Nachfrage zu einer Beantwortung-Sitzung am 07. April 2022 Nr. 0977/2022: Umgang mit Anträgen und Verwaltungsvorlagen
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1406/2022 vom 27.04.2022
Stand: Am 12.05.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 1406/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sit zung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.05.2022 Nachfrage zu einer Beantwortung-Sitzung am 07. April 2022 Nr. 0977/2022: Umgang mit Anträgen und Verwaltungsvorlagen In der Sitzung der BV Chorweiler am 7.April 2022 bittet Herr Busch (AfD-Fraktion) um Konkretisierung der Beantwortung der mündlichen Anfrage (0977/2022) in Bezug auf den fristgerechten Zugang aller genannten Vorlagen und zu welchem Zeitpunkt dieser genau erfolgte. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Verwaltungsvorlagen (Beschlussvorlagen, Anhörungsvorlagen, Mitteilungsvorlagen) werden von der jeweils zuständigen Fachverwaltung über das System Session erstellt und für die Sitzungen termi- niert. Die Vorlagen werden nach Schlusszeichnung und Freigabe im weiteren Verlauf bei Erstellung der Einladung zur Tagesordnung des zuständigen Gremiums für die Sitzung vorgeschlagen, für die die Fachverwaltung sie vorgesehen hat. Das zuständige Gremium und das Datum der gewünschten Sitzung werden daher in der Vorlage ausgewiesen (siehe Kasten oben). Dies ist in der Vorlage für alle sichtbar. Entscheidend für die Behandlung ist also nicht das Datum der Freigabe, sondern das Datum, welches die Fachverwaltung für die Beratung vorsieht. Bei Anträgen geben die Antragstellen- den grundsätzlich die Sitzung an, in der der Antrag behandelt werden soll. Es sind dabei Fristen zu beachten (s.u.). Freigegebene Dokumente sind sofort nach Freigabe im Ratsinformationssystem sichtbar, was die Arbeit der ehrenamtlichen Gremienmitglieder erleichtert, da sie mehr Zeit haben, sich mit den Vorla- gen zu beschäftigen. Auch für Bürger*innen ist dies hilfreich, insbesondere bei komplexen Vorlagen. Dies trägt nicht zuletzt zum transparenten Verwaltungshandeln bei. Die Aufstellung der Tagesordnung ist jedoch ein eigenständiger Prozess, der unabhängig von der Freigabe der Vorlagen erfolgt. Bei der Aufstellung der Tagesordnung für die Sitzungen der Bezirks- vertretungen sind folgende Fristen aus der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln (GeschO) zu beachten: - Anträge sind spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und müssen spätestens am 9. Arbeitstag im Ratsinformationssys- tem bereitgestellt werden (§ 38 Absatz 1a i.V.m. § 1 Absatz 2 GeschO). - Beschlussvorlagen müssen spätestens am 9. Arbeitstag im Ratsinformationssystem bereitgestellt werden (§ 38 Absatz 1a GeschO i.V.m. § 1 Absatz 2 GeschO). - Anfragen sind spätestens am 5. Arbeitstag vor der Sitzung (12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen (§ 38 Absatz 2 GeschO). - Anträge auf aktuelle Stunden müssen am Tag vor der Sitzung (bis 24 Uhr) der*dem Bezirksbür- germeister*in und den Bezirksfraktionen zugestellt sein (§ 5 Absatz 3 i.V.m. § 38 Absatz 1 Ge- schO). Ob die für eine Tagesordnung fristgerecht angemeldete Vorlage dann tatsächlich auch behandelt 2 wird, entscheidet das zuständige Gremium zu Beginn der Sitzung abschließend per Beschluss über die Tagesordnung. Es kommt auch vor, dass Anträge und Vorlagen verfristet eingehen. Wird trotz- dem eine Behandlung gewünscht, muss ein Antrag als Dringlichkeitsantrag eingebracht werden. Be- schlussvorlagen der Verwaltung benötigen ebenfalls eine Dringlichkeitsbegründung, wenn sie verfris- tet sind. Nachfolgend ist aufgeführt, welche Beschlussvorlagen für die Sitzung am 10. März 2022 vorgeschla- gen wurden: Art der Vorla- ge/Vorlagennummer Thema Beschlussgremium Datum Beschlussvorlage 0399/2022 Beschluss zum IHK Lindweiler Bezirksvertretung 6 Chorweiler 10.03.2022 Beschlussvorlage 0239/2022 Satzung über die abweichende Herstellung von Erschließungsan- lagen im Bereich "Krebelspfad" in Köln-Worringen Bezirksvertretung 6 Chorweiler Verkehrsausschuss Rat 10.03.2022 29.03.2022 05.05.2022 Mitteilungen sind nicht fristgebunden und können jederzeit eingebracht werden. Auf die Einbringung einer für den nicht öffentlichen Teil vorgesehenen Mitteilung wurde verzichtet, da diese erst am 21. Februar 2022 freigegeben wurde und bis dahin sonst kein Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgesehen war. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die BV Chorweiler monatlich tagt.
Beratungsverlauf
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12.05.2022
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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