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1358/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO betr.: "Tempo 30 Bergstraße" Aktenzeichen 87/23 und 153/20

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.06.2024, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Eingabe 87_23

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Eingabe 153_20

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

910 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Für die Durchführung einer Lärmuntersuchung besteht kein Gestaltungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Eingabe 87_23

1789 Zeichen

Anliegen:
Vorname:
Familienname:
Straße und
Hausnummer:
Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Anliegen betrifft das Tempolimit auf der Bergstraße in 
Mauenheim.
Ich wohne seit mehreren Jahren an der Ecke
Wolfhartstraße/Bergstraße in Mauenheim.
Mein Freund und ich wünschen uns seit einiger Zeit ein Tempolimit 
von 30 km/h auf der Bergstraße. Nicht nur schätzen wir die 
Bergstraße mit ihrer aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 
km/h als im Vergleich zu anderen 50-er Zonen überdurchschnittlich 
gefährlich ein: Es handelt sich um eine Straße eines Wohnviertels, 
wo viele Kinder leben. Außerdem wird aufgrund der Steigung am 
westlichen Ende der Straße oft stark beschleunigt, so dass wir 
denken, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung oft überschritten wird. 
Wir denken insbesondere, dass die Lärmbelästigung aufgrund der 
hohen Geschwindigkeit der Fahrzeuge als auch die Ausstoß von 
Treibhausgasemissionen durch eine Reduzierung auf ein Limit von 
30 km/h erheblich gesenkt werden könnte.
Aus diesen Gründen möchten wir hiermit für eine Änderung des 
Tempolimits auf der Bergstraße von 50 auf 30 km/h plädieren.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Gespräche und Austausche zur 
Verfügung.
Handy:
E-Mail:
Zustimmung zur
Datenschutzerklärung: dsgvo_ja
Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-
anregungen-beschwerden/index.html
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Datum: Freitag, 19. Mai 2023 21:10:10
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 19.05.2023
21:09:50 an Sie geschickt
-----

Eingabe 153_20

5174 Zeichen


Von: >
Datum: 20. August 2020 um 15:53:49 MESZ
An: 
Betreff: Bergstraße Köln - Mauenheim  TEMPO 30 Einrichtung - Antrag /
Anregung
Sehr geehrter Herr Schößler,
Sehr geehrter Herr Schmitz,
Sehr geehrte Frau Oedingen,
Sehr geehrter Herr Metten,

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich einen Antrag zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone
stellen.
Hierbei handelt es sich um das Teilstück Bergstraße zwischen Neusser
Straße und Merheimer Straße in Köln Mauenheim .
1. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.
2. Um die Sicherheit der Fußgänger, Radfahrer, Schul-und
Kindergarten Kinder
 
 zu gewährleisten.
In der Stellungsname der Verwaltung
 
 vom 07.12. 2017 wurde eine
Einrichtung der Tempo 30 Zone abgelehnt.
u.a. Fahrgeschwindigkeiten und/oder etwaiger Unfälle wären
vollkommen unauffällig, auch befinden sich hier keine der
vorgenannten schützenswerten Einrichtungen.
Die Verwaltung hat allerdings nicht berücksichtigt, dass durch die hohe
Frequentierung des Verkehrs es zu Lärm und Luftverunreinigung
kommt.
Verkehrsuntersuchungen haben eine durchschnittliche Verkehrsstärke
von ca. 285 Kfz/h (Nachmittagsspitze ca. 520 Kfz/h)
 ergeben.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=637134&type=do&
Eine Tempo 30 Zone kann auch zur Luftreinhaltung- und
Lärmschutz eingerichtet werden.
Auszug.
 § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen -
(1) 1 Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder
Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten. Das gleiche Recht haben sie:
Punkt 3 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.
Eine Tempo 30 innerorts senkt den Verkehrslärm um 3 bis 4 Dezibel
(dbA) gegenüber Tempo 50. Das entspricht einer Halbierung des
wahrgenommenen Lärms – eine deutliche Erleichterung
____
Zudem erhöht es die Sicherheit, weil es dort keinen
Fahrradschutzstreifen gibt.
  
