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V/0123/2005

1. Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen

Vorlage 18.02.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 12.1

Anlage 4 zur Ratsvorlage V/0123/2005

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Ansehen

Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0123/2005

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Anlage 5 zur Ratsvorlage V/0123/2005

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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0123/2005

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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0123/2005

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5 zur Ratsvorlage V/0123/2005

2110 Zeichen

CDU-Fraktion Antrag Nr. A-Ri0C0 1/2005
im Rat der Stadt Münster vom 21.01.2005

Anlage 5 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2005

EDIA.

21. Januar 2005 bm

Antrag an.den Rat
Taxi-Qualität sichern und verbessern

Die Verwaltung wird beauftragt,

« eine Taxiordnung für die Stadt Münster mit dem Ziel der Sicherung und Verbesse-
rung der Beförderungsqualität unter Berücksichtigung folgender Qualitätskriterien:

- Sauberkeit und technischer Zustand der Taxen
- Servicevorgaben für die Fahrer und
- die einzuhaltende Ordnung an den Taxiständen;

zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Der Antrag zielt mit zwei Komponenten auf die Sicherung und Verbesserung der Leistungs-
fähigkeit des münsterschen Taxengewerbes. Mit der bisher noch nicht vorhandenen Taxi-
ordnung sollen für alle Unternehmer und Fahrer - auch die nicht organisierten - konkrete und
überprüfbare Qualitätskriterien geschaffen werden.

Der gegenüber der Politik dargelegte Wunsch der Taxizentrale Münster e.G. nach einer Ta-
rifanpassung, der zwischenzeitlich auch durch einen entsprechenden Antrag an die Verwal-
tung konkretisiert worden ist, kann dann im Sinne der Antragstellung aufgegriffen werden.
Nach der letzten Tarifanpassung im Jahre 2000 ist es zweckmäfig, eine moderate Tarifan-
Passung zur Deckung des Mehraufwandes (höhere Unterhaltungskosten, gestiegene Perso-
nalkosten, Qualitätsmanagement) durchzuführen und hierdurch auch die Investitionsbereit-
schaft und Wirtschaftlichkeit des Gewerbes zu verbessern.

gez.
H.-Dieter Sellenriek

Frank Baumann Carmen Greefrath Andreas Nicklas
Sybille Benning Eleonore Heyne Robert Otte

Georg Berding Manfred Holtschulte Karin Reismann
Heinz-Georg Buddenbäumer Rolf Klein Josef Rickfelder
Elfriede Dalla Riva-Hanning Karl Kleine-Wilke Ursula Schaffstein
Edgar Drüge Marliese Kosmider Günter Schulze Blasum
Dr. Dietmar Erber Franz-Pius Graf von Merveldt Barbara Stober
Markus Funk Dieter Maager Stefan Weber
Magdalene Gefroi Josef Messing Helga Welker

Christian Gramm Ursula Möllers Simone Wendland

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Fraktinnenaerhäfeetalle

Beschlussvorlage

12734 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen 
2. Taxiordnung 
3. Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0001/2005 vom 21.01.2005 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Müns-
ter zugelassenen Taxen (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Die Taxiordnung für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen (Anlage 2) wird beschlos-
sen. 
 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0001/2005 vom 21.01.2005 (Anlage 5) ist damit erledigt.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Taxitarife 
 
Der Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V., vertre ten durch die Taxi-Zentrale Münster e.G. als 
Geschäftsstelle, hat am 09.11.2004 und 03.12.2004 die Erhöhung der Münsteraner Taxitarife be-
antragt. Die Festsetzung folgender Tarifpositionen und Beträge wurde angeregt: 
 
... 
Vorlagen-Nr.: 
V/0123/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Gunsthövel 
Ruf: 
492 3266 
E-Mail: 
GunsthoeA@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie 
an Sonn- und Feiertagen 
Grundbetrag 2,30 €     Grundbetrag 2,40 € 
1. bis 4. km 1,40 €/km  1. bis 4. km 1,50 €/km 
5. bis 12. km 1,15 €/km  5. bis 12. km 1,25 €/km 
ab 13. km 1,40 €/km  ab 13. km 1,50 €/km 
     
Wartezeitgebühr 19,00 €/Stunde 
zusätzlicher Grundbetrag bei mehr als vier Fahrgästen im Großraumtaxi 3,50 € 
zusätzlicher Grundbetrag für die Mitnahme eines Fahrrades 2,50 € 
 
