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V/0600/2018

Sanierungen auf der Tennisanlage des Tennisclub Handorf e. V., hier: Zuschüsse aus dem Sportetat

Vorlagen 18.07.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 05.09.2018, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

7531 Zeichen

V/0600/2018 
V/0600/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sanierungen auf der Tennisanlage des Tennisclub Handorf e. V. 
hier: Zuschüsse aus dem Sportetat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   05.09.2018 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss bewilligt folgende Sportförderung:  
 
1.1 Der Sportausschuss der Stadt Münster bewilligt dem Tennisclub Handorf e. V. aufgrund seines 
Antrages vom 23.02.2017 zum förderfähigen Aufwand für die Grundsanierung seiner acht Te n-
nisplätze und die Sanierung der Duschen und der Bodenfliesen in seinem Clubhaus einen Bau-
kostenzuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Baukosten und maximal 80.000 €. 
 
1.2 Der Sportausschuss der Stadt Münster bewilligt dem Tennisclub Handorf e. V. im Zusamme n-
hang mit der Zuschussbewilligung der Ziffer 1.1 eine Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte 
in der Vereinsarbeit in Höhe von maximal 5.000 €. 
 
2.  Die Stadt Münster beabsichtigt  weiterhin, die gem äß Beschlussvorschlag Ziffer 1. geförderte 
Sportstätte im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auch nach der Sanierung nach den einschlä-
gigen politischen Beschlüssen mit Betriebskostenzuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 
 
3. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer 1. bewilligten Zuschüsse dem TC Ha n-
dorf e. V. fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsja hr 2018 hinaus, 
nach Vereinsanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. 
 
4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge mit dem 
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
31.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0600/2018 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 
2018 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, 
Sportanlagen und -
stätten 
 
2018 
  
Zeile 15 Transferaufwendun-
gen 
80.000 Baukostenzuschuss 
5.000 Zuschuss zu sozial-
integrativen Vereinsschwer-
punkten 
 
 
 
Begründung: 
 
Vereinsgeschichte 
 
Der Tennisclub Handorf e. V. besteht seit dem Jahr 1990. Bereits zwei Jahre später wurden die ers-
ten sechs Tennisplätze eröffnet und im darauffolgenden Jahr zwei weitere erbaut. Im Jahr 1995 konn-
te das vereinseigene Clubhaus auf der vereinseigenen Sportanlage eröffnet werden. 
 
Derzeit besteht der Verein aus 405 Mitgliedern, von denen 146  Jugendliche (das entspricht einer Ju-
gendquote von 36,05 %)  sind. Im Jahr 2018 starten 13 Mannschaften (im Erwachsenenbereich) in 
verschiedenen Wettbewerben, davon zwei im Breitensport.  Darüber hinaus wurden für die Wettb e-
werbssaison 2018 zusätzlich 5 Jugendmannschaften angemeldet.  Trotz des ausgebauten schul i-
schen Umfeldes konnten zusätzlich fünf Jugendmannschaften in die Tennissaison starten. 
 
Notwendigkeit der Maßnahme 
 
Der Tennisclub Handorf e. V. hat am 23.02.2017 einen Baukostenzuschuss für die Grundsanierung 
der acht bestehenden Tennisplätze und die Sanierung der Duschen und Bodenfliesen im Clubhaus 
gestellt. Nach mehr als 25 Jahren sind die oberen Schichten der Plätze so sehr verdichtet/verhärtet, 
dass ein Abfluss des Wassers nicht mehr angemes sen sichergestellt werden kann. Darüber hinaus 
hat sich die Schadensanfälligkeit und der Pflegeaufwand in besonderem Maße erhöht. Eine Grun d-
sanierung der Tennisplätze, bei der die oberen Schichten ausgetauscht und fachmännisch neu au f-
gebaut werden, ist dringend notwendig. 
 
Im Sanitärbereich des Clubhauses ist es zu Schimmelbefall gekommen, sodass hier ebenfalls eine 
Sanierung notwendig ist. Darüber hinaus müssen die Bodenfliesen im Sanitärbereich, im Flur und im 
Clubraum saniert werden, indem sie mit einer neuen dünnen Fliesenschicht überklebt werden. Die 
derzeitigen Fliesen weisen Risse und Absenkungen auf. Dies stellt eine Verletzungsgefahr dar. 
 
