur Leuchterstr. zu 
führen (evtl. Lösung für die in der 
Bezirksvertretung „Mülheim“ angeregte 
Verlängerung der Linie 154, siehe 
AN/1512/2015).
Für eine Taktverdichtung der Linie 434 müssen die Nachfrage 
im entsprechenden Streckenabschnitt sowie die fahrplan- und 
umlauftechnischen Auswirkungen untersucht werden.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Aufgrund des ganztägigen 20-Min-Takt der 434 ist die 
Haltestelle "Leuchterstraße" entsprechend des 
Maßnahmenvorschlags angebunden. Die Verlängerung 
Linie 154 ist nicht erforderlich (vgl. lfd. Nr. 94).
Erledigt
Dezember 2017
2357/2017
Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) aus dem Schreiben vom 09.12.2016
Wupsi GmbH aus dem Schreiben vom 13.12.2016
Anregungen der benachbarten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sowie von Verbänden
Seite 12

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
136 Verbesserungsbedarf bei der 
Verknüpfung von städtischen 
Verkehrsmitteln und SPNV
 Bspw. Köln-Nippes und Hürth-
Kalscheuren.
Prüfung der Linienanpassungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z. B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
SPNV-Halte sind mit mindestens einer Bus- oder 
Stadtbahnlinie an das städtische ÖPNV-Netz 
angeschlossen.
Erledigt
137 Frage der zuständigen 
Aufgabenträgerschaft der zwischen der 
Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis 
verkehrenden Linien frühzeitig klären. 
Eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass 
der zuständige Aufgabenträger die 
jeweiligen Linien auch künftig auf dem 
Gebiet des anderen Aufgabenträgers 
mit bedient, sollte baldmöglichst 
zwischen der Stadt Köln und dem Rhein-
Erft-Kreis geschlossen werden.
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen 
werden zurzeit für die zukünftige Sicherstellung der 
Verkehrsleistungen im ÖPNV bei allen Aufgabenträgern 
Überlegungen angestellt, wie nach Ablauf der 
Übergangsregelungen der VO (EG) 1370/2007 ab dem Jahr 
2020 verfahren werden soll. Nach bisherigem Kenntnisstand 
strebt die Mehrzahl der Aufgabenträger im Verkehrsverbund 
Rhein-Sieg (VRS) dabei die Direktvergabe an die eigenen 
Verkehrsunternehmen an. 
Im Hinblick auf die interlokalen Verkehre hat sich dabei aus 
Sicht der Stadt Köln Anpassungsbedarf für die bestehenden 
interkommunalen Verträge ergeben. Seitens der Verwaltung 
soll das Thema demnächst in bilateralen Gesprächen mit der 
Region erörtert werden.
Umsetzung im 
Rahmen der 
Direktvergabe.
Eine entsprechende Vereinbarung über die Abrechnung 
interlokaler Verkehre wurde zwischen dem Rhein-Erft-
Kreis und der Stadt Köln geschlossen. Diese wird nach 
Bedarf fortgeschrieben.
Die Zuständigkeit interlokaler Verkehre wird fortlaufend vor 
Einführung der entsprechenden Buslinie geklärt.
Erledigt
138 Zu Kapitel 3.3 Mobilität: An den 
Schnittstellen zum Rhein-Erft-Kreis 
verstärkt über Mobilstationen mit 
intermodaler Verknüpfung nachdenken. 
Die Ausbaustandards und die 
Ausstattungsmerkmale (inkl. 
dynamischen Fahrgastinformations-
anzeigern) an REVG-Linien anwenden.
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB 
und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur 
Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen aufgebaut. 
Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt 
werden. 
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der 
Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich 
überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten 
Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. 
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit 
Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-
Kataster ergänzt. 
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet 
wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine 
stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 
2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen 
verwendet werden. 
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
139 Zu Kapitel 5.2.2 Bus: Ausbaustandard 
der Bushaltestellen im Stadtgebiet Köln 
auf REVG-Linien verbessern, 
insbesondere entlang der Linien 935, 
962, 970 und 978.
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB 
und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur 
Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. 
Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt 
werden. Auf dieser Grundlage wird sich der 
Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der 
nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der 
Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln 
lassen. 
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit 
Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-
Kataster ergänzt.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet 
wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine 
stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 
2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen 
verwendet werden. 
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) aus dem Schreiben vom 08.12.2016
Rhein-Erft-Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016
Seite 13

