AN/1237/2018
Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Anfrage nach § 4 (Bunt)
3966 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Ratsgruppe BUNT
An den Vorsitzenden
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
Herrn Bernd Petelkau
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.09.2018
AN/1237/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales 17.09.2018
Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Au s-
schusssitzung zu setzen:
Der Fall der Gießener Frauenärztin Dr. K. H., die sich wegen des mutmaßli chen Verstoßes
gegen das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, vor deutschen Gerichten ve r-
antworten muss, hat großes Aufsehen erregt. In verschiedenen Parteien und Parlamenten
werden gegenwärtig Möglichkeiten diskutiert, den entsprechenden Paragr aphen (§ 219a
StGB) abzuschaffen oder abzumildern, so dass ein neutrales Informationsangebot zu
Schwangerschaftsabbrüchen möglich wird.
Die Stadt Hamburg stellt seit einiger Zeit Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf
ihre offizielle Homepage.1 Sie informiert damit neutral und offiziell über die Möglichkeiten, die
Schwangere haben, wenn sie über einen medizinischen Abbruch ihrer Schwangerschaft
nachdenken. Damit springt sie den inkriminierten Ärzten und Ärztinnen, die momentan mit
einer Flut von Anz eigen zu kämpfen haben, zur Seite. Diese müssen nun nicht mehr auf
selbst verwalteten Homepages über das Angebot informieren und sich einer möglichen
Strafbarkeit aussetzen. Stattdessen tauchen sie auf einer offiziellen Liste neben den Ber a-
tungsstellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung auf. Kommunen geraten nicht in G e-
fahr, gegen § 219a StGB zu verstoßen, weil kein eigenes kommerzielles Interesse unterstellt
werden kann. Es sei noch mal festgehalten, dass es nicht um Werbung für einen Schwa n-
gerschaftsabbruch oder gegen ihn geht. Es sollen nur leicht auffindbare und vollständige
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von Seiten einer verlässlichen Stelle zur Ver-
fügung gestellt werden.
1 http://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/
- 2 -
Die Betroffenen befinden sich in einer sehr konfliktträchtige n Situation, in der es keine einf a-
chen Entscheidungen gibt. Die Stadt Köln nennt bereits heute auf ihrer Homepage die städt i-
sche Beratungsstelle für Familienplanung, die auch Informationen über Unterstützungslei s-
tungen für werdende Mütter, etwa durch die B undesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des
ungeborenen Lebens“, bereithält. Ebenso finden sich auf der Homepage Informationen s o-
wohl über weltlich als auch über kirchlich orientierte Beratungsstellen zur Schwangerschaft s-
konfliktberatung. Dies ist zu begrü ßen, denn es ist wichtig, dass den Betroffenen in dieser
schwierigen Situation alle erforderlichen Informationen in differenzierter Form zur Verfügung
gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das städtische Informationsangebot
weiter ausgebaut werden kann.
1. Ist es in Köln möglich, in Anlehnung an das Vorgehen in Hamburg auf der städtischen
Internetseite weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und eine Liste der
Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche in Köln durchführen, bereitzustellen?
2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: Bis wann kann dies erfolgen?
3. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Was sind die Gründe, die gegen ein Inform a-
tionsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Internetseite spr e-
chen?
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher der Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1237/2018
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Parteilos)
- Datum
- 05.09.2018
- Erstellt
- 05.09.2018 13:06