V/0600/2018
Sanierungen auf der Tennisanlage des Tennisclub Handorf e. V., hier: Zuschüsse aus dem Sportetat
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Beschlussvorlage
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V/0600/2018 V/0600/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sanierungen auf der Tennisanlage des Tennisclub Handorf e. V. hier: Zuschüsse aus dem Sportetat Beratungsfolge 30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.09.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss bewilligt folgende Sportförderung: 1.1 Der Sportausschuss der Stadt Münster bewilligt dem Tennisclub Handorf e. V. aufgrund seines Antrages vom 23.02.2017 zum förderfähigen Aufwand für die Grundsanierung seiner acht Te n- nisplätze und die Sanierung der Duschen und der Bodenfliesen in seinem Clubhaus einen Bau- kostenzuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Baukosten und maximal 80.000 €. 1.2 Der Sportausschuss der Stadt Münster bewilligt dem Tennisclub Handorf e. V. im Zusamme n- hang mit der Zuschussbewilligung der Ziffer 1.1 eine Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit in Höhe von maximal 5.000 €. 2. Die Stadt Münster beabsichtigt weiterhin, die gem äß Beschlussvorschlag Ziffer 1. geförderte Sportstätte im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auch nach der Sanierung nach den einschlä- gigen politischen Beschlüssen mit Betriebskostenzuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 3. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer 1. bewilligten Zuschüsse dem TC Ha n- dorf e. V. fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsja hr 2018 hinaus, nach Vereinsanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. 4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Beschlussvorschläge mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. Sportamt 31.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0600/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten 2018 Zeile 15 Transferaufwendun- gen 80.000 Baukostenzuschuss 5.000 Zuschuss zu sozial- integrativen Vereinsschwer- punkten Begründung: Vereinsgeschichte Der Tennisclub Handorf e. V. besteht seit dem Jahr 1990. Bereits zwei Jahre später wurden die ers- ten sechs Tennisplätze eröffnet und im darauffolgenden Jahr zwei weitere erbaut. Im Jahr 1995 konn- te das vereinseigene Clubhaus auf der vereinseigenen Sportanlage eröffnet werden. Derzeit besteht der Verein aus 405 Mitgliedern, von denen 146 Jugendliche (das entspricht einer Ju- gendquote von 36,05 %) sind. Im Jahr 2018 starten 13 Mannschaften (im Erwachsenenbereich) in verschiedenen Wettbewerben, davon zwei im Breitensport. Darüber hinaus wurden für die Wettb e- werbssaison 2018 zusätzlich 5 Jugendmannschaften angemeldet. Trotz des ausgebauten schul i- schen Umfeldes konnten zusätzlich fünf Jugendmannschaften in die Tennissaison starten. Notwendigkeit der Maßnahme Der Tennisclub Handorf e. V. hat am 23.02.2017 einen Baukostenzuschuss für die Grundsanierung der acht bestehenden Tennisplätze und die Sanierung der Duschen und Bodenfliesen im Clubhaus gestellt. Nach mehr als 25 Jahren sind die oberen Schichten der Plätze so sehr verdichtet/verhärtet, dass ein Abfluss des Wassers nicht mehr angemes sen sichergestellt werden kann. Darüber hinaus hat sich die Schadensanfälligkeit und der Pflegeaufwand in besonderem Maße erhöht. Eine Grun d- sanierung der Tennisplätze, bei der die oberen Schichten ausgetauscht und fachmännisch neu au f- gebaut werden, ist dringend notwendig. Im Sanitärbereich des Clubhauses ist es zu Schimmelbefall gekommen, sodass hier ebenfalls eine Sanierung notwendig ist. Darüber hinaus müssen die Bodenfliesen im Sanitärbereich, im Flur und im Clubraum saniert werden, indem sie mit einer neuen dünnen Fliesenschicht überklebt werden. Die derzeitigen Fliesen weisen Risse und Absenkungen auf. Dies stellt eine Verletzungsgefahr dar. Verfahren Der Tenn isclub Handorf e. V. stellte am 23.02.2017 einen Förderantrag für die