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
140 Zu Kapitel 5.2.3 Betriebssteuerung und 
Beschleunigung: Haltestellen der REVG-
Linien schnellstmöglich mit 
dynamischen 
Fahrgastinformationsanzeigern (DFI) 
ausstatten.
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB 
und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur 
Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen aufgebaut. 
Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt 
werden. Auf dieser Grundlage wird sich der 
Nachbesserungsbedarf der Haltestellen (einschließlich der 
nach alten, zwischenzeitlich überholten Standards der 
Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert ermitteln 
lassen.
 Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit 
Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-
Kataster ergänzt. 
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet 
wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine 
stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 
2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen 
verwendet werden. 
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
141 Zu Kapitel 5.2.5 Intermodale Angebote: 
Busangebot in Weiden-West 
verbessern, hierbei zwei vollwertige 
Bushalteplätze zuzüglich eines Warte-
/Reserveplatzes vorsehen sowie die 
Erreichbarkeit der P&R-Station für den 
Radverkehr erhöhen.
Seitens der Stadt Köln gibt es keine Bestrebungen, 
Linienbusverkehre nach Weiden-West zu führen. Sollte der 
Rhein-Erft-Kreis neben der Buslinie 965 weitere Linien nach 
Weiden-West führen wollen, ist eine rechtzeitige Abstimmung 
hierüber zwischen den Aufgabenträgern erforderlich. 
Ein Ausbau der intermodalen Angebote durch Ausweitung des 
Fahrradparkens sowie die Unterbringung von Carsharing- und 
Bikesharing-Angeboten ist in Weiden-West geplant. Für die 
Qualität der zuführenden Radverbindungen ist angesichts der 
Lage dieses Verknüpfungspunkts der Rhein-Erft-Kreis 
verantwortlich.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastruktur-
umsetzungsplanung
Seitens der Stadt Köln gibt es keine Bestrebungen, 
Linienbusverkehre nach Weiden-West zu führen. Sollte 
der Rhein-Erft-Kreis neben der Buslinie 965 weitere Linien 
nach Weiden-West führen wollen, ist eine rechtzeitige 
Abstimmung hierüber zwischen den Aufgabenträgern 
erforderlich. 
Der Ausbau der intermodalen Angebote durch Ausweitung 
des Fahrradparkens in Weiden-West wurde durch die 
Bezirksvertretung Lindenthal am 02.11.2020 beschlossen.
Für die Qualität der zuführenden Radverbindungen ist 
angesichts der Lage dieses Verknüpfungspunkts weiterhin 
der Rhein-Erft-Kreis verantwortlich.
Erledigt
Wird bald 
ausgebaut
siehe Sachstand
Erledigt
2679/2020/2
146 Zu Kapitel 8.3.2 
Haltestelleninfrastruktur: Tabelle 8-8, 
Aktualisierung der Prioritätenliste unter 
Einbeziehung der Rhein-Erft-Kreis-
Fahrgastzählung 2016 erwünscht.
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB 
und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur 
Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. 
Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt 
werden. 
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der 
Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich 
überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebauten 
Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen. 
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit 
Prioritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-
Kataster ergänzt.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Die Erfassung der Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet 
wurde Ende 2021 abgeschlossen. Zurzeit erfolgt eine 
stichprobenartige Überprüfung der Daten. Ab Frühjahr 
2022 können die Ergebnisse für weitere Planungen 
verwendet werden. 
Zurückgestellt
Vgl. Sachstand
Rhein-Erft-Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016
Seite 14