Für eine durchschnittliche 5-Kilometer-Tour soll der zurzeit gültige Tagtarif um 9 % (von 8,30  € auf 
9,05 €) sowie der Nacht-, Sonn- und Feiertagtarif um 12,2 % (von 8,60 € auf 9,65 €) angehoben 
werden. Begründet wurde der Antrag mit den in den vergangenen vier Jahren drastisch gestiege-
nen Betriebskosten im Taxengewerbe. Insbesondere die Kraftstoffpreise wurden regelmäßig und 
massiv um insgesamt ca. 50 % erhöht. Die Tarifanhebung soll zur Entspannung der schlechten 
wirtschaftlichen Lage des Gewerbes beitragen. 
 
Die Genehmigungsbehörde hat nach § 51 Absatz 3 in Verbindung mit § 39 Absatz 2 des Perso-
nenbeförderungsgesetzes die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie un-
ter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung 
und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind 
sowie mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl in Einklang stehen.   
 
1.1 
 
Die Taxitarife wurden zuletzt zum 13.10.2000 um 14,3 % (Tagtarif) und 9,1 % (Nacht-, Sonn- und  
Feiertagtarif) erhöht (öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 791/2000). Seit der Anpassung 
zur Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel am 01.01.2002 sind folgende Beträge 
gültig: 
 
 
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie 
an Sonn- und Feiertagen 
Grundbetrag 2,05 €     Grundbetrag 2,15 € 
1. km                          1,50 €  1. km             1,65 € 
2. bis 4. km 1,30 €/km  2. bis 4. km 1,30 €/km 
5. bis 12. km 0,85 €/km  5. bis 12. km 0,90 €/km 
ab 13. km 1,30 €/km  ab 13. km 1,30 €/km 
     
Wartezeitgebühr (verkehrsbedingt = bis 5 Minuten) 12,00 €/Stunde 
Wartezeitgebühr (kundenbedingt = ab 5 Minuten) 16,85 €/Stunde 
zusätzlicher Grundbetrag bei mehr als vier Fahrgästen im Großraumtaxi 3,05 € 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens war im Jahr 2000 auf Initiative 
der in Münster ansässigen Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) und des Verban-
des des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. eine umfang-
reiche Diskussion über die Struktur der Münsteraner Taxitarife entstanden. Insbesondere die Ver-
günstigung für die Streckenkilometer fünf bis zwölf (Tarifstufe 3) gegenüber den vor- und nachge-
schalteten Stufen wurde als betriebswirtschaftlich kritisch betrachtet. Von allen Beteiligten wurde 
vereinbart, auf eine Vereinfachung der Tarifstruktur hinzuwirken. Eine erneute Tariferhöhung sollte 
zunächst in der Tarifstufe 3 realisiert werden. Diese Maßgabe wurde im Herbst 2001 bestätigt (öf-
fentliche Berichtsvorlage an den Rat Nr. 1239/2001). 
 
 
...

- 3 - 
Die Taxi-Zentrale hat diese Vorgaben bei dem vorliegenden Antrag berücksichtigt. Die bisherige 
Ermäßigung in der Tarifstufe 3 in Höhe von 45 Cent/Kilometer im Tagtarif und 40 Cent/Kilometer 
im Nacht-, Sonn- und Feiertagtarif wird auf jeweils 25 Cent reduziert. Dadurch verlieren die Fahr-
gäste in diesem Entfernungsbereich einen erheblichen Teil der bisherigen, von den Unternehmern 
nicht mehr finanzierbaren Vergünstigung. Die Festsetzung einheitlicher Entgelte für sämtliche 
Streckenkilometer erfolgt bei der nächsten Tarifanpassung. 
 
Die Vereinfachung der Tarifstruktur wird durch die Zusammenfassung der bisherigen Stufen 1 und 
2 sowie die Festsetzung einer einheitlichen Wartezeitgebühr realisiert. Mehr Transparenz wird 
auch dadurch erreicht, dass der Grundbetrag und die Kilometerentgelte im Nachttarif nunmehr 
einheitlich 10 Cent über dem Tagtarif liegen. 
 
