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V/0040/2015

Handorfer Straße/Gildenstraße - Anregung nach §24 GO NRW (80/2014) und Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 25.06.2014 (A-O7002/2014)

Vorlagen 22.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 12.03.2015, TOP 2.2

Anregung §24 GO NRW-Anlage1

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Antrag BV-Ost-Anlage2

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Lageplan-Anlage3

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Beschlussvorlage

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Anregung §24 GO NRW-Anlage1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0040/2015

Antrag BV-Ost-Anlage2

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0040/2015

Lageplan-Anlage3

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0040/2015

Beschlussvorlage

8299 Zeichen

V/0040/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handorfer Straße/Gildenstraße - Anregung nach §24 GO NRW (80/2014) und Antrag der CDU-
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 25.06.2014 (A-O/0012/2014) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Prüfergebnisse zum Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster –Ost 
vom 25.06.2014 (A-O/0012/2014) und zur Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 80/2014) 
werden zu Kenntnis genommen. 
 
2. Der Anregung nach § 24 GO NW (lfd. Nr. 80/2014) zur Einrichtung eines Fußgängerübe r-
weges auf der Handorfer Straße in Höhe Gildenstraße wird nicht gefolgt. 
 
3. Der Planung von Januar 2015 und dem Bau eines Gehweges auf der Nordseite der Gilden-
straße wird zugestimmt.   
 
4. Die Bezirksvertretung Münster-Ost stimmt der Finanzierung über 13.000,00€ für den Au s-
bau des Gehweges an der Gildenstraße aus den frei verfügbaren Haushaltsmitteln der B e-
zirksvertretung Münster-Ost zu. 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2 17€ und Unterhaltungs-
kosten von rd. 130€ an. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 010
1 
Auftrag 49100003 
Bezirksvertretungen 
2015 13.000,0
0 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0040/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0040/2015 
 
Ergebnis 13.000,0
0 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2015 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat mit dem Antrag A-O/0012/2014 die 
Verwaltung beauftragt, auf der Handorfer Straße in Höhe der Kita „Wersepiraten“ eine provisori-
sche Querungshilfe einzurichten. Mit dem Antrag sollte die Anregung nach §24 GO NRW (lfd. Nr. 
80/2014) des Antragstellers und der unterzeichneten Elternschaft der Kita „Wersepiraten“ auf Ein-
richtung eines Fußgängerüberweges auf der Handorfer Straße unterstützt werden. 
 
Bestand 
Die Handorfer Straße (K 16) ist als  Hauptverkehrsstraße eingestuft und ist im Abschnitt zwischen 
Hobbeltstraße und Warendorfer Straße mit ca. 11.800 Kfz/24 h belastet. In Höhe des Knotenpunk-
tes Handorfer Straße/Hobbeltstraße/Pröbstingstraße sind Querungshilfen auf der Handorfer Straße 
und auf der Hobbeltstraße vorhanden. Der Bereich der Handorfer Straße ist nicht unfallauffällig. 
Die Kita „Wersepiraten“ ist seit 2014 im ehema ligen Partydampfer an der Gildenstraße unterg e-
bracht. 
Bei einer Verkehrszählung im September 2014 wurden in der Zeit von 7 -8Uhr auf der Handorfer 
Straße 873 Kfz/h gezählt. In Höhe Gildenstraße hat zur gleichen Zeit lediglich 1 Radfahrer die 
Handorfer Straße gequert, in Höhe Hobbeltstraße wurden 13 Fußgänger und 34 Radfahrer ermi t-
telt. 
Prüfergebnisse Querungshilfen 
 Fußgängerüberweg (FGÜ) 
Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und 
den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sind 
diese Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorg a-
ben nur dann in Betracht, wenn der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle 
gebündelt auftrit t und  die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 
Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. 
 
Auch wenn im Tagesverlauf, entgegen dem in der morgendlichen Spitzenstunde ermittelten fe h-
lenden Querungsbedarf, einige Fußgänger in diesem Bereich queren sollten, kann hier eine Bü n-
delung nicht festgestellt werden. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die 
Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, w enn er nicht 
über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals 
nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erfo rderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die 
erhoffte Schutzwirkung tritt nicht in dem erforderlichen Umfang ein. 
 
 Einrichtung einer Lichtsignalanlage 
Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage wird aufgrund der fehlenden Querungen  von Fußgängern 
und Radfahrern ausgeschlossen. 
 
