2293/2021
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 – Planungsbeschluss
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 2293/2021 Freigabedatum 06.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnah- men bis Leistungsphase 2 (LPH 2) für die Hallen Kalk, Hallen 76 und 77, Neuerburgstraße 1a in 51103 Köln. Für die Planung werden Mittel in Höhe von rund 500.000 Euro benötigt. Der Beschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen: 1. Halle 76 (Museum Ludwig) 2. Halle 77 (kulturelle Nutzung) Bezirksvertretung 8 (Kalk) per DE Bauausschuss 06.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungsprozesses wurden die Hallen 75, 76 und 77 der Hallen Kalk in den 90er Jahren für kulturelle Zwecke bestimmt. Alle drei Hallen wurden 1992 in die Denkmal- liste der Stadt Köln aufgenommen. Es wurde jetzt festgestellt, dass die Dächer sowie die Tragwerkskonstruktionen der beiden Hallen 76 und 77 so geschädigt sind, dass mit lokalem und eventuell feldweisem Bauteilversagen gerechnet werden muss. Die gravierendsten Aspekte aus tragwerksplanerischer Sicht sind: Die westlichen und nördlichen Außenfassaden, mit deren Bauteilversagen durch die eklatante Korrosionsbeschleunigung zumindest teilweise zu rechnen ist. Das Haupttragwerk, das derzeit zwar noch keine gravierenden Schäden aufweist, aber durch die Fassadenschäden und die zahlreichen Undichtigkeiten in Dach- und Wandbereich immer weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Schadenzunahme in Dach – und Oberlichtkonstruktion durch dauerhaften Feuchtezutritt. Teilweise sind die Dachflächen schon nicht mehr begehbar wegen mangelnder Tragfähigkeit. Bezogen auf die Dachkonstruktion besteht Einsturzgefahr. 3 Zur Konservierung der Bausubstanz und der Konstruktionen ist unverzüglich mit der Planung not- wendiger unverzichtbarer Baumaßnahmen zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Auf- schub von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen die Kosten aufgrund der Schadenszu- nahme weiter erhöht. Die Halle 75 ist von den Schäden nicht betroffen und wird nach wie vor als Pro- bebühne des Schauspiels genutzt. Bisher wurden rudimentäre Bauwerkssicherungen mit dem Fokus Personenschutz, durchgeführt. Die Hallen 76 und 77 sind wegen Einsturzgefahr gesperrt und mit Zäunen gesichert. Mögliche Zugänge (Fenster und Türen) wurden verschlossen, damit Unbefugte nicht ins Gebäude gelangen können. Um eine Sicherung vor Bauteilversagen zu erreichen, müssen die Maßnahmen deutlich ausgeweitet werden. Die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen können nur auf der Grund- lage einer detaillierten, aktuellen Schadensaufnahme incl. Schadstoffuntersuchung planerisch bear- beitet werden. Die Maßnahmen müssen sich auf sämtliche Bauteile beziehen, insbesondere aber den einsturzgefährdeten westlichen und nördlichen Außenfassaden und deren Verbindung zum Haupt- tragwerk und des Daches. Ein Rückbau und der Ersatz von Baugliedern und Mauerwerksausfachun- gen in den Außenwänden und den Dächern, insbesondere zur Abwehr von Horizontallasten aus Wind und dem vollständigen Stopp weiterer Durchnässung, werden Gegenstand der Untersuchungen sein. Finanzierung Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 500.000 €. Sie teilen sich auf die Jahre wie folgt auf: 100.000 € in 2021 sowie jeweils 200.000 € in 2022 und 2023. Der Anteil 2021 wird aus Siche- rung/Sanierung Hallen Kalk finanziert. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2021 bereit. Die Anteile 2022 und 2023 stehen im Teilergebnisplan des Museums Ludwig (0402) in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Der Anteil für 2022 ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten. Die überwiegend konsumtiven, d.h. den Ergebnishaushalt belastenden Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit auf 18 Mio. € geschätzt. Die zukünftigen Veranschlagungen werden sich nach den Erkenntnissen aus der Planung richten. Entsprechende Haushaltsveranschlagungen sind bislang nicht vorhanden und müssen daher im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorgesehen werden. Unabweisbarkeit Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Gebäude und zur Gefahrenabwehr unverzichtbar und rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung. Begründung der Dringlichkeit Eine frühere Einbringung in den Sitzungslauf war aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Ab- stimmung nicht möglich. Es besteht die akute Gefahr von Bauteilversagen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr als Folge der Betreiberverantwortung ist kein Aufschub der Sicherungsmaßnahmen möglich. Anlage: Anlage 1 - Lageplan und Fotos Hallen Kalk 76 und 77 Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Lageplan und Schadensbild
