Mandari Insight

AN/1237/2018

Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website

Gem. Anfrage nach § 4 (Parteilos) 05.09.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.09.2018, TOP 6.4

Gem. Anfrage nach § 4 (Bunt)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Anfrage nach § 4 (Bunt)

3966 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.09.2018 
 
AN/1237/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 17.09.2018 
 
Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Au s-
schusssitzung zu setzen: 
 
Der Fall der Gießener Frauenärztin Dr. K. H., die sich wegen des mutmaßli chen Verstoßes 
gegen das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, vor deutschen Gerichten ve r-
antworten muss, hat großes Aufsehen erregt. In verschiedenen Parteien und Parlamenten 
werden gegenwärtig Möglichkeiten diskutiert, den entsprechenden Paragr aphen (§ 219a 
StGB) abzuschaffen oder abzumildern, so dass ein neutrales Informationsangebot zu 
Schwangerschaftsabbrüchen möglich wird. 
 
Die Stadt Hamburg stellt seit einiger Zeit Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf 
ihre offizielle Homepage.1 Sie informiert damit neutral und offiziell über die Möglichkeiten, die 
Schwangere haben, wenn sie über einen medizinischen Abbruch ihrer Schwangerschaft 
nachdenken. Damit springt sie den inkriminierten Ärzten und Ärztinnen, die momentan mit 
einer Flut von Anz eigen zu kämpfen haben, zur Seite. Diese müssen nun nicht mehr auf 
selbst verwalteten Homepages über das Angebot informieren und sich einer möglichen 
Strafbarkeit aussetzen. Stattdessen tauchen sie auf einer offiziellen Liste neben den Ber a-
tungsstellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung auf. Kommunen geraten nicht in G e-
fahr, gegen § 219a StGB zu verstoßen, weil kein eigenes kommerzielles Interesse unterstellt 
werden kann. Es sei noch mal festgehalten, dass es nicht um Werbung für einen Schwa n-
gerschaftsabbruch oder gegen ihn geht. Es sollen nur leicht auffindbare und vollständige 
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von Seiten einer verlässlichen Stelle zur Ver-
fügung gestellt werden.  
 
                                                 
1  http://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/

- 2 - 
 
Die Betroffenen befinden sich in einer sehr konfliktträchtige n Situation, in der es keine einf a-
chen Entscheidungen gibt. Die Stadt Köln nennt bereits heute auf ihrer Homepage die städt i-
sche Beratungsstelle für Familienplanung, die auch Informationen über Unterstützungslei s-
tungen für werdende Mütter, etwa durch die B undesstiftung „Mutter und Kind  – Schutz des 
ungeborenen Lebens“, bereithält. Ebenso finden sich auf der Homepage Informationen s o-
wohl über weltlich als auch über kirchlich orientierte Beratungsstellen zur Schwangerschaft s-
konfliktberatung. Dies ist zu begrü ßen, denn es ist wichtig, dass den Betroffenen in dieser 
schwierigen Situation alle erforderlichen Informationen in differenzierter Form zur Verfügung 
gestellt werden.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das städtische Informationsangebot 
weiter ausgebaut werden kann. 
 
1. Ist es in Köln möglich, in Anlehnung an das Vorgehen in Hamburg auf der städtischen 
Internetseite weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und eine Liste der 
Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche in Köln durchführen, bereitzustellen?  
 
2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: Bis wann kann dies erfolgen? 
 
3. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Was sind die Gründe, die gegen ein Inform a-
tionsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Internetseite spr e-
chen? 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke     gez. Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin    Sprecher der Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1237/2018
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Parteilos)
Datum
05.09.2018
Erstellt
05.09.2018 13:06