1358/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO betr.: "Tempo 30 Bergstraße" Aktenzeichen 87/23 und 153/20
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Für die Durchführung einer Lärmuntersuchung besteht kein Gestaltungsspielraum. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Eingabe 87_23
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Anliegen: Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Telefon: Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Anliegen betrifft das Tempolimit auf der Bergstraße in Mauenheim. Ich wohne seit mehreren Jahren an der Ecke Wolfhartstraße/Bergstraße in Mauenheim. Mein Freund und ich wünschen uns seit einiger Zeit ein Tempolimit von 30 km/h auf der Bergstraße. Nicht nur schätzen wir die Bergstraße mit ihrer aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h als im Vergleich zu anderen 50-er Zonen überdurchschnittlich gefährlich ein: Es handelt sich um eine Straße eines Wohnviertels, wo viele Kinder leben. Außerdem wird aufgrund der Steigung am westlichen Ende der Straße oft stark beschleunigt, so dass wir denken, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung oft überschritten wird. Wir denken insbesondere, dass die Lärmbelästigung aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Fahrzeuge als auch die Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch eine Reduzierung auf ein Limit von 30 km/h erheblich gesenkt werden könnte. Aus diesen Gründen möchten wir hiermit für eine Änderung des Tempolimits auf der Bergstraße von 50 auf 30 km/h plädieren. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Gespräche und Austausche zur Verfügung. Handy: E-Mail: Zustimmung zur Datenschutzerklärung: dsgvo_ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss- anregungen-beschwerden/index.html Von: online-formularversand@stadt-koeln.de An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Datum: Freitag, 19. Mai 2023 21:10:10 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 19.05.2023 21:09:50 an Sie geschickt -----
Eingabe 153_20
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Von: > Datum: 20. August 2020 um 15:53:49 MESZ An: Betreff: Bergstraße Köln - Mauenheim TEMPO 30 Einrichtung - Antrag / Anregung Sehr geehrter Herr Schößler, Sehr geehrter Herr Schmitz, Sehr geehrte Frau Oedingen, Sehr geehrter Herr Metten, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich einen Antrag zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone stellen. Hierbei handelt es sich um das Teilstück Bergstraße zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße in Köln Mauenheim . 1. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. 2. Um die Sicherheit der Fußgänger, Radfahrer, Schul-und Kindergarten Kinder zu gewährleisten. In der Stellungsname der Verwaltung vom 07.12. 2017 wurde eine Einrichtung der Tempo 30 Zone abgelehnt. u.a. Fahrgeschwindigkeiten und/oder etwaiger Unfälle wären vollkommen unauffällig, auch befinden sich hier keine der vorgenannten schützenswerten Einrichtungen. Die Verwaltung hat allerdings nicht berücksichtigt, dass durch die hohe Frequentierung des Verkehrs es zu Lärm und Luftverunreinigung kommt. Verkehrsuntersuchungen haben eine durchschnittliche Verkehrsstärke von ca. 285 Kfz/h (Nachmittagsspitze ca. 520 Kfz/h) ergeben. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=637134&type=do& Eine Tempo 30 Zone kann auch zur Luftreinhaltung- und Lärmschutz eingerichtet werden. Auszug. § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - (1) 1 Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie: Punkt 3 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Eine Tempo 30 innerorts senkt den Verkehrslärm um 3 bis 4 Dezibel (dbA) gegenüber Tempo 50. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms – eine deutliche Erleichterung ____ Zudem erhöht es die Sicherheit, weil es dort keinen Fahrradschutzstreifen gibt. Zum anderen nutzen viele Schüler die Straße, da sich oberhalb der Bergstraße sich die Grundschule Nibelungenstraße Köln-Mauenheim befindet. Zudem bot die Verwaltung an, eine Neuordnung des Parkens zu prüfen, was ist daraus geworden? Mit freundlichen Grüßen AUSZUG: Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer2556/2017 Die Verwaltung wird beauftragt, Tempo 30 in der Bergstraße, alternativ die Ausweisung einer Tem-po-30-Zone in dem Gebiet Bergstraße/Wolfhartstraße/Ortweinstraße/Eckewartstraße/Hildebrandstraße, anzuordnen Stellungnahme der Verwaltung: Die Bergstraße ist im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße ca. 300 m lang und dient der Erschließung der zu- und abführenden Einbahnstraßen Ortweinstraße, Hildebrandstraße, Wolfhartstraße und Siegmundstraße Verkehrsuntersuchungen haben eine durchschnittliche Verkehrsstärke von ca. 285 Kfz/h (Nachmittagsspitze ca. 520 Kfz/h) und eine V85 von 47 km/h (Nachmittagsspitze 45 km/h) ergeben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h wird somit ebenso wenig überschritten, wie die übliche Verkehrsstärke von Sammelstraßen bzw. Erschließungsstraßen gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (400-800 Kfz/h). Nach § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Nach der jüngsten Neufassung der StVO können ferner im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h angeordnet werden. Die Bergstraße ist im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße bislang bzgl. der Fahrgeschwindigkeiten und/oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. Auch befinden sich hier keine der vorgenannten schützenswerten Einrichtungen. Von einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Verwaltung daher zunächst absehen. Um die Verkehrssituation auf der Bergstraße im Abschnitt zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße dennoch zu verbessern und die Attraktivität für den Durchgangsverkehr zu verringern, wird die Verwaltung eine Neuordnung des Parkens (Einrichtung von Schrägparkständen) prüfen. Mit freundlichen Grüßen Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail. 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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/665 AZ 87/23 153/20 Vorlagen-Nummer 1358/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO betr.: "Tempo 30 Bergstraße" Aktenzeichen 87/23 und 153/20 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Beschlussvorschlag: Die BV Nippes beauftragt die Verwaltung entsprechende Lärmuntersuchungen in dem be- nannten Gebiet anzustoßen und basierend auf den gewonnenen Daten über Tempo 30 An- ordnungen zu entscheiden. Alternative Beschlussvorlage Die BV beschließt, dass der Antrag aufgrund des sehr hohen Ressourceneinsatzes zur Über- prüfung der geforderten Tempo-30- Zonen nicht weiterverfolgt wird. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stellungnahme der Verwaltung: Die Eingabe und die gewünschten Veränderungen erfordern detaillierte Untersuchungen der Straßenabschnitte. Dafür muss eine Vielzahl an Daten erhoben und im Nachgang ausgewertet werden. Erst da kann über potenzielle Tempo 30 Reduzierungen entschieden werden. Der Pro- zess ist aufwendig und sehr langwierig. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Grundsätzlich kann durch Tempo 30 Zonen und damit einhergehende Schadstoffreduzierun- gen, ein positiver Einfluss auf das Klima erreicht werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe Aktenzeichen 153/20 3. Eingabe Aktenzeichen 87/23
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Brückenstraße 5
- Hildebrandstraße
- Merheimer Straße
- Nibelungenstraße
- Wolfhartstraße
- Neusser Straße
- Eckewartstraße
- Siegmundstraße
- Ortweinstraße
- Bergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1358/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.06.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 10:29