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Anlage 1 – Lageplan und Schadensbild - Schäden an tragenden Bauteilen - Sicherheitsrisiko am Ottmar-Pohl Platz durch die einsturzgefährdeten Außenfassaden (provisorische Sicherung durch einen Bauzaun) - beschleunigter Erosionsprozess durch mannigfaltige Zerstörungen an Fenster- und Dachverglasungen - Schutzvorrichtung für herabfallende Bauteile
Anlage 2 Rechnungsprüfungsamt Sicherung Hallen Kalk
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/ 2 14 143 Herr Hartung 22969 Dez. VII Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2293/2021 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 RPA-Nr. BD 2021/0669 Eingereichte Kosten: 500.000,- EUR brutto Das Dezernat für Kunst und Kultur beabsichtigt im Rahmen seiner federführenden Funktion, notwendige Sicherungsmaßnahmen der Hallen 76 und 77 auf dem Gelände des ehemaligen Industriekomplexes der Firma Klöckner-Humboldt-Deutz durchführen zu lassen. Die Verant- wortung für die Planung und Ausführung obliegt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Laut den vorliegenden Unterlagen wurde bereits am 19.12.2017 (Session-Nummer 2560/2017) der Planungsbeschluss zur Revitalisierung auf Grundlage einer Kostenschät- zung i.H.v. rd. 9 Mio. EUR der o.g. genannten Hallen durch den Rat erteilt. Das Vorhaben war seinerzeit an Fördermittel gebunden und wurde seitens der Verwaltung Ende 2018 un- terbrochen und eine Neuorientierung der Planung vorgesehen, da die Förderbedingungen absehbar nicht eingehalten werden konnten. Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen des Tragwerks und der Fassade konnte eine stetig fortlaufende Verschlechterung der Bausubstanz festgestellt werden, die nach wie vor einen dringenden Handlungsbedarf erfordert. Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist die Planung (Leistungsphasen 1 - Grundlagener- mittlung und Leistungsphase 2- Vorentwurf) von notwendigen und nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen der Bausubstanz zur Gefahrenabwehr. Nach Vorliegen der ersten Planungserkenntnisse soll ein Weiterplanungsbeschluss für die Leistungsphase 3 (Entwurfs- planung mit Kostenberechnung) erfolgen. Aufgrund der komplexen Sachlage bzgl. des Zu- standes der Baukonstruktion, ist das geplante Vorgehen der Fachdienstelle nachvollziehbar. Sollte sich die Instandsetzung im Rahmen der Planung als wirtschaftlich und technisch mög- lich erweisen, ist laut Angabe der Fachdienststelle nach derzeitigem Stand mit Kosten von ca. 18 Millionen EUR für beide Hallen zu rechnen. Die Grundlagen der Kosten beruhen auf der o.g. im Jahr 2014 erfolgten Kostenschätzung durch ein extern beauftragtes Planungsbüro i.H.v. rd. 9 Mio EUR. Auf dieser Grundlage wur- de die Kostenentwicklung bis zum geplanten Baubeginn im Jahr 2023 mit verschiedenen Faktoren hochgerechnet. Hierzu gehören unter anderem die allgemeine Kostensteigerung nach BKI zwischen 2014 und 2023 (Annahme 5% pro Jahr), die Verschlechterung der Bau- substanz (15%) und ein Risikofaktor (15%). Auf welcher Grundlage die prozentualen Annahmen zur Verschlechterung der Bausubstanz und dem Risikofaktor basieren, kann nicht abschließend festgestellt werden. 18.08.2021 - 2 - Die von der Fachdienststelle ermittelte Steigerung der Baukosten von durchschnittlich 5% pro Jahr seit 2014 nach BKI kann auf Grund der Komplexität der Maßnahme als plausibel eingestuft werden. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben und Fortführung der Maßnahme. Die Notwendigkeit und der dringende Handlungsbedarf aufgrund der derzeitigen Sachlage wurden in einem Gespräch mit den beteiligten Dienststellen weitestgehend nach- vollziehbar erläutert. Ralf Jülich stellv. Amtsleitung
Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung BV 8
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 2293/2021/1 Freigabedatum 06.09.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Für die Hallen 76 und 77 besteht die akute Gefahr von Bauteilversagen. Aus Gründen der Gefahren- abwehr als Folge der Betreiberverantwortung ist ein Aufschub der Sicherungsmaßnahmen nicht mög- lich. Es muss daher schnellstmöglich mit der Planung begonnen werden. Eine frühere Einbringung in den Sitzungslauf war aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Ab- stimmung nicht möglich. Um die nachfolgenden Ausschüsse – der nächste Ausschuss Kunst und Kultur am 07.09.2021 – zu erreichen, wird gebeten, eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen. Beschluss: Wir empfehlen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat stellt den Bedarf für die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnah- men bis Leistungsphase 2 (LPH 2) für die Hallen Kalk, Hallen 76 und 77, Neuerburgstraße 1a in 51103 Köln. Für die Planung werden Mittel in Höhe von rund 500.000 Euro benötigt. Der Beschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen: 1. Halle 76 (Museum Ludwig) 2. Halle 77 (kulturelle Nutzung) Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 06.09.2021 Gez. Greven-Thürmer Gez. Fürstenberg KUK TOP 4.15 Anlage 3 07.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungsprozesses wurden die Hallen 75, 76 und 77 der Hallen Kalk in den 90er Jahren für kulturelle Zwecke bestimmt. Alle drei Hallen wurden 1992 in die Denkmal- liste der Stadt Köln aufgenommen. Es wurde jetzt festgestellt, dass die Dächer sowie die Tragwerkskonstruktionen der beiden Hallen 76 und 77 so geschädigt sind, dass mit lokalem und eventuell feldweisem Bauteilversagen gerechnet werden muss. Die gravierendsten Aspekte aus tragwerksplanerischer Sicht sind: Die westlichen und nördlichen Außenfassaden, mit deren Bauteilversagen durch die eklatante Korrosionsbeschleunigung zumindest teilweise zu rechnen ist. Das Haupttragwerk, das derzeit zwar noch keine gravierenden Schäden aufweist, aber durch die Fassadenschäden und die zahlreichen Undichtigkeiten in Dach- und Wandbereich immer weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Schadenzunahme in Dach – und Oberlichtkonstruktion durch dauerhaften Feuchtezutritt. Teilweise sind die Dachflächen schon nicht mehr begehbar wegen mangelnder Tragfähigkeit. 3 Bezogen auf die Dachkonstruktion besteht Einsturzgefahr. Zur Konservierung der Bausubstanz und der Konstruktionen ist unverzüglich mit der Planung not- wendiger unverzichtbarer Baumaßnahmen zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Auf- schub von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen die Kosten aufgrund der Schadenszu- nahme weiter erhöht. Die Halle 75 ist von den Schäden nicht betroffen und wird nach wie vor als Pro- bebühne des Schauspiels genutzt. Bisher wurden rudimentäre Bauwerkssicherungen mit dem Fokus Personenschutz, durchgeführt. Die Hallen 76 und 77 sind wegen Einsturzgefahr gesperrt und mit Zäunen gesichert. Mögliche Zugänge (Fenster und Türen) wurden verschlossen, damit Unbefugte nicht ins Gebäude gelangen können. Um eine Sicherung vor Bauteilversagen zu erreichen, müssen die Maßnahmen deutlich ausgeweitet werden. Die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen können nur auf der Grund- lage einer detaillierten, aktuellen Schadensaufnahme incl. Schadstoffuntersuchung planerisch bear- beitet werden. Die Maßnahmen müssen sich auf sämtliche Bauteile beziehen, insbesondere aber den einsturzgefährdeten westlichen und nördlichen Außenfassaden und deren Verbindung zum Haupt- tragwerk und des Daches. Ein Rückbau und der Ersatz von Baugliedern und Mauerwerksausfachun- gen in den Außenwänden und den Dächern, insbesondere zur Abwehr von Horizontallasten aus Wind und dem vollständigen Stopp weiterer Durchnässung, werden Gegenstand der Untersuchungen sein. Finanzierung Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 500.000 €. Sie teilen sich auf die Jahre wie folgt auf: 100.000 € in 2021 sowie jeweils 200.000 € in 2022 und 2023. Der Anteil 2021 wird aus Siche- rung/Sanierung Hallen Kalk finanziert. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2021 bereit. Die Anteile 2022 und 2023 stehen im Teilergebnisplan des Museums Ludwig (0402) in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Der Anteil für 2022 ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten. Die überwiegend konsumtiven, d.h. den Ergebnishaushalt belastenden Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit auf 18 Mio. € geschätzt. Die zukünftigen Veranschlagungen werden sich nach den Erkenntnissen aus der Planung richten. Entsprechende Haushaltsveranschlagungen sind bislang nicht vorhanden und müssen daher im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorgesehen werden. Unabweisbarkeit Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Gebäude und zur Gefahrenabwehr unverzichtbar und rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2293/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 16:13