V/0040/2015
Handorfer Straße/Gildenstraße - Anregung nach §24 GO NRW (80/2014) und Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 25.06.2014 (A-O7002/2014)
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Anregung §24 GO NRW-Anlage1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0040/2015
Antrag BV-Ost-Anlage2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0040/2015
Lageplan-Anlage3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0040/2015
Beschlussvorlage
8299 Zeichen
V/0040/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Handorfer Straße/Gildenstraße - Anregung nach §24 GO NRW (80/2014) und Antrag der CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 25.06.2014 (A-O/0012/2014) Beratungsfolge 26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Prüfergebnisse zum Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster –Ost vom 25.06.2014 (A-O/0012/2014) und zur Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 80/2014) werden zu Kenntnis genommen. 2. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 80/2014) zur Einrichtung eines Fußgängerübe r- weges auf der Handorfer Straße in Höhe Gildenstraße wird nicht gefolgt. 3. Der Planung von Januar 2015 und dem Bau eines Gehweges auf der Nordseite der Gilden- straße wird zugestimmt. 4. Die Bezirksvertretung Münster-Ost stimmt der Finanzierung über 13.000,00€ für den Au s- bau des Gehweges an der Gildenstraße aus den frei verfügbaren Haushaltsmitteln der B e- zirksvertretung Münster-Ost zu. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2 17€ und Unterhaltungs- kosten von rd. 130€ an. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 010 1 Auftrag 49100003 Bezirksvertretungen 2015 13.000,0 0 Vorlagen-Nr.: V/0040/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 19.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0040/2015 Ergebnis 13.000,0 0 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2015 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat mit dem Antrag A-O/0012/2014 die Verwaltung beauftragt, auf der Handorfer Straße in Höhe der Kita „Wersepiraten“ eine provisori- sche Querungshilfe einzurichten. Mit dem Antrag sollte die Anregung nach §24 GO NRW (lfd. Nr. 80/2014) des Antragstellers und der unterzeichneten Elternschaft der Kita „Wersepiraten“ auf Ein- richtung eines Fußgängerüberweges auf der Handorfer Straße unterstützt werden. Bestand Die Handorfer Straße (K 16) ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft und ist im Abschnitt zwischen Hobbeltstraße und Warendorfer Straße mit ca. 11.800 Kfz/24 h belastet. In Höhe des Knotenpunk- tes Handorfer Straße/Hobbeltstraße/Pröbstingstraße sind Querungshilfen auf der Handorfer Straße und auf der Hobbeltstraße vorhanden. Der Bereich der Handorfer Straße ist nicht unfallauffällig. Die Kita „Wersepiraten“ ist seit 2014 im ehema ligen Partydampfer an der Gildenstraße unterg e- bracht. Bei einer Verkehrszählung im September 2014 wurden in der Zeit von 7 -8Uhr auf der Handorfer Straße 873 Kfz/h gezählt. In Höhe Gildenstraße hat zur gleichen Zeit lediglich 1 Radfahrer die Handorfer Straße gequert, in Höhe Hobbeltstraße wurden 13 Fußgänger und 34 Radfahrer ermi t- telt. Prüfergebnisse Querungshilfen Fußgängerüberweg (FGÜ) Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sind diese Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorg a- ben nur dann in Betracht, wenn der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftrit t und die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. Auch wenn im Tagesverlauf, entgegen dem in der morgendlichen Spitzenstunde ermittelten fe h- lenden Querungsbedarf, einige Fußgänger in diesem Bereich queren sollten, kann hier eine Bü n- delung nicht festgestellt werden. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, w enn er nicht über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erfo rderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die erhoffte Schutzwirkung tritt nicht in dem erforderlichen Umfang ein. Einrichtung einer Lichtsignalanlage Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage wird aufgrund der fehlenden Querungen von Fußgängern und Radfahrern ausgeschlossen. Einrichtung einer Querungshilfe Eine mögliche Mittelinsel müsste aufgrund der Schleppkurven etwa 35 Meter nördlich der Einmün- dung Gildenstraße eingerichtet werden. Bei dieser Lage könnte ein Eingriff in den Bau mbestand und in Fremdflächen weitgehend vermieden werden. Allerdings wird die Aufstellfläche für Linksa b- - 3 - V/0040/2015 bieger in die Gilde nstraße erheblich eingeschränkt, so dass dies zu Rückstau auf der Handorfer Straße führen könnte. Südlich der Gildenstraße wäre der Einbau nur durch Eingriffe in den Bau m- bestand und durch zusätzlichen Grunderwerb möglich. Der Bedarf für die Einrichtung ei ner Querungshilfe in Höhe Gildenstraße kann nicht erbracht we r- den. Zudem besteht in einer Entfernung von ca. 75m zur geplanten Querungshi lfe die Möglichkeit die Hobbeltstraße und die Handorfer Straße an den vorhandenen Querungshilfen zu queren. Nach Rücksprache mit der Kita -Leitung werden diese auch bei Spaziergängen mit den Gruppen zum/vom Boniburger Wald genutzt. Die Kosten für die Mittelinsel würden ca. 10.000€ betragen. Finanzielle Mittel aus der Kanalba u- maßnahme Handorfer Straße stehen nicht zur Verfügung. Einrichtung eines Gehweges auf der Gildenstraße Die Kita-Leitung hat darauf hingewiesen, dass von dort die Problematik bei gemeinsamen Ausfl ü- gen weniger in der Querung der Handorfer Straße gesehen wird, da diese mit den Gruppen im Bereich Hobbeltstraße/Pröbstingstraße erfolgt, sondern bei der Querung der Gildenstraße parallel zur Handorfer Straße. Die Kinder müssen die Gildenstraße im Einmündungstrichter queren, da nördlich der Gildenstraße kein Gehweg vorhanden ist. Rechtsabbiegende Fahrzeuge von d er Handorfer Straße in die Gildenstraße würden hier eine Gefahr darstellen. Es wurde angeregt, auf der Nordseite der Gildenstraße einen Gehweg auszubauen und so die Möglic hkeit zu schaffen, dass die Gruppen abgesetzt vom Einmündungsbereich queren können. Die Planung sieht vor, auf der Nordseite der Gildenstraße einen ca. 65m langen und 2,00m breiten Gehweg anzulegen. Die Querungsstelle wird abgesenkt. Damit können die Kinder mit ausreiche n- den Sichtfeldern auf den Verkehr die Gildenstraße queren und dann auf der Ostseite der Hando r- fer Straße bis zu den vorhandenen Querungshilfen an der Handorfer Straße/Hobbeltstraße gehen. Die Kosten für den Ausbau des Gehweges betragen ca. 13.000€. Eine Finanzierung kann aus den frei verfügbaren Haushaltmitteln der Bezirksvertretung Münster-Ost erfolgen. Eine Teilfläche nördlich der Gildenstraße wird für die Baumaßnahme Handorfer Straße b ereits provisorisch befestigt, so dass die Maßnahme im Anschluss an die Baumaßnahme in 2015 umg e- setzt werden könnte. Fazit Die Einrichtung eines FGÜ auf der Handorfer Straße in Höhe Gildenstraße ist rechtlich nicht mö g- lich. Der Anregung der Elternschaft nach §24 GO NRW kann nicht gefolgt werden. Der Antragste l- ler erhält ein abschließendes Antwortschreiben. Die Einrichtung einer Querungshilfe a uf der Handorfer Straße in Höhe Gildenstraße wäre grun d- sätzlich möglich. Aufgrund der ermittelten Querungszahlen an beiden Querungsstellen, der nur 75 m entfernten Querungsmöglichkeit in Höhe Hobbeltstraße und der hiermit vorhandenen gesiche r- ten Querung fü r die Kinder in Richtung Boniburger Wald, besteht aus Sicht der Verwaltung keine zwingende Notwendigkeit für eine weitere Querungshilfe auf der Handorfer Straße. Mit dem Ausbau eines Gehweges auf der Nordseite der Gildenstraße kann die Verkehrssicherheit für die Kinder, aber auch für die in dem Gewerbegebiet Beschäftigten, die von/zu den Bushaltestel- len Hobbeltstraße diesen Weg zurücklegen, verbessert werden. i.V. gez. - 4 - V/0040/2015 Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung nach §24 GO NRW (80/2014) Antrag der CDU-Fraktion (A-O/0012/2014) Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Handorfer Straße 873
- Gildenstraße
- Hobbeltstraße
- Warendorfer Straße
- Pröbstingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0040/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37