 Einrichtung einer Querungshilfe 
Eine mögliche Mittelinsel müsste aufgrund der Schleppkurven etwa 35 Meter nördlich der Einmün-
dung Gildenstraße eingerichtet werden. Bei dieser Lage könnte ein Eingriff in den Bau mbestand 
und in Fremdflächen weitgehend vermieden werden. Allerdings wird die Aufstellfläche für Linksa b-

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V/0040/2015 
bieger in die Gilde nstraße erheblich eingeschränkt, so dass dies zu Rückstau auf der Handorfer 
Straße führen könnte. Südlich der Gildenstraße wäre der Einbau nur durch Eingriffe in den Bau m-
bestand und durch zusätzlichen Grunderwerb möglich. 
 
Der Bedarf für die Einrichtung ei ner Querungshilfe in Höhe Gildenstraße kann nicht erbracht we r-
den. Zudem besteht in einer Entfernung von ca. 75m zur geplanten Querungshi lfe die Möglichkeit 
die Hobbeltstraße und die Handorfer Straße an den vorhandenen Querungshilfen zu queren. Nach 
Rücksprache mit der Kita -Leitung werden diese auch bei Spaziergängen mit den Gruppen 
zum/vom Boniburger Wald genutzt. 
 
Die Kosten für die Mittelinsel würden ca. 10.000€ betragen. Finanzielle Mittel aus der Kanalba u-
maßnahme Handorfer Straße stehen nicht zur Verfügung.  
 
 Einrichtung eines Gehweges auf der Gildenstraße 
Die Kita-Leitung hat darauf hingewiesen, dass von dort die Problematik bei gemeinsamen Ausfl ü-
gen weniger in der Querung der Handorfer Straße gesehen wird, da diese mit den Gruppen im 
Bereich Hobbeltstraße/Pröbstingstraße erfolgt, sondern bei der Querung der Gildenstraße parallel 
zur Handorfer Straße. Die Kinder müssen die Gildenstraße im Einmündungstrichter queren, da 
nördlich der Gildenstraße kein Gehweg vorhanden ist. Rechtsabbiegende Fahrzeuge von d er 
Handorfer Straße in die Gildenstraße würden hier eine Gefahr darstellen. Es wurde angeregt, auf 
der Nordseite der Gildenstraße einen Gehweg auszubauen und so die Möglic hkeit zu schaffen, 
dass die Gruppen abgesetzt vom Einmündungsbereich queren können. 
Die Planung sieht vor, auf der Nordseite der Gildenstraße einen ca. 65m langen und 2,00m breiten 
Gehweg anzulegen. Die Querungsstelle wird abgesenkt. Damit können die Kinder mit ausreiche n-
den Sichtfeldern auf den Verkehr die Gildenstraße queren und dann auf  der Ostseite der Hando r-
fer Straße bis zu den vorhandenen Querungshilfen an der Handorfer Straße/Hobbeltstraße gehen. 
Die Kosten für den Ausbau des Gehweges betragen ca. 13.000€. Eine Finanzierung kann aus den 
frei verfügbaren Haushaltmitteln der Bezirksvertretung Münster-Ost erfolgen. 
Eine Teilfläche nördlich der Gildenstraße wird für die Baumaßnahme Handorfer Straße b ereits 
provisorisch befestigt, so dass die Maßnahme im Anschluss an die Baumaßnahme in 2015 umg e-
setzt werden könnte. 
Fazit 
Die Einrichtung eines FGÜ auf der Handorfer Straße in Höhe Gildenstraße ist rechtlich nicht mö g-
lich. Der Anregung der Elternschaft nach §24 GO NRW kann nicht gefolgt werden. Der Antragste l-
ler erhält ein abschließendes Antwortschreiben. 
Die Einrichtung einer Querungshilfe a uf der Handorfer Straße in Höhe Gildenstraße wäre grun d-
sätzlich möglich. Aufgrund der ermittelten Querungszahlen an beiden Querungsstellen, der nur 75 
m entfernten Querungsmöglichkeit in Höhe Hobbeltstraße und der hiermit vorhandenen gesiche r-
ten Querung fü r die Kinder in Richtung Boniburger Wald, besteht aus Sicht der Verwaltung keine 
zwingende Notwendigkeit für eine weitere Querungshilfe auf der Handorfer Straße. 
Mit dem Ausbau eines Gehweges auf der Nordseite der Gildenstraße kann die Verkehrssicherheit 
für die Kinder, aber auch für die in dem Gewerbegebiet Beschäftigten, die von/zu den Bushaltestel-
len Hobbeltstraße diesen Weg zurücklegen, verbessert werden.  
 
 
 
 
i.V. 
 
gez.

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V/0040/2015 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anregung nach §24 GO NRW (80/2014) 
Antrag der CDU-Fraktion (A-O/0012/2014) 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Handorfer Straße 873
  • Gildenstraße
  • Hobbeltstraße
  • Warendorfer Straße
  • Pröbstingstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0040/2015
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37