1.2 
 
Das Ordnungsamt hat bei der letzten Untersuchung der Funktionsfähigkeit des Münsteraner Ta-
xengewerbes festgestellt, dass das Umsatzvolumen des örtlichen Taximarktes für die derzeit zuge-
lassenen 273 Taxengenehmigungen nicht ausreicht. Am 15.03.2004 wurde entschieden, den Ge-
nehmigungsbestand auf 263 zu reduzieren. 
 
Im Hinblick auf die vielfach dokumentierte sc hlechte wirtschaftliche Lage der Taxenunternehmer 
und -fahrer sowie die von der Taxi-Zentrale dargelegte Kostenentwicklung ist die Erhöhung der 
Taxitarife erforderlich. Der beantragte Umfang der Erhöhung ermöglicht neben den strukturellen 
Anpassungen auch ein spürbares Umsatzplus bei den überwiegend anfallenden Kurzfahrten. 
 
Im Preisvergleich der 53 Genehmigungsbehörden in Nordrhein-Westfalen für eine 5-Kilometer-
Tour steht Münster zur Zeit an 45. Stelle im Tagtarif und an 49. Stelle im Nacht-, Sonn- und Feier-
tagtarif (siehe Anlagen 3 und 4). Durch die Erhöhung wird zunächst jeweils der 22. Platz erreicht. 
In fast allen dann nachfolgenden Kreisen und kreisfreien Städten erfolgte die letzte Tarifänderung 
durch die Euroumstellung zum 01.01.2002. Durch die dort demnächst zu erwartenden Erhöhungen 
und die daraus resultierenden Verschiebungen auf untere Platzierungen ist die Anhebung im Lan-
desvergleich moderat und mittelbereichsorientiert. 
 
1.3 
 
Die zusätzliche Grundgebühr für die Nutzung eines Großraumtaxis durch mehr als vier Fahrgäste 
wurde im Oktober 2000 eingeführt und von den Fahrgästen akzeptiert. Für den Einsatz dieser 
Fahrzeuge entstehen bei der Anschaffung und durch die in der Regel weiteren Anfahrten spürbare 
Mehrkosten. Im Hinblick auf den erheblichen Vorteil für die Fahrgäste ist ein erhöhter Betrag in 
Höhe von 3,50 €, der noch immer deutlich unterhalb des Landesschnitts (4,84 €) liegt, angemes-
sen. 
 
1.4 
 
Die Mitnahme eines Fahrrades wird zwar häufig von Fahrgästen gewünscht, ist aber nicht Gegens-
tand der Beförderungspflicht des Taxenunternehmers. Die Gebühr in Höhe von 2,50 € wird nur für 
den sachgerechten Transport auf einem zugelassenen Tragesystem erhoben und soll den Unter-
nehmern die Refinanzierung der anzuschaffenden Fahrzeugausrüstung und der Beiträge für eine 
Transportversicherung ermöglichen. 
 
1.5 
 
Die im Anhörungsverfahren zu beteiligenden Stellen unterstützen den Antrag der Taxi-Zentrale. 
Sowohl die IHK als auch der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nord-
rhein-Westfalen e.V. halten die angeregte Erhöhung der Tarife für angemessen. Die Taxiruf Müns-
ter GmbH hat sich für eine stärkere Erhöhung der Preise für Kurzfahrten ausgesprochen. Eine 
noch größere als die vorgesehene Anhebung erscheint allerdings nicht vermittelbar.

- 4 - 
1.6 
 
Die Taxi-Zentrale hat erneut vorgeschlagen, wie bereits im Jahr 2000 angeregt, den Geltungsbe-
reich der Münsteraner Taxitarife auf die Kreise Coesfeld, Warendorf und Steinfurt auszudehnen, 
sofern die Beförderung in Münster beginnt. Außerdem sollte für diese Fahrten die Beförderungs-
pflicht vorgeschrieben werden. Die betroffenen Kreise haben die erforderliche Zustimmung nicht 
erteilt, so dass die Umsetzung wiederum nicht möglich ist. 
 
