mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website

Gem. Anfrage nach § 4 (Parteilos) AN/1237/2018 vom 05.09.2018

Stand: Am 17.09.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Gem. Anfrage nach § 4 (Bunt)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Anfrage nach § 4 (Bunt)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.09.2018 AN/1237/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Au s- schusssitzung zu setzen: Der Fall der Gießener Frauenärztin Dr. K. H., die sich wegen des mutmaßli chen Verstoßes gegen das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, vor deutschen Gerichten ve r- antworten muss, hat großes Aufsehen erregt. In verschiedenen Parteien und Parlamenten werden gegenwärtig Möglichkeiten diskutiert, den entsprechenden Paragr aphen (§ 219a StGB) abzuschaffen oder abzumildern, so dass ein neutrales Informationsangebot zu Schwangerschaftsabbrüchen möglich wird. Die Stadt Hamburg stellt seit einiger Zeit Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf ihre offizielle Homepage.1 Sie informiert damit neutral und offiziell über die Möglichkeiten, die Schwangere haben, wenn sie über einen medizinischen Abbruch ihrer Schwangerschaft nachdenken. Damit springt sie den inkriminierten Ärzten und Ärztinnen, die momentan mit einer Flut von Anz eigen zu kämpfen haben, zur Seite. Diese müssen nun nicht mehr auf selbst verwalteten Homepages über das Angebot informieren und sich einer möglichen Strafbarkeit aussetzen. Stattdessen tauchen sie auf einer offiziellen Liste neben den Ber a- tungsstellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung auf. Kommunen geraten nicht in G e- fahr, gegen § 219a StGB zu verstoßen, weil kein eigenes kommerzielles Interesse unterstellt werden kann. Es sei noch mal festgehalten, dass es nicht um Werbung für einen Schwa n- gerschaftsabbruch oder gegen ihn geht. Es sollen nur leicht auffindbare und vollständige Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von Seiten einer verlässlichen Stelle zur Ver- fügung gestellt werden. 1 http://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/ - 2 - Die Betroffenen befinden sich in einer sehr konfliktträchtige n Situation, in der es keine einf a- chen Entscheidungen gibt. Die Stadt Köln nennt bereits heute auf ihrer Homepage die städt i- sche Beratungsstelle für Familienplanung, die auch Informationen über Unterstützungslei s- tungen für werdende Mütter, etwa durch die B undesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, bereithält. Ebenso finden sich auf der Homepage Informationen s o- wohl über weltlich als auch über kirchlich orientierte Beratungsstellen zur Schwangerschaft s- konfliktberatung. Dies ist zu begrü ßen, denn es ist wichtig, dass den Betroffenen in dieser schwierigen Situation alle erforderlichen Informationen in differenzierter Form zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das städtische Informationsangebot weiter ausgebaut werden kann. 1. Ist es in Köln möglich, in Anlehnung an das Vorgehen in Hamburg auf der städtischen Internetseite weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und eine Liste der Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche in Köln durchführen, bereitzustellen? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: Bis wann kann dies erfolgen? 3. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Was sind die Gründe, die gegen ein Inform a- tionsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Internetseite spr e- chen? gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher der Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz