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2293/2021

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 – Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan und Schadensbild

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Ansehen

Anlage 2 Rechnungsprüfungsamt Sicherung Hallen Kalk

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Ansehen

Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung BV 8

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 2293/2021 
Freigabedatum 
06.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen 
Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Bedarf für die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen fest 
und beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnah-
men bis Leistungsphase 2 (LPH 2) für die Hallen Kalk, Hallen 76 und 77, Neuerburgstraße 1a in 
51103 Köln. Für die Planung werden Mittel in Höhe von rund 500.000 Euro benötigt. 
 
Der Beschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen: 
 
1. Halle 76 (Museum Ludwig)  
2. Halle 77 (kulturelle Nutzung) 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk)  per DE 
Bauausschuss 06.09.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungsprozesses wurden die Hallen 75, 76 und 77 der Hallen 
Kalk in den 90er Jahren für kulturelle Zwecke bestimmt. Alle drei Hallen wurden 1992 in die Denkmal-
liste der Stadt Köln aufgenommen. 
 
Es wurde jetzt festgestellt, dass die Dächer sowie die Tragwerkskonstruktionen der beiden Hallen 76 
und 77 so geschädigt sind, dass mit lokalem und eventuell feldweisem Bauteilversagen gerechnet 
werden muss.  
 
Die gravierendsten Aspekte aus tragwerksplanerischer Sicht sind: 
 Die westlichen und nördlichen Außenfassaden, mit deren Bauteilversagen durch die eklatante 
Korrosionsbeschleunigung zumindest teilweise zu rechnen ist. 
 Das Haupttragwerk, das derzeit zwar noch keine gravierenden Schäden aufweist, aber durch 
die Fassadenschäden und die zahlreichen Undichtigkeiten in Dach- und Wandbereich immer 
weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. 
 Die Schadenzunahme in Dach – und Oberlichtkonstruktion durch dauerhaften Feuchtezutritt. 
Teilweise sind die Dachflächen schon nicht mehr begehbar wegen mangelnder Tragfähigkeit. 
Bezogen auf die Dachkonstruktion besteht Einsturzgefahr.

3 
Zur Konservierung der Bausubstanz und der Konstruktionen ist unverzüglich mit der Planung not-
wendiger unverzichtbarer Baumaßnahmen zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Auf-
schub von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen die Kosten aufgrund der Schadenszu-
nahme weiter erhöht. Die Halle 75 ist von den Schäden nicht betroffen und wird nach wie vor als Pro-
bebühne des Schauspiels genutzt.  
 
Bisher wurden rudimentäre Bauwerkssicherungen mit dem Fokus Personenschutz, durchgeführt. Die 
Hallen 76 und 77 sind wegen Einsturzgefahr gesperrt und mit Zäunen gesichert. Mögliche Zugänge 
(Fenster und Türen) wurden verschlossen, damit Unbefugte nicht ins Gebäude gelangen können. 
 
Um eine Sicherung vor Bauteilversagen zu erreichen, müssen die Maßnahmen deutlich ausgeweitet 
werden. Die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen können nur auf der Grund-
lage einer detaillierten, aktuellen Schadensaufnahme incl. Schadstoffuntersuchung planerisch bear-
beitet werden. Die Maßnahmen müssen sich auf sämtliche Bauteile beziehen, insbesondere aber den 
einsturzgefährdeten westlichen und nördlichen Außenfassaden und deren Verbindung zum Haupt-
tragwerk und des Daches. Ein Rückbau und der Ersatz von Baugliedern und Mauerwerksausfachun-
gen in den Außenwänden und den Dächern, insbesondere zur Abwehr von Horizontallasten aus Wind 
und dem vollständigen Stopp weiterer Durchnässung, werden Gegenstand der Untersuchungen sein. 
 
Finanzierung 
 
Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 500.000 €. Sie teilen sich auf die Jahre wie folgt auf: 
100.000 € in 2021 sowie jeweils 200.000 € in 2022 und 2023. Der Anteil 2021 wird aus Siche-
rung/Sanierung Hallen Kalk finanziert. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig 
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2021 bereit. Die 
Anteile 2022 und 2023 stehen im Teilergebnisplan des Museums Ludwig (0402) in Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zur Verfügung. 
Der Anteil für 2022 ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten.  
 
Die überwiegend konsumtiven, d.h. den Ergebnishaushalt belastenden Gesamtkosten der Maßnahme 
werden derzeit auf 18 Mio. € geschätzt. Die zukünftigen Veranschlagungen werden sich nach den 
Erkenntnissen aus der Planung richten. Entsprechende Haushaltsveranschlagungen sind bislang 
nicht vorhanden und müssen daher im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorgesehen werden. 
 
Unabweisbarkeit 
 
Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Gebäude und zur Gefahrenabwehr unverzichtbar und 
rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine frühere Einbringung in den Sitzungslauf war aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Ab-
stimmung nicht möglich.  
Es besteht die akute Gefahr von Bauteilversagen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr als Folge der 
Betreiberverantwortung ist kein Aufschub der Sicherungsmaßnahmen möglich. 
 
 
Anlage:  
 
Anlage 1 - Lageplan und Fotos Hallen Kalk 76 und 77 
Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 Lageplan und Schadensbild

352 Zeichen

Anlage 1 – Lageplan und Schadensbild

- Schäden an tragenden Bauteilen 
- Sicherheitsrisiko am Ottmar-Pohl Platz durch die einsturzgefährdeten Außenfassaden 
(provisorische Sicherung durch einen Bauzaun) 
- beschleunigter Erosionsprozess durch mannigfaltige Zerstörungen an Fenster- und 
Dachverglasungen 
- Schutzvorrichtung für herabfallende Bauteile

Anlage 2 Rechnungsprüfungsamt Sicherung Hallen Kalk

3291 Zeichen

/ 2 
14  
143 Herr Hartung 
 22969 
 
 
 
Dez. VII 
 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2293/2021 
 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen 
Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 
RPA-Nr. BD 2021/0669 
 
Eingereichte Kosten: 500.000,- EUR brutto 
 
Das Dezernat für Kunst und Kultur beabsichtigt im Rahmen seiner federführenden Funktion, 
notwendige Sicherungsmaßnahmen der Hallen 76 und 77 auf dem Gelände des ehemaligen 
Industriekomplexes der Firma Klöckner-Humboldt-Deutz durchführen zu lassen. Die Verant-
wortung für die Planung und Ausführung obliegt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
Laut den vorliegenden Unterlagen wurde bereits am 19.12.2017 (Session-Nummer 
2560/2017) der Planungsbeschluss zur Revitalisierung auf Grundlage einer Kostenschät-
zung i.H.v. rd. 9 Mio. EUR der o.g. genannten Hallen durch den Rat erteilt. Das Vorhaben 
war seinerzeit an Fördermittel gebunden und wurde seitens der Verwaltung Ende 2018 un-
terbrochen und eine Neuorientierung der Planung vorgesehen, da die Förderbedingungen 
absehbar nicht eingehalten werden konnten. 
Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen des Tragwerks und der Fassade konnte eine stetig 
fortlaufende Verschlechterung der Bausubstanz festgestellt werden, die nach wie vor einen 
dringenden Handlungsbedarf erfordert. 
Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist die Planung (Leistungsphasen 1 - Grundlagener-
mittlung und Leistungsphase 2- Vorentwurf) von notwendigen und nutzungsunabhängigen 
Sicherungsmaßnahmen der Bausubstanz zur Gefahrenabwehr. Nach Vorliegen der ersten 
Planungserkenntnisse soll ein Weiterplanungsbeschluss für die Leistungsphase 3 (Entwurfs-
planung mit Kostenberechnung) erfolgen. Aufgrund der komplexen Sachlage bzgl. des Zu-
standes der Baukonstruktion, ist das geplante Vorgehen der Fachdienstelle nachvollziehbar. 
Sollte sich die Instandsetzung im Rahmen der Planung als wirtschaftlich und technisch mög-
lich erweisen, ist laut Angabe der Fachdienststelle nach derzeitigem Stand mit Kosten von 
ca. 18 Millionen EUR für beide Hallen zu rechnen. 
Die Grundlagen der Kosten beruhen auf der o.g. im Jahr 2014 erfolgten Kostenschätzung 
durch ein extern beauftragtes Planungsbüro i.H.v. rd. 9 Mio EUR. Auf dieser Grundlage wur-
de die Kostenentwicklung bis zum geplanten Baubeginn im Jahr 2023 mit verschiedenen 
Faktoren hochgerechnet. Hierzu gehören unter anderem die allgemeine Kostensteigerung 
nach BKI zwischen 2014 und 2023 (Annahme 5% pro Jahr), die Verschlechterung der Bau-
substanz (15%) und ein Risikofaktor (15%). 
Auf welcher Grundlage die prozentualen Annahmen zur Verschlechterung der Bausubstanz 
und dem Risikofaktor basieren, kann nicht abschließend festgestellt werden. 
18.08.2021

- 2 - 
 
 
Die von der Fachdienststelle ermittelte Steigerung der Baukosten von durchschnittlich 5% 
pro Jahr seit 2014 nach BKI kann auf Grund der Komplexität der Maßnahme als plausibel 
eingestuft werden. 
 
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben und Fortführung der 
Maßnahme. Die Notwendigkeit und der dringende Handlungsbedarf aufgrund der derzeitigen 
Sachlage wurden in einem Gespräch mit den beteiligten Dienststellen weitestgehend nach-
vollziehbar erläutert. 
 
Ralf Jülich 
 
stellv. Amtsleitung

Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung BV 8

6686 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 2293/2021/1  
Freigabedatum 
06.09.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss von nutzungsunabhängigen 
Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk, Hallen 76 und 77 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Für die Hallen 76 und 77 besteht die akute Gefahr von Bauteilversagen. Aus Gründen der Gefahren-
abwehr als Folge der Betreiberverantwortung ist ein Aufschub der Sicherungsmaßnahmen nicht mög-
lich. Es muss daher schnellstmöglich mit der Planung begonnen werden. 
 
Eine frühere Einbringung in den Sitzungslauf war aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Ab-
stimmung nicht möglich.  
 
Um die nachfolgenden Ausschüsse – der nächste Ausschuss Kunst und Kultur am 07.09.2021 – zu 
erreichen, wird gebeten, eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen. 
 
Beschluss: 
Wir empfehlen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Der Rat stellt den Bedarf für die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen fest 
und beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnah-
men bis Leistungsphase 2 (LPH 2) für die Hallen Kalk, Hallen 76 und 77, Neuerburgstraße 1a in 
51103 Köln. Für die Planung werden Mittel in Höhe von rund 500.000 Euro benötigt. 
 
Der Beschluss zur Sanierung umfasst folgende Teilmaßnahmen: 
 
1. Halle 76 (Museum Ludwig)  
2. Halle 77 (kulturelle Nutzung) 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
06.09.2021    Gez. Greven-Thürmer  Gez. Fürstenberg 
 
KUK
TOP 4.15 Anlage 3
07.09.2021

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungsprozesses wurden die Hallen 75, 76 und 77 der Hallen 
Kalk in den 90er Jahren für kulturelle Zwecke bestimmt. Alle drei Hallen wurden 1992 in die Denkmal-
liste der Stadt Köln aufgenommen. 
 
Es wurde jetzt festgestellt, dass die Dächer sowie die Tragwerkskonstruktionen der beiden Hallen 76 
und 77 so geschädigt sind, dass mit lokalem und eventuell feldweisem Bauteilversagen gerechnet 
werden muss.  
 