Zum anderen nutzen viele Schüler die Straße, da sich oberhalb der
Bergstraße sich die Grundschule Nibelungenstraße Köln-Mauenheim
befindet.

Zudem bot die Verwaltung an, eine Neuordnung des Parkens zu 
prüfen, was ist daraus geworden?
Mit freundlichen Grüßen
AUSZUG:
Dezernat, Dienststelle VIII/66/663
Vorlagen-Nummer2556/2017
Die Verwaltung wird beauftragt, Tempo 30 in der Bergstraße, alternativ
die Ausweisung einer Tem-po-30-Zone in dem Gebiet
Bergstraße/Wolfhartstraße/Ortweinstraße/Eckewartstraße/Hildebrandstraße,
anzuordnen
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bergstraße ist im Abschnitt zwischen Neusser Straße und
Merheimer Straße ca. 300 m lang und dient der Erschließung der zu-
und abführenden Einbahnstraßen Ortweinstraße, Hildebrandstraße,
Wolfhartstraße und Siegmundstraße
Verkehrsuntersuchungen haben eine durchschnittliche Verkehrsstärke
von ca. 285 Kfz/h (Nachmittagsspitze ca. 520 Kfz/h) und eine V85 von
47 km/h (Nachmittagsspitze 45 km/h) ergeben. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h wird somit ebenso wenig
überschritten, wie die übliche Verkehrsstärke von Sammelstraßen bzw.
Erschließungsstraßen gemäß der Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (400-800 Kfz/h).
Nach § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der
besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur
angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko
einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Nach der jüngsten
Neufassung der StVO können ferner im unmittelbaren Bereich von
Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen,
Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von

30 km/h angeordnet werden.
Die Bergstraße ist im Abschnitt zwischen Neusser Straße und
Merheimer Straße bislang bzgl. der Fahrgeschwindigkeiten und/oder
etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Auch befinden sich hier keine
der vorgenannten schützenswerten Einrichtungen. Von einer
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die
Verwaltung daher zunächst absehen.
Um die Verkehrssituation auf der Bergstraße im Abschnitt zwischen
Neusser Straße und Merheimer Straße dennoch zu verbessern und die
Attraktivität für den Durchgangsverkehr zu verringern, wird die
Verwaltung eine Neuordnung des Parkens (Einrichtung von
Schrägparkständen) prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind
oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Mail. Das unerlaubte
Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet. 
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distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1617 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
AZ 87/23 153/20 
Vorlagen-Nummer 
 1358/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO betr.: "Tempo 30 Bergstraße" Aktenzeichen 87/23 und 
153/20  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Beschlussvorschlag: 
Die BV Nippes beauftragt die Verwaltung entsprechende Lärmuntersuchungen in dem be-
nannten Gebiet anzustoßen und basierend auf den gewonnenen Daten über Tempo 30 An-
ordnungen zu entscheiden.  
 
Alternative Beschlussvorlage 
Die BV beschließt, dass der Antrag aufgrund des sehr hohen Ressourceneinsatzes zur Über-
prüfung der geforderten Tempo-30- Zonen nicht weiterverfolgt wird.  
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Eingabe und die gewünschten Veränderungen erfordern detaillierte Untersuchungen der 
Straßenabschnitte. Dafür muss eine Vielzahl an Daten erhoben und im Nachgang ausgewertet 
werden. Erst da kann über potenzielle Tempo 30 Reduzierungen entschieden werden. Der Pro-
zess ist aufwendig und sehr langwierig.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Grundsätzlich kann durch Tempo 30 Zonen und damit einhergehende Schadstoffreduzierun-
gen, ein positiver Einfluss auf das Klima erreicht werden.  
 
 
Anlagen 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe Aktenzeichen 153/20 
3. Eingabe Aktenzeichen 87/23

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Brückenstraße 5
  • Hildebrandstraße
  • Merheimer Straße
  • Nibelungenstraße
  • Wolfhartstraße
  • Neusser Straße
  • Eckewartstraße
  • Siegmundstraße
  • Ortweinstraße
  • Bergstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1358/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.06.2024
Erstellt
19.04.2024 10:29