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
150 Zu Kapitel 8.2 Weiterentwicklung des 
Stadtbahnangebots: Verlängerung 
weiterer Zugleistungen über Wesseling 
bzw. Brühl hinaus, um 
Kapazitätsengpässen auf Linie 16 und 
18 entgegenzuwirken.
Abstimmung erfolgt in der Arbeitsgruppe „Zukunft Stadtbahn“. 
Dort werden gemeinsam entsprechende Konzepte entwickelt.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Weiterentwicklung 
des Stadtbahnnetzes.
Taktverdichtungen der Linien 16 und 18 sind grundsätzlich 
von der Bestellung der zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger 
abhängig. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema 
in fortlaufenden Abstimmungen.
Beispielsweise wurden mittlerweile Fahrten der Linie 16 
zwischen 6:30 - 9:30 Uhr und zwischen 15 - 19 Uhr über 
Wesseling hinaus verlängert (10-Minuten-Takt). Darüber 
hinaus wurden Fahrten auf der Linie 18 bis Schwadorf 
verlängert.
In Teilen 
umgesetzt; weitere 
Optimierungen in 
Abstimmung
Vgl. Sachstand
151 Zu Kapitel 8.2.1 Zukünftige 
Erweiterungen des Stadtbahnnetzes: 
Stadtbahnvorhaben Köln-Godorf/Köln-
Zündorf/Niederkassel-Bonn in 
„mittelfristig vorgesehen“ hochstufen.
Die in Kapitel 8.2.1 dargestellten Erweiterungen des 
Stadtbahnnetzes entsprechen den Anmeldungen zum ÖPNV-
Bedarfsplan NRW.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Der Rat der Stadt Köln hat den 3. Nahverkehrsplan am 
11.07.2017 in der vorliegenden Form beschlossen. Die 
genannte Maßnahme wird darin als "langfristig angedachte 
Netzerweiterung" geführt (Vgl. S. 204, 3. NVP).
Erledigt
Im Jahr 2017
0958/2017
156 Spielräume zu Taktverdichtungen der 
Linie 9 und der Linie 15 nutzen.
Eine Verlängerung der Verstärkerfahrten der Linie 9 bis 
Ostheim ist derzeit nur in Zeitabschnitten möglich, in denen die 
tatsächliche Nachfrage dies nicht zwingend erfordert.  
Die Situation wurde und wird regelmäßig überprüft. 
Eine Lösung des Kapazitätsproblems auf der Linie 9 liegt im 
Einsatz längerer Zugeinheiten (Vgl. Tabellen 5-28, 5-29). 
Das Angebot der Linie 15 erfolgt nachfragegerecht.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Zur Kapazitätserweiterung in der Hauptverkehrszeit wurde 
die Buslinie 179 eingeführt. Dies führt zu einer Entlastung 
der Linie 9.
Das Angebot der Linie 15 erfolgt nachfragegerecht.
Erledigt
Dezember 2018
Erledigt
1037/2018
157 Verlängerung der Kurzläufer, 
durchgehende Bedienung der 
Außenäste.
Die Bedienung der Außenäste erfolgt entsprechend der 
Nachfrage. Eine durchgehende Bedienung der Außenäste 
ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs würde zu 
unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen führen. 
Ob im Einzelfall eine Verlängerung der Verstärkerfahrten 
umgesetzt werden soll, wird geprüft.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Die Bedienung der Außenäste erfolgt grundsätzlich 
entsprechend der Nachfrage. Eine durchgehende 
Bedienung der Außenäste ohne Berücksichtigung des 
tatsächlichen Bedarfs würde zu unverhältnismäßig hohen 
finanziellen Belastungen führen.
Die Fahrten der Linie 3 wurden im Rechtsrheinischen zum 
Teil verlängert, sodass im werktäglichen Tages-verkehr 
alle Fahrten bis / ab Thielenbruch verkehren.
Erledigt
Erledigt
Dezember 2019
1418/2019
158 Linie 13 in der HVZ im 5-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen 
der Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen 
Streckenabschnitt nicht ohne massive Behinderungen der 
Linien 3 und 18 möglich. Darüber hinaus erfordert die 
Nachfrage auf der Linie 13 ausschließlich im morgendlichen 
Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits umgesetzt ist.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist 
wegen der Trassenverfügbarkeit auf dem 
rechtsrheinischen Streckenabschnitt nicht ohne massive 
Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich und ist daher 
nicht umsetzbar.
Erledigt
162 Buslinien im Vorlauf geplanter 
Stadtbahnlinien im 10-Minuten-Takt 
fahren.
Als Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahnlinien verkehren 
die Linien 132 und 157 bereits im 10-Minuten-Takt. Die 
Buslinie 164 verkehrt in der HVZ im 10-Minuten-Takt. Die 
Buslinie 130 hat eine hohe Auslastung einiger Fahrten durch 
Schülerverkehr, daher finden zu Schulanfangs- und Endzeiten 
Verstärkerfahrten statt. Gemäß Fahrgasterhebungen ist jedoch 
kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erforderlich.
Anregung ist 
überwiegend bereits 
berücksichtigt.
Als Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahnlinien 
verkehren die Linien 132 und 157 bereits im 10-Minuten-
Takt. Die Buslinie 164 verkehrt in der HVZ im 10-Minuten-
Takt. Die Buslinie 130 wird zwischen den Haltestellen 
"Rodenkirchen Bf." und "Universität" in der 
Hauptverkehrszeit durch die Linie 134 ergänzt, sodass 
beide Linien zusammen u. a. im Zuge der Gürtelstrecke 
einen 10-Minuten-Takt bilden.
Erledigt
Rhein-Sieg-Kreis aus dem Schreiben vom 22.12.2016
VCD Regionalverband Köln e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016
Seite 15