Verfahren 
 
Der Tenn isclub Handorf e. V. stellte am 23.02.2017  einen Förderantrag für die geplante Bauma ß-
nahme, die die Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie frühestens zur Zuschussvergabe 2018 
bewilligen kann. Die Sportverwaltung prüfte den Antrag umfassend in Hinblick auf die Sportförde r-
richtlinie. Die Verwaltung bewertete die vorgestellten und sachbezogene n Aufwendungen,  die Ve r-

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V/0600/2018 
einsgrundlagen und die geplante Baumaßnahme und prüfte diese auf Notwendigkeit, Dringlichkeit 
und Nachhaltigkeit. Insgesamt weist der Tennisclub Handorf e. V. alle für die Sportförderung erforder-
lichen Parameter nach.  
 
Beschlüsse z ur kommunalen Sportförderung für investive Vereinsvorhaben fasste der Sportau s-
schuss am 12.06.2018. Wegen der laufenden Antragsprüfung konnte die Verwaltung keine B e-
schlussvorschläge zum Vereinsantrag des TC Handorf e. V. bis zu dieser Sitzung unterbreiten . Die 
nächste turnusgemäße politische Beschlussfassung zur Baukostenförderung ist voraussichtlich im 
Sommer 2019. Die vom Verein durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen möchte der TC Handorf 
e. V. so schnell wie möglich durchführen, um für die Tennissaison 20 19 – insbesondere im Bereich 
der Sanitäreinrichtungen – voll funktionierende Einrichtungen seinen Mitgliedern zur Verfügung zu 
stellen.  
 
Der Tennisclub Handorf  e. V. soll mit der Bewilligung der Stadt Münster über die Sportförderung F i-
nanzierungssicherheit erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, den anerkannten Aufwand mit 50 %, aber 
maximal 80.000,00 € zu fördern. Welchen Zuschuss der Verein nach Bauende erhält, hängt davon 
ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Abrechnung anerkennt. Ggf. legt sie nach 
der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss b e-
schloss. Belegt der Tennisclub Handorf e. V. unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die 
Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung.  
 
Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 
 
Wenn die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen aus dem Sportetat fördert, unte r-
stützt sie auch die nachgewiesenen sozial -integrativen Schwerpunkte in der Vereins arbeit. Für ihre 
förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für 
 
• Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung  = 2 – 6 Prozentpunkte, 
• Angebote für besondere Gruppen im Sport  = 1 – 5 Prozentpunkte, 
• Kursangebote      = 1 – 3 Prozentpunkte 
 
erhalten. Je Antrag für eine geförderte Baumaßnahme sind bis zu maximal 14 Prozentpunkte mö g-
lich. Der Höchstzuschuss beträgt 5.000,00 €.  
 
Der Tennisclub Handorf e. V. führt verschiedene sozial -integrative Angebote durch. Insgesamt ergibt 
sich aus diesen Angaben eine Förderung in Höhe von 5 Prozentpunkten, von denen 2 aus Schulk o-
operationen und 3 aus Angeboten für Vereinsfremde resultieren.  
 
Die vorgeschlagene Förderung sozial -integrativer Vereinsschwerpunkte ergibt sich aus dem Verhält-
nis der Prozentpunkte zur förderfähigen Bausumme. Der Zuschuss für die sozial -integrativen Ve r-
einsschwerpunkte vom Tennisclub Handorf e. V. liegt bei 8.000 € (=5 Prozentpunkte x 160.000  € 
Baukosten ./.100). Die Sportverwaltung schlägt wegen der Förd erobergrenze vor,  5.000 € zu bewilli-
gen. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage A zur V/0600/2018

Anlage A

1591 Zeichen

Anlage A zur V/0600/2018 
Kurzüberblick 
Zur Förderung von Sanierungen auf der Tennisanlage des Tennisclub Handorf e. V. beschließt 
der Sportausschuss den beantragten Baukostenzuschuss und den Zuschuss zur Förderung sozi-
al-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung der Zuschüsse für den Tennisclub Handorf e. V. trägt die Stadt Münster 
dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das 
ehrenamtliche Engagement des Mitgliedsvereins des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen 
Wechselwirkungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer 
Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
Die Beschlussvorschläge der Verwaltung beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Die Höhe der bewil-
ligten Zuschüsse hängt von dem vorgestellten Vereinsaufwand ab. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (2)

30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0600/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37