 
2. Taxiordnung 
 
Der Vorstand der Taxi-Zentrale hat am 16.12.2004 schriftlich dargelegt, dass die Qualität des 
Münsteraner Taxengewerbes den besonderen Anforderungen einer Dienstleistungsbranche nicht 
mehr genügt. Durch die Gründung neuer Funkvermittlungszentralen und die vermehrt unabhängi-
ge Tätigkeit der Taxenunternehmer sind die Betriebe und Fahrer nicht mehr einheitlich organisiert. 
Die Maßnahmen, die die Taxi-Zentrale bisher zur Verbesserung der Kundenorientierung und Ver-
schärfung von Disziplinarmaßnahmen ergriffen hat, wirken nur auf deren Mitglieder und nicht auf 
die Taxenunternehmer und -fahrer, die keiner Funkzentrale angeschlossen und verpflichtet sind. 
Die Taxi-Zentrale hat angeregt, in einer Rechtsverordnung Verhaltensregeln festzuschreiben, die 
für alle im Münsteraner Taxengewerbe tätigen Personen gelten und die Ahndung von Fehlverhal-
ten ermöglichen. So würden die Akzeptanz des Gewerbes und die Kundennachfrage erhöht sowie 
die durch die Tariferhöhung bewirkte Verbesserung der wirtschaftlichen Lage unterstützt. 
 
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat die Verwaltung mit Beschluss vom 09.02.2005 beauf-
tragt, zur Sicherung und Verbesserung der Qualität des Münsteraner Taxengewerbes eine Taxi-
ordnung zur Beschlussfassung vorzulegen (Anlage 5). Die Taxiordnung soll Vorgaben für den Zu-
stand der Fahrzeuge, das Serviceverhalten der Fahrer und die Ordnung an den Taxenständen 
enthalten. Die Regelungen sollen in Verbindung mit der von der Taxi-Zentrale beantragten Erhö-
hung der Tarife eine Anhebung des Niveaus des gesamten Gewerbes, unabhängig von der Zuge-
hörigkeit zu einer Funkzentrale, und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation bewirken. 
 
Die beim Ordnungsamt wegen der unzureichenden Servicebereitschaft der Münsteraner Taxifahrer 
verstärkt auflaufenden Fahrgastbeschwerden bestätigen die Einschätzung, dass diesbezüglich 
Maßnahmen zu treffen sind. Des weiteren sind vermehrt ordnungsrechtliche Verstöße zu ver-
zeichnen. Insbesondere werden Taxen außerhalb von Taxenständen an stark frequentierten Orten 
bereitgehalten, um Fahrtaufträge zu erhalten. 
 
Für ein wirksames Vorgehen gegen die Verstöße und die Verbesserung der "Dienstleistung Taxi" 
sind spezielle Rechtsgrundlagen erforderlich. Die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes 
und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr reichen nicht 
aus. 
 
Nach § 47 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes können durch Rechtsverordnung der Um-
fang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs 
geregelt werden. Von dieser Möglichkeit wird von den Genehmigungsbehörden bundesweit nahe-
zu flächendeckend Gebrauch gemacht. 
 
Die zur Beschlussfassung vorliegende Verordnung wurde aus der Musterfassung des Deutschen 
Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. unter Mitwirkung der Taxi-Zentrale Münster und der Stadtwer-
ke Münster GmbH entwickelt. Neben den Appellen an das Bewusstsein der Taxenunternehmer 
und -fahrer für ihre besondere Verantwortung enthält sie spezielle Anforderungen an die beteiligten 
Personen und die eingesetzten Fahrzeuge. 
 
...

- 5 - 
Insbesondere soll die Pflicht, einen vom Ordnungsamt zu erteilenden Fahrerausweis im Fahrzeug 
anzubringen (§ 5), die Anonymität der Fahrer/Kunden-Beziehung aufbrechen und die Bereitschaft 
zur fahrgastorientierten Dienstleistung erhöhen. 
 
Die Möglichkeit, einen Verstoß gegen das Bereithaltungsverbot außerhalb von Taxenständen zu 
ahnden (§ 11 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 6), lässt ein nachhaltiges Einschreiten gegen die 
Gefährdung und Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohner zu. 
 
Durch die Vorschriften der Taxiordnung ist die erforderliche Anhebung des Qualitäts- und Service-
standards des Münsteraner Taxengewerbes zu erwarten. 
 
In Verbindung mit der Erhöhung der Taxitarife wird eine Verbesserung der Gesamtsituation des 
Gewerbes herbeigeführt. Der darauf gerichtete Antrag der CDU-Fraktion ist somit erledigt. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (4)

08.03.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0123/2005
Typ
Vorlage
Datum
18.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37