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
163 Linie 142 zur Ringbuslinie im 10-
Minuten-Takt ausbauen.
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der 
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer 
linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Überplanung des 
Busnetzes.
Verlängerung der Verstärkerfahrten über Pohligstraße bis 
Brems-/Herthastraße: 10-Min-Takt Mo-Fr zwischen 7 bis 
19 Uhr zwischen Pohligstraße und Bf Ehrenfeld (vgl. Lfd. 
Nr. 2, 18).
Erledigt 
Dezember 2019
1103/2019
165 Nachtbusverkehr am Wochenende 
ausbauen. So sollten alle größeren 
Stadtteile ohne Stadtbahnanschluss 
zumindest einen stündlichen Nachtbus-
Anschluss erhalten.
Größere Stadtteile werden am Wochenende und vor 
Feiertagen über einen Komfortanschluss aus der Innenstadt 
bis 1.15 Uhr erreicht. Bei einzelnen Linien gibt es auch darüber 
hinaus ein Angebot. Inwiefern weitere Angebote zukünftig 
eingerichtet werden können, wird geprüft.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Im Rahmen der Erstellung der Vorlage 1183/2017 wurde 
der Nachtverkehr im gesamten Stadtgebiet einer Über-
prüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde u. a. die Linie 157 
auf dem Abschnitt zwischen Ostheim, Neubrück und 
Merheim in das bestehende Nachtnetz integriert.
Erledigt
Dezember 2017
1183/2017
167 Sichergestelltes Erreichen der 
fahrplanmäßigen Anschlüsse als Ziel. 
Vorab berechnetes Maximum für die 
Wartezeit.
Bereits heute werden – überwiegend in Zeiten dünner 
Taktungen – Anschlüsse technisch gesichert.  
Eine Weiterentwicklung der Anschlusssicherung erfolgt 
sukzessive unter Berücksichtigung der Interessen aller 
Fahrgäste (Durchfahrer, Umsteiger, Folgeanschlüsse). 
Es gibt die Zielsetzung, zukünftig in der Echtzeit-
Fahrplanauskunft nicht haltbare Anschlüsse nicht darzustellen, 
sodass für den Fahrgast der Status seiner Verbindung 
erkennbar ist.
Anregung ist 
teilweise bereits 
berücksichtigt.
Bereits heute werden – überwiegend in Zeiten dünner 
Taktungen – Anschlüsse technisch gesichert.  
Eine Weiterentwicklung der Anschlusssicherung erfolgt 
sukzessive unter Berücksichtigung der Interessen aller 
Fahrgäste (Durchfahrer, Umsteiger, Folgeanschlüsse). 
Es gibt die Zielsetzung, zukünftig in der Echtzeit-
Fahrplanauskunft nicht haltbare Anschlüsse nicht 
darzustellen, sodass für den Fahrgast der Status seiner 
Verbindung erkennbar ist.
Erledigt
169 Bei Stadtbahntrassen in Mittellage: LSA-
Vorrangschaltung für Fußgänger bei 
einfahrenden Bahnen.
Eine Programmierung der Lichtsignalanlagen (LSA) an 
Straßen mit Stadtbahntrassen in Mittellage derart, dass 
Fahrgäste die einfahrenden Bahnen rechtzeitig vom Kopf des 
Bahnsteigs her erreichen können, ist zu unterstützen.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastrukturumsetzu
ngsplanung.
Die Möglichkeiten der Verbesserung werden bei Neubau-, 
Umbau- oder Erneuerungsmaßnahmen und anstehenden 
Änderungen der Ampelsteuerung mitgeprüft und wenn 
technisch möglich vollzogen.
Erledigt
171 Aufzüge für den Fahrradtransport 
dimensionieren. Soweit möglich sollten 
Zugang und Abgang einer Aufzugkabine 
an sich gegenüber liegenden Seiten 
liegen (sogenannte Durchlader).
Die Ausführung von Aufzügen richtet sich in erster Linie nach 
den Bedürfnissen in ihrer Mobilität oder sensorisch 
eingeschränkter Menschen. 
Bei der Planung neuer Aufzüge sind Durchlader stets die erste 
Option.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastrukturumsetzu
ngsplanung.
Bei Neuplanungen von Aufzügen werden diese so 
dimensioniert, dass der Transport eines Fahrrads 
durchgeführt werden kann.
Bei der Planung neuer Aufzüge sind Durchlader stets die 
erste Option. Aufzugsnachrüstungen im Bestand 
unterliegen jedoch den örtlichen Gegebenheiten.
Erledigt
172 Für stark frequentierte Zu-/Abgänge mit 
Zweirichtungsrolltreppe den Einbau 
einer zweiten Rolltreppe prüfen.
Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer 
zweiten Rolltreppe ist einzelfallabhängig.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastrukturumsetzu
ngsplanung.
Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer 
zweiten Rolltreppe ist einzelfallabhängig und wird bei Um- 
oder Neubau mitgeprüft.
Erledigt
173 Haltestellen so anlegen, dass 
Stadtbahnen/Busse mit zunächst selber 
Fahrtrichtung am selben Bahnsteig 
abfahren.
Ist im Einzelfall zu prüfen. Für das erwähnte Beispiel Aachener 
Str./Gürtel befindet sich eine entsprechende Anpassung 
bereits in der Planung.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Infrastrukturumsetzu
ngsplanung.
Die Anlage der Haltestellen in der beschriebenen Form ist 
einzelfallabhängig und wird bei Um- oder Neubau 
mitgeprüft.
Erledigt
179 Zur besseren Lesbarkeit den 
schematischen Plan des 
Stadtbahnnetzes bzw. Busnetzes nach 
Möglichkeit vertikal anbringen.
Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist eine vertikale 
Anbringung des Streckennetzes nicht immer möglich.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Der Vorschlag wird berücksichtigt. Aufgrund fehlender 
vertikaler Freiflächen ist die Anzahl anzubringender 
Teilnetzgraphiken jedoch begrenzt (Vgl. lfd. Nr. 180).
Erledigt
180 In Stadtbahnen sind in ausreichender 
Zahl vertikal Teilnetzgraphiken 
(Reihenfolge der Haltestellen) 
anzubringen, so dass von jedem 
Sitzplatz aus jede Linie lesbar ist.
Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist die Anzahl 
anzubringender Teilnetzgraphiken begrenzt.
Es erfolgt eine 
kurzfristige Prüfung.
Der Vorschlag wird berücksichtigt. Aufgrund fehlender 
vertikaler Freiflächen ist die Anzahl anzubringender 
Teilnetzgraphiken jedoch begrenzt (Vgl. lfd. Nr. 179).
Erledigt
VCD Regionalverband Köln e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016
Seite 16

Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synopse zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017)
Lfd.
Nr.
Session-
Nummer
Maßnahmenvorschlag Erläuterung / Abwägung Vorschlag zur 
weiteren 
Behandlung
Sachstand Status zum 
Sachstand
Beschluss-
vorlage
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016
181 Stadtbahnwagen zukünftig mit 
Monitoren ausstatten, die neben 
nachfolgenden Haltestellen dort 
erreichbare Anschlüsse mit 
tatsächlicher Umsteigezeit (Echtzeit) 
anzeigen.
Die Möglichkeiten der Kundenkommunikation werden durch 
technische Innovationen immer vielfältiger. Um dieser 
Entwicklung Rechnung zu tragen, werden aktuell die 
technischen Konzepte auf Zukunftsfähigkeit geprüft. 
Dabei werden auch die hier formulierten Anforderungen für die 
Kundeninformation im Fahrzeug einbezogen und deren 
Realisierungsmöglichkeiten geprüft.
Berücksichtigung der 
Anforderungen wird 
kurzfristig geprüft.
Die Prüfung und Planung zum Einbau von Monitoren in 
Stadtbahnen ist abgeschlossen. Der Einbau von Monitoren 
wurde begonnen und wird sukzessive durchgeführt. In 
einem weiteren Schritt sollen dann auch 
Echtzeitanschlüsse eingepflegt werden.
Wird derzeit 
umgesetzt
Vgl. Sachstand
185 Den NVP hinsichtlich mittelfristig 
freiwerdender Kapazitäten (Nord-Süd-
Stadtbahn) konkreter ausgestalten. Für 
2017 angekündigte Ergebnisse der 
gutachterlichen Untersuchung 
bestehender Kapazitätsengpässe der 
Ost-West-Achse in NVP aufnehmen.
Freie Kapazitäten sind erst für 2022/23 zu erwarten; 
Ergänzende Planungen sind erst auf Grundlage neuer 
Nachfrageanalysen sinnvoll, die für den Verbundraum 
vorbereitet werden. 
Bis zur Beschlussfassung des NVP ist keine endgültige 
Entscheidung über die Umgestaltung der Ost-West-Achse zu 
erwarten.
Überprüfung im 
Rahmen der 
Stadtbahnplanungen.
In der ÖPNV-Roadmap wird die Entwicklung der im 3. 
Nahverkehrsplan aufgelisteten kurz- und mittelfristigen 
Stadtbahnmaßnahmen dargestellt.
Frei werdende Kapazitäten werden entsprechend der 
ÖPNV-Roadmap weiter eingeteilt.
Erledigt 0300/2021
189 Zusätzliche Leistungen an Samstagen 
(11 - 18 Uhr) im Bereich Chlodwigplatz, 
Rudolfplatz, Ebertplatz und 
Barbarossaplatz, Neumarkt, Ebertplatz 
in den NVP aufnehmen.
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird 
auch zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten 
Überprüfung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. 
Bestehende Engpässe werden auf Grundlage dieser 
Überprüfung durch gezielte Maßnahmen beseitigt. Ein Beispiel 
hierfür ist die erfolgte Taktverdichtung der Linie 1 an 
Wochenenden.
Anregung wird 
zurückgestellt, bis 
neuere Erkenntnisse 
vorliegen.
Einführung des 10-Minuten-Taktes bei allen Stadtbahnen 
sowie Angebotsverdichtung im Busbereich an Samstagen 
Erledigt
Dezember 2020
0705/2020
190 Ausweitung des 10-Minuten-Takts auf 
der Linie 16 in der HVZ von Wesseling 
bis Bonn und Verlängerung des 30-
Minuten-Takts der Linie 18 in der SVZ 
von Brühl bis Bonn als Zielvorstellung in 
den NVP aufnehmen.
Die Stadt Köln arbeitet in der AG „Zukunft Stadtbahn“ mit den 
benachbarten Aufgabenträgern und dem Rhein-Sieg-Kreis 
zusammen, um gemeinsame Lösungen für eine 
Weiterentwicklung des Angebots zu entwickeln.
Anregung wird in 
anderem Rahmen 
behandelt.
Taktverdichtungen der Linien 16 und 18 sind grundsätzlich 
von der Bestellung der zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger 
abhängig. Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema 
in fortlaufenden Abstimmungen.
Fahrten der Linie 16 wurden mittlerweile Mo - Fr zwischen 
6:30 - 9:30 Uhr und zwischen 15 - 19 Uhr über Wesseling 
hinaus verlängert (10-Minuten-Takt).
Zudem wurde auf der Linie 18 zwischenzeitlich täglich bis 
ca. 1 Uhr ein 30-Minuten-Takt bis Bonn eingerichtet. 
Diesem folgt am Wochenende ein neuer Nachtverkehr bis 
Bonn im 60-Minuten-Takt.
In Teilen 
umgesetzt; weitere 
Optimierungen in 
Abstimmung
Vgl. Sachstand
197 Zu Kapitel 8.8.3 Regionales 
Wasserbussystem: Gemäß 
Ratsbeschluss in Bonn sind vor 
weiteren Untersuchungen für 
Wasserbusse die Ergebnisse in Köln 
abzuwarten.
Die Stadt Bonn hat mitgeteilt, dass Untersuchungen im 
Rahmen der Fortschreibung des Bonner 
Verkehrsentwicklungsplans seinerzeit eine negative Bewertung 
für solche Überlegungen ergaben. Die Stadt Bonn möchte 
zunächst die Untersuchungen für ein Wasserbusliniensystem 
in Köln abwarten.
Die Machbarkeitsstudie für ein regionales 
Wasserbussystem wurde abgeschlossen. Auf Grundlage 
der Ergebnisse sollen nun die politischen Gremien über 
die weitere Umsetzung entscheiden. Die Ergebnisse 
stehen der Stadt Bonn digital über die städtischen 
Homepage zur Verfügung.
Erledigt 3512/2021
Pro Bahn Regionalverband Rhein-Sieg e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016
Stadt Bonn aus dem Schreiben vom 23.12.2016
VCD Regionalverband Köln e.V. aus dem Schreiben vom 29.12.2016
Seite 17