geplante Bauma ß- nahme, die die Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie frühestens zur Zuschussvergabe 2018 bewilligen kann. Die Sportverwaltung prüfte den Antrag umfassend in Hinblick auf die Sportförde r- richtlinie. Die Verwaltung bewertete die vorgestellten und sachbezogene n Aufwendungen, die Ve r- - 3 - V/0600/2018 einsgrundlagen und die geplante Baumaßnahme und prüfte diese auf Notwendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit. Insgesamt weist der Tennisclub Handorf e. V. alle für die Sportförderung erforder- lichen Parameter nach. Beschlüsse z ur kommunalen Sportförderung für investive Vereinsvorhaben fasste der Sportau s- schuss am 12.06.2018. Wegen der laufenden Antragsprüfung konnte die Verwaltung keine B e- schlussvorschläge zum Vereinsantrag des TC Handorf e. V. bis zu dieser Sitzung unterbreiten . Die nächste turnusgemäße politische Beschlussfassung zur Baukostenförderung ist voraussichtlich im Sommer 2019. Die vom Verein durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen möchte der TC Handorf e. V. so schnell wie möglich durchführen, um für die Tennissaison 20 19 – insbesondere im Bereich der Sanitäreinrichtungen – voll funktionierende Einrichtungen seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Der Tennisclub Handorf e. V. soll mit der Bewilligung der Stadt Münster über die Sportförderung F i- nanzierungssicherheit erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, den anerkannten Aufwand mit 50 %, aber maximal 80.000,00 € zu fördern. Welchen Zuschuss der Verein nach Bauende erhält, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Abrechnung anerkennt. Ggf. legt sie nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss b e- schloss. Belegt der Tennisclub Handorf e. V. unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Wenn die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen aus dem Sportetat fördert, unte r- stützt sie auch die nachgewiesenen sozial -integrativen Schwerpunkte in der Vereins arbeit. Für ihre förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Sportvereine für • Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung = 2 – 6 Prozentpunkte, • Angebote für besondere Gruppen im Sport = 1 – 5 Prozentpunkte, • Kursangebote = 1 – 3 Prozentpunkte erhalten. Je Antrag für eine geförderte Baumaßnahme sind bis zu maximal 14 Prozentpunkte mö g- lich. Der Höchstzuschuss beträgt 5.000,00 €. Der Tennisclub Handorf e. V. führt verschiedene sozial -integrative Angebote durch. Insgesamt ergibt sich aus diesen Angaben eine Förderung in Höhe von 5 Prozentpunkten, von denen 2 aus Schulk o- operationen und 3 aus Angeboten für Vereinsfremde resultieren. Die vorgeschlagene Förderung sozial -integrativer Vereinsschwerpunkte ergibt sich aus dem Verhält- nis der Prozentpunkte zur förderfähigen Bausumme. Der Zuschuss für die sozial -integrativen Ve r- einsschwerpunkte vom Tennisclub Handorf e. V. liegt bei 8.000 € (=5 Prozentpunkte x 160.000 € Baukosten ./.100). Die Sportverwaltung schlägt wegen der Förd erobergrenze vor, 5.000 € zu bewilli- gen. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage A zur V/0600/2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0600/2018 Kurzüberblick Zur Förderung von Sanierungen auf der Tennisanlage des Tennisclub Handorf e. V. beschließt der Sportausschuss den beantragten Baukostenzuschuss und den Zuschuss zur Förderung sozi- al-integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung der Zuschüsse für den Tennisclub Handorf e. V. trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement des Mitgliedsvereins des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselwirkungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Beschlussvorschläge der Verwaltung beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Die Höhe der bewil- ligten Zuschüsse hängt von dem vorgestellten Vereinsaufwand ab. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0600/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37