Die gravierendsten Aspekte aus tragwerksplanerischer Sicht sind: 
 Die westlichen und nördlichen Außenfassaden, mit deren Bauteilversagen durch die eklatante 
Korrosionsbeschleunigung zumindest teilweise zu rechnen ist. 
 Das Haupttragwerk, das derzeit zwar noch keine gravierenden Schäden aufweist, aber durch 
die Fassadenschäden und die zahlreichen Undichtigkeiten in Dach- und Wandbereich immer 
weiter in Mitleidenschaft gezogen wird. 
 Die Schadenzunahme in Dach – und Oberlichtkonstruktion durch dauerhaften Feuchtezutritt. 
Teilweise sind die Dachflächen schon nicht mehr begehbar wegen mangelnder Tragfähigkeit.

3 
 
Bezogen auf die Dachkonstruktion besteht Einsturzgefahr. 
 
Zur Konservierung der Bausubstanz und der Konstruktionen ist unverzüglich mit der Planung not-
wendiger unverzichtbarer Baumaßnahmen zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass jeder Auf-
schub von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen die Kosten aufgrund der Schadenszu-
nahme weiter erhöht. Die Halle 75 ist von den Schäden nicht betroffen und wird nach wie vor als Pro-
bebühne des Schauspiels genutzt.  
 
Bisher wurden rudimentäre Bauwerkssicherungen mit dem Fokus Personenschutz, durchgeführt. Die 
Hallen 76 und 77 sind wegen Einsturzgefahr gesperrt und mit Zäunen gesichert. Mögliche Zugänge 
(Fenster und Türen) wurden verschlossen, damit Unbefugte nicht ins Gebäude gelangen können. 
 
Um eine Sicherung vor Bauteilversagen zu erreichen, müssen die Maßnahmen deutlich ausgeweitet 
werden. Die Planung von nutzungsunabhängigen Sicherungsmaßnahmen können nur auf der Grund-
lage einer detaillierten, aktuellen Schadensaufnahme incl. Schadstoffuntersuchung planerisch bear-
beitet werden. Die Maßnahmen müssen sich auf sämtliche Bauteile beziehen, insbesondere aber den 
einsturzgefährdeten westlichen und nördlichen Außenfassaden und deren Verbindung zum Haupt-
tragwerk und des Daches. Ein Rückbau und der Ersatz von Baugliedern und Mauerwerksausfachun-
gen in den Außenwänden und den Dächern, insbesondere zur Abwehr von Horizontallasten aus Wind 
und dem vollständigen Stopp weiterer Durchnässung, werden Gegenstand der Untersuchungen sein. 
 
Finanzierung 
 
Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 500.000 €. Sie teilen sich auf die Jahre wie folgt auf: 
100.000 € in 2021 sowie jeweils 200.000 € in 2022 und 2023. Der Anteil 2021 wird aus Siche-
rung/Sanierung Hallen Kalk finanziert. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0402 – Museum Ludwig 
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2021 bereit. Die 
Anteile 2022 und 2023 stehen im Teilergebnisplan des Museums Ludwig (0402) in Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zur Verfügung. 
Der Anteil für 2022 ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten.  
 
Die überwiegend konsumtiven, d.h. den Ergebnishaushalt belastenden Gesamtkosten der Maßnahme 
werden derzeit auf 18 Mio. € geschätzt. Die zukünftigen Veranschlagungen werden sich nach den 
Erkenntnissen aus der Planung richten. Entsprechende Haushaltsveranschlagungen sind bislang 
nicht vorhanden und müssen daher im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorgesehen werden. 
 
Unabweisbarkeit 
 
Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Gebäude und zur Gefahrenabwehr unverzichtbar und 
rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung.

Beratungsverlauf (4)

06.09.2021 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.38 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2293/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2021
Erstellt
11.06.2021 16:13