Mitteilung Ausschuss

3147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.01.2022 
 3428/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
 
3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln - Sachstandsbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus 
dem Beteiligungsverfahren 
Mit dem im Gesetz für den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) 
verankerten Auftrag zur Erstellung eines Nahverkehrsplans (NVP) richtet sich der Gesetzgeber in 
Nordrhein-Westfalen an die kommunalen Aufgabenträger. Für das Stadtgebiet von Köln wurden ent-
sprechende Aufstellungsverfahren in den Sitzungen des Rates der Stadt Köln am 18.12.1997 
(1. NVP), am 13.05.2004 (2. NVP) sowie am 11.07.2017 (3. NVP) abgeschlossen. 
 
Mit der Einbringung der Entwurfsfassung des 3. NVP wurden im Jahr 2016 zunächst die politischen 
Gremien der Stadt Köln beteiligt. Im Anschluss an diese Beteiligung wurden dann die benachbarten 
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sowie weitere Institutionen und Verbände um Stellung-
nahme gebeten. Die im Rahmen dieses zweistufigen Beteiligungsprozesses vorgebrachten Anregun-
gen, Hinweise und Bedenken wurden in einer Übersicht zum 3. NVP, der sogenannten „Synopse“, 
kommentiert dargestellt (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, dortige Anlage 2). 
 
Insgesamt wurden im Rahmen der Beteiligung ca. 200 Maßnahmenvorschläge eingebracht. Davon 
wurden ca. 50 % in den 3. NVP aufgenommen oder anderweitig berücksichtigt. Seit dem Ratsbe-
schluss vom 11.07.2017 konnten von den somit verbliebenen 94 Maßnahmenvorschlägen aus dieser 
Synopse bereits ca. 51 % erledigt werden. Andere sind in Bearbeitung oder wurden zurückgestellt. 
Hierzu gibt die Verwaltung nun einen Überblick über die aktuellen Sachstände. 
 
Die beigefügte Tabelle zeigt den jeweiligen Status der Maßnahmen, die über die Synopse mit dem

2 
 
3. NVP beschlossen wurden (vgl. Anlage). Die Synopse wurde – wie zuvor bereits erwähnt - um die 
Maßnahmenvorschläge bereinigt, die direkt in den 3. NVP eingeflossen sind, aus fachlichen Gründen 
darin nicht berücksichtigt oder anderweitig berücksichtigt wurden, da beispielweise die Zuständigkeit 
bei benachbarten kommunalen Aufgabenträgern liegt. Deshalb sind die laufenden Nummern in der 
ersten Spalte scheinbar nicht vollständig. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurden hier aber die 
Nummerierungen aus der NVP-Synopse beibehalten. 
 
Die Verwaltung wird diejenigen Maßnahmen, deren Status mit einer weiteren Prüfung beschrieben 
wurden, unaufgefordert im Arbeitsprogramm weiterführen und im dargestellten Kontext betrachten. 
 
 
Anlage 
Anlage zur Mitteilung 3428/2021 – Sachstandbericht zu den Maßnahmenvorschlägen aus der Synop-
se zum 3. NVP (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017) 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (10)

17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3428/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.01.2022
Erstellt
27.09.2021 15:36