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AN/0687/2026

Ertüchtigung der Geländer der Brücke über die Innere Kanalstraße im Lentpark, Antrag B90/Die Grünen

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 24.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026, TOP 5.2.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3856 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
  
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0687/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
 
Ertüchtigung der Geländer der Brücke über die Innere Kanalstraße im Lentpark, 
Antrag B90/Die Grünen 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt zu setzen: 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die gefährlich niedrigen und nicht dem Regel-
werk entsprechenden Geländer der Brücke über die Innere Kanalstraße am Lentpark kurz-
fristig zu ertüchtigen und sie wieder für den Radverkehr freizugeben. 
 
Begründung 
 
Diese Brücke, ist eine vom Fuß- und Fahrradverkehr stark genutzte Verbindung der Stadtbe-
zirke Nippes und Innenstadt. Aufgrund des zu niedrigen Geländers ist sie für den Radverkehr 
gesperrt, obwohl sie zudem ausgewiesener Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW ist. 
Diese Geländer müssen jetzt dringend, gemäß den Vorgaben, auf eine Höhe von mindes-
tens 1,30 Meter erhöht werden. [1, 2] 
 
Auch weil Lastenräder wie E-Räder sich aufgrund der Steigung/des Gefälles kaum über die 
Brücke schieben lassen, appellieren wir dringend an die Verwaltung, hier nicht erst zu rea-
gieren, wenn etwas passiert ist. So kam es in Düsseldorf 2023 zu einem gravierenden Unfall, 
bei dem ein Radfahrer an einem zu niedrigen Brückengeländer sieben Meter tief stürzte. In 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Reinhold Goss  
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold.Goss@stadt -koeln.de 
Karin Roggenbrodt  
stellv. Fraktionsvorsitzende  
Karin.Roggenbrodt@stadt -
koeln.de

der Folge nahm laut Zeitungsberichten die Stadtsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Mit-
arbeiter der Verwaltung wegen fahrlässiger Körperverletzung auf; die Stadt reagiert mit einer 
provisorischen Geländerhöhung. [3]. 
 
Ein Radfahrverbot ist aus all diesen Gründen kein den Lebensrealitäten angemessenes Mit-
tel der Gefahrenabwehr. 
 
Als erste mögliche Maßnahme eignet sich gegebenenfalls das gleiche Provisorium aus „Dop-
pelstabmatten“, mit denen die Stadt Düsseldorf bereits 2020 begann, dreizehn ihrer Fuß- 
und Radbrücken übergangsweise zu ertüchtigen. [4] 
 
Quellen 
 
[1] „Überführungen, die vom Fußgänger- und Radverkehr gemeinsam genutzt werden, sind 
mindestens 4,00 m breit. Wegen des hochliegenden Schwerpunktes von Radfahrern sollte 
die Geländerhöhe überall dort, wo diese dicht am Geländer entlang fahren, 1,30 m betragen. 
Bei Gefälle oder in Verbindung mit Richtungsänderungen beim Fahren kann ein höheres Ge-
länder nötig werden.“ aus: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), 2010 
 
[2] Gleichlautend hierzu die ZTV-ING (Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieur-
bauten) auf Seite 8 des Teils 1 im Abschnitt 2. Stand: Oktober 2017. Veröffentlicht von der 
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (bast): 
https://www.bast.de/DE/Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbau/Archiv/ZTV-ING-2018-
10.pdf 
 
[3] „Ermittlungen gegen Stadt-Mitarbeiter nach Fahrradunfall auf Heuss-Brücke“, Rheinische 
Post vom 24. April 2023: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/verkehr/duesseldorf-
radler-stuerzt-7-meter-tief-von-bruecke-ermittlungen-gegen-stadt-mitarbeiter_aid-89144095 
 
[4] Provisorische Geländererhöhung an Brücken, Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf vom 
17. April 2020: https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/pro-
visorische-gelaendererhoehung-an-bruecken 
 
 
 
Reinhold Goss Karin Roggenbrodt 
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Innere Kanalstraße
  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0687/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
24.04.2026
Erstellt
24.04.2026 08:41