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3220/2017

Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Nippes) ab dem Jahr 2017 ff.

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 22.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.12.2017, TOP 10.2.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

5739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3220/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
 
Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet (Nippes) ab dem Jahr 
2017 ff. 
hier: Nachfragen der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 21.09.2017, TOP 9.1.1 
 
Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes bitten um Stellungnahme bzw. die Beantwor-
tung folgender Fragen: 
 
„Herr Dr. Clasen bittet darum, die Maßnahmen nicht so durchzuführen, wie in der Longericher Straße, 
wo Fuß- und Radwege ohne Markierung zusammengelegt wurden.“ 
 
„Frau Hölzing möchte wissen, ob der Beschluss zur Göppinger Straße vom 15.09.2016 in der Be-
schlussvorlage berücksichtigt wurde.“ 
 
„Herr Happe möchte eine Reihenfolge und Priorisierung der einzelnen Maßnahmen.“ 
 
„Frau Mennig möchte, dass bei der Umgestaltung auch Fahrradaufstellflächen berücksichtigt werden. 
Ferner möchte sie wissen, warum die geplante Maßnahme die Straße „Im Grund“ nicht aufgeführt ist.“ 
 
„Herr Baumann weist darauf hin, dass der Lkw-Verkehr von und zur Baustelle der Gesamtschule Nip-
pes die Longericher Straße beschädigt habe. Herr Harzendorf habe in einer öffentlichen Versamm-
lung gesagt, dass es in solchen Fällen nicht zu einer Erneuerung, sondern zu einer Reparatur der 
Straße komme. Diese dürfe nicht der KAG-Pflicht unterworfen werden.“ 
 
„Herr Winz fragt nach, ob für die Straße „Im Grund“ die Kosten nicht von der Baufirma zurückgefor-
dert werden könnten, die die Straße zerstört habe. Auch möchte er wissen, warum bereits von der 
Bezirksvertretung beschlossene Maßnahmen teilweise in der Liste enthalten seien und teilweise 
nicht.“ 
 
„Frau Bechberger fragt nach, warum die Maßnahme auf der Friedrich-Karl-Straße zwischen Niehler 
Straße und Niehler Kirchweg enthalten ist, die Maßnahme im Abschnitt vor der neuen Kita (ehem. 
NippesBad) aber nicht.“ 
 
„Herr Erkelenz möchte wissen, ob man die Hansenstraße noch mit in das Programm aufnehmen 
kann.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Stellungnahme zur Anmerkung von Herrn Dr. Clasen 
Bei der Longericher Straße musste wegen der entstandenen Wurzelaufwerfungen der vorhandene 
Querschnitt verengt werden. Dadurch war eine Separation von Geh- und Radwegen nicht möglich. 
Künftig wird bei solch gravierenden Veränderungen die Thematik im Vorfeld mit der Bezirksvertretung

2 
 
abgestimmt. 
 
Antwort auf die Frage von Frau Hölzing 
Das gesamte Gebiet „Göppinger Straße“ befindet sich noch in der Planungsphase, die im genannten 
Beschluss enthaltenen Anregungen werden je nach Machbarkeit berücksichtigt. Die Maßnahme wird 
nach abschließender Prüfung der Anregungen nochmals der Bezirksvertretung Nippes vorgestellt. 
 
Antwort auf die Forderung von Herrn Happe 
Eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen ist nicht vorgesehen, da zum Zeitpunkt der Erstellung 
dieser Vorlage nur der Bedarf der einzelnen Projekte festgestellt wurde. Erst bei der genauen Bau-
vorbereitung kann die zeitliche Abfolge unter Berücksichtigung der Belange einzelner Versorgungs-
träger, verkehrlicher Rahmenbedingungen und eventuell der Maßnahmen Dritter (z. B. Hochbau) 
festgelegt werden. 
 
Antwort auf die Forderung von Frau Mennig 
Falls bei der Generalsanierung auch Gehwegflächen betroffen sind, wird auch der Bedarf an Fahr-
radaufstellflächen und Einrichtungen nach Rücksprache mit dem Fahrradbeauftragten geprüft. Die 
Maßnahme „Im Grund“ ist in der Liste des Erhaltungsprogramms auf Seite 1, vorletzte Zeile enthal-
ten. Falls es sich hier um die Einrichtung eines Gehweges zur KITA zwischen Franz-Denhoven-
Straße und Pastor-Wolf-Straße handeln sollte, so ist dies am 11.05.2017 seitens der Bezirksvertre-
tung Nippes unter TOP 8.1.7 beschlossen worden. Eine Planung ist zurzeit in Bearbeitung.  
 
Stellungnahme zur Anmerkung von Herrn Baumann 
Zu dieser Thematik ist bereits eine ausführliche Stellungnahme an die Vertretung der Anlieger der 
Longericher Straße im März 2017 erfolgt. Die dort vorhandenen Schäden werden nach Bedarf im 
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht behoben. Eine KAG-Pflicht wird hier nicht ausgelöst. 
 
Antwort auf die Frage von Herrn Winz 
Grundsätzlich wird vor Beginn von Hochbaumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren mit dem 
Bauherrn durchgeführt. Beschädigungen im öffentlichen Straßenland, welche durch den Hochbau 
verursacht werden, müssen dann durch den Bauherrn zu dessen Lasten beseitigt werden. 
 
Bei der Anfrage von Herrn Winz handelt es sich um den Abschnitt vom neu erstellten Kreisel bis zur 
Sportanlage. Dieser Abschnitt ist noch nicht endgültig ausgebaut.  
 
Regressanforderungen an die Baufirma werden nicht gestellt, da es sich hier um eine Baustraße 
handelt, die sowieso noch endgültig ausgebaut werden muss. Erst nach endgültiger Fertigstellung der 
Straße können eventuelle Verursacher in Regress genommen werden.  
 
Bei dem zum Beschluss vorgelegten Erhaltungsprogramm handelt es sich um eine Fortschreibung 
dieses Programms, welches ständig nach Abarbeitung einzelner Punkte aktualisiert wird. 
 
Antwort auf die Frage von Frau Bechberger 
Bei dem zu sanierenden Straßenabschnitt der Friedrich-Karl-Straße handelt es sich nur um die Fahr-
bahnsanierung. Da eine Umplanung der Geh- und Radwegeführung im Bereich der Kita (ehemals 
Nippes-Bad) angedacht ist, wurde auf die Generalerneuerung zunächst aus wirtschaftlichen Gründen 
verzichtet. 
 
Antwort auf die Frage von Herrn Erkelenz 
Die vorgeschlagene Erneuerung der Hansenstraße kann als Ergänzung zum vorgelegten Erhaltungs-
programm oder als Einzelbeschluss aufgenommen und von der Bezirksvertretung Nippes beschlos-
sen werden.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3220/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
22.11.2017
Erstellt
18.10.2017 14:42